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Ausschreibung: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör - DE-Berlin
Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Dokument Nr...: 549873-2020 (ID: 2020111709040086529)
Veröffentlicht: 17.11.2020
*
  DE-Berlin: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
   2020/S 224/2020 549873
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
   Projekt GmbH
   Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 12101
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Tempelhof Projekt GmbH
   E-Mail: [6]vergabe@tempelhof-projekt.de
   Telefon: +49 30200037400
   Fax: +49 30200037499
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
   Flughafengebäudes
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 05 Aussenfenster Stahl  Dämmung und Dichtung unter
   Randpaneelen;Korrosionsschutzarbeiten;Druckreduziertes Sandstrahlen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Los 05 Aussenfenster Stahl  Die Leistung betrifft die Fenster in der
   Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 902 169.74 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Glasdach Haupttreppenhaus, Dämmung und Dichtung unter Randpaneelen,
   Korrosionsschutzarbeiten, Druckreduziertes Sandstrahlen der
   Stahlfenster.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   1. Diese Leistungen beinhalten eine Leistungsverschiebung vom
   Dachdecker auf FLZ.
   Im Zuge der W+M Planung durch Fa. FLZ wurde erkannt, die
   Gewerketrennung anzupassen. Zugunsten einer optimierten
   Gewährleistungsgrenze soll FLZ zusätzlich zu den Sandwichpaneelen im
   Randbereich auch die Randbleche sowie die gesamte Dämmung und die
   Dichtfolien ausführen. Somit schließt der Dachdecker von außen mit
   seiner Dämmung und Folie an die fertig erstellte Glasdachkonstruktion
   inkl. Randpaneelen an.
   2. Im Zuge der Ausschreibung wurde das Entfernen der bestehenden
   Alt-Dichtstoffe der Towergläser an den Stahlprofilen nicht bedacht. Die
   Entfernung dieser ist allerdings notwendig, um so das Abbeizen und das
   Auftragen des Korrosionsschutzes zu ermöglichen. Ebenso muss eine
   Demontage des Stirnbretts, welches sich im Baufeldbereich am oberen
   Dachrand befindet, erfolgen, da sonst nicht alle Bereiche zugänglich
   wären und so die abschließenden Arbeiten am Tower nicht durchgeführt
   werden könnten.
   3. Im Rahmen der Projektierung und Ausschreibung war eine Entfernung
   der bestehenden Beschichtung der Bestandsfenster durch das
   Beizverfahren vorgesehen. Während der Arbeiten von Fa. FLZ am
   exemplarischen Musterfenster wurden Anhaftungen von Zunder, Sinter und
   Eisenoxiden aufgefunden. Durch die vorgefundenen Trennschichten im
   Bestand reicht das Beizverfahren nicht mehr aus. Um die notwendige
   Oberflächenbeschaffenheit zu erreichen, muss ein zusätzlicher
   Strahlgang erfolgen.
   Die Leistungen der Nachtragsangebote sind inhaltlich stark mit dem
   Hauptauftrag verzahnt, die Leistungen des Hauptauftrages können korrekt
   nur ausgeführt werden, wenn die Firma FLZ auch diese Leistungen
   ausführt. Die Leistungen der Nachtragsangebote waren bei der
   Ausschreibung des Hauptauftrages nicht absehbar. Die Ausführung von
   Teilleistungen des Gewerkes durch eine andere Firma würde neben
   Terminproblemen auch dazu führen, dass Schnittstellenprobleme auftreten
   und damit einhergehende Gewährleistungsansprüche im Projektnachlauf
   nicht klar geregelt werden können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 036-080118
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 33000-027-047.19 MZB 420.19
   Los-Nr.: 05
   Bezeichnung des Auftrags:
   Aussenfenster Stahl
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/11/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: FLZ Lauterbach GmbH
   Ort: Putbus
   NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 46 898.03 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
   einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
   Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, erfolgen. Unter Nr. V.2.1) wurde das Datum der
   Absendung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine
   Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend
   erfolgen muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
   rgabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB (Unwirksamkeit):
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [13]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/11/2020
References
   6. mailto:vergabe@tempelhof-projekt.de?subject=TED
   7. http://www.thf-berlin.de/
   8. https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:080118-2019:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  11. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
  12. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  13. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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