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Ausschreibung: Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen - DE-Nürnberg
Reinigungs- und Hygienedienste
Dokument Nr...: 886936-2020 (ID: 2020101515262815652)
Veröffentlicht: 15.10.2020
*
Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen
VERGABEUNTERLAGEN
2020004529
Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg - Abfallwirtschaftsbetrieb
Hintere Marktstraße 4, 90441 Nürnberg, Deutschland
22.09.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 4
Stadt Nürnberg
UVgO............................................................................................................................
.......... 4
Bewerbungsbedingungen
UVgO.............................................................................................................. 4
() BVB UVgO-VgV NBG (KEF unter Eigenschaften)................................................................................ 7
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAVB) ............................................................................
8
Datenschutzhinweis
Vergabeverfahren.................................................................................................... 15
Datenschutzhinweis Bieterkartei
.............................................................................................................. 17
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ....... 19
Fremdfirmenordnung..............................................................................................................
.......................... 20
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 32
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 60
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 65
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Projektinformationen
Projektnummer: 2020004529
Projektname: Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen
Gewerk: Dienstleistung
Projektbeschreibung: Reinigung von Rohrleitungen, Schläuchen und Wärmetauscherrohren in Rauchgasreinigung und
Abwasserbehandlung der Müllverbrennungsanlage
CPV-Code Code Bezeichnung
90900000-6 Reinigungs- und Hygienedienste
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Termine
Bekanntmachung am: 07.10.2020
Einreichungsfrist Teilnahmeantrag: bis einschließlich um Uhr
Angebotsfrist: bis einschließlich 10.11.2020 um 23:59:00 Uhr
Eröffnungstermin: am ab Uhr
Bindefrist: bis einschließlich 17.12.2020
geplante Ausführungsfrist: vom 15.02.2021 bis einschließlich 19.11.2021
1. Auskünfte
Auskünfte erteilt die Vergabestelle (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden
Angaben gemacht werden). Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über
die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, wird ausgeschlossen.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt über das Nachrichtenmodul im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im
eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Fragen auf anderen
Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e
vergabe.de. Bieterfragen müssen bis spätestens 05.11.2020 12:00 Uhr eingegangen sein, für
später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per
E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im
Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2. Kriterien für die Auftragsvergabe
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Gewichtung: siehe in der Leistungsbeschreibung
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als
Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des Bieterassistenten eingesehen werden.
3. Bedarfspositionen
Eventuelle Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
4. Nebenangebote
1
Nebenangebote sind nicht zugelassen
5. Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden und an der dafür vorgesehenen Stelle (in der Angebotsmaske
des Bieterassistenten im Unterpunkt "Nachlass") aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Vomhundertsatz angebotener
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen
abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für
die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel werden
durch den Preisnachlass nicht verringert.
6. Losaufteilung
Eine Losaufteilung ist vorgesehen: Ja
Art der Losauswahl: Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
7. Eigene Geschäftsbedingungen
Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (z.B. AGB) beigelegt, muss das
Angebot gemäß 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. 53 Abs. 7 Satz 1 und 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
ausgeschlossen werden.
8. Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte
Vertragsbedingungen/Formu lare und Produkte/Leistungen) hinterlegten und aufgeführten
Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung gültigen Fassung, Vertragsbestandteil. Die Rangfolge richtet sich nach 1
VOL/B.
Insbesondere sind die Bewerbungsbedingungen und die ergänzende Erklärung zur
Angebotsabgabe zu beachten, die bereits mit Angebotsabgabe verbindlich gelten.
9. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
10. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
11. Datenschutz
a) Verarbeitung personenbezogener Daten durch freiwillige Angabe
Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig und sind
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
b) Qualifizierter Datenschutzhinweis
Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
c) Personenbezogene Daten Dritter
Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der Auftragnehmer/die
Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich
2
eigenständig verantwortlich. Auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte
Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den Betroffenen bekannt zu machen.
d) Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung notwendig,
wenn die Auftraggeberin einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrages eine Fernwartung vereinbart wird. Ergibt sich die
Notwendigkeit einer Auftragsvereinbarung erst während der Vertragslaufzeit, wird eine
Vereinbarung auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
12. Form der Angebotsabgabe
Durch die elektronische Angebotsabgabe ist das Textformerfordernis gemäß 126 b BGB erfüllt.
Die Angebotsabgabe auf herkömmlichem vollständig schriftlichem Weg (Papierform) ist in diesem
Verfahren nicht zugelassen.
Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support der Firma Healy
Hudson: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106 81.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, die Angebotsunterlagen
in der Eingabemaske im Bieterassistenten (elektronisch) auszufüllen und bis zum
Einreichungstermin (elektronisch) abzugeben. Die Angebotsfrist finden Sie unter Allgemeines >
Termine. Um Angebote außerhalb des Vergabemanagementsystems elektronisch bearbeiten zu
können, verwenden Sie bitte Ihre Kalkulationssoftware oder eines der im Internet kostenlos zur
Verfügung gestellten AVA-Programm (z. B. unter www.heitker.de).
13. Kalkulation
Bei Leistungen des Gebäuderreinigerhandwerks sind von den für die Beauftragung in Frage
kommenden Bietern ausgefüllte Kalkulationsblätter 221 oder 222 und 223 vor der Auftragserteilung
zu übermitteln. Im Formblatt 223 sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzugliedern.
Bis zu einer Angebotssumme von 50.000 behält sich der Auftraggeber vor, nur ausgewählte
Positionen im Formblatt 223 aufgliedern zu lassen. Die Nachforderung der Aufgliederung der
Leistungen des/der Nachunternehmer(s) wird vorbehalten.
14. Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer Nordbayern
bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
15. Wichtige Bieterhinweise
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zwingend
zum Angebotsausschluss führen, auch wenn diese unabsichtlich oder unbewusst erfolgen.
Zu einer Änderung der Ausschreibungsunterlagen kann es beispielsweise durch
Angebotserläuterungen, welche der Leistungsbeschreibung oder den Vertragsbedingungen
widersprechen, kommen. Auch Hinweise zum Zahlungsziel, zum Gerichtsstand, zur
Angebotsbindefrist oder ein Eigentumsvorbehalt stellen eine Änderung der
Ausschreibungsunterlagen dar, die zwingend zum Ausschluss von der Angebotswertung führt.
Des weiteren können Angebote nicht gewertet werden, die nicht rechtzeitig vor dem Ende der
Angebotsfrist im System eingestellt sind.
Geänderte Leistungen können nur im Rahmen von Nebenangeboten abgegeben werden, wenn
diese ausdrücklich zugelassen sind. Um gewertet zu werden, müssen Nebenangebote als solche
gekennzeichnet sein. Nebenangebote müssen gleichwertig zur ausgeschriebenen Leistung sein.
Die nachträgliche Änderung eines Angebots ist nicht möglich. Dies betrifft nicht nur die
Angebotspreise, sondern z.B. auch Fabrikate, die Bauzeit oder den Umfang der Eigenleistung.
3
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 1 von 3
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung UVgO).
1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten, so
hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform
darauf hinzuweisen.
1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für
Bietergemeinschaften.
1.3 Angebot
1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die
natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot
mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in
vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung
des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur
Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im
Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen
werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen
und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten
aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle
Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz
oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe verlangt,
ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung) auch dann
anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese
Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische
Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der
Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm
angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
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vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 2 von 3
1.4. Datenschutz
1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig
und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der
Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer
Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den
Betroffenen bekannt zu machen.
1.5 Nebenangebote
1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen
erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl ist an der im dafür
vorgesehenen Stelle aufzuführen.
1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung
vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
die funktionalen Anforderungen und
die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere
Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen.
1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im
Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht gewertet
werden.
1.6 Bietergemeinschaften
1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im
Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
5
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 3 von 3
1.7 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht
berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem. 46 UVgO.
6
Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Die -Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
, Müllverbrennungsanlage
Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen
Reinigung von Rohrleitungen, Schläuchen und Wärmetauscherrohren in Rauchgasreinigung und Abwasserbehandlung der
Müllverbrennungsanlage
Dienstleistung
1. Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat Firma/Büro mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom oben genannten Beauftragten getroffen werden.
2. Anlieferungs- oder Annahmestelle
Nürnberg, Müllverbrennungsanlage, .
3. Ausführungsfristen
3.1 Anlieferung bzw. Beginn der Ausführung am: 15.02.2021
3.2 Die Leistung ist fertigzustellen bis zum 19.11.2021.
3.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Leistung Datum
Revision Soleanlage (Abwasserbehandlungsanlag e): 15.02.2021 - 26.02.2021
1. Zwischenreinigung Vorkonzentrierung (Abwasserbehandlungsanlag e): 03.05.2021 - 14.05.2021
2. Zwischenreinigung Vorkonzentrierung (Abwasserbehandlungsanlag e): 08.11.2021 - 19.11.2021
Revision Linie 1: 24.03.2021 - 30.03.2021
Revision Linie 2: 23.06.2021 - 29.06.2021
Revision Linie 3: 22.09.2021 - 29.09.2021
4. Vertragsstrafen ( 11)
Es wird eine Vertragsstrafe vereinbart: Ja
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist: 0.5 vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme desjenigen Teils der
Lieferung/Leistung, der
nicht genutzt werden kann.
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen: 0.5 Prozent der den unter Ziffer 3.3 genannten Einzelfristen zugehörigen
Auftrags-Teilsummen für
denjenigen Teil der Lieferung/Leistung, der nicht genutzt werden kann.
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (15)
5.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber in folgender Anzahl einzureichen: 2-fach
und zugleich sind alle Rechnungen bei in folgender Anzahl einzureichen:
5.2 Eventuell notwendige Anlagen zu den Rechnungen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen u.s.w.) sind in
folgender Anzahl einzureichen: 1-fach
6. Sicherheitsleistung (18)
Für die Lieferung/Leistung ist Sicherheit zu leisten: Nein
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß Nr. 15 ZAVB/L ist zu leisten in Höhe von Prozent der Auftragssumme.
7. Veröffentlichungen
Sämtliche Äußerungen oder Mitteilungen des Auftragnehmers gegenüber Dritten, welche die Leistung, den Inhalt des Vertrages
oder dessen
Abwicklung betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
8. Mittelstandsförderung
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom
20.12.2007 (Nr. I B 1612-917-29-926) in der jeweils gültigen Fassung).
9. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Zusatz für Dienstleistungen (Industriereinigung etc.) in der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA): Die Verpflichtung aus
den gesetzlichen
Arbeitsschutzvorschriften (Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, etc.) trifft in erster Linie den Auftragnehmer bzw.
Nachunternehmer in eigener
Verantwortung gegenüber seinen Beschäftigten. Die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit in der MVA darf 8 Stunden nicht
überschreiten. Sie
kann bis zu 10 Stunden betragen, wenn der Auftragnehmer für seine Arbeitnehmer einen entsprechenden Ausgleich innerhalb von 6
Monaten
oder 24 Wochen vornimmt. keine weiteren Bedingungen
7
Stadt Nürnberg
vhbn_0521, Stand Dezember 2019
Seite 1 von 7
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige Patentgebühren
und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung
benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung
verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von
Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung
von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung ( 2 VOL/B)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen ( 3 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
8
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 2 von 7
5 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber unverzüglich
unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen
zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter gegebene Aufträge
in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die Abrechnung gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
5.4 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts
zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz
mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach 7, 7a oder 11 AEntG oder einer
nach 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
vorgegeben werden, sowie gem. 7 Abs. 1 AGG und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen
und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Der
Auftragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen durch die Vorlage
prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz von Nach- oder Subunternehmern
sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten und haben
die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen.
6 Kündigung aus wichtigem Grund ( 8 VOL/B)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht
oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es
gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2 VOL/B)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme
an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer
Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus 8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
9
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 3 von 7
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach 24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
8 Abnahme ( 13 VOL/B)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw. Lieferung.
10 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung
zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu
nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung gegebenenfalls abgekürzt wie in der Leistungsbeschreibung
aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen
zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in
2-facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich
Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
10
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 4 von 7
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen
Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert
werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
12 Zahlungen ( 17 VOL/B)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut
den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber
an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft
nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den Zahlungsbetrag
incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen ( 17 VOL/B)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens
nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz des
247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen
in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen
Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem Form-
11
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 5 von 7
blatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des 406 BGB zulässig
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber
bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags
an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht,
wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige
Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe 354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer
Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung dem Auftraggeber
angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe 354a
Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung ( 18 VOL/B)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen
aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche
einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der Auftragnehmer
Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der Auftragssumme
einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu 10 %
der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der Auftragssumme
um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der Auftraggeber
kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine entsprechende
Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
12
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 6 von 7
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der voraussichtlichen
Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert oder gemäß
Nr. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche erfüllt
sind.
16 Bürgschaften ( 17 und 18 VOL/B)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer
zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß 770 und 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit
gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen
des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird zurückgegeben,
wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten
Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung
auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19 VOL/B)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwi-
13
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 7 von 7
schen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18 Gerichtsstand ( 19 VOL/B)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
14
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
Bereitstellen von Vergabeunterlagen
Beantwortung von Bieterfragen
Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
Abfrage und Überprüfung der Eignung
Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
Pflege einer Bieterkartei
Dokumenten- und Vertragsmanagement
Vertragsabwicklung
Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie
Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich weitergegeben an:
Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. 150a GewO
Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen
Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
Übermittlung an Drittländer
15
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem Datenschutzbeauftragten
Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem. 8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen
bzw. 20 EU VOB/A i.V.m. 8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für
drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Bei nationalen Ausschreibungen sind gem. 6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen
mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert
25.000 ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 ohne
USt. übersteigt, sind die in 20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten,
20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und
21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt
wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten
Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren
möglicherweise nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen
und abgewickelt werden.
16
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Aufnahme in eine Bieterkartei
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
Pflege einer Bieterkartei
Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
Abfrage und Überprüfung der Eignung
Berücksichtigung in Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b DSGVO.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich weitergegeben an:
Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. 150a GewO
Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit DSB Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, bis Sie uns von dem Wunsch, aus
der Bieterkartei entfernt zu werden, in Kenntnis setzen. Personenbezogene Daten in Unterlagen
aus Anlass der Aufnahme in die Bieterkartei (z.B. im Rahmen der Eignungsprüfung) werden so
17
lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich
ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen
die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,
steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie
von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen zukünftigen Vertragsschluss
erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten können Sie bei Vergabeverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.
18
Stadt Nürnberg
vhbn_0522-1, Stand November 2018
Seite 1/1
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mit Abgabe des Angebots bestätige ich/bestätigen wir, dass im Fall der
Auftragserteilung die Entlohnung der an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer
nicht unterhalb der in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden
Lohntarife erfolgen wird, sowie die Beachtung und Einhaltung der weiteren
Vorschriften nach den Bestimmungen des AEntG bzw. des MiLoG. Bei einem
Einsatz von Nachunternehmern verpflichte(n) ich/wir diese entsprechend.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Entlohnung von
mir/uns und meinen/unseren Nachunternehmern eingesetzten Arbeitnehmern
nach den in Bayern geltenden Lohntarifen nachweisen und hierzu im
erforderlichen Umfang Einsicht in meine/unsere Firmenunterlagen gewähren.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir prüffähige Unterlagen für
die an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden
Angaben vorlegen: Anzahl der im fraglichen Zeitraum an diesem Auftrag
beteiligten Arbeitnehmer, Namensliste der tätigen Mitarbeiter, Summe der
geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden, Summe der Bruttolöhne, Abrechnungsmonat/-
jahr, Urlaubslisten.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer
mit der Vorlage der vorgenannten Unterlagen und Überprüfung der tarifgerechten
Entlohnung sowie der weiteren Vorschriften gemäß den Bestimmungen
des AEntG werde(n) ich/wir einholen. Einen Einsatz von Nachunternehmern
mache(n) ich/wir auch davon abhängig, dass diese entsprechend
verfahren und sich verpflichten, dies in gleicher Weise auf Verlangen
nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Aufträgen zur Folge haben
kann ( 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UVgO bzw. 124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GWB
i.V.m. 21 AEntG bzw. 19 MiLoG)) und dass eine sofortige Kündigung
bestehender Aufträge seitens der Auftraggeberin erfolgen kann.
19
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Seite 1 von 12
Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
Fremdfirmenordnung
der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) erläßt für das Arbeiten von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände
der Müllverbrennungsanlage die folgende Fremdfirmenordnung. Die Fremdfirmenverordnung
wird als Teil A 2 in die Anlagendokumentation der Müllverbrennungsanlage aufgenommen.
Die Bestimmungen dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. Zur leichteren Lesbarkeit
wird im Vorschriftentext auf die geschlechtliche Differenzierung verzichtet.
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1.2 Ansprechpartner
2 Begriffe
3 Kommunikation
3.1 Telefonanlagen
3.2 Wichtige Telefonnummern
3.3 Meldung von besonderen Ereignissen
3.4 Maßnahmen bei Notfällen und Unfällen
3.5 Unfallmeldung, Meldeumfang
4 Verhaltensregeln
4.1 Hausrecht
4.2 Schilder und Absperrungen
4.3 An- und Abmeldung
4.4 Regeln zum Aufenthalt und Arbeiten in
der MVA
5 Fahrzeugverkehr
5.1 Verkehr mit Fahrzeugen, Regeln und
Gefahren
5.2 Parkplätze
5.3 Gabelstapler und Radlader
6 Baustellenbereiche / Arbeitsbereiche
6.1 Baustellenbereiche und Arbeitsbereiche
6.2 Baustellen- bzw. Arbeitsbereichsausstattung
6.3 Zuständigkeit, Koordination, Zusammenarbeit
6.4 Baustellenpläne
6.5 Zustand und Reinigung der Baustellenbereiche
6.6 Unterweisung
6.7 Kenntnisnahme der örtlichen Gegebenheiten
6.8 Freigabe der Arbeiten durch ASN,
Arbeitsauftrag
6.9 Versorgung
6.10 Benutzung von Krananlagen
7 Arbeitssicherheit
7.1 Arbeitssicherheit auf der Baustelle bzw.
im Arbeitsbereich
7.2 Gefahrstoffe
8 Brandschutz
8.1 Brandschutz, Vorbeugung
8.2 Rauchabzüge, Entrauchungsklappen
8.3 Flucht- und Rettungswege allgemein,
Zufahrt Feuerwehr
8.4 Fluchtwege in der MVA
8.5 Brand melden, Alarm Auslösen
8.6 Verhalten bei Alarm
8.7 Brandbekämpfung
9 Umweltschutz
9.1 Gewässerschutz
9.2 Emissionsschutz
9.3 Abfalltrennung, -verwertung bzw. - entsorgung
10 Anhänge
Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
20
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Seite 2 von 12
Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
(1) Die Fremdfirmenordnung dient insbesondere
der Arbeitssicherheit der Beschäftigten der
Auftragnehmer und des Abfallwirtschaftsbetriebs
Stadt Nürnberg.
(2) Sie gilt für Arbeiten im Betriebsgelände der
Müllverbrennungsanlage Nürnberg, Hintere
Marktsstraße 4, sowie im Betriebshof des
ASN Hintere Marktstraße 4 und Am Pferdemarkt
23 bis 27 bei allen Instandhaltungsoder
Bauarbeiten, die eine Fremdfirma
selbstständig durchführt.
(3) Die Fremdfirmenordnung gilt auch für die
Nachunternehmer, soweit sie in der MVA liefern
oder dort tätig sind.
(4) Sie wird dem Auftragnehmer mit dem Vertrag
bzw. den Ausschreibungsunterlagen zugesandt
und dem Aufsichtsführenden des Auftragnehmers
beim Arbeitsbeginn ausgehändigt.
1.2 Ansprechpartner
(1) Für jede durchzuführende Instandhaltungs-,
Umbau- oder Neubaumaßnahme wird von
ASN ein Ansprechpartner für die Arbeiten
des Auftragnehmers benannt.
2 Begriffe
(1) Fremdfirmenbaustelle ist der Ort eines Bauvorhabens
nach BaustellV oder einer Instandhaltungsmaßnahme
mit mehreren beteiligten
Firmen bzw. Organisationen, die
durch eine Fremdfirma gemäß GUV-V A1 6
koordiniert wird
(2) Arbeitsbereich ist der Bereich, in dem ein
Auftragnehmer tätig ist und der gemäß GUVV
A1 6 von ASN koordiniert wird.
