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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 88094-2021 (ID: 2021021909324588296)
Veröffentlicht: 19.02.2021
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DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2021/S 35/2021 88094
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG(Bukr 16)
Nationale Identifikationsnummer: 2017-017964
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
Südwest
E-Mail: [7]markus.metz@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386265
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Adresse des Beschafferprofils: [9]http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
Rheintalbahn
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
Rheintalbahn.
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus-
und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die
Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr
aufnehmen und sieht die Durchquerung von 2 Natura 2000-Gebieten vor. Um
den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen,
die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den
dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll
der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und
Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/06/2017
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2017/S 082-159269
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
Rheintalbahn
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
07/04/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
Rheintalbahn.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/06/2017
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Nachtrag 32: Anpassung Vermessung an DB-REF2016.
Die vom Generalplaner erstellte Vorplanung wurde auf den Vorgaben der
RiL885 (Vorhalten techn. u. raumbezogener Bestandsdaten) und der
RiL883.0050, sowie im Koordinatensystem DB-REF mit dem zu Beginn der
Vorplanung gültigen Höhenbezugssystem DHHN92 erstellt.
Ende des Jahres 2020 wurde im Großprojekt festgelegt, das die
Vermessungsdaten des StA 7 und des StA 8 auf das seit 2017 gültige
DB-REF mit dem neuen DHHN2016 umgestellt werden.
Aufgrund der Einführung dieses neuen und aktuell gültigen
Höhenbezugssystems müssen an den Vermessungsdaten für die Bauwerke in
den PfAs 7.2-7.4 der ABS/NBS Höhenpassungen durchgeführt werden.
Dazu wird je PfA und je ABS / NBS die Transformation der
Vermessungsdaten durchgeführt und je Strecke ein getrenntes neues DGM
im neuen Höhebezugssystem erstellt.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen,
da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen
notwendig, welche vergütet werden müssten. Ein neuer AN würden zudem
auch erheblich zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies
umfangreiche Abstimmungen in diesem komplexen und sensiblen Bereich der
Vermessung zwischen unserem bisherigen zuständigen AN, der DB E&C
(InGe-Partner) und dem neuen AN mit sich ziehen.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:markus.metz@deutschebahn.com?subject=TED
8. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
9. http://www.deutschebahn.com/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:159269-2017:TEXT:DE:HTML
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