Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021080509195838589" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager - DE-Jülich
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 896191-2021 (ID: 2021080509195838589)
Veröffentlicht: 05.08.2021
*
  Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager
VERGABEUNTERLAGEN
2021000642
Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des
Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich , Deutschland
29.07.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
JEN-CORONA-CODEX................................................................................................................
.................... 3
Leistungsverzeichnis
................................................................................................................................
........ 7
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 14
Bewerbungsbedingungen...........................................................................................................
...................... 16
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
16
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 16
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 16
4 Unterlagen zum
Angebot............................................................................................................... 17
5 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge................................................................................. 17
6
Bietergemeinschaften............................................................................................................
........ 18
7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen (Unteraufträge und Eignungsleihe) ........................ 18
Allgemeine Einkaufsbedingungen der JEN mbH
............................................................................................. 19
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 21
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 24
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 28
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Vergabenummer 2021000642
Auftragsbezeichnung Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager
Auftragsbeschreibung Aktualisierung und Pflege des BHB AVR Behälterlager auf Basis der Anordnung nach 19 Abs. 3 AtG
VERFAHREN
Auftraggeber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 52428 Jülich
Leistungsart Dienstleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Vertragsgrundlage VOL/B in der aktuell gültigen Fassung
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 02.08.2021
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 16.08.2021 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 25.08.2021 10:00:00
Bindefrist 27.09.2021
1
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.10.2021
Ende 31.12.2022
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 16.08.2021 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
Seite 1 von 4
JEN-CORONA-CODEX
(30. April 2020)
ABSTAND HALTEN, HÄNDE WASCHEN, RICHTIG HUSTEN UND NIESEN!
ALLGEMEINES
Wer krank ist, bleibt zuhause!
Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber bleiben dem Arbeitsplatz fern, nehmen mit dem
Hausarzt Kontakt auf und befolgen die dort gegebenen Anweisungen.
Umgang im Verdachtsfall
Tritt der Fall ein, dass Ihr Arzt oder das Gesundheitsamt Sie offiziell als Verdachtsfall einstuft, werden
Sie behördlich unter häusliche Quarantäne gestellt. In der Folge wird man versuchen, die Personen zu
identifizieren, zu denen Sie innerhalb der letzten 14 Tage intensiven Kontakt hatten. Dieser intensive
Kontakt ist fest definiert und beschreibt einfach ausgedrückt Personen, mit denen Sie in Summe mindestens
15 Minuten direkten Gesprächskontakt in einem Abstand unter 1,5 Metern hatten.
Kolleginnen oder Kollegen, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben in häuslicher Quarantäne befinden
oder bei denen aufgrund von Krankheitssymptomen ein Test auf eine Corona-Virusinfektion
durchgeführt wird, melden sich bitte umgehend bei der Sicherheitszentrale (Tel. 02461 61-5222).
Kolleginnen oder Kollegen, die in Kontakt mit einer Person waren, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben
in häuslicher Quarantäne befindet, kontaktieren bitte telefonisch den jeweiligen Vorgesetzten.
Dieser wird sich dann mit dem JEN-Krisenstab in Verbindung setzen.
ABSTAND
ABSTAND HALTEN ZWISCHEN PERSONEN IST NACHWEISLICH EINE DER EFFEKTIVSTEN
MAßNAHMEN, DAS INFIZIERUNGSRISIKO ZU MINIMIEREN.
A1 Mindestabstand einhalten!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu anderen
Personen einhalten. Dies gilt auch bei arbeitsbezogenen Kontakten außerhalb der Betriebsstätte.
Verzichten Sie darauf, sich zur Begrüßung die Hände zu reichen.
A2 Mindestabstand nicht möglich? Mund und Nase bedecken!
Bei Arbeiten, Besprechungen oder sonstige Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5
Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung
oder besser, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die JEN stellt diese zur Verfügung.
