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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 171415-2021 (ID: 2021040609484074741)
Veröffentlicht: 06.04.2021
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DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2021/S 66/2021 171415
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement, Herrn Tobias Norgall
E-Mail: [6]2025-MainWeser@rmv.de
Telefon: +49 6192294634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.rmv.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft
Nordhessen mbH (NVV)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [8]2025-MainWeser@rmv.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]http://www.nvv.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://vergabe-rmv.de/E54946874
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://vergabe-rmv.de/E54946874
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung 2025-Main-Weser
Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung 2025-Main-Weser
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des
Auftraggebers.
Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Main-Weser auf folgender
Strecke zu erbringen:
RMV-Linie RE30: Frankfurt Hbf Gießen - Kassel Hbf..
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2025 insgesamt
ca. 1,7 Mio. Zugkilometer/Jahr. Davon entfallen,
ca. 1,2 Mio. Zugkilometer/Jahr auf den RMV und
ca. 0,5 Mio. Zugkilometer/Jahr auf den NVV.
Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Abschnitt II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2024
Ende: 11/12/2038
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des
Verkehrs-Service-Vertrages unter ansonsten unveränderten Bedingungen
bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13
Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese
Verlängerungsoption kann einmal ausgeübt werden. Nähere Einzelheiten
sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Gesamtmenge gemäß Abschnitt II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und
Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der
Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die
verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt der
Ausschreibung festgelegten Zugkilometer (vgl. Kapitel 1 der
Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf
die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Zugkilometer
nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des
Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es
sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der
Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen
des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der
gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise
und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin,
dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises
nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
Der Auftraggeber kann Angebote ausschließen, bei denen
Bietergemeinschaften in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige,
wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben; § 124 Absatz 1 Nr. 4
GWB. Eine solche Verhaltensweise kann in der Missachtung
kartellrechtlicher Verbote liegen. Bietergemeinschaften und
Gemeinschaftsunternehmen haben bei ihrer Bildung die kartellrechtlichen
Vorgaben zu beachten. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen
geregelt. Die Mitglieder oder Gesellschafter haben daher mit ihrem
Angebot darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt
werden. Dazu kann das Formblatt in Anlage 19 der Vergabeunterlagen
(Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von
Unternehmenskooperationen) verwendet werden. Der Auftraggeber behält
sich das Recht vor, in dieser Frage weitere Erkundigungen, auch bei
Dritten, einzuholen, um wettbewerbsbeschränkende Praktiken wirkungsvoll
ausschließen zu können.
Bei Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft oder
Gemeinschaftsunternehmen müssen die im vorherigen Absatz sowie die im
Abschnitt III.1.2) genannten Nachweise und Erklärungen für jedes
Mitglied oder Gesellschafter vorgelegt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig im
Sinne des § 6c AEG i.V.m. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV, wenn er über die
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die
Ausführung des Auftrags verfügt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist
nicht gegeben, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder in
erheblichem Umfang oder wiederholt Rückstände an Steuern oder
Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der
Unternehmenstätigkeit resultieren; § 6c Absatz 3 AEG.
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit nach durch Vorlage eines Nachweises gemäß § 6c
Absatz 4 AEG, der dem Auftraggeber die Prüfung der in Anlage 2 zu § 6c
AEG genannten Merkmale ermöglicht, oder durch Vorlage einer
Eidesstattlichen Erklärung des Bieters über seine wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Satz 1. Die Eidesstattliche
Erklärung muss einen eindeutigen Bezug auf den Gegenstand der Vergabe
gemäß Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung aufweisen und die in
Anlage 2 zu § 6c AEG genannten Informationen beinhalten. Auf Verlangen
des Auftraggebers ist das Original der Erklärung in Papierform
unverzüglich vorzulegen. Die Eidesstattliche Erklärung muss vor einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben werden, wobei der
Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger
als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen
derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar müssen in diesem
Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der
förmlichen Erklärung ausstellen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B.
seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens,
so ist in diesem Falle die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der
vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich
hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu
verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters
aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die
Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig
widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Zusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
Angebotsschreibens des Bieters),
a) dass keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder
an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der
Unternehmenstätigkeit resultieren; § 6c Absatz 3 AEG;
b) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die
gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für
Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht
zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den
laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
c) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht
vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
d) dass der Bieter sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation
befindet.
Alle Bieter mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner
haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im
Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden
Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch
eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die
Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall
der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an
dem Bieter mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall
der kommunalen Minderheitsbeteiligung). Einzelheiten sind in den
Vergabeunterlagen geregelt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem
Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6
HVTG gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1
HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen
legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die
Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen seiner
UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 Tarifverträge für den
Verkehr auf Schiene (SPNV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen und
in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter
[12]http://staatsanzeiger-hessen.de und
[13]http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener
Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den
Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen
ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18
HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer gemäß § 6 AEG
oder § 6f AEG.
Alternativ zu Satz 1 weist der Bieter durch erschöpfende Darlegung
nach, dass er über die für die Genehmigung als
Eisenbahnverkehrsunternehmer erforderliche fachliche Eignung gemäß § 6d
AEG verfügt und legt dar, wie die erforderliche Genehmigung nach § 6
AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
Angebotsschreibens des Bieters), dass er als zuverlässig im Sinne des §
6b AEG gilt und dass er und die für die Führung der Geschäfte
bestellten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit gemäß § 6b
AEG erfüllen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [14]2017/S 074-142149
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/08/2021
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55
Absatz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen
sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz:
Bieterinformation) über seine in Abschnitt I.3) angegebene
Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne
dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit
des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht
zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige
Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher
Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen
erfolgt nur an registrierte Bieter.
Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht
öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß §
41 Absatz 3 VgV nur auf schriftliche Anforderung über das
Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte
Eisenbahnverkehrsunternehmen herausgegeben.
Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen
sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind
(vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie
2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der
Vergabeplattform unter der Internetadresse
[15]https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen
Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu
registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte
EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und
Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne
Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
Angebotsschreibens des Bieters), ob er die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV
in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der Bieter die
erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des anderen
Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Angebotsabgabe vorzulegen und mit
Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters) zu
erklären, dass er gemeinsam mit dem anderen Unternehmen für die
Auftragsausführung gemäß § 47 Absatz 3 VgV haftet.
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
Angebotsschreibens des Bieters), dass keine zwingenden oder
fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu
einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen.
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
Angebotsschreibens des Bieters), dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht
vorliegen.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Teilnetz
zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der
Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation
als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte,
PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der
Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe geregelt.
Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß § 131
Absatz 3 GWB i.V.m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß
und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen
will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160
Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit
das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge
ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die
Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Abschnitt
VI.4.1) genannte Stelle.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:2025-MainWeser@rmv.de?subject=TED
7. http://www.rmv.de/
8. mailto:2025-MainWeser@rmv.de?subject=TED
9. http://www.nvv.de/
10. https://vergabe-rmv.de/E54946874
11. https://vergabe-rmv.de/E54946874
12. http://staatsanzeiger-hessen.de/
13. http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
14. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:142149-2017:TEXT:DE:HTML
15. https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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