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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Straubing
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 480897-2020 (ID: 2020101209180609433)
Veröffentlicht: 12.10.2020
*
  DE-Straubing: Rettungsdienste
   2020/S 198/2020 480897
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und
   Feuerwehralarmierung (ZRF) Straubing
   Postanschrift: Leutnerstr.15
   Ort: Straubing
   NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 94315
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): ZRF Straubing  Geschäftsstelle
   E-Mail: [6]zrf-straubing@landkreis-straubing-bogen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.zrf-straubing.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertragsverlängerung eines Vertrags über die Sicherstellung der
   Fahrzeug- und Fahrergestellung des Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs
   (VEF)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75252000 Rettungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertragsverlängerung eines Vertrags über die Sicherstellung der
   Fahrzeug- und Fahrergestellung des Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs
   (VEF)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE224 Deggendorf
   Hauptort der Ausführung:
   Deggendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Gegenstand der Konzession ist die Sicherstellung der Fahrzeug- und
   Fahrergestellung des Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs (VEF) mit Standort
   Deggendorf. Der Standort Deggendorf dient hauptsächlich der Versorgung
   des gesamten Regierungsbezirks Niederbayerns. Am Standort wird eine
   geeignete Unterkunft für das Fahrpersonal und eine für das Abstellen
   des VEF geeignete Garage vorgehalten und unterhalten. Es muss ein
   entsprechend geschulter Fahrdienst gewährleistet werden. Insbesondere
   muss dieser mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäter
   aufweisen. Weiter muss ein VEF bereit gestellt werden, das
   grundsätzlich den Anforderungen aus DIN 75079 für
   Notarzteinsatzfahrzeuge sowie den sonstigen einschlägigen gesetzlichen
   Voraussetzungen entspricht. Das Fahrzeug muss mindestens alle
   Ausstattungsgegenstände aufweisen, die nach DIN 75079 sowohl für die
   Medizintechnik als auch die medikamentöse Bestückung erforderlich sind.
   Am Standort ist der Fahrer und das VEF an jedem Tag eines Jahres von
   7.00 Uhr bis 18.59 Uhr (84 Wochenstunden) vorzuhalten. Dieser
   Vertragsgegenstand bleibt auch im geplanten Verlängerungszeitraum
   unverändert.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/10/2013
   Ende: 30/09/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: XXX
   Bezeichnung des Auftrags:
   Vertragsverlängerung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die
   Sicherstellung der Fahrzeug- und Fahrergestellung des
   Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs (VEF)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   24/09/2013
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Malteser Hilfsdienst e. V.,
   Landesgeschäftsstelle Bayern
   Postanschrift: Streitfeldstr. 1
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 81673
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1 618 827.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende Bekanntmachung ist nach § 132 Abs. 5 GWB und §§ 21 Abs.
   2, 22 Abs. 4 KonzVgV obligatorisch. Zwar ist vorliegend nicht ganz
   klar, ob das Konzessionsvergaberecht nach Maßgabe des GWB und der
   KonzVgV überhaupt anwendbar ist. Denn der Wert des zu ändernden
   Vertrags liegt nicht oberhalb des einschlägigen Schwellenwerts von 5
   350 000 EUR (vgl. § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB i. V. m. Art. 8 der Richtlinie
   2014/23/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1830 der
   Kommission vom 30.10.2019). Allerdings geht der Konzesssionsgeber davon
   aus, dass hinsichtlich der Vertragswertermittlung der vorliegende
   Vertrag nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern mit anderen
   Verträgen über die Inbetriebnahme von VEF zusammen zu rechnen ist, die
   mit dem vorliegenden Vertrag in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
   Bei einer Zusammenrechnung dieser Vertragswerte ist der Schwellenwert
   vorliegend überschritten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Sachgebiet
   Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam
   geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden
   (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in
   einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung
   festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch
   bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
   Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Sachgebiet
   Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 89-2176-2411
   Fax: +49 89-2176-2847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/10/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   75252000 Rettungsdienste
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE224 Deggendorf
   Hauptort der Ausführung:
   Deggendorf
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Konzession ist die Sicherstellung der Fahrzeug- und
   Fahrergestellung des Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs (VEF) mit Standort
   Deggendorf. Der Standort Deggendorf dient hauptsächlich der Versorgung
   des gesamten Regierungsbezirks Niederbayerns. Am Standort wird eine
   geeignete Unterkunft für das Fahrpersonal und eine für das Abstellen
   des VEF geeignete Garage vorgehalten und unterhalten. Es muss ein
   entsprechend geschulter Fahrdienst gewährleistet werden. Insbesondere
   muss dieser mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäter
   aufweisen. Weiter muss ein VEF bereit gestellt werden, das
   grundsätzlich den Anforderungen aus DIN 75079 für
   Notarzteinsatzfahrzeuge sowie den sonstigen einschlägigen gesetzlichen
   Voraussetzungen entspricht. Das Fahrzeug muss mindestens alle
   Ausstattungsgegenstände aufweisen, die nach DIN 75079 sowohl für die
   Medizintechnik als auch die medikamentöse Bestückung erforderlich sind.
   Am Standort ist der Fahrer und VEF an jedem Tag eines Jahres von 7.00
   Uhr bis 18.59 Uhr (84 Wochenstunden) vorzuhalten. Dieser
   Vertragsgegenstand bleibt auch im geplanten Verlängerungszeitraum
   unverändert.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/10/2013
   Ende: 30/09/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 106 795.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Malteser Hilfsdienst e.V.,
   Landesgeschäftsstelle Bayern
   Postanschrift: Streitfeldstr. 1
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 81673
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Der Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit vom 1.10.2013 bis zum
   30.9.2020. Die Laufzeit soll um zwei Jahre bis zum 30.9.2022 verlängert
   werden.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Das BayStMI hat bereits im Jahr 2018 angekündigt, das System der VEF im
   BayRDG neu zu regeln. Der Zeitpunkt dieser Novelle des BayRDG ist indes
   weiterhin offen. Zuletzt hat das Innenministerium eine Neuregelung für
   den Herbst 2020 angekündigt. Dieser Termin wird bedingt durch die
   Corona-Krise jedoch wohl ebenfalls fruchtlos verstreichen. Aufgrund der
   Ungewissheit hinsichtlich der künftigen Rechtslage ist eine Neuvergabe
   des VEF aktuell praktisch nicht möglich. Denn es ist derzeit nicht
   bekannt, wie die Arztgestellung für das VEF künftig geregelt werden
   soll und welche Leistungen hier ausgeschrieben werden müssen
   (Sicherstellung des Betriebs des VEF mit oder ohne Arztgestellung).
   Nachdem noch nicht einmal absehbar ist, ob es das System der VEF auch
   künftig noch geben wird, erscheint eine Neuvergabe im Wettbewerb
   derzeit nicht sinnvoll. Die Problematik der ungewissen künftigen
   rechtlichen Rahmenbedingungen war Zeitpunkt der ursprünglichen Vergabe
   im Jahr 2013 nicht vorhersehbar.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1 618 827.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 2 106 795.00 EUR
References
   6. mailto:zrf-straubing@landkreis-straubing-bogen.de?subject=TED
   7. http://www.zrf-straubing.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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