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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Winhöring
Kommunikationsnetz
Netzwerkinfrastruktur
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 549924-2020 (ID: 2020111709040886548)
Veröffentlicht: 17.11.2020
*
DE-Winhöring: Kommunikationsnetz
2020/S 224/2020 549924
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Winhöring
Postanschrift: Obere Hofmark 7
Ort: Winhöring
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84543
Land: Deutschland
E-Mail: [5]sebastian.linner@gemeinde-winhoering.de
Telefon: +49 86719987-22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.winhoering.de/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Bretibandberatung Bayern GmbH
Postanschrift: Alois- Senefelder- Straße 16
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eduard Maier
E-Mail: [7]eduard.maier@breitbandberatung.de
Telefon: +49 15159822666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://www.breitbandberatung.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines NGA- Netzes in den unterversorgten
Gebieten der Gemeinde Winhöring im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitslückenförderung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000 Kommunikationsnetz
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen
Telekommunikationsinfrastruktur (NGA- Netz) i.S.v. § 6 der NGA
Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den
unterversorgten Gebieten der Gemeinde Winhöring auf Basis der
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland".
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 100 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Los 1 + 2 können zusammengefasst werden.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau
eines NGA-Netzes der Gemeinde Winhöring in den Projektgebieten 1, 2, 3,
4, 10
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32424000 Netzwerkinfrastruktur
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE214 Altötting
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Winhöring
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Nach dem Auf- bzw. Ausbau und Inbetriebnahme des NGA-Netzwerkes müssen
für die auf der Karte dargestellten Erschließungsgebiete und der zur
Verfügung gestellten Adressliste Breitbanddienste wie nachfolgend zur
Verfügung stehen.
Für die Adressen in den Projektgebieten 1, 2, 3, 4, 10
Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit/s im Download und von
mindestens 250 Mbit/s im Upload für alle in der Karte gekennzeichneten
Anschlüsse (rote Punkte).
In der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke sind die Kosten für die
Herstellung aller Hausanschlüsse einschließlich der
Netzabschlusseinheit bei bebauten Grundstücken und die Kosten aller
Grundstücksanschlüsse bei nicht bebauten Grundstücken im jeweiligen
Erschließungsgebiet zu berücksichtigen.
Die Erschließung sämtlicher Adressen im Projektgebiet muss mittels
unterirdischer Leitungsverlegung erfolgen. Die Verwendung oder
Erstellung von oberirdischen Leitungsverläufen (Masten) ist nicht
gestattet.
Zusätzliche Anforderung Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten:
Gemäß Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver
Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus sind die
Dimensionierung und Verlegung neuer Leerrohre sowie die Errichtung von
Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen so vorzunehmen, dass
auf Basis dieser Maßnahme auch die spätere Erweiterung der realisierten
Infrastruktur gewährleistet wird.
Eine spätere Erweiterung des Netzes ist z. B. denkbar, wenn Teilnehmer,
die bereits mit 30 Mbit/s oder mehr versorgt sind und an den
geförderten Trassen liegen, nachträglich erschlossen werden.
Um eine spätere Erweiterung zur Erschließung schon versorgter
Teilnehmer vorzubereiten, kann ein sogenannter Vortrieb auf Basis von
Reservekapazitäten erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des
Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt.
Diese Ausgaben sind förderfähig.
Im Rahmen dieser geförderten Ausbaumaßnahme sollte die zukünftige
Erschließung soweit vorbereitet werden, dass eine Muffe an der
Grundstücksgrenze, auf dem Grundstück oder vor der Gebäudewand abgelegt
wird. Die Erstellung von Hausanschlüssen ist nicht zulässig. Die
Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material sind bis zu der genannten
Muffe förderfähig wobei ein Betrag von 3 % der Fördersumme (maximal
jedoch 300 EUR pro vorbereiteten Abzweig) nicht überschritten werden
darf. Die Kosten sowie die Mengen für den Vortrieb sind in der
Wirtschaftlichkeitslückenberechnung darzustellen.
