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Ausschreibung: Planungsleistungen für Brücken - DE-Essen
Planungsleistungen für Brücken
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 11705-2021 (ID: 2021011209113009664)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
  DE-Essen: Planungsleistungen für Brücken
   2021/S 7/2021 11705
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen  Amt für Straßen und Verkehr
   Postanschrift: Alfredstraße 163
   Ort: Essen
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 45131
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten  FB
   66-1-2
   E-Mail: [6]66Vergabe@amt66.essen.de
   Telefon: +49 2018866121
   Fax: +49 2018866006
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.essen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGN
   /documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGN
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planungsleistungen Neubau Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße in
   Essen"
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20-105-VgV
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322300 Planungsleistungen für Brücken
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gesucht wird ein Auftragnehmer, der Planungsleistungen der
   nachstehenden Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und
   Ingenieure (HOAI) erbringt:
    Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,
    Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI,
    sowie weitere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.
   Die Planung beinhaltet den Neubau eines barrierefreien Übergangs. Die
   umzusetzende Vorzugslösung sieht ein 9-feldriges integrales Bauwerk mit
   doppelt gekrümmter Linienführung vor.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   45327 Essen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die ehemalige Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße quert die
   Köln-Mindener-Bahnstrecke und verbindet die Stadtteile Stoppenberg,
   Altenessen-Süd und Katernberg.
   Die überspannte Gleisanlage ist dabei im Besitz der Deutschen Bahn
   sowie des RVR.
   Aufgrund des sehr schlechten Bauwerkzustandes war eine wirtschaftliche
   Sanierung ausgeschlossen, weshalb der Abbruch des Bauwerks beschlossen
   wurde. Die Durchführung dieser Maßnahme ist für das 1. Quartal 2021
   geplant.
   Im Rahmen eines vorangegangenen Planungsauftrages wurden barrierefreie
   Lösungsmöglichkeiten entwickelt, wobei sich eine Rampenlösung als
   Vorzugsvariante der Verwaltung und Politik erwiesen hat. Diese Variante
   sieht die zusätzliche Querung der Köln-Mindener-Straße sowie den
   Anschluss an das Fahrradnetz im Bereich Graitengraben vor.
   Neben der Realisierung eines barrierefreien Übergangs und
   Sicherstellung der Stadtteilvernetzung soll diese Wegeverbindung einen
   wesentlichen Baustein, den Modalsplit im Essener Nord-Osten zugunsten
   des Umweltverbundes zu verändern, darstellen. Gemäß der Empfehlung für
   Radverkehrsanlagen (2010) wird der Neubau daher mit einer nutzbaren
   Breite von 4 Metern ausgestattet. Aufgrund der erheblichen
   Entwicklungslängen bedingt durch die vorhandene Topographie sollen
   zudem an den jeweiligen Erdrampen Treppen für mobile Verkehrsteilnehmer
   angeordnet werden.
   Die umzusetzende Vorzugslösung sieht ein 9-feldriges integrales Bauwerk
   mit doppelt gekrümmter Linienführung vor. An den Aufgängen sind jeweils
   Erdbauwerke vorgesehen. Die Brückenkonstruktion sollte sich dabei
   optisch in die Umgebung einfinden. Da sich die Brücke in unmittelbarer
   Nähe zum Gelände Zeche Zollverein befindet, ist die Ausführung in
   Corten-Stahl beabsichtigt.
   Da es sich bei dem geplanten Bauwerk nicht um einen 1:1 Ersatzneubau
   handelt, sind umfassende Vorbereitungsmaßnahmen notwendig. Die Brücke
   weicht von dem aktuell festgesetzten Bebauungsplan ab. Darin sind u. a.
   Waldflächen ausgewiesen, welche vom Vorhaben betroffen sind. Auch
   befinden sich derzeit nicht alle Grundstücke im städtischen Besitz.
   Zur Realisierung des Bauwerkes wurde der Genehmigungsprozess daher
   bereits angestoßen. Aufgrund der erforderlichen Waldeingriffe wurden
   eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung und eine Artenschutzprüfung
   erstellt (siehe Anlage). Diese haben gezeigt, dass keine erheblichen
   negativen Auswirkungen für den Naturhaushalt zu erwarten sind. Seitens
   der unteren Naturschutzbehörde bestehen daher keine grundsätzlichen
   Bedenken gegen das Vorhaben. Die vorgegebenen Rahmenbedingungen sind in
   der Planung zu berücksichtigen.
