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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Aschaffenburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Einsammeln von kommunalem Müll
Altpapiersammlung
Dokument Nr...: 86901-2021 (ID: 2021021909232886974)
Veröffentlicht: 19.02.2021
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DE-Aschaffenburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2021/S 35/2021 86901
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstr. 18
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thorsten Hört
E-Mail: [6]Thorsten.Hoert@lra-ab.bayern.de
Telefon: +49 6021 / 394-411
Fax: +49 6021 / 394-901
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.abfallwirtschaft-ab.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E87969976
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E87969976
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abfuhrlogistik von Altpapier (PPK) incl. Beschaffung und
Bewirtschaftung der PPK-Gefäße und Gestellung Umschlagstelle mit
Umschlag des PPK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Altpapier (PPK), ca. 10 500 Mg/a PPK im 4-wöchentlichen
Rhythmus, Leerung von 240l MGB 2-Rad und 1 100l 4-Rad incl. Betrieb
eines Identsystems. Behälter sind im Eigentum des Landkreises. Vom AN
sind nur die Behälter, die in der Vertragslaufzeit neu benötigt werden,
zu stellen. Gestellung einer Übergabe- und Annahmestelle im Landkreis
oder der Stadt Aschaffenburg (max. 20 km gemessen als Straßen-km von
der Stadtgrenze von Aschaffenburg entfernt) für das von ihm gesammelte
PPK und Sicherstellung der Annahme der Mengen aus den Recyclinghöfen
und den Vereinssammlungen. Übergabe des losen PPK an mit der
Verwertung/Vermarktung beauftragten Dritten.
Übernahme und Übergabe der Entleerungsdaten und der des
Behältermanagements über die vom AN zu stellende Schnittstelle
Gestellung von Softwarelösungen zur Visualisierung von
gefäßspezifischen und weiteren Daten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
90511100 Einsammeln von kommunalem Müll
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Aschaffenburg und die vom AN gestellte Umschlaganlage
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Nr. II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoptionenen des AG für 2 Jahre, max. 2
Vertragsverlängerungen
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Einseitige Verlängerungsoptionenen des AG für 2 Jahre, max. 2
Vertragsverlängerungen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich
der Durchführung der Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die
jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur
Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben
können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben
müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem
Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate gemessen
ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse
bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des
Bieters zulassen. Alternativ hierzu kann der Bieter ein extern oder
bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein
Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise
verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines
Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im
Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit
besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter
kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische
Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular Anlage 1.3)
Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB.docx (steht per Download zur
Verfügung) über einen Zeitraum von mind. 3 Jahre bezüglich der
Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung (MGB
oder Diamond-Umleerbehälter DU oder beides) entsprechend der
ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber
mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass
er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion
von mindestens 30 000 MGB (und/oder DU) logistisch beherrscht. Das
heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst
in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die
Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus
logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert
wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar
aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf
an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über langjährige (mind.
3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter
abgefahren wurde bzw. wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße hier
gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet haben
muss. Verfügt der Bieter nicht über aktuelle Referenzen, so muss er
nachweisen, dass seine Referenz/en bezüglich des Zeitpunkt der
Beendigung des Referenzauftrages nicht älter als 3 Jahre
zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe ist/sind. Es gelten die
Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 Formular Referenzen
Abfallabfuhr MGB Los 1.docx (berufliche Leistungsfähigkeit).
Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im
gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab
dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu
benennen und vom Auftraggeber in Textform zu bestätigen. Dazu ist das
Formular Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit
Identsystem.docx zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der
geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig
ausgefüllt und die Richtigkeit durch Eintrag des Namens eines
Vertreters des Auftraggebers in Textform bestätigt ist und die
betreffenden Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter
Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag
gebührenscharf gefahren wird. I. d. R. handelt es sich hier um einen
Auftraggeber der öffentlichen Hand/Zweckverband/Kommunalgesellschaft.
Die Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen
Auftraggebern stammen. (technische Leistungsfähigkeit).
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot
darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines
Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und
Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und
mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die
Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das
Formblatt Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept.docx (steht per
Download zur Verfügung) zu verwenden (technische Leistungsfähigkeit).
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx (steht als Download zur
Verfügung); für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften
muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung
einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit der Angabe
von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden
genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von
Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung
abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/03/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/03/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die
nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden
können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen,
dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn
es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch
den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem
Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung
nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und
vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
Nordbayern
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1) zu
entnehmen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2021
References
6. mailto:Thorsten.Hoert@lra-ab.bayern.de?subject=TED
7. http://www.abfallwirtschaft-ab.de/
8. https://www.subreport.de/E87969976
9. https://www.subreport.de/E87969976
10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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