Alle Adressen mit Hausnummer und bebaubare Grundstücke, welche entlang
der geförderten Tiefbautrassen liegen aber aktuell nicht förderfähig
sind (nicht in beigefügter Adressliste aufgeführt), sollten wie im
Absatz vorher beschrieben für eine spätere Erschließung vorbereitet
werden. Im Angebot muss eine Adressliste der geplanten
Vortriebsadressen enthalten sein. Eine Detailfestlegung erfolgt im Zuge
der Verhandlungsphase.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau
eines NGA-Netzes der Gemeinde Winhöring in den Projektgebieten 5, 6, 7,
8, 9
Los-Nr.: Los 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32424000 Netzwerkinfrastruktur
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE214 Altötting
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Winhöring
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Nach dem Auf- bzw. Ausbau und Inbetriebnahme des NGA-Netzwerkes müssen
für die auf der Karte dargestellten Erschließungsgebiete und der zur
Verfügung gestellten Adressliste Breitbanddienste wie nachfolgend zur
Verfügung stehen.
Für die Adressen in den Projektgebieten 5, 6, 7, 8, 9 Übertragungsraten
von mindestens 1 Gigabit/s im Download und von mindestens 250 Mbit/s im
Upload für alle in der Karte gekennzeichneten Anschlüsse (rote Punkte).
In der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke sind die Kosten für die
Herstellung aller Hausanschlüsse einschließlich der
Netzabschlusseinheit bei bebauten Grundstücken und die Kosten aller
Grundstücksanschlüsse bei nicht bebauten Grundstücken im jeweiligen
Erschließungsgebiet zu berücksichtigen.
Die Erschließung sämtlicher Adressen im Projektgebiet muss mittels
unterirdischer Leitungsverlegung erfolgen. Die Verwendung oder
Erstellung von oberirdischen Leitungsverläufen (Masten) ist nicht
gestattet.
Zusätzliche Anforderung Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten:
Gemäß Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver
Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus sind die
Dimensionierung und Verlegung neuer Leerrohre sowie die Errichtung von
Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen so vorzunehmen, dass
auf Basis dieser Maßnahme auch die spätere Erweiterung der realisierten
Infrastruktur gewährleistet wird.
Eine spätere Erweiterung des Netzes ist z. B. denkbar, wenn Teilnehmer,
die bereits mit 30 Mbit/s oder mehr versorgt sind und an den
geförderten Trassen liegen, nachträglich erschlossen werden.
Um eine spätere Erweiterung zur Erschließung schon versorgter
Teilnehmer vorzubereiten, kann ein sogenannter Vortrieb auf Basis von
Reservekapazitäten erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des
Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt.
Diese Ausgaben sind förderfähig.
Im Rahmen dieser geförderten Ausbaumaßnahme sollte die zukünftige
Erschließung soweit vorbereitet werden, dass eine Muffe an der
Grundstücksgrenze, auf dem Grundstück oder vor der Gebäudewand abgelegt
wird. Die Erstellung von Hausanschlüssen ist nicht zulässig. Die
Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material sind bis zu der genannten
Muffe förderfähig wobei ein Betrag von 3 % der Fördersumme (maximal
jedoch 300 EUR pro vorbereiteten Abzweig) nicht überschritten werden
darf. Die Kosten sowie die Mengen für den Vortrieb sind in der
Wirtschaftlichkeitslückenberechnung darzustellen.
Alle Adressen mit Hausnummer und bebaubare Grundstücke, welche entlang
der geförderten Tiefbautrassen liegen aber aktuell nicht förderfähig
sind (nicht in beigefügter Adressliste aufgeführt), sollten wie im
Absatz vorher beschrieben für eine spätere Erschließung vorbereitet
werden. Im Angebot muss eine Adressliste der geplanten
Vortriebsadressen enthalten sein. Eine Detailfestlegung erfolgt im Zuge
der Verhandlungsphase.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
23/11/2020
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Weisen alle eingegangenen Angebote eine Wirtschaftlichkeitslücke von
mehr als 3 100 000 EUR auf, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung
des Verfahrens vor.
Sicherheitsleistung:
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung wird nicht
gefordert.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/11/2020
References
5. mailto:sebastian.linner@gemeinde-winhoering.de?subject=TED
6. https://www.winhoering.de/
7. mailto:eduard.maier@breitbandberatung.de?subject=TED
8. https://www.breitbandberatung.de/
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