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Ausschreibung: Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im StMFH - DE-München
Dienstleistungen von Kantinen
Betrieb von Kantinen
Dokument Nr...: 886226-2020 (ID: 2020092415505175396)
Veröffentlicht: 24.09.2020
*
  Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im StMFH
VERGABEUNTERLAGEN
2020SJU000004
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen
Kantine im StMFH
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale
Vergabestelle
Sophienstr. 6, 80333 München, Deutschland
15.09.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 4
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 4
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 4
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 4
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 5
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 5
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 5
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 5
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 8
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 8
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 9
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 9
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
10
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
10
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 10
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 11
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 11
Ergänzende Bewerbungsbedingungen_Dienstleistungskonzession Kantinenverpachtung............................. 12
Leistungsbeschreibung
................................................................................................................................
.... 16
Leistungsbeschreibung_Anlage Saisonkalender
............................................................................................. 30
Bewertungskriterien Objektbezogenes Konzept
.............................................................................................. 31
Pachtvertrag inkl. Anlagen
...............................................................................................................................
34
Pachtvertrag....................................................................................................................
......................... 34
Pachtvertrag_Anlage 1 Lageplan EG und UG
......................................................................................... 50
Pachtvertrag_Anlage 2 Inventarlisten
...................................................................................................... 51
Pachtvertrag_Anlage 3 Hausordnung
...................................................................................................... 63
Bestätigung über die Teilnahme an der
Objektbesichtigung............................................................................ 93
Bestätigung
................................................................................................................................
.............. 93
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 95
Eigenerklärung
................................................................................................................................
......... 95
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 97
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 97
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 97
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 97
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 98
i
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 99
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 99
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 99
3. Bevollmächtigter
Vertreter:...................................................................................................................
100
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 100
Sicherheitsüberprüfung
................................................................................................................................
.... 101
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
............................................................................................... 102
Scientology-Schutzerklärung....................................................................................................
........................ 103
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
........................................................................................................ 103
2. Erklärung für den Fall der
Zuschlagserteilung...................................................................................... 103
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 103
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 105
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 109
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 115
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
15.09.2020
Verfahren: 2020SJU000004 - Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen
Kantine im StMFH
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020SJU000004
Auftragsbezeichnung Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im StMFH
VERFAHREN
Auftraggeber Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle
Liefer-/Ausführungsort 80333 München
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 0%: 100%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
55510000-8 Dienstleistungen von Kantinen
55512000-2 Betrieb von Kantinen
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Nein
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 15.09.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 13.10.2020 10:00
Angebotsfrist 20.10.2020 10:00:00
Bindefrist 22.12.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.03.2021
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Ende 28.02.2026
Anmerkungen Derzeit ist als Beginn des Vertragsverhältnis der 01.03.2021 vorgesehen. Das Vertragsverhältnis
verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird. Das
Vertragsverhältnis endet spätestens am 28.02.2030
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 13.10.2020 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im
StMFH
2020SJU000004
H 1620.2.1-1096
20.10.2020 10:00:00
22.12.2020
01.03.2021
28.02.2026
ausschreibung@lfst.bayern.de
15.09.2020
Sabine Junker
3
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Im Rahmen der Ausschreibung soll der Betrieb einer Kantine für das Bayerische
Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zum (voraussichtlich) 01.03.2021 an einen
externen Dienstleister als Dienstleistungskonzession vergeben werden.
Der Betrieb erfolgt auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Konzessionsnehmers.
20.10.2020 10:00:00
22.12.2020
13.10.2020 10:00
2020SJU000004
H 1620.2.1-1096
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im
StMFH
4
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
5
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
6
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
7
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange von Kleinst-,
kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Existenzgründungen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
8
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen
angemessen zu beteiligen.
Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum
Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
9
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. März 2020, Az. B II 2  G17/17  2), müssen dies im Angebot erklären und den
Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
10
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
11
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der
behördeneigenen Kantine im Bayerischen Staatministerium der
Finanzen und für Heimat
Die Vergabe zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im Bayerischen Staatsministerium der
Finanzen und für Heimat erfolgt im Rahmen einer Dienstleistungskonzession.
Die Vergaberegelungen nach VgV / UVgO / VOB finden auf dieses Verfahren keine
Anwendung.
1. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das
wirtschaftlichste, schlüssigste und überzeugendste Angebot erteilt.
2. Bewertung der Angebote
Die Bewertung der Angebote erfolgt ausschließlich über das vom Bieter dem Angebot
beigefügten objektbezogenen Konzepte. Hierfür werden verschiedene Kriterien mit
unterschiedlicher Gewichtung herangezogen.
2.1 Schriftliches Konzept (70%)
Für jedes der sechs nachfolgend genannten Kriterien (A bis F) ist ein konkret auf das
Objekt bezogenes Konzept zu erstellen. Allgemeine Ausführungen genügen den
Anforderungen nicht. Für die Wertung des Konzepts wurden diese unterschiedlich
gewichtet. Die jeweilige Gewichtung des Kriteriums ist als Klammerzusatz hinter dem
Namen vermerkt.
A. Gastronomisches Konzept, Organisationsstruktur (20%)
B. Speisen- und Sortimentsplanung (20%)
C. Personalmanagement (15%)
D. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung (15%)
E. Nachhaltigkeitsmanagement (20 %)
F. Konzeptideen (10%)
12
2.2 Präsentation des Konzepts (30%)
Das Gespräch zwischen Bieter und Verpächter soll 90 Minuten insgesamt nicht
überschreiten und gliedert sich in
 Begrüßung, Einführung durch Finanzministerium (10 Minuten)
 Detaillierte Konzeptvorstellung des Bieters (25 Minuten)
 Erörterung offener Fragen des Finanzministeriums (30 Minuten)
 Fragen des Bieters (25 Minuten)
Die für die Präsentation vorgesehenen Folien und Tischvorlagen sind bereits zusammen
mit dem Angebot vorzulegen.
Die Gewichtung der einzelnen Präsentationsteile entspricht der Gewichtung der
schriftlichen Konzepte (siehe 2.1 Schriftliches Konzept). Es steht jedoch auch bei der
Präsentation nicht die Präsentationstechnik im Vordergrund, sondern die Inhalte und
Struktur.
2.3 Hinweise zu den Konzepten
Bei der Auswertung der schriftlichen Konzepte sowie der Präsentation sind vor allem
Vollständigkeit, fachliche Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Widerspruchsfreiheit
entscheidend.
Die Gesamtseitenzahl des schriftlichen Konzepts soll einen Umfang von 25 DIN A-4-Seiten
nicht überschreiten.
Die genauen Anforderungen an das Konzept, die Gewichtung sowie die zu erreichenden
Bewertungspunkte je Kriterium können der gesondert beigefügten Übersicht entnommen
werden.
3. VERFAHRENSABLAUF
3.1 Ortsbegehung
Die Bieter müssen die räumlichen Gegebenheiten vor Ort verpflichtend besichtigen. Die
Ortsbegehungen können bis zum 12.10.2020 durchgeführt werden.
Die genaue Terminkoordination erfolgt in Abstimmung mit den Bietern durch das Bayerische
Staatsministerium der Finanzen und für und Heimat. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit
Frau Geiger (Tel.: (089) 2306 2448) bis spätestens 12.10.2020 in Verbindung.
13
3.2 Bewertung, Zuschlagsentscheidung
Der Auftraggeber unterzieht die fristgerecht eingehenden Angebote auf Basis der bekannt
gegebenen Zuschlagskriterien einer ersten Wertung. Hierbei werden die erreichten
Bewertungspunkte mit der Gewichtung des jeweiligen Kriteriums multipliziert, wodurch sich die
Leistungspunkte je Kriterium ergeben.
Erreichte Bewertungspunkte je Kriterium * Gewichtung je Kriterium = Leistungspunkte je Kriterium
Die Summe aller einzelnen Leistungspunkte je Kriterium ergibt die Leistungspunktzahl.
Die Reihung der Angebote erfolgt in absteigender Reihenfolge der erreichten
Leistungspunktzahl.
Es werden die Bieter der 5 aussichtsreichsten Angebote zu einer Präsentation entsprechend
Textziffer 2.2 eingeladen.
Angebote, die bei den Leistungskriterien vor der Präsentation keine 24 Bewertungspunkte
erreichen, können nicht berücksichtigt werden.
Die ausgewählten Bieter werden im Rahmen einer Präsentation die Gelegenheit haben, das
objektbezogene Konzept dem Kantinenausschuss vorzustellen und ihr Angebot detailliert zu
erläutern. Der Präsentationstermin ist voraussichtlich in der 45. Kalenderwoche
(02.11.2020 bis 06.11.2020). Die konkreten Präsentationstermine werden den ausgewählten
Bietern in gesonderten Einladungen mitgeteilt.
Der Auftraggeber erwartet, dass die/der zukünftige Betriebsleiter/-in an der Präsentation
teilnimmt.
Nach Abschluss der Präsentationstermine werden die Angebote auf Basis der bekannt
gegebenen Zuschlagskriterien abschließend bewertet. Hierbei werden die Bewertungspunkte
des Konzepts sowie der Präsentation jeweils mit der angegebenen Gewichtung des jeweiligen
Kriteriums multipliziert, wodurch sich die abschließenden Leistungspunkte je Kriterium
ergeben. Die Summe aller einzelnen Leistungspunkte ergibt die Leistungspunktzahl. Die
Reihung der Angebote erfolgt in absteigender Reihenfolge der erreichten Leistungspunktzahl.
Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl erhält den Zuschlag. Sollten mehrere
Angebote die gleiche Leistungspunktzahl haben, entscheidet das Angebot mit dem
günstigsten Preis lt. Produkte/Leistungen.
Anlagen, die durch den Bieter nicht eindeutig zugeordnet wurden, werden in der Bewertung
nicht berücksichtigt.
