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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Berlin
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 172086-2021 (ID: 2021040610072575469)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
DE-Berlin: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2021/S 66/2021 172086
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG
direkt gesund
Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: [5]info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der BundesInnungskrankenkasse
Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: [7]info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: mhplus Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Franckstr. 8
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: [9]info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der mhplus Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Franckstr. 8
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: [11]info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SBK Siemens Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: [13]info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [14]http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der SBK Siemens
Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: [15]info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [16]http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK Südwest
Postanschrift: Berliner Promenade 1
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: [17]info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [18]http://healthy-hub.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der IKK Südwest
Postanschrift: Berliner Promenade 1
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
nach § 94 Abs. 1 a SGB X
E-Mail: [19]info@healthy-hub.de
Telefon: +49 231-5557-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [20]http://healthy-hub.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[21]http://healthy-hub.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[22]http://www.healthy-hub.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Körperschaft des
öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Im 3. Healthy Hub Wettbewerb werden 1) hybride Versorgungslösungen
oder Blended Care genannt oder 2)Lösungen zur Förderung der digitalen
Gesundheitskompetenz gemäß § 20k SGB V gesucht.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ARGE Digitale Innovation (ARGE) ist eine Arbeitsgemeinschaft der
unter Ziff. I.1 genannten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen nach §
94 Abs. 1 a SGB X. Ziel der ARGE, die den sog. Healthy Hub
(healthy-hub.de) betreibt. Ziel der Kassen ist es, Innovationen für die
Kranken- und Pflegeversicherung zu erschließen, um Kranken- oder
Pflegeleistungen im Interesse der Versicherten wirtschaftlicher und
effektiver zu machen. Dabei sollen insbesondere die Chancen der
Digitalisierung aktiv genutzt werden.
Zu diesem Zweck sollen innovative Anbieter als geeignete
Kooperationspartner der ARGE-Mitglieder identifiziert und ausgewählt
werden. Die ausgewählten Bewerber
Können im weiteren Verlauf des Verfahrens Vertragspartner einzelner
oder mehrerer der unter Ziff. I.1 genannten Kranken- und Pflegekassen
werden.
Gesucht werden in diesem dritten Wettbewerb der Auftraggeberinnen zwei
unterschiedliche Lösungen:
1) Lösungen, die klassische und digitale Versorgung miteinander
verbinden sogenannte hybride Versorgungslösungen oder auch Blended
Care genannt oder
2) Lösungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz gemäß §
20k SGB V.
Gesucht werden ausschließlich Produkte/Lösungen, die bereits so weit
entwickelt sind, dass sie zum Ende Bewerbungsfrist reif für ein
Pilotprojekt unter Echtbedingungen, d. h. im Versicherteneinsatz,
erscheinen.
Gesucht werden ausschließlich Lösungen, die geeignet sind für Einsatz
und Erstattung durch die gesetzliche Kranken- bzw. Pflegeversicherung
i. R. d. Sozialgesetzbücher V und XI.
Nicht gesucht werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der
Regelversorgung nach § 33a SGB V. Wenn dagegen eine DiGA im Rahmen
einer besonderen Versorgung i. S. d. § 140a SGB V eingesetzt werden
soll, so wäre dies ein zulässiger Wettbewerbsbeitrag und
ebenfalls nicht gesucht werden Onlinekurse der Primärprävention.
Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinander folgenden Phasen
zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen
bzw. später zu verhandelnder Angebote: Auf der Grundlage der im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.-S)
veröffentlichten Wettbewerbsbekanntmachung, sollen aus den
eingegangenen Bewerbungen anhand der unter Ziff. 16 der
Bewerbungsbedingungen genannten Auswahlkriterien zunächst (maximal) 15
Bewerber ausgewählt werden.
Für die Bewerbung ist das auf der Website:
[23]http://www.healthy-hub.de/ unter dem Tab / der Rubrik "Jetzt
bewerben" zur Verfügung gestellte online-Formular zu verwenden.
Innerhalb des Onlineformulars handelt es sich bei allen mit "*"
gekennzeichneten Feldern um Pflichtfelder, d.h. hier muss eine Angabe
erfolgen bzw. (wenn vorgesehen) ein Dokument hochgeladen werden.
Andernfalls ist die Bewerbung unvollständig und kann möglicherweise
nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung muss bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist am
4.6.2021 um 10.00 Uhr übermittelt, d. h. auf dem vorgesehenen
elektronischen Wege eingegangen sein.
Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum
sog. Pitch eingeladen. Die Einladung zum Pitch soll am 15. Juli 2021
per E-Mail abgesandt werden. Vor dem Pitch sind noch weitere Unterlagen
von den eingeladenen Bewerbern einzureichen. Die Anforderungen an die
vor dem Pitch einzureichenden Unterlagen werden mit der Einladung zum
Pitch mitgeteilt. Die Frist zur Einreichung wird ca. vier Wochen ab
Versendung der Einladungs-E-Mail betragen. Diese Unterlagen werden dem
Preisgericht (Jury) nach Ablauf der Frist für den Pitch in
nicht-anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Pitch erfolgt im
Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der Jury
und wird bei Einhaltung der zuvor genannten Termine in der Zeit vom
18.-20. August 2021 stattfinden oder sich entsprechend nach hinten
verschieben.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
I. Muss-Kriterien
Die Erfüllung der folgenden Kriterien muss aus der Bewerbung
hervorgehen und nach Prüfung durch die ARGE mit "ja" beantwortet
werden; andernfalls kann die Bewerbung keine Berücksichtigung finden:
ist Gegenstand der Bewerbung eine hybride Versorgungslösung, dann
müssen in ihr die klassische und die digitale Versorgung miteinander i.
