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Ausschreibung: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte - DE-Hannover
Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Dokument Nr...: 556280-2020 (ID: 2020112009085493171)
Veröffentlicht: 20.11.2020
*
  DE-Hannover: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
   2020/S 227/2020 556280
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
   Postleitzahl: 30519
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]Zentrale-Vergabestelle@nds.aok.de
   Fax: +49 51128533-15229
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://aok-niedersachsen.de
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [8]http://aok-niedersachsen.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Offizielle Bezeichnung: AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Postanschrift: Postfach 81 02 62
   Ort: Hannover
   Postleitzahl: 30502
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [9]Zentrale-Vergabestelle@nds.aok.de
   Fax: +49 51128533-15229
   NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://aok-niedersachsen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten
   der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante
   EKG-Untersuchung (Smart-Ereignis-Rekorder)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-204
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33120000 Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK
   Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern
   für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von
   Herzrhythmusstörungen.
   Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe
   der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
   An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete
   Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten,
   III.1.) erfüllt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 214 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und
   Körperpflegeprodukte
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt
   sich um ein sog. Open-House Verfahren (OHV). Gegenstand des
   vorliegenden OHV ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen über
   die Lieferung von Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch
   (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen nach
   Maßgabe des Vertrages. Die Vertragspartner aus diesem OHV werden auch
   als DLF oder Leistungserbringer bezeichnet.
   Diesem OHV liegt eine Vereinbarung gemäß § 140a Abs. 1 i. V. m. Abs. 3
   Nr. 7 SGB V zwischen der KV Niedersachsen und der AOK Niedersachsen zu
   Grunde (IV-Vertrag). Inhalt dieses IV-Vertrages ist die ambulante
   Erfassung von EKG-Daten mindestens 14 Tagen mit Hilfe von
   Smart-Ereignis-Rekordern zur Diagnose von Herzrhythmusstörungen. Die
   Lieferung der Smart-Ereignis-Rekorder an die teilnehmenden Fachärzte
   erfolgt durch die Vertragspartner dieses OHV an diejenigen Fachärzte,
   die dem oben genannten Vertrag beigetreten sind. Der IV-Vertrag findet
   Anwendung in der Versorgungsregion der KV Niedersachsen. Die AOK
   Niedersachsen ist nach dem IV-Vertrag berechtigt, die Lieferanten der
   Smart-Ereignis-Rekorder mit bindender Wirkung für die KV Niedersachsen
   und die teilnehmenden Fachärzte in einem OHV auszuwählen.
   Die Laufzeit des IV-Vertrags umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2020
   bis 30. September 2022. Die Vertragsparteien des IV-Vertrages
   verständigen sich über eine mögliche einvernehmlich zu erfolgende
   Verlängerung der Laufzeit des IV-Vertrages bis spätestens zum
   30.06.2022. Die Laufzeit des Vertrages aus diesem OHV folgt der
   Laufzeit des IV-Vertrages.
   Alle Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag.
   Die Leistung enthält:
    14 Tage Untersuchungskits: Smart-Ereignis-Rekorder, 2 x
   Elektrodenpflaster, Kit Verpackung, Frankierung für den Rückversand,
   Dokumente: Einverständnis-/Haftungsverzichtserklärung, Beitritt zum
   Programm, Feedbackbogen, Bedienungsanleitung. In dem Kit sind des
   Weiteren 2 Beschwerdebögen enthalten, die jeweils von dem Arzt und dem
   Patienten ausgefüllt werden können, wenn das Produkt z.B. fehlerhaft
   oder unvollständig ist.
    Am Ende der Untersuchung werden die Daten von Algorithmen und
   EKG-Technikern klassifiziert. Die behandelnden Ärzte erhalten einen
   Bericht und den Zugang zu allen Daten. Neben den Untersuchungskits, den
   Bericht und dem Datenzugang sind das web-basierte Service-Portal sowie
   das web-basierte EKG-Portal bereitzustellen.
    Das Service-Portal darf keine EKG-Daten enthalten und die Daten im
   EKG-Portal müssen pseudonymisiert werden.
    Am Untersuchungsende schickt der Patient den EKG-Sensor und das Kit
   an die DLF zurück.
   b) Der Smart-Ereignis-Rekorder verbleibt während der gesamten
   Anwendungsdauer im Eigentum der DLF.
   c) Die Patienten erklären vor dem Anwendungsbeginn ihren Beitritt und
   unterschreiben die von der DLF zur Verfügung gestellten Einverständnis-
   und Haftungsverzichtserklärung gemäß den Anforderungen der DSGVO.
   d) Die Leistung wird mit einer Pauschale pro Untersuchungskit vergütet.
   Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Beauftragung durch den Arzt.
   Der Vergütungsanspruch besteht zudem unabhängig von dem Widerruf der
   datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch den Patienten fort.
