Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020111709083687255" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Arzneimittel - DE-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 550668-2020 (ID: 2020111709083687255)
Veröffentlicht: 17.11.2020
*
  DE-München: Arzneimittel
   2020/S 224/2020 550668
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
   Ort: München
   NUTS-Code: DE2 BAYERN
   Postleitzahl: 81739
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
   E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
   Fax: +49 8962730650151
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertragsschluss nach 130c SGB V Maviret®, Wirkstoff:
   Glecaprevir/Pribentasvir, ATC-Code: J05AP07
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Bayern beabsichtigt, mit dem Hersteller des Arzneimittels
   Maviret (Wirkstoff: Glecaprevir/Pribentasvir, ATC-Code J05AP07) einen
   Vertrag gemäß § 130 c SGB V abzuschließen. Es handelt sich bei dieser
   Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 BAYERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK Bayern beabsichtigt, mit dem Hersteller des Arzneimittels
   Maviret (Wirkstoff: Glecaprevir/Pribentasvir, ATC-Code J05AP07) einen
   Vertrag gemäß § 130 c SGB V abzuschließen. Es handelt sich bei dieser
   Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Die AOK
   Bayern geht davon aus, dass der Vertragsschluss ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zulässig ist, da Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags
   gemäß § 130c SGB V ist, dass für das betreffende Arzneimittel bereits
   eine gültige Vereinbarung nach § 130b SGB V existiert. Der Hersteller
   des patentgeschützten Arzneimittels Maviret verfügt dementsprechend
   über ein Alleinstellungsmerkmal. Zudem entfaltet der Vertrag auch keine
   Lenkungswirkung zugunsten des vertragsgegenständlichen Arzneimittels.
   Zudem wird im Vertrag keine Exklusivität gewährt. Der Vertrag wurde
   noch nicht abgeschlossen. Er wird nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Der Vertrag soll
   abgeschlossen werden mit der AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die AOK Bayern beabsichtigt, mit dem Hersteller des Arzneimittels
   Maviret (Wirkstoff: Glecaprevir/Pribentasvir, ATC-Code J05AP07) einen
   Vertrag gemäß § 130 c SGB V abzuschließen. Es handelt sich bei dieser
   Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Da
   hierfür kein Formular zur Verfügung steht, wird das Formular für
   vergebene Aufträge verwandt. Die AOK Bayern geht davon aus, dass der
   Vertragsschluss ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da Voraussetzung für den
   Abschluss eines Vertrags gemäß § 130c SGB V ist, dass für das
   betreffende Arzneimittel bereits eine gültige Vereinbarung nach § 130b
   SGB V existiert. Der Hersteller des patentgeschützten Arzneimittels
   Maviret verfügt dementsprechend über ein Alleinstellungsmerkmal. Zudem
   entfaltet der Vertrag auch keine Lenkungswirkung zugunsten des
   vertragsgegenständlichen Arzneimittels. Zudem wird im Vertrag keine
   Exklusivität gewährt. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Er
   wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen. Der Vertrag soll abgeschlossen werden mit der AbbVie
   Deutschland GmbH & Co. KG, Mainzer Straße 81, 65189 Wiesbaden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/11/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499-400
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/11/2020
References
   6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau