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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Hannover
Bereitstellung von Software
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 203805-2021 (ID: 2021042309370908182)
Veröffentlicht: 23.04.2021
*
DE-Hannover: Bereitstellung von Software
2021/S 79/2021 203805
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BG-Phoenics GmbH
Postanschrift: Tiergartenstr. 39
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]ausschreibung@bg-phoenics.de
Fax: +49 51189879295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bg-phoenics.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gem. §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informationstechnologie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verlängerung Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft Business-
und Service-Vertrag (MBSA)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ein bestehender Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft
Business- und Service-Vertrag (MBSA) wird um 1 Jahr verlängert.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 900 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es besteht ein Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft
Business- und Service-Vertrag (MBSA), der europaweit ausgeschrieben
wurde (Auftragsbekanntmachung Nr. [8]2017/S 248-523368). Gem. dieser
Auftragsbekanntmachung kann der Vertrag einmal verlängert werden.
Inhalt dieses Vertrages sind die Aufrechterhaltung der Wartung
(Software Assurance, SA) der bei der Auftraggeberin und ihren
Gesellschaftern eingesetzten Microsoft Lizenzen sowie die Abwicklung
von Neulizenzierungen. Der Vertrag umfasst die Microsoft Lizenzen der
folgenden Gesellschaften:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU),
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN),
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI),
BG-Phoenics GmbH (BGP).
Der abgeschlossene Microsoft MBSA-Vertrag hat eine Standard-Laufzeit
von 3 Jahren und läuft bis zum 30.4.2021. Der MBSA-Vertrag kann gemäß
den von Microsoft vorgegebenen Regelungen einmalig verlängert werden.
Diese Regelung wurde in die Vergabeunterlagen aufgenommen. Der Vertrag
wird gemäß dieser Regelungen um 1 Jahr bis zum 30.4.2022 verlängert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die BGP und ihre Gesellschafter beabsichtigen eine Veränderung der
Microsoft-Office Anwendungen. Dabei geht es zum einen um die Nutzung
von cloudbasierten Zusatzdiensten und zum anderen um die Einführung von
zusätzlichen Modulen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sowie zum
Management mobiler Endgeräte.
Derzeit wird bei der BGP und ihren Gesellschaftern einheitlich das
Produkt Microsoft 365 (vormals Office 365) eingesetzt. Die Nutzer
setzen dieses zum Teil auf mehreren auch mobilen Endgeräten ein.
Die Implementierung von Microsoft 365 ist integriert in die
Microsoft-Dienste Exchange, Skype for Business sowie SharePoint. Alle
Umgebungen werden auf Systemen im Rechenzentrum der BGP betrieben;
cloudbasierte Dienste werden derzeit nicht genutzt.
Zukünftig soll eine Nutzung von in Microsoft 365 integrierten
Cloud-Diensten ermöglicht werden. Des Weiteren ist die Einführung eines
Moduls zum Mobile Device Management geplant. Im Zuge dieser
Erweiterungen sollen neue auch Funktionalitäten zur Erhöhung der
IT-Sicherheit wie Multi-Factor Authentifizierung (MFA) und Conditional
Access hinzukommen.
Dieser Prozess ist mit einer komplexen Umstellung verbunden, zudem
sollen neue Anwendungsmodule eingeführt werden, die mit den vorhandenen
Strukturen korrespondieren müssen. Darüber hinaus muss die geplante
Verwendung von cloudbasierten Funktionen konform mit den Forderungen
des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) zur Nutzung von
Cloud-Diensten gestaltet werden. Hierzu ist aktuell eine entsprechende
Nutzungsstrategie in Arbeit.
Die Verfügbarkeit von Microsoft 365 ist während des kommenden Jahres
sicher zu stellen. Unklar und klärungsbedürftig ist Art, Umfang und
Zeitablauf der geplanten Erweiterungsprozesse. Daher sind die BGP und
ihre Gesellschafter technisch auf die Verfügbarkeit der aktuell
genutzten Version angewiesen, die auch parallel zu neuen
Funktionalitäten weiter verfügbar bleiben muss. Dies kann technisch und
vertragsrechtlich während des Umstellungsprozesses nur durch die
Verlängerung der aktuell genutzten Lizenzrechte sichergestellt werden.
Diese Lizenzrechte können nur durch den Lizenzgeber selbst gewährt
werden, der dazu wiederum seinen (von der Vergabestelle beauftragten)
Vertriebspartner einsetzt.
Die BGP erarbeitet derzeit mit dem Hersteller Microsoft eine
funktionsfähige Gestaltungsmöglichkeit, ob und wie die vorhandenen MS
Produkte und Lizenzen zukünftig optimiert und erweitert werden können,
um eine technisch belastbare Gesamtlösung zu wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Ein Abschluss eines neuen MBSA
scheidet aus, da dieser den Kauf neuer Lizenzrechte für einen Laufzeit
von 3 Jahren enthält. Die Entscheidungsfindung über die Neuausrichtung
ist Bestandteil der Digitalisierungsstrategien der Gesellschafter und
muss kurzfristig umgesetzt werden. Der Kauf von Lizenzrechten, die
nicht genutzt werden, wäre wiederum ein Verstoß gegen die gesetzliche
Vorgabe des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln. Somit kommt nur
eine Verlängerung um ein Jahr in Betracht.
Eine Verlängerung des bestehenden MBSA-Vertrages ist nur mit dem
zurzeit aktiven Vertragspartner möglich, der wiederum durch den
Lizenzgeber Microsoft zur Lizenzverlängerung berechtigt wird. Im
Ergebnis liegt somit ein Alleinstellungsmerkmal vor, nur dem aktuellen
Vertragspartner ist die benötigte Lizenzverlängerung möglich. Der
Abschluss eines anderen Vertrages würde die übliche, von Microsoft
vorgegebene Regellaufzeit von 3 Jahren auslösen.
Gemäß der vorstehenden Begründung wird kein neuer MBSA-Vertrag
abgeschlossen, sondern es wird der bestehende Vertrag um ein Jahr
verlängert.
Zum Ende dieser Vertragsverlängerung wird über den Abschluss eines
neuen MBSA-Vertrages entschieden.
Der in Abschnitt V.2.1) angegebene Tag ist der Zeitpunkt der
Vergabeentscheidung. Der Auftrag wird 10 Kalendertage nach
Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung erteilt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: AS210037
Bezeichnung des Auftrags:
Verlängerung Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft Business-
und Service-Vertrag (MBSA)
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Fujitsu Technology Solutions GmbH
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 2 900 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 900 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2021
References
6. mailto:ausschreibung@bg-phoenics.de?subject=TED
7. http://www.bg-phoenics.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:523368-2017:TEXT:DE:HTML
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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