   In den aktuellen Planunterlagen ist entlang des Erdbauwerks sowie des
   Anschlusses Graitengraben ein Entwässerungsgraben dargestellt, dieser
   soll nach Möglichkeit im Zuge der weiteren Planung entfallen,
   insbesondere um Eingriffe in die bereits festgesetzte
   Kompensationsfläche zu verhindern.
   Durch das neue Brückenbauwerk wird der Waldrand an der
   Josef-Hoeren-Straße aufgerissen. Um langfristig hier hinter dem neuen
   Bauwerk einen stabilen und im Randbereich (entlang der Straße bzw. der
   neuen Brücke) pflegearmen Waldbestand zu entwickeln, sollte ein
   entsprechend breiter, gestufter Waldrand aufgebaut werden. Dazu sind
   die Fällung weiterer Gehölze und Neupflanzungen auf einem breiteren
   Streifen erforderlich.
   Die geplante Maßnahme wurde ebenfalls bereits im Beratungsgremium
   Zollverein vorgestellt, um die Vereinbarkeit mit dem
   Denkmalschutzobjekt Zollverein festzustellen. Das Vorhaben ist in
   Anlehnung an die Kriterien einer Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung
   (KVP) bewertet worden. Die Einschätzung zeigt, dass der
   außergewöhnliche universelle Wert (OUV) des Welterbes Zollverein durch
   das Projekt nicht negativ beeinträchtigt wird. Von den Mitgliedern des
   Beratungsgremiums wurden einige Anregungen für die Planung vorgetragen.
   U. a. wird eine Handlaufbeleuchtung empfohlen. Mögliche Konzepte sind
   dabei außerdem in Hinblick auf eine artenschutzfreundliche Beleuchtung
   zu prüfen.
   Für das voraussichtlich betroffene Gebiet wurden bereits
   Luftbildauswertungen angefordert und erstellt.
   Für das Bauwerk ist eine Bohrpfahlgründung geplant, d.h. es erfolgen
   Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen. In diesen
   Bereichen ist eine Sicherheitsdetektion erforderlich.
   Da es sich bei der ausgewerteten Fläche um ein sog. Bombenabwurfgebiet
   handelt, ist zudem grundsätzlich eine Flächendetektion erforderlich,
   soweit ein Bodeneingriff, der keine erhebliche mechanische Belastung
   beinhaltet, geplant wird.
   Sollte daher, z.B. vor Auffüllung des Geländes für die Erdrampen, die
   Fläche abgeschoben und verdichtet werden, könnte eine Flächendetektion
   in Betracht kommen. Dies ist dann sinnvoll, wenn bis auf den
   gewachsenen Boden-Geländeniveau 1945- abgeschoben wird und sich zudem
   keine Störfaktoren einschl. eines Überlappungsbereichs von 5m im
   Erdreich befinden.
   Soll auf der Fläche jedoch kein Bodeneingriff vorgenommen werden,
   sondern der Boden aufgeschüttet werde,n ist eine Flächendetektion hier
   entbehrlich.
   Im Rahmen der Planung ist darüber hinaus zu beachten, dass sich
   konkrete Blindgängerverdachtspunkte auf dem Gelände befinden. Es ist
   das Merkblatt für Baugrundeingriffe in der aktuell gültigen Fassung zu
   beachten.
   Der Leistungsumfang umfasst sowohl die Objektplanung (Ingenieurbauwerk)
   als auch die Fachplanung (Tragwerksplanung) sowie einige besondere
   Leistungen, die im Leistungverzeichnis näher bestimmt sind. Die bereits
   vorliegende Planung (HOAI Lph 2) ist unter Berücksichtigung der oben
   und im Leistungsverzeichnis näher spezifizierten Rahmenbedingungen
   anzupassen und fortzuschreiben.
   Der Bauablauf einschließlich der jeweiligen Bauphasen ist detailliert
   zu planenund Eingriffe in die Umgebung auf ein Minimum zu beschränken.