S. d. Vergabeunterlagen verbunden sein,
die Lösung muss bereits so weit entwickelt sein, dass es zum Ende der
Bewerbungsfrist reif für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen ist;
die Lösung darf nicht ausschließlich der Verbesserung der
Verwaltungsabläufe dienen;
ausgeschlossen werden müssen Lösungen, über deren Eignung als
Leistung der Kran-kenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach §
91 SGB V im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V
oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137c Abs. 1 eine ablehnende
Entscheidung getroffen hat.
es müssen nachvollziehbare Angaben zu datenschutzrelevanten
Schnittstellen des Produktes / der Lösung gemacht werden;
das Produkt / die Lösung darf nicht darauf basieren, Daten zu sammeln
und /oder die-se zu veräußern.
II. Bewertungskriterien
Die eingereichten Bewerbungen werden anhand folgender Kriterien mittels
Bepunktung bewertet:
Innovationsgrad (30 %)
Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit), (30 %),
Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (20
%) und
Potential zur Verbesserung des Kundennutzens (20 %)
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ergänzende Hinweise zur Kommunikation: Bewerber können Fragen
ausschließlich über die unter Ziff. I.3. Genannte Web-Plattform, dort
die Nachrichtenfunktion unter Kontakt stellen. Die Auftraggeber
werden die Fragen über die unter Ziff. I.3. genannte Web-Plattform
beantworten (siehe dort die Rubrik Fragen/Antworten). Antworten, die
auch für andere Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags
relevant sein können, werden sämtlichen Bewerbern mitgeteilt. Solche
Informationen werden Bestandteil dieser Bewerbungsbedingungen.
Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden bis spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
erteilt.
Zum weiteren Verfahren: Vor dem Pitch sind noch weitere Unterlagen von
den eingeladenen Bewerbern bei der ARGE Digitale Innovation per E-Mail
einzureichen. Die Anforderungen an die vor dem Pitch einzureichenden
Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch mitgeteilt, die Frist zur
Einreichung wird ca. vier Wochen ab Versendung der Einladungs-E Mail
betragen. Zu diesen Unterlagen werden auf jeden Fall gehören:
die Lebensläufe der Gründer sowie
die Nachweise über eine hinreichende Kapitalausstattung gem. Ziffer
12.II.
Der Pitch erfolgt im Rahmen eines persönlichen bzw.
Online-Präsentationstermins vor der Jury. Die Jury kann während des
Pitches Fragen an die Bewerber stellen auf der Grundlage der Pitches
erfolgt eine Bewertung anhand der Kriterien (Bewertungskriterien):
Innovationsgrad,
Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit),
Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und
Potential zur Verbesserung des Kundennutzens.
Durch die Jury. Am Ende stellt die Jury aufgrund der erreichten
Punktzahlen fest, welches die maximal 5 Gewinner sind. Im Anschluss an
das Juryergebnis erhalten alle Teilnehmer eine Mitteilung über das
Ergebnis des Wettbewerbs. Hiermit ist der Wettbewerb zunächst
abgeschlossen.
Halten die maximal fünf Gewinner des Wettbewerbs Ihre
Zuschlagsmitteilungen in ihren Händen, geht es auch schon bald mit dem
sogenannten Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119
Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 VgV weiter.
Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, mit einer oder mehreren
Krankenkassen einen konkreten Vertrag mit konkreten Preisen über die
Umsetzung des Wettbewerbsbeitrag abzuschließen.
Das Verhandlungsverfahren soll dabei längstens 6 Monate dauern und wird
in Verantwortung / unter enger Begleitung einer oder mehrerer der unter
Ziff. 5 genannten Kranken- und/oder Pflegekassen erfolgen
(federführende Kranken-/Pflegekasse(n)). Bewertungskriterium wird über
die vorgenannten Kriterien hinaus auch die Wirtschaftlichkeit sein.
Der zu verhandelnde Vertrag wird sich dabei zusammensetzen aus einer
zunächst einjährigen Pilotphase und einer sich daran anschließenden
optionalen Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren. Ziel der
einjährigen Phase ist die Weiterentwicklung der Marktreife und die
Ermittlung der Wirksamkeit und Praxistauglichkeit des Produktes/der
Lösung im System der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung. Von
Seiten der federführenden Kranken- oder Pflegekasse(n) erhält der
Bieter in dieser einjährigen Phase eine enge Begleitung und eine
fachliche Unterstützung insbesondere im Hinblick auf die
Einsatzfähigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Einzelheiten dieses Verhandlungsverfahrens und den detaillierten
Ablauf erhalten die Gewinner dann vom Federführer.
Während des Verhandlungsverfahrens wird die Lösung laufend auf ihre
Machbarkeit und das Vorliegen der Voraussetzungen für den Einsatz der
angebotenen Leistung in der/den jeweiligen Kranken- oder Pflegekassen
überprüft.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499163
Internet-Adresse:
[24]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.ht
ml
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134
Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. [...] (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) §
135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziff. VI.4.1)
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
5. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
6. http://healthy-hub.de/
7. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
8. http://healthy-hub.de/
9. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
10. http://healthy-hub.de/
11. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
12. http://healthy-hub.de/
13. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
14. http://healthy-hub.de/
15. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
16. http://healthy-hub.de/
17. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
18. http://healthy-hub.de/
19. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
20. http://healthy-hub.de/
21. http://healthy-hub.de/
22. http://www.healthy-hub.de/
23. http://www.healthy-hub.de/
24. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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