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Ausschreibung: Jobakademie Bremervörde - DE-Bremervörde
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Dienstleistungen im Sozialwesen
Dokument Nr...: 887062-2020 (ID: 2020101515264415764)
Veröffentlicht: 15.10.2020
*
  Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V. mit  45 SGB III)
VERGABEUNTERLAGEN
179/20/55
Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V. mit
45 SGB III)
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
08.10.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots................................................................................
3
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 7
01_1 Leistungsbeschreibung Jobakademie Bremervörde
............................................................................... 9
633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen_nur elektronische Abgabe ...................................................... 27
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................
29
Eigenerklärung_sozial_UVgO.....................................................................................................
..................... 30
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 31
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 32
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 34
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten
angegebenen
Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 179/20/55
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V. mit  45 SGB III)
Auftragsbeschreibung Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Maßnahmen im Sinne des  16 Abs. 1 SGB II in
Verbindung mit  45 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Die
Teilnehmer sind im Rahmen der beruflichen Eingliederung: 1. an den Arbeitsmarkt heranzuführen und
2. in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Dazu werden berufs- und
lebenspraktische Qualifikationen und Kenntnisse vermittelt, die es den Teilnehmern ermöglichen am
Erwerbsleben teilzuhaben und sich beruflich zu integrieren. Die Teilnehmer sollen ferner motiviert
werden, Ihre berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen und eigenständig berufliche Perspektiven
bzw. berufliche Alternative zu entwickeln. Die Grundsätze der  35 und 36 SGB III sind bei der
Durchführung der Maßnahme zu beachten.
VERFAHREN
Auftraggeber Landkreis Rotenburg (Wümme)
Liefer-/Ausführungsort 27432Bremervörde
Leistungsart Dienstleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung(UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 50%: 50%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
85000000-9 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85300000-2 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
85312510-7 Berufliche Wiedereingliederung
85320000-8 Dienstleistungen im Sozialwesen
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-e vergabe.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b BGB
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 06.11.2020 10:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 13.11.2020 10:00:00
Bindefrist 31.12.2020
Voraussichtlicher Versand
Vorabinformation
1
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.03.2021
Ende 28.02.2022
Anmerkungen Plus 1 optionale Verlängerung à 12 Monate
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 06.11.2020 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort
geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e vergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden ausschließlich über die
Bieterkommunikation beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
SONSTIGES
WICHTIGER HINWEIS:
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49
(0)4261-983-2178 oder
-2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden. E-Mail: support@
deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist kostenlos.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
24.02.2020
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
13.11.2020 10:00:00
31.12.2020
179/20/55 Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V. mit  45 SGB III)
Wertungskriterien gemäß Leistungsbeschreibung
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Eigenerklärung zur Eignung
Trägerzulassung AZAV
Konzept
Urkalkulation
des
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
5
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls
vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in
verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort
abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9
179/20/55 Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V. mit  45 SGB III)
Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Die Angebotswertung erfolgt anhand der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Weise.
6
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
7
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
8
Öffentliche Ausschreibung
des Landkreises Rotenburg (Wümme),
Jobcenter Rotenburg (Wümme)
Kreishaus, Hopfengarten 2,
27356 Rotenburg (Wümme)
Vergabe- und Vertragsunterlagen zur öffentlichen Ausschreibung nach
 16 Abs. 1 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit
 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Ausschreibungs-Nr.: 179/20/55
Jobakademie Bremervörde
9
Seite 2 von 18
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung der Bieterin oder des Bieters Unklarheiten, die
die Preisermittlung beeinflussen können, so hat die Bieterin bzw. der Bieter den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen, auch wenn sie oder er
den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
.................................................................................................................. 4
Teil A Allgemeine Bedingungen ............................................................................................. 4
A.1 Allgemeines
................................................................................................................. 4
A.2 Ausschluss von unzuverlässigen Bewerbern von der Teilnahme ............................ 4
A.3 Aufbau, Form und Inhalt ............................................................................................ 4
A.4 Gewerbliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft ............................................ 4
A.5 Trägerzulassung.......................................................................................................... 5
A.6 Vergabemindestentgeltverordnung .......................................................................... 5
A.7 Preisanpassungsklausel ............................................................................................. 5
A.8 Prüfung und Wertung der Angebote ......................................................................... 5
Teil B Leistungsbeschreibung
.................................................................................................... 8
B.1. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Maßnahmengestaltung und Durchführung................. 8
B.1.1 Zielsetzung und Einführung ............................................................................................ 8
B.1.2 Maßnahmeort und Erreichbarkeit .................................................................................... 8
B.1.3 Räumlichkeiten und Ausstattung ..................................................................................... 8
B.1.4 Anforderung an die Lehrkräfte/Mitarbeiter ......................................................................10
B.1.5 Organisatorische Vorgaben / Mitteilungs- und Recherchepflichten ....................................10
B.1.6 Unterrichtszeiten Weihnachten/Silvester .........................................................................11
B.1.7 Fahrkostenberechnung ..................................................................................................11
B.1.8 Abrechnungsmodus .......................................................................................................11
B.1.9 Hinweis zur Umsatzsteuerregelung .................................................................................12
B.1.10 Maßnahmenbewertung ................................................................................................12
B.1.11 Abnahme der Anforderungen .......................................................................................12
B.1.12 Versicherung der Teilnehmer .......................................................................................12
B.1.13 Nachbesetzung der Maßnahme mit Teilnehmern ...........................................................12
B. 2 Produktbezogene Leistungsbeschreibung .............................................................................13
10
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Allgemeine Anforderungen .....................................................................................................13
B.3 Gliederung Konzept / Strategiepapier ..............................................................................17
11
Seite 4 von 18
Leistungsbeschreibung
Teil A Allgemeine Bedingungen
Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Auftraggebers
für die Vergabe von Leistungen (einschl. gewerbliche Dienstleistungen und Lieferungen)
A.1 Allgemeines
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die
männliche als auch die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche
Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet.
Soweit in den Verdingungsunterlagen nicht anders angegeben ist,
 sind mit Bedarfsträger die Grundsicherungsstelle im Sinne der  6ff SGB II gemeint.
 ist mit Auftraggeber im Sinne der Vertragsausführung der Bedarfsträger im Sinne der  6
ff SGB II gemeint.
 ist mit Auftragnehmer derjenige Bieter gemeint, der den Zuschlag auf sein Angebot im
Rahmen des jeweiligen Vergabeverfahrens erhalten hat.
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden.
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor der Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren
und diese bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Alle Preise sind jeweils exklusive und inklusive Umsatzsteuer in Euro anzugeben. Andernfalls wird
das Angebot zwingend ausgeschlossen. Fällt keine Umsatzsteuer (Siehe B.1.8) an, dann sind die
Bruttopreise gleich die Nettopreise. Die Angabe des Preises erfolgt auf dem Angebotsschreiben mit
Losen. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können
sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. In den Verdingungsunterlagen
ausdrücklich erwünschte oder zulässige Änderungsvorschläge müssen auf einer besonderen Anlage
gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet und verbindlich unterschrieben werden. Werden
Leistungen angeboten, die in den Verdingungsunterlagen nicht vorgesehen sind, so müssen sie auf
einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit näher beschrieben werden. Auf
Anlagen ist im Anschreiben hinzuweisen.
Der Bieter hat mit dem Angebot die Preismitteilung (Urkalkulation) grundsätzlich beizufügen.
A.2 Ausschluss von unzuverlässigen Bewerbern von der Teilnahme
Es können Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb gemäß  42 VgV ausgeschlossen werden.
A.3 Aufbau, Form und Inhalt
Das Angebot ist ausschließlich in elektronischer Form abzugeben. Die Seitenzahl des Konzeptes darf
10 Seiten exklusive der Anlagen nicht überschreiten. Die Angebotsstruktur ist bei der
Angebotsabgabe einzuhalten. Der Bieter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall sein Angebot bei der
zuständigen Stelle im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern.
A.4 Gewerbliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden
zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, sowie einen Nachweis über den Eintrag im
12
Seite 5 von 18
Berufsregister bzw. Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der
Bieter seinen Sitz hat.
A.5 Trägerzulassung
Es wird eine Trägerzulassung gefordert. Laut  176 SGB III bedürfen Träger der Zulassung durch
eine Fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach  45 Absatz 4 Satz 3 Nummer
1 SGB III selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Nachweis dieser Trägerzulassung
ist mit dem Angebot vorzulegen.
A.6 Vergabemindestentgeltverordnung
Die Vergabemindestentgeltverordnung 2019 (VergMindV 2019) findet Anwendung. Der
Auftragnehmer hat den in der Maßnahme eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im
pädagogischen Bereich im Kalenderjahr 2021 gemäß  4 der VergMindV 2019 zu entlohnen. Treten
in den Jahren 2022, 2023 und 2024 neue Vergabemindestentgeltverordnungen in Kraft, gelten diese
entsprechend.
A.7 Preisanpassungsklausel
Sollte die Vertragslaufzeit über die Dauer von einem Jahr hinausgehen, ist eine Preisanpassung
möglich. Die Preisanpassung kann durch den Auftragnehmer nur beantragt werden, wenn ein
tariflicher Lohn oder der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist und dieser verändert bzw. angepasst
wird.
Die aus diesen Veränderungen des Lohnes entstehenden zusätzlichen Personalkosten sind in einem
schriftlichen Antrag nachzuweisen. Dazu ist die Angebotskalkulation mit dem darin berücksichtigten
und ausgewiesenen Lohn vorzulegen. Die vorhandene Kalkulation wird dann, nur verändert um den
neuen Tarif- oder Mindestlohn, neu berechnet. Die Preisanpassung erfolgt in Höhe der Differenz aus
Neuberechnung und Angebotskalkulation im Folgemonat der Antragstellung.
Eine Preisanpassung kann einmal jährlich, frühestens ab dem zweiten Jahr der Vertragslaufzeit
beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich bis spätestens zum 31.03. des Kalenderjahres beim
Auftraggeber einzureichen. Eine rückwirkende Preisanpassung ist ausgeschlossen.
A.8 Prüfung und Wertung der Angebote
Die in der Ausschreibung genannten weiteren Anforderungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Der
Auftraggeber wendet dabei Zuschlagskriterien in der angegebenen Reihenfolge an:
 Konzept
 Angebotspreis
Die in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung der Verdingungsunterlagen formulierten
Kriterien sind vom Bieter auf jeden Fall zu erfüllen.
Das Konzept wird anhand folgender Matrix gegliedert und bewertet:
Wertungsbereich: A =
Punkte
B = Faktor Summe
1. Methoden und Umsetzung der inhaltlichen
Mindestanforderungen
(0/5/10/15) 3
(Dreifache
Bewertung)
A * B = L
2. Methoden und Umsetzung der Serviceplätze (0/5/10/15) 2
(Doppelte
Bewertung)
A * B = L
3. Prozessablaufplan (0/5/10/15) 1
(Einfache
Bewertung)
A * B = L
13
Seite 6 von 18
4. Integrationsstrategie (0/5/10/15) 2
(Doppelte
Bewertung)
A * B = L
5. Regionale und Überregionale Vernetzung (0/5/10/15) 1
(Einfache
Bewertung)
A * B = L
Wertungsbereich:
A = Punkte B = Faktor Summe
Inhalte, Zielerreichung und Methode werden anhand folgender Skala bewertet:
 0 Punkte: Das Leistungsangebot erfüllt die Mindestanforderungen nicht
 5 Punkte: Das Leistungsangebot erfüllt die Mindestanforderung
 10 Punkte: Das Leistungsangebot übertrifft die Mindestanforderungen
 15 Punkte Das Leistungsangebot übertrifft die Mindestanforderungen erheblich
Um die notwendige Qualität der Leistung sicherzustellen, wird das Leistungsangebot mit 0 Punkten
bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung nicht erfüllt
werden oder die Konzeption nicht schlüssig dargestellt wurde. Die gilt auch, wenn die aufgeführten
Mindestanforderungen lediglich stichpunktartig  ohne weitere konzeptionelle Ausführung oder
Aufgliederung  wiederholt werden. Das Angebot wird von der weiteren Prüfung und Wertung
ausgeschlossen.
 0 Punkte: Um die notwendige Qualität der Leistung sicherzustellen, wird das
Leistungsangebot mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der
produktbezogenen Leistungsbeschreibung nicht oder teilweise nicht erfüllt werden oder die
Konzeption nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch wenn die aufgeführten
Mindestanforderungen lediglich stichpunktartig  ohne weitere konzeptionelle Ausführung
oder Aufgliederung  wiederholt werden. Das Angebot wird von der weiteren Prüfung und
Wertung ausgeschlossen.
