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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Berlin
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 405479-2021 (ID: 2021080909133045585)
Veröffentlicht: 09.08.2021
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2021/S 152/2021 405479
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
   Postanschrift: Kommandantenstraße 18
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10969 Berlin
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding
   E-Mail: [6]ausschreibung.pur-p@bdr.de
   Fax: +49 302598-1550
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bdr.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der
   Hochsicherheitstechnologie
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung BRICK, ECA-2019-029  Beauftragung Stufe 2 (Lph 6 bis
   9)
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabevermerk 2021_06
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Erbringung von
   Planungsleistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 hinsichtlich der
   Objektplanung (KG 200, KG 300, KG 500 und KG 600) samt der
   Freianlagenplanung.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   10969 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 umfassen
   insbesondere:
   § 34 der HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume KG 200 Herrichten
   des Grundstücks, KG 300 Bauwerk-Baukontruktionen, KG 500 Außenanlagen
   und KG 600 Ausstattung und Kunstwerke.
   Die Beauftragung der Leistungen sind als Option Bestandteil des im
   Oktober 2019 mit dem unter V.2.3) genannten Unternehmens geschlossenen
   Vertrages. Dieser wurde im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens im
   Wettbewerb (Objektplanung BRICK, ECA-2019-029) vergeben.
   Im Zuge der Projektbearbeitung in der LP 1 bis 3 haben sich
   Sachverhalte ergeben, die zum Zeitpunkt der Erstellung der
   Leistungsbeschreibung für das Projekt nicht bekannt oder erkennbar
   waren.
   Änderungen der anrechenbaren Kosten ergeben sich aufgrund folgender
   Umständen:
   Zum Erhalt vorgesehene Wärmeverteilnetze erwiesen sich als
   sanierungsbedürftig.
   Um die vorgesehene Aufstockung gegenüber dem Denkmalamt
   zustimmungsfähig zu machen, mussten denkmalpflegerische
   Kompensationsmaßnahmen geplant werden. Dazu gehört der Austausch der
   vorhandenen Kunststofffenster.
   Um die notwendige Gebäudetechnik unterzubringen, müssen weitere
   Kellerräume in das Projekt integriert werden.
   Verschiedene Grundleitungen haben sich als sanierungsbedürftig
   herausgestellt.
   Im Rahmen der Entwurfsplanung erstellte Berechnungen machten größere
   Anlagen im Bereich der Lüftungs- und Kältetechnik notwendig.
   Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde erkannt, dass der bauliche
   Brandschutz an den Schnittstellen zu Nachbargebäuden ergänzt werden
   musste.
   Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurden seitens der Denkmalpflege
   Vorgaben für die Detailierung der Fenster gemacht.
   Freianlagen: Um sowohl den denkmalpflegerischen Belangen sowie der
   Nutzungsvielfalt und Barrierefreiheit nachzukommen wurde im Rahmen der
   Vorplanung u.a. eine aufwendige Rampenanlage notwendig. Im Rahmen der
   Vorplanung kam es aufgrund der begrenzten Aufstellfläche u.a. zu hohen
   Brandschutzanforderungen der Mülleinhausungen.
   Diese Änderungen sind bei der Projektbearbeitung der Stufe 2 zu
   berücksichtigen. Zu einer Änderung der Honorarberechnung für Stufe 2
   zugrundeliegenden Tatbestände (insbesondere Leistungsumfang,
   Honorarzone), welche im Rahmen des förmlichen Vergabeverfahrens bereits
   festgelegt wurden, führt dies jedoch nicht.
   Eventuell werden zusätzliche Änderungen notwendig, die sich im Zuge der
   Vermietung der in diesem Projekt realisierten Flächen aufgrund von
   Anforderungen der potentiellen Mieter ergeben wird. Je nach
   Projektfortschritt sind diese Leistungen durch den Auftragnehmer bei
   der planerischen Bearbeitung der Stufe 2 zu berücksichtigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39
   Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den
   Abschnitten II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert sollte daher missachtet
   werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Die beabsichtigte Vergabe der Planungsleistungen erfolgt als
   Weiterbeauftragung einer im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens
   bereits erfolgten Beauftragung ([8]2019/S 241-592411; Vergabeverfahren
   Objektplanung BRICK, ECA-2019-029).
   Mit Zuschlagserteilung wurde der Vertrag im Oktober 2019 geschlossen.
   Die Beauftragung erfolgte zunächst hinsichtlich der Leistungsphasen 1
   bis 5 (Beauftragungsstufe 1). Der geschlossene Vertrag enthielt jedoch
   auch bereits die Option zur Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 6
   bis 9), die Gegenstand der jetzt beabsichtigten Vergabe ist.
   Der Umfang der Stufe 2 wurde in zwei möglichen Varianten (Grundausbau
   und Gebäudeaufstockung) umfassend beschrieben. Art und Umfang der zu
   erbringenden Leistungen in der Stufe 2 wurden in den Vergabeunterlagen
   klar und eindeutig beschrieben, so dass sie von den Bietern bereits
   bepreist und im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden
   konnten. Die Formulierung der im Vertrag dargelegten Option entspricht
   insofern den Anforderungen des § 132 Absatz 2 Nr. 1 GWB.
   Der bisherige Stand der Planungen zeigt jedoch auch die Notwendigkeit
   zur teilweisen Anpassung bzw. zusätzlicher Leistungen zu den im Vertrag
   definierten Leistungen zur Stufe II; dies in dem unter II.2.4)
   beschriebenem Umfang. Die Ausführungen gemäß II.2.4) zeigen auf, dass
   die Änderungen vom Auftraggeber nicht vorhersehbar und daher in den
   ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren / sind, für die
   Erbringung der Planungsleistungen jedoch unumgänglich sind. Ein Wechsel
   des Auftragnehmers für diese zusätzlichen Leistungen kommt nicht in
   Betracht, da wirtschaftliche und technische Gründe dem entgegenstehen
   und insofern mit erheblichen Schwierigkeiten für den Auftraggeber
   verbunden wären, § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Der Wechsel eines
   Auftragnehmers würde zu einem nicht vertretbaren zeitlichen Verzug im
   Projektablauf führen, aus dem bereits beaufragte andere Auftragnehmer
   Nachtragsforderungen aus Ansprüchen wegen Bauzeit- bzw.
   Projektverlängerung ableiten könnten.
   Der Umfang der Änderungen übersteigt im Übrigen nicht 50% des
   ursprünglichen Auftrags, § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.
   Für die Erbringung der Planungsleistungen kommt aus Sicht des
   Auftraggebers lediglich das unter V.2.3) genannte Planungsunternehmen
   in Betracht, welches bereits die Leistungsphasen 1 bis 5 erbracht hat.
   Diese Bekanntmachung erfolgt in Erfüllung des Transparenzgrundsatzes.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 110-268982
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Vergabevermerk 2021_06
   Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung BRICK, ECA-2019-029  Beauftragung Stufe 2 (Lph 6 bis
   9)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   15/07/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Martin Schmitt Architektur / Kommunikation im
   Raum
   Postanschrift: Prinzenstraße 84.1
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10969
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber bekundet mit dieser Bekanntmachung die Absicht, einen
   Vertrag über die oben näher bezeichnete Beschaffung abzuschließen. Der
   Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zulässig ist. Die Begründung hierzu findet sich unter IV.1.1)
   Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über den
   Vertragsschluss eingetragen.
   Der Vertragsschluss selbst wird erst nach Ablauf der Wartefrist gemäß §
   135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, mithin nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemomblerstraße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [11]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
   In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
   GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/08/2021
References
   6. mailto:ausschreibung.pur-p@bdr.de?subject=TED
   7. http://www.bdr.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:592411-2019:TEXT:DE:HTML
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:268982-2019:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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