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Ausschreibung: Überwachungsdienste - DE-Frankfurt am Main
Überwachungsdienste
Dokument Nr...: 15013-2021 (ID: 2021011309171413108)
Veröffentlicht: 13.01.2021
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  DE-Frankfurt am Main: Überwachungsdienste
   2021/S 8/2021 15013
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Geisse, Daniel
   E-Mail: [7]peter.trept@deutschebahn.com
   Telefon: +49 89130872585
   Fax: +49 69260913730
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km 35,600-36,880
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37179
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79714000 Überwachungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79714000 Überwachungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km
   35,600-36,880.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 26/08/2019
   Ende: 31/12/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 162-399572
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 19FEI37179
   Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km 35,600-36,880
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   01/08/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 470 732.10 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein
   Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur
   für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum
   Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor,
   kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall
   hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
   entstehenden Schadens.
   Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
   mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
   werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
   vergeben.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
    Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
   Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
   Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
   Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
   Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
   einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
   Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
   KMS-Ingenieurgesellschaft mbH
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten
   Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten
   Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
   einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
   Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
   Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu beantworten.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
   Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
   Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
   Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu beantworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/01/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   79714000 Überwachungsdienste
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79714000 Überwachungsdienste
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
   Hauptort der Ausführung:
   Main-Spessart
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1  Feiertagsarbeit für den Bau der LSW Obersinn- Im LV ist kein
   Feiertagszuschlag enthalten.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 26/08/2020
   Ende: 31/12/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 470 732.10 EUR
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   1  Feiertagsarbeit für den Bau der LSW Obersinn- Im LV ist kein
   Feiertagszuschlag enthalten.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die weitere Beauftragung das Sicherungsfirma für die o. g. zusätzliche
   Leistungen ist wirtschaftlich und projektspezifisch sinnvoll und
   notwendig, da die Fa. NWS als aktuelle Sicherungsfirma dieses Verfahren
   ist und als Sicherungsverantwortlicher gegenüber
   Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Eine weitere
   Beauftragung der NWS würde es bedeuten, dass die Kosten des
   Bauvorhabens bzgl. Material, Personal, Absage von genehmigten
   Speerpausen und Bauzeitverlängerungen und sonstiges unterdrückt werden
   könnten. Außerdem verfügt das Sicherungsfirma NWS über allen
   erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von
   Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und
   sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche
   Einschränkung zu verursachen. Unter diese Umstände wäre ein Wechsel des
   AN nicht zielführend aufgrund der notwendigen aufwändigen Zeit von
   Einarbeitungszeit und Übertragung von Dokumentation und Kenntnisse. Die
   weitere Beauftragung das Sicherungsfirma für die o. g. zusätzliche
   Leistungen ist aus technischem Grunde sinnvoll und notwendig, da die
   Fa. NWS als aktuelle Sicherungsfirma dieses Verfahren ist und als
   Sicherungsverantwortlicher gegenüber Anlagenverantwortlicher und
   sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt das Sicherungsfirma NWS über
   allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von
   Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung,
   Ortskenntnis und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere
   betriebliche Einschränkung und Verzögerung der Bauzeit zu verursachen.
   Da das Sicherungsfirma NWS in allem betrieblichen Stellen von DB und
   Eisenbahn Bundesamt als Sicherungsfirma angemeldet und eingewiesen
   sind, wäre ein wechseln des ANs ohne weitere betriebliche
   Einschränkung, erhebliche Kosten und Abweichungen der Zeitschiene zu
   verursachen nicht zu empfehlen. Grund dafür ist die sehr umfangreiche
   und aufwändige Zeitanspruch für die Änderung/Anpassung der
   Dokumentation bei DB Netz und verschieden Stellen von Behörden und die
   örtliche Einweisung des BÜB/SiGeKo.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 470 732.10 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 478 832.10 EUR
References
   7. mailto:peter.trept@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:399572-2019:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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