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Ausschreibung: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung - DE-Lübeck
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Dokument Nr...: 86378-2021 (ID: 2021021909194686478)
Veröffentlicht: 19.02.2021
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DE-Lübeck: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
2021/S 35/2021 86378
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: UKSH UniversitätsklinikumSchleswig-Holstein
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
E-Mail: [6]michaela.berlich@uksh.de
Telefon: +49 451 / 500-11610
Fax: +49 451/50011608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.uksh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E39636792
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E39636792
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
600475- Dienstleistung Wasserprobenentnahme
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und
Sozialversicherung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für das Medizinaluntersuchungsamt und Hygiene des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein am Standort Kiel soll der Auftragnehmer den Prozess
der Probenahme (Wasserprobenentnahme an verschiedenen Entnahmestellen
in Schleswig-Holstein) sowie deren Rücktransport zum Sitz des
Medizinaluntersuchungsamt übernehmen.
Der Auftragnehmer erhält hierzu monatliche Listen der anzufahrenden
Probeentnahmestellen (Kunden), übernimmt eigenständig die Terminierung
und Abstimmung mit den Kunden, führt die entsprechende Probeentnahme
durch und transportiert dann die genommenen Proben nach Kiel.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für das Medizinaluntersuchungsamt und Hygiene des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein am Standort Kiel soll der Auftragnehmer den Prozess
der Probenahme (Wasserprobenentnahme an verschiedenen Entnahmestellen
in Schleswig-Holstein) sowie deren Rücktransport zum Sitz des
Medizinaluntersuchungsamt übernehmen.
Der Auftragnehmer erhält hierzu monatliche Listen der anzufahrenden
Probeentnahmestellen (Kunden), übernimmt eigenständig die Terminierung
und Abstimmung mit den Kunden, führt die entsprechende Probeentnahme
durch und transportiert dann die genommenen Proben nach Kiel.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den
Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der
Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein
Berufs- oder Handelsregister nötig.
BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder
Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein.
NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es
ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer
Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine
Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von
einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab.
Zur Prüfung dieser Bedingungen werden die folgenden Eigenerklärungen
und Nachweise verlangt:
PL1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz,
Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des
Unternehmens. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein
Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
PL2 Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist,
innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB
genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem
Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des
Herkunftslandes.
PL3: Zahlung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre
ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
PL4 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht:
PL4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung, dass
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten
3 Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
PL4.2: Keine Geldbuße AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw.
das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines
Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines
Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist PL5 Keine Insolvenz o.Ä:
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
PL6 Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner
beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
PL7 Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder
Konzessionsverträge in den letzten 3 Jahren wesentliche Anforderungen
nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen
Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt
hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Sofern eine oder mehrere der Erklärungen von PL2-PL7 nicht
wahrheitsgemäß abgegeben werden kann, sind die Gründe dafür darzulegen,
etwa die ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder sonstige Gründe,
warum ausnahmsweise kein Ausschluss erfolgen sollte.
Als vorläufiger Nachweis (alternativ zur Vorlage von PL1-PL7 mit dem
Angebot) ist auch eine vollständig und richtig ausgefüllte Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5.1.2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (Amtsblatt L 3 vom 6.1.2016, S. 16) und unter Beachtung
der Anleitung in Anhang 1 zulässig. Der Auftraggeber hat dann
hinsichtlich der endgültigen Belege die in oben stehende genannten
Rechte.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 006-009442
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/03/2021
Ortszeit: 12:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens
10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag
nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen
Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und
Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger
Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2021
References
6. mailto:michaela.berlich@uksh.de?subject=TED
7. http://www.uksh.de/
8. https://www.subreport.de/E39636792
9. https://www.subreport.de/E39636792
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:009442-2021:TEXT:DE:HTML
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