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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Düsseldorf
Arzneimittel
Dokument Nr...: 170810-2021 (ID: 2021040609320674080)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
DE-Düsseldorf: Arzneimittel
2021/S 66/2021 170810
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
Postanschrift: Tersteegenstraße 28
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [6]bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
Fax: +49 211758498562
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.gwq-serviceplus.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZD1UX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZD1UX
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Patent_49
Referenznummer der Bekanntmachung: Patent_49
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen
wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB
V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in
elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu
schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die
Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der
Vergabeunterlagen verwiesen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Amifampridin
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem pharmazeutischen Unternehmen geschlossen
(die teilnehmenden Krankenkassen und die Details zu Vertragslaufzeiten
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 1.7.2020.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise
und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates
vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser
Unterlagen in die deutsche Sprache,
Eigenerklärung,
im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung,
Erklärung zur Konzernverbundenheit,
Erklärungen zur Lieferfähigkeit,
Erklärung zu Liefermengen.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden:
Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die
Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines
Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank
erbracht werden.
Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen
entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der
Nachweise in deutscher Sprache einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs.
18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1
AMG hat.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/04/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/04/2021
Ortszeit: 12:00
Ort:
GWQ ServicePlus AG, Tersteegenstr. 28, 40474 Düsseldorf
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die GWQ ServicePlus AG handelt im Namen der folgenden gesetzlichen
Krankenkassen:
Audi BKK,
BAHN-BKK,
Bertelsmann BKK,
Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg,
BKK Akzo Nobel -Bayern,
BKK BPW Bergische Achsen KG,
BKK Deutsche Bank AG,
BKK Diakonie,
BKK DürkoppAdler,
BKK Faber-Castell & Partner,
BKK firmus,
BKK Freudenberg,
BKK Groz-Beckert,
BKK MTU,
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg,
BKK Voralb Heller*Index*Leuze,
BMW BKK,
Daimler BKK,
Die Bergische Krankenkasse,
Heimat Krankenkasse,
IKK Brandenburg und Berlin,
IKK gesundplus,
IKK Die Innovationskasse,
IKK Südwest,
Koenig & Bauer BKK,
Krones BKK,
Merck BKK,
Salus BKK,
SBK,
SECURVITA BKK,
SKD BKK,
Südzucker BKK,
Vivida BKK,
Wieland BKK.
Welche Kassen an welchen Fachlosen teilnehmen, entnehmen Sie bitte der
Aufstellung in den Vergabeunterlagen. Die Freischaltung für den Zugang
zum Download der Unterlagen erfolgt innerhalb von 48Std. nach
Registrierung. Ein postalischer Versand der Verdingungsunterlagen
erfolgt nicht. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die
E-Vergabelösung [10]www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden
Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen.
Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die
E-Vergabelösung [11]www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von
Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg
zugeleitete Angebotewerden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZD1UX
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:bieteranfrage@gwq-serviceplus.de?subject=TED
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8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZD1UX/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZD1UX
10. http://www.dtvp.de/
11. http://www.dtvp.de/
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