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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Villingen-Schwenningen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 171587-2021 (ID: 2021040609560774935)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
  DE-Villingen-Schwenningen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2021/S 66/2021 171587
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen
   Postanschrift: Marktplatz 1
   Ort: Villingen-Schwenningen
   NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
   Postleitzahl: 78054
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Villingen-Schwenningen, Grünflächen- und
   Tiefbauamt, Abt. Straßen, Sachgebiet Bau und Betrieb von Straßen, Herrn
   Alexander Schmid
   E-Mail: [6]alexander.schmid@villingen-schwenningen.de
   Telefon: +49 7720-821900
   Fax: +49 7720-822647
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.villingen-schwenningen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1788c566cd7-
   27b73e51e93c1221
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Villingen-Schwenningen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 12/2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Villingen-Schwenningen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Villingen-Schwenningen
   Marktplatz 1
   78054 Villingen-Schwenningen
   DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen
   Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Umfasst sind die Linien 1 bis
   15 (VSBus-Konzept) und 25 bis 28 (NachtAcht) auf dem Gebiet der Stadt
   Villingen-Schwenningen.
   In Summe beläuft sich der vergebende Verkehrsdienst nach derzeitigem
   Planungsstand auf etwa 1 650 000 Nutzkilometer pro Jahr.
   Betriebsbeginn ist am 1.1.2022.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen um max. +/- 25 % bezogen auf den
   Auftragswert (ohne Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
   vorzunehmen. Außerdem kann der Auftraggeber Änderungen der in der
   Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards vornehmen, um die
   Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann
   der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
   Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
   technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
   nachgerüstet werden.
   Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht vor dem 10.2.2021 datiert) beizufügen (bei
   Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat jeweils eine gleichwertige
   aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- und Herkunftslandes des Bieters
   mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
   Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
   keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
   vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
   Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
   über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Die Kosten
   möglicherweise erforderlicher Übersetzungen hat der Bieter zu tragen.
   B) Ergänzung zu III.2.2):
   Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
   öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
   Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der
   Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten
   repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziff. III.2.2):
   1.1. Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und
   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk
   Baden-Württemberg
   Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom
   17. Oktober 2005, der zuletzt am 1. Oktober 2016 geändert worden ist,
   1.2. WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg:
   Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg
   vom 22. März 2019,
   1.3. WBO und Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr,
   Bezirksverwaltung Baden-Württemberg:
   Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
   privaten Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986,
   1.4. WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg:
   Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur
   Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag
   zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20. März 2002,
   1.5. Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) und
   ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg Bezirkstarifvertrag für die
   kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13.
   November 2001, der zuletzt am 18. April 2018 (10. ÄnderungsTV) geändert
   worden ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
   1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
   rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
   Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
   ist,
   2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
   3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat,
   4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben,
   5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
   6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen hat,
   7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
   8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte,
   9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat,
   10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
   11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
   Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
   3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   rechtskräftig verurteilt worden ist,
   12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird.
   (Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
   13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
   der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
   entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
   entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
   unverzüglich nachweisen kann.
   B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 Vergabeverordnung
   (VgV) zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
   Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
   Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
   tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter
   im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
   die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen,
   ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen
   vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
   Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
   der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
   in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
   und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1)
   (Buchstabe A), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) sind dem Angebot in
   diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
   Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
   Ziffern IIII.1.1) (Buchstabe A) und III.1.2) (Buchstabe A) für jedes
   sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)
   für zumindest ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
   Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
   nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft
   bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
   Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
   vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmen für
   Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
   Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
   benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
   Ziffern III.1.1) (Buchstabe A), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3)
   auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
   erbringen.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; näheres regeln
   die Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
   vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
   erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
   die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
   Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
   Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
   bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
   Rechtsvorschriften beachtet.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   §§ 3 ff. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
   (PBZugV)
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen
   Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die
   für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen
   Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung
   benannt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 224-551838
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/05/2021
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/08/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/05/2021
   Ortszeit: 10:30
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
   im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
   zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
   somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
   Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
   unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
   Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
   Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
   angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
   aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine
   Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird darauf
   hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den
   Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link
   veröffentlicht werden. Den Bietern wird empfohlen sich auf der
   Vergabeplattform zu registrieren.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [11]http://www.rp-karlsruhe.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im
   Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein
   entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer
   eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/04/2021
References
   6. mailto:alexander.schmid@villingen-schwenningen.de?subject=TED
   7. http://www.villingen-schwenningen.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1788c566cd7-27b73e51e93c1221
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:551838-2020:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. http://www.rp-karlsruhe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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