(3) Baustelle ist ein allgemeiner Begriff für eine
Fremdfirmenbaustelle oder einen Arbeitsbereich
(4) Baustellenbereich ist der örtliche Bereich
einer Baustelle
(5) Auftragnehmer (AN) ist die zur Durchführung
von Revisionsarbeiten, Reparaturen, Prüfungen,
Bauarbeiten etc. beauftragte Firma oder
Organisation
(6) Aufsichtsführender des AN ist der in der MVA
bzw. im ASN-Gelände anwesende verantwortliche
Mitarbeiter des AN
(7) ASN, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
(8) MVA, Müllverbrennungsanlage des ASN
(9) Meister ist der für den jeweiligen Auftragnehmer
zuständiger Ansprechpartner des
ASN, in den meisten Fällen aus der Organisationseinheit
Instandhaltung ASN/E-I
(10) Freigabeverfahren ist das formelle Verfahren
zum Freischalten und Stilllegen bzw. zum Erteilen
einer Arbeitserlaubnis von Anlagenteilen
der MVA, um ein sicheres Arbeiten zu
ermöglichen
(11) Betriebsfremde Personen sind in der MVA
anwesende Personen, die nicht Beschäftigte
des ASN sind oder dort Abfälle anliefern, in
der Regel Fremdfirmenbeschäftigte oder Besucher
3 Kommunikation
3.1 Telefonanlagen
(1) In der Müllverbrennungsanlage sind getrennte
Telefonanlagen vorhanden:
3.1.1 Haustelefone:
(1) Die Haustelefonanlage ist ein auf die Müllverbrennungsanlage
begrenztes internes Telefonnetz
mit vielen allgemein zugänglichen
Apparaten in den Anlagen und den Treppenhäusern,
sowie der Schaltwarte und den
technischen Büros. Feuerwehr, Polizei oder
Rettungsdienst können in diesem Netz nicht
angerufen werden. Diesbezügliche Meldungen
werden in der Schaltwarte abgesetzt.
3.1.2 Städtische Telefonanlage:
(1) Von allen Telefonapparate des innerstädtischen
Telefonnetzes kann die Feuerwehr
und der Rettungsdienst, sowie der Schichtleiter
erreicht werden.
(2) Aus dem öffentlichen Netz können die Telefone
mit der Vorwahl (0911) 231 xxxx erreicht
werden
3.2 Wichtige Telefonnummern
Teilnehmer Städtische Telefonanlage Haustelefon
Feuerwehr, Rettungsdienst 0-112 oder 7777 über Schichtleiter 700 über Schaltwarte
Schaltwarte 7772 700
Waaghaus 7800 208
Schichtleiter 7777 700
Verwaltung 7700 100
Fremdfirmensozialräume -- 210
21
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Seite 3 von 12
Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
3.3 Meldung von besonderen Ereignissen
(1) Jeder Anwesende meldet folgende Ereignisse
sofort dem Schichtleiter oder einem Anlagenfahrer
in der Schaltwarte:
Feuer, Explosionen
Unfälle mit Verletzten
Sturz von Personen in den Müllbunker
nicht bestimmungsgemäßes Freisetzen
von Stoffen aus der Anlage
(Rauchgas, Dampf, Betriebsmittel,
Reststoffe, wassergefährdende Stoffe
oder Flüssigkeiten)
außergewöhnliche Emissionen mit
Außenwirkung (Geruch, Abgase,
Lärm...)
unbefugtes Betreten des Betriebsgeländes,
Einbruch
3.4 Maßnahmen bei Notfällen und Unfällen
(1) Maßnahmen:
Verletzte retten, dabei eigene Gefährdung
vermeiden.
Schaltwarte oder Schichtleiter informieren
und Hilfe anfordern.
Verletzungen - auch wenn sie unbedeutend
erscheinen- müssen fachgerecht
behandelt werden. Zur Erstversorgung
von Verletzungen steht in der
MVA Verbandmaterial zur Verfügung.
Weiterhin ist in der Müllverbrennungsanlage
grundsätzlich ein Ersthelfer
anwesend.
(2) Die Aufbewahrungsorte von Verbandkästen
und die Liste der Ersthelfer sind in Betriebsanweisungen
beschrieben, Aushänge befinden
sich in der Schaltwarte und im Pausenraum.
(3) Die Benutzung der Verbandkästen sowie alle
Verletzungen von Beschäftigten während der
Arbeitszeit sind in den Verbandbüchern
schriftlich festzuhalten, wenn nicht bereits ein
Unfallmeldebogen angelegt wurde; die ausgefüllten
Vordrucke sind an die Meister weiterzuleiten.
(4) Im Zweifel über die richtige, fachgerechte
und abschließende Erstversorgung von Verletzungen
ist der Rettungsdienst anzufordern.
(5) Ein über die Rettung aus einem Gefahrenbereich
hinausgehender Transport von Personen
mit bereitstehenden Tragen soll nur nach
Anweisung durch einen Arzt oder einen Sanitäter
erfolgen.
3.5 Unfallmeldung, Meldeumfang:
(1) Inhalte der Meldung:
Firmenname
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Anzahl der Verletzten und Art der Verletzung(
en)?
Wurden bereits Einsatz- bzw. Rettungskräfte
alarmiert?
(2) Weitere Informationen zu Meldungen von
Bränden und Verhaltensregeln bei Brandalarm
sind im Kap. 7. zu finden.
4 Verhaltensregeln
4.1 Hausrecht
(1) Das Hausrecht übt der Betriebsleiter der
MVA aus. Er kann seine Befugnis auf Betriebspersonal
der MVA übertragen.
(2) Im Einzelfall können der Betriebsleiter der
MVA oder von ihm beauftragte Personen besondere
Anordnungen zur Aufrechterhaltung
oder Wiederherstellung eines störungsfreien,
ordnungsgemäßen und sicheren Betriebsablaufes
treffen.
4.2 Schilder und Absperrungen
(1) Alle auf dem Betriebsgelände vorhandenen
Absperrungen sowie Hinweis-, Gebots- oder
Verbotsschilder sind zu beachten. Schilder
oder Absperrungen dürfen nicht eigenmächtig
entfernt oder verändert werden.
(2) Dies gilt sowohl für dauerhaft angebracht als
auch für vorübergehend angebrachte Schilder,
Hinweise und Absperrungen.
4.3 An- und Abmeldung
(1) Beschäftigte des AN melden sich vor Betreten
der MVA während der Öffnungszeiten
beim Betriebspersonal der MVA an der Waage
in der Hauptzufahrt oder sonst über die an
den Eingängen installierten Gegensprechanlagen.
(2) Alle Beschäftigten des AN müssen vor der
Arbeitsaufnahme schriftlich unter Angabe
von Vorname, Name und Firmenzugehörigkeit
an der Schaltwarte der MVA (Betriebsgebäude
+ 6 m) gemeldet werden. Hierzu
stellt ASN dort entsprechende Formblätter
zur Verfügung. Der Aufsichtsführende des
AN in der MVA ist dabei unter Angabe seiner
mobilen Telefonnummer, unter der er während
der Arbeiten zu erreichen ist, zu benennen.
Vom ihm sind der Beginn der Anwesenheit
aller seiner Beschäftigten in der MVA in
das Formblatt einzutragen.
(3) Alle Beschäftigten des AN müssen am Helm
oder an der Arbeitskleidung ein deutlich
22
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Seite 4 von 12
Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
sichtbares einheitliches Firmenzeichen tragen.
Eine Überprüfung von Personalien und
Firmenzugehörigkeit bleibt dem ASN auf
dem Betriebsgelände der MVA jederzeit unbenommen.
(4) Vor dem Verlassen der Anlage trägt der Aufsichtsführende
des AN das Ende der Anwesendheit
seiner einzelnen Beschäftigten ein.
4.4 Regeln zum Aufenthalt und Arbeiten
in der MVA
(1) Das Wegnehmen (Mitnahme), die Verteilung
und die Veräußerung von angelieferten Abfällen
sind verboten.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften über die Arbeitszeit
und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
sind vom AN einzuhalten. Falls Nacht-,
Sonn- und Feiertagsarbeit notwendig wird,
sind nach vorausgegangener Information der
Betriebsleitung der MVA alle erforderlichen
Genehmigungen vom AN einzuholen.
(3) Für alle Beschäftigten des AN gilt während
der Arbeitszeit ein generelles Alkoholverbot.
Sie sind verpflichtet, beim Konsum von Alkohol
oder ähnlich wirkenden Medikamenten
und Drogen außerhalb der Arbeitszeit sicher
zu stellen, dass bei ihnen zu Beginn und
während der Arbeitszeit keine hierdurch bedingte
Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit
und Einsatzfähigkeit auftreten.
(4) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände
der MVA ist den Beschäftigten des AN nur
zur Ausführung von Arbeiten gestattet und
außerhalb der Arbeitszeit grundsätzlich verboten.
(5) Fotografieren ist nur mit einer ausdrücklichen
Genehmigung des Auftraggebers gestattet.
(6) Der Aufenthalt außerhalb der Baustellenbereiche
in nicht zur Benutzung freigegebenen
Betriebs-gebäuden, Werkstätten, Büro-, Lager-
und Sozialräumen der MVA ist für Beschäftigte
des AN nur nach vorheriger Absprache
mit ASN gestattet. Insbesondere ist
das Betreten der Gleisanlagen nicht erlaubt.
(7) Das Übernachten auf dem Betriebsgelände
der MVA ist verboten. BA 14AAA1000
(8) Schlüssel für Gebäude, und Einrichtungen
der MVA können bei begründetem Bedarf
ausgegeben werden.
(9) Türen und Tore ohne automatisch wirkende
Steuerung sind grundsätzlich geschlossen zu
halten. (10) Telefonanlagen und sonstige
Einrichtungen zur Verständigung auf der
Baustelle muß der AN auf eigene Rechnung
installieren. Über die Art der Ausführung und
den Betrieb von Kommunikationsanlagen
(Telefonanschlüsse, Funkgeräte) des AN ist
mit dem ASN eine Abstimmung zu treffen.
Telefongespräche im öffentlichen Netz dürfen
grundsätzlich nicht von Telefonanschlüssen
der Stadt Nürnberg geführt werden.
(11) Für die Instandhaltung, Reparatur und Wartung
von Maschinen und Anlagen, Druckbehältern,
Dampfkesseln, Dampf-, Speisewasser-
und anderen medium führenden Leitungen
sowie für Silos, Behälter und Reaktoren
ist das dafür in der MVA vorgeschriebene
Freigabeverfahren durchzuführen (weiteres
siehe dazu Kap. 5.8). (12) Das Betreten von
elektrischen Schaltanlagen oder elektrischer
Betriebsräume ist untersagt. Ausnah-men
gelten nur für den Fall eines entsprechenden
Arbeitsauftrages nach Absprache mit dem
ASN. Für Arbeiten an diesen Anlagen sind
die ist das in der Müllverbrennungsanlage
vorgeschriebene Verfahren zur elektrischen
Freischaltung durchzuführen.
(13) Die beauftragten Unternehmen sind verpflichtet,
von sich aus geeignete und wirksame
Maßnahmen zur Sicherung der Baustellenbereiche
und der zugewiesenen Sozialbereiche
vor Missbrauch, Beschädigung und
Diebstahl von persönlichem oder Firmeneigentum,
Montagematerial oder Werkzeugen
zu treffen. Der ASN haftet nicht für entstandene
Schäden. Werden Beschädigungen
oder Diebstähle festgestellt, ist ASN unverzüglich
zu informieren.
(14) Einrichtungen zur Brandbekämpfung (z.B.
Wandhydranten und Feuerlöschschläuche)
und Personenrettung im Bereich der MVA
dürfen ausschließlich für den vorgesehenen
Zweck verwendet werden. Jeder Gebrauch
ist der Betriebsleitung der MVA unverzüglich
mitzuteilen.
(15) Regelungen zur Arbeitssicherheit sind im
Kap. 6 zu finden.
5 Fahrzeugverkehr
5.1 Verkehr mit Fahrzeugen, Regeln und
Gefahren
(1) Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die
Straßenverkehrsordnung sinngemäß. Verkehrszeichen,
Ampeln, Schilder, Absperrungen
und Fahrbahnmarkierungen sind zu beachten.
(2) Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20
km/h.
(3) Die im Bereich der Waagen auf der Fahrbahn
installierten Geschwindigkeitshemmer
und die Waagen selbst dürfen nur mit
Schrittgeschwindigkeit überfahren werden.
Das Betriebsgelände ist Industriegebiet,
Schienenfahrzeuge im Gleisbereich haben
Vorrang.
23
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Seite 5 von 12
Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
(4) Im gesamten Betriebsgelände auch in Gebäuden
ist auf rangierende bzw. rückwärtsfahrende
Fahrzeuge, auflaufende Ladetätigkeiten,
auf innerbetrieblichen Fahrzeugverkehr
(z.B. mit Gabelstaplern), sowie auf Fußgänger
auf der Fahrbahn besondere Rücksicht
zu nehmen.
(5) Verkehrsflächen können im gesamten Betriebsgelände
- auch in Gebäuden - betriebsbedingt
nass oder verschmutzt sein. Die
Fahrweise ist den gegebenen Bedingungen
anzupassen.
(6) Die Zufahrt zur Arbeits- bzw. Baustelle erfolgt
über die Hauptzufahrt der MVA (Hintere
Marktstraße 4 in 90441 Nürnberg). Das Befahren
des Grundstückes der MVA mit Fahrzeugen
ist nur auf den ausgewiesenen Verkehrswegen
gestattet und erfolgt auf eigene
Gefahr.
(7) Der Verkehr auf dem Betriebsgelände der
MVA darf durch die Arbeiten des AN grundsätzlich
nicht behindert werden.
5.2 Parkplätze
(1) Es dürfen nur die ausgewiesenen Parkflächen
benützt werden (Anhang). Das Parken
im Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr,
ein Winterdienst findet auf den Parkplätzen
und den Zufahrten nicht durchgehend
statt. ASN haftet nur für Schäden, die
nachweislich von ASN-Beschäftigten oder
beauftragten Fremdfirmen bei Erfüllung ihrer
Aufgaben vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind. Ein Schadensersatz
ist ausgeschlossen, wenn der Geschädigte
den Schaden nicht unverzüglich ASN anzeigt.
(2) Für das Abhandenkommen des Kraftfahrzeuges,
des Zubehörs sowie von Gegenständen
in oder an den Kraftfahrzeugen wird
kein Ersatz geleistet.
(3) Bei Behinderung des Betriebsablaufes der
MVA durch geparkte Fahrzeuge werden diese
kostenpflichtig für den Fahrzeughalter unter
Ausschluss jeglicher Haftung entfernt.
(4) Das Parken von Montage-und Werkstattfahrzeugen
ist nur in Absprache mit dem zuständigen
Meister gestattet. Nach erfolgter Beoder
Entladung ist das Fahrzeug auf einen
regulären Parkplatz zu fahren.
5.3 Gabelstapler und Radlader
(1) Gabelstapler und Radlader dürfen nur von
ausgebildetem, auf das jeweilige Gerät eingewiesenem
und schriftlich beauftragtem
Personal oder der fallweise erteilten Einzelanweisungen
der Meister entsprechend der
dafür geltenden Betriebsanweisungen bedient
werden.
(2) Zur Warnung vor Gabelstaplerverkehr mit
Grobstoffmulden ist im Kesselhaus +/- 0 m
eine Blitzlichtwarnanlage installiert.
(3) Während der Schlackeverladung in der
Schlackelagerhalle dürfen sich im Operationsbereich
des Radladers keine Personen
aufhalten.
6 Baustellenbereiche /
Arbeitsbereiche
6.1 Baustellenbereiche und Arbeitsbereiche
(1) Bei einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen
kann die Koordination gemäß der Arbeitssicherheits-
vorschrift GUV-V A1 6 oder der
Baustellenverordnung 3 auf eine Fremdfirma
übertragen werden. Hierbei werden der
Bereich der Arbeiten, der dazugehörige Gefahrenbereich,
die Lagerplätze und sonstige
im Einzelfall vorgesehene Örtlichkeiten in
Plänen schriftlich dokumentiert (sog. Fremdfirmenbaustellenbereich).
(2) Die Fremdfirma erhält von ASN alle relevanten
Informationen zu Arbeitssicherheit, Freigabeverfahren
etc. Die Fremdfirmenbaustellenbereiche
werden in den Plänen dargestellt,
sind vor Ort deutlich gekennzeichnet
oder abgesperrt und dürfen nicht ohne Rücksprache
bzw. Erlaubnis des Koordinators der
Fremdfirma betreten werden. OHB
(3) Tätigkeitsbereiche von Fremdfirmen, die
ASN koordiniert, werden im weiteren hier
Arbeitsbereiche genannt. Als allgemeiner
Überbegriff wird das Wort Baustelle verwendet.
6.2 Baustellen- bzw. Arbeitsbereichsausstattung
(1) Die Fremdfirmenbaustelle wird vom übrigen
Betrieb deutlich abgegrenzt (Schilder, Markierungen
und wirksame Absperrungen). Die
mit der Koordination beauftragten Unternehmen
sind dafür verantwortlich, dass der Bereich
der Bau- und Montagestellen so eingerichtet
und gesichert ist, dass eine Gefährdung
eigener Mitarbeiter, Mitarbeiter der
MVA oder Dritter ausgeschlossen ist. BaustO
(2) Bei Gefährdungen von Mitarbeitern der MVA
oder dritten sind auch Arbeitsbereiche wirksam
abzusperren.
6.3 Zuständigkeit, Koordination, Zusammenarbeit
(1) Im Femdfirmenbaustellenbereich obliegt es
der beauftragten Fremdfirma während der
Arbeitsausführung die Durchführung aller
vorgeschriebenen Maßnahmen zu Arbeitssi-
24
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Seite 6 von 12
Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
cherheit und Gesundheitsschutz und bezüglich
der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Firmen/Organisationen an den von der
Maßnahme unmittelbar oder mittelbar betroffenen
Arbeitsplätzen (Koordination, gemäß
8 Arbeitsschutzgesetz) zu organisieren.
(2) Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit
und den Gesundheitsschutz im Femdfirmenbaustellenbereich
geht auf eine Fremdfirma
über, in der Regel auf die Person des Aufsichtsführenden,
über.
(3) Der laufende Betrieb der MVA und gleichzeitig
auszuführende Bau-, Demontage- und
Montagearbeiten verschiedener Firmen/
Organisationen auf dem Betriebsgelände
der MVA müssen ohne gegenseitige Gefährdung
und ohne Gefährdung Dritter
durchgeführt werden.
(4) Die beauftragten Unternehmen und alle auf
dem Betriebsgelände der MVA beschäftigten
Personen müssen von sich aus alles tun, um
einen unfall- und gefährdungsfreien Ablauf
im Zusammenwirken mit anderen Firmen und
der MVA zu erreichen.
6.4 Baustellenpläne
6.4.1 Lageplan Femdfirmenbaustellenbereich
(1) Die Femdfirmenbaustellen - und Lagerbereiche,
sowie evt. Aufstellungsorte von Material
oder Mannschaftscontainern sind in einem
Lageplan des gesamten Betriebsgeländes
gekennzeichnet. Sie werden von ASN vorab
zur Verfügung gestellt.
6.4.2 Plan der Revisionsflächen
(1) In diesen Plänen sind zum Beginn der Arbeiten
die Revisionsbereiche, in denen der AN
für die Koordination zuständig ist, und die
Arbeits- und Verkehrsflächen in den verschiedenen
Ebenen beschrieben.
(2) Der Plan wird im Bereich der Schaltwarte der
MVA sowie im Bereich der Sozialeinrichtungen
(Aufenthaltsräume) der Baustelle für alle
Beschäftigten einsehbar zum Aushang gebracht.
Er dient als Grundlage für die Unterweisung
der Beschäftigten des ASN und des
AN vor Beginn der Arbeiten.
6.4.3 Baustelleneinrichtungsplan
(1) Der Baustelleneinrichtungsplan wird vom AN
erstellt und aktualisiert, bei Bedarf wird er
von ASN angefordert.
(2) Die zur Benutzung durch beauftragte Unternehmen
vorgesehenen Verkehrsflächen und
die den Beschäftigten beauftragter Unternehmen
zugewiesenen Parkflächen sind darin
besonders gekennzeichnet.
6.5 Zustand und Reinigung der Baustellenbereiche
(1) Der AN übernimmt zu Beginn der Arbeiten
die zugewiesenen Baustellenbereiche vom
ASN in eigene Verantwortung.
