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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Maschinen - DE-Düren
Reparatur und Wartung von Maschinen
Dokument Nr...: 490032-2020 (ID: 2020101609270318990)
Veröffentlicht: 16.10.2020
*
DE-Düren: Reparatur und Wartung von Maschinen
2020/S 202/2020 490032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe
E-Mail: [6]Zentralevergabe@wver.de
Telefon: +49 2421494-1077
Fax: +49 2421494-1509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.wver.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E31627955
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E31627955
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kläranlage Aachen-Soers Vollwartungsvertrag für das
Blockheizkraftwerk (BHKW) vom 1.2.2021 bis 31.12.2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50530000 Reparatur und Wartung von Maschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Wartungsvertrag nach vorgegebener Wartungscheckliste und
Herstellerangaben an 4 BHKW/Generator-Aggregaten vom Typ MWM TCG 2016 C
mit einer elektrische Leistung von jeweils 500 kW Lieferung von
Ersatzteilen der Peripherieanlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:
Kläranlage Aachen-Soers
Krefelder Straße 299
52070 Aachen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Wartungsvertrag nach vorgegebener Wartungscheckliste und
Herstellerangaben an 4 BHKW/Generator-Aggregaten vom Typ MWM TCG 2016 C
mit einer elektrische Leistung von jeweils 500 kW Lieferung von
Ersatzteilen der Peripherieanlagen Rahmenvertrag vom 1.2.2021 bis
31.12.2023.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 3 Jahre. Der Vertragsbeginn ist der
1.2.2021, der Vertrag endet am 31.12.2023 bzw. nach der Dauer von 16
000 Betriebsstunden je Modul.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die ordnungsgemäße Entsorgung des Wasser/Glykol-Gemisches aus dem
Motorkühlkreis und dem Gemischkühlkreis ist nachzuweisen
(wassergefährdender Stoff).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen;
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung
zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben;
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen;
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die
ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen;
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung
zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben;
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen;
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers
muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung (einschließlich einer Versicherung
zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz) mit einer
Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR.
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards.
Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu
erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers
des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine
entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten
Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die
geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann
nicht mit den Arbeiten begonnen werden!
KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50 Mio.
EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen
nachdem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio.
EUR).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards.
Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu
erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers
des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine
entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten
Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die
geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann
nicht mit den Arbeiten begonnen werden!
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen;
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung
zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben;
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden;
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen;
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine ÜÜbersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss
die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der genehmigte Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage/alternativ
Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ist auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von 25 000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für
den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem
Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform
(Bonitätsprüfung) abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/01/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/11/2020
Ortszeit: 10:00
Ort:
Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband
Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten
Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem
öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes
Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG
NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die
Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine
Nachunternehmer.
2. der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung
der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3. dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches
außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer
Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4
TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder
seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und
Bewerbern/Bietern von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung
erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie
Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen
zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektronisch übermittelt.
Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende
Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des
Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung
per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach
Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung
zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist
Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[11]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Telefon: +49 24214941155
Fax: +49 24214941009
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2020
References
6. mailto:Zentralevergabe@wver.de?subject=TED
7. https://www.wver.de/
8. https://www.subreport.de/E31627955
9. https://www.subreport.de/E31627955
10. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
11. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
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