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Ausschreibung: Planungsleistungen für Brücken - DE-Essen
Planungsleistungen für Brücken
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 11705-2021 (ID: 2021011209113009664)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
DE-Essen: Planungsleistungen für Brücken
2021/S 7/2021 11705
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen Amt für Straßen und Verkehr
Postanschrift: Alfredstraße 163
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten FB
66-1-2
E-Mail: [6]66Vergabe@amt66.essen.de
Telefon: +49 2018866121
Fax: +49 2018866006
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGN
/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen Neubau Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße in
Essen"
Referenznummer der Bekanntmachung: 20-105-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der Planungsleistungen der
nachstehenden Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) erbringt:
Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,
Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI,
sowie weitere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Planung beinhaltet den Neubau eines barrierefreien Übergangs. Die
umzusetzende Vorzugslösung sieht ein 9-feldriges integrales Bauwerk mit
doppelt gekrümmter Linienführung vor.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
45327 Essen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ehemalige Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße quert die
Köln-Mindener-Bahnstrecke und verbindet die Stadtteile Stoppenberg,
Altenessen-Süd und Katernberg.
Die überspannte Gleisanlage ist dabei im Besitz der Deutschen Bahn
sowie des RVR.
Aufgrund des sehr schlechten Bauwerkzustandes war eine wirtschaftliche
Sanierung ausgeschlossen, weshalb der Abbruch des Bauwerks beschlossen
wurde. Die Durchführung dieser Maßnahme ist für das 1. Quartal 2021
geplant.
Im Rahmen eines vorangegangenen Planungsauftrages wurden barrierefreie
Lösungsmöglichkeiten entwickelt, wobei sich eine Rampenlösung als
Vorzugsvariante der Verwaltung und Politik erwiesen hat. Diese Variante
sieht die zusätzliche Querung der Köln-Mindener-Straße sowie den
Anschluss an das Fahrradnetz im Bereich Graitengraben vor.
Neben der Realisierung eines barrierefreien Übergangs und
Sicherstellung der Stadtteilvernetzung soll diese Wegeverbindung einen
wesentlichen Baustein, den Modalsplit im Essener Nord-Osten zugunsten
des Umweltverbundes zu verändern, darstellen. Gemäß der Empfehlung für
Radverkehrsanlagen (2010) wird der Neubau daher mit einer nutzbaren
Breite von 4 Metern ausgestattet. Aufgrund der erheblichen
Entwicklungslängen bedingt durch die vorhandene Topographie sollen
zudem an den jeweiligen Erdrampen Treppen für mobile Verkehrsteilnehmer
angeordnet werden.
Die umzusetzende Vorzugslösung sieht ein 9-feldriges integrales Bauwerk
mit doppelt gekrümmter Linienführung vor. An den Aufgängen sind jeweils
Erdbauwerke vorgesehen. Die Brückenkonstruktion sollte sich dabei
optisch in die Umgebung einfinden. Da sich die Brücke in unmittelbarer
Nähe zum Gelände Zeche Zollverein befindet, ist die Ausführung in
Corten-Stahl beabsichtigt.
Da es sich bei dem geplanten Bauwerk nicht um einen 1:1 Ersatzneubau
handelt, sind umfassende Vorbereitungsmaßnahmen notwendig. Die Brücke
weicht von dem aktuell festgesetzten Bebauungsplan ab. Darin sind u. a.
Waldflächen ausgewiesen, welche vom Vorhaben betroffen sind. Auch
befinden sich derzeit nicht alle Grundstücke im städtischen Besitz.
Zur Realisierung des Bauwerkes wurde der Genehmigungsprozess daher
bereits angestoßen. Aufgrund der erforderlichen Waldeingriffe wurden
eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung und eine Artenschutzprüfung
erstellt (siehe Anlage). Diese haben gezeigt, dass keine erheblichen
negativen Auswirkungen für den Naturhaushalt zu erwarten sind. Seitens
der unteren Naturschutzbehörde bestehen daher keine grundsätzlichen
Bedenken gegen das Vorhaben. Die vorgegebenen Rahmenbedingungen sind in
der Planung zu berücksichtigen.
In den aktuellen Planunterlagen ist entlang des Erdbauwerks sowie des
Anschlusses Graitengraben ein Entwässerungsgraben dargestellt, dieser
soll nach Möglichkeit im Zuge der weiteren Planung entfallen,
insbesondere um Eingriffe in die bereits festgesetzte
Kompensationsfläche zu verhindern.
Durch das neue Brückenbauwerk wird der Waldrand an der
Josef-Hoeren-Straße aufgerissen. Um langfristig hier hinter dem neuen
Bauwerk einen stabilen und im Randbereich (entlang der Straße bzw. der
neuen Brücke) pflegearmen Waldbestand zu entwickeln, sollte ein
entsprechend breiter, gestufter Waldrand aufgebaut werden. Dazu sind
die Fällung weiterer Gehölze und Neupflanzungen auf einem breiteren
Streifen erforderlich.