(2) Dem AN obliegt die Reinhaltung der Baustellenbereiche.
Die Baustelleneinrichtungsfläche,
die Arbeitsorte und alle benutzten Verkehrswege
sind stets sauber zu halten. Verschmutzungen
beseitigt der AN unverzüglich,
bei Bedarf sind auf Anforderung des ASN
auch Zwischenreinigungen vor allem von
Verkehrswegen auszuführen.
(3) Bei mehrtägigen Arbeiten ist der Baustellenbzw.
Arbeitsbereich arbeitstäglich zu reinigen.
(4) Der AN übergibt nach Abschluss der Arbeiten
vor Verlassen der Baustelle die Baustellenbereiche
in schadenfreiem, gereinigtem
Zustand. Oberflächen (z.B. Bodenbeläge,
Grünflächen) sind vom AN wiederherzustellen.
(5) Läger dürfen nur nach vorheriger Abstimmung
mit ASN auf den zugewiesenen Flächen
errichtet werden. Dabei sind vom AN alle
einschlägigen Bestimmungen einzuhalten.
(6) Unterkünfte, Sanitär-, und Bürocontainer
sowie Material- und Lagercontainer dürfen
nur nach vorheriger Abstimmung mit ASN auf
zugewiesenen Flächen errichtet werden. Die
bau- und brandschutzrechtlichen Vorschriften
sind dabei einzuhalten
(7) Die Änderung bzw. Beseitigung vorhandener
Einrichtungen der MVA (Zäune, Grundstücks-
und Verkehrsflächen, Absperrungen,
Schutzeinrichtungen etc.) ist nur nach ausdrücklicher
Genehmigung des ASN im Einzelfall
erlaubt. Alle entfernten bzw. veränderten
Einrichtungen der MVA müssen nach
Beendigung der Arbeiten vom AN wieder in
den Originalzustand versetzt werden.
(8) Alle für die Durchführung der Maßnahme
erforderlichen Arbeitsmittel (z.B. Werkzeuge,
Hebezeuge, Beleuchtung) stellt der AN, er ist
verantwortlich für deren ordnungsgemäße
und sichere Bereitstellung und Benutzung.
(9) Der Einsatz von Arbeitsmitteln zum Heben
von Lasten und für das zeitweilige Arbeiten
an hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss mit
ASN vorab abgestimmt werden. Verkehrsflächen
und die Zugänglichkeit von Arbeitsorten
an Anlagen der MVA dürfen grundsätzlich
nicht eingeschränkt werden. Die Arbeitsmittel
sind vom AN entsprechend allen einschlägigen
Vorschriften zu errichten, zu prüfen und
zu benutzen. Insbesondere müssen dabei
die Anforderungen der Unfallverhütungsvor-
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Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Seite 7 von 12
Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
schriften und der Betriebssicherheitsverordnung
beachtet werden.
6.6 Unterweisung
(1) Dem AN obliegt während der Bauausführung
die Durchführung der dafür erforderlichen
Unterweisungen für alle seine Beschäftigten.
Über die speziellen, in der MVA geltenden
Maßgaben und Arbeitsverfahren werden die
Verantwortlichen des AN vor Ausführung der
Arbeiten durch den ASN unterrichtet.
6.7 Kenntnisnahme der örtlichen Gegebenheiten
(1) Die Beschäftigten des AN haben sich mit den
örtlichen Gegebenheiten - speziell mit den
Gegebenheiten des Tätigkeitsortes - vertraut
zu machen. Hierzu sind insbesondere die
Fluchtwege aus dem Anlagenbereich, die
Aufbewahrungsorte von Mitteln zur Brandbekämpfung
und die Anbringungs-orte von Telefonapparaten
zu zählen. Jeder Mitarbeiter
der Fremdfirma muss in der Lage sein, auf
schnellstmöglichen Weg die Schaltwarte der
MVA zu finden.
(2) Sollten über diese Inhalte nach der Einweisung
des Aufsichtsführenden noch Unklarheiten
oder offene Fragen bestehen, ist der
Meister zu Rate zu ziehen.
6.8 Freigabe der Arbeiten durch ASN,
Arbeitsauftrag
(1) Mit der Arbeitsaufnahme darf erst begonnen
werden, nachdem der dafür zuständige Meister
die Arbeitsstelle, die Baustelle, bzw. den
Baustellenbereich, freigegeben hat.
(2) Der AN wird über das in der MVA eingeführte
Freigabeverfahren unterwiesen. Dieses Freigabe-
verfahren ist von allen Beschäftigten
einzuhalten.
(3) Die Freigabe einer Instandhaltungsmaßnahme
wird mit dem Formular Arbeitsauftrag -
extern", gegebenenfalls in Verbindung mit einer
separat erteilten Heißarbeitserlaubnis"
für z. B. thermische Trennverfahren oder
Schweißarbeiten, in der Regel durch den
Meister erteilt.
(4) Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme
durch den AN sind:
die Belehrung und Einweisung des Aufsichtsführenden
des AN wurde durchgeführt (Ziffer
5 des Arbeitsauftrags)
die Erlaubnis zum Ausführen der Arbeiten
wurde durch den Meister erteilt (Ausführungs-
erlaubnis)
(5) Spezielle Festlegungen zur Arbeitssicherheit
und Hinweise zu spezifischen Gefahren sind
in einem Beiblatt Arbeitssicherheit dokumentiert,
das zum Arbeitsauftrag gehört und
vom Aufsichtsführenden des AN als verbindlich
mit Unterschrift zur Kenntnis genommen
wird.
(6) Nach Abschluß der Arbeiten wird im Arbeitsauftrag
unter Ziffer 7 die Durchführung der
Arbeiten durch den AN und den Meister bestätigt.
6.9 Versorgung
(1) Strom, Wasser und Druckluft kann für die
Durchführung der Maßnahme im Rahmen
der technischen Möglichkeiten von ASN zur
Verfügung gestellt werden. Der AN teilt vorab
dem ASN die gewünschten Anschlusswerte
(Leistung, Menge, ...) mit. Dem AN obliegt
die ordnungsgemäße Verbindung der vom
ASN benannten Übergabeorten auf dem Betriebsgelände
der MVA zu den Verbrauchsstellen.
(2) Übersteigt der Bedarf die technischen Möglichkeiten
der MVA, sichert der AN die Versorgung
der Baustellenbereiche im erforderlichen
Umfang mit eigenen Mittel. Die Aufstellung
und der Betrieb von Generatoren,
Kompressoren und anderen Versorgungseinrichtungen
müssen allen Anforderungen an
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
entsprechen.
(3) Bei Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen
und Kabeln für den Betrieb der Baustelle
ist die Trassenführung vorher mit dem
Aufsichtsführenden des ASN abzustimmen.
Die Leitungsführung ist im Bedarfsfalle zusätzlich
zu kennzeichnen.
6.10 Benutzung von Krananlagen
(1) Wartungs-, Lager- und Müllkrane dürfen nur
von dafür ausgebildetem, auf das jeweilige
Gerät eingewiesenem und schriftlich beauftragtem
Personal entsprechend der dafür
geltenden Betriebsanweisungen bedient
werden.
7 Arbeitssicherheit
7.1 Arbeitssicherheit auf der Baustelle
bzw. im Arbeitsbereich
(1) Ordnung und Sauberkeit sind Grundvoraussetzungen
für unfallfreies Arbeiten.
(2) In den Gebäuden der MVA, mit Ausnahme
des Betriebsgebäudes und der Anlieferhalle
ist persönliche Schutzausrüstung gemäß den
geltenden Vorschriften und Festlegungen
(z.B. Unfallverhütungs-vorschriften, Betriebsanweisungen,
Arbeitsauftrag) zu benutzen.
Entsprechende Hinweisschilder sind zu beachten.
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Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
(3) "Stolperstellen" durch z.B. auf dem Boden
liegende Gegenstände, Abfälle oder dergleichen
sind sofort zu beseitigen. Dies gilt auch
für nicht mehr benötigtes Verpackungsmaterial.
4) Arbeitsstellen mit den dazugehörigen Anlagen
und Einrichtungen sind vor Verlassen
des Arbeitsortes vom Ausführenden gründlich
zu reinigen. Bei vorhandenen Gefahrstoffen
(z.B. Flugstaub aus den Kesseln) sind die
entsprechenden Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
(Aushang) zu beachten.
(3) In der Nähe sich drehender Maschinenteile
muss körperanliegende Kleidung getragen
werden (z.B. Arbeitsanzug gemäß Schutzkleiderkatalog).
Lange Haare sind durch geeignete
Kleidung (z.B. Haarnetz) vor dem
Einziehen in drehende Maschinenteile zu
schützen.
(4) Aktive optische Signale (Blinklichter) weisen
auf vorübergehende Gefahren hin (z.B. Warnung
vor Quetschgefahr durch motorisch
bewegte Tore, Vorhandensein ätzender Gase,
wie HCl Chlorwasserstoff oder NH3 Ammoniak).
Diese Bereiche sind dann mit erhöhter
Aufmerksamkeit zu betreten, bzw. es
ist auf Anweisungen zu achten.
(5) Es ist darauf zu achten, dass Schutzvorrichtungen
an Maschinen und Anlagen ordnungsgemäß
angebracht und befestigt sind.
Schutzvorrichtungen nicht freigeschalteter
Anlagenkomponenten dürfen nicht entfernt
oder in ihrer Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt
werden.
(6) Gerüste dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten
Person und von fachlich geeigneten
Beschäftigten entsprechend der Bauanleitungen
auf-, ab- oder umgebaut werden. Für
jedes Gerüst muss die Standsicherheit gewährleistet
sein. Gerüste dürfen nur nach
schriftlicher Freigabe (Gerüstfreigabeschein
bzw. -tafel) benutzt werden. Bestehende Gerüste
dürfen nicht eigenmächtig verändert
werden.
(7) Flanschverbindungen dürfen nicht geöffnet
werden, wenn man sich nicht einwandfrei
über den drucklosen Zustand der Leitung,
des Behälters oder der Armatur vergewissert
hat. Druckanzeigegeräte (Manometer) dürfen
nicht zur Beurteilung herangezogen werden,
ob ein Anlagenteil drucklos ist.
(8) Leitungen und Behälter, die zur Reparatur
stillgelegt sind, sind durch Hinweisschilder
und Ketten mit Schloss an den zugehörigen
Absperrarmaturen gegen Öffnen abgesichert.
Das unbefugte Entfernen dieser Sicherheitsvorrichtungen
ist verboten.
(9) Sind Einrichtungen sicherheitstechnisch nicht
einwandfrei, muss er den Mangel unverzüglich
einem Meister, dem Schichtleiter oder
dem Aufsichtsführenden des AN gemeldet
werden.
(10) Undichte Rohrleitungen, sowie Armaturen,
oder Flansch- und Schraubverbindungen an
Rohrleitungen, Behältern und sonstigen Aggregaten
sind sofort dem Schichtleiter zu
melden.
7.2 Gefahrstoffe
7.2.1 Erdgas
(1) Das Hauptabsperrarmatur für die Gasversorgung
der Müllverbrennungsanlage befindet
sich im Außenbereich neben der Tür Nr. 20
(Zugang Notstromdiesel).
(2) Die Absperrventile für die Gasversorgung der
Kesselanlagen befinden sich im Kesselhaus
auf der Ebene 0 m neben dem Tor Nr. 19
(Ausfahrt Grobstoffcontainer).
(3) Merkbare Undichtigkeiten an Flanschverbindungen
oder Armaturen der Erdgasleitungen
sind sofort dem Schichtleiter zu melden.
7.2.2 Gefährliche Arbeitsstoffe
(1) In bestimmten Bereichen der MVA werden
ätzende Stoffe (z.B. Salzsäure, Kalkmilch,
Ammoniakwasser), gesundheitsschädliche
Chemikalien oder Reststoffe (z.B. Flugstaub,
beladenes Adsorbens aus dem Schlauchfilter,
Dieselöl) verwendet, gelagert oder umgeschlagen.
(2) In den Bereichen wird auf die jeweiligen gefährlichen
Arbeitsstoffe durch Gefahrstoffbetriebs-
anweisungen oder Arbeitsplatzkennzeichnung
hingewiesen. Vor Beginn der Arbeit
mit diesen Stoffen muss jeder Mitarbeiter
über die Gefahren im Zusammenhang mit
deren Umgang informiert sein. Die vorgeschriebenen
Verhaltensregeln müssen beachtet
werden.
(3) Bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, oder
wenn gefährliche Stoffe freigesetzt werden
können, ist die angewiesene Schutzausrüstung
wie z.B. Atemschutz, Schutzbrille,
Handschuhe, etc. zu benutzen. Schadhafte
Ausrüstung darf nicht verwendet werden.
Schäden und Mängel sind dem nächsten
Vorgesetzten zu melden und umgehend zu
beseitigen. Fehlende Ausrüstungsteile müssen
ersetzt werden.
4) An jeder Leitung, durch die Säure, Lauge
oder Chemikalien gefördert werden, ist auf
dichte Flanschverbindung und angebrachten
Spritzschutz an den Flanschen zu achten.
(5) Arbeiten an Leitungen für flüssige, ätzende
Stoffe dürfen nur an drucklosen, gespülten
und entleerten Leitungen vorgenommen
werden.
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Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
(6) Zu ersten Hilfsmaßnahmen bei Haut oder
Augenkontakt mit ätzenden oder reizenden
Chemikalien stehen in der ARA, der Soleanlage,
dem EII-Gebäude und der Anlieferhalle
Not- und Augenduschen zur Verfügung.
7.2.3 Gasflaschen
(1) Sauerstoff-, Acetylen- und Flüssiggasflaschen
müssen vorschriftsgemäß gelagert
und verwendet werden. Allgemein ist der
Aufstellungs- bzw. Lagerort von Gasflaschen
mit dem ASN abzustimmen.
7.2.4 Abfälle (Müll)
(1) Bei Arbeiten in der MVA in der Anlieferhalle,
dem Müllbunker und Teilen des Kessels
kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen
werden, dass Mitarbeiter direkten oder indirekten
Kontakt mit angelieferten Abfällen haben.
Im gesamten angelieferten Abfall können
infektiöse oder gesundheitsgefährdende
(z.B. Schimmelpilze) Bestandteile enthalten
sein.
(2) Bei Kontakt mit solchen Abfällen oder beim
Einatmen von deren Stäuben besteht die Gefahr
der Ansteckung mit Krankheiten oder
anderer gesundheitlicher Schäden. Die zu
tragende persönliche Schutzausrüstung
(Atemschutz, Handschuhe, Einwegschutzanzug..)
ist in den Arbeitsaufträgen, angepasst
auf Tätigkeit und Ort festgelegt.
(3) Einnahme von Verpflegung und Getränken
sowie Rauchen ist nur außerhalb des Arbeitsbereiches
erlaubt. Davor sind die Hände
gründlich mit Seife zu waschen.
8 Brandschutz
8.1 Brandschutz, Vorbeugung
(1) In allen Gebäuden sowie in den besonders
gekennzeichneten Teilen des Betriebsgeländes
(insbe-sondere in der gesamten Anlieferhalle
- dort auch in Fahrzeugen, im Müllbunker,
im Bereich des Gasflaschenlagers
und der Gasversorgungsanlagen) ist das
Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer
und Licht verboten.
(2) Ist zur Ausführung von Arbeiten der Umgang
mit offenem Feuer und Licht oder anderen
thermischen Arbeitsverfahren (z.B. Schweißen,
Abflammen, Trennschleifen) erforderlich,
ist vorab eine besondere Erlaubnis
(Heißarbeitsarbeitserlaubnis) einzuholen.
Davon ausgenommen sind derartige Arbeiten,
die in den Werkstätten ausgeführt werden.
(3) Die Beschäftigten des AN sind verpflichtet,
sich so zu verhalten, dass das Entstehen von
Bränden verhindert wird bzw. dass nach
Ausbruch eines Brandes eine schnelle und
wirksame Rettung und Schadensbegrenzung
gewährleistet ist.
4) Alle bei ASN zum Einsatz kommende ortsveränderliche
elektrische Geräte mit Netzanschlußkabeln
müssen gemäß DGUV V3 geprüft
sein, der AN trägt für die rechtzeitige
Prüfung seiner Geräte die Verantwortung.
Das gilt auch für private ortsveränderliche
elektrische Geräte, der Beschäftigten des
AN. Die Geräte müssen über eine gültige
Prüfplakette verfügen.
(5) Lüftungsgitter von elektrischen Geräten sind
ständig frei zu halten; Steckernetzgeräte dürfen
nicht abgedeckt werden, um einen Hitzestau
zu verhindern.
(6) Brandschutztüren müssen stets geschlossen
sein (z.B. Türen zu Treppenhäusern).
(7) Selbstschließenden Brand- und Rauchabschnittstüren
bzw. -tore dürfen nicht nicht
durch Keile, Schnüre, Möbel u. ä. offengehalten
werden (z.B. Türen im Verlauf der Flure).
Diese werden über Brandmelder gesteuert
und im Brandfall automatisch geschlossen,
im Schließbereich keine Gegenstände abstellen.
(8) Brandschutztüren und andere bauliche
Schutzmaßnahmen dürfen nicht verändert
oder zweckentfremdet werden (z.B. Türschließmechanismus
aushängen, verändern
oder beschädigen).
8.2 Rauchabzüge, Entrauchungsklappen
(1) Rauchabzüge und maschinelle Entrauchungen
dienen der Entrauchung von Räumen für
die Flucht, Personenrettung oder Brandbekämpfung
(z.B. Fluchtwege, Treppenhäuser
oder Müllbunker). Diese werden teilweise automatisch
z.B. über Rauchmelder ausgelöst.
(2) Entrauchungsklappen (z.B. in den Treppenhäusern
oder auf dem Müllbunker) und die
Entrauchungs-anlage im E-Gebäude dürfen
nur von eingewiesenem Personal oder der
Feuerwehr geöffnet bzw. aktiviert werden.
8.3 Flucht- und Rettungswege allgemein,
Zufahrt Feuerwehr
(1) Fluchtwege sind durch entsprechende Zeichen
gekennzeichnet.
(2) Jeder muss sich über die für seinen Arbeitsbereich
bzw. Baustelle in Frage kommenden
Standorte der Feuermelder, Notruf-Telefone,
Handfeuerlöscher und Wandhydranten informieren.
(3) Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt oder
verdeckt werden.
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(4) Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten,
Treppenräume, und Flure müssen freigehalten
werden. Ausgangs- und Notausgangstüren
dürfen nicht verstellt werden.
(5) Die Anfahrzonen für die Feuerwehr sowie die
Anlagenumfahrung der MVA sind von Fahrzeugen
und Material freizuhalten, zum Abstellen
von Kraftfahrzeugen sind die ausgewiesenen
bzw. zugewiesenen Parkflächen zu
nutzen.
(6) Die Fluchtwege in größeren Gebäuden sind
in den Flucht- und Rettungswegeplänen dargestellt,
die an zentralen Punkten oder Zugängen
im jeweiligen Stockwerk / in der
Ebene aushängen.
(7) Die Orte, an denen Notfalleinrichtungen bereitgehalten
werden, sind deutlich ausgeschildert
und in den aushängenden Fluchtund
Rettungsplänen der größeren Gebäude
enthalten.
(8) Der Zugang zu den Notfalleinrichtungen ist
ständig freizuhalten. Die Hinweisschilder dürfen
nicht verstellt werden.
(9) Bei längerfristigen Einschränkungen oder
Umleitungen der Fluchtwege im Rahmen von
Reparatur- oder Bauarbeiten werden die Beschäftigten
des AN auf den Sachverhalt hingewiesen.
8.4 Fluchtwege in der MVA
(1) Aus den meisten Arbeits- und Aufenthaltsbereichen
innerhalb der Anlage sind zwei voneinander
unabhängige Zugänge zu sicheren
Bereichen erreichbar. Diese sicheren Bereiche
können sein:
Geschlossene Treppenhäuser
Ausgänge in einen anderen Brandabschnitt
Notausgänge direkt ins Freie
(2) Flucht- und Rettungswege aus den geschlossenen
Treppenhäusern führen über
Notausgänge in der Regel ebenerdig ins
Freie (Erdgeschoß bzw. 0.00 m). Ausnahmen
davon sind entsprechend ausgeschildert:
Treppenhaus Soleanlage über Fluchttunnel -
3 m ins Freie
Treppenhaus im Kesselhaus über Fluchttunnel
-3 m / -5,8 m in das Treppenhaus beim
Feuerwehraufzug
(3) In diesen Fluchttunneln und in den Fluchtwegen
aus der Krankabine im Bereich des
Müllbunkers befinden sich maschinelle Entrauchungsanlagen,
die durch Rauchmelder
oder bei Bedarf über Handschalter aktiviert
werden (Druckknopfschalter, ähnlich einem
Brandmelder, aber mit gelbem Rand).