14
4. Unterlagen / Nachweise
Folgende Unterlagen / Nachweise sind dem Angebot unter dem Arbeitsschritt Eigene
Anlagen als pdf-Dokument beizufügen:
- Konzept inkl. der Präsentation/Tischvorlage entsprechend der Textziffer 2
- Bestätigung über die Teilnahme an der Objektbesichtigung
15
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
Leistungsbeschreibung
zur Verpachtung und
Bewirtschaftung
der Kantine
16
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeines 2
1. Anforderungen 2
2. Räumlichkeiten 2
3. Pachtpreis 3
4. Vertragsbeginn und Vertragsdauer 3
B. Produkt- und Qualitätsanforderungen 4
1. Qualitätsanspruch 4
2. Anforderungen an die Speisenherstellung 4
3. Anforderungen an die nachhaltige Lebensmittelauswahl 6
3.1. Saisonale Komponenten 6
3.2. Ökologische Produkte 7
3.3. Gütezeichen Bio-Siegel, Geprüfte Qualität 7
3.4. Haltungsform der Legehennen 8
3.5. Nachhaltiger Fischfang 8
3.6. Portionsgrößen 9
C. Konferenzservice, Veranstaltungen 11
1. Konferenzservice 11
2. Interne Veranstaltungen 11
D. Catering (Außer-Haus-Lieferungen) 11
E. Preise 12
F. Service, Personal, Wirtschaftlichkeit 12
1. Service 12
2. Personal 12
3. Wirtschaftlichkeit 13
17
Allgemeines 2
A. Allgemeines
Die nachfolgenden Angaben sind jeweils Mindestanforderungen. Jedoch kann dieses Angebot
in den Konzeptideen ergänzt werden.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vergibt zum 1. März 2021 die
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine.
Die Nutzer/innen der Kantine sind vorrangig die über 500 Beschäftigten am Dienstsitz München
des Finanzministeriums, die jedoch nicht alle an der Kantinenverpflegung teilnehmen.
Essenberechtigt sind zudem Beschäftigte anderer Behörden oder Privatfirmen und Studenten.
1. Anforderungen
Die Kantine muss als Selbstbedienungskantine geführt werden.
Das Mittagsangebot besteht aus einer Suppe oder einer anderen Vorspeise, mindestens drei
Hauptgerichten, davon mindestens ein vegetarisches oder veganes Hauptgericht, sowie mindestens
einer Nachspeise, die i.d.R vor Ort zubereitet werden (kein reines Catering). Zudem
können die Gäste zwischen mehreren Beilagen täglich wählen und die Gerichte ohne Aufpreis
damit kombinieren. Großer Wert wird auf eine vielfältige Salat- und Gemüsetheke gelegt. Die
Zwischenverpflegung besteht mindestens aus Frühstück, Brotzeiten, Getränken und Snacks.
Das Mittagessen ist von Montag bis Freitag von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr und die Zwischenverpflegung
von 07:30 bis 14:00 Uhr anzubieten. An Wochenenden und Feiertagen bleibt die
Kantine geschlossen. Ein Betriebsurlaub ist nach Genehmigung durch den Verpächter möglich,
ebenso die Schließung an Brückentagen.
Personal wird nicht gestellt und muss nicht übernommen werden.
Das Kassieren erfolgt über ein Bezahlsystem (ec-Karte, Aufladekarte) oder mit Bargeld, das
der/die Pächter/in vereinnahmt.
2. Räumlichkeiten
Die Kantine befindet sich im Erdgeschoß im Dienstgebäude Ludwigstraße 5 und wird derzeit
zu einer Selbstbedienungskantine umgebaut. Nach dem Umbau ergeben sich folgende Flächen:
Küche (137 m (= 79 m + 48 m + 10 m)). An die Küche angeschlossen befindet sich
der Selbstbedienungsbereich (55 m), der Speisesaal (166 m) mit geplanten 125 Sitzplätzen
und eine Selbstbedienungskaffeebar (10 m). Auf der Terrasse stehen bei entsprechender
18
Allgemeines 3
Witterung 60 Sitzplätze (92 m) zur Verfügung. Im Untergeschoss befinden sich auf 188 m
Kühl-, Lager-, Technikräume und Umkleiden, Duschen, WC.
3. Pachtpreis
Eine Pacht wird nicht erhoben. Notwendige Betriebskosten (Wasser, Heizung, Strom, Bodenund
Fensterreinigung des Speisesaals und der Terrasse) werden vom Verpächter übernommen.
Geschirr, Besteck und Einrichtungsgegenstände der Küche und des Speisesaals werden
gestellt und bleiben im Eigentum des Finanzministeriums. Die weiteren Leistungen und Verteilung
der Kosten sind in  4 Abs. 2 Leistungen und Verteilung der Kosten des Pachtvertrages
geregelt.
Diese Leistungen werden unter der Voraussetzung übernommen, dass die dadurch erzielten
Ersparnisse vom Pächter zur Vergünstigung der Kantinenpreise verwendet werden.
4. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der Vertragsbeginn ist frühestens der 1. März 2021. Ein späterer Zeitpunkt kann im Rahmen
des Verfahrens gemeinsam festgelegt werden. Der Vertrag wird für 5 Jahre geschlossen. Das
Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von sechs
Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am
28.02.2030.
19
Produkt- und Qualitätsanforderungen 4
B. Produkt- und Qualitätsanforderungen
1. Qualitätsanspruch
Auf Basis der aktuellen ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen, der Bayerischen Leitlinien
Gemeinschaftsverpflegung und des Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) wird eine gesundheitsförderliche, abwechslungsreiche,
ausgewogene und schmackhafte Versorgung erwartet. Die angebotenen Gerichte
sollen aus frischer, leichter Kost bestehen, die die nötige Energie liefert und nicht belastet.
Ein besonderes Anliegen des Hauses ist es, qualitativ hochwertige, regional und ökologisch
erzeugte Lebensmittel zu verwenden. Die Gütezeichen Geprüfte Qualität oder Bio-
Siegel des Freistaates Bayern gelten als Qualitätsnachweis. Ziel ist es bis zum Jahr 2025
einen Warenanteil von mindestens 50 % aus regionaler oder biologischer Erzeugung zu erreichen.
Die Steigerung des Warenanteils an regionalen und ökologisch erzeugten Lebensmittel
muss jährlich und in enger Absprache mit dem Verpächter erfolgen.
Um ein gleichbleibendes, einheitliches Qualitätsniveau dauerhaft zu gewährleisten, verpflichtet
sich der Pächter alle Speisen und Getränke jederzeit in einer einwandfreien Qualität vorzuhalten,
anzubieten oder zu liefern.
Die Speisen auf dem Speiseplan sind eindeutig zu bezeichnen, sodass objektiv nachvollziehbar
ist, wie sich die Speisen zusammensetzen und zubereitet werden.
2. Anforderungen an die Speisenherstellung
Zielorientierung soll sein, eine qualitativ hochwertige sowie gesunde und abwechslungsreiche
Küche in den Vordergrund zu stellen und diese mit regionalen, saisonalen Gerichten und Essgewohnheiten
abzustimmen.
Für die Herstellung von Speisen sind Waren einzusetzen, die erst vor Ort vorbereitet oder
vor Ort frisch gekocht werden. Die Produktion der Speisen erfolgt professionell, unter Einhaltung
aller lebensmittelrechtlicher Vorschriften und je nach Bedarf chargenweise in der Küche.
Fertigprodukte, die vor Ort nur noch regeneriert werden, sind nur eingeschränkt zulässig.
Bei der Speisenherstellung wird auf eine schonende Zubereitung geachtet, um Vitamine und
Nährstoffe bestmöglich zu erhalten. Um eine hohe sensorische Qualität (gute Konsistenz, arttypischer
Geruch und frische, appetitliche Optik) bei der Bereitstellung der Speisen in der Küche
zu erhalten, muss am Ende der Herstellungskette das Regenerieren und/oder Warmhalten
der Speisen fachmännisch erfolgen.
20
Produkt- und Qualitätsanforderungen 5
Im Durchschnitt soll sich die Menge der angelieferten Produkte in ihrer Fertigungstiefe wie
folgt darstellen:
Conveniencestufe/Bezeichnung Conveniencegrad Anteil an Gesamtmenge
0 Rohware 0% 15%
1 Küchenfertig 15% 30%
2 Garfertig (ready-to-cook) 30% 35%
3 Aufbereitfertig (mischfertig) 50% 15%
4 Regenerierfertig 85% 5%
5 Verzehrfertig (ready-to-serve) 100% 0%
Darüber hinaus sind folgende Grundsätze zu beachten:
 Auf eine fettarme Zubereitung wird geachtet.
 Es sollen überwiegend pflanzliche Fette mit einem hohen Anteil mehrfach ungesättigter
Fettsäuren eingesetzt werden. Auf ein günstiges Verhältnis von Omega-6- zu Omega-3-
Fettsäuren wird ebenfalls Wert gelegt.
 Frittierte und/oder panierte Produkte werden maximal dreimal in fünf Verpflegungstagen
angeboten.
 Industriell hergestellte Fleischersatzprodukte sind max. 1 x in 5 Verpflegungstagen vorhanden
(hochverarbeitete, küchenfertige Produkte wie Soja- Fleisch, Schnetzel,
Würstchen, Schnitzel, Geschnetzeltes, Hack, Bällchen, Filetstreifen, Bratlinge auf
Soja-, Tofu-, Lupinen- oder Milchbasis, aus Quorn oder Seitan).
 Für die Zubereitung von Gemüse und Kartoffeln werden fettarme und nährstofferhaltende
Garmethoden (Dünsten, Dämpfen, Grillen) angewendet.
 Zum Würzen werden frische oder tiefgekühlte Kräuter bevorzugt.
 Jodsalz wird verwendet, es wird sparsam gesalzen.
 Zucker wird in Maßen eingesetzt.
 Es werden keine Produkte mit künstlichen Farbstoffen eingesetzt.
 Speisen in denen Alkohol/Alkoholaromen als Zutat eingesetzt wird/werden, sind im Speiseplan
speziell gekennzeichnet.
 Sonstige Zusatzstoffe (z. B. Genverändertes, Aspartam, Zuckerersatzstoffe, Nano-Technologie)
dürfen nicht verwendet werden.
 Die Auszeichnung der Zusatzstoffe in der Mittagsverpflegung erfolgt entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV).
 Die Kennzeichnung der Allergene in der Mittagsverpflegung ist gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung
(LMIV) zu gewährleisten und vorzunehmen.
21
Produkt- und Qualitätsanforderungen 6
 Die Verwendung von kennzeichnungspflichtigen Geschmacksverstärkern soll vermieden
werden.
 Konserven sind nur dann zu verwenden, wenn dies für die Produkte keine Qualitätsminderung
im marktüblichen Sinn bedeutet (z. B. geschälte Tomaten, Kohl, Sauerkraut, Sauergemüse
usw.).
 Der Pächter berücksichtigt jahreszeittypische Gerichte (bsp.: Spargel in der Spargelzeit).
 Die warmen Speisen sind kontinuierlich, in Chargen, kurz vor und während der Ausgabezeit
zu produzieren. Lange Wartezeiten sind zu vermeiden.
