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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Aschaffenburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Einsammeln von kommunalem Müll
Altpapiersammlung
Dokument Nr...: 86901-2021 (ID: 2021021909232886974)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
  DE-Aschaffenburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2021/S 35/2021 86901
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Aschaffenburg
   Postanschrift: Bayernstr. 18
   Ort: Aschaffenburg
   NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
   Postleitzahl: 63739
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Thorsten Hört
   E-Mail: [6]Thorsten.Hoert@lra-ab.bayern.de
   Telefon: +49 6021 / 394-411
   Fax: +49 6021 / 394-901
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.abfallwirtschaft-ab.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E87969976
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E87969976
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abfuhrlogistik von Altpapier (PPK) incl. Beschaffung und
   Bewirtschaftung der PPK-Gefäße und Gestellung Umschlagstelle mit
   Umschlag des PPK
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abfuhr von Altpapier (PPK), ca. 10 500 Mg/a PPK im 4-wöchentlichen
   Rhythmus, Leerung von 240l MGB 2-Rad und 1 100l 4-Rad incl. Betrieb
   eines Identsystems. Behälter sind im Eigentum des Landkreises. Vom AN
   sind nur die Behälter, die in der Vertragslaufzeit neu benötigt werden,
   zu stellen. Gestellung einer Übergabe- und Annahmestelle im Landkreis
   oder der Stadt Aschaffenburg (max. 20 km gemessen als Straßen-km  von
   der Stadtgrenze von Aschaffenburg entfernt) für das von ihm gesammelte
   PPK und Sicherstellung der Annahme der Mengen aus den Recyclinghöfen
   und den Vereinssammlungen. Übergabe des losen PPK an mit der
   Verwertung/Vermarktung beauftragten Dritten.
   Übernahme und Übergabe der Entleerungsdaten und der des
   Behältermanagements über die vom AN zu stellende Schnittstelle
   Gestellung von Softwarelösungen zur Visualisierung von
   gefäßspezifischen und weiteren Daten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
   90511100 Einsammeln von kommunalem Müll
   90511400 Altpapiersammlung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Aschaffenburg und die vom AN gestellte Umschlaganlage
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Nr. II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2028
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einseitige Verlängerungsoptionenen des AG für 2 Jahre, max. 2
   Vertragsverlängerungen
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Einseitige Verlängerungsoptionenen des AG für 2 Jahre, max. 2
   Vertragsverlängerungen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich
   der Durchführung der Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die
   jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur
   Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben
   können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben
   müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem
   Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
   Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate  gemessen
   ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
   Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse
   bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des
   Bieters zulassen. Alternativ hierzu kann der Bieter ein extern oder
   bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein
   Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und
   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise
   verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines
   Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im
   Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
   Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit
   besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter
   kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
   Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
   Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
   die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische
   Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
   Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular Anlage 1.3)
   Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB.docx (steht per Download zur
   Verfügung) über einen Zeitraum von mind. 3 Jahre bezüglich der
   Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung (MGB
   oder Diamond-Umleerbehälter  DU oder beides) entsprechend der
   ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber
   mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass
   er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion
   von mindestens 30 000 MGB (und/oder DU) logistisch beherrscht. Das
   heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst
   in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die
   Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus
   logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert
   wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar
   aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf
   an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über langjährige (mind.
   3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter
   abgefahren wurde bzw. wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße  hier
   gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet  haben
   muss. Verfügt der Bieter nicht über aktuelle Referenzen, so muss er
   nachweisen, dass seine Referenz/en bezüglich des Zeitpunkt der
   Beendigung des Referenzauftrages nicht älter als 3 Jahre 
   zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe  ist/sind. Es gelten die
   Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 Formular Referenzen
   Abfallabfuhr MGB Los 1.docx (berufliche Leistungsfähigkeit).
   Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im
   gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab
   dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu
   benennen und vom Auftraggeber in Textform zu bestätigen. Dazu ist das
   Formular Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit
   Identsystem.docx zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der
   geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig
   ausgefüllt und die Richtigkeit durch Eintrag des Namens eines
   Vertreters des Auftraggebers in Textform bestätigt ist und die
   betreffenden Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter
   Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag
   gebührenscharf gefahren wird. I. d. R. handelt es sich hier um einen
   Auftraggeber der öffentlichen Hand/Zweckverband/Kommunalgesellschaft.
   Die Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen
   Auftraggebern stammen. (technische Leistungsfähigkeit).
   Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot
   darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines
   Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und
   Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und
   mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die
   Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das
   Formblatt Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept.docx (steht per
   Download zur Verfügung) zu verwenden (technische Leistungsfähigkeit).
   Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx (steht als Download zur
   Verfügung); für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften
   muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung
   einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit der Angabe
   von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden
   genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von
   Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung
   abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/03/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/05/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/03/2021
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die
   nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
   enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden
   können.
   Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der
   Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
   insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
   Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
   fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
   oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen,
   dass dies geschieht.
   Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
   Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
   betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn
   es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
   den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
   Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch
   den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem
   Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung
   nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und
   vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
   Nordbayern
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981 / 53-1277
   Fax: +49 981 / 53-1837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
   Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1) zu
   entnehmen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2021
References
   6. mailto:Thorsten.Hoert@lra-ab.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.abfallwirtschaft-ab.de/
   8. https://www.subreport.de/E87969976
   9. https://www.subreport.de/E87969976
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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