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Ausschreibung: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - DE-Dresden
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Dokument Nr...: 456810-2022 (ID: 2022082209142416448)
Veröffentlicht: 22.08.2022
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DE-Dresden: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
2022/S 160/2022 456810
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [6]auftragswesen@smwa.sachsen.de
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351564-89080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.smwa.sachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?
function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182158fdc4f-44e2c3abd5403afd
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einrichtung und das Management eines Risikokapitalfonds in der
EFRE-Förderperiode 2021-2027
Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0453/199
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren für die Einrichtung und das Management eines
Risikokapitalfonds in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 im Freistaat
Sachsen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausgeschrieben wird die Einrichtung und das Management eines
Risikokapitalfonds für die Finanzierung von der Seed- bis zur frühen
Expansionsphase technologieorientierter Unternehmen und
wissensbasierter Dienstleister mit Wachstumspotenzial im Freistaat
Sachsen. Als öffentlicher Auftraggeber und Ankerinvestor sichert der
Freistaat Sachsen zu, ein Fondsinvestment in Höhe von 53.434.000 EUR in
den Fonds einzubringen. Als weiterer öffentlicher Investor beteiligt
sich die Sächsische Aufbaubank (SAB) ebenfalls mit bis zu 20 Mio. EUR.
Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt einer Gremienentscheidung der
SAB. Der Freistaat Sachsen stellt seine Mittel unabhängig von dieser
Gremienentscheidung zur Verfügung.
Das Finanzierungsangebot des Risikokapitalfonds richtet sich
ausschließlich an Startups im Freistaat Sachsen. Der Freistaat teilt
sich in zwei Regionenkategorien, die Übergangsregionen (ÜR) Dresden und
Chemnitz sowie die stärker entwickelte Region Leipzig (SER). In der ÜR
trägt der EFRE 60% der förderfähigen Ausgaben, in der SER 50%.
Förderfähige Ausgaben sind gemäß Artikel 68 Absatz 1 VO (EU) 2021/1060
Zahlungen an das Zielunternehmen (Endempfänger) sowie auf den Anteil
des Auftraggebers entfallende Verwaltungskosten des Fonds
einschließlich der Management-Fee. Das Operationelle Programm des EFRE
sieht für die Regionenkategorien jeweils getrennte Mittelbudgets vor.
Für die ÜR stehen 26.998.499,25 EUR und für die SER 8.001.500,75 EUR
der insgesamt 35 Mio. EUR EFRE-Mittel zur Verfügung. Für die
Kofinanzierung dieser EFRE-Mittel in Höhe von 26.000.500,25 EUR kommen
alle privaten oder weiteren nationalen öffentlichen Finanzierungen in
Betracht, die von Dritten an die Zielunternehmen gezahlt werden. Nicht
zur Kofinanzierung herangezogen werden können Eigenmittel der Gründer
sowie die in Kapital I. genannten Rückflüsse des Vorgängerfonds.
Der Fonds kann beihilfefrei ausgestaltet sein oder Beihilfen gemäß
Artikel 21 VO (EU) 651/2014 (AGVO) enthalten. Die AGVO schreibt die
Beteiligung unabhängiger privater Investoren an Risikofinanzierungen je
nach Entwicklungsphase der finanzierten Unternehmen von mindestens 10%
bzw. 40% vor. Voraussetzung für ein beihilfefreies Kapitalangebot ist,
dass sich unabhängige private Investoren mit einem wirtschaftlich
bedeutenden Anteil von mindestens 30% an allen Risikofinanzierungen
beteiligen und die Investoren entsprechend ihrer Anteile symmetrisch am
Gewinn und Verlust partizipieren.
Damit der Fonds jederzeit handlungsfähig ist, sollen Mittel
unabhängiger privater Investoren in den Fonds eingebracht werden. Der
Begriff des unabhängigen privaten Investors ist in Artikel 2 der AGVO
definiert.
