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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Rheine
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 86616-2021 (ID: 2021021909220286752)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
  DE-Rheine: Personensonderbeförderung (Straße)
   2021/S 35/2021 86616
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Caritasverband Rheine e. V.
   Postanschrift: Lingener Str. 11
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Postleitzahl: 48429
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landschaftsverband Westfalen-Lippe
   E-Mail: [6]Josef.Rewer@lwl.org
   Telefon: +49 251-591-4340
   Fax: +49 251-591-5422
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lwl.org
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.lwl.org/zek
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Detail
   s&TenderOID=54321-Tender-1763c585a31-39a21a67ce5ccf0e
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.lwl.org/eVergabe
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Auftraggeber ist der Caritasverband Rheine e. V.
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   HPK-Fahrdienst CV Rheine
   Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-044-37-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Werktägliche Beförderung von ca. 49 Kindern mit Behinderung zur Kita
   Abenteuerland in Neuenkirchen und zum Dreikönigskindergarten in Rheine.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Hauptort der Ausführung:
   Einzugsgebiet der Kita Abenteuerland in Neuenkirchen und
   Dreikönigs-Kindergarten in Rheine.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zur Kita
   Abenteuerland in Neuenkirchen und zum Dreikönigs-Kindergarten in
   Rheine. Die Beauftragung umfasst die Beförderung sämtlicher in der
   Region wohnenden Kinder, die Fahrdienstorganisation sowie das
   Beschwerdemanagement.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept / Gewichtung: 20,00
   Preis - Gewichtung: 80,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er
   nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet
   spätestens am 31.07.2026.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
   Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
   Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
    er / sie das Gewerbe angemeldet hat,
    er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung vom Steuern und
   Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt bzw. beachtet und die
   krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse
   angemeldet hat,
    er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
   Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
    er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
   bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
   stellen,
    das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und
   Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit
   wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen
   ähnlicher Art steht,
    keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der
   Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, oder gem. § 5
   KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen
   könnten.
   Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in
   §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie
   zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
   Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten
   Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB
   darzustellen.
   Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die
   Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation
   befindet.
   Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
   Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklätungen und
   Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.
   Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene
   vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum
   Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
   Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten
   Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder
   Bestätigungen zu verlangen.Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich
   vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben
   des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom
   Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
   Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern,
   die auch für den Bieter gefordert werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) ist
   der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz im
   Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen jeweils
   bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) abzugeben.
   2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen)
   abzugeben, dass er/sie bei Vertragsschluss über eine ausreichende
   Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherrung verfügen wird, die das
   Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police wird dem Auftraggeber
   auf verlangen vorgelegt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) sind
   folgende Angaben zu machen:
   Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp, Anzahl der
   Plätze  getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen, Baujahr und Angaben
   aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung). Sofern Fahrzeuge für die
   Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls
   zu benennen. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge
   rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind.
   Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge
   die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken
   einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
   Angabe von Referenzen aus dem Bereich Beförderung von Menschen mit
   Behinderung.
   Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der
   Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den
   Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistung
   sein. Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber,
   Ansprechperson/Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages
   (Vertragsform, Dauer und Länge der Zusammenarbeit, erzielter Umsatz pro
   Jahr, Anzahl und Typ der eingesetzten Fahrzeuge) zu benennen. Der
   Auftraggeber kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
   Zur Auftragsausführung muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im
   Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung
   gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein. Der Auftraggeber behält
   sich vor, sich diese Genehmigung vorlegen zu lassen.
   Zur Auftragsausführung muss das Fahrpersonal eine gültige Fahrerlaubnis
   zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder
   die Führerscheinklasse D bw. D1 besitzen.
   Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche
   wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
   nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den
   Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser
   Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
   Es gilt die Vergabe- und Vertagsordnung (VOL/B).
   Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe
   Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen gem.
   Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/03/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/03/2021
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im Namen und
   im Auftrag des Caritasverbandes Rheine e. V. als Träger der Kita
   Abenteuerland und des Dreikönigs-Kindergarten, durch.
   Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
   ([11]http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
   Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
   Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei KalkulationsgrundlagenG
   (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden
   Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur
   auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit
   dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per E-Mail an die im
   Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach
   Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung
   der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die
   Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
   Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den
   Vergabeunterlagen besonderen Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue-
   und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ausführen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den
   Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
   Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter
   verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im
   Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten
   Holschuld.
   Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle
   von Fragen bzw. Änderungen der Vergabeunterlagen nur informiert werden
   können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse auf der
   Vergabeplattform registriert haben.
   Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines
   Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm
   verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und
   sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach
   Bieterfragen berücksichtigt werden.
   Es gilt deutsches Recht.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe können in
   elektronischer Form bis zum 16.3.2021 gestellt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48128
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
   Vergabekammer unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2021
References
   6. mailto:Josef.Rewer@lwl.org?subject=TED
   7. http://www.lwl.org/
   8. http://www.lwl.org/zek
   9. https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1763c585a31-39a21a67ce5ccf0e
  10. https://www.lwl.org/eVergabe
  11. http://www.lwl.org/eVergabe
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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