 Kakao, Kaffee und Tee dürfen nur in Bioqualität und aus fairem Handel verwendet werden.
 Biere und - soweit im Sortiment vorhanden - alkoholfreie Getränke vom Staatlichen Hofbräuhaus
sind anzubieten.
 Weine vom Staatlichen Hofkeller Würzburg sind anzubieten.
 Wasser aus den Trinkwasserspendern ist kostenlos abzugeben.
Der Pächter ist zu einer umweltfreundlichen Betriebsführung verpflichtet. Aus Gründen der
Nachhaltigkeit sollten Abfälle und insbesondere Lebensmittelabfälle so gering wie möglich gehalten
werden. Es dürfen keine Plastikbestecke oder -teller sowie Portionsverpackungen angeboten
werden.
3. Anforderungen an die nachhaltige Lebensmittelauswahl
Es werden keine gentechnisch veränderten Lebensmittel eingesetzt. Die eingesetzten tierischen
Produkte (d. h. Milch und Milchprodukte, Frischfleisch, Fleisch- und Wurstwaren, Eier
und Eiprodukte) stammen aus gentechnikfreier Fütterung.
3.1. Saisonale Komponenten
Frische saisonale Komponenten aus der Warengruppe Gemüse und Obst müssen mindestens
50 Prozent des monetären Wareneinsatzes dieser Warengruppe im Monat betragen.
Grundlage der Auswahl ist der jeweils aktuelle Saisonkalender vom Bundeszentrum für Ernährung.
Die saisonalen Lebensmittel sind erkennbar an der roten bzw. grün schraffierten
Markierung.
Link zum Saisonkalender: https://www.bzfe.de/_data/files/3488_2017_saisonkalender_posterseite_
online.pdf
22
Produkt- und Qualitätsanforderungen 7
3.2. Ökologische Produkte
Um das Bio/Regio-Ziel von 50 % Wareneinsatz zu erreichen, verpflichtet sich der Pächter, bei
der Herstellung der Speisen Produkte aus biologischer Landwirtschaft nach der Verordnung
(EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion
und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen zu verwenden. Der
Nachweis, dass die Anforderungen der EG-Öko-VO erfüllt werden, kann mit dem EU-Bio-
Logo, dem Deutschen Staatlichen Biosiegel, dem Bayerischen Bio-Siegel und gleichwertigen
Bio-Siegeln oder anderen geeigneten Beweismitteln wie Prüfberichten anerkannter Stellen erbracht
werden.
Der Pächter hat die beschriebenen Nachweise während der Vertragslaufzeit dem Verpächter
auf Verlangen vorzulegen.
3.3. Gütezeichen Bio-Siegel, Geprüfte Qualität
Der Pächter hat ausschließlich Fleisch zu verwenden, das aus biologischer Landwirtschaft
nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische
Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
oder mindestens nach den Qualitäts- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens Geprüfte
Qualität des Freistaats Bayern, oder gleichwertiger Art, zertifiziert ist.
Der Nachweis, dass die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung erfüllt werden, kann mit dem
EU-Bio-Logo, dem Deutschen Staatlichen Biosiegel, dem Bayerischen Bio-Siegel und gleichwertigen
Bio-Siegeln oder anderen geeigneten Beweismitteln wie Prüfberichten anerkannter
Stellen erbracht werden.
Für den Nachweis, dass der Pächter Fleisch einsetzt, welches nach den Qualitäts- und Prüfbestimmungen
des Gütezeichens Geprüfte Qualität des Freistaats Bayern, oder gleichwertiger
Art zertifiziert ist, hat er ein auf den Pächter ausgestelltes Zertifikat Geprüfte Qualität des
Freistaats Bayern, oder gleichwertiger Art, sowie weitere geeigneten Unterlagen (z. B. Lieferscheine,
Speisepläne etc.) prüfbar und nachvollziehbar vorzulegen. Sofern der Pächter nicht
selbst nach den Qualitäts- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens Geprüfte Qualität des
Freistaats Bayern, oder gleichwertiger Art zertifiziert ist, hat der Pächter durch Vorlage des
Zertifikats oder mehrerer Zertifikate, welche auf den bzw. die jeweiligen Lieferanten ausgestellt
ist/sind, für den Verpächter prüfbar und nachvollziehbar nachzuweisen, dass das von ihm eingesetzte
Fleisch nach den Qualitäts- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens Geprüfte
Qualität des Freistaats Bayern, oder gleichwertiger Art zertifiziert ist.
23
Produkt- und Qualitätsanforderungen 8
Der Pächter hat die beschriebenen Nachweise während der Vertragslaufzeit dem Verpächter
auf Verlangen vorzulegen.
3.4. Haltungsform der Legehennen
Eier und Eiprodukte stammen aus Freilandhaltung (Ziffer 1 im Erzeugercode) oder ökologischer
Haltung (Ziffer 0 im Erzeugercode).
Der Pächter hat unaufgefordert am Jahresende durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Lieferscheinen
und Rechnungen) nachzuweisen, dass er ausschließlich Eier eingesetzt hat, welche
die Anforderungen der ökologischen oder Freilandhaltung erfüllen.
3.5. Nachhaltiger Fischfang
Seefische und andere Meeresprodukte stammen aus bestandserhaltendem und garantiert
nachhaltigem Fischfang oder wurde mit garantiert nachhaltigen Methoden produziert.
24
Produkt- und Qualitätsanforderungen 9
3.6. Portionsgrößen
Gefordert wird eine Verpflegung mit ausreichenden Lebensmittelmengen. Für die Portionierung
werden Portionierungshilfen (z. B. Kellenplan) verwendet.
Als Orientierungshilfe für Lebensmittelmengen finden Sie Beispiele von der DGE. Diese dient
unter anderem der Kalkulation.
Beispiele für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung51
Lebensmittelgruppe PAL 1,4
Kartoffeln, Reis52, Teigwaren52 oder Getreide52 180220 g/Tag
Gemüse, gegart und roh 200 g/Tag
Obst 300 g/Woche
Milch und Milchprodukte 300 g/Woche
Käse 60 g/Woche
Fleisch/Wurst52 250 g/Woche
Fisch52, 53 150 g Seefisch/Woche
Eier 1 Ei /Woche (inkl. verarbeitete Eier in Eierkuchen,
Teigwaren usw.)
Öle 8 g Rapsöl/Tag
51Kleinere Mengen Zucker (zum Süßen der Speisen) oder Mehl (zum Binden der Soßen) können daher
zusätzlich verwendet werden
52Die Mengenangaben beziehen sich auf gegarte Ware.
53Mind. 1 x fettreicher Seefisch innerhalb von 2 Wochen.
Die Tabelle zeigt Beispiele für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung. Die angegebenen
Werte für Erwachsene mit unterschiedlicher körperlicher Aktivität beziehen sich auf
eine Fünf-Tage-Woche.
Beispiel für Kalibrierungsvorgaben von Portionsgrößen in der Betriebsgastronomie
Speisekomponente Portionsgröße bezogen auf das
gegarte Produkt
Suppe als Hauptspeise 300 ml
Suppe als Vorspeise 200 ml
Fleisch- oder Fischkomponente 160 g
Gemüsebeilage 170 g
Sättigungsbeilage (z. B. Kartoffeln, Reis, Nudeln) 150 g
Dessert (z. B. Milchspeise) 120 g
25
Produkt- und Qualitätsanforderungen 10
Der Pächter ist verpflichtet, die gesetzlichen Lebensmittel- und Hygienerichtlinien (HACCP)
zu befolgen und die Dokumentationen lückenlos über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum
hinweg aufzubewahren. Es gelten alle Gesetze und Verordnungen des Lebensmittelrechts,
jeweils in der gültigen Fassung. Insbesondere sind folgende Gesetze und Verordnungen
zu beachten:
EU VO 178/2002 Allg. Anforderung und Grundsätze zum Lebensmittelrecht
EU VO 852/2004 Lebensmittelhygiene
EU VO 853/2004 Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
EU VO 1881/2006 Kontaminatenverordnung
EU VO 1441/2007 Mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
EU VO 10/2011 Anforderungen an Verpackungsmaterial.
26
Konferenzservice, Veranstaltungen, Catering
11
C.Konferenzservice, Veranstaltungen
1. Konferenzservice
Der Pächter übernimmt einen Gäste-/Konferenz/Cateringservice, bei Bedarf incl. Bedienungen,
in den Räumlichkeiten des Ministeriums. Auch die Bereitstellung von warmen und kalten
Sitzungsgetränken für allgemeine Besprechungen wird vom Pächter gegen Entgelt erwartet.
2. Interne Veranstaltungen
Interne Veranstaltungen (z. B. Sommerfest oder Hausweihnachtsfeier) finden im Speisesaal,
im SB-Bereich und ggf. auf der Terrasse statt. Hierfür sind gastronomische Leistungen, bei
Bedarf incl. Bedienungen, gegen Entgelt bereitzustellen.
D.Catering (Außer-Haus-Lieferungen)
Die verpachteten Küchenräume samt Ausstattung können auch für ein Catering genutzt werden.
Aufgrund der Gesetzeslage besteht laut EU-Verordnung 853/2004 Hygienevorschriften für
Lebensmittel tierischen Ursprunges für die Küche eine Zulassungspflicht. Der Pächter muss
alle Anforderungen der EU-Verordnung erfüllen. Sämtliche Kosten für die Zulassung, von der
Antragstellung bis zur Genehmigung gehen zu Lasten des Pächters.
Mit der Erteilung der Zulassung ist es dem Pächter widerruflich gestattet, Speisen für ein externes
Catering in der Küche vorzubereiten, fertigzustellen und auszuliefern. Der Pächter gewährleistet
dem Verpächter gegenüber keinerlei Leistungs- und Servicebeeinträchtigungen im
täglichen Ablauf der Verpflegung in der Kantine. Für die Vermarktung, Akquise,
Organisation und Abrechnung ist der Pächter selber verantwortlich.
Der Pächter verpflichtet sich, den Verpächter schriftlich und laufend über sein Catering zu
informieren sowie ihm Einblicke in die Unterlagen zu gewähren. Für die Nutzung der Pachträume,
Anlagen und Einrichtungsgegenstände wird eine pauschale Kostenerstattung in Höhe
von 5 % des Nettoumsatzes auf Speisen des Caterings erhoben.
27
Preise, Service, Personal, Wirtschaftlichkeit 12
E. Preise
Die Preise für Hauptgerichte dürfen sich in unterschiedlichen, gemeinsam festgelegten Preiskorridoren
bewegen. Angedacht ist eine Preisspanne zwischen 4,00  und 8,00  pro Gericht.