(4) Im EII-Gebäude in den Ebenen +6m (Sozialräume
für Fremdfirmen) und +10m (Dach)
besteht der zweite Fluchtweg aus Notausstiegsfenstern
(+6m), von dort erfolgt die Rettung
mit Geräten der Feuerwehr.
8.5 Brand melden, Alarm Auslösen
8.5.1 Brandschutzordnung
allgemeiner Teil A
(1) Der Teil A der Brandschutzordnung (Aushang)
ist dem Anhang zu entnehmen.
8.5.2 Alarm Auslösen
(1) Die Feuerwehr kann in der MVA auf unterschiedlichen
Wegen alarmiert werden:
Handdruckknopfmelder alarmieren sofort die
Feuerwehr und lösen akustischen Alarm aus
Notruftelefone Haustelefone (Alarm über
Schaltwarte)
Notruftelefone städtische Telefonanlage
(Alarm über Schichtleiter oder Schaltwarte)
(2) (2) Im Betriebsgebäude Am Pferdemarkt 27,
der Schnellwerkstatt sowie in den Gebäuden
der MVA sind automatische Feuermelder
(Rauchmelder) installiert, die bei Rauchbzw.
Wärmeentwicklung Feueralarm auslösen.
Sie informieren sofort die Schaltwarte
und nach spätestens ca. 10 min. die Feuerwehr.
(3) Die Handdruckknopfmelder im Betriebsgebäude
Am Pferdemarkt 27 und in der
Schnellwerkstatt lösen einen Hausalarm aus.
8.5.3 Alarmierung der Anwesenden
(1) Eine akustische Meldung (laute auf- und
abschwellende Tonfolge) wird ausgelöst:
bei einer Alarmierung über die Handdruckknopfmelder
automatisch,
manuell von der Schaltwarte oder vom Büro
des Bereichsleiters ASN/E.
bei nicht zurückgesetzten Meldungen der automatischen
Brandmelder.
(2) Durch den Kranführer kann eine lokale Alarmierungsanlage
im Müllbunker ausgelöst
werden; beim Ertönen dieses Alarms muss
der Müllbunker sofort geräumt werden
(3) Bei manueller Auslösung wird die Alarmierung
bzw. die darauffolgende Räumung entweder
in der gesamten Anlage (über die
Alarmtonfolge) mit Ausnahme des Müllbunkers
oder gezielt in Teilbereichen über Lautsprechertextdurchsagen
ausgelöst.
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8.6 Verhalten bei Alarm
(1) Wird in der Müllverbrennungsanlage Alarm
über die Lautsprecheranlage ausgelöst, ist
die Arbeit bei Wahrung der Sicherheit für
Menschen und Anlagenteile sofort zu unterbrechen,
z.B.
laufende Arbeitsgeräte abstellen,
Betriebsmittelzufuhr/-abfuhr beenden,
zu sichernde Personen in engen Räumen
und Behältern vom Alarm informieren und
nicht allein lassen.
(2) Alle in der Anlage anwesenden Beschäftigten
des AN begeben sich, wenn möglich, unverzüglich
in das Betriebsgebäude, Ebene 6 m
in den Flur vor der Schaltwarte.
(3) Diese Maßnahme ermöglicht eine schnelle
Anwesenheitskontrolle.
4) Ist die Schaltwarte nicht mehr sicher zu erreichen,
sind die ausgeschilderten Sammelplätze
unterhalb der Fußgängerbrücke der Grünanlage
gegenüber dem Betriebsgebäude oder
zwischen den Fahrzeugwaagen neben dem
Wiegehaus
aufzusuchen.
(5) Anweisungen der Vorgesetzten des ASN,
des Schichtleiters, des Betriebsleiters oder
der Feuerwehr sind zu befolgen.
(6) Das Betriebsgelände darf nicht ohne reguläre
Abmeldung an der Schaltwarte verlassen
werden!!
8.7 Brandbekämpfung
(1) Einrichtungen zur Brandbekämpfung (z.B.
Wandhydranten und Feuerlöschschläuche)
und Personenrettung im Bereich der MVA
dürfen ausschließlich für den vorgesehenen
Zweck verwendet werden. Jeder Gebrauch
ist der Betriebsleitung der MVA unverzüglich
mitzuteilen.
(2) Brandbekämpfung bzw. Löschversuche mit
Feuerlöschern (Pulver oder CO2) oder
Wandhydranten dürfen nur ohne Eigengefährdung
bis zum Eintreffen der Feuerwehr
unternommen werden.
(3) In den Fluren oder Treppenhäusern der MVA
und in den Betriebsbereichen Anlieferhalle,
Kesselhaus, Rauchgasreinigung, Soleanlage,
Müllbunker etc. stehen in roten Wandschränken
Feuerlösch-Wandhydranten Typ F
und Handfeuerlöscher (Pulver) zur Verfügung.
Im selben Wandschrank ist auch ein
Druckknopf-Brandmelder integriert. Die Hydranten
können mit den dort vorhandenen
formstabilen Schläuchen (Größe D) von jedem
für Löschversuche benutzt werden.
(4) Für die Bekämpfung größerer Entstehungsbrände
sind ausgebildete Brandschutz- und
Evakuierungs-helfer des ASN bis zum Eintreffen
der Feuerwehr zuständig.
(5) Vorsicht bei Bränden hinter geschlossenen
Türen. Beim Öffnen kann es durch die Zufuhr
von Sauerstoff zu einer Stichflamme (sog.
flash- over- Effekt) kommen.
(6) Zum Löschen brennender Kleidung einer
Person eignen sich Wasser aus einem
Wandhydranten, Not-duschen; notfalls kann
auch ein CO2- oder ein Pulverfeuerlöscher
zum Löschen verwendet werden.
9 Umweltschutz
9.1 Gewässerschutz
(1) Auf dem Betriebsgelände der MVA ist die
KFZ-Wäsche sowie die Versorgung mit flüssigen
Betriebsmitteln grundsätzlich verboten.
Abwässer aus den Baustellenbereichen dürfen
nur nach Maßgabe des ASN in zugewiesene
Abflüsse eingeleitet werden.
(2) Bei Verlegung von Entsorgungsleitungen aus
den Baustellenbereichen ist die Trassenführung
vorher mit dem AG abzustimmen. Die
Leitungsführung ist bei Bedarf zusätzlich zu
kennzeichnen.
(3) Treib- und Schmierstoffe sowie andere Betriebsmittel
müssen vorschriftsgemäß gelagert
und verwendet werden. Diese Stoffe
dürfen nicht auf den Fußboden oder ins Erdreich
gelangen.
(4) Die für die Lagerung und die Verwendung
dieser Stoffe vorgesehenen Orte im Betriebsgelände
sind mit dem ASN abzustimmen.
Für Verunreinigungen sowie Schäden
wird der AN voll haftbar gemacht.
(5) Betriebsmittel und Reststoffe dürfen nur in
dafür vorgesehenen Behältern aufbewahrt
werden.
(6) Ausgelaufene oder ausgetretene gefährliche
Arbeitsstoffe sind umgehen zu beseitigen;
der Arbeitsplatz ist werktäglich aufzuräumen
und von Abfällen und sonstigen Verschmutzungen
zu reinigen.
9.2 Emissionsschutz
(1) Aufstellung und Betrieb von kraftbetriebenen
Arbeitsmitteln muss allen Anforderungen an
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
entsprechen. Dies gilt insbesondere für die
gebotene Einhaltung von Lärm-, Staub- und
Abgasgrenzwerten.
(2) LKW-Verkehr, Verladebetrieb und der Betrieb
von geräuschverursachenden Maschinen
im Freien sowie die Durchführung von
geräuschverursachenden Arbeiten ist auf
dem Betriebsgelände der MVA von 19:00 bis
30
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Seite 12 von 12
Fremdfirmenordnung der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) vom 10.9.2018
7:00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen auch
tagsüber nicht zulässig.
9.3 Abfalltrennung, -verwertung bzw. -
entsorgung
(1) Die Gestellung von Abfallbehältern auf dem
Betriebsgelände der MVA, die Abfuhr und die
Entsorgung bzw. Verwertung der Abfälle
übernimmt ASN. Die ordnungsgemäße Trennung
der Abfälle aus der Baustelle und der
Transport zu den entsprechenden Abfallbehältern
obliegt dem AN. Die Gestellung der
Container, Abfuhr und Entsorgung bzw. Verwertung
der Abfälle übernimmt die MVA.
(2) Die Entsorgung von Abfällen aus der Baustelle
direkt in den Müllbunker der MVA darf
nur im Einzelfall nach ausdrücklicher Erlaubnis
durch ASN erfolgen.
10 Anhänge
(1) Brandschutzordnung Teil A für die Müllverbrennungsanlage
(2) Parkflächen der MVA
(3) Lageplan Baustellenbereiche (bei Bedarf,
auftragsspezifisch)
Nürnberg, 10.9.2018
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Sachgebietsleiter Instandhaltung
31
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
22.09.2020
Verfahren: 2020004529 - Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Beschreibung des Vorhabens
1. Allgemeine Beschreibung:
In der Rauchgasreinigung und Abwasseraufbereitung der MVA werden 2021 im Rahmen der wiederkehrenden, so
genannten Jahresrevision umfangreiche Reinigungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen. Die
dabei jeweils an den Rohr- und Schlauchleitungen durchzuführenden Reinigungsmaßnahmen sind Gegenstand
dieser Beschreibung:
-Durchführen von Reinigungsarbeiten an den Rohr- und Schlauchleitungen der Abwasseraufbereitung
-Durchführen von Reinigungsarbeiten an dem Entwässerungssystem der Abwasseraufbereitung
-Dokumentation der Reinigungsarbeiten und Befundung von gereinigten Leitungen mittels Endoskopie
Weiterhin sind vom AN für die genannten Maßnahmen
Lieferungen und Leistungen für Baustellenvorbereitung und Baustelleneinrichtung, Organisation der Arbeitsabläufe
und der Arbeitssicherheit,
Prüfung und Dokumentation der ausgeführten Arbeiten (Qualitätssicherung) zu erbringen, sowie eine technische
Dokumentation zu den Lieferungen zu erstellen,
sowie bestimmte Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten und an die Ausführung der Arbeiten
einzuhalten.
2. Voraussichtliche Revisionstermine:
Soleanlage Februar 2021
1. Zwischenreinigung Vorkonzentrierung Mai 2021
2. Zwischenreinigung Vorkonzentrierung November 2021
Linie 1 März 2021
Linie 2 Juni 2021
Linie 3 September 2021
3. Allgemeine Anforderungen für den gesamten Liefer- und Leistungsumfang:
Sämtliche mit Ausführung der beschriebenen Maßnahmen zusammenhängenden Arbeiten bis zur Übergabe der
durchgehend gereinigten Leitungen der betroffenen Anlagenteile sind Bestandteil der Leistung des AN. Darin ist auch
die Gestellung sämtlicher notwendigen Gerätschaften, Personalgestellung, Bauleitung und Qualitätssicherung
enthalten. Alle Lieferungen und Leistungen sind vom AN nach dem Stand der Technik und entsprechend der
zugrundeliegenden Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, techn. Beschreibungen etc.) in den vorgegebenen Zeiträumen
zu erbringen.
3.1 Beschäftigte des AN
Der AN setzt für die Ausführung der Arbeiten in der MVA Personal in ausreichender bzw. vereinbarter Stärke und mit
der jeweils erforderlichen Qualifikation ein.
Der AN benennt jeweils für die gesamte Zeit der Ausführung der Arbeiten einen für alle Belange der Baustelle
zuständigen verantwortlichen und gegenüber den Beschäftigten des AN weisungsbefugten Bauleiter sowie
Stellvertreter. Der Bauleiter und die Stellvertreter sind der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig, einer der
Benannten ist während der Ausführung der Arbeiten (wenn nötig, auch im Mehrschichtbetrieb) in der MVA anwesend.
Dem AN obliegt die fachgerechte Aufsicht auf der Baustelle während der Ausführung der Arbeiten, insbesondere bei
Reinigungsarbeiten an Kunststoffleitungen und -rohren (GFK, PP und PTFE) und Schläuchen.
Für alle ausführenden Arbeiter müssen gültige Nachweise über den erforderlichen Qualifikationen
(Prüfbescheinigung für das angewandte Verfahren) spätestens 1 Woche vor Arbeitsbeginn beim AG vollständig
vorliegen.
Für die in der MVA eingesetzten Beschäftigten des AN, insbesondere für den Bauleiter, dessen Stellvertreter sind
Referenzen für ausgeführte vergleichbare Arbeiten, insbesondere für Reinigungsarbeiten an Kunststoffleitungen von
Chemie- und Verfahrenstechnischen Anlagen (hier speziell GFK-Leitungen/glasfaserve rstärkter Kunststoff,
mehrlagig mit innenliegenden Chemieschutzschichten, Polypropylenleitungen, PTFE-Rohre und Chemieschläuche)
unter Angabe von Auftraggeber und Ausführungszeit bis spätestens 1 Woche vor Arbeitsaufnahme vorzulegen. Der
AG behält sich vor, bei unzureichenden oder nicht vorliegenden Referenzen den Einsatz der Beschäftigten zu
untersagen. Der AN kann in diesem Fall für etwaige anfallende Kosten oder Nichteinhaltung der zugesicherten
Termine keinen Schadensersatzanspruch geltend machen.
3.2 Organisation der Arbeitsabläufe und der Arbeitssicherheit
Bei der Organisation der Arbeitsabläufe in der MVA sind die bestehenden örtlichen und technischen Gegebenheiten
sowie gleichzeitig anderweitig ausgeführte Revisionsarbeiten und der weiter laufende Betrieb der
Leistungsverzeichnis - 1/28
32
Vorkonzentrierungsanlage zu berücksichtigen. Die Ausführung der Arbeiten des AN ist entsprechend zu organisieren,
dazu sind Abstimmungen mit dem AG zu treffen.
Der AN erstellt und dokumentiert für die auszuführenden Arbeiten alle erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen
(Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gem. Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht), legt entsprechende Maßnahmen
fest und unterweist alle betroffenen Beschäftigten.
Die Durchführung aller Maßnahmen zur Herstellung und Wahrung der Arbeitssicherheit in den Arbeitsbereichen,
Baustelleneinrichtungs- und Standflächen der Arbeitsmaschinen sowie die Koordination der Arbeiten gem. ArbSchG
und GefStoffV obliegt dem AN. Hierzu benennt der AN einen Koordinator und führt mit dem AG fortlaufend
Abstimmungen durch.
Alle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erstellten Dokumente sind dem AG oder der im Auftrag des AG
arbeitenden Arbeitssicherheitsfachkra ft auf Wunsch zur Kenntnis zu geben.
Der AG wirkt im Zuge der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Informationsbeschaffung mit. In den
Arbeitsbereichen sind fallweise auch die Bedingungen für das Arbeiten in engen Räumen und in Bereichen mit
erhöhter elektrischer Gefährdung sowie erhöhte Umgebungstemperaturen, das Vorhandensein schadstoffbelasteter
Stäube oder aggressiver Flüßigkeiten oder Aerosole (z.B. Restmedien nach Spülvorgängen, zerstäubte
Flüssigkeiten) und nötige Absicherungen gegen Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.
3.3 Anforderung an die Ausführung
Neben den einschlägigen Regelwerken für die Reinigung von Chemieleitungen und Schläuchen sind insbesondere
auch folgende Maßgaben verbindlich einzuhalten:
Nach der Reinigung der Leitungen / Schläuche müssen die Anbackungen und Verkrustungen entfernt sein; ein
Aufrauen der inneren Oberflächen oder gar Abtragen des Leitungsmaterials ist dabei unter allen Umständen zu
vermeiden.
Bei hartnäckigen Anbackungen, die nicht oder nur unter dem Risiko der Beschädigung der zu reinigenden Leitung zu
beseitigen sind, ist der verantwortliche Bauleiter des AN zum weiteren Vorgehen hinzu zu ziehen. Sinngemäß ist zu
verfahren, wenn seitens des AN der Verdacht besteht, daß Teile bzw. Abschnitte der Leitungen ggfls. bereits
beschädigt worden sind.
Information zu den zu reinigenden Leitungen und Schläuchen
GFK-Leitungen (Glasfaserverstärkter Kunststoff)
Schlauchleitungen: siehe Anhang 1.1 und 1.2
Wärmetauscherrohre aus PTFE siehe Anhang 3
Sämtliche Leitungen und Schläuche dienen zur Förderung von Medien mit der Gefahrstoffeinstufung reizend; es
handelt sich dabei im wesentlichen um folgende Medien: mit Schadstoffen belastete Dünnsäure aus einer nassen
Rauchgaswäsche, die zur Neutralisierung notwendiger Kalkmilch und den ebenfalls mit Schadstoffen belasteten
Neutralisationsprodukten. Die Leitungen werden vom AG vor Beginn der Reinigung gespült; es kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden, dass Restmedien in den Leitungen auch nach dem Spülvorgang immer noch vorhanden
sind und beim Reinigungsvorgang austreten.
Die PTFE-Rohre der Gas-Gas-Wärmetauscher (Wandstärken von ca. 0,8 mm Ø50mm Länge 5900mm) die
Chemieschläuche und Kunststoffleitungen (GFK und PP) sind Leitungen zur Förderung von Chemikalien bzw.
Rauchgas, mehrlagig aufgebaut, versehen mit Chemieschutzschichten (max. 2,5 mm stark) und naturgemäß
empfindlich gegen mechanische Einwirkungen. Zu hohe Drücke der Reinigungsmaschinen, mechanische
Einwirkungen von scharfkantigen Werkzeugen, unsachgemäße Bedienung der Reinigungswerkzeuge, zu hohe
Drücke der Strahldüsen usw. führen zu irreparablen Schäden an den Leitungen bzw. Rohre.
Die Verunreinigungen in den o.g. Leitungen sind z.T. pastöser Art, großteils jedoch sehr hart (Anbackungen von
Gipskristallen mit z.T. Einlagerungen von weiteren Calziumchloridverbindunge n). Die Anbackungen sind im
wesentlich wasserunlöslich.
Die Leitungen sind z.T. nur über Gerüste zu erreichen, die Zugänglichkeit zu einzelnen Leitungen ist erschwert. Die
zu reinigenden Abwasserleitungen sind über mehrere Stockwerke verteilt, die Örtlichkeiten sind beiliegenden
Zeichnungen (Anhang 4) zu entnehmen; ein Vor-Ort Termin zur Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten und
Erreichbarkeit / Zugänglichkeit der zu reinigenden Leitungen wird vom AG empfohlen.
Die PTFE-Rohre des Gas-Gas- Wärmetauschers (in vertikaler Anordnung) sind erfahrungsgemäß von innen nur mit
Rückwärtsdralldüsen mit einem maximalen Druck von 50 bar (an der Düse) von unten nach oben mit einem Abtrag
nach hinten zu reinigen. Die Wandstärke der Rohre liegt bei ca. 0,8 mm, der max. Prüfdruck der Rohre liegt bei 0,75
bar. Durch die vertikale Anordnung und der Vorgabe des Herstellers zur inneren Reinigung von unten nach oben ist
eine Überkopfarbeit mit entsprechender PSA und Schutz gegen Einatmen von Aerosolen notwendig. Die äußerliche
Reinigung der Rohre soll nach Herstellerangabe nur mit einem max. Druck (an der Düse) von 6 bar erfolgen.
Leistungen des Auftraggebers
Grundsätzlich können den Beschäftigten des Auftragnehmers Umkleide- und Sanitärräume (im EII-Gebäude 6m)
sowie ein Pausenraum (im Betriebsgebäude Ebene 6 m) kostenlos zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt werden.
Die Beschäftigten des AN müssen zum absperren des Spindes ein Bügelschloss mit einem Bügel Ø6mm mitbringen.
Sollte ein unsachgemäßer Umgang mit den genannten Einrichtungen festgestellt werden, behält sich der AG ein
Verrechnen dadurch entstandener Kosten vor.