   Der Bauablauf ist mit einem detaillierten Terminplan zu hinterlegen,
   sodass unter Berücksichtigung von Reservezeiten Sperrzeiten der
   Gleisanlage beantragt werden können.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Bauoberleitung gem. §§ 43 ff. HOAI 2021 (LPH 8) i. V. m. mit Anlage 12
   und örtliche Bauüberwachung für das Ingenieurbauwerk.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
   Fehlende Nachweise und Erklärungen können  müssen aber nicht  von der
   Auftraggeberin nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in
   Kopie ist ausreichend. Die Auftraggeberin behält sich vor, noch vor der
   Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die
   bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß
   abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten
   Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften
   von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich
   der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche,
   finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines
   anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff
   III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Eigenerklärungsformulare 1
   und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/zu
   erklären und dem Angebot beizufügen.
   Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie
   zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
   Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
   1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das
   Berufs- bzw. Handelsregister, Angaben zu Einträgen im
   Gewerbezentralregister, Darstellung der Organisationsstruktur des
   Unternehmens (Eigenerklärungsformular 1),
   2. Im Falle einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des
   bevollmächtigen Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
   Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
   Bietergemeinschaft (Eigenerklärungsformular 2),
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, §
   124 Abs. 1 GWB, der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlusssgründe und
   denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Eigenerklärungsformular 3),
   Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des
   Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
   gesonderte Erklärung mit dem Angebot einzureichen.
   4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19
   Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärungsformular 4),
   5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
   (Eigenerklärungsformular 11),
   6. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
   (Eigenerklärungsformular 12),
   Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung
   angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
   Bietergemeinschaft vom Verfahren.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
   vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
   Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
   Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen  soweit sie
   von einem Eignungsverleiher abzudecken sind  von diesem
   beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise
   und Erklärungen können (müssen aber nicht) von der Auftraggeberin
   nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
   Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
   1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
   (Eigenerklärungsformular 5),
   2. Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3
   (vollständig) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017 - 2019)
   (Eigenerklärungsformular 6).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende
   Deckungssumme pro Versicherungsfall aufweisen: Für Personen- und
   Sachschäden je 1 500 000 EUR, für Vermögensschäden je 1 000 000 EUR.
   2. Der Umsatz bezogen auf die letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (2017 - 2019) muss folgende Mindestvorgaben erfüllen:
    Gesamtumsatz: Hier muss ein Mindestumsatz von 1 000 000 EUR netto im
   Jahresmittel erreicht sein.
   Hinweis zu Ziff. 1 und 2: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen
   wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des
   Bieters/der Bietergemeinschaft aus dem Verfahren.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
   vom Bieter oder der Bietergemeinschaft als solcher bzw. getrennt von
   jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
   Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens
   (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen  soweit sie von einem
   Eignungsverleiher abzudecken sind  von diesem beizubringen/zu erklären
   und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können
   (müssen aber nicht) von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im
   Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
   Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
   1. Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
   allgemein und die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den
   Bereichen Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung jeweils
   bezogen auf die letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen Geschäftsjahre
   (2017-2019) (Eigenerklärungsformular 7),
   2. Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit
   (Eigenerklärungsformular 8)
   3. Eigenerklärung zu den Referenzen über die Planung von
   Ingenieurbauwerken (Brücken), die mit den ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 9),
   4. Eigenerklärung zu den Referenzen über Planungsleistungen aus dem
   Bereich der Tragwerksplanung von Brücken, die mit den ausgeschriebenen
   Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 10).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Folgende Mindeststandards werden zur technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gefordert:
   1. Jeweils mindestens 6 Fachkräfte im Planungsbereich Ingenieurbauwerke
   und Tragwerksplanung in den letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
   2. Mindestens eine und maximal 4 Referenzen über die Erbringung von
   Planungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung von Brücken. Zwingend
   erforderlich ist, dass
    mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das eine Überführung
   über eine Schienenverkehrsanlage des Streckennetzes darstellt und
   insgesamt die Leistungsphasen 5, 6 und 8 umfasst. Diese Anforderung
   kann durch maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden, wobei dann eine
   Referenz mindestens kumulativ die Leistungsphasen 5 und 6 und die
   andere Referenz mindestens die Leistungsphase 8 umfassen muss,
    ein Referenzobjekt angegeben wird, das ein semi-integrales oder
   integrales Brückenbauwerk darstellt und kumulativ die Leistungsphasen 5
   und 6 umfasst (insgesamt maximal eine Referenz),
    ein Referenzobjekt angegeben wird, das eine gekrümmte Linienführung
   aufweist und kumulativ die Leistungsphasen 5 und 6 umfasst (insgesamt
   maximal eine Referenz),
    Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone (HZ) III
   eingestuft sein,
    Die Referenzen müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von
   insg. 500 000 EUR netto betreffen,
    Die Referenzaufträge müsen bei Ablauf der Angebotsfrist in Bezug auf
   diejenigen Leistungsphasen, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz
   dient, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten
   Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf
   zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre
   zurückliegen.
