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Ausschreibung: Kontroll- und Überwachungsleistungen - DE-Erlangen
Kontroll- und Überwachungsleistungen
Dienstleistungen des Veterinärwesens
Dokument Nr...: 171666-2021 (ID: 2021040609581375053)
Veröffentlicht: 06.04.2021
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  DE-Erlangen: Kontroll- und Überwachungsleistungen
   2021/S 66/2021 171666
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Gesundheit und
   Lebensmittelsicherheit
   Postanschrift: Eggenreuther Weg 43
   Ort: Erlangen
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 91058
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Nagengast, Nicolai
   E-Mail: [6]vergabe@lgl.bayern.de
   Fax: +49 913168082119
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.auftraege.bayern.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi
   les.ashx?subProjectId=ANO2gls8Rhk%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.auftraege.bayern.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung von Kontrollen von Milcherzeugungsbetrieben in Bayern
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021NAG000005
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Übertragung der spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit amtlichen
   Kontrollen von Milcherzeugungsbetrieben.
   Nach Art. 18 Abs. 8 Buchst. f der VO (EU) 2017/625 i. V. m. Art 49 Nr.
   1, 2 und 4 Sätze 1 und 2 der DVO (EU) 2019/627 sorgen die
   Mitgliedstaaten dafür, dass die Milcherzeugungsbetriebe einer amtlichen
   Überwachung unterzogen werden, um den anerkannten einheitlichen
   Gefahren und Risiken zu begegnen, die von diesen Erzeugnissen ausgehen
   können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Bayern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Kontrollen von Milcherzeugungsbetrieben in Bayern
   gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004, der Verordnung (EU)
   2017/625 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627.
   Gemäß Art. 18 Abs. 8 Buchst. f der VO (EU) 2017/625 i. V. m. Art. 49
   Nr. 1, 2 und 4 S. 1 und 2 der DVO (EU) 2019/627 sorgen die
   Mitgliedstaaten dafür, dass die Milcherzeugungsbetriebe einer amtlichen
   Überwachung unterzogen werden, um den anerkannten einheitlichen
   Gefahren und Risiken zu begegnen, die von diesen Erzeugnissen ausgehen
   können.
   Dabei ist gemäß Art. 18 Abs. 1 der VO (EU) 2017/625 bezogen auf die
   Milcherzeugungsbetriebe zu überprüfen, ob diese die Vorschriften in
   Art. 4 Abs. 1 und 3 i. V. m. Anhang I A Nr. 1 - 4 und Nr. 8 Nr. b) und
   c) der VO (EG) Nr. 852/2004 sowie Anhang III Abschnitt IX Kap. I Teile
   I und II der VO (EG) Nr. 853/2004 einhalten.
   Der Auftragnehmer hat die Betriebe nach den Bestimmungen des
   Gemeinschaftsrechts, insbesondere nach den o. g. Stellen sorgfältig zu
   kontrollieren. Im Rahmen dieser Kontrollen sollen auch einzelne
   tierschutzrechtliche Anforderungen (Tier-SchNutztV, TierSchG) abgeprüft
   werden (siehe auch Anlage 1).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Vertrages kann 2-mal verlängert werden. Der Vertrag
   verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn der AG
   dem AN nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich
   mitteilt, dass das Vertragsverhältnis zum 30.6.2023 bzw. zum 30.6.2024
   endet.
   Eine Verlängerung über den 30.6.2025 hinaus ist nicht möglich.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Akkreditierungsnachweis nach den Anforderungen an den Betrieb
   verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen  gemäß
   DIN EN ISO/IEC 17020 (vormals Europäische Norm EN 45004) 
   Und / oder Nachweis einer Akkreditierung nach einer anderen Norm -
   soweit diese einen engeren Bezug zu den betreffenden übertragenen
   Aufgaben hat -, sowie ggf. Bestätigung der Deutschen
   Akkreditierungsstelle (DAkkS), dass ein Antrag auf Erweiterung der
   Akkreditierung gestellt ist (Nachweise sind beizufügen, soweit bereits
   vorhanden).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre; Referenzen der letzten 3
   Jahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorlage eines Kontrollkonzeptes sowie Erklärung das die Kontrollen
   durch eine Kontrollstelle durchgeführt werden, die die Anforderungen
   des Artikels 29 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen
   Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und
   andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des
   Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit
   und Tierschutz (...) sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und
   Tierschutz (ABl. EU Nr. L 165 S. 1, Nr. L 191 S. 1) in der jeweils
   geltenden Fassung an die dort vorgesehenen Benennungsvoraussetzungen
   erfüllt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages alle
   für sie geltenden rechtlichen
   Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge
   zur Sozialversicherung
   Zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und
   den Arbeitnehmerinnen und
   Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
   einschließlich des Mindestentgelts zu
   Gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
   Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten
   Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7 a
   Oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
   Erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich
   vorgegeben werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/06/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken  Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Der Antrag ist schriftlich bei der
   Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
   bestimmtes Begehren enthalten. Ein
   Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung in der Bundesrepublik
   Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik
   Deutschland zu benennen. Die
   Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung
   der behaupteten Rechtsverletzung
   Mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass
   Die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit
   bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
   Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
   (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens
   Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   Wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/04/2021
References
   6. mailto:vergabe@lgl.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.auftraege.bayern.de/
   8. https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ANO2gls8Rhk%253d
   9. https://www.auftraege.bayern.de/
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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