   Die DLF ist zuständig für den Patienten-Support, den Praxis-Support,
   den Daten-Upload, den technischen Bericht sowie den Bestellprozess und
   die Logistik. Der Arzt händigt das Gerät an den Patienten aus, verfasst
   den medizinischen Befund und lagert die Geräte, die nicht unmittelbar
   an den Patienten weitergegeben werden. Der Patient akquiriert die
   Daten, markiert Events und schickt das gebrauchte Gerät wieder an die
   DLF zurück.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 214 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die AOK Niedersachsen und die KV Niedersachsen verständigen sich über
   eine mögliche einvernehmlich zu erfolgende Verlängerung der Laufzeit
   des IV-Vertrages bis spätestens zum 30.6.2022. Die Laufzeit der
   Verträge aus diesem OHV folgen der Laufzeit des IV-Vertrages.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Verlängerungsoptionen wie oben unter II.2.7. beschrieben.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger
   Unterlagen bis zum 15.12.2020) ist der 1.1.2021. Spätere
   Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines
   Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten
   ist der 30.11.2021 für einen Vertragsstart zum 1.1.2022.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Eigenerklärung zur Eignung,
   2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei
   Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen
   entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
   nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig
   sind, vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis des Leistungserbringers über eine
   Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie
   des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der
   Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel,
   ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt
   wurde. Kann der Leistungserbringer keinen solchen Nachweis erbringen,
   hat der Leistungserbringer zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen
   nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in
   angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Anforderung:
   Vollständige und funktionierende Untersuchungskits
   Nachweis:
   Vorlage eines Muster-Untersuchungskits per Boten an die Kontaktstelle
   innerhalb der Beitrittsfrist (Zentrale Vergabestelle, Herr Dr. Bastian
   Boddenberg, Peiner Straße 8, 30519 Hannover)
   2. Anforderung:
   Versand von Untersuchungskits maximal 3 Werktage nach Bestellung.
   Nachweis:
   Vom Unternehmen selbst zu erstellende Eigenerklärung.
   3. Anforderung:
   Datenschutzrechtlich einwandfreie Datenübermittlung
   Nachweis:
   Vorlage Datenschutzkonzept mit dem Beitrittsantrag
   4. Anforderung:
   Datenbank ist vorhanden
   Nachweis:
   Vorlage der Zugangsdaten für einen Testzugang Datenbank mit dem
   Beitrittsantrag
   5. Anforderung:
   Vorhalten einer IT-Infrastruktur zur Datenauswertung
   Nachweis:
   Vom Unternehmen selbst zu erstellende Eigenerklärung.
   6. Anforderung:
   Sicherstellung, dass eine Datenauswertung jederzeit durch
   Bio-Medizintechniker mit abgeschlossenem Studium erfolgt
   Nachweis:
   Vom Unternehmen selbst zu erstellende Eigenerklärung.
   7. Anforderungen:
   Erstellung und elektronische Bereitstellung der Berichte innerhalb von
   5 Werktagen nach Eingang des Ereignisrekorders
   Nachweis:
   Vom Unternehmen selbst zu erstellende Eigenerklärung.
   8. Anforderung:
   Berichte liegen vor
   Nachweis:
   Vorlage eines Musterberichts mit dem Beitrittsantrag
   9. Anforderung:
   Nachweis über die Verkehrsfähigkeit des Smart-Ereignis-Rekorders in der
   Europäischen Union.
   Nachweis:
   Geeignete Unterlagen, insbesondere Vorlage CE-Kennzeichen nach Anhang
   XII der Richtlinie 93/42/EWG oder Ergebnisse des
   Konformitätsbewertungsverfahrens mit dem Beitrittsantrag.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Anforderung:
   Preis von 235 EUR netto je Smart-Ereignis-Rekorder
   Nachweis:
   Vorlage der Preisliste mit dem Beitrittsantrag.
   2. Anforderung:
   Die AGBs welche die Rechtsbeziehung zwischen der DLF und den Fachärzten
   regeln, sind transparent, fair und leicht verständlich. Die DLF und die
   einzelnen Fachärzte arbeiten konstruktiv und als gleichberechtigte
   Partner zusammen. So ist zum Beispiel der Austausch defekter
   Smart-Ereignis-Rekorder unbürokratisch, schnell und problemlos möglich.
   Nachweis:
   Vorlage der AGBs mit dem Beitrittsantrag
   3. Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst
   Anlagen erfüllen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der
   Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung
   jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.1.2021 und
   danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur
   Einreichung von Angeboten gilt
   Jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter
   Hersteller oder deren Bevollmächtigter im Sinne des
   Medizinproduktegesetzes (Leistungserbringer), die in dem hier
   geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss
   eingehalten werden:
   1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen
   (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei
   der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum
   Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere
   elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die
   interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich,
   dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen
   können.
   2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen während der
   Beitrittsfrist an die interessierten Leistungserbringer.
   3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die
   Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und
   auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den
   Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer
   verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Andere
   Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten
   Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen.
   Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen
   Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren
   ausgeschlossen zu werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
   Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall
   unverbindlich.
   4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum
   1.1.2021) spätestens am 15.12.2020, 12 Uhr, per E-Mail bei der
   Kontaktstelle qualifiziert elektronisch signiert im Sinne der
   eIDAS-Verordnung einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem
   späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens am letzten Tag
   des mittleren Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum
   vorausgeht, einzureichen.
   5. Rechtzeitig bis zum 15.12.2020, 12 Uhr, eingereichte
   Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 28.12.2020 und
   informiert die interessierten Leistungserbringer über die
   Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.12.2020 und dem 29.12.2020 werden keine
   Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines
   späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten
   Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des
   Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
   Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
   Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
   Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
   Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen  gemessen an den unionsrechtlichen
   Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
    nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
   Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
   Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und
   einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
   gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
   Gesundheit und Gleichstellung
   Ort: Hannover
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2020
References
   6. mailto:Zentrale-Vergabestelle@nds.aok.de?subject=TED
   7. http://aok-niedersachsen.de/
   8. http://aok-niedersachsen.de/
   9. mailto:Zentrale-Vergabestelle@nds.aok.de?subject=TED
  10. http://aok-niedersachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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