Die geplante Maßnahme wurde ebenfalls bereits im Beratungsgremium
Zollverein vorgestellt, um die Vereinbarkeit mit dem
Denkmalschutzobjekt Zollverein festzustellen. Das Vorhaben ist in
Anlehnung an die Kriterien einer Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung
(KVP) bewertet worden. Die Einschätzung zeigt, dass der
außergewöhnliche universelle Wert (OUV) des Welterbes Zollverein durch
das Projekt nicht negativ beeinträchtigt wird. Von den Mitgliedern des
Beratungsgremiums wurden einige Anregungen für die Planung vorgetragen.
U. a. wird eine Handlaufbeleuchtung empfohlen. Mögliche Konzepte sind
dabei außerdem in Hinblick auf eine artenschutzfreundliche Beleuchtung
zu prüfen.
Für das voraussichtlich betroffene Gebiet wurden bereits
Luftbildauswertungen angefordert und erstellt.
Für das Bauwerk ist eine Bohrpfahlgründung geplant, d.h. es erfolgen
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen. In diesen
Bereichen ist eine Sicherheitsdetektion erforderlich.
Da es sich bei der ausgewerteten Fläche um ein sog. Bombenabwurfgebiet
handelt, ist zudem grundsätzlich eine Flächendetektion erforderlich,
soweit ein Bodeneingriff, der keine erhebliche mechanische Belastung
beinhaltet, geplant wird.
Sollte daher, z.B. vor Auffüllung des Geländes für die Erdrampen, die
Fläche abgeschoben und verdichtet werden, könnte eine Flächendetektion
in Betracht kommen. Dies ist dann sinnvoll, wenn bis auf den
gewachsenen Boden-Geländeniveau 1945- abgeschoben wird und sich zudem
keine Störfaktoren einschl. eines Überlappungsbereichs von 5m im
Erdreich befinden.
Soll auf der Fläche jedoch kein Bodeneingriff vorgenommen werden,
sondern der Boden aufgeschüttet werde,n ist eine Flächendetektion hier
entbehrlich.
Im Rahmen der Planung ist darüber hinaus zu beachten, dass sich
konkrete Blindgängerverdachtspunkte auf dem Gelände befinden. Es ist
das Merkblatt für Baugrundeingriffe in der aktuell gültigen Fassung zu
beachten.
Der Leistungsumfang umfasst sowohl die Objektplanung (Ingenieurbauwerk)
als auch die Fachplanung (Tragwerksplanung) sowie einige besondere
Leistungen, die im Leistungverzeichnis näher bestimmt sind. Die bereits
vorliegende Planung (HOAI Lph 2) ist unter Berücksichtigung der oben
und im Leistungsverzeichnis näher spezifizierten Rahmenbedingungen
anzupassen und fortzuschreiben.
Der Bauablauf einschließlich der jeweiligen Bauphasen ist detailliert
zu planenund Eingriffe in die Umgebung auf ein Minimum zu beschränken.
Der Bauablauf ist mit einem detaillierten Terminplan zu hinterlegen,
sodass unter Berücksichtigung von Reservezeiten Sperrzeiten der
Gleisanlage beantragt werden können.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Bauoberleitung gem. §§ 43 ff. HOAI 2021 (LPH 8) i. V. m. mit Anlage 12
und örtliche Bauüberwachung für das Ingenieurbauwerk.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können müssen aber nicht von der
Auftraggeberin nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in
Kopie ist ausreichend. Die Auftraggeberin behält sich vor, noch vor der
Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die
bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß
abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften
von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich
der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines
anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff
III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Eigenerklärungsformulare 1
und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/zu
erklären und dem Angebot beizufügen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie
zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das
Berufs- bzw. Handelsregister, Angaben zu Einträgen im
Gewerbezentralregister, Darstellung der Organisationsstruktur des
Unternehmens (Eigenerklärungsformular 1),
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des
bevollmächtigen Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
Bietergemeinschaft (Eigenerklärungsformular 2),
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, §
124 Abs. 1 GWB, der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlusssgründe und
denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Eigenerklärungsformular 3),
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des
Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
gesonderte Erklärung mit dem Angebot einzureichen.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19
Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärungsformular 4),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
(Eigenerklärungsformular 11),
6. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Eigenerklärungsformular 12),
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung
angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft vom Verfahren.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen soweit sie
von einem Eignungsverleiher abzudecken sind von diesem
beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise
und Erklärungen können (müssen aber nicht) von der Auftraggeberin
nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärungsformular 5),
2. Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3
(vollständig) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017 - 2019)
(Eigenerklärungsformular 6).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende
Deckungssumme pro Versicherungsfall aufweisen: Für Personen- und
Sachschäden je 1 500 000 EUR, für Vermögensschäden je 1 000 000 EUR.
2. Der Umsatz bezogen auf die letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2017 - 2019) muss folgende Mindestvorgaben erfüllen:
Gesamtumsatz: Hier muss ein Mindestumsatz von 1 000 000 EUR netto im
Jahresmittel erreicht sein.
