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Ausschreibung: Bankdienstleistungen - DE-Berlin
Bankdienstleistungen
Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
Dokument Nr...: 486406-2020 (ID: 2020101409200315019)
Veröffentlicht: 14.10.2020
*
  DE-Berlin: Bankdienstleistungen
   2020/S 200/2020 486406
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
   Materialwirtschaft (VEM)
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]einkauf.se2@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1744f4b06ff-28a743a0da81edb6
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1744f4b06ff-28a743a0da81edb6
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausgabe von E-Geld zur Zahlung von Fahrscheinen der BVG und anderer
   Leistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0398-2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66110000 Bankdienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind eines der größten europäischen
   Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
   Trotz der Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung von Fahrscheinen ist der
   Bargeldanteil noch substantiell hoch in den Verkehrsmitteln. Dies soll
   nun durch eine anonyme Guthabenkarte geändert werden. Weiterhin soll
   die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und
   Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen
   oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Mit der Ausschreibung
   FEM2-0398-2020 wird ein Dienstleister gesucht, der eine solche
   Guthabenkarte an interessierte Kunden der BVG ausgibt und alle damit im
   Zusammenhang stehenden erforderlichen Dienstleistungen erbringt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   66172000 Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Kern soll die Guthabenkarte (mit einem aufzuladenden Guthaben in
   Euro) wie folgt funktionieren:
    Sie erfordert kein Bankkonto und ermöglicht die Bezahlung von
   Fahrscheinen in Bussen und Bahnen der BVG (eine Speicherung von
   Fahrscheinen in der Guthabenkarte ist nicht vorgesehen).
    Sie kann an bestimmten Stellen erworben, freigeschaltet und mit einem
   bestimmten Mindest-/Maximalbetrag erstmalig aufgeladen werden. Sie kann
   zudem an bestimmten Stellen jederzeit erneut aufgeladen werden.
    Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung
   von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der
   BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG.
   Um diese essentiellen Funktionen zu gewährleisten, ist es erforderlich,
   dass der Auftragnehmer Inhaber einer E-Geld Lizenz oder Banklizenz mit
   der Erlaubnis der BaFin zur Ausgabe von E-Geld in Deutschland ist. Der
   Auftragnehmer wird Herausgeber der Karte und Vertragspartner der Nutzer
   der Guthabenkarte sein. Die BVG definiert die grafische Gestaltung und
   das Layout der Vorder- und Rückseite der Karte. Das Design der Karte
   wird so sein, dass die Nutzer die Guthabenkarte als BVG-Karte
   wahrnehmen. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 19.3.2021 bis zum
   31.3.2025 geschlossen werden, mit einer Fortfühungsoption bis maximal
   31.3.2028.
   Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 19/03/2021
   Ende: 31/03/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des
   Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 43 Monate
   verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens 3
   Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der
   Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der
   Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er
   hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder
   Vergütung) herleiten.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
   (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
   (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
   für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
   (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
   wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen
   weitere Nachweise vorzulegen.
   1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
   2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie  soweit anwendbar  §
   21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß
   § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung
   eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im
   Berliner Korruptionsregister vorliegt.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen von
   Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur
   Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für
   Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
   3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3) Ziff. 7.
   4. Der AN muss (i) eine Erlaubnis zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts
   nach § 11 ZAG innehaben oder als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1
   Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes im Inland zum Geschäftsbetrieb
   zugelassen sein und (ii) eine Kopie der Erlaubnis bzw. Zulassung
   vorlegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die
   letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre. Vergleichbare Leistungen sind hierbei das
   Tätigkeitsfeld gemäß III.1.3) in den letzten 5 Jahren.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Der Bewerber hat folgende Referenzen in der EU aus den letzten 5 Jahren
   (seit dem 1.9.2015) vorzulegen.
   A) Der Bewerber hat mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen
   vorzulegen.
   1) alle für die Karten-/Datenträger-Verarbeitung erforderlichen
   IT-Systeme, das heißt, ein Karten-/Datenträgermanagementsystem, ein
   Autorisierungssystem und ein Clearingsystem, jeweils innerhalb der EU,
   durch den Bewerber bereitgestellt wurden und mit diesen Systemen
   insgesamt mehr als 500 000 Transaktionen und mindestens 20 000 Karten /
   Datenträger durchgeführt worden sind und
   2) eine Transaktionsverarbeitung mit (Online-) Autorisierung und
   Clearing stattfand und
   3) eine technische Kontoführung für Guthabenkarten/-datenträger
   durchgeführt wurde und
   4) die Speicherung und Verarbeitung der Transaktionsdaten von
   Guthabenkarten/Datenträgern durchgeführt wurden und
   5) eine Sperrung einzelner Karten/Datenträger realisiert wurde und
   6) eine Aufladung von Guthaben auf die Karte/Datenträger zu beliebigen
   Zeitpunkten realisiert wurde.
   B) Darüber hinaus hat der Bewerber folgende Referenzen vorzulegen:
   1) Der Bewerber hat bereits KYC-Prozesse an Verkaufs-, Auflade- und
   Akzeptanzstellen unter Erfüllung der regulatorischen Vorgaben
   durchgeführt.
