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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Berlin
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 405479-2021 (ID: 2021080909133045585)
Veröffentlicht: 09.08.2021
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2021/S 152/2021 405479
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding
E-Mail: [6]ausschreibung.pur-p@bdr.de
Fax: +49 302598-1550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bdr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der
Hochsicherheitstechnologie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung BRICK, ECA-2019-029 Beauftragung Stufe 2 (Lph 6 bis
9)
Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabevermerk 2021_06
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Erbringung von
Planungsleistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 hinsichtlich der
Objektplanung (KG 200, KG 300, KG 500 und KG 600) samt der
Freianlagenplanung.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
10969 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 umfassen
insbesondere:
§ 34 der HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume KG 200 Herrichten
des Grundstücks, KG 300 Bauwerk-Baukontruktionen, KG 500 Außenanlagen
und KG 600 Ausstattung und Kunstwerke.
Die Beauftragung der Leistungen sind als Option Bestandteil des im
Oktober 2019 mit dem unter V.2.3) genannten Unternehmens geschlossenen
Vertrages. Dieser wurde im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens im
Wettbewerb (Objektplanung BRICK, ECA-2019-029) vergeben.
Im Zuge der Projektbearbeitung in der LP 1 bis 3 haben sich
Sachverhalte ergeben, die zum Zeitpunkt der Erstellung der
Leistungsbeschreibung für das Projekt nicht bekannt oder erkennbar
waren.
Änderungen der anrechenbaren Kosten ergeben sich aufgrund folgender
Umständen:
Zum Erhalt vorgesehene Wärmeverteilnetze erwiesen sich als
sanierungsbedürftig.
Um die vorgesehene Aufstockung gegenüber dem Denkmalamt
zustimmungsfähig zu machen, mussten denkmalpflegerische
Kompensationsmaßnahmen geplant werden. Dazu gehört der Austausch der
vorhandenen Kunststofffenster.
Um die notwendige Gebäudetechnik unterzubringen, müssen weitere
Kellerräume in das Projekt integriert werden.
Verschiedene Grundleitungen haben sich als sanierungsbedürftig
herausgestellt.
Im Rahmen der Entwurfsplanung erstellte Berechnungen machten größere
Anlagen im Bereich der Lüftungs- und Kältetechnik notwendig.
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde erkannt, dass der bauliche
Brandschutz an den Schnittstellen zu Nachbargebäuden ergänzt werden
musste.
Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurden seitens der Denkmalpflege
Vorgaben für die Detailierung der Fenster gemacht.
Freianlagen: Um sowohl den denkmalpflegerischen Belangen sowie der
Nutzungsvielfalt und Barrierefreiheit nachzukommen wurde im Rahmen der
Vorplanung u.a. eine aufwendige Rampenanlage notwendig. Im Rahmen der
Vorplanung kam es aufgrund der begrenzten Aufstellfläche u.a. zu hohen
Brandschutzanforderungen der Mülleinhausungen.
Diese Änderungen sind bei der Projektbearbeitung der Stufe 2 zu
berücksichtigen. Zu einer Änderung der Honorarberechnung für Stufe 2
zugrundeliegenden Tatbestände (insbesondere Leistungsumfang,
Honorarzone), welche im Rahmen des förmlichen Vergabeverfahrens bereits
festgelegt wurden, führt dies jedoch nicht.
Eventuell werden zusätzliche Änderungen notwendig, die sich im Zuge der
Vermietung der in diesem Projekt realisierten Flächen aufgrund von
Anforderungen der potentiellen Mieter ergeben wird. Je nach
Projektfortschritt sind diese Leistungen durch den Auftragnehmer bei
der planerischen Bearbeitung der Stufe 2 zu berücksichtigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39
Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den
Abschnitten II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert sollte daher missachtet
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Die beabsichtigte Vergabe der Planungsleistungen erfolgt als
Weiterbeauftragung einer im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens
bereits erfolgten Beauftragung ([8]2019/S 241-592411; Vergabeverfahren
Objektplanung BRICK, ECA-2019-029).
Mit Zuschlagserteilung wurde der Vertrag im Oktober 2019 geschlossen.
Die Beauftragung erfolgte zunächst hinsichtlich der Leistungsphasen 1
bis 5 (Beauftragungsstufe 1). Der geschlossene Vertrag enthielt jedoch
auch bereits die Option zur Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 6
bis 9), die Gegenstand der jetzt beabsichtigten Vergabe ist.
Der Umfang der Stufe 2 wurde in zwei möglichen Varianten (Grundausbau
und Gebäudeaufstockung) umfassend beschrieben. Art und Umfang der zu
erbringenden Leistungen in der Stufe 2 wurden in den Vergabeunterlagen
klar und eindeutig beschrieben, so dass sie von den Bietern bereits
bepreist und im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden
konnten. Die Formulierung der im Vertrag dargelegten Option entspricht
insofern den Anforderungen des § 132 Absatz 2 Nr. 1 GWB.
Der bisherige Stand der Planungen zeigt jedoch auch die Notwendigkeit
zur teilweisen Anpassung bzw. zusätzlicher Leistungen zu den im Vertrag
definierten Leistungen zur Stufe II; dies in dem unter II.2.4)
beschriebenem Umfang. Die Ausführungen gemäß II.2.4) zeigen auf, dass
die Änderungen vom Auftraggeber nicht vorhersehbar und daher in den
ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren / sind, für die
Erbringung der Planungsleistungen jedoch unumgänglich sind. Ein Wechsel
des Auftragnehmers für diese zusätzlichen Leistungen kommt nicht in
Betracht, da wirtschaftliche und technische Gründe dem entgegenstehen
und insofern mit erheblichen Schwierigkeiten für den Auftraggeber
verbunden wären, § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Der Wechsel eines
Auftragnehmers würde zu einem nicht vertretbaren zeitlichen Verzug im
Projektablauf führen, aus dem bereits beaufragte andere Auftragnehmer
Nachtragsforderungen aus Ansprüchen wegen Bauzeit- bzw.
Projektverlängerung ableiten könnten.
Der Umfang der Änderungen übersteigt im Übrigen nicht 50% des
ursprünglichen Auftrags, § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Für die Erbringung der Planungsleistungen kommt aus Sicht des
Auftraggebers lediglich das unter V.2.3) genannte Planungsunternehmen
in Betracht, welches bereits die Leistungsphasen 1 bis 5 erbracht hat.
Diese Bekanntmachung erfolgt in Erfüllung des Transparenzgrundsatzes.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 110-268982
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Vergabevermerk 2021_06
Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung BRICK, ECA-2019-029 Beauftragung Stufe 2 (Lph 6 bis
9)
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Martin Schmitt Architektur / Kommunikation im
Raum
Postanschrift: Prinzenstraße 84.1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber bekundet mit dieser Bekanntmachung die Absicht, einen
Vertrag über die oben näher bezeichnete Beschaffung abzuschließen. Der
Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zulässig ist. Die Begründung hierzu findet sich unter IV.1.1)
Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über den
Vertragsschluss eingetragen.
Der Vertragsschluss selbst wird erst nach Ablauf der Wartefrist gemäß §
135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, mithin nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [11]www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2021
References
6. mailto:ausschreibung.pur-p@bdr.de?subject=TED
7. http://www.bdr.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:592411-2019:TEXT:DE:HTML
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:268982-2019:TEXT:DE:HTML
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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