Freischalten, Ab- und Anbau sämtlicher elektrischer und leittechnischer Ausrüstungen in den Arbeitsbereichen
Einrüsten der Arbeitsorte sofern notwendig, um die Zugänglichkeit zu den Rohrleitungen bzw. Schläuche zu
ermöglichen
Gestattung der Mitbenutzung der in der Rauchgasreinigung und Abwasserreinigung vorhandenen Hebezeuge (gegen
Leistungsverzeichnis - 2/28
33
Vorlage eines gültigen Kranführerscheins) und Aufzüge durch den AN
Beistellung von Containern für Abfälle zur Beseitigung
Entsorgung der bei der Reinigung anfallender Abwässer und festen Rückständen
Bereitstellen von Strom, Wasser und Druckluft. Der AN hat sich über die vorhandenen Anschlussstellen bzw.
Qualitäten der zur Verfügung gestellten Medien (Strom, Wasser, Druckluft) im Vorfeld zu informieren und entspr.
Anschlüsse, Verteiler, Kupplungen und Leitungen zu stellen.
Mitwirkung bei der Informationsbeschaffung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Termine
Die Ausführung der Arbeiten muss im Rahmen der hier genannten Zeiträume erfolgen.
AN und AG treffen Abstimmungen über einen weiter detaillierten Zeitplan.
LOS 1:
Revision Soleanlage (Abwasserbehandlungsanlag e):
Beginn der Arbeiten: Montag, 15.02.2021, 07:00 Uhr
Ende der Arbeiten: Freitag, 26.02.2021, 16:00 Uhr
1. Zwischenreinigung Vorkonzentrierung (Abwasserbehandlungsanlag e):
Beginn der Arbeiten: Montag, 03.05.2021, 07:00 Uhr
Ende der Arbeiten: Dienstag, 04.05.2021, 16:00 Uhr
Beginn der Arbeiten: Dienstag, 11.05.2021, 07:00 Uhr
Ende der Arbeiten: Freitag, 14.05.2021, 16:00 Uhr
2. Zwischenreinigung Vorkonzentrierung (Abwasserbehandlungsanlag e):
Beginn der Arbeiten: Montag, 08.11.2021, 07:00 Uhr
Ende der Arbeiten: Dienstag, 09.11.2021, 16:00 Uhr
Beginn der Arbeiten: Dienstag, 16.11.2021, 07:00 Uhr
Ende der Arbeiten: Freitag, 19.11.2021, 16:00 Uhr
LOS 2:
Revision Linie 1:
Beginn der Arbeiten: Mittwoch, 24.03.2021, 07:00 Uhr
Ende der Arbeiten: Dienstag, 30.03.2021, 16:00 Uhr
LOS 3:
Revision Linie 2:
Beginn der Arbeiten: Mittwoch, 23.06.2021, 07:00 Uhr
Ende der Arbeiten: Dienstag, 29.06.2021, 16:00 Uhr
LOS 4:
Revision Linie 3:
Beginn der Arbeiten: Mittwoch, 22.09.2021, 07:00 Uhr
Ende der Arbeiten: Mittwoch, 29.09.2021, 16:00 Uhr
Spätestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme werden die Termine verbindlich dem AN mitgeteilt.
Die Anlieferung der Arbeitsmittel bzw. Ausrüstung kann in Abstimmung mit dem AG frei gewählt werden.
Die Abnahme der Leistung erfolgt je gereinigter Rohrleitung bzw. Schlauch nach der erfolgreich absolvierten
Dichtigkeitsprüfung, bei Anforderung durch den AG wird die gereinigte Leitung / Schlauch endoskopisch befundet,
um das Ergebnis der Reinigung bzw. den Zustand der gereinigten Leitung zu beurteilen. In Abhängigkeit des
Reinigungsergebnisses bzw. bei Beschädigungen der Leitungen behält sich der AG vor, die Abnahme zu verweigern.
Begriffserklärung, verwendete Abkürzungen
AG Auftraggeber, Besteller
AN Auftragnehmer, Lieferer
AT Arbeitstage (Montag Freitag, außer Wochenfeiertage)
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
BetrSiV Betriebssicherheitsverord nung
GefStoffV Gefahrstoffverordnung
LB Leistungsbeschreibung
MVA Müllverbrennungsanlage Nürnberg
Sole Abwasserbehandlungsanlage
VdTÜV Verband der TÜV e.V., Berlin
ZÜS Zugelassene Überwachungsstelle für Prüfungen nach der BetrSiV
Hinweis für die Kalkulation
Für die Kalkulation wird der Einsatz in Tagschicht (Los 1 - 3) und Nachtschicht (Los 4) angenommen. Tagschicht in
der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Nachtschicht in der Zeit von 17:00 Uhr bis 4:00 Uhr. Der veranschlagte
Zeitbedarf ist ein Richtwert aus Nachkalkulationen vergleichbarer Maßnahmen. Ein Anspruch auf Abrechnung der
Leistungsverzeichnis - 3/28
34
geschätzten Stunden besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleistetem Aufwand gegen Nachweis
(vgl. hierzu die Zusätzlichen Vertragsbedingungen). Mit dem einzutragenden Stundensatz sind sämtliche Lohn- u.
Lohnnebenkosten einschl. Mehrarbeitszeit und sonstige Zulagen, Auslösungen, etc. sowie Verbrauchsmaterial (auch
persönliche Schutzausrüstung) abgegolten. Max. zulässige Arbeitszeit je Schicht: 10 Arbeitsstunden.
1 LOS Reinigung Soleanlage und Vorkonzentrierung EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klassifizierung: Reinigungs- und Hygienedienste (90900000-6)
Reinigung von Rohrleitungen und Schläuchen in der Soleanlage der Abwasserbehandlungsanlage (Februar 2021)
1. Reinigung Vorkonzentrierung (Mai 2021)
2. Reinigung Vorkonzentrierung (November 2021)
Detaillierte Beschreibung siehe Leistungverzeichnis
1.1 Baustellenvorbereitung und
-einrichtung USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Einsätze
Information zu den Baustellenbereichen
Auf dem Betriebsgelände der MVA steht eine
Baustelleneinrichtungsflä che zur Aufstellung von mobilen
Räumen und eine Lagerfläche für geliefertes Material in der
Nähe des Kesselhauses zur Verfügung. Diese Flächen sind
mit LKW direkt erreichbar.
Die Lagerfläche und die Arbeitsbereiche werden vor den
Ausführungsterminen in Abstimmung mit dem AG bestimmt
und nur für die Dauer der Arbeiten genutzt.
Für die Aufstellung von Arbeitsmaschinen (elektrisch oder
dieselgetrieben) besteht die Möglichkeit, diese in der Nähe
der Soleanlage oder Rauchgasreinigung in der Anlage zu
parken. Bei Aufstellung in der Anlage müssen die Abgase
dieselgetriebener Maschinen mittels entsprechend geeigneter
Abgasleitungen in das Freie geleitet werden. Der
Schalldruckpegel soll an den Arbeitsplätzen und im Umfeld
unter 80 dB(A) liegen. Hierüber ist eine Absprache mit dem
AG zu treffen.
Die Arbeitsbereiche befinden sich in hoch gelegenen Ebenen
der Soleanlage (siehe Anhang 4) bzw. Rauchgasreinigung.
Dem AN obliegt der gesamte, zur Erbringung der Leistung
erforderliche Transport von gelieferten Teilen, sonstigem
Material, Werkzeugen, Maschinen und anderen Einrichtungen
zu und von den Arbeitsbereichen über die bestehenden
Verkehrs- und Transportwege ohne Veränderung von
Gebäude und Anlagen.
In den Arbeitsbereichen ist für Montagearbeiten
gegebenenfalls die Errichtung von Gerüsten erforderlich.
Leistungen des AN
Erstellen von Baustelleneinrichtungsplä nen für die
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche vor deren
Inanspruchnahme und für die Arbeitsbereiche jeweils vor
Arbeitsbeginn in Abstimmung mit dem AG
Abgrenzen, Kennzeichnen und Sichern der
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche sowie der
Arbeitsbereiche.
Stellen von mobilen Materiallager- und Werkstatträumen (z.B.
Container) im erforderlichen Umfang.
Stellen sämtlicher zur vollständigen und ordnungsgemäßen
Abwicklung des Auftrages erforderlichen Werkzeuge,
Maschinen, Transportmittel, Hebezeuge, elektrischer Anlagen
und Beleuchtung, sowie von Verbrauchs- u.
Verschleißmaterial, Arbeitsschutzausrüstung etc. und
sonstiger Einrichtungen.
Der Einsatz von elektrobetriebenen Arbeitsmaschinen bei
Aufstellung innerhalb der Soleanlage bzw.
Rauchgasreinigung wird aus Schallschutzgründen bevorzugt;
ein Anschluss von 250 kW ist bauseits in der
Rauchgasreinigung auf der 0,00m- Ebene vorhanden; ein
Anschlusskabel mit ggfls. notwendigem Baustromverteiler hat
der AN zu stellen. Sollten dieselbetriebene Arbeitsmaschinen
(Aufstellung im Freien oder im Inneren der Anlage nur mit
Partikelfilter und Ableitung der Abgase mittels entspr.
geeigneter Leitungen in das Freie) vorgesehen werden, so
muss dieser über besondere Schallschutzvorrichtungen
verfügen (s. oben). Das Ableiten von Auspuffgasen in das
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Einsatz
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 4/28
35
Gebäude (Soleanlage/Rauchgasreini gung) ist nicht zulässig;
für das Ableiten der Abgase ist ein geeigneter Abgasschlauch
mit einer Mindestlänge von 50 m vorzusehen, gegebenenfalls
bei Bedarf mit einem entspr. Abgasventilator.
Stellen von erforderlichen Leitungen, Anschlüssen, Verteilern,
Kupplungen und Adaptern zur Nutzung der an bestimmten
Punkten vom AG zur Verfügung gestellten Medienver- und
Entsorgung (Strom, Wasser, Druckluft, Abwasser)
Räumen und Reinigen der zur Verfügung gestellten Flächen
von allen Materialien, Werkzeugen und Einrichtungen nach
Abschluss der Arbeiten.
Grobreinigung der Arbeitsplätze im Bereich der gereinigten
Leitungen und Schläuche (Kehren, Nassreinigung)
1.2 Bauleiter für Tagschicht USt. [%]
16%
Menge
200,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 200 Arbeitsstunden
errechnet sich für 3 Einsätze eines Bauleiters bei 10 Stunden
x 20 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
1.3 Reinigungsfacharbeiter in
Tagschicht USt. [%]
16%
Menge
200,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 200 Arbeitsstunden
errechnet sich für 3 Einsätze eines Reinigungsarbeiters bei
10 Stunden x 20 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
1.4 Reisekosten für Bauleiter
und Reinigungsarbeiter USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Pauschalen
Preisangabe als Pauschalfestpreis; fallen keine Kosten an,
bitte 0,00 eintragen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
1.5 Kosten für Ausrüstung USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Pauschalen
Bitte Kosten als Pauschalfestpreis eintragen; fallen keine
Kosten an, bitte 0,00 eintragen.
Anforderungen und Informationen zum eingesetzten Material
bzw. Reinigungsgeräte
Hochdruckreinigungsgeräte , mit nachstehender Ausstattung:
Hochdruckspüleinrichtung mit stufenlos regelbarem Druck
von 10-150 bar
regelbarer Wassermenge stufenlos regelbar mit mind.50
Liter/min.
die Spüleinrichtung muss über einen mindestens 500 Liter
Zwischenwassertank verfügen, um einen kontinuierlichen
Arbeitsfortschritt nicht zu behindern
Frischwasserbefüllschlauc h und Hochdruckspülschlauch
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/28
36
muss den Örtlichkeiten entsprechen (Längen vom
Aufstellungsort zu den einzelnen Reinigungsstellen sind den
beiliegenden Plänen bzw. bei dem Vor-Ort-Termin zu
ermitteln)
Hochdruckspüleinrichtung muss mit Funk- und/ oder
Kabelfernbedienung (mind 50m Kabel) fernbedienbar sein,
um im Bedarfsfall den Reinigungsvorgang unterbrechen zu
können
Hochdruckspüleinrichtung muss mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sein
-die Abgase der Fahrzeuge bzw. Maschinen müssen mittels
speziellem Abgasschlauch über 50m nach außen befördert
werden
zum Einsatz kommende und vorzuhaltende Düsen:
2 Stück schnelldrehende Rotationsdüsen 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigung
2 Stück langsamdrehende Rotationsdüse 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigen
1 Stück Reinigungsdüse mit Schubumkehr (d.h. die Düse
kann durch Druckintervalle
die Reinigungsrichtung ändern)
2 Stück Reinigungs-Spezialdüse 1/2" mit unterschiedlichen
Größen sowie 3 Vorstrahl und 5 Rückstrahldüsen zum
Beseitigen von Zusetzungen
1 Stück Spezial-Hochdruckreinigun gsschlauch mit 3/8"
Durchmesser und mindestens 25m Länge für beengte
Stellen, mit einer Vorstrahldüse und einer Rückstrahldüse
Elektromechanische Reinigung:
2 Stück elektromechanische Reinigungsmaschinen mit einer
Motorleistung von je
mind. 1,4 kW (1,9 PS) als Langsamläufer mit max. 500 U/min
sowie
umschaltbarer Laufrichtung (Rechts-/Linkslauf) und
einer 3-fach-Spannbackentechnik für den sicheren und
effektiven Antrieb von
Reinigungsspiralen mit einem Durchmesser von 22mm und
32mm, zudem müssen
die Maschinen für eine ausreichende Standsicherheit auf 2
Arbeitshöhen einstellbar
und mit links und rechts ausziehbaren Stützfüßen ausgerüstet
sein
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 32mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 22mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. je 4 Stück Standart- Bohrköpfe für 32mm und 22mm
Spirale mit unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis
300mm
- mind. Je 4 Stück Spezial-Widia bestückte Bohrköpfe für
32mm und 22mm Spirale
Zum leitungsschonenden Fräsen mit unterschiedlichen
Durchmessern von 30mm bis 300mm:
mind. je 4 Stück Aufsatzreinigungs-Kettenw erkzeuge für
32mm und 22mm Spirale mit 2-fach und 4-fach Kette
mind. 4 Stück Spezial-Diamant-Bohrköpfe für 32mm und
22mm Spirale zum leitungsschonendem Fräsen mit
unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis 100mm
TV-Untersuchung:
1 Stück hochflexible Spezial-Micro-Farbschiebe kamera:
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 15mm) mit einer
Kabellänge von mind. 15m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 1/2"
1 Stück hochflexible Spezial-Farbschiebekamera
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 25mm) mit einer
Kabellänge von mind. 50m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 50mm
1 Stück hochflexible Vorschubeinrichtung für den
Kameraschiebebetrieb mit einer Länge von mind. 50 Metern
1 Stück hochflexibler Glasfieberstab mit mind. 50 Metern
Länge und entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten zum
Bergen von groben Partikeln aus der Leitung
Digitalisierung und Aufzeichnung mittels spezieller Software
Leistungsverzeichnis - 6/28
37
welche die Datenübergabe mit einer WINDOWS
Viewer-Software ermöglicht
Aufzeichnungen sowie Beurteilungen der Leitungen erfolgt
nach den ISY-Bau Richtlinien in der neuesten Form oder
nach der von der örtlichen AG-Bauleitung gewünschten Form
In das Kamerabild müssen am Beginn der Aufzeichnung das
Datum, die Uhrzeit, die genaue Leitungs-, Rohr- oder
Anlagenbezeichnung und die Metereinblendung dauerhaft
eingeblendet werden.
Zusatzausrüstung:
Für die firmeninterne Kommunikation hat der AN ausreichend
außenbereichsunabhängige Sprechfunkgeräte (Mobiltelefone
sind nur bedingt einsatzfähig) vorzusehen; der Bauleiter
/Koordinator muss zwecks Erreichbarkeit über ein
Mobiltelefon verfügen.
Weitere Ausrüstung:
- 1 Stück geprüftes 4-Fach Messgerät zur ständigen Messen
der Arbeitsatmosphäre
- 1 Stück Atemschutzselbstretter
- mind. 2 Stück/pro Person Einwegschutzanzüge Prüfklasse
Kat. III
- 2 Stück Atemschutzvollmasken mit mindestens 10 Stück
P3-Filter
- 2 Stück geprüfte Sicherheits-Geschirre zum Schutz gegen
Absturz
- 2 Stück Fangleinen mit Fallstopp, zugelassen für
Personenabsicherung
Schutzanzüge mit Atemschutz gegen einatmen von
Aerosolen, geeignet für Überkopfarbeiten
1.6 Bauleiter für
Endoskopiearbeiten USt. [%]
16%
Menge
9,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 9 Arbeitsstunden
errechnet sich für 3 Einsätze mit jeweils 3 Stunden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
1.7 Fachkraft für
Endoskopiearbeiten USt. [%]
16%
Menge
9,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 9 Arbeitsstunden
errechnet sich für 3 Einsätze mit jeweils 3 Stunden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
1.8 Reisekosten für
Endoskopiearbeiten
(Bauleiter u. Fachkraft)
USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Pauschalen
Preisangabe als Pauschalfestpreis; fallen keine Kosten an,
bitte 0,00 eintragen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 7/28
38
1.9 Kosten für Ausrüstung USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Pauschalen
Bitte Kosten als Pauschalfestpreis eintragen; fallen keine
Kosten an, bitte 0,00 eintragen.
Anforderungen und Informationen zum eingesetzten Material
bzw. Reinigungsgeräte
Hochdruckreinigungsgeräte , mit nachstehender Ausstattung:
Hochdruckspüleinrichtung mit stufenlos regelbarem Druck
von 10-150 bar
regelbarer Wassermenge stufenlos regelbar mit mind.50
Liter/min.
die Spüleinrichtung muss über einen mindestens 500 Liter
Zwischenwassertank verfügen, um einen kontinuierlichen
Arbeitsfortschritt nicht zu behindern
Frischwasserbefüllschlauc h und Hochdruckspülschlauch
muss den Örtlichkeiten entsprechen (Längen vom
Aufstellungsort zu den einzelnen Reinigungsstellen sind den
beiliegenden Plänen bzw. bei dem Vor-Ort-Termin zu
ermitteln)
Hochdruckspüleinrichtung muss mit Funk- und/ oder
Kabelfernbedienung (mind 50m Kabel) fernbedienbar sein,
um im Bedarfsfall den Reinigungsvorgang unterbrechen zu
können
Hochdruckspüleinrichtung muss mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sein
-die Abgase der Fahrzeuge bzw. Maschinen müssen mittels
speziellem Abgasschlauch über 50m nach außen befördert
werden
zum Einsatz kommende und vorzuhaltende Düsen:
2 Stück schnelldrehende Rotationsdüsen 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigung
2 Stück langsamdrehende Rotationsdüse 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigen
1 Stück Reinigungsdüse mit Schubumkehr (d.h. die Düse
kann durch Druckintervalle
die Reinigungsrichtung ändern)
2 Stück Reinigungs-Spezialdüse 1/2" mit unterschiedlichen
Größen sowie 3 Vorstrahl und 5 Rückstrahldüsen zum
Beseitigen von Zusetzungen
1 Stück Spezial-Hochdruckreinigun gsschlauch mit 3/8"
Durchmesser und mindestens 25m Länge für beengte
Stellen, mit einer Vorstrahldüse und einer Rückstrahldüse
Elektromechanische Reinigung:
2 Stück elektromechanische Reinigungsmaschinen mit einer
Motorleistung von je
mind. 1,4 kW (1,9 PS) als Langsamläufer mit max. 500 U/min
sowie
umschaltbarer Laufrichtung (Rechts-/Linkslauf) und
einer 3-fach-Spannbackentechnik für den sicheren und
effektiven Antrieb von
Reinigungsspiralen mit einem Durchmesser von 22mm und
32mm, zudem müssen
die Maschinen für eine ausreichende Standsicherheit auf 2
Arbeitshöhen einstellbar
und mit links und rechts ausziehbaren Stützfüßen ausgerüstet
sein
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 32mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 22mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. je 4 Stück Standart- Bohrköpfe für 32mm und 22mm
Spirale mit unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis
300mm
- mind. Je 4 Stück Spezial-Widia bestückte Bohrköpfe für
32mm und 22mm Spirale
Zum leitungsschonenden Fräsen mit unterschiedlichen
Durchmessern von 30mm bis 300mm:
mind. je 4 Stück Aufsatzreinigungs-Kettenw erkzeuge für
32mm und 22mm Spirale mit 2-fach und 4-fach Kette
mind. 4 Stück Spezial-Diamant-Bohrköpfe für 32mm und
22mm Spirale zum leitungsschonendem Fräsen mit
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 8/28
39
unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis 100mm
TV-Untersuchung:
1 Stück hochflexible Spezial-Micro-Farbschiebe kamera:
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 15mm) mit einer
Kabellänge von mind. 15m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 1/2"
1 Stück hochflexible Spezial-Farbschiebekamera
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 25mm) mit einer
Kabellänge von mind. 50m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 50mm
1 Stück hochflexible Vorschubeinrichtung für den
Kameraschiebebetrieb mit einer Länge von mind. 50 Metern
1 Stück hochflexibler Glasfieberstab mit mind. 50 Metern
Länge und entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten zum
Bergen von groben Partikeln aus der Leitung
Digitalisierung und Aufzeichnung mittels spezieller Software
welche die Datenübergabe mit einer WINDOWS
Viewer-Software ermöglicht
Aufzeichnungen sowie Beurteilungen der Leitungen erfolgt
nach den ISY-Bau Richtlinien in der neuesten Form oder
nach der von der örtlichen AG-Bauleitung gewünschten Form
In das Kamerabild müssen am Beginn der Aufzeichnung das
Datum, die Uhrzeit, die genaue Leitungs-, Rohr- oder
Anlagenbezeichnung und die Metereinblendung dauerhaft
eingeblendet werden.
Zusatzausrüstung:
Für die firmeninterne Kommunikation hat der AN ausreichend
außenbereichsunabhängige Sprechfunkgeräte (Mobiltelefone
sind nur bedingt einsatzfähig) vorzusehen; der Bauleiter
/Koordinator muss zwecks Erreichbarkeit über ein
Mobiltelefon verfügen.
Weitere Ausrüstung:
- 1 Stück geprüftes 4-Fach Messgerät zur ständigen Messen
der Arbeitsatmosphäre
- 1 Stück Atemschutzselbstretter
- mind. 2 Stück/pro Person Einwegschutzanzüge Prüfklasse
Kat. III
- 2 Stück Atemschutzvollmasken mit mindestens 10 Stück
P3-Filter
- 2 Stück geprüfte Sicherheits-Geschirre zum Schutz gegen
Absturz
- 2 Stück Fangleinen mit Fallstopp, zugelassen für
Personenabsicherung
Schutzanzüge mit Atemschutz gegen einatmen von
Aerosolen, geeignet für Überkopfarbeiten
1.10 Dokumentation der Arbeiten USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Pauschalen
Bild- und Filmnachweis der Reinigungs- und
Endoskopiearbeiten auf Datenträger
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
2 LOS Reinigung Linie 1 EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klassifizierung: Reinigungs- und Hygienedienste (90900000-6)
Reinigung von Rohrleitungen, Schläuchen und Wärmetauscherrohre in der Rauchgasreinigung (März 2021)
Detaillierte Beschreibung siehe Leistungverzeichnis
Leistungsverzeichnis - 9/28
40
2.1 Baustellenvorbereitung und
-einrichtung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Einsatz
Information zu den Baustellenbereichen
Auf dem Betriebsgelände der MVA steht eine
Baustelleneinrichtungsflä che zur Aufstellung von mobilen
Räumen und eine Lagerfläche für geliefertes Material in der
Nähe des Kesselhauses zur Verfügung. Diese Flächen sind
mit LKW direkt erreichbar.
Die Lagerfläche und die Arbeitsbereiche werden vor den
Ausführungsterminen in Abstimmung mit dem AG bestimmt
und nur für die Dauer der Arbeiten genutzt.
Für die Aufstellung von Arbeitsmaschinen (elektrisch oder
dieselgetrieben) besteht die Möglichkeit, diese in der Nähe
der Soleanlage oder Rauchgasreinigung in der Anlage zu
parken. Bei Aufstellung in der Anlage müssen die Abgase
dieselgetriebener Maschinen mittels entsprechend geeigneter
Abgasleitungen in das Freie geleitet werden. Der
Schalldruckpegel soll an den Arbeitsplätzen und im Umfeld
unter 80 dB(A) liegen. Hierüber ist eine Absprache mit dem
AG zu treffen.
Die Arbeitsbereiche befinden sich in hoch gelegenen Ebenen
der Soleanlage (siehe Anhang 4) bzw. Rauchgasreinigung.
Dem AN obliegt der gesamte, zur Erbringung der Leistung
erforderliche Transport von gelieferten Teilen, sonstigem
Material, Werkzeugen, Maschinen und anderen Einrichtungen
zu und von den Arbeitsbereichen über die bestehenden
Verkehrs- und Transportwege ohne Veränderung von
Gebäude und Anlagen.
In den Arbeitsbereichen ist für Montagearbeiten
gegebenenfalls die Errichtung von Gerüsten erforderlich.
Leistungen des AN
Erstellen von Baustelleneinrichtungsplä nen für die
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche vor deren
Inanspruchnahme und für die Arbeitsbereiche jeweils vor
Arbeitsbeginn in Abstimmung mit dem AG
Abgrenzen, Kennzeichnen und Sichern der
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche sowie der
Arbeitsbereiche.
Stellen von mobilen Materiallager- und Werkstatträumen (z.B.
Container) im erforderlichen Umfang.
Stellen sämtlicher zur vollständigen und ordnungsgemäßen
Abwicklung des Auftrages erforderlichen Werkzeuge,
Maschinen, Transportmittel, Hebezeuge, elektrischer Anlagen
und Beleuchtung, sowie von Verbrauchs- u.
Verschleißmaterial, Arbeitsschutzausrüstung etc. und
sonstiger Einrichtungen.
Der Einsatz von elektrobetriebenen Arbeitsmaschinen bei
Aufstellung innerhalb der Soleanlage bzw.
Rauchgasreinigung wird aus Schallschutzgründen bevorzugt;
ein Anschluss von 250 kW ist bauseits in der
Rauchgasreinigung auf der 0,00m- Ebene vorhanden; ein
Anschlusskabel mit ggfls. notwendigem Baustromverteiler hat
der AN zu stellen. Sollten dieselbetriebene Arbeitsmaschinen
(Aufstellung im Freien oder im Inneren der Anlage nur mit
Partikelfilter und Ableitung der Abgase mittels entspr.
geeigneter Leitungen in das Freie) vorgesehen werden, so
muss dieser über besondere Schallschutzvorrichtungen
verfügen (s. oben). Das Ableiten von Auspuffgasen in das
Gebäude (Soleanlage/Rauchgasreini gung) ist nicht zulässig;
für das Ableiten der Abgase ist ein geeigneter Abgasschlauch
mit einer Mindestlänge von 50 m vorzusehen, gegebenenfalls
bei Bedarf mit einem entspr. Abgasventilator.
Stellen von erforderlichen Leitungen, Anschlüssen, Verteilern,
Kupplungen und Adaptern zur Nutzung der an bestimmten
Punkten vom AG zur Verfügung gestellten Medienver- und
Entsorgung (Strom, Wasser, Druckluft, Abwasser)
Räumen und Reinigen der zur Verfügung gestellten Flächen
von allen Materialien, Werkzeugen und Einrichtungen nach
Abschluss der Arbeiten.
Grobreinigung der Arbeitsplätze im Bereich der gereinigten
Leitungen und Schläuche (Kehren, Nassreinigung)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Einsatz
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 10/28
41
2.2 Bauleiter für Tagschicht USt. [%]
16%
Menge
50,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 50 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz eines Bauleiters bei 10 Stunden x
5 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
2.3 Reinigungsfacharbeiter in
Tagschicht USt. [%]
16%
Menge
50,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 50 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz eines Reinigungsarbeiters bei 10
Stunden x 5 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
2.4 Reisekosten für Bauleiter und
Reinigungsarbeiter USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Preisangabe als Pauschalfestpreis; fallen keine Kosten an,
bitte 0,00 eintragen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
2.5 Kosten für Ausrüstung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bitte Kosten als Pauschalfestpreis eintragen; fallen keine
Kosten an, bitte 0,00 eintragen.
Anforderungen und Informationen zum eingesetzten Material
bzw. Reinigungsgeräte
Hochdruckreinigungsgeräte , mit nachstehender Ausstattung:
Hochdruckspüleinrichtung mit stufenlos regelbarem Druck
von 10-150 bar
regelbarer Wassermenge stufenlos regelbar mit mind.50
Liter/min.
die Spüleinrichtung muss über einen mindestens 500 Liter
Zwischenwassertank verfügen, um einen kontinuierlichen
Arbeitsfortschritt nicht zu behindern
Frischwasserbefüllschlauc h und Hochdruckspülschlauch
muss den Örtlichkeiten entsprechen (Längen vom
Aufstellungsort zu den einzelnen Reinigungsstellen sind den
beiliegenden Plänen bzw. bei dem Vor-Ort-Termin zu
ermitteln)
Hochdruckspüleinrichtung muss mit Funk- und/ oder
Kabelfernbedienung (mind 50m Kabel) fernbedienbar sein,
um im Bedarfsfall den Reinigungsvorgang unterbrechen zu
können
Hochdruckspüleinrichtung muss mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sein
-die Abgase der Fahrzeuge bzw. Maschinen müssen mittels
speziellem Abgasschlauch über 50m nach außen befördert
werden
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 11/28
42
zum Einsatz kommende und vorzuhaltende Düsen:
2 Stück schnelldrehende Rotationsdüsen 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigung
2 Stück langsamdrehende Rotationsdüse 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigen
1 Stück Reinigungsdüse mit Schubumkehr (d.h. die Düse
kann durch Druckintervalle
die Reinigungsrichtung ändern)
2 Stück Reinigungs-Spezialdüse 1/2" mit unterschiedlichen
Größen sowie 3 Vorstrahl und 5 Rückstrahldüsen zum
Beseitigen von Zusetzungen
1 Stück Spezial-Hochdruckreinigun gsschlauch mit 3/8"
Durchmesser und mindestens 25m Länge für beengte
Stellen, mit einer Vorstrahldüse und einer Rückstrahldüse
Elektromechanische Reinigung:
2 Stück elektromechanische Reinigungsmaschinen mit einer
Motorleistung von je
mind. 1,4 kW (1,9 PS) als Langsamläufer mit max. 500 U/min
sowie
umschaltbarer Laufrichtung (Rechts-/Linkslauf) und
einer 3-fach-Spannbackentechnik für den sicheren und
effektiven Antrieb von
Reinigungsspiralen mit einem Durchmesser von 22mm und
32mm, zudem müssen
die Maschinen für eine ausreichende Standsicherheit auf 2
Arbeitshöhen einstellbar
und mit links und rechts ausziehbaren Stützfüßen ausgerüstet
sein
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 32mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 22mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. je 4 Stück Standart- Bohrköpfe für 32mm und 22mm
Spirale mit unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis
300mm
- mind. Je 4 Stück Spezial-Widia bestückte Bohrköpfe für
32mm und 22mm Spirale
Zum leitungsschonenden Fräsen mit unterschiedlichen
Durchmessern von 30mm bis 300mm:
mind. je 4 Stück Aufsatzreinigungs-Kettenw erkzeuge für
32mm und 22mm Spirale mit 2-fach und 4-fach Kette
mind. 4 Stück Spezial-Diamant-Bohrköpfe für 32mm und
22mm Spirale zum leitungsschonendem Fräsen mit
unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis 100mm
TV-Untersuchung:
1 Stück hochflexible Spezial-Micro-Farbschiebe kamera:
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 15mm) mit einer
Kabellänge von mind. 15m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 1/2"
1 Stück hochflexible Spezial-Farbschiebekamera
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 25mm) mit einer
Kabellänge von mind. 50m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 50mm
1 Stück hochflexible Vorschubeinrichtung für den
Kameraschiebebetrieb mit einer Länge von mind. 50 Metern
1 Stück hochflexibler Glasfieberstab mit mind. 50 Metern
Länge und entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten zum
Bergen von groben Partikeln aus der Leitung
Digitalisierung und Aufzeichnung mittels spezieller Software
welche die Datenübergabe mit einer WINDOWS
Viewer-Software ermöglicht
Aufzeichnungen sowie Beurteilungen der Leitungen erfolgt
nach den ISY-Bau Richtlinien in der neuesten Form oder
nach der von der örtlichen AG-Bauleitung gewünschten Form
In das Kamerabild müssen am Beginn der Aufzeichnung das
Datum, die Uhrzeit, die genaue Leitungs-, Rohr- oder
Anlagenbezeichnung und die Metereinblendung dauerhaft
eingeblendet werden.
Zusatzausrüstung:
Für die firmeninterne Kommunikation hat der AN ausreichend
außenbereichsunabhängige Sprechfunkgeräte (Mobiltelefone
Leistungsverzeichnis - 12/28
43
sind nur bedingt einsatzfähig) vorzusehen; der Bauleiter
/Koordinator muss zwecks Erreichbarkeit über ein
Mobiltelefon verfügen.
Weitere Ausrüstung:
- 1 Stück geprüftes 4-Fach Messgerät zur ständigen Messen
der Arbeitsatmosphäre
- 1 Stück Atemschutzselbstretter
- mind. 2 Stück/pro Person Einwegschutzanzüge Prüfklasse
Kat. III
- 2 Stück Atemschutzvollmasken mit mindestens 10 Stück
P3-Filter
- 2 Stück geprüfte Sicherheits-Geschirre zum Schutz gegen
Absturz
- 2 Stück Fangleinen mit Fallstopp, zugelassen für
Personenabsicherung
Schutzanzüge mit Atemschutz gegen einatmen von
Aerosolen, geeignet für Überkopfarbeiten
2.6 Bauleiter für
Endoskopiearbeiten USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 3 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz eines Bauleiters mit 3 Stunden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
2.7 Fachkraft für
Endoskopiearbeiten USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 3 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz einer Fachkraft mit 3 Stunden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
2.8 Reisekosten für
Endoskopiearbeiten
(Bauleiter u. Fachkraft)
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Preisangabe als Pauschalfestpreis; fallen keine Kosten an,
bitte 0,00 eintragen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
2.9 Kosten für Ausrüstung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bitte Kosten als Pauschalfestpreis eintragen; fallen keine
Kosten an, bitte 0,00 eintragen.
Anforderungen und Informationen zum eingesetzten Material
bzw. Reinigungsgeräte
Hochdruckreinigungsgeräte , mit nachstehender Ausstattung:
Hochdruckspüleinrichtung mit stufenlos regelbarem Druck
von 10-150 bar
regelbarer Wassermenge stufenlos regelbar mit mind.50
Liter/min.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 13/28
44
die Spüleinrichtung muss über einen mindestens 500 Liter
Zwischenwassertank verfügen, um einen kontinuierlichen
Arbeitsfortschritt nicht zu behindern
Frischwasserbefüllschlauc h und Hochdruckspülschlauch
muss den Örtlichkeiten entsprechen (Längen vom
Aufstellungsort zu den einzelnen Reinigungsstellen sind den
beiliegenden Plänen bzw. bei dem Vor-Ort-Termin zu
ermitteln)
Hochdruckspüleinrichtung muss mit Funk- und/ oder
Kabelfernbedienung (mind 50m Kabel) fernbedienbar sein,
um im Bedarfsfall den Reinigungsvorgang unterbrechen zu
können
Hochdruckspüleinrichtung muss mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sein
-die Abgase der Fahrzeuge bzw. Maschinen müssen mittels
speziellem Abgasschlauch über 50m nach außen befördert
werden
zum Einsatz kommende und vorzuhaltende Düsen:
2 Stück schnelldrehende Rotationsdüsen 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigung
2 Stück langsamdrehende Rotationsdüse 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigen
1 Stück Reinigungsdüse mit Schubumkehr (d.h. die Düse
kann durch Druckintervalle
die Reinigungsrichtung ändern)
2 Stück Reinigungs-Spezialdüse 1/2" mit unterschiedlichen
Größen sowie 3 Vorstrahl und 5 Rückstrahldüsen zum
Beseitigen von Zusetzungen
1 Stück Spezial-Hochdruckreinigun gsschlauch mit 3/8"
Durchmesser und mindestens 25m Länge für beengte
Stellen, mit einer Vorstrahldüse und einer Rückstrahldüse
Elektromechanische Reinigung:
2 Stück elektromechanische Reinigungsmaschinen mit einer
Motorleistung von je
mind. 1,4 kW (1,9 PS) als Langsamläufer mit max. 500 U/min
sowie
umschaltbarer Laufrichtung (Rechts-/Linkslauf) und
einer 3-fach-Spannbackentechnik für den sicheren und
effektiven Antrieb von
Reinigungsspiralen mit einem Durchmesser von 22mm und
32mm, zudem müssen
die Maschinen für eine ausreichende Standsicherheit auf 2
Arbeitshöhen einstellbar
und mit links und rechts ausziehbaren Stützfüßen ausgerüstet
sein
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 32mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 22mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. je 4 Stück Standart- Bohrköpfe für 32mm und 22mm
Spirale mit unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis
300mm
- mind. Je 4 Stück Spezial-Widia bestückte Bohrköpfe für
32mm und 22mm Spirale
Zum leitungsschonenden Fräsen mit unterschiedlichen
Durchmessern von 30mm bis 300mm:
mind. je 4 Stück Aufsatzreinigungs-Kettenw erkzeuge für
32mm und 22mm Spirale mit 2-fach und 4-fach Kette
mind. 4 Stück Spezial-Diamant-Bohrköpfe für 32mm und
22mm Spirale zum leitungsschonendem Fräsen mit
unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis 100mm
TV-Untersuchung:
1 Stück hochflexible Spezial-Micro-Farbschiebe kamera:
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 15mm) mit einer
Kabellänge von mind. 15m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 1/2"
1 Stück hochflexible Spezial-Farbschiebekamera
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 25mm) mit einer
Kabellänge von mind. 50m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 50mm
1 Stück hochflexible Vorschubeinrichtung für den
Kameraschiebebetrieb mit einer Länge von mind. 50 Metern
Leistungsverzeichnis - 14/28
45
1 Stück hochflexibler Glasfieberstab mit mind. 50 Metern
Länge und entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten zum
Bergen von groben Partikeln aus der Leitung
Digitalisierung und Aufzeichnung mittels spezieller Software
welche die Datenübergabe mit einer WINDOWS
Viewer-Software ermöglicht
Aufzeichnungen sowie Beurteilungen der Leitungen erfolgt
nach den ISY-Bau Richtlinien in der neuesten Form oder
nach der von der örtlichen AG-Bauleitung gewünschten Form
In das Kamerabild müssen am Beginn der Aufzeichnung das
Datum, die Uhrzeit, die genaue Leitungs-, Rohr- oder
Anlagenbezeichnung und die Metereinblendung dauerhaft
eingeblendet werden.
Zusatzausrüstung:
Für die firmeninterne Kommunikation hat der AN ausreichend
außenbereichsunabhängige Sprechfunkgeräte (Mobiltelefone
sind nur bedingt einsatzfähig) vorzusehen; der Bauleiter
/Koordinator muss zwecks Erreichbarkeit über ein
Mobiltelefon verfügen.
Weitere Ausrüstung:
- 1 Stück geprüftes 4-Fach Messgerät zur ständigen Messen
der Arbeitsatmosphäre
- 1 Stück Atemschutzselbstretter
- mind. 2 Stück/pro Person Einwegschutzanzüge Prüfklasse
Kat. III
- 2 Stück Atemschutzvollmasken mit mindestens 10 Stück
P3-Filter
- 2 Stück geprüfte Sicherheits-Geschirre zum Schutz gegen
Absturz
- 2 Stück Fangleinen mit Fallstopp, zugelassen für
Personenabsicherung
Schutzanzüge mit Atemschutz gegen einatmen von
Aerosolen, geeignet für Überkopfarbeiten
2.10 Dokumentation der Arbeiten USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bild- und Filmnachweis der Reinigungs- und
Endoskopiearbeiten auf Datenträger
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
3 LOS Reinigung Linie 2 EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klassifizierung: Reinigungs- und Hygienedienste (90900000-6)
Reinigung von Rohrleitungen, Schläuchen und Wärmetauscherrohre in der Rauchgasreinigung (Juni 2021)
3.1 Baustellenvorbereitung und
-einrichtung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Einsatz
Information zu den Baustellenbereichen
Auf dem Betriebsgelände der MVA steht eine
Baustelleneinrichtungsflä che zur Aufstellung von mobilen
Räumen und eine Lagerfläche für geliefertes Material in der
Nähe des Kesselhauses zur Verfügung. Diese Flächen sind
mit LKW direkt erreichbar.
Die Lagerfläche und die Arbeitsbereiche werden vor den
Ausführungsterminen in Abstimmung mit dem AG bestimmt
und nur für die Dauer der Arbeiten genutzt.
Für die Aufstellung von Arbeitsmaschinen (elektrisch oder
dieselgetrieben) besteht die Möglichkeit, diese in der Nähe
der Soleanlage oder Rauchgasreinigung in der Anlage zu
parken. Bei Aufstellung in der Anlage müssen die Abgase
dieselgetriebener Maschinen mittels entsprechend geeigneter
Abgasleitungen in das Freie geleitet werden. Der
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Einsatz
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 15/28
46
Schalldruckpegel soll an den Arbeitsplätzen und im Umfeld
unter 80 dB(A) liegen. Hierüber ist eine Absprache mit dem
AG zu treffen.
Die Arbeitsbereiche befinden sich in hoch gelegenen Ebenen
der Soleanlage (siehe Anhang 4) bzw. Rauchgasreinigung.
Dem AN obliegt der gesamte, zur Erbringung der Leistung
erforderliche Transport von gelieferten Teilen, sonstigem
Material, Werkzeugen, Maschinen und anderen Einrichtungen
zu und von den Arbeitsbereichen über die bestehenden
Verkehrs- und Transportwege ohne Veränderung von
Gebäude und Anlagen.
In den Arbeitsbereichen ist für Montagearbeiten
gegebenenfalls die Errichtung von Gerüsten erforderlich.
Leistungen des AN
Erstellen von Baustelleneinrichtungsplä nen für die
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche vor deren
Inanspruchnahme und für die Arbeitsbereiche jeweils vor
Arbeitsbeginn in Abstimmung mit dem AG
Abgrenzen, Kennzeichnen und Sichern der
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche sowie der
Arbeitsbereiche.
Stellen von mobilen Materiallager- und Werkstatträumen (z.B.
Container) im erforderlichen Umfang.
Stellen sämtlicher zur vollständigen und ordnungsgemäßen
Abwicklung des Auftrages erforderlichen Werkzeuge,
Maschinen, Transportmittel, Hebezeuge, elektrischer Anlagen
und Beleuchtung, sowie von Verbrauchs- u.
Verschleißmaterial, Arbeitsschutzausrüstung etc. und
sonstiger Einrichtungen.
Der Einsatz von elektrobetriebenen Arbeitsmaschinen bei
Aufstellung innerhalb der Soleanlage bzw.
Rauchgasreinigung wird aus Schallschutzgründen bevorzugt;
ein Anschluss von 250 kW ist bauseits in der
Rauchgasreinigung auf der 0,00m- Ebene vorhanden; ein
Anschlusskabel mit ggfls. notwendigem Baustromverteiler hat
der AN zu stellen. Sollten dieselbetriebene Arbeitsmaschinen
(Aufstellung im Freien oder im Inneren der Anlage nur mit
Partikelfilter und Ableitung der Abgase mittels entspr.
geeigneter Leitungen in das Freie) vorgesehen werden, so
muss dieser über besondere Schallschutzvorrichtungen
verfügen (s. oben). Das Ableiten von Auspuffgasen in das
Gebäude (Soleanlage/Rauchgasreini gung) ist nicht zulässig;
für das Ableiten der Abgase ist ein geeigneter Abgasschlauch
mit einer Mindestlänge von 50 m vorzusehen, gegebenenfalls
bei Bedarf mit einem entspr. Abgasventilator.
Stellen von erforderlichen Leitungen, Anschlüssen, Verteilern,
Kupplungen und Adaptern zur Nutzung der an bestimmten
Punkten vom AG zur Verfügung gestellten Medienver- und
Entsorgung (Strom, Wasser, Druckluft, Abwasser)
Räumen und Reinigen der zur Verfügung gestellten Flächen
von allen Materialien, Werkzeugen und Einrichtungen nach
Abschluss der Arbeiten.
Grobreinigung der Arbeitsplätze im Bereich der gereinigten
Leitungen und Schläuche (Kehren, Nassreinigung)
3.2 Bauleiter für Tagschicht USt. [%]
16%
Menge
50,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 50 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz eines Bauleiters bei 10 Stunden x
5 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 16/28
47
3.3 Reinigungsfacharbeiter in
Tagschicht USt. [%]
16%
Menge
50,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 50 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz eines Reinigungsarbeiters bei 10
Stunden x 5 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
3.4 Reisekosten für Bauleiter und
Reinigungsarbeiter USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Preisangabe als Pauschalfestpreis; fallen keine Kosten an,
bitte 0,00 eintragen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
3.5 Kosten für Ausrüstung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bitte Kosten als Pauschalfestpreis eintragen; fallen keine
Kosten an, bitte 0,00 eintragen.
Anforderungen und Informationen zum eingesetzten Material
bzw. Reinigungsgeräte
Hochdruckreinigungsgeräte , mit nachstehender Ausstattung:
Hochdruckspüleinrichtung mit stufenlos regelbarem Druck
von 10-150 bar
regelbarer Wassermenge stufenlos regelbar mit mind.50
Liter/min.
die Spüleinrichtung muss über einen mindestens 500 Liter
Zwischenwassertank verfügen, um einen kontinuierlichen
Arbeitsfortschritt nicht zu behindern
Frischwasserbefüllschlauc h und Hochdruckspülschlauch
muss den Örtlichkeiten entsprechen (Längen vom
Aufstellungsort zu den einzelnen Reinigungsstellen sind den
beiliegenden Plänen bzw. bei dem Vor-Ort-Termin zu
ermitteln)
Hochdruckspüleinrichtung muss mit Funk- und/ oder
Kabelfernbedienung (mind 50m Kabel) fernbedienbar sein,
um im Bedarfsfall den Reinigungsvorgang unterbrechen zu
können
Hochdruckspüleinrichtung muss mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sein
-die Abgase der Fahrzeuge bzw. Maschinen müssen mittels
speziellem Abgasschlauch über 50m nach außen befördert
werden
zum Einsatz kommende und vorzuhaltende Düsen:
2 Stück schnelldrehende Rotationsdüsen 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigung
2 Stück langsamdrehende Rotationsdüse 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigen
1 Stück Reinigungsdüse mit Schubumkehr (d.h. die Düse
kann durch Druckintervalle
die Reinigungsrichtung ändern)
2 Stück Reinigungs-Spezialdüse 1/2" mit unterschiedlichen
Größen sowie 3 Vorstrahl und 5 Rückstrahldüsen zum
Beseitigen von Zusetzungen
1 Stück Spezial-Hochdruckreinigun gsschlauch mit 3/8"
Durchmesser und mindestens 25m Länge für beengte
Stellen, mit einer Vorstrahldüse und einer Rückstrahldüse
Elektromechanische Reinigung:
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 17/28
48
2 Stück elektromechanische Reinigungsmaschinen mit einer
Motorleistung von je
mind. 1,4 kW (1,9 PS) als Langsamläufer mit max. 500 U/min
sowie
umschaltbarer Laufrichtung (Rechts-/Linkslauf) und
einer 3-fach-Spannbackentechnik für den sicheren und
effektiven Antrieb von
Reinigungsspiralen mit einem Durchmesser von 22mm und
32mm, zudem müssen
die Maschinen für eine ausreichende Standsicherheit auf 2
Arbeitshöhen einstellbar
und mit links und rechts ausziehbaren Stützfüßen ausgerüstet
sein
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 32mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 22mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. je 4 Stück Standart- Bohrköpfe für 32mm und 22mm
Spirale mit unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis
300mm
- mind. Je 4 Stück Spezial-Widia bestückte Bohrköpfe für
32mm und 22mm Spirale
Zum leitungsschonenden Fräsen mit unterschiedlichen
Durchmessern von 30mm bis 300mm:
mind. je 4 Stück Aufsatzreinigungs-Kettenw erkzeuge für
32mm und 22mm Spirale mit 2-fach und 4-fach Kette
mind. 4 Stück Spezial-Diamant-Bohrköpfe für 32mm und
22mm Spirale zum leitungsschonendem Fräsen mit
unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis 100mm
TV-Untersuchung:
1 Stück hochflexible Spezial-Micro-Farbschiebe kamera:
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 15mm) mit einer
Kabellänge von mind. 15m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 1/2"
1 Stück hochflexible Spezial-Farbschiebekamera
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 25mm) mit einer
Kabellänge von mind. 50m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 50mm
1 Stück hochflexible Vorschubeinrichtung für den
Kameraschiebebetrieb mit einer Länge von mind. 50 Metern
1 Stück hochflexibler Glasfieberstab mit mind. 50 Metern
Länge und entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten zum
Bergen von groben Partikeln aus der Leitung
Digitalisierung und Aufzeichnung mittels spezieller Software
welche die Datenübergabe mit einer WINDOWS
Viewer-Software ermöglicht
Aufzeichnungen sowie Beurteilungen der Leitungen erfolgt
nach den ISY-Bau Richtlinien in der neuesten Form oder
nach der von der örtlichen AG-Bauleitung gewünschten Form
In das Kamerabild müssen am Beginn der Aufzeichnung das
Datum, die Uhrzeit, die genaue Leitungs-, Rohr- oder
Anlagenbezeichnung und die Metereinblendung dauerhaft
eingeblendet werden.
Zusatzausrüstung:
Für die firmeninterne Kommunikation hat der AN ausreichend
außenbereichsunabhängige Sprechfunkgeräte (Mobiltelefone
sind nur bedingt einsatzfähig) vorzusehen; der Bauleiter
/Koordinator muss zwecks Erreichbarkeit über ein
Mobiltelefon verfügen.
Weitere Ausrüstung:
- 1 Stück geprüftes 4-Fach Messgerät zur ständigen Messen
der Arbeitsatmosphäre
- 1 Stück Atemschutzselbstretter
- mind. 2 Stück/pro Person Einwegschutzanzüge Prüfklasse
Kat. III
- 2 Stück Atemschutzvollmasken mit mindestens 10 Stück
P3-Filter
- 2 Stück geprüfte Sicherheits-Geschirre zum Schutz gegen
Absturz
- 2 Stück Fangleinen mit Fallstopp, zugelassen für
Personenabsicherung
Schutzanzüge mit Atemschutz gegen einatmen von
Aerosolen, geeignet für Überkopfarbeiten
Leistungsverzeichnis - 18/28
49
3.6 Bauleiter für
Endoskopiearbeiten USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 3 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz eines Bauleiters mit 3 Stunden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
3.7 Fachkraft für
Endoskopiearbeiten USt. [%]
16%
Menge
3,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 3 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz einer Fachkraft mit 3 Stunden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
3.8 Reisekosten für
Endoskopiearbeiten
(Bauleiter u. Fachkraft)
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Preisangabe als Pauschalfestpreis; fallen keine Kosten an,
bitte 0,00 eintragen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
3.9 Kosten für Ausrüstung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bitte Kosten als Pauschalfestpreis eintragen; fallen keine
Kosten an, bitte 0,00 eintragen.
Anforderungen und Informationen zum eingesetzten Material
bzw. Reinigungsgeräte
Hochdruckreinigungsgeräte , mit nachstehender Ausstattung:
Hochdruckspüleinrichtung mit stufenlos regelbarem Druck
von 10-150 bar
regelbarer Wassermenge stufenlos regelbar mit mind.50
Liter/min.
die Spüleinrichtung muss über einen mindestens 500 Liter
Zwischenwassertank verfügen, um einen kontinuierlichen
Arbeitsfortschritt nicht zu behindern
Frischwasserbefüllschlauc h und Hochdruckspülschlauch
muss den Örtlichkeiten entsprechen (Längen vom
Aufstellungsort zu den einzelnen Reinigungsstellen sind den
beiliegenden Plänen bzw. bei dem Vor-Ort-Termin zu
ermitteln)
Hochdruckspüleinrichtung muss mit Funk- und/ oder
Kabelfernbedienung (mind 50m Kabel) fernbedienbar sein,
um im Bedarfsfall den Reinigungsvorgang unterbrechen zu
können
Hochdruckspüleinrichtung muss mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sein
-die Abgase der Fahrzeuge bzw. Maschinen müssen mittels
speziellem Abgasschlauch über 50m nach außen befördert
werden
zum Einsatz kommende und vorzuhaltende Düsen:
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 19/28
50
2 Stück schnelldrehende Rotationsdüsen 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigung
2 Stück langsamdrehende Rotationsdüse 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigen
1 Stück Reinigungsdüse mit Schubumkehr (d.h. die Düse
kann durch Druckintervalle
die Reinigungsrichtung ändern)
2 Stück Reinigungs-Spezialdüse 1/2" mit unterschiedlichen
Größen sowie 3 Vorstrahl und 5 Rückstrahldüsen zum
Beseitigen von Zusetzungen
1 Stück Spezial-Hochdruckreinigun gsschlauch mit 3/8"
Durchmesser und mindestens 25m Länge für beengte
Stellen, mit einer Vorstrahldüse und einer Rückstrahldüse
Elektromechanische Reinigung:
2 Stück elektromechanische Reinigungsmaschinen mit einer
Motorleistung von je
mind. 1,4 kW (1,9 PS) als Langsamläufer mit max. 500 U/min
sowie
umschaltbarer Laufrichtung (Rechts-/Linkslauf) und
einer 3-fach-Spannbackentechnik für den sicheren und
effektiven Antrieb von
Reinigungsspiralen mit einem Durchmesser von 22mm und
32mm, zudem müssen
die Maschinen für eine ausreichende Standsicherheit auf 2
Arbeitshöhen einstellbar
und mit links und rechts ausziehbaren Stützfüßen ausgerüstet
sein
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 32mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 22mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. je 4 Stück Standart- Bohrköpfe für 32mm und 22mm
Spirale mit unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis
300mm
- mind. Je 4 Stück Spezial-Widia bestückte Bohrköpfe für
32mm und 22mm Spirale
Zum leitungsschonenden Fräsen mit unterschiedlichen
Durchmessern von 30mm bis 300mm:
mind. je 4 Stück Aufsatzreinigungs-Kettenw erkzeuge für
32mm und 22mm Spirale mit 2-fach und 4-fach Kette
mind. 4 Stück Spezial-Diamant-Bohrköpfe für 32mm und
22mm Spirale zum leitungsschonendem Fräsen mit
unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis 100mm
TV-Untersuchung:
1 Stück hochflexible Spezial-Micro-Farbschiebe kamera:
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 15mm) mit einer
Kabellänge von mind. 15m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 1/2"
1 Stück hochflexible Spezial-Farbschiebekamera
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 25mm) mit einer
Kabellänge von mind. 50m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 50mm
1 Stück hochflexible Vorschubeinrichtung für den
Kameraschiebebetrieb mit einer Länge von mind. 50 Metern
1 Stück hochflexibler Glasfieberstab mit mind. 50 Metern
Länge und entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten zum
Bergen von groben Partikeln aus der Leitung
Digitalisierung und Aufzeichnung mittels spezieller Software
welche die Datenübergabe mit einer WINDOWS
Viewer-Software ermöglicht
Aufzeichnungen sowie Beurteilungen der Leitungen erfolgt
nach den ISY-Bau Richtlinien in der neuesten Form oder
nach der von der örtlichen AG-Bauleitung gewünschten Form
In das Kamerabild müssen am Beginn der Aufzeichnung das
Datum, die Uhrzeit, die genaue Leitungs-, Rohr- oder
Anlagenbezeichnung und die Metereinblendung dauerhaft
eingeblendet werden.
Zusatzausrüstung:
Für die firmeninterne Kommunikation hat der AN ausreichend
außenbereichsunabhängige Sprechfunkgeräte (Mobiltelefone
sind nur bedingt einsatzfähig) vorzusehen; der Bauleiter
Leistungsverzeichnis - 20/28
51
/Koordinator muss zwecks Erreichbarkeit über ein
Mobiltelefon verfügen.
Weitere Ausrüstung:
- 1 Stück geprüftes 4-Fach Messgerät zur ständigen Messen
der Arbeitsatmosphäre
- 1 Stück Atemschutzselbstretter
- mind. 2 Stück/pro Person Einwegschutzanzüge Prüfklasse
Kat. III
- 2 Stück Atemschutzvollmasken mit mindestens 10 Stück
P3-Filter
- 2 Stück geprüfte Sicherheits-Geschirre zum Schutz gegen
Absturz
- 2 Stück Fangleinen mit Fallstopp, zugelassen für
Personenabsicherung
Schutzanzüge mit Atemschutz gegen einatmen von
Aerosolen, geeignet für Überkopfarbeiten
3.10 Dokumentation der Arbeiten USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bild- und Filmnachweis der Reinigungs- und
Endoskopiearbeiten auf Datenträger
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
4 LOS Reinigung Linie 3 EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klassifizierung: Reinigungs- und Hygienedienste (90900000-6)
Reinigung von Rohrleitungen, Schläuchen und Wärmetauscherrohre in der Rauchgasreinigung (September 2021)
4.1 Baustellenvorbereitung und
-einrichtung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Einsatz
Information zu den Baustellenbereichen
Auf dem Betriebsgelände der MVA steht eine
Baustelleneinrichtungsflä che zur Aufstellung von mobilen
Räumen und eine Lagerfläche für geliefertes Material in der
Nähe des Kesselhauses zur Verfügung. Diese Flächen sind
mit LKW direkt erreichbar.
Die Lagerfläche und die Arbeitsbereiche werden vor den
Ausführungsterminen in Abstimmung mit dem AG bestimmt
und nur für die Dauer der Arbeiten genutzt.
Für die Aufstellung von Arbeitsmaschinen (elektrisch oder
dieselgetrieben) besteht die Möglichkeit, diese in der Nähe
der Soleanlage oder Rauchgasreinigung in der Anlage zu
parken. Bei Aufstellung in der Anlage müssen die Abgase
dieselgetriebener Maschinen mittels entsprechend geeigneter
Abgasleitungen in das Freie geleitet werden. Der
Schalldruckpegel soll an den Arbeitsplätzen und im Umfeld
unter 80 dB(A) liegen. Hierüber ist eine Absprache mit dem
AG zu treffen.
Die Arbeitsbereiche befinden sich in hoch gelegenen Ebenen
der Soleanlage (siehe Anhang 4) bzw. Rauchgasreinigung.
Dem AN obliegt der gesamte, zur Erbringung der Leistung
erforderliche Transport von gelieferten Teilen, sonstigem
Material, Werkzeugen, Maschinen und anderen Einrichtungen
zu und von den Arbeitsbereichen über die bestehenden
Verkehrs- und Transportwege ohne Veränderung von
Gebäude und Anlagen.
In den Arbeitsbereichen ist für Montagearbeiten
gegebenenfalls die Errichtung von Gerüsten erforderlich.
Leistungen des AN
Erstellen von Baustelleneinrichtungsplä nen für die
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche vor deren
Inanspruchnahme und für die Arbeitsbereiche jeweils vor
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Einsatz
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 21/28
52
Arbeitsbeginn in Abstimmung mit dem AG
Abgrenzen, Kennzeichnen und Sichern der
Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche sowie der
Arbeitsbereiche.
Stellen von mobilen Materiallager- und Werkstatträumen (z.B.
Container) im erforderlichen Umfang.
Stellen sämtlicher zur vollständigen und ordnungsgemäßen
Abwicklung des Auftrages erforderlichen Werkzeuge,
Maschinen, Transportmittel, Hebezeuge, elektrischer Anlagen
und Beleuchtung, sowie von Verbrauchs- u.
Verschleißmaterial, Arbeitsschutzausrüstung etc. und
sonstiger Einrichtungen.
Der Einsatz von elektrobetriebenen Arbeitsmaschinen bei
Aufstellung innerhalb der Soleanlage bzw.
Rauchgasreinigung wird aus Schallschutzgründen bevorzugt;
ein Anschluss von 250 kW ist bauseits in der
Rauchgasreinigung auf der 0,00m- Ebene vorhanden; ein
Anschlusskabel mit ggfls. notwendigem Baustromverteiler hat
der AN zu stellen. Sollten dieselbetriebene Arbeitsmaschinen
(Aufstellung im Freien oder im Inneren der Anlage nur mit
Partikelfilter und Ableitung der Abgase mittels entspr.
geeigneter Leitungen in das Freie) vorgesehen werden, so
muss dieser über besondere Schallschutzvorrichtungen
verfügen (s. oben). Das Ableiten von Auspuffgasen in das
Gebäude (Soleanlage/Rauchgasreini gung) ist nicht zulässig;
für das Ableiten der Abgase ist ein geeigneter Abgasschlauch
mit einer Mindestlänge von 50 m vorzusehen, gegebenenfalls
bei Bedarf mit einem entspr. Abgasventilator.