Die Preise für die Zwischenverpflegung sollen sich in vergleichbaren Rahmen der Angebotspreise
des umliegenden Lebensmittelhandels bewegen.
Preiserhöhungen, auch im Rahmen der Steigerung des Anteils an regionalen und biologischen
Lebensmitteln, sind vom Verpächter im Voraus genehmigen zu lassen. Die Notwendigkeit
für eine Erhöhung der Essenspreise ist vom Pächter durch Vorlage entsprechender
Unterlagen zu begründen. Für Preisregulierungen sind vor allem die allgemeine Preisentwicklung,
die Qualität und Quantität der gebotenen Kantinenverpflegung und die Preissituation
in vergleichbaren Kantinen maßgebend.
Die Preisgestaltung für Außer-Haus-Leistungen obliegt dem Pächter.
F. Service, Personal, Wirtschaftlichkeit
1. Service
Im Rahmen der vereinbarten Leistungszeiten muss ausreichend qualifiziertes Personal zur
Verfügung stehen und gewährleisten, dass alle Leistungen fachgerecht und ohne Verzögerung
erbracht werden können.
Während der gesamten Öffnungszeit hat der Pächter dafür Sorge zu tragen, dass der Ausgabebereich,
Selbstbedienungsbereich sowie Speisesaal, Kaffeebar und die Terrasse sauber
gehalten werden. Ebenso sind Tische und Stühle bei einer Verschmutzung während der Öffnungszeit
sofort zu reinigen.
Das Personal und die im Ausgabebereich tätigen Personen in der Kantine müssen in der Lage
sein, kompetent Auskunft über alle Speisen und Getränke zu geben, insbesondere über die
Inhaltsstoffe des Speisenangebots.
2. Personal
Das mit der Leitung des Betriebs betraute Personal verfügt über eine nachweisbare Berufsund
Führungserfahrung im Gastronomie-/Küchenbereich.
Der/die für den Betrieb der Kantine eingesetzte Koch/Köchin verfügt über eine anerkannte
dreijährige Berufsausbildung im Gastgewerbe oder über eine vergleichbare Ausbildung.
Es dürfen nur Arbeitskräfte eingesetzt werden, die vor Dienstantritt durch den Verpächter einer
freiwilligen routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden.
28
Preise, Service, Personal, Wirtschaftlichkeit 13
3. Wirtschaftlichkeit
Der/die Pächter/in erhält den Auftrag, mit allen Ressourcen in einem hohen Maß wirtschaftlich
umzugehen. Die Einsatzplanung der Mitarbeitenden und deren effektive Arbeits- und Fehlzeiten
sind zu erfassen, kontinuierlich aufzuzeichnen und für 18 Monate aufzubewahren.
29
JAN FEB MÄRZ APRIL MAI JUNI JULI AUG SEP OKT NOV DEZ JAN FEB MÄRZ APRIL MAI JUNI JULI AUG SEP OKT NOV DEZ
DER SAISONKALENDER
Gemüse Obst
Brokkoli
Chicorée
Chinakohl
Dicke Bohnen
Blumenkohl
Eisbergsalat
Endivien
Erbsen, Zuckererbsen
Feldsalat/Rapunzel
Gemüsefenchel
Gemüsepaprika
Grünkohl
Gurken, Salat-
Kohlrabi
Kopfsalat
Kürbis
Lollo Rossa, L. Bionda
Mangold
Möhren
Porree/Lauch
Radicchio
Radieschen
Rettich
Rhabarber
Rosenkohl
Rote Bete/Rote Rüben
Rotkohl
Rucola
Schwarzwurzeln
Spargel
Spinat
Spitzkohl
Stangen-/Bleichsellerie
Tomaten
Weißkohl
Zucchini
Zwiebeln
Auberginen
Artischocken
Bohnen (Busch- u. Stangen-)
Ananas
Äpfel
Apfelsinen/Orangen
Aprikosen
Avocados
Bananen
Birnen
Brombeeren
Erdbeeren
Esskastanien
Feigen
Grapefruit
Haselnüsse
Heidelbeeren
Himbeeren
Johannisbeeren, rot
Johannisbeeren, schwarz
Kirschen, sauer
Kirschen, süß
Kiwis
Limetten
Litschis
Mandarinengruppe
Mangos
Melonen
Mirabellen, Renekloden
Pampelmusen
Papayas
Pfirsiche, Nektarinen
Pflaumen, Zwetschen
Preiselbeeren
Quitten
Stachelbeeren
Tafeltrauben
Walnüsse
Wassermelonen
Zitronen
Monat mit großem Angebot
aus heimischem Anbau und
gleichzeitig geringen Importen
 BLE. Die Nutzungsrechte an den Inhalten dieser Datei liegen ausschließlich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE). Die Nutzung der Inhalte (ganz oder auch
in Teilen) bedarf ausdrücklich ihrer vorherigen Zustimmung. Eine Bearbeitung oder Veränderung der Datei ist unzulässig; eine
Weiterlizenzierung
an Dritte ist ebenfalls unzulässig.
Monat
mit starken
Importen
Monat
mit geringen
Importen
Monat
mit großem Angebot
aus heimischem Anbau
Erklärung
30
Objektbezogenes Konzept für die Bewertungskriterien A-F
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im Bayerischen Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
H 1620.2.1-1096
Bayerisches Landesamt für Steuern, Dienststelle München
Seite 1 von 3
Objektbezogenes Konzept
Bewertungskriterien A-F
(vgl. Tz. 2.1. der ergänzenden Bewerbungsbedingungen)
Allgemeine Hinweise:
Die nachfolgenden Kriterien A-F sind die Grundlage für die Bewertung der Angebote.
Nehmen Sie zu den nachfolgenden Punkten A-F in dieser Reihenfolge einzeln und
ausführlich Stellung. Die Zuordnung evtl. Anlagen auf die jeweiligen Kriterien A-F
muss klar erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen einen
konkreten Bezug zum Verfahrensgegenstand haben.
Die Gesamtseitenzahl des schriftlichen Konzepts soll einen Umfang von 25 DIN A4-
Seiten nicht überschreiten.
Allgemeine Ausführungen genügen den Anforderungen nicht. Verweise auf
Broschüren oder allgemeine Unternehmenskonzepte dienen lediglich der Information
und stellen keinen Ersatz für die erforderlichen Angaben dar.
Bitte legen Sie Ihr Konzept in einem gesonderten PDF-Dokument vor.
Dieses und ggf. weitere Anlagen sind unter dem Arbeitsschritt Eigene Anlagen im
eVergabe-System hochzuladen.
Bewertungskriterien:
A. Gastronomisches Konzept, Organisationsstruktur (20 %)
Beschreibung des vorgesehenen gastronomischen Konzepts (z. B.
Dienstleistungsgedanke, Qualitätsanspruch, Unternehmenswerte, etc.) und
Darstellung der Organisationsstruktur (z. B. Beschreibung der
Organisation/Organigramm innerhalb der Kantine, für interne Veranstaltungen
oder für Cateringleistungen und des Speisenproduktionsprozesses). Angabe
von Referenzen mit Verpflegungssystem, täglich verkauften Essen.
31
Objektbezogenes Konzept für die Bewertungskriterien A-F
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im Bayerischen Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
H 1620.2.1-1096
Bayerisches Landesamt für Steuern, Dienststelle München
Seite 2 von 3
B. Speisen- und Sortimentsplanung (20%)
Speisepläne für die Kantine mit der Angabe von Abgabepreisen in Euro brutto
für einen Zeitraum von vier Wochen. Diese Speisepläne müssen ein Muster
für die vom Bieter im Auftragsfalle verwendeten Speisepläne darstellen.
Beschreibung zur Verknüpfung von typischen Kantinenklassikern wie
Schnitzel oder Currywurst mit den in der Leistungsbeschreibung geforderten
Lebensmitteln.
C. Personalmanagement (15 %)
Darstellung des Verantwortungsbereiches und der Handlungsfreiheiten
des/der zukünftigen Betriebs- und Küchenleiters/-in (z. B. Auswahl von
Lieferanten, kurzfristige Entscheidungen, Budgetfreigaben). Darstellung der
Weiterbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen für das Personal. Einschlägige
berufliche Qualifikation der Leitung des Unternehmens (z. B. Koch,
Diätassistent, Ökotrophologe oder vergleichbare Ausbildung).
D. Qualitätsmanagement (15 %)
Angaben zum Einkauf und detaillierte Auflistung der Lieferanten für
ökologische und regionale Produkte (unterteilt nach Produktgruppen).
Beispiele zum Einsatz von Lebensmitteln aus ökologischem und regionalem
Anbau, Zucht oder Herstellung. Beschreibung der Maßnahmen der
Qualitätssicherung einschließlich Umsetzungsbeispiel des Hygienekonzepts.
Berücksichtigung von Wünschen und Anregungen der Kantinengäste unter
Berücksichtigung der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung.
E. Nachhaltigkeitsmanagement (20 %)
Darstellung eines ökologisch und sozial nachhaltigen Kantinenangebots um
das Bio-/Regioziel 50 % Warenanteil an regionalen und ökologisch erzeugten
Lebensmitteln bis zum Jahr 2025 zu erreichen. Ggf. Angaben zu
Produktbereichen, für diese Zertifizierungen/Gütezeichen/Siegel aus dem
Bereich Ökolandbau und Fairer Handel bereits bestehen.
F. Konzeptideen (10%)
Vom dem/der Bieter/-in können konzeptionelle Ideen eingebracht werden, die
über die Leistungsbeschreibung hinausgehen, die aber den in den
Vergabeunterlagen genannten Anforderungen nicht widersprechen.
32
Objektbezogenes Konzept für die Bewertungskriterien A-F
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im Bayerischen Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
H 1620.2.1-1096
Bayerisches Landesamt für Steuern, Dienststelle München
Seite 3 von 3
Je Kriterium können 0 -15 Bewertungspunkte vergeben werden
Punktabstufung Beschreibung
0
(ungenügend)
Keine verwertbaren Aussagen;
1, 2, 3
(mangelhaft)
Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder
Ungereimtheiten auf, lassen erhebliche Schwächen bei
der Leistung erwarten;
4, 5, 6
(ausreichend)
Angaben mit erheblichen Lücken und/oder, ggf. einzelne
verwertbare Überlegungen, lassen deutliche Schwächen
bei der Leistung erwarten;
7, 8, 9
(befriedigend)
Angaben mit Lücken und/oder Ungereimtheiten, aber
grundsätzlich mit verwertbaren Überlegungen in einigen
Bereichen oder im Ganzen, lässt Schwächen bei der
Leistung in einzelnen Bereichen erwarten.
