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Ausschreibung: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung - DE-Lübeck
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Dokument Nr...: 86378-2021 (ID: 2021021909194686478)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
  DE-Lübeck: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
   2021/S 35/2021 86378
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: UKSH UniversitätsklinikumSchleswig-Holstein
   Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
   Ort: Lübeck
   NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
   Postleitzahl: 23562
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]michaela.berlich@uksh.de
   Telefon: +49 451 / 500-11610
   Fax: +49 451/50011608
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.uksh.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E39636792
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E39636792
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   600475- Dienstleistung Wasserprobenentnahme
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und
   Sozialversicherung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Für das Medizinaluntersuchungsamt und Hygiene des Universitätsklinikums
   Schleswig-Holstein am Standort Kiel soll der Auftragnehmer den Prozess
   der Probenahme (Wasserprobenentnahme an verschiedenen Entnahmestellen
   in Schleswig-Holstein) sowie deren Rücktransport zum Sitz des
   Medizinaluntersuchungsamt übernehmen.
   Der Auftragnehmer erhält hierzu monatliche Listen der anzufahrenden
   Probeentnahmestellen (Kunden), übernimmt eigenständig die Terminierung
   und Abstimmung mit den Kunden, führt die entsprechende Probeentnahme
   durch und transportiert dann die genommenen Proben nach Kiel.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für das Medizinaluntersuchungsamt und Hygiene des Universitätsklinikums
   Schleswig-Holstein am Standort Kiel soll der Auftragnehmer den Prozess
   der Probenahme (Wasserprobenentnahme an verschiedenen Entnahmestellen
   in Schleswig-Holstein) sowie deren Rücktransport zum Sitz des
   Medizinaluntersuchungsamt übernehmen.
   Der Auftragnehmer erhält hierzu monatliche Listen der anzufahrenden
   Probeentnahmestellen (Kunden), übernimmt eigenständig die Terminierung
   und Abstimmung mit den Kunden, führt die entsprechende Probeentnahme
   durch und transportiert dann die genommenen Proben nach Kiel.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den
   Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der
   Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein
   Berufs- oder Handelsregister nötig.
   BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder
   Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein.
   NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender
   Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es
   ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer
   Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine
   Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von
   einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab.
   Zur Prüfung dieser Bedingungen werden die folgenden Eigenerklärungen
   und Nachweise verlangt:
   PL1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz,
   Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des
   Unternehmens. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein
   Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
   PL2 Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist,
   innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das
   Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
   worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem
   Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des
   Herkunftslandes.
   PL3: Zahlung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
   seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
   zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre
   ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
   PL4 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht:
   PL4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung, dass
   das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten
   3 Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
   PL4.2: Keine Geldbuße AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw.
   das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigte nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines
   Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines
   Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist PL5 Keine Insolvenz o.Ä:
   Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
   PL6 Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person,
   deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner
   beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren eine schwere Verfehlung
   begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage
   gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
   PL7 Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
   bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder
   Konzessionsverträge in den letzten 3 Jahren wesentliche Anforderungen
   nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen
   Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt
   hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
   Sofern eine oder mehrere der Erklärungen von PL2-PL7 nicht
   wahrheitsgemäß abgegeben werden kann, sind die Gründe dafür darzulegen,
   etwa die ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder sonstige Gründe,
   warum ausnahmsweise kein Ausschluss erfolgen sollte.
   Als vorläufiger Nachweis (alternativ zur Vorlage von PL1-PL7 mit dem
   Angebot) ist auch eine vollständig und richtig ausgefüllte Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der
   Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5.1.2016 zur
   Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (Amtsblatt L 3 vom 6.1.2016, S. 16) und unter Beachtung
   der Anleitung in Anhang 1 zulässig. Der Auftraggeber hat dann
   hinsichtlich der endgültigen Belege die in oben stehende genannten
   Rechte.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 006-009442
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/03/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/03/2021
   Ortszeit: 12:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Ort: Kiel
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
   GWB unberührt bleibt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens
   10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
   Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag
   nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen
   Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und
   Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger
   Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe
   im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/02/2021
References
   6. mailto:michaela.berlich@uksh.de?subject=TED
   7. http://www.uksh.de/
   8. https://www.subreport.de/E39636792
   9. https://www.subreport.de/E39636792
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:009442-2021:TEXT:DE:HTML
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