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Ausschreibung: Überwachungsdienste - DE-Frankfurt am Main
Überwachungsdienste
Dokument Nr...: 15013-2021 (ID: 2021011309171413108)
Veröffentlicht: 13.01.2021
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DE-Frankfurt am Main: Überwachungsdienste
2021/S 8/2021 15013
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geisse, Daniel
E-Mail: [7]peter.trept@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130872585
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km 35,600-36,880
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37179
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79714000 Überwachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79714000 Überwachungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km
35,600-36,880.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/08/2019
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 162-399572
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI37179
Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km 35,600-36,880
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
01/08/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 470 732.10 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein
Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur
für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum
Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor,
kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall
hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
KMS-Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/01/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79714000 Überwachungsdienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79714000 Überwachungsdienste
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Hauptort der Ausführung:
Main-Spessart
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
1 Feiertagsarbeit für den Bau der LSW Obersinn- Im LV ist kein
Feiertagszuschlag enthalten.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/08/2020
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 470 732.10 EUR
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
1 Feiertagsarbeit für den Bau der LSW Obersinn- Im LV ist kein
Feiertagszuschlag enthalten.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die weitere Beauftragung das Sicherungsfirma für die o. g. zusätzliche
Leistungen ist wirtschaftlich und projektspezifisch sinnvoll und
notwendig, da die Fa. NWS als aktuelle Sicherungsfirma dieses Verfahren
ist und als Sicherungsverantwortlicher gegenüber
Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Eine weitere
Beauftragung der NWS würde es bedeuten, dass die Kosten des
Bauvorhabens bzgl. Material, Personal, Absage von genehmigten
Speerpausen und Bauzeitverlängerungen und sonstiges unterdrückt werden
könnten. Außerdem verfügt das Sicherungsfirma NWS über allen
erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von
Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und
sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche
Einschränkung zu verursachen. Unter diese Umstände wäre ein Wechsel des
AN nicht zielführend aufgrund der notwendigen aufwändigen Zeit von
Einarbeitungszeit und Übertragung von Dokumentation und Kenntnisse. Die
weitere Beauftragung das Sicherungsfirma für die o. g. zusätzliche
Leistungen ist aus technischem Grunde sinnvoll und notwendig, da die
Fa. NWS als aktuelle Sicherungsfirma dieses Verfahren ist und als
Sicherungsverantwortlicher gegenüber Anlagenverantwortlicher und
sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt das Sicherungsfirma NWS über
allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von
Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung,
Ortskenntnis und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere
betriebliche Einschränkung und Verzögerung der Bauzeit zu verursachen.
Da das Sicherungsfirma NWS in allem betrieblichen Stellen von DB und
Eisenbahn Bundesamt als Sicherungsfirma angemeldet und eingewiesen
sind, wäre ein wechseln des ANs ohne weitere betriebliche
Einschränkung, erhebliche Kosten und Abweichungen der Zeitschiene zu
verursachen nicht zu empfehlen. Grund dafür ist die sehr umfangreiche
und aufwändige Zeitanspruch für die Änderung/Anpassung der
Dokumentation bei DB Netz und verschieden Stellen von Behörden und die
örtliche Einweisung des BÜB/SiGeKo.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 470 732.10 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 478 832.10 EUR
References
7. mailto:peter.trept@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:399572-2019:TEXT:DE:HTML
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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