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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Analysen - DE-Potsdam
Analysen
Meinungsumfragen
Dokument Nr...: 648433-2023 (ID: 2023102509160346962)
Veröffentlicht: 25.10.2023
*
  DE-Potsdam: Analysen
   2023/S 206/2023 648433
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V.
   Postanschrift: Telegrafenberg A26
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Beschaffungsstelle
   E-Mail: [6]einkauf@pik-potsdam.de
   Telefon: +49 3312882-547
   Fax: +49 3312882-600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.pik-potsdam.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40
   6NY7/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40
   6NY7
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Eingetragener Verein mit überwiegend staatlicher Finanzierung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Umweltforschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt ARIADNE II Bewertung von politischen Instrumenten für
   Industriewende, Wasserstoffhochlauf und Gestaltung grüner
   Wertschöpfungsketten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0323
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71620000 Analysen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Herausforderungen der Energiewende im Detail zu beleuchten und
   robuste Strategien für politisches Handeln zu entwerfen, mit denen
   diese Herausforderungen bewältigt werden können, ist Ziel der zweiten
   Förderphase des Ariadne-Projektes. Ein gemeinsamer Lernprozess wird
   sich auch diesmal wie ein roter Faden durch das Projekt ziehen, um Wege
   aufzuzeigen, wie Hemmnisse überwunden und Optionen zur Bewältigung
   multipler Krisen ausbuchstabiert werden können. Ziel des Auftrags ist
   es, politische Handlungsoptionen und konkrete Maßnahmen zu bewerten zu
   Politikinstrumenten der Industriewende, Instrumenten für den Übergang
   vom Wasserstoffhochlauf hin zu Wasserstoffmärkten und Strategien zur
   Gestaltung zukünftiger grüner Wertschöpfungsketten in der
   energieintensiven Industrie.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 252 101.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79320000 Meinungsumfragen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. Telegrafenberg A26 14473
   Potsdam
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   In den drei o.g. Bereichen Politikinstrumente für die Industriewende,
   Instrumente für den Übergang vom Wasserstoffhochlauf hin zu
   Wasserstoffmärkten sowie Strategien zur Gestaltung zukünftiger grüner
   Wertschöpfungsketten in der energieintensiven Industrie sind jeweils
   gemeinsame Analysen und Publikationen geplant. Im Detail sind diese in
   der Leistungsbeschreibung beschrieben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 252 101.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 32
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister
   und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des
   Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes
   verpflichtend vorgesehen ist.
   2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort
   geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen
   Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten
   Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder
   ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von
   präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
   3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom
   Nachunternehmer.
   4. Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von
   Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise
   zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je
   nach Leistungsanteil - erbracht werden (Formular 4.2
   Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
   5. Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihe ist Formular 4.3 EU
   (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) und Formular 4.4 EU
   (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
   Sonstiges (EEE)
   Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber
   bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
   Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen,
   behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter
   jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten
   Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur
   angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
   Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
   [10]https://eee.evergabe-online.de/
   Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an
   einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben
   des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden
   beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU)
   2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig -
   unterzeichnet dieses.
   Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem
   amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung
   gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den
   in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur
   insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation
   zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß §
   48 Abs. 8 VgV gilt.
   Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland
   teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden
   sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der
   Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen
   Informationssystem "e-Certis".
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit
   der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
   Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
   2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer
   Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1.000000
   EUR je Schadensfall (nicht älter als 6 Monate). Alternativ
   Verpflichtung des Abschlusses einer Versicherungspolice im
   Auftragsfall.
   3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist
   durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 - 2 genannte
   Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden
   Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu
   beschreiben ist, vorzulegen.
   4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort
   geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen
   Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten
   Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder
   ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von
   präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
   5. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die
   geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage
   anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener,
   Unterlagen (z.B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
   6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom
   Nachunternehmer.
   Alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): siehe Text
   unten:
   Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber
   bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
   Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen,
   behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter
   jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten
   Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur
   angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
   Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
   [11]https://eee.evergabe-online.de/
   Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an
   einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben
   des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden
   beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU)
   2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig -
   unterzeichnet dieses.
   Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem
   amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung
   gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den
   in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur
   insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation
   zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß §
   48 Abs. 8 VgV gilt.
   Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland
   teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden
   sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der
   Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen
   Informationssystem "e-Certis".
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von
   Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von
   nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen
   (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter
   vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis
   nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle
   überprüft wird). Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit
   dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 5 Jahre
   sind (Mindestbudget von 100.000 Euro und/oder Laufzeit min. 6 Monate).
   Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung
   (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige
   Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-,
   Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil,
   Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
   Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den
   Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen,
   mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
   Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
   abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams
   und des Projektleiters. Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum
   beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende
   Vorarbeiten und Veröffentlichungen), insbesondere Tätigkeitsprofile und
   Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters:
   Universitätsabschluss als Sozialwissenschaftler,
   Kommunikationswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Ingenieur oder
   Naturwissenschaftler (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation
   mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung.
   Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und der Qualifikation
   des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die
   Referenzen als vergleichbar und die technische Leistungsfähigkeit als
   erfüllt angesehen werden kann.
   1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Analyse von qualitativen und
   quantitativen Politikinstrumenten für Klimaschutz in den
   energieintensiven Industriesektoren, sowie beim Wasserstoffhochlauf.