Im Ergebnis der Ausschreibung soll eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft/Beteiligungsgesellschaft als
Fondsmanagement gewonnen werden. Der Bieter erstellt eine
Fondskonzeption mit folgenden Inhalten: Strukturierung und Errichtung
des Risikokapitalfonds, Investitionsstrategie des Fonds,
Beteiligungsprozess, Fondsverwaltung, personelle Ausstattung und
Vergütung des Fondsmanagements. Diese Anforderung ist konkret in den
Bewerbungsbedingungen formuliert. Das Angebot wird Vertragsbestandteil,
ggf. nach Feinabstimmung mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung.
Die Managementleistung schließt folgende Aufgaben ein:
1. Einrichtung und Strukturierung des Risikokapitalfonds
2. Investitionsstrategie
3. Beteiligungsprozess
4. Fondsverwaltung, Berichterstattung
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Einrichtung und zum Management
des Risikokapitalfonds der EFRE -Förderperiode 2021-2027 / Gewichtung:
70,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die vorzulegende(n) Referenze(n) enthalten folgende Angaben:
Bezeichnung des Risikokapitalfonds
Name des Auftraggebers oder Initiators des Risikokapitalfonds
Zeitpunkt der Einrichtung und ggf. des Abschlusses des
Risikokapitalfonds
Fondsvolumen
Bei Referenzen, die als Nachweis anzugebende Portfolioanlagen
enthalten:
o Zeitpunkt des Erwerbs der Portfolioanlage
o Empfänger der Leistung
o Investitionsphase
o Finanzierungsanlass
o Branche
Beschreibung des Managementbeitrags einschließlich Ergebnis der
Fondsmanagementleistung
Referenzanforderungen in Bezug auf das Management von
Risikokapitalfonds
Der Risikokapitalfonds der EFRE-Förderperiode 2021-2027 soll für
technologieorientierte, wissensbasierte Startups in der Frühphase
branchenoffen Kapital bereitstellen, mit Fokus auf die in der
sächsischen Innovationsstrategie definierten Zukunftsfelder sowie auf
strukturprägende Branchen der sächsischen Wirtschaft. Der Bewerber
verfügt über nachgewiesene Erfahrungen in der Ansprache und Akquise von
Startups mit dem genannten Branchenfokus sowie in der Analyse der
Finanzierungsbedarfe dieser Zielgruppe.
Verwaltung eines Risikokapitalfonds mit einem Fondsvolumen von
wenigstens 50 Mio. EUR; fünf Portfolioanlagen zur Finanzierung von
Startups (Seed- bis Startup-Phase); zwei Portfolioanlagen zur
Finanzierung von Startups, die verschiedenen der folgenden Branchen
angehören:
Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE-Code 2008):
-Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C, Abteilung 10, 20, 24-32)
-Energieversorgung (Abschnitt D)
-Information und Kommunikation (Abschnitt J)
Referenzanforderungen in Bezug auf den Managementbeitrag
Der Risikokapitalfonds soll neben der Rendite- auch eine
Förderorientierung verfolgen. Das Fondsmanagement ist ein starker
Partner des Beteiligungsunternehmens und in der Lage, gemeinsam mit dem
Beteiligungsnehmer Potenziale der Wertsteigerung zu identifizieren und
zu heben. Die Engagements werden vom Fondsmanagement persönlich eng
betreut sowie mit unternehmerischem Know-How und eigenem Netzwerk
unterstützt.
Managementbeitrag des Bieters zur Entwicklung von Portfolio-
Unternehmen (Hands-on- Betreuung)
Qualifikation und Berufserfahrung des vorgesehenen Personals
Der Bieter benennt die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen
Personen, die jeweils den Aufgabenbereichen Geschäftsführung,
Beteiligungsmanagement und Administration (Fondsmanagement) zugeordnet
sind.
-mindestens drei der für das Fondsmanagement vorgesehenen Personen
müssen über eine kaufmännische Bankausbildung oder einen
Hochschulabschluss verfügen, darunter ein Hochschulabschluss im
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich: die Beteiligungsmanager müssen
in Summe über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Management von
Risikokapitalbeteiligungen verfügen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den
Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von
Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher
Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer
Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der
Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2022
Ortszeit: 10:10
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse:
[10]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse:
[12]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022
References
6. mailto:auftragswesen@smwa.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.smwa.sachsen.de/
8. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182158fdc4f-44e2c
3abd5403afd
9. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
10. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
11. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
12. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
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