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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 553663-2020 (ID: 2020111809125090238)
Veröffentlicht: 18.11.2020
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DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2020/S 225/2020 553663
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail: [6]spnv-vergabe@vrr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.vrr.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 19
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabe@nwl-info.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]http://www.nwl-info.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://www.daisikomm.de/verfahren/D80020
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.daisikomm.de/verfahren/D80020
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Niederrhein-Münsterland-Netz, Teilnetz 2 (Linien RE14, RE44, RB31,
RB36, RB43)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14
(Essen-Steele Borken/Coesfeld), RE44 (Kamp-Lintfort Mitte Bottrop),
RB31 (Xanten Duisburg), RB36 (Oberhausen Duisburg-Ruhrort) und RB43
(Dortmund Dorsten) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember
2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14
(Essen-Steele Borken/Coesfeld), RE44 (Kamp-Lintfort Mitte Bottrop),
RB31 (Xanten Duisburg), RB36 (Oberhausen - Duisburg-Ruhrort) und RB43
(Dortmund Dorsten). Die Betriebsaufnahme erfolgt für die Linien RE44,
RB31, RB36 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025, für die Linie RE14 zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2026 und für die Linie RB43 zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2028. Der Betrieb endet für alle Linien
einheitlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040. Das Leistungsvolumen
umfasst ca. 4,0 Mio. ZugKm p.a. nach Betriebsaufnahme aller Linien.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/12/2025
Ende: 09/12/2040
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen. Mit demTeilnahmeantrag sind folgende formlose,
unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht,dass:
keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines
Vergehens vorliegt, das die beruflicheZuverlässigkeit des EVU infrage
stellt,
keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz
(KorruptionsbG) vorliegt,
keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder
sozialrechtliche Pflichten vorliegen,
keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der
Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)bzw. vergleichbare
eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des
Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen
beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,
keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende
Vorschriften vorliegen,
das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden
steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist.
Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner
haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im
Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden
Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch
eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die
Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall
der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an
dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall
der kommunalen Minderheitsbeteiligung). In Abhängigkeit des jeweils für
das oder die EVU maßgeblichen Gemeinwirtschaftsrechts kann dies unter
Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erfordern.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der
hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch
Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt
haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
getroffen wurden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose,
unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht,
dass:
das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren
befindet und dass gegen es kein Insolvenz-oder Vergleichsverfahren
eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende
Unterlagen vorzulegen:
Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass das EVU über die für
die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche
Fachkunde verfügt,
Nachweis, dass das EVU über die Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Zulassung noch nicht vor,
hat das EVU darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme
erlangt werden soll,
Formlose unterschriebene Liste über vergleichbare Referenzprojekte im
SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre, soweit vorhanden,
Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
Die Abgabe von Angaben durch Bietergemeinschaften ist bei
gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder zulässig. Die Bildung
einer Bietergemeinschaft muss bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags
erfolgen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die
Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind
sowie der für den Abschluss und die Durchführung des VV bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber Aufgabenträgern
rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind
mit vollständigem Adressangaben zu nennen. Die Bildung von
Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Bietergemeinschaften haben bei Ihrer Bildung die kartellrechtlichen
Vorgaben zu beachten. Sie haben daher mit ihrem Teilnahmeantrag
darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die Aufgabenträger behalten sich das Recht vor, in dieser Frage weitere
Erkundungen, auch bei Dritten, einzuholen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Der Bieter muss bis spätestens 6 Monate vor Betriebsaufnahme die
Genehmigung zur Erbringung vonVerkehrsleistungen nach § 6 Abs. 2 AEG
nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2017/S 246-516393
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) zu IV.1.1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches
Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art.5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.
2) Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht das Vergabeportal
unter folgendem Link zur Verfügung:
[13]https://www.daisikomm.de/verfahren/D80020
3) Wir weisen darauf hin, dass neben den Aufgabenträgern zur
Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater
über Inhalte der Rückfragen, Rügen und Teilnahmeanträge in Kenntnis
gesetzt werden. Diese Dritten sind jedoch von den Aufgabenträgern zur
Geheimhaltung verpflichtet worden.
4) Das Teilnetz 1 des Niederrhein-Münsterland-Netzes (Linien RE10,
RB41) wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten
Vergabeverfahren ausgeschrieben.
5) Die Aufgabenträger werden den EVU die für die Durchführung des
Betriebsprogramms notwendigen Fahrzeuge (BEMU) dauerhaft betriebsbereit
zur Verfügung stellen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu
stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen,
jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat,
beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10
Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis
zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2020
References
6. mailto:spnv-vergabe@vrr.de?subject=TED
7. http://www.vrr.de/
8. mailto:vergabe@nwl-info.de?subject=TED
9. http://www.nwl-info.de/
10. https://www.daisikomm.de/verfahren/D80020
11. https://www.daisikomm.de/verfahren/D80020
12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:516393-2017:TEXT:DE:HTML
13. https://www.daisikomm.de/verfahren/D80020
14. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
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