ACHTUNG: Eine Mund-Nasen-Bedeckung wie auch ein Mund-Nasen-Schutz verringert nur die
Reichweite von Tröpfchen und damit das Risiko, dass andere Personen vom Träger infiziert werden
können. Abstand halten ist und bleibt die beste Methode eine Infizierung zu verhindern. Sie
sollten also auch beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglichst versuchen, den Mindestabstand
von 1,5 Meter einzuhalten.
3
Seite 2 von 4
A3 Büroarbeit: Homeoffice oder 1 Person pro Büro!
Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Ist dies nur eingeschränkt möglich
oder nicht sinnvoll, ist die Arbeit so zu organisieren, dass eine Mehrfachbelegung von Räumen
möglichst vermieden wird. Also nur 1 Person pro Raum. Sinnvoll wäre eine tagesversetzte Anwesenheit
der gleichen Raumnutzer. In Fällen, in denen beide Maßnahmen nicht realisierbar
sind, sollten räumliche Vorkehrungen getroffen werden, um das Infizierungsrisiko zu minimieren,
z. B. durch eine veränderte Positionierung der Schreibtische, so dass ein Mindestabstand
von 1,5 Meter stets gewährleistet ist. Achten Sie auf häufiges Lüften der Räume.
A4 Publikumsverkehr: Hygieneschutzwände wo erforderlich!
Bei nicht gegebenem Schutzabstand und gleichzeitigem Publikumsverkehr können transparente
Abtrennungen installiert werden.
A5 Präsenzbesprechungen? Nur wenn es sein muss!
Verzichten Sie weiterhin möglichst auf Präsenzbesprechungen und nutzen Sie bevorzugt Austauschformate
auf elektronischer Basis (z. B. Video- oder Telefonkonferenzen). Es müssen weiterhin
Teilnehmerlisten angefertigt und archiviert werden. Die Bestuhlung in den Besprechungsräumen
ist dem Mindestabstand (A1) anzupassen. Im Zweifel ist bei Besprechungen zusätzlich
die Regel Mund und Nase bedecken (A2) anzuwenden.
A6 Vermeiden Sie Gruppenbildungen!
Vermeiden Sie Zusammenkünfte in Gruppen, beispielsweise in Sozialräumen (Teeküchen, Pausenräume,
Raucherbereiche). Achten Sie bei der Nutzung von Pausen- und Bereitschaftsräumen
sowie von Kochgelegenheiten und Teeküchen auf Abstandsregeln (1,5 Meter Abstand untereinander).
Räume möglichst einzeln bzw. zeitversetzt nutzen.
A7 Schutzabstände sichtbar machen!
In Bereichen, in denen häufig mehrere Personen zeitgleich zusammenkommen, werden die erforderlichen
Schutzabstände (Mindestabstand 1,5 Meter) optisch markiert, z. B. durch Klebeband
auf dem Boden. Dies könnte beispielsweise an Ganzkörpermonitoren der Fall sein.
A8 Arbeitszeit und Pausen neu gestalten!
Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen sind durch
Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Bildung von
festen Arbeitsgruppen) zu verringern. Bei der Aufstellung von Arbeitsgruppen ist zur weiteren
Verringerung innerbetrieblicher Personenkontakte darauf zu achten, möglichst immer dieselben
Personen zu gemeinsamen Arbeiten einzuteilen. Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch
geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen
mehrerer Beschäftigter (z. B. in Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen etc.) kommt.
4
Seite 3 von 4
A9 Dienstreisen? Nur falls zwingend erforderlich!
Dienstreisen ins Ausland sind zu vermeiden und im Inland auf ein Minimum zu beschränken.
Stattdessen sind Reisen soweit wie möglich durch technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen
zu ersetzen.
A10 Rücksicht nehmen!
Halten Sie in persönlichen Gesprächen grundsätzlich 1,5 Meter Abstand zum Gesprächspartner
und reduzieren Sie die Dauer der Gespräche auf ein Mindestmaß. Dies gilt insbesondere für
Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Kontakt zu den verschiedenen Standorten
haben (bspw. Postdienst, IT-Service, Personalabteilung). Bitte unterstützen Sie unsere
Kolleginnen und Kollegen dahingehend.