Stellen von erforderlichen Leitungen, Anschlüssen, Verteilern,
Kupplungen und Adaptern zur Nutzung der an bestimmten
Punkten vom AG zur Verfügung gestellten Medienver- und
Entsorgung (Strom, Wasser, Druckluft, Abwasser)
Räumen und Reinigen der zur Verfügung gestellten Flächen
von allen Materialien, Werkzeugen und Einrichtungen nach
Abschluss der Arbeiten.
Grobreinigung der Arbeitsplätze im Bereich der gereinigten
Leitungen und Schläuche (Kehren, Nassreinigung)
4.2 Bauleiter für Tagschicht USt. [%]
16%
Menge
120,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 120 Arbeitsstunden
errechnet sich für den Einsatz von zwei Bauleitern bei 10
Stunden x 6 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.3 Bauleiter Nachtschicht USt. [%]
16%
Menge
50,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 50 Arbeitsstunden
errechnet sich für den Einsatz von einem Bauleiter bei 10
Stunden x 5 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.4 Reinigungsfacharbeiter in
Tagschicht USt. [%]
16%
Menge
120,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 120 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz von zwei Reinigungsarbeitern bei
10 Stunden x 6 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 22/28
53
4.5 Reinigungsfacharbeiter
Nachtschicht USt. [%]
16%
Menge
50,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 50 Arbeitsstunden
errechnet sich für den Einsatz eines Reinigungsfacharbeiters
bei 10 Stunden x 5 Arbeitstage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.6 Reisekosten für Bauleiter und
Reinigungsarbeiter USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Preisangabe als Pauschalfestpreis; fallen keine Kosten an,
bitte 0,00 eintragen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
4.7 Kosten für Ausrüstung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bitte Kosten als Pauschalfestpreis eintragen; fallen keine
Kosten an, bitte 0,00 eintragen.
Anforderungen und Informationen zum eingesetzten Material
bzw. Reinigungsgeräte
Hochdruckreinigungsgeräte , mit nachstehender Ausstattung:
Hochdruckspüleinrichtung mit stufenlos regelbarem Druck
von 10-150 bar
regelbarer Wassermenge stufenlos regelbar mit mind.50
Liter/min.
die Spüleinrichtung muss über einen mindestens 500 Liter
Zwischenwassertank verfügen, um einen kontinuierlichen
Arbeitsfortschritt nicht zu behindern
Frischwasserbefüllschlauc h und Hochdruckspülschlauch
muss den Örtlichkeiten entsprechen (Längen vom
Aufstellungsort zu den einzelnen Reinigungsstellen sind den
beiliegenden Plänen bzw. bei dem Vor-Ort-Termin zu
ermitteln)
Hochdruckspüleinrichtung muss mit Funk- und/ oder
Kabelfernbedienung (mind 50m Kabel) fernbedienbar sein,
um im Bedarfsfall den Reinigungsvorgang unterbrechen zu
können
Hochdruckspüleinrichtung muss mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sein
-die Abgase der Fahrzeuge bzw. Maschinen müssen mittels
speziellem Abgasschlauch über 50m nach außen befördert
werden
zum Einsatz kommende und vorzuhaltende Düsen:
2 Stück schnelldrehende Rotationsdüsen 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigung
2 Stück langsamdrehende Rotationsdüse 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigen
1 Stück Reinigungsdüse mit Schubumkehr (d.h. die Düse
kann durch Druckintervalle
die Reinigungsrichtung ändern)
2 Stück Reinigungs-Spezialdüse 1/2" mit unterschiedlichen
Größen sowie 3 Vorstrahl und 5 Rückstrahldüsen zum
Beseitigen von Zusetzungen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 23/28
54
1 Stück Spezial-Hochdruckreinigun gsschlauch mit 3/8"
Durchmesser und mindestens 25m Länge für beengte
Stellen, mit einer Vorstrahldüse und einer Rückstrahldüse
Elektromechanische Reinigung:
2 Stück elektromechanische Reinigungsmaschinen mit einer
Motorleistung von je
mind. 1,4 kW (1,9 PS) als Langsamläufer mit max. 500 U/min
sowie
umschaltbarer Laufrichtung (Rechts-/Linkslauf) und
einer 3-fach-Spannbackentechnik für den sicheren und
effektiven Antrieb von
Reinigungsspiralen mit einem Durchmesser von 22mm und
32mm, zudem müssen
die Maschinen für eine ausreichende Standsicherheit auf 2
Arbeitshöhen einstellbar
und mit links und rechts ausziehbaren Stützfüßen ausgerüstet
sein
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 32mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 22mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. je 4 Stück Standart- Bohrköpfe für 32mm und 22mm
Spirale mit unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis
300mm
- mind. Je 4 Stück Spezial-Widia bestückte Bohrköpfe für
32mm und 22mm Spirale
Zum leitungsschonenden Fräsen mit unterschiedlichen
Durchmessern von 30mm bis 300mm:
mind. je 4 Stück Aufsatzreinigungs-Kettenw erkzeuge für
32mm und 22mm Spirale mit 2-fach und 4-fach Kette
mind. 4 Stück Spezial-Diamant-Bohrköpfe für 32mm und
22mm Spirale zum leitungsschonendem Fräsen mit
unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis 100mm
TV-Untersuchung:
1 Stück hochflexible Spezial-Micro-Farbschiebe kamera:
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 15mm) mit einer
Kabellänge von mind. 15m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 1/2"
1 Stück hochflexible Spezial-Farbschiebekamera
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 25mm) mit einer
Kabellänge von mind. 50m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 50mm
1 Stück hochflexible Vorschubeinrichtung für den
Kameraschiebebetrieb mit einer Länge von mind. 50 Metern
1 Stück hochflexibler Glasfieberstab mit mind. 50 Metern
Länge und entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten zum
Bergen von groben Partikeln aus der Leitung
Digitalisierung und Aufzeichnung mittels spezieller Software
welche die Datenübergabe mit einer WINDOWS
Viewer-Software ermöglicht
Aufzeichnungen sowie Beurteilungen der Leitungen erfolgt
nach den ISY-Bau Richtlinien in der neuesten Form oder
nach der von der örtlichen AG-Bauleitung gewünschten Form
In das Kamerabild müssen am Beginn der Aufzeichnung das
Datum, die Uhrzeit, die genaue Leitungs-, Rohr- oder
Anlagenbezeichnung und die Metereinblendung dauerhaft
eingeblendet werden.
Zusatzausrüstung:
Für die firmeninterne Kommunikation hat der AN ausreichend
außenbereichsunabhängige Sprechfunkgeräte (Mobiltelefone
sind nur bedingt einsatzfähig) vorzusehen; der Bauleiter
/Koordinator muss zwecks Erreichbarkeit über ein
Mobiltelefon verfügen.
Weitere Ausrüstung:
- 1 Stück geprüftes 4-Fach Messgerät zur ständigen Messen
der Arbeitsatmosphäre
- 1 Stück Atemschutzselbstretter
- mind. 2 Stück/pro Person Einwegschutzanzüge Prüfklasse
Kat. III
- 2 Stück Atemschutzvollmasken mit mindestens 10 Stück
P3-Filter
- 2 Stück geprüfte Sicherheits-Geschirre zum Schutz gegen
Absturz
Leistungsverzeichnis - 24/28
55
- 2 Stück Fangleinen mit Fallstopp, zugelassen für
Personenabsicherung
Schutzanzüge mit Atemschutz gegen einatmen von
Aerosolen, geeignet für Überkopfarbeiten
4.8 Bauleiter für
Endoskopiearbeiten USt. [%]
16%
Menge
5,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 5 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz eines Bauleiters mit 5 Stunden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.9 Fachkraft für
Endoskopiearbeiten USt. [%]
16%
Menge
5,00
Einheit
Std.
Die angegebene Bestellmenge von 5 Arbeitsstunden
errechnet sich für 1 Einsatz einer Fachkraft mit 5 Stunden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Std.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.10 Reisekosten für
Endoskopiearbeiten
(Bauleiter u. Fachkraft)
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Preisangabe als Pauschalfestpreis; fallen keine Kosten an,
bitte 0,00 eintragen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
4.11 Kosten für Ausrüstung USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bitte Kosten als Pauschalfestpreis eintragen; fallen keine
Kosten an, bitte 0,00 eintragen.
Anforderungen und Informationen zum eingesetzten Material
bzw. Reinigungsgeräte
Hochdruckreinigungsgeräte , mit nachstehender Ausstattung:
Hochdruckspüleinrichtung mit stufenlos regelbarem Druck
von 10-150 bar
regelbarer Wassermenge stufenlos regelbar mit mind.50
Liter/min.
die Spüleinrichtung muss über einen mindestens 500 Liter
Zwischenwassertank verfügen, um einen kontinuierlichen
Arbeitsfortschritt nicht zu behindern
Frischwasserbefüllschlauc h und Hochdruckspülschlauch
muss den Örtlichkeiten entsprechen (Längen vom
Aufstellungsort zu den einzelnen Reinigungsstellen sind den
beiliegenden Plänen bzw. bei dem Vor-Ort-Termin zu
ermitteln)
Hochdruckspüleinrichtung muss mit Funk- und/ oder
Kabelfernbedienung (mind 50m Kabel) fernbedienbar sein,
um im Bedarfsfall den Reinigungsvorgang unterbrechen zu
können
Hochdruckspüleinrichtung muss mit einem Partikelfilter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 25/28
56
ausgerüstet sein
-die Abgase der Fahrzeuge bzw. Maschinen müssen mittels
speziellem Abgasschlauch über 50m nach außen befördert
werden
zum Einsatz kommende und vorzuhaltende Düsen:
2 Stück schnelldrehende Rotationsdüsen 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigung
2 Stück langsamdrehende Rotationsdüse 1/2" mit
unterschiedlichen Größen und 45 Strahlwinkel zur
Wandungsreinigen
1 Stück Reinigungsdüse mit Schubumkehr (d.h. die Düse
kann durch Druckintervalle
die Reinigungsrichtung ändern)
2 Stück Reinigungs-Spezialdüse 1/2" mit unterschiedlichen
Größen sowie 3 Vorstrahl und 5 Rückstrahldüsen zum
Beseitigen von Zusetzungen
1 Stück Spezial-Hochdruckreinigun gsschlauch mit 3/8"
Durchmesser und mindestens 25m Länge für beengte
Stellen, mit einer Vorstrahldüse und einer Rückstrahldüse
Elektromechanische Reinigung:
2 Stück elektromechanische Reinigungsmaschinen mit einer
Motorleistung von je
mind. 1,4 kW (1,9 PS) als Langsamläufer mit max. 500 U/min
sowie
umschaltbarer Laufrichtung (Rechts-/Linkslauf) und
einer 3-fach-Spannbackentechnik für den sicheren und
effektiven Antrieb von
Reinigungsspiralen mit einem Durchmesser von 22mm und
32mm, zudem müssen
die Maschinen für eine ausreichende Standsicherheit auf 2
Arbeitshöhen einstellbar
und mit links und rechts ausziehbaren Stützfüßen ausgerüstet
sein
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 32mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. 60m Reinigungsspiralen mit Durchmesser 22mm in der
verstärkten S-Ausführung sowie mit Innenkern
mind. je 4 Stück Standart- Bohrköpfe für 32mm und 22mm
Spirale mit unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis
300mm
- mind. Je 4 Stück Spezial-Widia bestückte Bohrköpfe für
32mm und 22mm Spirale
Zum leitungsschonenden Fräsen mit unterschiedlichen
Durchmessern von 30mm bis 300mm:
mind. je 4 Stück Aufsatzreinigungs-Kettenw erkzeuge für
32mm und 22mm Spirale mit 2-fach und 4-fach Kette
mind. 4 Stück Spezial-Diamant-Bohrköpfe für 32mm und
22mm Spirale zum leitungsschonendem Fräsen mit
unterschiedlichen Durchmessern von 30mm bis 100mm
TV-Untersuchung:
1 Stück hochflexible Spezial-Micro-Farbschiebe kamera:
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 15mm) mit einer
Kabellänge von mind. 15m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 1/2"
1 Stück hochflexible Spezial-Farbschiebekamera
(Durchmesser Kamerakopf höchstens 25mm) mit einer
Kabellänge von mind. 50m, sowie Zählwerk und
Metereinblendung ins Kamerabild für Rohruntersuchungen
von Leitungen ab 50mm
1 Stück hochflexible Vorschubeinrichtung für den
Kameraschiebebetrieb mit einer Länge von mind. 50 Metern
1 Stück hochflexibler Glasfieberstab mit mind. 50 Metern
Länge und entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten zum
Bergen von groben Partikeln aus der Leitung
Digitalisierung und Aufzeichnung mittels spezieller Software
welche die Datenübergabe mit einer WINDOWS
Viewer-Software ermöglicht
Aufzeichnungen sowie Beurteilungen der Leitungen erfolgt
nach den ISY-Bau Richtlinien in der neuesten Form oder
nach der von der örtlichen AG-Bauleitung gewünschten Form
In das Kamerabild müssen am Beginn der Aufzeichnung das
Datum, die Uhrzeit, die genaue Leitungs-, Rohr- oder
Anlagenbezeichnung und die Metereinblendung dauerhaft
eingeblendet werden.
Leistungsverzeichnis - 26/28
57
Zusatzausrüstung:
Für die firmeninterne Kommunikation hat der AN ausreichend
außenbereichsunabhängige Sprechfunkgeräte (Mobiltelefone
sind nur bedingt einsatzfähig) vorzusehen; der Bauleiter
/Koordinator muss zwecks Erreichbarkeit über ein
Mobiltelefon verfügen.
Weitere Ausrüstung:
- 1 Stück geprüftes 4-Fach Messgerät zur ständigen Messen
der Arbeitsatmosphäre
- 1 Stück Atemschutzselbstretter
- mind. 2 Stück/pro Person Einwegschutzanzüge Prüfklasse
Kat. III
- 2 Stück Atemschutzvollmasken mit mindestens 10 Stück
P3-Filter
- 2 Stück geprüfte Sicherheits-Geschirre zum Schutz gegen
Absturz
- 2 Stück Fangleinen mit Fallstopp, zugelassen für
Personenabsicherung
Schutzanzüge mit Atemschutz gegen einatmen von
Aerosolen, geeignet für Überkopfarbeiten
4.12 Dokumentation der Arbeiten USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Bild- und Filmnachweis der Reinigungs- und
Endoskopiearbeiten auf Datenträger
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 27/28
58
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
22.09.2020
Verfahren: 2020004529 - Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 28/28
59
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
22.09.2020
Verfahren: 2020004529 - Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eignungskriterien UVgO Stadt Nürnberg
Gewichtung: 0,00%
1.1 Präqualifikation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifi kats, welches im amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen
PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1 - X der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise
automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr
gesondert nachgewiesen werden.
Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
www.amtliches-verzeichnis .ihk.de
Hinweis: Bei den nachfolgenden Muss-Angaben zur Eignung bitte "PQ" eintragen bzw. das so gekennzeichnete Feld ankreuzen.
Tragen Sie bitte Ihre PQ-Nummer in das Eingabefeld ein. Wenn Sie nicht präqualifiziert sind d.h. keine PQ-Nummer haben,
schreiben
Sie bitte das Wort "keine" in das Freifeld.
1.2 Berufsgruppe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wählen Sie die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe aus.
Ich/wir gehöre(n) zu
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Freie Berufe im Sinne von 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG (0)
[ ] Sonstige (0)
[ ] PQ (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Unterlagen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Tragen Sie nachfolgend ein, welche Unterlagen vorgelegt/hochgeladen wurden:
1. Gewerbeanmeldung
2. Handelsregisterauszug (sofern ich/wir zur Eintragung verpflichtet bin/sind)
3. Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe
4. Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder
5. Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie bitte PQ ein
1.4 Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation
befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 123 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 1/5
60
Ich erkläre/wir erklären, dass die in 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen
(rechtskräftige
Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur
Heilung nach
125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.6 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 124 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf.
Nachweis
zur Heilung nach 125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.7 Referenzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bitte laden Sie eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden
Leistung (Reinigen und Entfernen von Gipsanbackungen in glasfaserverstärkten-/PP- Kunststoffrohrleitungen an
Kalkmilch/Calziumcarbonat wäscher in Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen) vergleichbar sind, mit Angabe der
Reinigungsart,
des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und
Telefonnummer als Anlage hoch.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.8 Umsätze [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte tragen Sie den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen in dem Tätigkeitsbereich
des
Auftrags betrifft.
1.9 Betriebshaftpflichtversic herung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte laden Sie den Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversic herung mit
folgender
Mindestdeckungssumme: Personenschäden 2.000.000 , Sachschäden: 1.000.000 als Anlage hoch.
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei
Auftragserteilung angepasst werden.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) wurde mit Angebotsabgabe hochgeladen (0)
[ ] Ja, eine gültige Betriebshaftpflichtversic herung ist zwar abgeschlossen, jedoch sind die Versicherungssummen derzeit nicht
ausreichend. Ich/wir erkläre(n), dass die Mindestdeckungssumme(n) bei Auftragserteilung angepasst werden (Die momentan aktuelle
Police wurde mit dem Angebot mit hochgeladen). (0)
[ ] Nein, wird durch gültige Präqualifizierung (PQ) abgedeckt (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.10 Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte ebenfalls mit "Ja" bestätigen
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.11 Vorteilsgewährung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 2/5
61
Ich/Wir erklären, dass ich/wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile
angeboten,
versprochen oder gewährt habe(n).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.12 AEntG/MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in
Frage
stellt.
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat und insbesondere, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht:
? gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz oder
? gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegeset z oder
? gem. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr
als 2.500 belegt worden bin/sind.
Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte ebenfalls mit "Ja" bestätigen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.13 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung
erfülle(n).
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte "Ja" auswählen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.14 Berufsgenossenschaft 1 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.15 Berufsgenossenschaft 2 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
1.16 Bevorzugte Bewerber [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte
Blindenwerkstatt, Inklusionsbetriebe gem. Ziffer 3 "Berücksichtigung bevorzugter Bieter" der Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen
Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2 G17/17-1.)
Nachweis bzw. für Inklusionsbetriebe Eigenerklärung bitte im Workflow-Punkt "Eigene Anlagen" des Bieterassistenten mit
hochladen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Kriterienkatalog - 3/5
62
Nur eine Antwort wählbar
1.17 Staatszugehörigkeit
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens oder einem anderem Staat
(Wenn zutreffend bitte angeben).
1.18 Erklärung zum Vergabeverfahren [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich
falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert
- dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder
in
sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung
des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard
anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren
Durchführung des
Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in
sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2
berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des
Auftraggebers bleiben unberührt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.19 Unternehmensdarstellung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bitte laden Sie eine kurze Unternehmensdarstellung mit Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und
Mitarbeiterstand (Personalstärke und Qualifikation) hoch.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Los 1 -"Reinigung Soleanlage und Vorkonzentrierung"
3 Los 2 -"Reinigung Linie 1"
4 Los 3 -"Reinigung Linie 2"
5 Los 4 -"Reinigung Linie 3"
Kriterienkatalog - 4/5
63
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
22.09.2020
Verfahren: 2020004529 - Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Reinigung Soleanlage und Vorkonzentrierung"
2 Los 2 -"Reinigung Linie 1"
3 Los 3 -"Reinigung Linie 2"
4 Los 4 -"Reinigung Linie 3"
Kriterienkatalog - 5/5
64
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Anhang LV 1.1.pdf 2,71 MB pdf
Dateianlage Anhang LV 1.2.pdf 72,37 KB pdf
Dateianlage Anhang LV 3.pdf 1,46 MB pdf
Dateianlage Anhang LV 4.pdf 1,18 MB pdf
Dateianlage Lageplan Baustellenbereiche Rohrleitungen Wärmetauscher 2021.pdf 61,02 KB pdf
65
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/10/de0ad2b3-743e-45d5-8c8d-5d4ba393016e.html
Data Acquisition via: p8000000
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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