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Ausschreibung: Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels - DE-Hamburg
Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
Hotel-Übernachtungen
Dokument Nr...: 485232-2020 (ID: 2020101409114613870)
Veröffentlicht: 14.10.2020
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DE-Hamburg: Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
2020/S 200/2020 485232
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
Telefon: +49 40 / 20207-1521
Fax: +49 40 / 20207-1597
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E43345679
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E43345679
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen von Seminarhotels/Region Nord
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zu einer erfolgreichen Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaft
gehört die Fort- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und
Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im
Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 60 unterschiedliche
Seminarthemen an. Die BGW bietet rund 1 200 Seminare, Weiter- und
Fortbildungsangebote an. Im vergangenen Jahr haben mehr als 20 500
Personen an Seminaren teilgenommen. Von den eigenen Bildungsakademien
in Hamburg und Dresden abgesehen, werden die Veranstaltungen in Hotels
und Schulungsstätten angeboten, die sich über das gesamte Bundesgebiet
verteilen. Von den Hotels werden ein professionelles Kundenmanagement
und qualitativ hochwertige Standards zur Seminardurchführung erwartet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55110000 Hotel-Übernachtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Erfüllungsort liegt innerhalb der Postleitzahlengebiete 180-182, 190,
192-194 und 23.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die BGW plant in der Region Nord ab dem Jahr 2022 insgesamt ca. 60
Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Es wird daher ab dem Jahr 2022
ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/ Rahmenvertragspartner gesucht,
die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und
Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von
Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie
die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozentinnen
und Dozenten für insgesamt ca. 60 Seminare im Jahr in der nachfolgend
beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten.
Die zu erbringenden Leistungen werden in der Region Nord der
Bundesrepublik ausgeschrieben, und zwar in östlichen Teilen
Schleswig-Holsteins (Postleitzahlregion 23) sowie in nördlichen und
westlichen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns (Postleitzahlregionen
180-182, 190 und 192-194). Da die BGW in Hamburg eine eigene
Schulungsstätte betreibt, ist das Hamburger Stadtgebiet und Umland
nicht im Ausschreibungsbereich enthalten. Die Eingrenzung auf diese
Region in Norddeutschland soll den dort ansässigen Versicherten der BGW
eine Schulungsstätte mit möglichst kurzer Anreise ermöglichen. Durch
diese Eingrenzung bleibt außerdem der Verwaltungsaufwand für die
Auftraggeberin zumutbar, da sich auch die Zuständigkeitsbereiche der
Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW am Postleitzahlensystem
orientieren. Die ausgeschriebenen Bereiche ergeben sich dementsprechend
auch aus der Verteilung der einzelnen Postleitzahlen-Gebiete.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin behält sich aber im Sinne einer einseitigen
Vertragsverlängerungsoption vor, den jeweiligen Rahmenvertrag jährlich
um ein Jahr bis max. einschließlich 2025 zu verlängern. Im Falle einer
maximalen Vertragsverlängerung sind die angebotenen Preise also bis
einschließlich 2025 gültig.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und
Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2)
und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in.
Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson
mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine
Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon
aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur
(einschließlich der Struktur, mit der Sie unseren Auftrag erfüllen
möchten (unter Einbindung Dritter Unternehmen), Gründung,
Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen) und Ihres
Leistungsportfolios bis zu drei Seiten (DIN A4) ausreichen.
3. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit
der/die Bieter/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen
ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens,
jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins
für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt
den aktuellen Eintragungsstand wieder.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB beim
Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen.
Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu
führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim
Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn
doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2
Nr. 3 Sozialgesetzbuch 3. Buch, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b,
Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit Freiheits- oder Geldstrafe
und/oder Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
5. Abschluss Auftragsverarbeitungsvereinbarung und Verpflichtung zur
Wahrung des Datengeheimnisses.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/11/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird
als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. Zum Ablauf der
Angebotsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und
VI. 3) nachzuweisen.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres
Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen
Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden,
um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines
Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und
damit Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche
Maßnahme.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion
von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in
deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir
Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS
hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie
sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser
Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch
Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte
beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit weiteren
Hinweisen.
6. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der
Fähigkeiten anderer Unternehmen
(Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen als Dritte(n))
bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr
und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat
der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft den Umfang der
Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen
und
alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung
bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten
vorzulegen,
die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben,
Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang
vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft
auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten
bezieht,
Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Erklärungen
gemäß Ziffer III. 2) Nr. 1-4 dieser Bekanntmachung vorlegen,
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung
vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in
bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen
Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen
kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die
Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen,
beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für
die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder
der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern
und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in
bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
8. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils
der Leistung berufen (ohne Eignungsleihe) (Unterauftragnehmer), haben
Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind diese
auf Verlangen der AG zu benennen, das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende
Verpflichtungserklärungen beizubringen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den
Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2020
References
6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
7. http://www.bgw-online.de/
8. https://www.subreport.de/E43345679
9. https://www.subreport.de/E43345679
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/
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