(1) Searching for "2020111809052289297" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Tragbare Computer - DE-Berlin
Tragbare Computer
Dokument Nr...: 552612-2020 (ID: 2020111809052289297)
Veröffentlicht: 18.11.2020
*
DE-Berlin: Tragbare Computer
2020/S 225/2020 552612
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabereferat@bundestag.de
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bundestag.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=362949
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Notebooks
Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2020-251-17-IT2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30213100 Tragbare Computer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Notebooks und Zubehör in 2 Losen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kleine Notebooks
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213100 Tragbare Computer
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung für Los A besteht aus:
Lieferung von bis zu 4 092 kleinen Notebooks sowie bis zu 3 787
optionaler Dockingstationen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zuzüglich einer Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin um
weitere 2 Jahre
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Große Notebooks
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213100 Tragbare Computer
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung für Los B besteht aus:
Lieferung von bis zu 3 945 großen Notebooks sowie bis zu 1 650
optionaler Dockingstationen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zuzüglich einer Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin um
weitere 2 Jahre
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes).
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe
des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise
in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1
des Angebotsvordrucks),
Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der
bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des
Angebotsvordrucks),
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen
(Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten
Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam
erfüllt werden.
Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt
eingeholt wird:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR
für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes).
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe
des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der
bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des
Angebotsvordrucks),
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen
Leistungen (Lieferung von Notebooks, Tablets und/oder
Arbeitsplatzrechnern und anderer IT-Hardware) betrifft (Punkt 3.5 des
Angebotsvordrucks). Der Jahresumsatz muss mindestens 2 500 000 EUR
betragen. Diese Mindestanforderung gilt für Los A und B gleichermaßen,
auch wenn ein Bieter jeweils ein Angebot für Los A und Los B einreicht,
genügt die Erfüllung dieser Mindestanforderung,
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen
(Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten
Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam
erfüllt werden.
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung
vorzulegen ist:
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1
000 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis
jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes).
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe
des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der
bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des
Angebotsvordrucks),
Angabe von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren
erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen
müssen im Bereich Lieferung von Notebooks oder Tablets (nicht:
Lieferung von Arbeitsplatz-PC oder anderer Hardware) inklusive
Garantieabwicklung erbracht worden sein.
Die Referenzen müssen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern
stammen.
Es gelten die folgenden Mindestanforderungen:
Eine Referenz muss die Lieferung von mindestens 2 000 Notebooks oder
Tablets umfassen.
Die beiden übrigen Referenzen müssen die Lieferung von jeweils
mindestens 500 Notebooks oder Tablets betragen.
Diese Mindestanforderungen gelten für Los A und B gleichermaßen, auch
wenn ein Bieter jeweils ein Angebot für Los A und Los B einreicht,
genügt die einmalige Erfüllung dieser Mindestanforderung.
Bei Referenzaufträgen, die die einmalige Lieferung von Notebooks oder
Tablets betreffen, muss die Lieferung bereits erfolgt sein.
Referenzaufträge, die als Laufzeitverträge (bzw. Rahmenverträge oder
Mehrfachlieferungen) gestaltet sind, müssen Lieferungen im Umfang der
oben genannten Mindestanforderungen (von mindestens 2 000 bzw. 500
Notebooks oder Tablets) bereits erfolgt sein.
Die Referenzen müssen jeweils alle unter Punkt 3.6 des
Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben enthalten (Name und Adresse des
Referenzauftraggebers, Gegenstand des Referenzauftrages, Anzahl der
vertragsgegenständlichen Notebooks oder Tablets, Anzahl bereits
gelieferter Notebooks oder Tablets, Ansprechpartner beim
Referenzauftraggeber, Rolle des Bieters innerhalb des
Referenzauftrages, Datum/Laufzeit des Vertrages, ggf. Bemerkungen).
Werden Referenzen zu Aufträgen genannt, die unter Beteiligung von
dritten Unternehmen durchgeführt worden sind
(Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer), muss der Anteil des Bieters
bzw. der beteiligten Unternehmen des Bieters am Referenzauftrag hoch
genug sein, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die
Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die
geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen
(Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten
Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam
erfüllt werden,
Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4
des Angebotsvordrucks),
Mit jedem Angebot ist ein Produktdatenblatt für das angebotene Gerät
vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes), das alle technischen
Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein
individualisiertes Produktdatenblatt handeln, dass die konkret
angebotene Konfiguration beschreibt. Dieses Produktdatenblatt dient zur
ersten Überprüfung der zwingenden Anforderungen gemäß den Ziffern 1.1
(Los A) bzw. 1.2 (Los B) der Leistungsbeschreibung.
Erfüllt ein Angebot gemäß dem Produktdatenblatt nicht alle zwingenden
technischen Eigenschaften, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Rahmen
der Teststellung werden die Angaben im Produktdatenblatt überprüft.
Eigenerklärung über die Erfüllung der Umweltkriterien gemäß den
Ziffern 1.1.14 und 1.2.14 der Leistungsbeschreibung (Punkt 3.8 des
Angebotsvordruckes),
Eigenerklärungen zur Erfüllung von technischen Normen/Standards gemäß
den Ziffern 1.1.12 und 1.2.12 der Leistungsbeschreibung erfüllen (Punkt
3.10 des Angebotsvordruckes).
Unterlage, die nach Zuschlagserteilung vorzulegen ist:
Eigenerklärung über die Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderungen
gemäß Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung sowie die Vorlage der in
Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung geforderten Nachweise im Falle der
Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes
([10]www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind
ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und
können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für
die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu
verwenden.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen
der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren
Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes
bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen
erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine
Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden
Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der
Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist
übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine
Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht
zugelassen.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine
Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung
später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem
Angebot nicht beigefügt werden.
Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet eine Teststellung statt.
Zur Bewertung des Angebots sowie zur Prüfung der Lauffähigkeit der von
der Auftraggeberin eingesetzten Windows 10-Installation hat der Bieter
kostenfrei und dem jeweiligen Angebot entsprechend jeweils 2 voll
funktionsfähige Testgeräte zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind die
jeweils angebotenen Geräte inklusive der Zubehörkomponenten
(einschließlich Kabel etc. sowie für Los A und B je eine
Dockingstation), einer ausführlichen Dokumentation und den
erforderlichen Treibern (auf Datenträger, keine Downloadlinks) für
Windows 10 (64-Bit) zu liefern. Mit Hilfe dieser Treiber muss es
möglich sein, eine Windows-Installation offline von einem
Standard-Installationsmedium durchzuführen. Hierzu wird ein von der
Auftraggeberin mit Hilfe des Media-Creation-Tools erstellter USB-Stick
mit Windows 10 professional genutzt. Diese Installation ist dann die
Grundlage für die durch die Auftraggeberin durchzuführenden
Benchmark-Tests.
Die Auftraggeberin fordert zur Vermeidung unnötigen Aufwands nur die
Bieter zur Teststellung auf, die aufgrund der Angebotsunterlagen nicht
bereits auszuschließen sind. Bieter, die bereits aufgrund der
Angebotsunterlagen keine Zuschlagschance mehr haben, werden zur
Vermeidung unnötiger Aufwände ebenfalls nicht aufgefordert, Geräte für
eine Teststellung zu liefern.
Die Aufforderung erfolgt so bald wie möglich nach Ablauf der
Angebotsfrist, jedenfalls innerhalb von ein bis 2 Monaten. Die Bieter
müssen die Testgeräte dann innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen
liefern (Anlieferung in das Lager der Auftraggeberin nach Berlin Mitte.
Achtung: Die maximale Durchfahrtshöhe beträgt 3,60 m). Die genaue
Adresse gibt die Auftraggeberin mit der Aufforderung zu Lieferung der
Teststellung bekannt. Die Anlieferzeiten sind dabei zu beachten und
abzustimmen: Tel.: 030 227 33539 / [11]vorzimmer.it2@bundestag.de /
Fax: 030 227 36579.
Das Angebot muss ausgeschlossen werden, wenn die Teststellung nicht die
in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an das Gerät
(A-Kriterien, siehe Ziffer 1.1 beziehungsweise 1.2) erfüllt
beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweicht. Dies gilt
insbesondere auch für das Zubehör, die Seriennummer auf Gerät und
Karton etc.
Neben der Überprüfung, ob die Anforderungen an das Gerät (A-Kriterien)
aus Ziffer 1.1 beziehungsweise 1.2 erfüllt sind, wird die Teststellung
genutzt, um die Bewertung der B-Kriterien aus den Hinweisen zur
Angebotswertung vorzunehmen. Stimmen die Angebotsangaben des Bieters
nicht mit den Ergebnissen der Teststellung überein, muss das Angebot
ebenfalls ausgeschlossen werden.
Teststellungen, (Teststellung in diesem Zusammenhang bedeutet die
Gesamtheit aller für den Test zu liefernder Hardware, Software und
Dokumentation) werden grundsätzlich nicht nachgefordert, da sie
bewertungsrelevant sind. Dies gilt insbesondere auch für
Teststellungen, die nicht funktionsfähig sind, nicht dem angebotenen
Produkt entsprechen oder nicht sämtliche Anforderungen der
Leistungsbeschreibung erfüllen beziehungsweise von der
Leistungsbeschreibung abweichen.
Sollte das Testgerät einschließlich Zubehör nicht den Spezifikationen
des Angebotes entsprechen (inklusive Seriennummer auf Gerät und Karton)
oder unvollständig sein (dies bezieht sich auch auf Kabel, aktuelle
Treiber etc.), muss das Angebot aus der Bewertung ausgeschlossen
werden. Das Angebot muss ebenfalls ausgeschlossen werden, wenn das
Testgerät nicht die in der Leistungsbeschreibung genannten zwingenden
Kriterien erfüllt. Das Testgerät einschließlich Zubehör muss zwingend
mit dem Gerät vollständig übereinstimmen, das im Falle des Zuschlags an
die Auftraggeberin geliefert werden soll. Eine Nachbesserung oder
Nachlieferung ist wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
Die Teststellung dauert circa 28 Kalendertage. Nach Zuschlagserteilung
werden die unterlegenen Bieter zur Abholung ihrer Teststellungen
aufgefordert. Der An- und Abtransport der Geräte liegt in der
Verantwortung der jeweiligen Bieter und wird nicht extra vergütet. Die
Teststellungen des obsiegenden Bieters verbleiben bei der
Auftraggeberin als Referenzgeräte; sie werden zusammen mit dem ersten
Einzelabruf vergütet.
Auf Anforderung der Auftraggeberin benennt der Bieter einen
Ansprechpartner, der bei unvorhergesehenen technischen Problemen im
Rahmen der Teststellung Auskunft (in deutscher Sprache) erteilen und
erforderlichenfalls weitere technische Dokumentationen übermitteln
kann.
Angebote können für alle Lose abgegeben werden. Pro Los dürfen
maximal 2 Hauptangebote eingereicht werden.
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein
angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14
Kalendertage beträgt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2020
References
6. mailto:vergabereferat@bundestag.de?subject=TED
7. https://www.bundestag.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=362949
9. http://www.evergabe-online.de/
10. http://www.evergabe-online.de/
11. mailto:vorzimmer.it2@bundestag.de?subject=TED
12. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|