10, 11, 12
(gut)
Strukturierte Angaben, die aber einzelne Schwächen
aufweisen, die ggf. auch auf die Leistung durchschlagen
können;
13, 14, 15
(sehr gut)
Strukturierte Angaben, gut nachvollziehbare,
widerspruchsfreie und vollständige Ausführungen, gute
Leistungen zu erwarten;
33
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
Pachtvertrag
zwischen dem Freistaat Bayern,
vertreten durch
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4, 80539 München
(nachstehend Verpächter genannt)
und
(nachstehend Pächter genannt)
34
1
Inhaltsverzeichnis
 1 Vertragsgegenstand 2
 2 Pachtzins 3
 3 Catering (Außer-Haus-Lieferungen) 3
 4 Leistungen und Verteilung der Kosten 4
 5 Allgemeine Pflichten der Betriebsführung 7
 6 Qualitätssicherung 8
 7 Personal 8
 8 Pachtflächen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände, sonstige
Flächen 10
 9 Haftung 11
 10 Abtretungen 12
 11 Vertragsdauer und Kündigung 13
 12 Schlussbestimmungen 14
35
2
 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Kantine im Dienstgebäude Ludwigstraße 5, München, wird zur Bewirtschaftung verpachtet.
Der Pächter ist für den reibungslosen Betrieb der Kantine verantwortlich.
(2) Dem Pächter werden zur vertragsgemäßen Nutzung in einwandfreiem und gebrauchsfähigem
Zustand folgende Räumlichkeiten verpachtet (s. Anlage 1: in den Lageplänen blau
markiert, im Folgenden Pachtflächen genannt):
im Erdgeschoss:
Küche
Gemüseputzraum
Gang mit Arbeitsplatz
Büroraum Zimmer L 20
im ersten Untergeschoss:
Gang und Aufzug
Getränkekühlraum
Lebensmittellagerraum
Gemüsekühlraum
Molkereikühlraum
Speisenkühlraum
Fleischkühlraum
Tiefkühlraum
Abfallkühlraum
Abstell-/Lagerräume
Duschraum einschließlich Personalumkleideraum und WC (Herren)
Duschraum einschließlich Personalumkleideraum und WC (Damen)
Haustechnikräume
(3) Mitverpachtet werden die in der Anlage 2 (Inventarlisten) aufgeführten, mit den Räumen
fest verbundenen, beweglichen, aber raumgebundenen bzw. frei beweglichen Anlagen
und Einrichtungsgegenstände (im Folgenden Anlagen und Einrichtungsgegenstände
genannt).
36
3
(4) Nicht mitverpachtet sind der Selbstbedienungsbereich, der Speisesaal, die Terrasse, die
Kaffeebar, der Flur und die WC-Anlagen (s. Anlage 1: in den Lageplänen rot markiert, im
Folgenden sonstige Flächen genannt). Diese Räume bzw. Flächen werden zum Zwecke
des Kantinenbetriebs vom Verpächter an den Pächter unentgeltlich zur Nutzung
überlassen. Der Verpächter behält sich ein Nutzungsrecht an den sonstigen Flächen
nach Absprache mit dem Pächter vor. Eine Gewähr für einen ungeschmälerten Fortbestand
hinsichtlich Größe, Beschaffenheit und Art der sonstigen Flächen während der Vertragslaufzeit
wird vom Verpächter nicht übernommen.
(5) Die Warenanlieferung erfolgt über die Ludwigstraße 5. Der Innenhof steht für Lieferfahrzeuge
während der Anlieferung oder Abholung zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen
darf das Tor nur im Zeitraum der Warenanlieferung geöffnet werden. In diesem Zeitraum
hat der Pächter das geöffnete Tor ständig zu beaufsichtigen und insbesondere darauf zu
achten, dass keine Personen in das Gebäude gelangen.
(6) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen bestimmen sich durch die Bedingungen
dieses Vertrages mit Anlagen. Die Anlagen 1 (Lagepläne), Anlage 2 (Inventarlisten) und
Anlage 3 (Leistungsbeschreibung) sind Bestandteil dieses Vertrages.
 2 Pachtzins
Der Verpächter stellt dem Pächter die in  1 Abs. 2 bis 4 genannten Pachtflächen, Anlagen
und Einrichtungsgegenstände und sonstigen Flächen, soweit nicht anders geregelt,
pachtzins- und vergütungsfrei zur Verfügung.
 3 Catering (Außer-Haus-Lieferungen)
Die Pachtflächen samt Anlagen und Einrichtungsgegenständen können auch für ein Catering
genutzt werden. Über Catering ist der Verpächter in Kenntnis zu setzen. Der Verpächter
hat bei der Erbringung von Cateringleistungen durch den Pächter einen Anspruch
auf eine pauschale Kostenerstattung i. H. v. 5 % des Nettoumsatzes auf Speisen
des Caterings. Näheres regelt Buchstabe D der Leistungsbeschreibung.
37
4
 4 Leistungen und Verteilung der Kosten
(1) Der Pächter erbringt seine Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil
dieses Vertrages ist. Er trägt hierfür die Kosten, soweit nicht anders bestimmt.
(2) Ergänzend zur Leistungsbeschreibung sind Pächter und Verpächter verpflichtet, nachfolgende
Leistungen auf eigene Kosten zu erbringen, sofern nicht abweichend geregelt:
Leistungen
Verantwortlich
für Umsetzung
Übernahme der
Kosten
Reinigung
Küche, Lager, Kühlräume, Ausgabe, Spülküche, Verbindungsgänge;
Pächter Pächter
Stühle und Tische Speisesaal/SB/Kaffeebar/Terrasse Pächter Pächter
Fußboden innerhalb des Küchenbereichs Pächter Pächter
Fußboden Speisesaal/SB/Kaffeebar/Terrasse/Flur
(außerhalb des Küchenbereichs)
Verpächter Verpächter
Sanitäre Anlagen für Kantinengäste Verpächter Verpächter
Sanitäre Anlagen (Vertragsräume wie WC, Dusche,
Umkleide)
Pächter Pächter
Fenster und Decken Speisesaal/SB-Bereich Verpächter Verpächter
Fenster und Decken Küchen- und Lagerräume Pächter Pächter
Fettabscheider Verpächter Verpächter
Fettfilter der Dunstabzugshauben Verpächter Verpächter
Installierte Filter, Bodeneinläufe (z. B. Gully), Kanäle,
Zu- und Abluftanlagen
Pächter Pächter
Lüftungsfilter/ Lüftungsgitter Verpächter Verpächter
Verbrauchsmaterialien
Sämtliche Spülmittel nach Vorgabe Hersteller Spülmaschine
Pächter Pächter
Pflegemittel (z. B. Edelstahlschutz) nach Vorgabe
Hersteller der Geräte
Pächter Pächter
Verpackungsmaterialien Pächter Pächter
Müllbehältnisse Pächter Pächter
Putzmaterialien (Schwämme, Schwammtücher, etc.) Pächter Pächter
38
5
Schutzkleidung (z. B. Einmalhandschuhe, Kochmützen,
etc.)
Pächter Pächter
Papierhandtücher Pächter Pächter
Handseife (Handcreme, Pflegemittel, etc.) Pächter Pächter
Desinfektionsmittel (Flächen-/Hand-) Pächter Pächter
EDV
Anschlüsse (Telefon, Internet) Verpächter Verpächter
Hardware Telefon (Büro und Kantine) Verpächter Verpächter
Kassensystem Pächter Pächter
Kassensystem Erstausstattung Verpächter Verpächter
PC für das Büro Pächter Pächter
Entsorgung
Nassmüll Pächter Pächter
Altglas Pächter Pächter
Fettabscheider Verpächter Verpächter
Wertstoffe Pächter Pächter
Restmüll Pächter Pächter
Bewirtschaftung
Strom, Gas Verpächter Verpächter
Wasser und Abwasser Verpächter Verpächter
Trinkwasserspender, Verbrauchsmaterial Verpächter Verpächter
Heizung Verpächter Verpächter
Lüftung Verpächter Verpächter
Ambiente Speisesaal, SB-Bereich, Kaffeebar, Terrasse (n. Rücksprache m. Verpächter)
Raumdekoration Pächter Pächter
Tischdekoration Pächter Pächter
Warensignalisation (Schilder, Speisenkarten, Aktionshinweise,
etc.)
Pächter Pächter
Ausstattung
Küchenausstattung, Spülstraße Verpächter Verpächter
Ausstattung Ausgabe Verpächter Verpächter
Küchenkleinteile (Töpfe, Pfannen, Siebe, Kellen, GNEinsätze,
etc.)
Verpächter Verpächter
Geschirr, Gläser, Besteck Verpächter Verpächter
39
6
Reparatur, Ersatz und Wartung
Küchenausstattung, Spülstraße Verpächter
Verpächter 80%
Pächter 20%
Lager, Kühlräume Verpächter
Verpächter 80%
Pächter 20%
Ausstattung Ausgabe Verpächter
Verpächter 80%
Pächter 20%
Küchenkleinteile (Töpfe, Pfannen, Siebe, Kellen, GNEinsätze,
etc.)
In Absprache mit dem Verpächter
Pächter
Verpächter 80%
Pächter 20%
Geschirr, Gläser, Besteck
In Absprache mit dem Verpächter
Pächter
Verpächter 80%
Pächter 20%
Wartungsverträge Verpächter
Verpächter 80%
Pächter 20%
Reparaturen für Geräte und Einrichtungen
gem. Anlage 2
Verpächter
Verpächter 80%
Pächter 20%
Ersatzbeschaffungen für Geräte und Einrichtungen
gem. Anlage 2
Verpächter
Verpächter 80%
Pächter 20%
Sonstiges
Unabhängige Hygienekontrollen Pächter Pächter
Arbeitskleidung Pächter Pächter
Tischwäsche Pächter Pächter
Schädlingsbekämpfung Verpächter Verpächter
Versicherungen Pächter Pächter
(3) Die Leistungserbringung bzw. die Kostenübernahme nach Absatz 2 durch den Verpächter
erfolgt unter der Bedingung, dass die hierdurch erzielten Vorteile auf Seiten des Pächters
von diesem zur Vergünstigung der angebotenen Speisen verwendet werden.
