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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 525731-2023 (ID: 2023090109071026481)
Veröffentlicht: 01.09.2023
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2023/S 168/2023 525731
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Melzer, Sophie
E-Mail: [6]Sophie.Melzer@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029762660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
nk/subproject/f734f026-31b4-43e2-aede-febde7032d77
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
nk/subproject/f734f026-31b4-43e2-aede-febde7032d77
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BM 01-24 Bündel München Pasing Bf; Bauüberwachung inkl. SÜ/QÜS (FAST)
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64384
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bauüberwachungsleistung inkl. SiGeKo und SÜ/QÜS bzw. FAST für die
Weichenerneuerung im Bahnhof Pasing Bbf und Gbf im Jahr 2024. Die
Baumaßnahme befindet sich im Netz München im Bereich des Netzbezirkes
Pasing.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Baumaßnahme befindet sich im Netz München im Bereich des
Netzbezirkes Pasing. Die Baustellenumgebung der Bauabschnitte besteht
aus Wohn/Mischgebiet. zusätzliche Informationen zu den örtlichen
Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen
vermittelt. Betriebliche und örtliche Verhältnisse können aus den
Planunterlagen der Anlage 10 entnommen werden. Teilweise Einbau von PSS
und TE im Rahmen der Weichen- und Gleiserneuerungen. Oberleitungsanlage
wird im Zusammenhang der Weichenerneuerung bauzeitlich angepasst und
reguliert. Weichenheizungsanlagen werden im Zusammenhang der
Weichenerneuerung erneuert.
Grundleistungen vertragliche fachtechnische Bauüberwachung bei
Verkehrsanlagen (ergänzend zu Anlage 01.01): Bei einem Einsatz von
mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und
ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber
ist eine Krananweisung gemäß Vorgabeprozess Bauüberwachung
abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane bzw. in der Ril 825
aufgenommene Maschinen und Geräte. Diese Krananweisung, insbesondere
die Anlage 5.1 zu dieser, enthält Auflagen bzw. Einschränkungen im
Betrieb, die zu beachten sind. Die Krananweisung ist grundsätzlich von
der Bauüberwachung zu initialisieren. Aufgaben des SÜ/QüS bzw. FAST: Im
Rahmen der Weichen- und Gleiserneuerung sind die Schweißarbeiten durch
einen entsprechend qualifizierten Schienentechnik-Überwacher (SÜ) bzw.
Fachkraft für Schienentechnik (FAST) als Teil der zu erbringenden
Leistung zu Überwachen. Auch wird ein Neulagenschliff auf sämtlichen
umgebauten Gleisen und Weichen durchgeführt.
Die Überwachung dieser Arbeiten durch einen qualifizierten
Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung (QüS) bzw. einer Fachkraft für
Schienentechnik (FAST) ist Teil der zu erbringenden Leistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 08/01/2024
Ende: 30/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
>> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist.
>> Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im
Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB
keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat
und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in
Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
>> Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen,
insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie
Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
>> Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in
Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
>> Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
nach Fachbereichen gegliedert:
1. Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB: 1 Mitarbeiter
2. Fachbauüberwacher Oberbau: 3 Mitarbeiter
3. Schienentechnik-Überwachung (SÜ) / Qualitätsüberwacher
Schienenbearbeitung (QÜS) bzw. Fachkraft Schienentechnik (FAST): 1
Mitarbeiter
>> Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen
Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu
nennen und dürfen während des
Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt
grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber
mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich
nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung
tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen
Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche
zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist
während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht
gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch
von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers
einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren
für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur
gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
>> Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener
Eignung
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem
Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert
sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine
Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für
Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für
Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über das
Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
[11]https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer
23FEI64384 herunterzuladen.
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen
sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten.
Der Teilnahmeantrag 23FEI64384 ist auf dem Vergabeportal der DB AG
unter [12]https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur
diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere
Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn
AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise
sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum
Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den
Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/09/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO
(EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000
Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das
Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren
vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /
verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei
Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes
einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Ingenieur Peter Diepelt GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner
([13]https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/g
eschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie
([14]https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiativ
e/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
>> Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention
>> Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
>> Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
>> Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts-
oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123
Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21,
Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
>> Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und
darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen
die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB
(Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
Kundenabsprachen).
>> Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine
Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen
erbracht wurden.
>> Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen
versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im
Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im
Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein
aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm
gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben
und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche
Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum
Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf
dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur
unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes
den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen
der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne
des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß
Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem.
Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von
ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu
fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine
Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht
angerechnet.
>> Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit
objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
- Schienentechnik-Überwachung SÜ gem. Ril 046.2252
- Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung gem. Ril 046.2252 oder
- Fachkraft Schienentechnik (FAST) gem. Ril 046.2252
- Qualifikationsanforderung Schienentechnik-Überwachung SÜ gem. Ril
046.2252:
Für den Nachweis der Qualifikation ist ein entsprechendes
Zertifikat/Schulungsnachweis gem. Ril 046.2252 vorzulegen.
- Angaben zum vorgesehenen Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung
Für den Nachweis der ist ein entsprechendes
Zertifikat/Schulungsnachweis gem. Ril 046.2252 vorzulegen.
- Angaben zur vorgesehenen Fachkraft Schienentechnik (FAST)
Für den Nachweis der Qualifikation ist eine entsprechende
Prüfungsbescheinigung gem. Ril 046.2252 vorzulegen.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich
zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im
Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens
nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur
Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während
der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht
gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch
von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des
Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche
Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter
beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen
Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in
seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er
eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf
eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von
Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien
unterbreitet haben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
ist nicht zulässig.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2023
References
6. mailto:Sophie.Melzer@deutschebahn.com?subject=TED
7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f734f026-31b4-43e2-aede-febde7032d77
9. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f734f026-31b4-43e2-aede-febde7032d77
10. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
11. https://bieterportal.noncd.db.de/portal
12. https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
13. https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
14. https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/
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