HYGIENE
EINE GUTE HANDHYGIENE IST DIE ZWEITE EFFEKTIVE MAßNAHME,
UM DIE ANSTECKUNGSGEFAHR ZU REDUZIEREN.
H1 Häufiges und gründliches Händewaschen!
Eine gute Handhygiene bedeutet das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände. Hierbei
ist es wichtig, sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume
und Daumen zu reinigen. Denken Sie auch an die Fingernägel. Gründliches Händewaschen
dauert 20 bis 30 Sekunden.
ACHTUNG: Das Tragen von Handschuhen ersetzt nicht die Hygienemaßnahme Händewaschen.
H2 Richtig Husten und Niesen!
Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand von anderen und drehen Sie sich weg. Benutzen Sie
ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase. Auch beim Tragen einer Mund-
Nasen-Bedeckung husten und niesen Sie bitte in die Armbeuge.
H3 Nicht ins Gesicht fassen!
Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die
Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
H4 Öfters mal Lüften!
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Durch das Lüften wird die
Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. In
den Kontrollbereichen übernehmen das die Lüftungsanlagen.
H5 Hygiene in Firmenfahrzeugen beachten!
Zur Handhygiene und zur Reinigung des Lenkrades werden unsere Firmenfahrzeuge mit Desinfektionsmittel,
Papiertücher und Müllbeutel ausgestattet. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände und
das Lenkrad vor Antritt und nach Beendigung der Fahrt und entsorgen Sie die benutzten Papiertücher
samt dem verwendeten Müllbeutel, wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben.
5
Seite 4 von 4
H6 Gemeinsam genutzte Werkzeuge und Arbeitsmittel reinigen!
Für den Fall, dass bei der Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln nicht bereits Schutzmaßnahmen
festgelegt sind (z. B. in Strahlenschutzbereichen), sind Werkzeuge und Arbeitsmittel
nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige
Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.
H7 Geschirr spülen, aber richtig!
Das Geschirr z. B. aus den Teeküchen sollte nach der Benutzung nicht per Hand, sondern mithilfe
des Geschirrspülers bei mindestens 60 C gereinigt werden. Bitte nutzen Sie hier das entsprechende
Reinigungsprogramm.
INDIVIDUELLE BERATUNG ERFORDERLICH?
Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter können sich individuell von Ihrem Hausarzt oder auch dem Betriebsärztlichen
Dienst beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung
oder einer individuellen Disposition. Der Betriebsärztliche Dienst kennt die JEN-Arbeitsplätze und
kann falls nötig weitere individuelle Maßnahmen vorschlagen, wenn die hier vorgestellten Schutzmaßnahmen
nicht ausreichen sollten.
Individuelle Beratung erhalten Sie auch durch die Sozialberatung des FZJ sowie durch den Betriebsrat
und die Gleichstellungsbeauftragte der JEN.
6
7
8
9
10
11
12
13
Seite 1 von 2
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon +49 2461 629-0
Telefax +49 2461 629-47200
info@jen-juelich.de
www.jen-juelich.de
Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein
Geschäftsführung
Rudolf Printz (Vorsitzender)
Ulrich Schäffler
Amtsgericht Düren | HRB 4349
UStIdNr. DE 119 495 754
Commerzbank AG
IBAN DE34 3708 0040 0187 9121 00
BIC DRESDEFF370
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Postfach 11 60 | 52412 Jülich
Abteilung
Name
Telefon
Telefax
EMail
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO
Leistung:
Anlagen:
BWB - Bewerbungsbedingungen
EKB  Einkaufsbedingungen der JEN mbH
ZVB  Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH
Leistungsverzeichnis
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO
______________________________________________
Angebotsschreiben
Eignungsnachweise/Erklärungen
Kennzettel für den Angebotsumschlag
____________________________________________________
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabe-Nr:
Vergabeart:
Eröffnungstermin:
Datum Uhrzeit
Die Bindefrist endet am:
vertragliche Ausführungsfrist
Beginn Ende
Bei Abgabe von Angeboten in Papierform:
VE - Einkauf
Renate Kutsch
+49 246162947258
+49 246162947335
renate.kutsch@jen-juelich.de
2021000642
25.08.2021 10:00:00
27.09.2021
01.10.2021 31.12.2022
Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager
Aktualisierung und Pflege des BHB AVR Behälterlager auf Basis der Anordnung nach 19 Abs. 3 AtG
Corona Codex
14
Seite 2 von 2
1. Folgende Angebotsform ist zulässig:
Freundliche Grüße
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
6. Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots werden gem.  46 UVgO
mitgeteilt.
7. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Die geforderten Eignungsnachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben.
postalisch
Für Angebote in Papierform ist das vorhandene Angebotsschreiben zu
unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einfacher Ausfertigung in
verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungstermin an die Vergabestelle
einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem roten Kennzettel
zu versehen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen!
Hinweis: Bei elektronischen Angeboten können die Anlagen zum
Angebot (z.B. Nachweise) hochgeladen werden.
elektronisch
2. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet.
3. Bis zum Ablauf des Eröffnungstermins kann das Angebot zurückgezogen werden.
4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung
genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der JEN
(an genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen
werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform
veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über
mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen
Registrierung werden Bieter und Bewerber automatisch in die
Kommunikation der Vergabestelle eingebunden. Ohne eine freiwillige
Registrierung sind Bieter und Bewerber verpflichtet, sich eigenständig auf der
Vergabeplattform über das Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen
an den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren.
Marcel Majowski Renate Kutsch
15
Bewerbungsbedingungen der JEN mbH
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückzugeben.
Stand 07/2018 VE Seite 1 von 3
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters1 Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder Telefax darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können ausgeschlossen werden, vgl.  124 Absatz 1 Nr. 4
GWB. Bei Vergaben unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts werden diese Angebote ausgeschlossen,
vgl.  42 UVgO.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskunft darüber zu
geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an
der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom
Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertig
und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe
und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene
Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er
das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt und somit eine
unzulässige Mischkalkulation vornimmt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von
 38 Absatz 10 UVgO bzw.  57 Absatz 1 Nr. 5 VgV wird grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
3.7 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
1 Sinngemäß gelten diese Bestimmungen auch für Bietergemeinschaften.
16
Bewerbungsbedingungen der JEN mbH
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückzugeben.
Stand 07/2018 VE Seite 2 von 3
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des
Angebots hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
3.8 Wenn den Vergabeunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der Bieter die
seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem Angebot abzugeben.
Die Nichtabgabe der ausgefüllten Formblätter kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt
wird.
3.9 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn
dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Andere auf elektronischem Wege übermittelten Angebote sind nicht zugelassen.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt
zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Bei Unterauftragnehmerleistungen
sind deren Angebotspreise sowie der dazu gehörige Generalunternehmerzuschlag anzugeben.
5 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge
5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen enthaltenen Leistungen eindeutig
und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien
Ausführung der Leistungen erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütungen durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nr. 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
17
Bewerbungsbedingungen der JEN mbH
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückzugeben.
Stand 07/2018 VE Seite 3 von 3
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist;
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt;
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren bzw. in öffentlicher Ausschreibung ausgeschrieben wird, werden
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten
Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen (Unteraufträge und Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen
zu bedienen, muss er mit dem Formblatt Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche
in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten)
der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Bei Aufträgen, die den maßgebenden EU-Schwellenwert überschreiten, gilt Folgendes:
Der Bieter muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
dem zwingende Ausschlussgründe nach  123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vorliegen, gemäß  47 Absatz 2 Satz 3 VgV ersetzen.
18
Allgemeine Einkaufsbedingungen der JEN mbH
Stand: 24.05.2004
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, auch für Folgebestellungen der JEN mbH (nachfolgend AG
genannt).
Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich
rechtlichen Sondervermögen und spätestens mit der Annahme unserer Bestellung als angenommen.
Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes und des Landes NRW verpflichtet, die Bestimmungen des öffentlichen
Vergabewesens und
des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen
Der AN hat die Bestellung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf der Frist ist der AG
berechtigt, die Bestellung
zu widerrufen, ohne dass dem AG daraus Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das gilt nicht, wenn die Lieferung bzw.
Leistung
bereits erbracht wurde.
Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu
ihrer Rechtsgültigkeit
der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.
Aufträge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden. Widrigenfalls ist der AG
berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern dabei
Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung
Einkauf
in Form eines Nachtrags zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
Die JEN mbH ist verpflichtet, die Verordnung VOPr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen für die Vereinbarung der
Preise zugrunde
zu legen. Das Zustandekommen des Preises hat der AN den für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf
Verlangen
nachzuweisen.
Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus.
Nebenleistungen sowie Planungs und Konstruktionsaufwand sind mit dem Bestellpreis abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich
schriftlich
anders vereinbart wurde.
Soweit nicht anders vereinbart, sind im Preis die Kosten für Verpackung und Nebenleistungen bis Verwendungsstelle enthalten.
Rechnungen sind in 2facher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer des Auftraggebers und der geforderten Angaben lt.  14
USTG
einzureichen. Rechnungszweitschriften sind als Duplikat zu kennzeichnen. Rechnungen mit fehlenden Angaben werden nicht
anerkannt und
dem AN zurückgesandt. Sie gelten als nicht fällig.
Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem
Rechnungseingang.
Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto.
Soweit
der AN Bescheinigungen über Materialprüfungen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und
Leistung den Eingang
dieser Unterlagen voraus, bei Mängeln behalten wir uns Preiseinbehalt vor. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder
Leistung als vertragsgemäß. Werden durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, sind die Einsprüche anerkannt, wenn nicht
innerhalb von
4 Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben wird.
Vereinbarte An und Teilzahlungen werden nur aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die Zustimmung nicht unbillig
verweigern.
Tritt der AN Forderungen gegen den AG ohne Zustimmung des AG ab, so zahlt der AN dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00
 ohne dass dies die Anerkennung der Abtretung durch den AG bewirkt.
4. Liefer und Leistungstermine, Lieferverzug, höhere Gewalt
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der
Eingang der Ware bei
der von uns genannten Empfangs bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferung bzw.
Leistung nur verzögert
erbracht werden kann. Wird dies erkennbar hat der AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die Einhaltung von
Einzelfristen,
Zwischen und Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und
Schnee.
Im Falle des Liefer bzw. Leistungsverzuges ist der AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu
machen.
Der AN hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche oder
vertragliche
Ansprüche bleiben vorbehalten.
Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den
Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre
Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte Zertifikate sind
zeitgleich zu
übergeben. Bei fehlenden Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der
vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme der Ware verweigert und zu
Lasten
des AN zurückgesandt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen geht bei Lieferungen mit dem Eingang bei der vom AG
angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den
AG über.
Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift. Für Lieferungen mit Aufstellung und Montage sowie bei der
Erbringung
von Leistungen ist der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
19
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten Spezifikation
fachgerecht
und unter Verwendung bestgeeigneter Materialien entsprechend dem neuesten Stand der Technik. Er sichert zu, dass die Lieferung
und Leistung
frei von Sach und Rechtsmängeln im Sinne  434 und 435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung und Leistung den
gesetzlichen
und behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaft
entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten
eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung beim AG.
Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach  437 und 634 BGB. Der AG ist insbesondere berechtigt, bei Mängeln nach seiner
Wahl
Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen; die dazu erforderlichen Kosten hat der AN in vollem
Umfang zu
tragen. Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern in der
Bestellung nichts
anderes gesagt ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß  438 bzw. 634a BGB.
Der AN erbringt gegenüber dem AG eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 3% des Gesamtabrechnungswertes ab einem
Auftragswert
> 10 TEUR. Der Gewährleistungseinbehalt kann in den Verträgen entsprechend der Bedeutung für das Unternehmen verändert
werden. Bei
ausschließlichen Kaufverträgen und Planungsleistungen ist keine Gewährleistungssicherheit erforderlich.
Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel zu beheben bzw. durch
Dritte
beheben zu lassen. Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und Leistungen des AN ist der AG berechtigt, während der Betriebszeit des AN
auf seine Kosten
Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und dem AN zu übergeben.
Werden
Mängel die eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken festgestellt, hat der AN diese innerhalb einer vom AG gesetzten
angemessenen Frist
zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, stehen dem AG die Rechte
gemäß 6.3.
zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse und Unterlagen
gegenüber Dritten
vertraulich zu behandeln.
Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG von Dritten wegen
Verletzung
von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen
freizustellen.
Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) ohne Zustimmung des AN zu
treffen.
Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme
durch einen Dritten notwendig erwachsen.
Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon, ist er
verpflichtet, diese dem
AG unter Angabe der Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen u. ä. verbleiben im Eigentum des AG und sind stets streng
vertraulich
zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten
haftet
der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Vertrag nicht anders geregelt.
Der AN verpflichtet
sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen.
Der AG haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für
Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Sofern der
AG schuldhaft eine wesentliche Vertragpflicht oder eine "Kardinalpflicht" verletzt, ist die Haftung nicht ausgeschlossen,
sondern auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Als Erfüllungs bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften
unter Verzicht auf die Einrede und Vorausklage gemäß  770 BGB eines europäischen als Zoll und Steuerbürgen zugelassenen
Kreditinstitutes akzeptiert.
9. Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Teile
entstehenden
Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei
einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum im Verhältnis der
objektiven
Werte dieser Waren.
10. Sonstiges
Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG gespeichert und für interne Zwecke gem. Bundesdatenschutzgesetzes
behandelt.
Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für Werbezwecke genutzt
werden. Fotografieren
auf dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des AG.
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch
nicht berührt.
Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen) ist der
Geschäftssitz des AG.
Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik
Deutschland (BGB, HGB).
Die Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Bedingungen können durch die "Einkaufsbedingungen für Maschinen und Anlagen" und "Einkaufsbedingungen für
Bauleistungen" ersetzt
werden.
Für Verträge in Form von bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen gelten diese "Allgemeinen Einkaufs und
Lieferbedingungen" erst
ab dem 01.01.2003. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten unsere bisherigen "Allgemeinen Einkaufs und Lieferbedingungen" fort.
20
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
29.07.2021
Verfahren: 2021000642 - Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Ingenieurleistungen USt. [%]
19%
Menge
100,00
Einheit
Stunden
 Anpassung auf Basis der Anordnung nach  19 Abs. 3 AtG., insbesondere unter
Berücksichtigung der durch die Behörde festgeschriebenen Auflagen und Maßgaben
 Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen, die sich aus Forderungen von Behörden
und Gutachtern ergeben
 regelmäßige Revision des BHBs
 Teilnahme an kurzfristig festgelegten Anlagenbegehungen/ Projektbesprechungen
 Teilnahme an Fachgesprächen unter Teilnahme von Behördenvertretern und Sachverständigen
 Anpassung der organisatorischen Betriebsabläufe und personellen Zuständigkeiten
 Überarbeitung und Austausch von Plänen
 Übernahme der Vorgaben der JEN mbH an das Layout des BB (Corporate Design)
 Qualitätsgesicherte Erstellung des BHBs inkl. Fachprüfung
Leistungszeitraum: 01.10.2021 - 31.12.2021
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Ingenieurleistungen USt. [%]
19%
Menge
200,00
Einheit
Stunden
gem. Beschreibung Pos. 1
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
21
Leistungszeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2022
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
22
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
29.07.2021
Verfahren: 2021000642 - Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des
Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
23
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
29.07.2021
Verfahren: 2021000642 - Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des
Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager
EIGNUNGSKRITERIEN
1 JEN-CORONA-CODEX [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des JEN-CORONA-CODEX.
Der Codex nennt konkrete Verhaltensregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit der aktuellen Situation. Diese Regeln sind
von jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter und auch jede sonstige bei der JEN mbH tätig werdende Person verbindlich
einzuhalten.
