Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2023090109071026481" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 525731-2023 (ID: 2023090109071026481)
Veröffentlicht: 01.09.2023
*
  DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2023/S 168/2023 525731
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Melzer, Sophie
   E-Mail: [6]Sophie.Melzer@deutschebahn.com
   Telefon: +49 3029762660
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
   nk/subproject/f734f026-31b4-43e2-aede-febde7032d77
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
   nk/subproject/f734f026-31b4-43e2-aede-febde7032d77
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BM 01-24 Bündel München Pasing Bf; Bauüberwachung inkl. SÜ/QÜS (FAST)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64384
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bauüberwachungsleistung inkl. SiGeKo und SÜ/QÜS bzw. FAST für die
   Weichenerneuerung im Bahnhof Pasing Bbf und Gbf im Jahr 2024. Die
   Baumaßnahme befindet sich im Netz München im Bereich des Netzbezirkes
   Pasing.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Baumaßnahme befindet sich im Netz München im Bereich des
   Netzbezirkes Pasing. Die Baustellenumgebung der Bauabschnitte besteht
   aus Wohn/Mischgebiet. zusätzliche Informationen zu den örtlichen
   Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen
   vermittelt. Betriebliche und örtliche Verhältnisse können aus den
   Planunterlagen der Anlage 10 entnommen werden. Teilweise Einbau von PSS
   und TE im Rahmen der Weichen- und Gleiserneuerungen. Oberleitungsanlage
   wird im Zusammenhang der Weichenerneuerung bauzeitlich angepasst und
   reguliert. Weichenheizungsanlagen werden im Zusammenhang der
   Weichenerneuerung erneuert.
   Grundleistungen vertragliche fachtechnische Bauüberwachung bei
   Verkehrsanlagen (ergänzend zu Anlage 01.01): Bei einem Einsatz von
   mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und
   ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber
   ist eine Krananweisung gemäß Vorgabeprozess Bauüberwachung
   abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane bzw. in der Ril 825
   aufgenommene Maschinen und Geräte. Diese Krananweisung, insbesondere
   die Anlage 5.1 zu dieser, enthält Auflagen bzw. Einschränkungen im
   Betrieb, die zu beachten sind. Die Krananweisung ist grundsätzlich von
   der Bauüberwachung zu initialisieren. Aufgaben des SÜ/QüS bzw. FAST: Im
   Rahmen der Weichen- und Gleiserneuerung sind die Schweißarbeiten durch
   einen entsprechend qualifizierten Schienentechnik-Überwacher (SÜ) bzw.
   Fachkraft für Schienentechnik (FAST) als Teil der zu erbringenden
   Leistung zu Überwachen. Auch wird ein Neulagenschliff auf sämtlichen
   umgebauten Gleisen und Weichen durchgeführt.
   Die Überwachung dieser Arbeiten durch einen qualifizierten
   Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung (QüS) bzw. einer Fachkraft für
   Schienentechnik (FAST) ist Teil der zu erbringenden Leistung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 08/01/2024
   Ende: 30/06/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   >> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
   anhängig ist.
   >> Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im
   Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB
   keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat
   und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in
   Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
   >> Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen,
   insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
   Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
   Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie
   Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
   (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22
   Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   >> Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in
   Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   >> Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   nach Fachbereichen gegliedert:
   1. Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB: 1 Mitarbeiter
   2. Fachbauüberwacher Oberbau: 3 Mitarbeiter
   3. Schienentechnik-Überwachung (SÜ) / Qualitätsüberwacher
   Schienenbearbeitung (QÜS) bzw. Fachkraft Schienentechnik (FAST): 1
   Mitarbeiter
   >> Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen
   Unternehmen.
   Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen
   Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu
   nennen und dürfen während des
   Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt
   grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber
   mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich
   nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung
   tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen
   Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche
   zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist
   während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht
   gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch
   von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers
   einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
   Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren
   für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur
   gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
   >> Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener
   Eignung
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem
   Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert
   sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine
   Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für
   Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für
   Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über das
   Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
   [11]https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer
   23FEI64384 herunterzuladen.
   Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen
   sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten.
   Der Teilnahmeantrag 23FEI64384 ist auf dem Vergabeportal der DB AG
   unter [12]https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur
   diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten
   Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Bürgschaft für Mängelansprüche
   in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
   Vertragserfüllungsbürgschaft
   in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
   Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn
   AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise
   sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum
   Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den
   Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
   Bauüberwachung:
   --Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
   --Fachbauüberwacher Oberbau
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/09/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 16/10/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO
   (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
   Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
   Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
   Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000
   Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das
   Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
   Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren
   vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden
   (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /
   verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei
   Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes
   einzelne Gemeinschaftsmitglied.
   1. Ingenieur Peter Diepelt GmbH
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
   Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
   Geschäftspartner
   ([13]https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/g
   eschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
   oder die BME-Verhaltensrichtlinie
   ([14]https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiativ
   e/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
   vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
   >> Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
   Korruptionsprävention
   >> Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
   Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
   >> Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
   Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
   ff. AktG verbundenen Unternehmens
   a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
   beeinflussen,
   b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
   c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
   Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
   >> Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts-
   oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123
   Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21,
   Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
   >> Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und
   darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige
   wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
   wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen
   die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB
   (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
   Kundenabsprachen).
   >> Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine
   Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen
   erbracht wurden.
   >> Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen
   versichern, dass sie
   1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
   2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im
   Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im
   Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein
   aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG
   verbundenen Unternehmen stammen,
   b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm
   gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben
   und
   c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche
   Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
   3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum
   Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf
   dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur
   unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes
   den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
   4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen
   der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne
   des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß
   Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem.
   Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen
   Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
   Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von
   ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu
   fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
   bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine
   Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht
   angerechnet.
   >> Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit
   objektbezogener Eignung
   Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
   - Schienentechnik-Überwachung SÜ gem. Ril 046.2252
   - Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung gem. Ril 046.2252 oder
   - Fachkraft Schienentechnik (FAST) gem. Ril 046.2252
   - Qualifikationsanforderung Schienentechnik-Überwachung SÜ gem. Ril
   046.2252:
   Für den Nachweis der Qualifikation ist ein entsprechendes
   Zertifikat/Schulungsnachweis gem. Ril 046.2252 vorzulegen.
   - Angaben zum vorgesehenen Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung
   Für den Nachweis der ist ein entsprechendes
   Zertifikat/Schulungsnachweis gem. Ril 046.2252 vorzulegen.
   - Angaben zur vorgesehenen Fachkraft Schienentechnik (FAST)
   Für den Nachweis der Qualifikation ist eine entsprechende
   Prüfungsbescheinigung gem. Ril 046.2252 vorzulegen.
   Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich
   zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im
   Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens
   nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur
   Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während
   der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht
   gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch
   von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des
   Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche
   Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter
   beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen
   Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
   Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in
   seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er
   eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
   Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf
   eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von
   Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
   wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien
   unterbreitet haben.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
   vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
   sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
   Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
   Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
   setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
   zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
   Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
   ist nicht zulässig.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
   mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
   GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
   Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
   Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
   Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines
   Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
   Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. 
   soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
   Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
   verwiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/08/2023
References
   6. mailto:Sophie.Melzer@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f734f026-31b4-43e2-aede-febde7032d77
   9. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f734f026-31b4-43e2-aede-febde7032d77
  10. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
  11. https://bieterportal.noncd.db.de/portal
  12. https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
  13. https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
  14. https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau