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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 171415-2021 (ID: 2021040609484074741)
Veröffentlicht: 06.04.2021
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  DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2021/S 66/2021 171415
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
   Postanschrift: Alte Bleiche 5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabemanagement, Herrn Tobias Norgall
   E-Mail: [6]2025-MainWeser@rmv.de
   Telefon: +49 6192294634
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.rmv.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft
   Nordhessen mbH (NVV)
   Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
   Ort: Kassel
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 34117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]2025-MainWeser@rmv.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]http://www.nvv.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://vergabe-rmv.de/E54946874
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://vergabe-rmv.de/E54946874
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung 2025-Main-Weser
   Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung 2025-Main-Weser
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im
   Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des
   Auftraggebers.
   Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Main-Weser auf folgender
   Strecke zu erbringen:
    RMV-Linie RE30: Frankfurt Hbf  Gießen - Kassel Hbf..
   Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2025 insgesamt
    ca. 1,7 Mio. Zugkilometer/Jahr. Davon entfallen,
    ca. 1,2 Mio. Zugkilometer/Jahr auf den RMV und
    ca. 0,5 Mio. Zugkilometer/Jahr auf den NVV.
   Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Abschnitt II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/12/2024
   Ende: 11/12/2038
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des
   Verkehrs-Service-Vertrages unter ansonsten unveränderten Bedingungen
   bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13
   Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese
   Verlängerungsoption kann einmal ausgeübt werden. Nähere Einzelheiten
   sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Gesamtmenge gemäß Abschnitt II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und
   Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der
   Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die
   verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt der
   Ausschreibung festgelegten Zugkilometer (vgl. Kapitel 1 der
   Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf
   die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Zugkilometer
   nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des
   Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere
   Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es
   sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der
   Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen
   des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der
   gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise
   und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
   Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin,
   dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises
   nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
   Der Auftraggeber kann Angebote ausschließen, bei denen
   Bietergemeinschaften in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige,
   wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben; § 124 Absatz 1 Nr. 4
   GWB. Eine solche Verhaltensweise kann in der Missachtung
   kartellrechtlicher Verbote liegen. Bietergemeinschaften und
   Gemeinschaftsunternehmen haben bei ihrer Bildung die kartellrechtlichen
   Vorgaben zu beachten. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen
   geregelt. Die Mitglieder oder Gesellschafter haben daher mit ihrem
   Angebot darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt
   werden. Dazu kann das Formblatt in Anlage 19 der Vergabeunterlagen
   (Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von
   Unternehmenskooperationen) verwendet werden. Der Auftraggeber behält
   sich das Recht vor, in dieser Frage weitere Erkundigungen, auch bei
   Dritten, einzuholen, um wettbewerbsbeschränkende Praktiken wirkungsvoll
   ausschließen zu können.
   Bei Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft oder
   Gemeinschaftsunternehmen müssen die im vorherigen Absatz sowie die im
   Abschnitt III.1.2) genannten Nachweise und Erklärungen für jedes
   Mitglied oder Gesellschafter vorgelegt werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig im
   Sinne des § 6c AEG i.V.m. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV, wenn er über die
   erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die
   Ausführung des Auftrags verfügt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist
   nicht gegeben, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder in
   erheblichem Umfang oder wiederholt Rückstände an Steuern oder
   Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der
   Unternehmenstätigkeit resultieren; § 6c Absatz 3 AEG.
   Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit nach durch Vorlage eines Nachweises gemäß § 6c
   Absatz 4 AEG, der dem Auftraggeber die Prüfung der in Anlage 2 zu § 6c
   AEG genannten Merkmale ermöglicht, oder durch Vorlage einer
   Eidesstattlichen Erklärung des Bieters über seine wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Satz 1. Die Eidesstattliche
   Erklärung muss einen eindeutigen Bezug auf den Gegenstand der Vergabe
   gemäß Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung aufweisen und die in
   Anlage 2 zu § 6c AEG genannten Informationen beinhalten. Auf Verlangen
   des Auftraggebers ist das Original der Erklärung in Papierform
   unverzüglich vorzulegen. Die Eidesstattliche Erklärung muss vor einer
   Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
   befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben werden, wobei der
   Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger
   als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen
   derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung
   ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar müssen in diesem
   Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der
   förmlichen Erklärung ausstellen.
   Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B.
   seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens,
   so ist in diesem Falle die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der
   vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich
   hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu
   verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters
   aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die
   Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig
   widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
   Zusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
   Angebotsschreibens des Bieters),
   a) dass keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder
   an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der
   Unternehmenstätigkeit resultieren; § 6c Absatz 3 AEG;
   b) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die
   gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für
   Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht
   zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den
   laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
   c) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht
   vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
   d) dass der Bieter sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation
   befindet.
   Alle Bieter mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner
   haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im
   Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden
   Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch
   eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die
   Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall
   der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an
   dem Bieter mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall
   der kommunalen Minderheitsbeteiligung). Einzelheiten sind in den
   Vergabeunterlagen geregelt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen
   Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem
   Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6
   HVTG gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1
   HVTG).
   Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
   Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen
   legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die
   Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen seiner
   UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
   bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
   Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
   Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 Tarifverträge für den
   Verkehr auf Schiene (SPNV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen und
   in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter
   [12]http://staatsanzeiger-hessen.de und
   [13]http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
   veröffentlicht.
   Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener
   Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den
   Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen
   ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18
   HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
   gültigen Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer gemäß § 6 AEG
   oder § 6f AEG.
   Alternativ zu Satz 1 weist der Bieter durch erschöpfende Darlegung
   nach, dass er über die für die Genehmigung als
   Eisenbahnverkehrsunternehmer erforderliche fachliche Eignung gemäß § 6d
   AEG verfügt und legt dar, wie die erforderliche Genehmigung nach § 6
   AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll.
   Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
   Angebotsschreibens des Bieters), dass er als zuverlässig im Sinne des §
   6b AEG gilt und dass er und die für die Führung der Geschäfte
   bestellten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit gemäß § 6b
   AEG erfüllen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [14]2017/S 074-142149
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/08/2021
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55
   Absatz 2 VgV.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3) Kommunikation:
   Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen
   sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz:
   Bieterinformation) über seine in Abschnitt I.3) angegebene
   Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich,
   uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne
   dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit
   des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht
   zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige
   Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher
   Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen
   erfolgt nur an registrierte Bieter.
   Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht
   öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß §
   41 Absatz 3 VgV nur auf schriftliche Anforderung über das
   Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte
   Eisenbahnverkehrsunternehmen herausgegeben.
   Hinweise und Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von
   Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den
   Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen
   sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind
   (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie
   2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der
   Vergabeplattform unter der Internetadresse
   [15]https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen
   Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu
   registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte
   EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und
   Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne
   Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
   Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
   Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
   Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
   Angebotsschreibens des Bieters), ob er die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV
   in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der Bieter die
   erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des anderen
   Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Angebotsabgabe vorzulegen und mit
   Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters) zu
   erklären, dass er gemeinsam mit dem anderen Unternehmen für die
   Auftragsausführung gemäß § 47 Absatz 3 VgV haftet.
   Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
   Angebotsschreibens des Bieters), dass keine zwingenden oder
   fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu
   einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen.
   Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des
   Angebotsschreibens des Bieters), dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht
   vorliegen.
   Weitere zusätzliche Angaben:
   Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Teilnetz
   zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der
   Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation
   als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte,
   PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der
   Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe geregelt.
   Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß § 131
   Absatz 3 GWB i.V.m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007 vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung.
   Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften
   in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
   Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß
   und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen
   will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160
   Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit
   das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge
   ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die
   Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Abschnitt
   VI.4.1) genannte Stelle.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/04/2021
References
   6. mailto:2025-MainWeser@rmv.de?subject=TED
   7. http://www.rmv.de/
   8. mailto:2025-MainWeser@rmv.de?subject=TED
   9. http://www.nvv.de/
  10. https://vergabe-rmv.de/E54946874
  11. https://vergabe-rmv.de/E54946874
  12. http://staatsanzeiger-hessen.de/
  13. http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
  14. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:142149-2017:TEXT:DE:HTML
  15. https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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