Hinweis: den JEN-CORONA-CODEX finden Sie im Abschnitt "Vertragsbedingungen/Formulare"
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Hinweise für den Bieter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Die folgenden Eignungskriterien sind zu erfüllen und durch Bescheinigungen, Unterlagen bzw. Dokumente oder Eigenerklärungen
nachzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige, ungültige oder abgelaufene Nachweise bzw. Unterlagen zum Ausschluss führen
können.
Darüber hinaus können wissentlich falsche Angaben/Erklärungen im Angebot den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur
Folge haben.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Nachweise und Bescheinigungen für im Vergabeverfahren gestellte Anforderungen
nachzufordern, die durch den Bieter nur mittels Eigenerklärungen nachgewiesen wurden.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Erfahrung in kerntechnischen Anlagen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Nachweisliche Erfahrungen bei der Erstellung von BHB/BB in kerntechnischen Anlagen nach  6, 9 AtG, Anordnung nach  19 Abs.3
AtG,  3 StrlSchV von 1976,  7 StrlSchV von 2001 und aktuellem Strahlenschutzrecht innerhalb der letzten 5 Jahre
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Erfahrung in kerntechnischen Anlagen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Nachweisliche Erfahrung in kerntechnischen Anlagen, mindestens 1 Jahr
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Softwarekenntnisse [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Erfahrungen im Umgang mit Betriebssysteme, Datenbanken, Anwendung Support
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/4
24
6 Erfahrung in kerntechnischen Anlagen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Nachweis von Tätigkeiten im Umfeld von Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Erfahrung in kerntechnischen Anlagen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Nachweis von Kenntnissen im Umgang mit Behältern vom Typ CASTORTHTR/ AVR
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 Qualifikation Mitarbeiter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium Fachrichtung Maschinenbau - Kerntechnik oder vergleichbar
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
9 Qualifikation Mitarbeiter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Verhandlungssichere deutsche Sprachkenntnisse, fließend in Wort und Schrift
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10 Erfahrung mit Aufsichtsbehörden [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Erfahrung im Umgang mit Behördenvertretern und deren Sachverständigen
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
11 Verfügbarkeit des Personals [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Verfügbarkeit des Personals, werktags während der betrieblichen Arbeitszeiten innerhalb von 2 Stunden
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
12 Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach  12 b [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Verfügt ihr Unternehmen über zuverlässigkeitsüberprüftem Einsatzpersonal nach  12 b AtG?
Falls das Einsatzpersonal noch nicht zuverlässigkeitsüberprüft ist, sind die Anträge zur Zuverlässigkeitsüberprüfung
nach  12 b AtG
des zum Einsatz kommenden und noch nicht überprüften Personals, unmittelbar nach Auftragserteilung dem AG vorzulegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/4
25
13 Genehmigung nach  25 StrlSchG (alt: 15 StrlSchV) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung nach  25 StrlSchG (alt: 15 StrlSchV)?
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung nach  25 StrlSchG (alt: 15 StrlSchV) bei.
Hierzu ist ein Abgrenzungsvertrag mit dem AG abzuschließen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
14 Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist Ihr Unternehmen nach DIN ISO 9001:2015 (oder vergleichbar) zertifiziert?
Bitte fügen Sie einen Nachweis bei - Nachweise nicht älter als 12 Monate.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
15 Qualitätsmanagement KTA 1401 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist Ihr Unternehmen gemäß Regel KTA 1401 (oder vergleichbar) zertifiziert?
Bitte fügen Sie einen Nachweis bei - Nachweise nicht älter als 12 Monate.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/4
26
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
29.07.2021
Verfahren: 2021000642 - Ingenieurleistungen zur Überarbeitung und Pflege des
Betriebshandbuchs (BHB) AVR Behälterlager
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 4/4
27
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Allgem. Sicherheitsordnung.pdf 2,87 MB pdf
28
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/08/96462c80-272f-4fbe-b7c9-ef04fdae8451.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau