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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Heidelberg
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 550666-2020 (ID: 2020111709083487248)
Veröffentlicht: 17.11.2020
*
DE-Heidelberg: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2020/S 224/2020 550666
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg Zentrum für
Informationstechnologie und Medizintechnik
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 130.1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike John
E-Mail: [6]vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Fax: +49 6221564096
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.med.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Liquid Handling System/Workstation MICROLAB-STAR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Liquid Handling Systems/Workstation MICROLAB-STAR für
die automatisierte und standardisierte Probenaufarbeitung.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 343 438.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Klinik V
Im Neuenheimer Feld 410
69120 Heidelberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Liquid Handling System/Workstation MICROLAB-STAR für die automatisierte
und standardisierte Probenaufarbeitung von Vollblutprobenmit
Integration in den Workflow der Biobank der Medizinischen Klinik V, im
Projekt MS CoreSys.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg, die Medizinische Klinik V (MED V)
als Mitglied im SMART-CARE Konsortium, beabsichtigt für das Projekt
MSCoreSys (Ein systemmedizinischer Ansatz zur Stratifizierung des
Rückfalls von Krebserkrankungen) eine Geräteaufstockung um Systeme der
Probenaufarbeitung sowie der Lagerung variabler Zellen in flüssigem
Stickstoff in der Biobank der Medizinischen Klinik. Damit soll die
Etablierung einer robusten Massenspektrometrie-Pipeline vorangetrieben
werden, in der standardisierte Probensammlung, Extraktion und Analyse
gewährleistet sind, um eine reproduzierbare Analyse von Proteom und
Metabolom in Patientenproben zu ermöglichen.
Für die Optimierung des Arbeitsschrittes automatisierte Prozessierung
von Vollblutproben ist das Liquid Handling System MICROLAB STAR® der
Fa, Hamilton in einer speziell auf die Anforderungen des Projektes
entwickelten Version zur Beschaffung vorgesehen.
Die intensive Marktrecherche ergab, dass eine ready to use Lösung für
die automatisierte Prozessierung von Vollblutproben in der durch das
Projekt vorgegebenen Qualität auf dem Markt nicht vorhanden ist. Die
geforderten Qualitätskriterien beziehen sich dabei hauptsächlich auf
den automatisierten Workflow bei der Verarbeitung unterschiedlicher
Flüssigproben, die Zellisolation, Pipettiertechnologie, Überwachung von
Richtigkeit, Fehlererkennung, Modularität der Probenverarbeitung ohne
Qualitätsverluste von der Aliquotierung bis zum Einfriervorgang.
Daher wurde in der Hämatologie der Universitätsklinik Dresden in
mehrjähriger Arbeit zusammen mit der Fa. Hamilton ein geeignetes System
auf Basis des Modells MICROLAB-STAR® entwickelt. Dieses System ist in
der Biobank Dresden bereits validiert und etabliert und wird für den
vergleichbaren Einsatz in der Medizinischen Klinik V als optimiert
bewertet und soll dort etabliert werden. Dieses Vorgehen gewährleistet
zudem eine Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit bei
standortübergreifenden wissenschaftlichen Projekten beider
Einrichtungen und ihrer Partner sowie auch beim Austausch von Proben.
Auch wird der in der Biobank der Med V erforderliche Durchsatz alleinig
mit diesem System erreicht. Die etablierten und zertifizierten
Protokolle für die Probenverarbeitung, die passgenau den Anforderungen
des Biobankings und der Aufarbeitung von Lebendzellproben entsprechen,
können übernommen werden und sichern die geforderte Qualität und
Reproduzierbarkeit der Zellisolierungen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 425UJ450 MEDV Probe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Liquid Handling System MICROLAB-STAR
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Hamilton Germany GmbH
Postanschrift: Lochhamer Schlag 11
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 821866
Land: Deutschland
Telefon: +49 89248804804
Internet-Adresse: [8]www.hamilton.ch
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 343 500.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 343 438.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/11/2020
References
6. mailto:vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.med.uni-heidelberg.de/
8. http://www.hamilton.ch/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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