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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Villingen-Schwenningen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 171587-2021 (ID: 2021040609560774935)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
DE-Villingen-Schwenningen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2021/S 66/2021 171587
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Villingen-Schwenningen, Grünflächen- und
Tiefbauamt, Abt. Straßen, Sachgebiet Bau und Betrieb von Straßen, Herrn
Alexander Schmid
E-Mail: [6]alexander.schmid@villingen-schwenningen.de
Telefon: +49 7720-821900
Fax: +49 7720-822647
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.villingen-schwenningen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1788c566cd7-
27b73e51e93c1221
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Villingen-Schwenningen
Referenznummer der Bekanntmachung: 12/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Villingen-Schwenningen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Villingen-Schwenningen
Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen
DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Umfasst sind die Linien 1 bis
15 (VSBus-Konzept) und 25 bis 28 (NachtAcht) auf dem Gebiet der Stadt
Villingen-Schwenningen.
In Summe beläuft sich der vergebende Verkehrsdienst nach derzeitigem
Planungsstand auf etwa 1 650 000 Nutzkilometer pro Jahr.
Betriebsbeginn ist am 1.1.2022.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen um max. +/- 25 % bezogen auf den
Auftragswert (ohne Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
vorzunehmen. Außerdem kann der Auftraggeber Änderungen der in der
Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards vornehmen, um die
Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann
der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
nachgerüstet werden.
Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 10.2.2021 datiert) beizufügen (bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat jeweils eine gleichwertige
aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- und Herkunftslandes des Bieters
mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Die Kosten
möglicherweise erforderlicher Übersetzungen hat der Bieter zu tragen.
B) Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten
repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziff. III.2.2):
1.1. Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk
Baden-Württemberg
Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom
17. Oktober 2005, der zuletzt am 1. Oktober 2016 geändert worden ist,
1.2. WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg:
Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg
vom 22. März 2019,
1.3. WBO und Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr,
Bezirksverwaltung Baden-Württemberg:
Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
privaten Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986,
1.4. WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg:
Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag
zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20. März 2002,
1.5. Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) und
ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg Bezirkstarifvertrag für die
kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13.
November 2001, der zuletzt am 18. April 2018 (10. ÄnderungsTV) geändert
worden ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist,
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat,
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben,
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat,
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte,
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat,
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist,
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat (Auflistung wird sogleich unter den
Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 Vergabeverordnung
(VgV) zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter
im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen,
ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen
vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1)
(Buchstabe A), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
Ziffern IIII.1.1) (Buchstabe A) und III.1.2) (Buchstabe A) für jedes
sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)
für zumindest ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft
bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmen für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1) (Buchstabe A), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3)
auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
(PBZugV)
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die
für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen
Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung
benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 224-551838
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine
Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird darauf
hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den
Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link
veröffentlicht werden. Den Bietern wird empfohlen sich auf der
Vergabeplattform zu registrieren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [11]http://www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im
Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein
entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer
eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:alexander.schmid@villingen-schwenningen.de?subject=TED
7. http://www.villingen-schwenningen.de/
8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1788c566cd7-27b73e51e93c1221
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:551838-2020:TEXT:DE:HTML
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
11. http://www.rp-karlsruhe.de/
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