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Ausschreibung: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - DE-München
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 553592-2020 (ID: 2020111809130090270)
Veröffentlicht: 18.11.2020
*
  DE-München: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
   2020/S 225/2020 553592
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
   Ort: München
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDGZ2/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDGZ2
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Telemedizinisches Versorgungsprogramm für Versicherte der AOK Bayern
   mit der Indikation Herzinsuffizienz nach § 140a Abs. 4a SGB V
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20-292
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von
   Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines
   Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von
   Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines
   Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V. Die
   Versorgung erfolgt in ganz Bayern.
   Die Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und
   Beschwerden der Indikation Herzinsuffizienz. Dafür werden die
   Versicherten mit indikationsspezifischen telemedizinischen Geräten
   ausgestattet. Die erhobenen Werte werden regelmäßig und automatisch an
   den Auftragnehmer übermittelt und dort überprüft. Bei Auffälligkeiten
   wird ein Signal beim Auftragnehmer ausgelöst und der Versicherte durch
   den Auftragnehmer kontaktiert, um die Ursache für die Auffälligkeit zu
   ermitteln und wenn möglich zu beheben (insbesondere durch den Rat an
   den Versicherten, seinen behandelnden Arzt zu kontaktieren). Neben
   diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen Abständen die
   Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer beim Versicherten zur
   allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations- und
   gesundheitsbezogenen Schulungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann auf Wunsch der AOK Bayern und mit Zustimmung
   des Vertragspartners um je ein weiteres Jahr verlängert werden,
   längstens jedoch auf 6 Jahre.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bietern vor, werden
   die 3 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl für Referenzprojekte
   entsprechend der geforderten Mindestkriterien aufgefordert, ein Angebot
   abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung.
   Die Gesamtpunktzahl für Referenzprojekte wird anhand der Kriterien
   a) Teilnehmerzahl aller Referenzprojekte addiert (Gewichtung 35 %),
   b) Anzahl vergleichbarer geeigneter Referenzprojekte (Gewichtung 30 %),
   c) durchschnittliche Projektlaufzeit (Gewichtung 25 %)
   d) durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in der telemedizinischen
   Betreuung (Gewichtung 10 %)
   Ermittelt. Die Maximalpunktzahl entspricht der Anzahl der
   Teilnahmeanträge, die in die Wertung gelangt sind. Dabei erhält je
   Kriterium der Bieter mit dem höchsten Wert die höchste Punktzahl. Für
   die nachfolgenden Bieter wird je Kriterium entsprechend der Rangfolge
   ihres Wertes von der Höchstpunktzahl jeweils 1 Punkt abgezogen. Auf die
   vergebene Punktzahl wird jeweils die Gewichtung angewandt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   Die Bieter haben eine ausgefüllte und mit dem Namen des Erklärenden
   versehene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß
   Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom
   5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Für
   die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder
   ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes
   Formular (z.B. unter [10]https://eee.evergabe-online.de/) einreichen.
   Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist
   es ausreichend, nur Abschnitt alpha auszufüllen. Teil V muss nicht
   ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat
   einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter
   [11]https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-
   europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,
   rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
   Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
   Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
   2. Handelsregisterauszug/Gewerbezentralregisterauszug
   Soweit vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis
   zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des
   Niederlassungsstaats des Bieters (nicht älter als 6 Monate vom Tag der
   Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
   haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von
   Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung
   einzureichen. Hinweis: Die Auftraggeberin fordert aufgrund der
   geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind.
   Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, wird
   die Zuschlagserteilung erfolgen.
   Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes
   Mitglied eingereicht werden.
   3. Ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung (Anlage 6
   zu den Vergabeunterlagen)
   Bei Bietergemeinschaften muss die Geheimhaltungsvereinbarung für jedes
   Mitglied eingereicht werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen
   Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum
   Zeitpunkt der Einreichung). Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
   entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine
   unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall
   der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
   wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach
   Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist,
   nachzuweisen.
   Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige
   Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angemessen für den Versicherungsfall sind eine Deckungssumme für
   Personenschäden von 3 000 000,00 EUR, für Sachschäden von 3 000 000,00
   EUR und für Vermögensschäden inkl. Datenschutz von 300 000,00 EUR.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit der Organisation,
   Administration und Durchführung nach Art und Größe vergleichbarer
   Referenzprojekte für gesetzlich Krankenversicherte durch Nennung von
   mindestens einem vergleichbaren Referenzauftrag aus den letzten 5
   Jahren. Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig
   mindestens 2.500 Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz
   über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten telemedizinisch
   hinsichtlich der Herzinsuffizienz betreut wurden, davon müssen
   mindestens 60 % aus dem Bereich der deutschen GKV stammen. Unter
   telemedizinischer Betreuung wird dabei ein Projekt verstanden, das
   weitgehend der Leistungsbeschreibung (Abschnitt C. der
   Vergabeunterlagen) entspricht. Das Referenzprojekt muss mit mindestens
   10 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden
   sein.
   Die Bieter haben dafür für jeden Referenzauftrag das Referenzblatt
   (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und mit dem
   Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
   b) Erklärung, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen
   Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V vorhanden sind, bzw. die
   Bereitschaft, einen Dienstleister mit den entsprechenden Fähigkeiten
   einzubinden, vorhanden ist, sowie dass der Bieter zu dem in § 140a Abs.
