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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Ingelheim am Rhein
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 489793-2020 (ID: 2020101609250618696)
Veröffentlicht: 16.10.2020
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DE-Ingelheim am Rhein: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 202/2020 489793
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mainz-Bingen
Postanschrift: Georg-Rückert-Straße 11
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt
mbB
E-Mail: [6]vergabe@tcilaw.de
Telefon: +49 302005420
Fax: +49 3020054211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.tcilaw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UDSPM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UDSPM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege Fachanwendung SGB II für
Job-Center Mainz-Bingen
Referenznummer der Bekanntmachung: KV BIN EU 5/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die
Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der
Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur
Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
Erstellung einer Feinkonzeption;
Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw.
Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen
Anforderungen an die zu liefernde Software;
Installation der Software;
Schulungsmaßnahmen;
vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten,
einschließlich histori-scher Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem;
Pflege der Software;
Bereitstellung einer Anwenderhotline.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Hauptort der Ausführung:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abt. 31 JobCenter
Konrad-Adenauer-Straße 3
55218 Ingelheim am Rhein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren
comp.ASS" des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der
Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die
fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen
Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche
Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung,
Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen
sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift
eGovernment" oder Digitale Verwaltung" gefordert. Dies manifestiert
sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich
der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das
eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und
Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das
Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB
X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als
zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind
die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Angesichts dieser steigenden Anforderungen an das SGB II-Fachverfahren
ist die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens notwendig.
Die Beauftragung beinhaltet auch die Migration vorhandener Daten mit
deren referentieller Integrität, das Einführungsprojekt inkl.
Projektmanagement sowie die anschließende Pflege (Systemservice) über 4
Jahre.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die
Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der
Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur
Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
Erstellung einer Feinkonzeption;
Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw.
Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen
Anforderungen an die zu liefernde Software;
Installation der Software;
Schulungsmaßnahmen;
vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten,
einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem
AltsystemPflege der Software;
Bereitstellung einer Anwenderhotline.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/04/2021
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung für den Systemservice kann durch einseitige Erklärung
des Auftraggebers (Option) um weitere 3 Jahre verlängert werden.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
E-1.1 Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft (nur für
Bewerbergemeinschaften),
E-1.2 Unternehmensbeschreibung,
E-1.3 Berufs- oder Handelsregisterauszug,
E-1.4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
123,124 GWB,
E-1.5 Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer,
E-1.6 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der
Eignungsleihe,
E-1.7 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
E-1.8 Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6
Monate).
E-1.9 Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(Deckungssumme jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und
Sachschäden sowie mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden je
Schadensfall).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
E-2.1 Mit Bezug auf den Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens
(Fachanwendung SGB II) seit 1.1.2012 abgenommene Einführungsprojekte.
E-2.4 Im Geschäftsjahr 2019 durchgeführte Aufträge zum Systemservice
(Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) von kundenspezifischen
Softwareapplikationen jeweils größer 60 000 EUR (brutto)/p. a.
E-2.7 Seit 1.1.2012 abgenommene IT-Projekte mit einem Projektvolumen
jeweils größer 200 000 EUR (brutto).
Weitere Nachweise:
E-2.10 Nachweis eines QM-Systems (z. B. durch Kurzdarstellung zu
folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von
Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur
Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung
des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO
9001).
E-2.11 Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
E-1.10 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen,
E-1.11 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm,
E-1.12 Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/12/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UDSPM
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: [11]http://mwvlp.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine
Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften,
ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der
Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis
zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der
Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf
der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.
3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner
Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei
elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist
beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2020
References
6. mailto:vergabe@tcilaw.de?subject=TED
7. http://www.tcilaw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UDSPM/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UDSPM
10. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
11. http://mwvlp.rlp.de/
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