Hinweis zu Ziff. 1 und 2: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen
wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des
Bieters/der Bietergemeinschaft aus dem Verfahren.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
vom Bieter oder der Bietergemeinschaft als solcher bzw. getrennt von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens
(sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen soweit sie von einem
Eignungsverleiher abzudecken sind von diesem beizubringen/zu erklären
und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können
(müssen aber nicht) von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im
Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
allgemein und die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den
Bereichen Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung jeweils
bezogen auf die letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2017-2019) (Eigenerklärungsformular 7),
2. Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit
(Eigenerklärungsformular 8)
3. Eigenerklärung zu den Referenzen über die Planung von
Ingenieurbauwerken (Brücken), die mit den ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 9),
4. Eigenerklärung zu den Referenzen über Planungsleistungen aus dem
Bereich der Tragwerksplanung von Brücken, die mit den ausgeschriebenen
Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 10).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Folgende Mindeststandards werden zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit gefordert:
1. Jeweils mindestens 6 Fachkräfte im Planungsbereich Ingenieurbauwerke
und Tragwerksplanung in den letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
2. Mindestens eine und maximal 4 Referenzen über die Erbringung von
Planungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung von Brücken. Zwingend
erforderlich ist, dass
mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das eine Überführung
über eine Schienenverkehrsanlage des Streckennetzes darstellt und
insgesamt die Leistungsphasen 5, 6 und 8 umfasst. Diese Anforderung
kann durch maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden, wobei dann eine
Referenz mindestens kumulativ die Leistungsphasen 5 und 6 und die
andere Referenz mindestens die Leistungsphase 8 umfassen muss,
ein Referenzobjekt angegeben wird, das ein semi-integrales oder
integrales Brückenbauwerk darstellt und kumulativ die Leistungsphasen 5
und 6 umfasst (insgesamt maximal eine Referenz),
ein Referenzobjekt angegeben wird, das eine gekrümmte Linienführung
aufweist und kumulativ die Leistungsphasen 5 und 6 umfasst (insgesamt
maximal eine Referenz),
Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone (HZ) III
eingestuft sein,
Die Referenzen müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von
insg. 500 000 EUR netto betreffen,
Die Referenzaufträge müsen bei Ablauf der Angebotsfrist in Bezug auf
diejenigen Leistungsphasen, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz
dient, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten
Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf
zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre
zurückliegen.
3. Mindestens eine und maximal 4 Referenzen über die Erbringung von
Fachplanungsleistungen aus dem Bereich der Tragwerksplanung von
Brücken. Zwingend erforderlich ist, dass
mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das kumulativ ein
semi-integrales oder integrales Brückenbauwerk darstellt und insgesamt
die Leistungsphasen 3, 4 und 5 umfasst. Diese Anforderung kann durch
maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden, wobei dann eine Referenz
mindestens kumulativ die Leistungsphasen 4 und 5 und die andere
Referenz mindestens die Leistungsphase 3 umfassen muss,
mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das kumulativ eine
gekrümmte Linienführung aufweist und insgesamt die Leistungsphasen 3, 4
und 5 umfasst. Diese Anforderung kann durch maximal 2 Referenzen
nachgewiesen werden, wobei dann eine Referenz mindestens kumulativ die
Leistungsphasen 4 und 5 und die andere Referenz mindestens die
Leistungsphase 3 umfassen muss,
Die Referenzbauwerke müssen mind. in der HZ III eingestuft sein,
Die Referenzen müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von
insg. 500 000 EUR netto betreffen,
Die Referenzaufträge müsen bei Ablauf der Angebotsfrist in Bezug auf
diejenigen Leistungsphasen, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz
dient, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten
Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf
zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre
zurückliegen.
Hinweis zu Ziff. 1 - 3: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen
wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des
Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
Hinweis zu Ziff. 2 + 3: Mehrfachnennungen von Referenzen in den
unterschiedlichen Eigenerklärungsformularen sind möglich.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetze des jeweiligen Landes
berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur" oder
Ingenieur" zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere
der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL
2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
Ingenieur tätig zu werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass ein
Bachelorabschluss nicht ausreichend ist. Juristische Personen sind als
Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe
einen entsprechende/mehrere entsprechende Ingenieur/e benennen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/02/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Offenes
Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die
vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der
Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng
beachtet.
2. Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können
unter [10]www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
3. Die Angebote sind bis zum 9.2.2021, 12.00 Uhr (Eingang!)
elektronisch unter [11]www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Der
rechtzeitige Upload der Unterlagen liegt im Verantwortungsbereich des
Bieters.
4. Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument Angebotsbedingungen",
das unter [12]www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
5. Auskunftsersuchen des Bieters zum Vergabeverfahren sind
ausschließlich über die Vergabeplattform
[13]www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten.
Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig
erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRGN
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [14]poststelle@brd.nrw.de
Telefon: +49 211/ 4750
Fax: +49 211/ 4752671
Internet-Adresse:
[15]http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderun
g/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann
zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2021
References
6. mailto:66Vergabe@amt66.essen.de?subject=TED
7. https://www.essen.de/
8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGN/documents
9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGN
10. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
11. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
12. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
13. http://www.vergabe.metropoleruhr.de/
14. mailto:poststelle@brd.nrw.de?subject=TED
15. http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
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