(1) Searching for "2020111809130090270" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - DE-München
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 553592-2020 (ID: 2020111809130090270)
Veröffentlicht: 18.11.2020
*
DE-München: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
2020/S 225/2020 553592
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern Die Gesundheitskasse
Ort: München
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDGZ2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDGZ2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Telemedizinisches Versorgungsprogramm für Versicherte der AOK Bayern
mit der Indikation Herzinsuffizienz nach § 140a Abs. 4a SGB V
Referenznummer der Bekanntmachung: 20-292
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von
Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines
Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von
Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines
Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V. Die
Versorgung erfolgt in ganz Bayern.
Die Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und
Beschwerden der Indikation Herzinsuffizienz. Dafür werden die
Versicherten mit indikationsspezifischen telemedizinischen Geräten
ausgestattet. Die erhobenen Werte werden regelmäßig und automatisch an
den Auftragnehmer übermittelt und dort überprüft. Bei Auffälligkeiten
wird ein Signal beim Auftragnehmer ausgelöst und der Versicherte durch
den Auftragnehmer kontaktiert, um die Ursache für die Auffälligkeit zu
ermitteln und wenn möglich zu beheben (insbesondere durch den Rat an
den Versicherten, seinen behandelnden Arzt zu kontaktieren). Neben
diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen Abständen die
Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer beim Versicherten zur
allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations- und
gesundheitsbezogenen Schulungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann auf Wunsch der AOK Bayern und mit Zustimmung
des Vertragspartners um je ein weiteres Jahr verlängert werden,
längstens jedoch auf 6 Jahre.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bietern vor, werden
die 3 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl für Referenzprojekte
entsprechend der geforderten Mindestkriterien aufgefordert, ein Angebot
abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung.
Die Gesamtpunktzahl für Referenzprojekte wird anhand der Kriterien
a) Teilnehmerzahl aller Referenzprojekte addiert (Gewichtung 35 %),
b) Anzahl vergleichbarer geeigneter Referenzprojekte (Gewichtung 30 %),
c) durchschnittliche Projektlaufzeit (Gewichtung 25 %)
d) durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in der telemedizinischen
Betreuung (Gewichtung 10 %)
Ermittelt. Die Maximalpunktzahl entspricht der Anzahl der
Teilnahmeanträge, die in die Wertung gelangt sind. Dabei erhält je
Kriterium der Bieter mit dem höchsten Wert die höchste Punktzahl. Für
die nachfolgenden Bieter wird je Kriterium entsprechend der Rangfolge
ihres Wertes von der Höchstpunktzahl jeweils 1 Punkt abgezogen. Auf die
vergebene Punktzahl wird jeweils die Gewichtung angewandt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Bieter haben eine ausgefüllte und mit dem Namen des Erklärenden
versehene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom
5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Für
die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder
ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes
Formular (z.B. unter [10]https://eee.evergabe-online.de/) einreichen.
Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist
es ausreichend, nur Abschnitt alpha auszufüllen. Teil V muss nicht
ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat
einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter
[11]https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-
europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,
rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
2. Handelsregisterauszug/Gewerbezentralregisterauszug
Soweit vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis
zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsstaats des Bieters (nicht älter als 6 Monate vom Tag der
Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von
Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung
einzureichen. Hinweis: Die Auftraggeberin fordert aufgrund der
geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der
Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind.
Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, wird
die Zuschlagserteilung erfolgen.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes
Mitglied eingereicht werden.
3. Ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung (Anlage 6
zu den Vergabeunterlagen)
Bei Bietergemeinschaften muss die Geheimhaltungsvereinbarung für jedes
Mitglied eingereicht werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum
Zeitpunkt der Einreichung). Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine
unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall
der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach
Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist,
nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige
Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angemessen für den Versicherungsfall sind eine Deckungssumme für
Personenschäden von 3 000 000,00 EUR, für Sachschäden von 3 000 000,00
EUR und für Vermögensschäden inkl. Datenschutz von 300 000,00 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit
durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit der Organisation,
Administration und Durchführung nach Art und Größe vergleichbarer
Referenzprojekte für gesetzlich Krankenversicherte durch Nennung von
mindestens einem vergleichbaren Referenzauftrag aus den letzten 5
Jahren. Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig
mindestens 2.500 Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz
über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten telemedizinisch
hinsichtlich der Herzinsuffizienz betreut wurden, davon müssen
mindestens 60 % aus dem Bereich der deutschen GKV stammen. Unter
telemedizinischer Betreuung wird dabei ein Projekt verstanden, das
weitgehend der Leistungsbeschreibung (Abschnitt C. der
Vergabeunterlagen) entspricht. Das Referenzprojekt muss mit mindestens
10 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden
sein.
Die Bieter haben dafür für jeden Referenzauftrag das Referenzblatt
(Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und mit dem
Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
b) Erklärung, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen
Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V vorhanden sind, bzw. die
Bereitschaft, einen Dienstleister mit den entsprechenden Fähigkeiten
einzubinden, vorhanden ist, sowie dass der Bieter zu dem in § 140a Abs.
