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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Bad Segeberg
Gebäudereinigung
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 550717-2020 (ID: 2020111709090087314)
Veröffentlicht: 17.11.2020
*
  DE-Bad Segeberg: Gebäudereinigung
   2020/S 224/2020 550717
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg  Der Landrat
   Postanschrift: Hamburger Straße 30
   Ort: Bad Segeberg
   NUTS-Code: DEF0D Segeberg
   Postleitzahl: 23795
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@segeberg.de
   Telefon: +49 4551951-9618
   Fax: +49 4551951-99856
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.segeberg.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYYEY/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYYEY
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudereinigung für den Kreis Segeberg
   Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20200022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911200 Gebäudereinigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die
   Unterhaltsreinigung von 28 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche
   von ca. 8 400 000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer
   Reinigungsfläche von 32 000 Quadratmetern.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 4
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudereinigungsleistungen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911200 Gebäudereinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0D Segeberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   14 Objekte (Bürogebäude) mit rund 2 800 000 Quadratmetern
   Jahresreinigungsfläche.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudereinigungsleistungen
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911200 Gebäudereinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0D Segeberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   5 Objekte (Berufsbildungszentrum, Förderzentrum und Kreissporthalle)
   mit rund 3 000 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudereinigungsleistungen
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911200 Gebäudereinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0D Segeberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   9 Objekte (Berufsbildungszentrum, Förderzentrum und Bürogebäude) mit
   rund 2 700 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudereinigungsleistungen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911300 Fensterreinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0D Segeberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Glas- und Rahmenreinigung von 31 Objekten mit rund 32 000 Quadratmetern
   Jahresreinigungsfläche.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe
   Excel-Tabelle Eignung) zu erklären, dass die Befähigung/Erlaubnis zur
   Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen
   Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer
   Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe
   Anlage BVB  Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es werden 3 vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine
   Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche
   mindestens 50 % der Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine
   Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose gültig. Referenzflächen
   der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende
   Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte
   Reinigung) beziehen. Die Referenzen müssen von der Niederlassung sein,
   die den Auftrag erfüllt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/12/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/12/2020
   Ortszeit: 11:15
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Objektbegehung freiwillig:
   Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können
   bis zum 23.11.2020 (12.00 Uhr MEZ) für den Zeitraum vom 23.11.2020 bis
   27.11.2020 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt über Hr.
   Springer (Tel.: +494551/951-9150). Nach Ablauf des 23.11.2020 (12.00
   Uhr MEZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
   Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die
   Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen
   werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
   Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am
   4.12.2020, 11.00 Uhr (MESZ) Loslimitierung: Es können Angebote von
   einem Bieter für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht
   werden. Für die Lose 1 bis 3 erfolgt auf Zuschlagsseite eine
   Loslimitierung auf ein Los. Bieter, die bei mehr als einem Los das
   wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten den Zuschlag auf
   das Los mit dem höchsten Angebotspreis.
   Nachforderung:
   Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf
   Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56
   Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig
   sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach
   pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen
   innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist
   (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
   Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für
   fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden
   unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
   Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine
   Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote.
   Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von
   Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die
   Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
   Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach
   Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom
   Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
   Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben
   sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu
   überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG
   unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die
   EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen
   Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot
   beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf
   hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende
   Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der
   Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
   Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabeplattform dem
   AG anzuzeigen.
   Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4
   VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich
   verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in
   Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende,
   Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an
   Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von
   9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat
   sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen
   und Verleihern von Arbeitnehmern
   Eingehalten wird.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYEY
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig- Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 431988-4542
   Fax: +49 431988-4702
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/11/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@segeberg.de?subject=TED
   7. https://www.segeberg.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYYEY/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYYEY
  10. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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