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Ausschreibung: Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels - DE-Hamburg
Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
Hotel-Übernachtungen
Dokument Nr...: 485232-2020 (ID: 2020101409114613870)
Veröffentlicht: 14.10.2020
*
  DE-Hamburg: Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
   2020/S 200/2020 485232
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
   Wohlfahrtspflege (BGW)
   Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22089
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
   Telefon: +49 40 / 20207-1521
   Fax: +49 40 / 20207-1597
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bgw-online.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E43345679
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E43345679
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen von Seminarhotels/Region Nord
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-12
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zu einer erfolgreichen Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaft
   gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und
   Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im
   Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 60 unterschiedliche
   Seminarthemen an. Die BGW bietet rund 1 200 Seminare, Weiter- und
   Fortbildungsangebote an. Im vergangenen Jahr haben mehr als 20 500
   Personen an Seminaren teilgenommen. Von den eigenen Bildungsakademien
   in Hamburg und Dresden abgesehen, werden die Veranstaltungen in Hotels
   und Schulungsstätten angeboten, die sich über das gesamte Bundesgebiet
   verteilen. Von den Hotels werden ein professionelles Kundenmanagement
   und qualitativ hochwertige Standards zur Seminardurchführung erwartet.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   55110000 Hotel-Übernachtungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
   NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Erfüllungsort liegt innerhalb der Postleitzahlengebiete 180-182, 190,
   192-194 und 23.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BGW plant in der Region Nord ab dem Jahr 2022 insgesamt ca. 60
   Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab dem Jahr 2022
   ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/ Rahmenvertragspartner gesucht,
   die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und
   Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von
   Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie
   die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozentinnen
   und Dozenten für insgesamt ca. 60 Seminare im Jahr in der nachfolgend
   beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten.
   Die zu erbringenden Leistungen werden in der Region Nord der
   Bundesrepublik ausgeschrieben, und zwar in östlichen Teilen
   Schleswig-Holsteins (Postleitzahlregion 23) sowie in nördlichen und
   westlichen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns (Postleitzahlregionen
   180-182, 190 und 192-194). Da die BGW in Hamburg eine eigene
   Schulungsstätte betreibt, ist das Hamburger Stadtgebiet und Umland
   nicht im Ausschreibungsbereich enthalten. Die Eingrenzung auf diese
   Region in Norddeutschland soll den dort ansässigen Versicherten der BGW
   eine Schulungsstätte mit möglichst kurzer Anreise ermöglichen. Durch
   diese Eingrenzung bleibt außerdem der Verwaltungsaufwand für die
   Auftraggeberin zumutbar, da sich auch die Zuständigkeitsbereiche der
   Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW am Postleitzahlensystem
   orientieren. Die ausgeschriebenen Bereiche ergeben sich dementsprechend
   auch aus der Verteilung der einzelnen Postleitzahlen-Gebiete.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin behält sich aber im Sinne einer einseitigen
   Vertragsverlängerungsoption vor, den jeweiligen Rahmenvertrag jährlich
   um ein Jahr bis max. einschließlich 2025 zu verlängern. Im Falle einer
   maximalen Vertragsverlängerung sind die angebotenen Preise also bis
   einschließlich 2025 gültig.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem
   Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und
   Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2)
   und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
   1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in.
   Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson
   mit Kontaktdaten anzugeben.
   2. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine
   Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon
   aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur
   (einschließlich der Struktur, mit der Sie unseren Auftrag erfüllen
   möchten (unter Einbindung Dritter Unternehmen), Gründung,
   Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen) und Ihres
   Leistungsportfolios bis zu drei Seiten (DIN A4) ausreichen.
   3. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit
   der/die Bieter/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen
   ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens,
   jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins
   für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt
   den aktuellen Eintragungsstand wieder.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB beim
   Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen.
   Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.
   2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur
   Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu
   führen.
   3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim
   Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn
   doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.
   4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2
   Nr. 3 Sozialgesetzbuch 3. Buch, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b,
   Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit Freiheits- oder Geldstrafe
   und/oder Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
   5. Abschluss Auftragsverarbeitungsvereinbarung und Verpflichtung zur
   Wahrung des Datengeheimnisses.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird
   als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. Zum Ablauf der
   Angebotsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und
   VI. 3) nachzuweisen.
   2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
   3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres
   Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen
   Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden,
   um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines
   Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und
   damit Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche
   Maßnahme.
   4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
   Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion
   von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in
   deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir
   Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS
   hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie
   sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
   5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser
   Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch
   Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte
   beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit weiteren
   Hinweisen.
   6. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der
   Fähigkeiten anderer Unternehmen
   (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen als Dritte(n))
   bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr
   und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat
   der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft  den Umfang der
   Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen
   und
    alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung
   bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten
   vorzulegen,
    die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben,
   Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang
   vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft
   auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten
   bezieht,
    Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Erklärungen
   gemäß Ziffer III. 2) Nr. 1-4 dieser Bekanntmachung vorlegen,
    Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung
   vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in
   bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen
   Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen
   kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
   Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die
   Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen,
   beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für
   die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
   7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder
   der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der
   Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern
   und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in
   bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
   8. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils
   der Leistung berufen (ohne Eignungsleihe) (Unterauftragnehmer), haben
   Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind diese
   auf Verlangen der AG zu benennen, das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende
   Verpflichtungserklärungen beizubringen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
   3 Nr. 4 GWB).
   Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
   insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den
   Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche
   Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
   werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
   angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
   von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
    gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
    den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/10/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
   7. http://www.bgw-online.de/
   8. https://www.subreport.de/E43345679
   9. https://www.subreport.de/E43345679
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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