(4) Die vom Verpächter gemäß Absatz 2 beschafften oder zur Verfügung gestellten Gegenstände
bleiben im Eigentum des Verpächters. Das Eigentum an Gegenständen, die der
Pächter im Rahmen der Ersatzbeschaffung nach Absatz 2 beschafft und deren Kosten
der Verpächter überwiegend trägt (z. B. Küchenkleinteile, Geschirr, Gläser und Besteck),
geht mit Einbringung in die an den Pächter überlassenen Räumlichkeiten auf den Verpächter
über.
40
7
 5 Allgemeine Pflichten der Betriebsführung
(1) Die Kantine ist vom Pächter eigenverantwortlich zu führen.
(2) Die beim Finanzamt abgegebenen Umsatzsteuererklärungen und die nach steuerrechtlichen
Vorschriften erstellte Bilanz einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung des abgelaufenen
Geschäftsjahres sind innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres
zusammen mit einer Aufstellung der Personalkosten einschließlich der Lohnkosten
für die Geschäftsführung dem Verpächter unaufgefordert vorzulegen. Auf Verlangen des
Verpächters sind die einzelnen Positionen zu erläutern und gegebenenfalls nachzuweisen.
(3) Der Pächter hat die gewerberechtlichen und die sonstigen für die Ausübung seines Kantinengewerbes
und die Beschäftigung seines Personals geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zu beachten und für die Befolgung durch sein Personal zu sorgen. Der Pächter
ist verpflichtet, den Verpächter über anstehende behördliche Kontrollen unverzüglich zu
unterrichten und ihm eine Teilnahme an den Kontrollen zu ermöglichen. Das Ergebnis ist
unverzüglich dem Verpächter zu übermitteln.
(4) Der Pächter verpflichtet sich, den Beauftragten des Verpächters jederzeit Zutritt zu allen
Räumen und Behältnissen zu gewähren. Darüber hinaus haben der Sicherheitsdienst
des Verpächters, die Beauftragten des Staatlichen Bauamts oder vom Verpächter beauftragten
Handwerker Zutritt zu allen Räumen. Dieses ist dem Pächter im Vorfeld anzukündigen.
Bei Gefahr in Verzug dürfen die Räumlichkeiten von diesem Personenkreis auch
ohne Ankündigung betreten werden.
(5) Bei einer Neuverpachtung ist der Zugang zu den Pachträumen auch Interessenten zu gewähren.
(6) Film- und Fernsehaufnahmen sind in den Pachträumen und in den zur Nutzung überlassenen
Räumlichkeiten nur nach Genehmigung durch den Verpächter zulässig. Ebenso ist
der Verpächter über Auftritte im Internet und in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) zu
unterrichten.
41
8
 6 Qualitätssicherung
(1) Zur Gewährleistung eines einheitlich hohen Qualitätsniveaus finden regelmäßig, mindestens
im Abstand von 4 Monaten, Qualitätsbesprechungen zwischen Pächter und Verpächter
statt. Die Ergebnisse sind zeitnah umzusetzen.
(2) Der Pächter legt dem Verpächter auf Nachfrage die vollständigen Lieferanten-, Händlerbzw.
Warenlisten vor.
(3) Während der Essensausgabe in der Kantine ist die Anwesenheit des/der Küchenleiters/-
in sicherzustellen.
 7 Personal
(1) Die Einstellung und Entlohnung des für die Betriebsführung notwendigen Personals obliegt
dem Pächter.
(2) Der Pächter verpflichtet sich, im Kernbetrieb immer dasselbe Personal einzusetzen, das
lediglich bei Ausfällen durch Krankheit und Urlaub durch geeignete Vertreter oder bei
Ausscheiden zu ersetzen ist. Er hat bei der Auswahl Sorge zu tragen, dass nur zuverlässiges
und für die Ausführung der konkreten Aufgaben besonders geeignetes Personal
angestellt wird. Der Pächter hat dem Verpächter eine Liste des eingesetzten Personals
zu übergeben. Sie ist bei jeder personellen Veränderung zu aktualisieren.
(3) Der Verpächter ist berechtigt, das eingesetzte Personal mit seiner Einwilligung auf seine
Zuverlässigkeit bei der Polizei bzw. den Sicherheitsbehörden zu überprüfen und bestimmte
Personen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen und ihnen den Zutritt
zum Gebäude zu verweigern.
(4) Aufenthalts- und arbeitserlaubnispflichtiges ausländisches Personal darf der Pächter zur
Erfüllung dieses Vertrages nur einsetzen, wenn die Arbeitskräfte eine gültige, ihnen erteilte
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Der Pächter sichert ausdrücklich für
seine Mitarbeiter und die von ihm eingeschalteten Drittunternehmen sowie für sonstige,
von ihm eingeschaltete dritte Personen zu, die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften sowie
diejenigen bzgl. etwaiger Arbeitsgenehmigungen einzuhalten. Der Pächter muss sich in
eigener Verantwortung von seinen Mitarbeitern und denen dritter Unternehmen bestandskräftige
aufenthalts- und arbeitsrechtliche Genehmigungen nachweisen lassen.
Der Pächter ist verpflichtet, die entsprechenden Verpflichtungen mit den von ihm beauftragten
Unternehmen und deren Subunternehmen im Rahmen der Vertragsgestaltung si-
42
9
cherzustellen. Er hat auf Verlangen des Verpächters die Nachweise unverzüglich vorzulegen.
Weiterhin hat der Pächter vor dem erstmaligen Einsatz den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
Sozialversicherungsnachweis für jede eingesetzte Arbeitskraft zu überprüfen.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Sozialversicherungsnachweis sind auf
Verlangen des Verpächters vorzulegen.
(5) Der Pächter ist verpflichtet, seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachzukommen.
(6) Der Pächter wird bei der Vergütung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie
der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen die Anforderungen des Mindestlohngesetzes
(MiLoG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und zukünftiger diesbezüglicher
Folgeregelungen einhalten. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, unverzüglich Nachweise
zu verlangen, die er zur Kontrolle der Einhaltung der sich aus diesem Absatz ergebenden
Verpflichtungen benötigt (einschließlich Stundennachweisen, anonymisierter
Lohnabrechnungen sowie Mitarbeiterlisten vom Pächter und von den vom Pächter eingesetzten
Drittunternehmen). Der Pächter ist verpflichtet, entsprechende Verpflichtungen
mit den von ihm beauftragten Unternehmen und deren Subunternehmen im Rahmen der
Vertragsgestaltung sicherzustellen.
(7) Der Pächter ist verpflichtet, für den Fall der Zuwiderhandlung den Verpächter von allen
Inanspruchnahmen durch Dritte, Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie behördlichen
Bußgeldern vollumfänglich freizustellen, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der
Verpflichtungen aus Absatz 6 durch den Pächter oder der von ihm eingesetzten Dritten
entstehen. Hierzu gehört insbesondere die Freistellung von Ansprüchen nach  13 Mi-
LoG und  14 AEntG. Erfolgt keine Freistellung durch den Pächter, ist der Verpächter
durch eine Erklärung gemäß  388 BGB einseitig berechtigt, seine Forderungen aus einer
Inanspruchnahme mit den Forderungen des Pächters aus diesem Vertrag aufzurechnen.
Der Pächter und der Verpächter werden sich gegenseitig unverzüglich über die Inanspruchnahme
durch Dritte wegen einer etwaigen Verletzung von Pflichten aus diesem
Absatz unterrichten. Für den Pächter gilt dies bereits ab Kenntnis der Einleitung eines
Bußgeldverfahrens gegen ihn oder einen von ihm im Zusammenhang der Leistungserbringung
eingesetzten Dritten.
(8) Der Pächter und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle vertraulichen Angelegenheiten
und Vorgänge, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen
während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zu wahren. Der Pächter
hat alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte schriftlich zur Verschwie-
43
10
genheit zu verpflichten. Bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht hat der Verpächter
das Recht, vom Pächter zu verlangen, dass diese Arbeitskraft an einer bestimmten
Arbeitsstelle nicht mehr eingesetzt wird.
 8 Pachtflächen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände,
sonstige Flächen
(1) Der Pächter übernimmt die in  1 Abs. 2 bis 4 aufgeführten Pachtflächen, Anlagen und
Einrichtungsgegenstände und sonstigen Flächen wie besichtigt. Der Zustand der Pachtflächen,
der Anlagen und Einrichtungsgegenstände und der sonstigen Flächen ist dem
Pächter bekannt und wird als ordnungsgemäß anerkannt. Die Prüfung der Vollständigkeit
der Anlagen und Einrichtungsgegenstände obliegt dem Pächter unter Mithilfe des Verpächters.
Der Verpächter haftet bezüglich der Pachtflächen, der Anlagen und Einrichtungsgegenständen
und der sonstigen Flächen nicht für anfängliche Sachmängel gleich
welcher Art, insbesondere nicht für die Richtigkeit der angegebenen Flächenmaße oder
die Nutzbarkeit der Pachtflächen, der Anlagen und Einrichtungsgegenstände und der
sonstigen Flächen für die Zwecke des Pächters.
(2) Der Verpächter übernimmt keine Gewähr für den ungestörten Bestand der Pachtflächen,
der Anlagen und Einrichtungsgegenstände und der sonstigen Flächen, insbesondere
nicht für Beschädigungen, Störungen oder Beeinträchtigungen durch Naturereignisse,
Menschen oder Sachen.
(3) Der Pächter hat die in  1 Absatz 2 bis 4 genannten Pachtflächen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände
und sonstigen Flächen mit besonderer Sorgfalt zu behandeln, gebrauchsfähig
zu halten und im Falle der Beendigung des Pachtverhältnisses in einwandfreiem
Zustand wieder zu übergeben. Der Pächter hat den Anordnungen des Verpächters
bezüglich der ihm nach Satz 1 zukommenden Pflichten innerhalb angemessener
Frist nachzukommen; andernfalls ist der Verpächter berechtigt, die Unterhaltungsarbeiten
auf Kosten des Pächters vornehmen zu lassen.
(4) Der Pächter hat Mängel oder Schäden an den Pachtflächen, den Anlagen und Einrichtungsgegenständen
und sonstigen Flächen sowie das Abhandenkommen von Anlagen
und Einrichtungsgegenständen unverzüglich dem Verpächter anzuzeigen.
(5) Neueinrichtungen und Veränderungen in oder an den Pachtflächen, den Anlagen und
Einrichtungsgegenständen und den sonstigen Flächen darf der Pächter nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verpächters vornehmen. Bei Zuwiderhandlungen hat
44
11
der Pächter auf Verlangen des Verpächters den früheren Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen;
eine Entschädigung dafür wird nicht gewährt.