   2) Der Bewerber hat bereits Zahl- und Auflademöglichkeiten mit den
   ausgegebenen Karten/Datenträgern über eine vorhandene Infrastruktur am
   POS (z. B. Zahlungsverkehrsterminals) und im Webshop realisiert.
   3) Der Bewerber hat ein Online-Portal bereitgestellt, in dem Endkunden
   Informationen zu den eingesetzten Karten/Datenträgern angezeigt wurden
   und in dem Guthaben auf den Karten/Datenträgern gegen internetübliche
   Zahlverfahren aufgeladen wurden.
   Die Darstellung der Anforderungen kann durch ein oder mehrere Projekte
   erfolgen.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
   Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
   a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung
   eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
   b) Zeitraum der Leistungserbringung;
   c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g.
   Angabe (III.1.3) Vergleichbarkeit der Projekte), um die
   Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   beurteilen zu können,
   d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
   der Transaktionszahlen und ausgegebenen Karten / Datenträgern,
   e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
   Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht
   wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
   Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
   anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
   Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn:
   1) mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte vorgelegt werden und
   2) mindestens eine Referenz vorgelegt wird, mit der der Bewerber
   KYC-Prozesse an Verkaufs-, Auflade- und Akzeptanzstellen unter
   Erfüllung der regulatorischen Vorgaben belegt und
   3) mindestens eine Referenz vorgelegt wird, mit der der Bewerber Zahl-
   und Auflademöglichkeiten mit den ausgegebenen Karten/Datenträgern über
   eine vorhandene Infrastruktur am POS (z. B. Zahlungsverkehrsterminals)
   und im
   Webshop belegt und
   4) mindestens eine Referenz vorgelegt wird, mit der der Bewerber
   darstellt, dass ein Online-Portal bereitgestellt wurde, in dem
   Endkunden Informationen zu den
   Eingesetzten Karten/Datenträgern angezeigt wurden und in dem Guthaben
   auf den Karten/Datenträgern gegen internetübliche Zahlverfahren
   aufgeladen wurden.
   Die Darstellung der Einhaltung der Mindestanforderungen dieser Punkte
   1) bis 4) kann durch mehrere verschiedene Referenzprojekte erbracht
   werden.
   Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Kooperationsformen
   nach Ziffer VI.3) ausreichend, wenn die Anforderung von einem
   Unternehmen erfüllt wird.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
   eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
   Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
   Ausschluss.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Siehe III.1.1)
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher
   Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
    Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des
   Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten.
   Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur
   Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt
   hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung,
    die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen
   Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 18/11/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
   GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
   2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des
   Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten
   Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
   Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
   FEM2-0398-2020 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst
   mit dem Angebot (Angebotsfrist: 21.12.2020, 12.00) einzureichen.
   3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
   der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3)) unter Angabe
   der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
   FEM2-0398-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur
   Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion
   der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich
   nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.10.2020 an die unter
   Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der Auftraggeber
   behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche
   werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
   Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie
   sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
   der Plattform AI veröffentlichen.
   Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link
   zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
   Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
   Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare
   verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
   Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
   nicht ausreichend.
   4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
   wiedergegeben wird.
   6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und
   auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind
   noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der
   Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das
   Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
   Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch
   III.1)):
   7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
   eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung
   einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl.
   Ziff. III.1.8)) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen
   sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
   Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
   Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
   zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag
   einreichen.
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
   BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
   Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat
   zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
   Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter
   dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
   wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich
   nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
   verwiesen werden.
   8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
   finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener
   Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer
   III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
   auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber
   gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der
   anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
   tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
   Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
   im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
   Nachweise/Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche
   Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer
   Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
   bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall
   erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge
   Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge
   zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen.
   Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist
   erforderlich.
   Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2))
   über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
   Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise
   (s. Ziffer III.1)) eingereicht werden.
   10. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 21.12.2020, 12.00 Uhr
   Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
   Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, ob er
   die Mussanforderungen (MA) und wie er die Bewertungsanforderungen (BA)
   erfüllt; ggf. ist dies durch Entsprechende Erläuterungen zu ergänzen,
   soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
   Erfüllt der Bieter eine MA nicht, wird er vom Vergabeverfahren
   ausgeschlossen.
   Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das
   Erstangebot zu erteilen.
   Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis
   aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der
   Zuschlagskriterien reduzieren und die 4 bestplatzierten Bieter zum
   Verhandlungsgespräch einladen. Mögliche Verhandlungsgespräche finden
   voraussichtlich in der Zeit vom 18.1.2021 bis 22.1.2021 statt.
   Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle
   Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung, auch soweit sie in den
   Unterlagen als Muss-Anforderungen bezeichnet sind, sowie des
   Vertragsentwurfs zu verhandeln. Der Auftraggeber stellt ausdrücklich
   klar, dass die Vergabeunterlagen somit keine Mindestanforderungen
   enthalten, die von vornherein einer möglichen Verhandlung entzogen
   sind.
   Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern
   mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter
   aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben.
   Diese Werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
   ausgewertet.
   11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
   Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer
   geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für
   die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der
   Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend
   die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von
   Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag ist gem. § 160 GWB Abs. 3 unzulässig, wenn:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/10/2020
References
   6. mailto:einkauf.se2@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1744f4b06ff-28a
743a0da81edb6
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1744f4b06ff-28a
743a0da81edb6
  10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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