   3. Mindestens eine und maximal 4 Referenzen über die Erbringung von
   Fachplanungsleistungen aus dem Bereich der Tragwerksplanung von
   Brücken. Zwingend erforderlich ist, dass
    mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das kumulativ ein
   semi-integrales oder integrales Brückenbauwerk darstellt und insgesamt
   die Leistungsphasen 3, 4 und 5 umfasst. Diese Anforderung kann durch
   maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden, wobei dann eine Referenz
   mindestens kumulativ die Leistungsphasen 4 und 5 und die andere
   Referenz mindestens die Leistungsphase 3 umfassen muss,
    mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das kumulativ eine
   gekrümmte Linienführung aufweist und insgesamt die Leistungsphasen 3, 4
   und 5 umfasst. Diese Anforderung kann durch maximal 2 Referenzen
   nachgewiesen werden, wobei dann eine Referenz mindestens kumulativ die
   Leistungsphasen 4 und 5 und die andere Referenz mindestens die
   Leistungsphase 3 umfassen muss,
    Die Referenzbauwerke müssen mind. in der HZ III eingestuft sein,
    Die Referenzen müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von
   insg. 500 000 EUR netto betreffen,
    Die Referenzaufträge müsen bei Ablauf der Angebotsfrist in Bezug auf
   diejenigen Leistungsphasen, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz
   dient, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten
   Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf
   zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre
   zurückliegen.
   Hinweis zu Ziff. 1 - 3: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen
   wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des
   Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
   Hinweis zu Ziff. 2 + 3: Mehrfachnennungen von Referenzen in den
   unterschiedlichen Eigenerklärungsformularen sind möglich.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetze des jeweiligen Landes
   berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur" oder
   Ingenieur" zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere
   der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL
   2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
   Ingenieur tätig zu werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass ein
   Bachelorabschluss nicht ausreichend ist. Juristische Personen sind als
   Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe
   einen entsprechende/mehrere entsprechende Ingenieur/e benennen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/02/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/04/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 09/02/2021
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Offenes
   Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die
   vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der
   Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng
   beachtet.
   2. Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können
   unter [10]www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
   3. Die Angebote sind bis zum 9.2.2021, 12.00 Uhr (Eingang!)
   elektronisch unter [11]www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
   Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Der
   rechtzeitige Upload der Unterlagen liegt im Verantwortungsbereich des
   Bieters.
   4. Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument Angebotsbedingungen",
   das unter [12]www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
   5. Auskunftsersuchen des Bieters zum Vergabeverfahren sind
   ausschließlich über die Vergabeplattform
   [13]www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten.
   Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig
   erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRGN
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 221147-3045
   Fax: +49 221147-2889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Düsseldorf
   Postanschrift: Am Bonneshof 35
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40474
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]poststelle@brd.nrw.de
   Telefon: +49 211/ 4750
   Fax: +49 211/ 4752671
   Internet-Adresse:
   [15]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderun
   g/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann
   zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
   Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der
   Auftraggeberin gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
   Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 221147-3045
   Fax: +49 221147-2889
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/01/2021
References
   6. mailto:66Vergabe@amt66.essen.de?subject=TED
   7. https://www.essen.de/
   8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGN/documents
   9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGN
  10. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
  11. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
  12. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
  13. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
  14. mailto:poststelle@brd.nrw.de?subject=TED
  15. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
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