 5 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 5 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen
in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung erfüllt sind und die Konzeption schlüssig
dargestellt wird.
 10 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 10 Punkten bewertet, wenn die
Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung übertroffen werden, die
Konzeption schlüssig dargestellt wird und einen überdurchschnittlichen Erfolg in Bezug auf
die Erfüllung der geltenden Zielsetzungen verspricht.
 15 Punkte: Die Wertungsbereiche werden mit 15 Punkten bewertet, wenn die
Anforderungen in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung erheblich übertroffen
werden und/oder besonders herausragende Merkmale/Innovationen im Konzept aufzeigen.
Das Gesamtkonzept wird schlüssig dargestellt und verspricht einen überdurchschnittlichen
Erfolg in Bezug auf die Erfüllung der geltenden Zielsetzungen.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Addition der Punkte für das Konzept.
Im nächsten Schritt wird das Preis-Leistungsverhältnis, der Preis pro Leistungspunkt ermittelt.
Legende:
L
P
Y
14
Seite 7 von 18
Y = Kennzahl für das Preis-Leistungsverhältnis
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte
P = Gesamtpreis
Es folgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag. Bei identischem Preis
pro Leistungspunkt greift das preisgünstigste Angebot.
Der Zuschlag erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot
gebunden. Wird der Zuschlag auf ein Angebot rechtzeitig und ohne Abänderung erteilt, so ist der
Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes
rechtskräftig zustande gekommen.
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Teil B Leistungsbeschreibung
B.1. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Maßnahmengestaltung und Durchführung
B.1.1 Zielsetzung und Einführung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Maßnahmen im Sinne des  16 Abs. 1 SGB II in
Verbindung mit  45 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Die Teilnehmer sind im Rahmen der beruflichen Eingliederung:
1. an den Arbeitsmarkt heranzuführen und
2. in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.
Dazu werden berufs- und lebenspraktische Qualifikationen und Kenntnisse vermittelt, die es den
Teilnehmern ermöglichen am Erwerbsleben teilzuhaben und sich beruflich zu integrieren. Die
Teilnehmer sollen ferner motiviert werden, Ihre berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen und
eigenständig berufliche Perspektiven bzw. berufliche Alternative zu entwickeln.
Die Grundsätze der  35 und 36 SGB III sind bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten.
B.1.2 Maßnahmeort und Erreichbarkeit
Die konkreten Maßnahmenorte sind unter B.2 1. Standorte benannt und zwingend vorgeschrieben.
Der Ort der Leistungserbringung muss jeweils im Innenstadtbereich gelegen sein. Es muss eine gute
Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für die Teilnehmer gegeben sein. Dies bedeutet,
dass der Weg vom bzw. zum öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als 15 Gehminuten entfernt sein
darf. Sollte der Maßnahmeort mehr als 1,5 km vom Stadtzentrum (Rathaus) entfernt sein, hat der
Bildungsträger für geeignete Mittel (Shuttleservice, Fahrräder o. a.) zur Sicherstellung der
Erreichbarkeit Sorge zu tragen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten montags bis
donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr die telefonische
Erreichbarkeit sicherzustellen.
Eine Ablehnung eines zugewiesenen Teilnehmers ist durch den Auftragnehmer nicht möglich.
B.1.3 Räumlichkeiten und Ausstattung
Die Unterrichtsräume haben der vorherrschenden beruflichen Praxis zu entsprechen. Sie müssen den
allgemeinen Anforderungen dieser Maßnahme unter Punkt B.2, den gesetzlichen Anforderungen,
insbesondere der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien
(ASR) sowie bezüglich ihrer Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln den aktuellen Anforderungen der
Praxis entsprechen. Zu einer geeigneten räumlichen Ausstattung gehört auch, dass Sozialräume,
Gruppenräume und Räumlichkeiten für eine Beratung während der Maßnahme -mindestens ein
Raum für Einzelgespräche- für die Teilnehmeranzahl zur Verfügung stehen. Sanitäre Anlagen müssen
in ausreichendem Umfang vorhanden sein und müssen sich im gleichen Gebäude befinden, in dem
die Schulungsmaßnahme durchgeführt wird. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene von
Unterrichts- und Sozialräumen und sanitären Einrichtungen sowie ggf. weiterer Räume wie z.B.
Werkstätten müssen eine ordnungsgemäße Maßnahmedurchführung gewährleisten.
Unterrichtsräume, die als Verkaufsräume bzw. Schaufenster gelten, sind als Schulungsraum nicht
zulässig. Davon ausgenommen sind Räumlichkeiten von Fahrschulen. Auf Verlangen des
Auftraggebers muss der Auftragnehmer Grundrisse der Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
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Die Räumlichkeiten sowie deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik
sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Es gelten folgende Vorschriften /
Empfehlungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung:
 Die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien
 Die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen
(Berufsgenossenschaften)
 Die Brandschutzbestimmungen
 Die niedersächsische Landesbauordnung
 Bildschirmarbeitsverordnung
Die Räumlichkeiten haben hinsichtlich der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln den allgemeinen
Anforderungen dieser Maßnahme unter Punkt B.2 bzw. der Praxis zu entsprechen. Es sind geeignete
Medien zur Unterstützung der Methodik vorzuhalten und einzusetzen, sofern sie erforderlich sind.
Diese müssen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung der Beauftragung haben.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen für alle Maßnahme- und Schulungsräume,
soweit keine speziellen Regelungen in der Leistungsbeschreibung benannt wurden. Bei den Angaben
handelt es sich um Mindestanforderungen.
Mindestanforderungen für Unterrichtsräume:
 Beleuchtung: 500 Lux
 Die Räume müssen mind. 15 Minuten vor Maßnahmebeginn für die Teilnehmer zugänglich sein.
 Die Räume müssen mind. 20 C warm und gegen Sonnenlicht abzudunkeln sein, die
einschlägigen technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.
 Tischbreite Unterrichtstische: mind. 120 cm (Einzeltisch)
 Tischtiefe Unterrichtstische: mind. 80 cm
 Tischhöhe Unterrichtstische: 72 cm
 Stühle Teilnehmer: ergonomische Stühle
 freie Bewegung zwischen den Unterrichtstischen bzw. Tischreihen: 100 cm
 freie Bewegung zwischen der ersten Tischreihe und der Tafelwand: 200 cm
Der Bieter muss die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche und technische Ausstattung für
die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen, wie insbesondere:
 im Raum für Einzelgespräche: 1 Besprechungstisch und 2 Stühle
 es muss insgesamt die Mindestanzahl an PC-Arbeitsplätze (PCs oder Notebooks) gem.
Teilnehmerzahl (siehe B.2) mit Internetzugang zur Verfügung stehen
Anforderungen Rechner/Laptops:
 Dual-Core (oder höher) mit mindestens 1 GB Arbeitsspeicher, optional CD-Laufwerk inkl.
Brennfunktion, USB-Anschluss
 Mindestanforderungen Bildschirm: min. 19 Zoll Flachbildschirm; Mindestauflösung
1280*1024
 Aktuelles Betriebssystem (z.B. Win 7 oder höher)
 Office-Paket zum Lesen und Erstellen von Dokumenten
 Software zum Umgang mit PDF-Dokumenten
 aktuellste Browserversion (Internet Explorer oder Firefox)
 Internetzugang
 Möglichkeit zum Einlesen von Speichermedien (CD, DVD, USB)
 1 Fotokopierer
 1 Telefon- & Faxgerät
 1 Foto-/Farbscanner
 1 Farb-Laser-Drucker
Der Auftraggeber behält sich vor, sollten hinsichtlich der Eignung der Räumlichkeiten Bedenken
bestehen, diese abzulehnen. Gleiches gilt für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der
Vertragslaufzeit.
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B.1.4 Anforderung an die Lehrkräfte/Mitarbeiter
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei der Auswahl des Personals ist
insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z. B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude,
Kreativität und Teamfähigkeit etc.) zu achten.
Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer wie folgt zu
organisieren: bei Krankheit muss spätestens ab dem 3. Arbeitstag alternatives Personal zur
Verfügung stehen, bei Urlaub ab dem 1. Urlaubstag.
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab
Maßnahmebeginn vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zur Durchführung
der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die
Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere
Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.
Der Nachweis (Lebenslauf und Qualifizierungsnachweise) des Personals inklusive einer
Kopie des Arbeitsvertrages hat spätestens eine Woche vor Maßnahmebeginn gegenüber
dem Auftraggeber zu erfolgen.
B.1.5 Organisatorische Vorgaben / Mitteilungs- und Recherchepflichten
Der Auftragnehmer hat Folgendes zu dokumentieren/mitzuteilen:
 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle (wird vom
Auftraggeber im Vorfeld der Maßnahme als Excel-Dokument bereitgestellt) täglich und
entsprechend der Legende zu führen. Darüber hinaus wird vom Auftragnehmer eine wöchentliche
Anwesenheitsliste geführt, die von jedem Teilnehmer am Ende einer Woche abzuzeichnen ist. Diese
müssen mindestens mit folgenden Daten der Anwesenheits- und Fehlzeiten gefüllt werden: Datum,
Vor- und Nachnahme des Teilnehmers, Anwesenheitstage, Feiertage, die unentschuldigten und
entschuldigten Fehlzeiten, Unterschrift des Teilnehmers, Datum und Unterschriftsfeld für den
Dozenten. Auf Verlangen ist diese dem Auftraggeber vorzulegen.
 Die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle ist vom Auftragnehmer nach Abschluss jeder
Einzelmaßnahme vollständig zu erstellen und monatlich bzw. am Ende der Maßnahme per Email
(Dateien mit Secure PDF Encryption (SPX) verschlüsselt) als Microsoft Office und PDF Dokument
zu übermitteln. Für die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle gilt weiterhin, dass der
Auftragnehmer diese drei Tage nach Anfang der Maßnahme beim Auftraggeber abgeben muss, um
gegebenenfalls zeitnah zusätzliche Teilnehmer in den Kurs schicken zu können.
 Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind vom Teilnehmer ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit
gegenüber dem Auftragnehmer durch eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich nachzuweisen. Die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Auftraggeber umgehend zu überreichen. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle Fehlzeiten eines Teilnehmers ohne
wichtigen Grund bzw. mit wichtigem Grund und alle Krankheitszeiten unverzüglich bei
Bekanntwerden mitzuteilen.
 Falls ein Teilnehmer unter Drogeneinfluss (z.B. Alkohol) steht oder sich in sonstiger Weise
auffällig verhält, muss der Auftraggeber vom Bildungsträger unverzüglich informiert werden.
 Für den Fall, dass ein Teilnehmer die Maßnahme nicht antritt, vorzeitig beendet oder
abbricht ist dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Gleichzeitig ist das
abgestimmte Abmahnverfahren bzw. das Ausschulungsverfahren umgehend einzuleiten.
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B.1.6 Unterrichtszeiten Weihnachten/Silvester
Fallen Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) nicht auf einen Samstag oder Sonntag, sind sie
wie gewöhnliche Werktage zu behandeln. Es hat demnach grundsätzlich Unterricht gemäß den
Vorgaben unter B.2 stattzufinden. Gleiches gilt für sog. Brückentage zwischen Weihnachten und
Neujahr (27.12., 28.12., 29.12., 30.12.).
Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eröffnet, den Unterricht an vorgenannten Tagen ganz oder
teilweise ausfallen zu lassen, sofern die ausgefallenen Stunden kompensiert werden. Der Ausgleich
kann entweder durch Verlängerung der Unterrichtszeiten an anderen Tagen oder durch Verlängerung
der Maßnahmelaufzeit insgesamt erfolgen. Möchte der Auftragnehmer von einer dieser Möglichkeiten
Gebrauch machen, ist dies beim Auftraggeber bis spätestens 20.11. schriftlich oder elektronisch
detailliert mitzuteilen, wie ein Ausgleich erfolgen könnte. Der Auftraggeber entscheidet sodann
umgehend über den Ausgleich und teilt dies dem Auftraggeber binnen drei Werktagen mit.
B.1.7 Fahrkostenberechnung
Bei den Fahrkosten handelt es sich um Wege vom Zuhause des Maßnahmenteilnehmers zum
Schulungsort, zum Praktikum oder zu einem Bewerbungsgespräch. Es handelt sich somit um
individualspezifische Ansprüche der Teilnehmer gegen den Bedarfsträger. Dieser entscheidet im
Rahmen der Ermessensausübung über die Angemessenheit dieser Kosten. Über die Höhe der
auszuzahlenden Kosten informiert der Bedarfsträger den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Angebotsabgabe bereit, die Abrechnung und Verauslagung
der Teilnehmerkosten zu übernehmen, soweit diese ihren Anspruch an ihn abtreten.
Die Berechnung und Auszahlung der monatlichen Kosten der einzelnen Teilnehmer wird vom
Auftragnehmer übernommen. Grundlage ist die vom Teilnehmer abgezeichnete
Einzelkostenabrechnung, die auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlage, bzw.
durch einen Sammelüberweisungsträger, auf dem der Empfängername, die Bankleitzahl und
Kontonummer bzw. SEPA-Daten, der Betrag in Euro, der Verwendungszweck, sowie die Fälligkeit
aufgeführt sein muss, zu erfolgen hat. Berechnungsgrundlage ist die vom Jobcenter zur Verfügung
gestellte Anwesenheits- und Abrechnungstabelle. Zur Abrechnung der Fahrtkosten mit dem
Auftraggeber sind vom Auftragnehmer der Fahrtkostenantrag und die Fahrtkostenquittung jedes
Teilnehmers, die Fahrkarten, die Anwesenheits- und Abrechnungstabelle, sowie sonstige
Stellungnahmen, bspw. zu Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, der Rechnung beizulegen. Zu hoch
ausgezahlte Fahrtkostenbeträge durch den Auftragnehmer an einen Teilnehmer werden im
folgenden Monat durch den Auftragnehmer mit dem Teilnehmer verrechnet.
Die Zahlung der verauslagten Teilnehmerkosten erfolgt durch den Auftraggeber nach
Rechnungsstellung und Einreichung aller zur Abrechnung benötigten und o.g. Unterlagen. Sollten
die einzureichenden Unterlagen unvollständig oder nicht korrekt ausgefüllt sein und/ oder nicht
vollständig eingereicht werden, werden die Kosten vom Auftraggeber nicht abgerechnet.
Das konkrete Abrechnungsverfahren wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftragnehmer und
dem Bedarfsträger abgestimmt. Hierbei können monatliche Abschlagszahlungen und eine
Schlussabrechnung zu den verauslagten Kosten vereinbart werden.
B.1.8 Abrechnungsmodus
Grundlage für die Abrechnung ist der für diese Leistung vereinbarte Festpreis. Die Zahlung erfolgt
durch den Auftraggeber in gleichbleibenden monatlichen Raten nachträglich. Der Auftragnehmer
erstellt hierfür eine Rechnung. Die erste Monatsrate ist fällig am Tag nach Ablauf des ersten
Kalendermonats seit Leistungsbeginn und ist gerichtet an:
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Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Michels
Weicheler Damm 9-11
27356 Rotenburg
B.1.9 Hinweis zur Umsatzsteuerregelung
Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gemäß  4 Nr.
21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) des Umsatzsteuergesetzes erfolgt durch die zuständige
Landesbehörde, nicht durch das Jobcenter des Landkreis Rotenburg (Wümme).
B.1.10 Maßnahmenbewertung
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Maßnahmenbewertung durchzuführen. Dabei muss jeder
Teilnehmer die Maßnahme bewerten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Teilnehmer die Bewertung in Ruhe und ohne direkte Aufsicht durch einen Dozenten abgeben können.
B.1.11 Abnahme der Anforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung 1 Woche vor
Maßnahmebeginn zur Abnahme durch das Jobcenter vorzuhalten. Die Abnahme erfolgt durch das
Jobcenter des Landkreis Rotenburg (Wümme). Mindestens ein Vertreter des Auftragnehmers muss
bei der Abnahme zugegen sein.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Maßnahmen jederzeit während der Vertragslaufzeit ohne
Vorankündigung -auch zusammen mit einem technischen Berater- auf Einhaltung der Anforderungen
hinsichtlich aller für die Maßnahmedurchführung relevanter Merkmale überprüfen. Sollten die
Räumlichkeiten, die Ausstattung und/ oder die Dozenten nicht den Anforderungen entsprechen, wird
eine Mängelrüge erteilt und eine Nachfrist von 7 Tagen gewährt. Sollten die Mängel nach 7 Tagen
nicht beseitigt worden sein, behält sich das Jobcenter vor, dem Auftragnehmer den Auftrag zu
entziehen und diesen an den nächstbesten Anbieter der Angebotsauswertung zu vergeben. Die dem
Jobcenter dabei entstehenden Mehrkosten sind vom gerügten Auftragnehmer zu übernehmen.
B.1.12 Versicherung der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind gemäß  2 Absatz SGB VII und  8 SGB VII auf dem unmittelbaren Hin- und
Rückweg zum Maßnahmeort sowie bei Arbeitsunfällen zu versichern. Die Verantwortung für die
Unfallversicherung der Teilnehmer trägt der Auftragnehmer und ist auf Anforderungen des
Auftragsgebers vorzulegen.
B.1.13 Nachbesetzung der Maßnahme mit Teilnehmern
Ziel ist eine volle Auslastung der angebenden Teilnehmerplätze. Der Auftraggeber behält sich vor,
freigewordene Maßnahmeplätze nach zu besetzen, um eine stetige Maximalbesetzung zu
gewährleisten. Eine Nachbesetzung innerhalb des Rahmens einer Vollauslastung führt nicht zu einer
gesonderten Abrechnung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
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B. 2 Produktbezogene Leistungsbeschreibung
Allgemeine Anforderungen
1. Standorte Bremervörde
2. Maßnahmeziel
Unterstützende Maßnahme zur Eingliederung in das Erwerbsleben. Die
Chancen auf Integration in den 1. Arbeitsmarkt sollen durch die vermittelten
Inhalte verbessert werden.
Individuelle Unterstützung und Beratung der teilnehmenden Personen bei der
Suche nach Stellen und der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Das
individuelle Serviceangebot soll den Teilnehmern die Erstellung einer individuell
auf den Bewerber zugeschnittenen Bewerbung ermöglichen. Den Teilnehmern
werden verschiedene Medien (Zeitschriften, regionale und überregionale
Zeitungen, Internet) zur Verfügung gestellt.
3. Zielgruppe Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ALG II beziehen bzw. einer
Bedarfsgemeinschaft angehören.
4.
Teilnehmerzahl
10 Teilnehmer á drei Wochen. Unterstellt wird eine entsprechende dauerhafte
Auslastung pro Teilnehmer über den gesamten Zeitraum. Es sind 10 PCArbeitsplätze
bereitzustellen (ohne zusätzliche PC-Service-Plätze).
5. Zeitlicher
Umfang und
Rahmen der
Maßnahme
Die Unterrichtszeit ist von 9-12:00.
3 Std. an fünf Tagen (15 Stunden/Woche)
Es ist ein laufender Einstieg der Teilnehmer zu gewährleisten.
6. Teilnehmergewinnung
Die Teilnehmer werden über die persönlichen Ansprechpartner des Jobcenter
an den Bildungsträger weitergeleitet.
7. Trägerzertifizierung
Der Auftragnehmer muss eine Trägerzulassung nach AZAV in Form einer Kopie
der Zertifizierung nachweisen. Bei einem Bieterkonsortium muss dieser
Nachweis von allen Beteiligten vorgelegt werden.
8. Ausführungsfrist
Die Maßnahme beginnt am 01.03.2021 und endet am 28.02.2022.
9. optionale
Vertragsverlängerung
Es ist eine Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate vom 01.03.2022
bis 29.02.2023 vorgesehen, soweit beide Vertragsparteien den Vertrag bis
spätestens zum 22.01.2021 schriftlich bestätigen. Erfolgt keine schriftliche
Bestätigung, endet das Vertragsverhältnis automatisch am 28.02.2022.
10. Inhaltliche
Mindestanforderungen/
Beschreibung
Bewerbungsunterlagen
Die Aufgabe der Teilnehmer in der Jobakademie ist es, sich einen Job zu
suchen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll vorrangig das aktive Bewerben
inklusive Stellenrecherche stattfinden. Den Teilnehmern ist eine gezielte,
individuelle Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Bewerbungen
zu bieten, um so eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu
ermöglichen. Es sind aussagekräftige, einwandfreie und individuell auf die
Stärken der Teilnehmer zugeschnittene Bewerbungsmappen zu erstellen.
Dabei sind auch Formen und Vorteile einer Initiativbewerbung zu vermitteln.
Den Teilnehmern sind verschiedene Medien (Zeitschriften, Zeitungen,
Internet) zur Verfügung zu stellen und sie sind bei der Stellensuche zu
unterstützen. Es sind Arbeitsmarktrecherchen hinsichtlich des hiesigen
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Arbeitsmarktes im Internet durchzuführen, die in anschließenden
Bewerbungsaktivitäten münden.
Online Bewerbung / Praktika
Des Weiteren sind den Teilnehmern die Funktionen von Online-Recherchen
sowie die Möglichkeiten einer diesbezüglichen Bewerbung zu vermitteln. Der
Auftragnehmer hat für seine Eingliederungsbemühungen die gängigen Online-
Jobbörsen zu nutzen. Im Einvernehmen mit dem Teilnehmer sind dabei auch
Online-Bewerberprofile zu erstellen. Zielführende Praktika können nach
Genehmigung durch den persönlichen Ansprechpartner des Jobcenters
gemacht werden. Während des Praktikums werden die Teilnehmer nicht
ausgeschult. Mündet das Praktikum nicht in einem Arbeitsverhältnis, holt der
Teilnehmer nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer die
durch das Praktikum ausgefallene Teilnahmezeit nach.
Gruppendynamische Effekte und eigenverantwortliches Handelns sind,
hinsichtlich der Integration der Teilnehmer in Arbeit, die von den Mitarbeitern
in diesem Bereich zu berücksichtigenden Aspekte. Die Mitarbeiter müssen sich
auf den individuellen Teilnehmer einstellen und ihn unterstützen, müssen
jedoch gegebenenfalls spontan auf gruppendynamische Prozesse reagieren.
Diese Prozesse sind mit der Zielsetzung zu steuern, die Teilnehmer zu
motivieren wieder in Arbeit zu gelangen. Die einzigen einzuhaltenden
Rahmenbedingungen sind eine gemeinsame Anfangs- und Endrunde je
Gruppe. In der Anfangsrunde ist die Tagesplanung zu besprechen und in der
Endrunde wird der Tag reflektiert.
11.
Gruppenarbeit
An 5 Tagen innerhalb des Teilnahmezeitraumes ist mit den Teilnehmern eine
gezielte Unterstützung und Beratung zur Führung von Vorstellungsgesprächen
und Teilnahmen an Testverfahren anzubieten, um so eine erfolgreiche
Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Hier sollen die Grundlagen der Kommunikations- und Verhaltensregeln,
Körpersprache, Hygiene, Kleidung, allg. Auftreten und das Rollenverständnis
(Position Arbeitgeber/ Bewerber) behandelt werden. Des Weiteren soll der
Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz thematisiert werden.
Im Rahmen von Rollenspielen soll das Verhalten in einem Bewerbungsgespräch
trainiert werden, damit das Selbstbewusstsein der Teilnehmer gestärkt wird.
Außerdem soll das Thema Mobilität und Flexibilität mit den Teilnehmern
diskutiert werden. Die Zumutbarkeit von Pendelzeiten und die Verschiedenen
Verkehrsmittel sollen erläutert und diskutiert werden. Die Zumutbarkeit von
Stellenangeboten wie z.B. Helfertätigkeiten, Montagetätigkeiten,
Schichtarbeiten, Wochenendarbeit, Überstundenbereitschaft, Gesundheitliche
Einschränkungen, Erwartungen der Arbeitgeber, Bundesweites Bewerben und
Zeitarbeit sollen in diesem Modul behandelt werden.
Des Weiteren soll erläutert werden wie ein höheres Maß an Flexibilität im Fall
von Betreuungs- und Pflegebedarf erreicht werden kann. Hierzu soll dargestellt
werden welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung und Betreuung
vorhanden sind.
12.Serviceangebot
Zusätzlich zur Maßnahme sind 3 individuelle Serviceplätze bereit zu halten.
Diese dienen der Unterstützung bei der kurzfristigen Erstellung von
individuellen Bewerbungsunterlagen auf Arbeitsplatzangebote.
Die Nutzung des Serviceangebotes ist unabhängig von der Teilnahme an der
Jobakademie. Die in Anspruch genommenen Serviceplätze bleiben hinsichtlich
der Teilnehmerzahl unberücksichtigt und werden nicht gesondert vergütet.
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Den Nutzern sind zur Stellenrecherche unterschiedliche Medien (Internet,
Zeitungen) zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird die Gelegenheit geboten,
in Zeitschriften, regionalen und überregionalen Zeitungen, in elektronischen
Medien etc. nach Stellenanzeigen zu suchen, sowie vom Arbeitsmarkt
akzeptierte Bewerbungsmappen zu erstellen und diese zu verschicken.
Der Auftragnehmer hat die erstellten Bewerbungsunterlagen auf
Ihren Inhalt und Form zu prüfen, um ggf. mit dem Teilnehmer eine
Verbesserung vornehmen zu können.
Die Zuweisung erfolgt über den jeweiligen persönlichen Ansprechpartner (pAp)
des Nutzers. Der Nutzungszeitraum wird individuell festgelegt, die genauen
Nutzungszeiten sind mit dem Maßnahmeträger abzustimmen. Die Nutzung des
Serviceangebotes muss dem Teilnehmer spätestens nach Ablauf einer Frist von
einer Woche gewährt werden.
Kosten für Bewerbungsunterlagen sind für die Serviceplätze nicht zu
kalkulieren. Diese Kosten werden nach Rechnungsstellung vom Jobcenter
getragen. Die zusätzlich anfallenden Kosten für Bewerbungsunterlagen dürfen
jedoch den kalkulierten Wert in den einzelnen Losen nicht übersteigen.
13.
Bewerbungsfoto
Um professionelle Bewerbungsfotos zu gewährleisten, ist diese Leistung durch
einen vom Auftragnehmer beauftragten Berufsfotografen zu erbringen.
Das Angebotskonzept soll daher die Zusammenarbeit mit einem
Berufsfotografen aufzeigen. Dazu legen Sie bitte die Angebote des
Fotografen/in bei, welches den Preis für Bewerbungsfotos pro Bewerber
aufzeigt. Es ist darauf zu achten, dass die Bewerbungsfotos der einzelnen
Teilnehmer sich nicht nur durch das jeweilige Gesicht unterscheiden
(verschiedene Hintergrundmotive bzw. Farben verwenden). Im Einzelfall
können auch schwarz/weiß Foto genutzt werden, wenn diese stilistisch zur
Bewerbung passen.
14.
Bewerbungsmap
pen
Das Erstellen und versenden von mind. 10 Bewerbungsmappen pro Teilnehmer
wird vorausgesetzt. Im Angebot sind 10 Bewerbungsmappen inkl. Umschläge
+ Porto kalkulatorisch für jeden Teilnehmer zu berücksichtigen. Jedem
Teilnehmer sind die Bewerbungsunterlagen in Papierform sowie in digitaler
Form auf einem für den Teilnehmer kostenlosen USB-Stick auszuhändigen.
Dem Träger werden pro Maßnahmedurchlauf 100 USB Sticks vom auftraggeber
zur Verfügung gestellt. Besteht ein höherer Bedarf ist Rücksprache mit dem
Auftraggeber zu halten. Ggf. wird dem Auftragnehmer nach Absprache mit
dem Auftraggeber dieser höhere Bedarf erstattet.
Werden die kalkulierten 10 Bewerbungsmappen pro Teilnehmer nicht voll
ausgeschöpft sind die nicht verwendeten Bewerbungsmappen auf die
Serviceplätze zu übertragen.
15. Methoden Einzelgespräche, Einzelarbeit, Gruppengespräche, Gruppenarbeiten,
Internetrecherchen, Ausarbeitung von Bewerbungsunterlagen am PC
16. Höhe des
Personaleinsatzes
Ein 0,5 Jobcoach und eine 0,5 Kraft für administrative Aufgaben. Dabei
entspricht der Wert 1 einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden ohne
Pausen.
17. Personalanforderungen
In der Jobakademie sind ein Jobcoach und eine Kraft für administrative
Aufgaben (z. B. Teilnehmerverwaltung, Auszahlung der Fahrtkosten an die
Teilnehmer und Abrechnung mit dem Bedarfsträger) einzusetzen. Die
Angaben über die Höhe des Personaleinsatzes erfolgt in B.2.1, B.2.2 und B.
2.3.
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Beim Jobcoach wird ein Berufs- oder Studienabschluss erwartet. Der Jobcoach
muss über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, davon
mindestens eine zweijährige Erfahrung in der beruflichen sowie sozialen
Eingliederung der Zielgruppe und eine einjährige betriebliche Erfahrung.
Kenntnisse der Anforderungen in den Berufen und am regionalen und
überregionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie entsprechende
Betriebskontakte sind unabdingbar. Außerdem erfordern die Aufgaben des
Jobcoaches Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz sowie ein stark
kundenorientiertes Verhalten. Des Weiteren müssen einschlägige Erfahrungen
im Bewerbungstraining und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen
vorhanden sein. Die Aufgabe des Jobcoaches liegt in der erfolgreichen
Integration der Teilnehmer in den Ausbildungs-/Arbeitsmarkt, in der
Einleitung der für die Integration notwendigen Qualifizierungen und in der
Stabilisierung der Teilnehmer.
Es werden umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung,
Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) vorausgesetzt. Darüber hinaus
müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der Jobbörsen
Arbeit vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, bei Bedarf
den Teilnehmer im Umgang mit diesen Jobbörsen zu unterstützen.
Zeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als
Berufserfahrung.
Fach- und Führungskräfte, die aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten
Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der
auch ehrenamtlichen  Arbeit besonders geeignet erscheinen, sind im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber zugelassen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über
den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen
und pädagogischen Wissensstand verfügt.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch festangestellte
Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Festangestellt
bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern
geschlossenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträge nicht einen
geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen.
Minijobs im Sinne  8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören
nicht zum festangestellten Personal.
Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Personalkapazitäten für einen
regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Auftragnehmer und
Bedarfsträger sowie zur Durchführung von Fallbesprechungen und
Fallkonferenzen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen zur Verfügung stehen.
Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern Jugendliche befinden können,
muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der
Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder
schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen
Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des
Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne
des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern
vorliegt.