   3 Satz 1 Nummer 6 SGB V benannten Personenkreis (Hersteller von
   Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte") gehört
   und berechtigt ist, mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag
   der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V abzuschließen. Die
   Bieter haben dafür das Formblatt "Erklärung zur technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen)
   ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
   Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied
   einzureichen.
   c) Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über die Anwendung eines
   zertifizierten (DIN EN ISO 9001) internen Qualitätsmanagementsystems
   einschließlich geeigneter Einzelmaßnahmen in Bezug auf den konkreten
   Auftrag zur fachlichen internen und externen Qualitätssicherung im
   Rahmen der Administration und der telemedizinisch unterstützten
   Betreuung der Versicherten, dessen Funktionieren ist fortlaufend
   gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen. Dies schließt die Sicherung
   eines sachgerechten Informationsaustauschs mit der Auftraggeberin ein.
   Es ist sowohl auf Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und
   fortlaufende Optimierung der Qualität zu achten. Das
   Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt die Möglichkeit von
   Anpassungen im Betreuungsverlauf. Es wird ein Qualitätsbericht über
   Aktivitäten und Einhaltung der Qualitätssicherungs-Vorgaben erstellt.
   Der Bericht ist initial mit Vertragsbeginn, dann jährlich vorzulegen.
   Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam
   erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den
   Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
   Bietergemeinschaft übernommen hat.
   Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte
   Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu
   übernehmende Leistung anwendbar ist.
   d) Nachweis über ein zertifiziertes
   Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001). Der
   öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von
   akkreditierten Stellen aus anderen Staaten in deutscher beglaubigter
   Übersetzung an.
   Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam
   erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den
   Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
   Bietergemeinschaft übernommen hat.
   Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte
   Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu
   übernehmende Leistung anwendbar ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit der Organisation,
   Administration und Durchführung nach Art und Größe vergleichbarer
   Referenzprojekte für gesetzlich Krankenversicherte durch Nennung von
   mindestens einem vergleichbaren Referenzauftrag aus den letzten 5
   Jahren. Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig
   mindestens 2 500 Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz
   über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten telemedizinisch
   hinsichtlich der Herzinsuffizienz betreut wurden, davon müssen
   mindestens 60 % aus dem Bereich der deutschen GKV stammen. Unter
   telemedizinischer Betreuung wird dabei ein Projekt verstanden, das
   weitgehend der Leistungsbeschreibung (Abschnitt C. der
   Vergabeunterlagen) entspricht. Das Referenzprojekt muss mit mindestens
   10 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden
   sein.
   Die Bieter haben dafür für jeden Referenzauftrag das Referenzblatt
   (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und mit dem
   Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
   b) Erklärung, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen
   Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V vorhanden sind, bzw. die
   Bereitschaft, einen Dienstleister mit den entsprechenden Fähigkeiten
   einzubinden, vorhanden ist, sowie dass der Bieter zu dem in § 140a Abs.
   3 Satz 1 Nummer 6 SGB V benannten Personenkreis (Hersteller von
   Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte") gehört
   und berechtigt ist, mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag
   der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V abzuschließen. Die
   Bieter haben dafür das Formblatt Erklärung zur technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen)
   ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
   Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied
   einzureichen.
   c) Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über die Anwendung eines
   zertifizierten (DIN EN ISO 9001) internen Qualitätsmanagementsystems
   einschließlich geeigneter Einzelmaßnahmen in Bezug auf den konkreten
   Auftrag zur fachlichen internen und externen Qualitätssicherung im
   Rahmen der Administration und der telemedizinisch unterstützten
   Betreuung der Versicherten, dessen Funktionieren ist fortlaufend
   gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen. Dies schließt die Sicherung
   eines sachgerechten Informationsaustauschs mit der Auftraggeberin ein.
   Es ist sowohl auf Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und
   fortlaufende Optimierung der Qualität zu achten. Das
   Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt die Möglichkeit von
   Anpassungen im Betreuungsverlauf. Es wird ein Qualitätsbericht über
   Aktivitäten und Einhaltung der Qualitätssicherungs-Vorgaben erstellt.
   Der Bericht ist initial mit Vertragsbeginn, dann jährlich vorzulegen.
   Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam
   erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den
   Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
   Bietergemeinschaft übernommen hat.
   Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte
   Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu
   übernehmende Leistung anwendbar ist.
   d) Nachweis über ein zertifiziertes
   Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001). Der
   öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von
   akkreditierten Stellen aus anderen Staaten in deutscher beglaubigter
   Übersetzung an.
   Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam
   erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den
   Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
   Bietergemeinschaft übernommen hat.
   Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte
   Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu
   übernehmende Leistung anwendbar ist.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   § 65 Abs. 2 VgV
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/12/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines
   Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
   Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin
   aber  im Rahmen des gesetzlich Zulässigen  vorbehält.
   Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der
   4.12.2020, 12.00 Uhr.
   Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes Erklärung
   der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen) eine von
   allen ihren Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, die die
   einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer
   Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
   Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des
   Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall
   der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder
   gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten
   haften (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen).
   Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als
   Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene
   Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das
   Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende
   unterschriebene Erklärung
   Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3
   zu den Vergabeunterlagen) mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin
   nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des
   Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und
   mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der
   durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der
   unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen
   Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 zu
   den Vergabeunterlagen  vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche
   Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4 zu den
   Vergabeunterlagen) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber
   spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden
   Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der
   Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das
   Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 3)
   muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDGZ2
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/11/2020
References
   6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDGZ2/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDGZ2
  10. https://eee.evergabe-online.de/
  11. https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012
,sprache=de,rwb=true.pdf
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