3 Satz 1 Nummer 6 SGB V benannten Personenkreis (Hersteller von
Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte") gehört
und berechtigt ist, mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag
der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V abzuschließen. Die
Bieter haben dafür das Formblatt "Erklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen)
ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied
einzureichen.
c) Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über die Anwendung eines
zertifizierten (DIN EN ISO 9001) internen Qualitätsmanagementsystems
einschließlich geeigneter Einzelmaßnahmen in Bezug auf den konkreten
Auftrag zur fachlichen internen und externen Qualitätssicherung im
Rahmen der Administration und der telemedizinisch unterstützten
Betreuung der Versicherten, dessen Funktionieren ist fortlaufend
gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen. Dies schließt die Sicherung
eines sachgerechten Informationsaustauschs mit der Auftraggeberin ein.
Es ist sowohl auf Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und
fortlaufende Optimierung der Qualität zu achten. Das
Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt die Möglichkeit von
Anpassungen im Betreuungsverlauf. Es wird ein Qualitätsbericht über
Aktivitäten und Einhaltung der Qualitätssicherungs-Vorgaben erstellt.
Der Bericht ist initial mit Vertragsbeginn, dann jährlich vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam
erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den
Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
Bietergemeinschaft übernommen hat.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte
Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu
übernehmende Leistung anwendbar ist.
d) Nachweis über ein zertifiziertes
Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001). Der
öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von
akkreditierten Stellen aus anderen Staaten in deutscher beglaubigter
Übersetzung an.
Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam
erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den
Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
Bietergemeinschaft übernommen hat.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte
Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu
übernehmende Leistung anwendbar ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit
durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit der Organisation,
Administration und Durchführung nach Art und Größe vergleichbarer
Referenzprojekte für gesetzlich Krankenversicherte durch Nennung von
mindestens einem vergleichbaren Referenzauftrag aus den letzten 5
Jahren. Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig
mindestens 2 500 Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz
über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten telemedizinisch
hinsichtlich der Herzinsuffizienz betreut wurden, davon müssen
mindestens 60 % aus dem Bereich der deutschen GKV stammen. Unter
telemedizinischer Betreuung wird dabei ein Projekt verstanden, das
weitgehend der Leistungsbeschreibung (Abschnitt C. der
Vergabeunterlagen) entspricht. Das Referenzprojekt muss mit mindestens
10 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden
sein.
Die Bieter haben dafür für jeden Referenzauftrag das Referenzblatt
(Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und mit dem
Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
b) Erklärung, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen
Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V vorhanden sind, bzw. die
Bereitschaft, einen Dienstleister mit den entsprechenden Fähigkeiten
einzubinden, vorhanden ist, sowie dass der Bieter zu dem in § 140a Abs.
3 Satz 1 Nummer 6 SGB V benannten Personenkreis (Hersteller von
Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte") gehört
und berechtigt ist, mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag
der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V abzuschließen. Die
Bieter haben dafür das Formblatt Erklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen)
ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied
einzureichen.
c) Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über die Anwendung eines
zertifizierten (DIN EN ISO 9001) internen Qualitätsmanagementsystems
einschließlich geeigneter Einzelmaßnahmen in Bezug auf den konkreten
Auftrag zur fachlichen internen und externen Qualitätssicherung im
Rahmen der Administration und der telemedizinisch unterstützten
Betreuung der Versicherten, dessen Funktionieren ist fortlaufend
gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen. Dies schließt die Sicherung
eines sachgerechten Informationsaustauschs mit der Auftraggeberin ein.
Es ist sowohl auf Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und
fortlaufende Optimierung der Qualität zu achten. Das
Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt die Möglichkeit von
Anpassungen im Betreuungsverlauf. Es wird ein Qualitätsbericht über
Aktivitäten und Einhaltung der Qualitätssicherungs-Vorgaben erstellt.
Der Bericht ist initial mit Vertragsbeginn, dann jährlich vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam
erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den
Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
Bietergemeinschaft übernommen hat.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte
Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu
übernehmende Leistung anwendbar ist.
d) Nachweis über ein zertifiziertes
Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001). Der
öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von
akkreditierten Stellen aus anderen Staaten in deutscher beglaubigter
Übersetzung an.
Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam
erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den
Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
Bietergemeinschaft übernommen hat.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte
Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu
übernehmende Leistung anwendbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
§ 65 Abs. 2 VgV
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2020
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines
Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin
aber im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vorbehält.
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der
4.12.2020, 12.00 Uhr.
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes Erklärung
der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen) eine von
allen ihren Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, die die
einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des
Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall
der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten
haften (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen).
Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als
Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene
Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das
Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende
unterschriebene Erklärung
Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3
zu den Vergabeunterlagen) mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin
nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des
Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und
mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der
durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der
unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen
Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 zu
den Vergabeunterlagen vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche
Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4 zu den
Vergabeunterlagen) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber
spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden
Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der
Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das
Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 3)
muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDGZ2
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2020
References
6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDGZ2/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YDGZ2
10. https://eee.evergabe-online.de/
11. https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012
,sprache=de,rwb=true.pdf
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|