18. Dokumentation
Doku 1 /Einladung
Der Teilnehmer erhält durch seinen persönlichen Ansprechpartner des
Jobcenters des Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Einladung zu der
Maßnahme.
24
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Doku 2 / Bewerbungsunterlagen
1 Woche nach Zuweisung des Teilnehmers muss dem Auftraggeber der
Lebenslauf und das Bewerbungsanschreiben vorgelegt werden. Umgehend
nach Fertigstellung der Bewerbungsunterlagen muss eine vollständige
Bewerbungsmappe von jedem Teilnehmer (Deckblatt, Bewerbungsanschreiben,
Lebenslauf, sämtliche Arbeitszeugnisse und Qualifizierungsnachweise)
vorliegen. Zudem wird eine Bewerbungsliste übermittelt, aus der
hervorgeht, bei welchen Betrieben sich die Teilnehmer im laufenden
Maßnahmemonat beworben haben.
Mit dem Angebot ist beispielhaft eine Bewerbungsunterlage
einzureichen.
Doku 3/ Teilnehmerliste
Die vom Jobcenter bereitgestellte und vom Auftragnehmer zu führende
Teilnehmer- und Abrechnungsliste (Excel) ist dem Auftraggeber wöchentlich
zu übersenden.
Doku 4 / Anzahl Bewerbungsmappen
Es ist eine Liste über die Anzahl aller erstellten Bewerbungsmappen je
Teilnehmer zu führen. Diese Liste ist dem Auftraggeber jeweils zum Ende eines
Monats per Email zu übermitteln.
19. Datensicherheit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz
einzuhalten. Erstellte Bewerbungsunterlagen sind sicher vor dem Zugriff
Dritter zu speichern.
Der Austausch sämtlicher unter 12. Dokumentation Dokumente erfolgt per
E-Mail. Die Dateien sind mit Secure PDF Encryption (SPX) zu
verschlüsseln.
20. Anwesenheit
der Teilnehmer
und
Abmahnverfahre
n
Der Auftragnehmer hat das im Vertrag zwischen Teilnehmer und Träger
angewandte Abmahnverfahren mit dem Jobcenter abzustimmen.
Bei schriftlicher Abmahnung eines Teilnehmers ist das Jobcenter über diesen
Sachverhalt umgehend zu informieren. Die Mitarbeiter der Maßnahme müssen
über Anwesenheitsregelungen und Abmahnverfahren umfassend informiert
sein.
21.
Prozessablaufplan
Skizzieren Sie einen grafischen verbindlichen Prozessablaufplan in dem die
einzelnen Prozessschritte von der Übergabe des Kunden vom Jobcenter zu
Ihnen, bis zur Vermittlung in Ausbildung bzw. sozialversicherungspflichtiger
Arbeit dargestellt ist. Zeigen Sie hierbei auf, welche
Kommunikationsschnittstellen zwischen Kunden, Ihnen, dem Jobcenter sowie
dem Arbeitgeber existieren.
22. Flyer 1 Woche nach Zuschlagserteilung ist dem Auftraggeber ein Flyer in digitaler
Form zur Verfügung zu stellen. Dieser ist bei Veränderungen eigenständig
durch den Bieter zu aktualisieren und an den Auftraggeber zu übermitteln.
B.3 Gliederung Konzept / Strategiepapier
Erwartet wird dabei eine kurze, aber präzise Prozess- bzw. Verfahrensbeschreibung mit der Definition
der Schwerpunktsetzung. Vorausgesetzt wird eine sehr gute Kenntnis und Einschätzung der
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Zielgruppe. Im Rahmen des Konzeptes ist vom Bieter mit Tatsachen darzulegen, wie er die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Inhalte umsetzen und die geforderten Ziele erreichen will. Die
Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für die Konzepterstellung. Bei der Beschreibung des
Konzeptes kommt es auf eine sachliche, klare und nachvollziehbare Darstellung des Angebotes an.
Hier werden die Angaben zur Art der Durchführung erwartet.
Ziel der Maßnahmen ist, die Erhöhung der Integrationschance der zugewiesenen Personen in
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Hierzu sind der Zielgruppe und dem Arbeitsmarkt
entsprechende Methoden und Strategien anzuwenden. Die Umsetzung der Maßnahme ist in einem
Konzept nach folgender Gliederung darzustellen:
 Methoden und Umsetzung der Inhalte gemäß B.2 Allgemeine Anforderungen/ 8. Inhaltliche
Mindestanforderungen/Beschreibung).
 Methoden und Umsetzung der Inhalte im Bereich der Serviceplätze Berücksichtigung der
Mindestanforderungen.
 Prozessablaufplan
 Integrationsstrategie
 Regionale und überregionale Vernetzung des Trägers
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(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht
BImA-Nummer
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
179/20/55 Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V. mit  45 SGB III)
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633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,
ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
(Name des Bieters)
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das
Angebot ausgeschlossen. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
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635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
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Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(UVgO - Eigenerklärung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
 über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
 ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
 ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen
beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden.
 ich / wir sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht
die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise
verbreiten.
 ich/wir nicht rechtskräftig verurteilt worden bin/sind
nach den  129, 129a, 129 b (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen)
und nach den  261(Geldwäsche), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 334
(Bestechung) Strafgesetzbuch, Artikel 2  2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler
Bestechung sowie  370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung).
 die von mir/uns für die Leistungen eingesetzten Personen die für die Leistungen
erforderlichen beruflichen Befähigungen haben.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
179/20/55
Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V. mit  45
SGB III)
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
08.10.2020
Verfahren: 179/20/55 - Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V.
mit  45 SGB III)
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Maßnahmepreis gesamt USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Gemäß Leistungsbeschreibung.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis
[EUR]
................
Hinweis zur Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuersatz ist Teil des Angebotpreises und daher entsprechend abzuändern bzw. einzutragen.
Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfolgt nicht durch den
Auftraggeber sondern durch die zuständige Landesbehörde.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
08.10.2020
Verfahren: 179/20/55 - Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V.
mit  45 SGB III)
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
08.10.2020
Verfahren: 179/20/55 - Jobakademie Bremervörde (Maßnahme im Sinne des  16 SGB II i.V.
mit  45 SGB III)
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
33
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
34
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/10/ee816d55-6bef-4f22-9423-3d461edacce0.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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