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Ausschreibung: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste - DE-Pforzheim
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Reinigung von Abwässerkanälen
Überprüfung von Abwasserkanälen
Dokument Nr...: 489478-2020 (ID: 2020101609231118378)
Veröffentlicht: 16.10.2020
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DE-Pforzheim: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2020/S 202/2020 489478
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt Zentrale
Vergabestelle
E-Mail: [6]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Telefon: +49 723139-0
Fax: +49 723139-2846
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.Vergabe24.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17506fe552d-
6e92f878d292e261
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]www.vergabe24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kanalreinigung u.-inspektion 2021/2022
Referenznummer der Bekanntmachung: ESP 2020.01_008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Kanalreinigung und-inspektion 2021/2022.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
90470000 Reinigung von Abwässerkanälen
90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Pforzheim (Stadtgebiet)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung für die Kanalreinigung u.-inspektion des
öffentlichen Kanalnetzes im Stadtgebiet von Pforzheim für die Jahre
2020/2021.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach
Maßgabe der
Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder
ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser unabhängig vom
Datum der Erstellung die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
der geforderten Fris tzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
betreffenden Herkunftsland nich tausgestellt, so kann dieser durch eine
eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den
Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder
der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen
oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen
Sprache sind in einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
GWB
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren
Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden mindestens 5 Mio
EUR, Sachschäden mindestens 5 Mio EUR und Vermögensschäden mindestens
500 000 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss über geeignetes Personal zur Umsetzung der
ausschreibungsbezogenen Anforderungen verfügen.
Nachweis zur Eignung und Qualifikation zur Sicherung von
Arbeitsstellen RSA 95/ZTV-SA97/MVAS99,
Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der RAL-Gütesicherung GT 961
in den Beurteilunggruppen R und I,
Nachweis der Inspektionspraxis und Schulung der DWA (KI-Kurse) oder
Güterschutz Kanalbau für die in der Mitarbeiterliste als
Kanalinspekteur genannten Person.
Der Bieter muss über entsprechende vergleichbare ausschreibungsbezogene
Referenzen verfügen. 3 Referenzen sind zu benennen. Diese Angaben sind
in der Eigenerklärung abzugeben.
Desweiteren hat der Bieter in der Eigenereklärung anzugeben, dass
kein Insolvenzverefahren gegen ihn beantragt wurde,
sich sein Untenehmen nicht in Liquidation befindet,
er als Bewerber zuverlässig ist,
er seiner Vepflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemß erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/11/2020
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/11/2020
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
Verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand
elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote
mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform [11]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
Kiosk-System,
Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung,
Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
Baden-Württemberg,
elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf.
Der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
sind bis zum 2.11.2020, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten
Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen,
Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor
Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 72192620
Fax: +49 721926211
Internet-Adresse:
[13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2020
References
6. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
7. http://www.pforzheim.de/
8. https://www.Vergabe24.de/
9. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17506fe552d-6e92f878d292e261
10. http://www.vergabe24.de/
11. http://www.vergabe24.de/
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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