(6) Der Verpächter ist berechtigt, nach vorheriger Anzeige gegenüber dem Pächter etwaige
Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Pachtflächen, den Anlagen und Einrichtungsgegenständen
und den sonstigen Flächen sowie eine Verlegung der Räume
und Flächen vorzunehmen.
(7) Dem Pächter obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die Pachtflächen, Anlagen und
Einrichtungsgegenständen und den sonstigen Flächen, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
 9 Haftung
(1) Der Pächter haftet dem Verpächter für sämtliche Schäden, die durch ihn, sein Personal
oder von ihm beauftragte Dritte (z. B. Handwerker, Lieferanten) sowie durch Gäste an
den Pachtflächen, den Anlagen und Einrichtungsgegenständen und den sonstigen Flächen
schuldhaft verursacht werden. Dem Pächter obliegt der Beweis dafür, dass schuldhaftes
Verhalten nicht vorgelegen hat. Unabhängig von einem Verschulden haftet der
Pächter bei Verlust der ihm oder seinem Personal anvertrauten Schlüssel oder Zugangskarten.
(2) Der Pächter hat den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
bei
a) Personenschäden
von
2.000.000  je Versicherungsfall
von
4.000.000  Jahreshöchstleistung
b) Sachschäden
von
1.000.000  je Versicherungsfall
von
2.000.000  Jahreshöchstleistung
c) Schlüsselverlust von 30.000
durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Außerdem
ist jährlich der Nachweis zu führen, dass für die kommenden 12 Monate die Prämienzahlung
geleistet wurde.
(3) Der Verpächter ist nach Maßgabe der  387 ff BGB berechtigt, Forderungen aus Schadensersatzansprüchen
gegen den Pächter durch einfache Erklärung mit Forderungen
des Pächters gegen ihn aufzurechnen.
45
12
(4) Für Schäden, die dem Pächter, seinem Personal oder von ihm beauftragten Dritten im
Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen, haftet der Verpächter
nicht, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Verpächters,
seiner Bediensteten oder vom Verpächter Beauftragten vor. Für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Verpächter
aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(5) Etwaige Entschädigungsansprüche des Pächters infolge oder im Zusammenhang mit
Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie der Verlegung der Pachtflächen, der
Anlagen und Einrichtungsgegenstände und der sonstigen Flächen sind ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Kantine für die Dauer solcher Maßnahmen
geschlossen wird.
(6) Unbeschadet der Regelungen in  7 Abs. 7 stellt der Pächter den Verpächter sowie seine
Bediensteten und Beauftragten von etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang
mit dem Vollzug des Vertrages geltend machen, es sei denn, es liegt Verschulden
in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Bediensteten oder Beauftragten des
Verpächters vor. Wird der Verpächter aus einem solchen Anlass in einen Rechtsstreit
verwickelt, verpflichtet sich der Pächter, die Kosten und Folgen zu tragen; der Verpächter
verpflichtet sich, in einem solchen Fall dem Pächter den Streit zu verkünden.
 10 Abtretungen
Die Abtretung von Forderungen des Pächters aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Verpächters.
46
13
 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt am _________________ und wird bis zum 28.02.2026
geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht
mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis
endet spätestens am 28.02.2030. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des
Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(2) Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung seitens des Verpächters sind insbesondere
a) der Tod bzw. die Auflösung oder Umwandlung des Pächters;
b) wiederholte oder nicht unverzüglich abgestellte Verstöße gegen einzelne Vertragsbestimmungen;
c) die rechtskräftige Verurteilung des Pächters bzw. seiner Betriebsleitung zu einer Freiheitsstrafe;
d) die Einstellung des Betriebs durch den Pächter;
e) die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Pächters mangels Masse.
(3) Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung gemäß Absatz 2 lit. b) sind zwei
schriftliche Abmahnungen, wobei zwischen erster und zweiter Abmahnung und Kündigung
eine angemessene Frist von jeweils höchstens 30 Kalendertagen zur Herstellung
eines vertragsgemäßen Zustands gegeben werden muss.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die in  1 Abs. 2 bis 4 genannten Pachtflächen,
Anlagen und Einrichtungsgegenstände und sonstigen Flächen in dem Zustand
zurückzugeben, in dem sie sich bei ordnungsgemäßer Erfüllung der dem Pächter obliegenden
Pflichten befinden würden. Die dem Pächter ausgehändigten Schlüssel und Zeitkarten
sind dem Verpächter zu übergeben. Über die ordnungsgemäße Übergabe wird
vom Verpächter eine Niederschrift gefertigt.
47
14
 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt die Hausordnung des Verpächters in seiner jeweils gültigen Fassung.
(2) Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit
des Gesamtvertrages zur Folge.
(3) Die Vertragspartner werden unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen im Wege
der Auslegung durch andere wirksame oder durchführbare Vereinbarungen ersetzen, die
mit dem verfolgten Zweck soweit wie möglich übereinstimmen. Gleiches gilt für etwaige
Lücken im Vertrag.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder einzelner Bestimmungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Klausel
selbst.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist München.
48
15
Anlage 1: Lagepläne der Pachtflächen und sonstigen Flächen
Anlage 2: Verzeichnis der mit den Räumen fest verbundenen, beweglichen, aber raumgebundenen
bzw. frei beweglichen Anlagen und Einrichtungsgegenstände (Inventarlisten)
Anlage 3: Leistungsbeschreibung
_________________________________________________________________________
Verpächter: Pächter:
München, den München, den
Bayer. Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
________________________ ________________________
Dr. Lang
Ministerialdirigentin
49
Anlage 1
zum Pachtvertrag vom
Lagepläne der Pachtflächen und sonstigen Flächen
50
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
1
Verzeichnis der mit den Räumen fest verbundenen, beweglichen, aber raumgebundenen bzw.
frei beweglichen Anlagen und Einrichtungsgegenstände (Inventarlisten)
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
1.0 KOCHANLAGEN
1.1 1 Ceranfeld (ELRO)
1.2 1 Brat- und Backofen (ELRO)
1.3 2 Kochkessel (ELRO)
1.4 2 Kippbratpfannen (ELRO)
1.5 1 Konvektomat (Rational)
1.6 1 Konvektomat, Tischmodell (Rational)
1.7 1,5 lfd. m Untergestell
1.8 1 Fritteuse mit 2 Becken (frifri)
1.9 1 Mikrowelle (Panasonic)
51
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
2
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
2.0 ARBEITS-/SPÜLEINRICHTUNGEN, EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE
2.1 4,5 lfd. m Arbeitstisch mit
3 Schubladen
2 Schiebetüren
1 Waschbecken
2.2 2,0 lfd. m Kühltisch mit
3 Schubladen
2 Schiebetüren
2.3 2,5 lfd. m Arbeitstisch mit
3 Schubladen
2 Schiebetüren
2.4 3,0 lfd. m Arbeitstisch mit
3 Schubladen
2 Schiebetüren
1 Waschbecken
2.5 3,5 lfd. m Wandhängeschrank mit
4 Schiebetüren
2.6 2,5 lfd. m Wandhängeschrank mit
2 Schiebetüren
1 Flügeltür
2.7 1 Handwaschbecken
2.8 1 Handwasch-/Ausgussbeckenkombination
52
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
3
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
3.0 KIOSK-THEKE
3.1 0,5 lfd. m Arbeitstisch mit
2 Flügeltüren
3.2 1,5 lfd. m Arbeitstisch mit
2 Bodenablagen
2 Flügeltüren
3.3 2,5 lfd. m Arbeitstisch mit
3 Schubladen
2 Schiebetüren
3.4 1,0 lfd. m Arbeitstisch mit
2 Flügeltüren
3.5 4,5 lfd. m Kühltisch mit
3 Fächern
3 Schubladen
3.6 1 Zapfanlage (entfällt mit Umbau)
3.7 2,0 lfd. m Kühlvitrine 1,5 x 0,8 m (entfällt mit Umbau)
3.8 2,0 lfd. m Wandhängeschrank mit (entfällt mit Umbau)
2 Schiebetüren
3.9 2,0 lfd. m Wandhängeschrank
3.10 2 Hochkühlschränke
3.11 2,0 lfd. m Wandbord
3.12 1 Gläserspülmaschine (entfällt mit Umbau)
3.13 1 Handwasch-/Ausgussbeckenkombination
Der Kioskbereich wird im Rahmen der Umbaumaßnahmen zum
Frontcooking-Bereich umgebaut; teilweise entfallen die angegeben
Einbauten;
53
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
4
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
4.0 GEMÜSEVORBEREITUNG (Gang beim Aufzug)
4.1 2,0 lfd. m Arbeitstisch mit
2 Bodenablagen
2 Schubladen
4.2 1 Hochkühlschrank (Magnos)
4.3 1 Wandhängewaage (Rhewa 83N)
4.4 4,0 lfd. m Wandbord
54
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
5
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
5.0 SALATVORBEREITUNG
5.1 1,2 lfd. m Arbeitstisch mit
2 Schiebetüren
5.2 1,4 lfd. m Arbeitstisch mit
2 Schiebetüren
5.3 3,0 lfd. m Spültisch mit
1 Bodenablage
2 Schiebetüren
5.4 2,5 lfd. m Wandhängeschrank mit
2 Schiebetüren
5.5 2,0 lfd. m Wandhängeschrank mit
2 Schiebetüren
