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Ausschreibung: Beratung im Bereich Infrastrukturen - DE-Berlin
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 482586-2020 (ID: 2020101309095811202)
Veröffentlicht: 13.10.2020
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  DE-Berlin: Beratung im Bereich Infrastrukturen
   2020/S 199/2020 482586
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=355704
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=355704
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2067/E12 Beratungs- und Unterstützungsleitungen zum Abschluss des
   lärmabhängigen Trassenpreissystems sowie zur Umsetzung des
   Schienenlärmschutzgesetzes und der quieter routes
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2067/E12
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Auf Initiative des Auftraggebers wurde zum Fahrplanwechsel 2012/13 ein
   Trassenpreissystem mit lärmabhängiger Komponente (laTPS) eingeführt, da
   die Reduzierung des vom Schienengüterverkehr ausgehenden Lärms einen
   wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz des Schienenverkehrs
   leistet. Auf Grundlage der Förderrichtlinie laTPS gewährt der Bund
   Zuwendungen an Wagenhalter, die ihre Bestandsgüterwagen ab dem
   9.12.2012 auf eine zugelassene lärmmindernde Technik (z.B.
   LL-Bremssohle) umrüsten und auf Schienenwegen der
   Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes einsetzen.
   Der Entwurf des Schienenlärmschutzgesetzes wurde am 27.01.2017 der
   Generaldirektion Mobilität und Verkehr im Wege der Übermittlung durch
   die ständige Vertretung zur Kenntnis gebracht (notifiziert). Das BMVI
   steht mit der Europäischen Kommission zu den Grundlagen der
   Notifizierung sowie zum Inhalt des Gesetzes im Dialog.
   Parallel zum Beschluss des Schienenlärmschutzgesetzes wurde auf
   EU-Ebene die TSI Fahrzeuge-Lärm überarbeitet. Die
   Durchführungsverordnung (EU) 2019/774 der Kommission vom 16.05.2019
   sieht ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ein Verbot lauter
   Güterwagen auf den so genannten quieter routes vor. Auftraggegenstand
   sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Abschluss des
   laTPS sowie bei der Umsetzung von Schienenlärmschutzgesetz und quieter
   routes.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
   63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr;
   Reisebürodienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und
   Unterstützung bei eisenbahntechnisch, und nachgeordnet bei rechtlichen,
   Fragestellungen
    beim Abschluss des lärmabhängigen Trassenpreissystems, insbesondere
   die Durchführung der Evaluierung;
    bei der operativen Umsetzung des Schienenlärmschutzgesetzes;
    bei der Vorbereitung der operativen Umsetzung des quieter
   routes-Systems;
    bei der Konzeption, Formulierung und Prüfung von Texten zu den v.g.
   Schwerpunkten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um
   jeweils ein Jahr zu verlängern.
   Für den Fall, dass das Vertragsverletzungsverfahren 2020/4033 noch
   nicht beendet ist, ist der AG berechtigt Leistungen aus dem AP 2 bis
   zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens 2020/4033 abzurufen.
   Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht ver-pflichtet, die
   Vertragslaufzeit für die Erbringung von Leistungen aus dem AP2 bis zur
   Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Zudem behält sich der Auftraggeber in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2
   Nr. 1 GWB vor, den Auftrag gemäß § 12 des Vertrags zu ändern,
   insbesondere die Vergütungsobergrenze anzupassen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und
   /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Bereich des
   Eisenbahnsektors (EIU, EVU, Wagenhalter) oder für Hersteller von
   Fahrzeugen oder von Fahrzeugkomponenten für Schienenfahrzeuge oder für
   Hersteller im Bereich der Fahrweginfrastruktur oder für die Europäische
   Kommission und insbesondere die Generaldirektion Mobilität und Verkehr
   (DG MOVE), die im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung
   (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine
   Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
   Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches
   Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der
   Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der
   Bewerber/Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren
   ausgeschlossen.
   Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes
   und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem
   Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind je Los folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
   EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§
   123, 124 GWB (siehe z. B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
    Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer
   (Formblatt F 1);
    ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen,so hat
   Jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus
   sind im Formblatt F-BS auch Angaben
   Zur Bieterstruktur zu machen,
    verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer 
   spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber  die oben genannten
   Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind
   namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA
   Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
   hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
   Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und
   diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
   (Formblatt F EK 2.1).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
   nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
   abzudecken:
    Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
   letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
   die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
   3.1. Themenschwerpunkt: Erfolgskontrolle von Förderrichtlinien und
   zusätzlich
   3.2. Themenbereichen: Beratung oder Analysen oder Evaluierungen oder
   Machbarkeitsuntersuchungen im Schienenverkehr für große Netze (> 3.000
   km)
   Es werden Referenzen aus dem Zeitraum von 2014 bis 2020 berücksichtigt.
   3.3. Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs.
   2 VgV.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 3.1 und 3.2) Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h.
   Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in
   Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
   ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
   Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen
   (Formblätter F EK 3.1-3.2):
    Kurztitel des Referenzprojektes;
    Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt;
    Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich;
    Leistungszeitraum (Jahr);
    Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/Anz.
   Personentagen);
    1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und
   prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten
   Leistungen und die erzielten Ergebnisse);
    2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
   Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern
   Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die
   unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein)
   Zu 3.3) Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs-
   und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Bereich des
   Eisenbahnsektors (EIU, EVU, Wagenhalter) oder für Hersteller von
   Fahrzeugen oder von Fahrzeugkomponenten für Schienenfahrzeuge oder für
   Hersteller im Bereich der Fahrweginfrastruktur oder für die Europäische
   Kommission und insbesondere die Generaldirektion Mobilität und Verkehr
   (DG MOVE), die im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung
   (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine
   Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
   Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches
   Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der
   Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der
   Bewerber/Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren
   ausgeschlossen.
   Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes
   und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem
   Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers, ob er derzeit und /
   oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs/Unterstützungs/leistungen
   für Dritte oder einzelnen Gesellschaftern erbingt oder erbringen wird,
   die mit dem Bereich des Eisenbahnsektors (EIU, EVU, Wagenhalter) oder
   für Hersteller von Fahrzeugen oder von Fahrzeugkomponenten für
   Schienenfahrzeuge oder für Hersteller im Bereich der
   Fahrweginfrastruktur oder für die Europäische Kommission und
   insbesondere die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG MOVE) in
   Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Für den Fall, dass das Vertragsverletzungsverfahren 2020/4033 noch
   nicht beendet ist, ist der AG berechtigt Leistungen aus dem AP 2 bis
   zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens 2020/4033 abzurufen.
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/11/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/11/2020
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Weder Bieter noch ihre Bevollmächtigten dürfen an der Öffnung der
   Angebote teilnehmen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser
   Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert,
   2. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur
   Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
   erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
   Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
   für deren Nutzung erhalten Sie unter [12]www.evergabe-online.info.
   Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des
   BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu
   erreichen ist,
   3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
   Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
   Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
   zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
   und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als
   registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 10.11.2020 zu
   stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in
   angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische
   Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
   anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der
   freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch
   machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen
   beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden,
   4. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
   Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
   eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
   zu informieren,
   5. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung,
   6. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der
   Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind 
   soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen  unzulässig und können
   zum Ausschluss des Angebotes führen,
   7. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
   der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu
   beachten:
   a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
   b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
   beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die
   Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
   c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
   Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
   dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
   ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
   (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder
   eingeholt werden können.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
   [13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
   [14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2020
References
   6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=355704
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=355704
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. http://www.evergabe-online.info/
  13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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