   2. Erfahrung in der Zusammenarbeit und Vernetzung mit
   Industrieunternehmen, Entscheider/innen, weiteren relevanten
   Stakeholdern inklusive wissenschaftlichen Partnern
   3. Erfahrungen in verständlicher Aufbereitung komplizierter
   Sachverhalte für Entscheider/innen
   4. Kenntnisse im wissenschaftlichen Forschungsbereich (insbesondere
   umweltökonomischen Zusammenhänge und Industrieprozesse) und Kenntnisse
   des politischen Umfeldes im Bereich der Energiewende und Industriewende
   und des Wasserstoffhochlaufs.
   5. Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift für alle
   Projektmitarbeiter/innen.
   Es ist zu den Punkten 1-4 jeweils mindestens eine Referenzen auf je
   max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die
   Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich. Zum Punkt 5 ist eine
   formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen
   Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind
   folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen
   ist nicht ausreichend):
   - Projektbezeichnung
   - Projektinhalt
   - Projektlaufzeit
   - Angaben zum Auftraggeber
   - Zeitraum der Auftragserfüllung
   - Erbrachte Leistung und Zusammenhang zur ausgeschriebenen Leistung
   Sonstiges (EEE)
   Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber
   bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
   Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen,
   behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter
   jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten
   Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur
   angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
   Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
   [12]https://eee.evergabe-online.de/
   Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an
   einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben
   des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden
   beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU)
   2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig -
   unterzeichnet dieses.
   Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem
   amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung
   gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den
   in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur
   insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation
   zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß §
   48 Abs. 8 VgV gilt.
   Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland
   teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden
   sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der
   Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen
   Informationssystem "e-Certis".
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Das Angebot muss ein kurzes Konzept für die drei Analysen zu i)
   Politikinstrumente im Industriesektor, ii) Wasserstoffhochlauf und iii)
   grüne Wertschöpfungsketten beinhalten, in dem der Bietende auch
   darlegt, wie er eine Abstimmung mit dem Auftraggeber gewährleisten
   kann. Darüber hinaus muss das Angebot den Angebotspreis enthalten,
   welcher kalkuliert ist auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und des
   in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (s.
   Ergänzende Vereinbarung BbgVergG (Formular 5.3 EU) sowie
   Nachunternehmererklärung BbgVergG (Formular 5.4 EU) im
   Bereich"Vergabeunterlagen" im Projektraum (Identifikationsnummer:
   CXP9Y406NY7) auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
   Für die konzeptionelle Vorbereitung, Durchführung, Kommunikation und
   Nachbereitung der angebotenen Dienstleistung muss der AN sicherstellen,
   dass alle Prozesse und Funktionalitäten so umzusetzen sind, dass
   personenbezogene Daten, gesetzeskonform bezüglich des
   Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der
   EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden. Ein
   Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 28 EU-DSGVO ist vorgesehen und
   liegt unter "Sonstiges" den Ausschreibungsunterlagen bei.
   - Eigenerklärung
   Dokument:anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022-muster-eigenerklaru
   ng(1)
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/11/2023
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/11/2023
   Ortszeit: 13:00
   Ort:
   Potsdam Institut für Klimafolgenforschung e.V
   Gebäude A26 in 14473 Potsdam
   (elektronische Öffnung der Angebote).
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des
   öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
   Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
   Herr Hauke und Herr Uwe Inker
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der Abgabe von Angeboten genügt die Textform nach § 126b BGB
   mithilfe elektronischer Mittel. Vor Auftragsvergabe sind der Vertrag
   (siehe Vergabeunterlagen) im Original mit rechtsverbindlicher
   Unterschrift aller Vertragsparteien, oder elektronischer Signatur, der
   Beschaffungsstelle PIK vorzuliegen.
   Hinweis: Vor Vertragsabschluss zwischen dem AN und dem PIK bedarf es
   der schriftlichen Bestätigung des Projektträgers (Zuwendungsgeber für
   das Verbundvorhaben Ariadne 2).
   Bekanntmachungs-ID: CXP9Y406NY7
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-610
   Fax: +49 3318661-652
   Internet-Adresse: [13]https://mwe.brandenburg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-610
   Fax: +49 3318661-652
   Internet-Adresse: [14]https://mwe.brandenburg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
   Unklarheiten oder Widersprüche, hat er das PIK unverzüglich und vor
   Einreichung des Angebots schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweise
   sind an die benannten Kontaktstellen (über den Vergabemarktplatz
   Brandenburg) zu richten. Widersprüche oder Unklarheiten, die nach
   Einreichen der Angebote bzw. nach Ablauf der Frist zur Abgabe der
   Angebote zur Kenntnis gegeben werden, gehen nicht zu Lasten des
   Auftraggebers.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
   GWB.
   Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach
   ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-610
   Fax: +49 3318661-652
   Internet-Adresse: [15]https://mwe.brandenburg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/10/2023
References
   6. mailto:einkauf@pik-potsdam.de?subject=TED
   7. http://www.pik-potsdam.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y406NY7/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y406NY7
  10. https://eee.evergabe-online.de/
  11. https://eee.evergabe-online.de/
  12. https://eee.evergabe-online.de/
  13. https://mwe.brandenburg.de/
  14. https://mwe.brandenburg.de/
  15. https://mwe.brandenburg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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