5.6 1,0 lfd. m Standregal
55
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
6
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
6.0 GROBSPÜL-, SPÜLBEREICH
6.1 1,5 lfd. m Arbeitstisch mit
1 Flügeltür
6.2 1,5 lfd. m Abtropfablage
6.3 2 x 1,5 lfd. m Wandschrank
6.4 2,2 lfd. m Spültisch mit
1 Ausgussbecken
6.5 1 Handwaschbecken
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen wird auch der Spülbereich
umgebaut; teilweise entfallen Einbauten/Geräte bzw. werden verändert;
56
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
7
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
7.0 GESCHIRRSPÜLEINRICHTUNGEN
7.1 4,0 lfd. m Bandgeschirrspülautomat
7.2 1 Wrasenabzug
7.3 3,0 lfd. m Geschirr-Rücklaufband
7.4 2,0 lfd. m Geschirr-Rücklaufband
7.5 1,5 lfd. m Spültisch mit
1 Topf- und Behälterspülmaschine
7.6 1 Handwasch-/Ausgussbeckenkombination
7.7 2 x 0,5 lfd. m Wandbord
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen wird auch der Spülbereich
umgebaut; teilweise entfallen Einbauten/Geräte bzw. werden verändert;
57
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
8
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
8.0 KÜHLEINRICHTUNGEN
8.1 Tageskühlraum
1 Verdampfer
6,0 lfd. m Regal
39,0 m Decken-, Wand-, Bodenfläche
1 Beleuchtungskörper
8.2 Getränkekühlraum
1 Verdampfer
48,0 m Decken-, Wand-, Bodenfläche
1 Beleuchtungskörper
8.3 Gemüsekühlraum
1 Verdampfer
4,0 lfd. m Regal
27,0 m Decken-, Wand-, Bodenfläche
1 Beleuchtungskörper
8.4 Fleischkühlraum
1 Verdampfer
4,0 lfd. m Regal
30,0 m Decken-, Wand-, Bodenfläche
1 Beleuchtungskörper
8.5 Molkereikühlraum
1 Verdampfer
3,0 lfd. m Regal
21,0 m Decken-, Wand-, Bodenfläche
1 Beleuchtungskörper
8.6 Tiefkühlraum
1 Verdampfer
5,0 lfd. m Regal
35,0 m Decken-, Wand-, Bodenfläche
1 Beleuchtungskörper
8.7 Müllkühlraum
1 Verdampfer
3,0 m Decken-, Wand-, Bodenfläche
1 Beleuchtungskörper
8.8 1 Kühlaggregat der Zapfanlage (entfällt mit Umbau)
vor dem Getränkekühlraum
58
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
9
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
9.0 SPEISENAUSGABELINIE
9.1 4,0 lfd. m Ausgabe mit
7 Wärmebecken
1 Kühlvitrine mit
3 Ventilatoren
3,0 m Wärmebrücken
9.2 1 Warmhaltewagen, fahrbar mit 3 Becken (ego)
9.3 5 Tellerspender, doppelt, beheizbar (Rieber)
9.4 1 Edelstahlschrank 1,0 x 0,5 m
9.5 11,0 lfd. m Glasverkleidung
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen wird der Ausgabebereich
geringfügig ertüchtigt;
59
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
10
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
10.0 SONSTIGE GEGENSTÄNDE
10.1 2 Beschickungswägen
10.2 5 Servicewagen
10.3 3 Tablett/GN-Wagen
10.4 1 Rühr-, Schlag- und Knetmaschine
10.5 1 Kaffeemaschine
10.6 1 Hackblock
10.7 1 Motorwolf
10.8 1 Cutter (DITOSAMA PEFRA)
10.9 2 Aufschnittschneidemaschine (Berkel, ADE)
10.10 1 Warmhaltegerät
10.11 1 Dosenöffner
10.12 1 Mixstab (Dynamic)
Eine Grundausstattung/Erweiterung der sonstigen Gegenstände wird in
Absprache zwischen Pächter und Verpächter zu 100 % vom Verpächter
bezahlt;
60
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
11
Lfd. Nr. Menge Bereich/Geräte/Installationen/Gegenstände/Inventar
11.0
GESCHIRR, BESTECK UND SONSTIGE
GASTRONOMIEGEGENSTÄNDE
11.1 112 Teller flach 21 cm
11.2 148 Teller flach rund 27 cm
11.3 89 Salatschale 16 cm/60 cl
11.4 3 Salatschale 21 cm/118 cl
11.5 11 Suppenschüssel 30cl
11.6 32 Servierteller Rechteckig 33,5x18
11.7 11 Brot- und Obstkorb 18x11,5x6,5
11.8 259 WECK Sturzglas incl. Deckel 140 ml/290 ml
11.9 44 Tasse 28 cl
11.10 32 Untertasse für Tasse 28 cl, 17 cm
11.11 159 Tasse 20 cl
11.12 169 Untertasse für 15 cl, 15 cm
11.13 14 Tasse 9 cl
11.14 33 Untertasse für 9 cl, 13 cm
11.15 138 Menü-Gabel Elisabeth
11.16 223 Menü-Messer Elisabeth
11.17 70 Steakmesser
11.18 30 Menü-Löffel Elisabeth
11.19 43 Kuchengabel Elisabeth
11.20 44 Kaffeelöffel Elisabeth
11.21 4 Eislöffel
11.22 29 Glasschalen klein
11.23 5 Glasschalen mittel
11.24 1 Glasschale klein
11.25 13 Trinkglas 0,4; Longdrink 47cl
11.26 2 Trinkglas 0,3; Longdrink 35 cl
11.27 110 Trinkglas Coca Cola
11.28 20 Edelstahl Thermoskannen 1,5 l
11.29 20 Menage 5-teilig (Essig & Öl, Salz & Pfeffer, Zahnstocher)
Eine Grundausstattung/Erweiterung des Geschirrs und Bestecks wird in
Absprache zwischen Pächter und Verpächter zu 100 % vom Verpächter
bezahlt;
61
Anlage 2
zum Pachtvertrag vom
12
Lfd.
Nr.
Anzahl Sonstiges
12.0
SCHLÜSSEL, ZUTRITTSKARTEN, PARKAUSWEISE, ETC.
Die genaue Anzahl der ausgehändigten Schlüssel usw. wird bei
Übergabe notiert
12.1 Hauptschlüssel
12.2 Büro
12.3 Einfahrtstor
12.4 Terrassentüre
12.5 Hofbeleuchtung
12.6 Kühlraum
12.7 Kühlung
12.8 Aufzug Kantine
12.9 Spintschlüssel
12.10 Getränkeautomat
12.11 Zutrittskarten
12.12 Parkausweise
62
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Hausordnung
für das
Bayerische Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Stand: 11.05.2015 in der Fassung vom 20.09.2017
63
- 2 -
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich und Zweck
2. Zufahrten und Parkmöglichkeiten
2.1 Dienstgebäude München (M), Nürnberg (N), Prinzregentenstraße 24 (P24)
2.2 Tiefgarage Kardinal-Döpfner-Straße
2.3 Lieferzufahrten
3. Benutzung der Dienstgebäude und Diensträume
3.1 Öffnungszeiten
3.2 Zutrittsberechtigungen und Kontrolle
3.3 Schlüsselordnung
3.4 Elektronische Schließanlage am Dienstsitz Nürnberg
3.5 Diensträume und Einrichtungen
3.6 Besprechungsräume
3.7 Teeküchen und Sozialräume
3.8 Aushang
3.9 Rauchverbot, Raucherräume, Raucherecken, Nichtraucherschutz
3.10 Fundsachen
3.11 Aufzüge
3.12 Gebäudereinigung
4. Kantine
4.1 Öffnungszeiten
4.2 Veranstaltungen
4.3 Geschirr
5. Vorbeugender Behördenselbstschutz
5.1 Richtlinie und Merkblätter
5.2 Fluchtwege
5.3 Videoüberwachung
5.4 Vorbeugender personeller Sabotageschutz
6. Sonstiges
6.1 Erste Hilfe
6.2 Abfallentsorgung
7. Schlussvorschrift
7.1 In-Kraft-Treten
Anlagen:
Vierter Teil der AGO ( 28 ff) Anlage 1
Benutzungsordnung für die Tiefgarage Anlage 2
Gesundheitsschutzgesetz (Auszug) Anlage 3
Räumung des Dienstgebäudes im Alarmfall Anlage 4
64
- 3 -
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich und Zweck
Gemäß  28 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates
Bayern	AGO  vom 12. Dezember 2000 sowie Nr. 3.5 der Richtlinie zum
vorbeugenden Behördenselbstschutz  RBehS (Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung
vom 16.09.2004, Az.: B III 2  04155-1-8) wird für die Dienstgebäude
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
(StMFLH) nachstehende Hausordnung erlassen. Die Hausordnung regelt die
Benutzung, Unterhaltung, Reinigung, Sicherung und den Brandschutz der Dienstsitze,
Dienstgebäude, Diensträume und Einrichtungsgegenstände des StMFLH.
Nach der Geschäftsverteilung obliegen Organisations- und innere Verwaltungsangelegenheiten
des StMFLH, die Bewirtschaftung und der Unterhalt der Dienstgebäude
sowie die Wahrnehmung der Sicherheitsangelegenheiten dem Referat 27.
Die allgemeinen Bestimmungen über die Benutzung der Dienstgebäude und Einrichtungen
sind im Vierten Teil der AGO (Anlage 1) festgelegt.
2. Zufahrten und Parkmöglichkeiten
2.1 Zufahrten
2.1.1 Dienstgebäude München
Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Kardinal-Döpfner-Straße.
Für die Nutzung der Parkflächen vor dem Haupteingang Odeonsplatz 4 ist das StMI
zuständig. Die Parkflächen vor dem Haupteingang Odeonsplatz 4 dürfen grundsätzlich
nur von Besuchern des StMFLH angefahren und benutzt werden. Diese müssen
beim Pförtner das Kennzeichen des geparkten Fahrzeugs und den Ansprechpartner
des Besuchers beim StMFLH angeben. Der Besucher erhält vom Pförtner gegen ein
amtliches Dokument (z. B. Ausweis oder Führerschein) einen Parkausweis, der für
die Dauer des Besuchs leserlich im Fahrzeug anzubringen und bei Beendigung des
Besuchs zurückzugeben ist.
Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
2.1.2 Dienstgebäude Nürnberg
Vor Ort stehen keine dem Dienstgebäude zugeordneten Parkmöglichkeiten für die
Beschäftigten oder Besucher zur Verfügung. Der Parkraum im Innenhof steht zu
Parkzwecken nur für die Dienstwägen von Herrn Staatsminister oder Herrn Staatssekretär
zur Verfügung.
65
- 4 -
2.1.3 Dienstgebäude Prinzregentenstraße 24
Die Zufahrt erfolgt über die Wagmüllerstraße.
Im Innenhof des Dienstgebäudes P24 stehen sechs Stellplätze zur Verfügung. Jeweils
zwei Parkplätze werden von der Staatskanzlei, dem Institut für Hochschulforschung
und dem StMFLH genutzt.
2.2 Tiefgarage Kardinal-Döpfner-Straße
In der Tiefgarage stehen für die Beschäftigten des StMFLH in beschränktem Ausmaß
Abstellflächen für private Kraftfahrzeuge und Fahrräder zur Verfügung. Die
Ein- und Ausfahrt befindet sich in der Kardinal-Döpfner-Straße. Ausgewiesene
Parkplätze für Menschen mit Behinderung befinden sich im 2. Untergeschoss. Die
näheren Einzelheiten sind in der Benutzungsordnung für die Tiefgarage geregelt
(siehe Anlage 2).
2.3 Lieferzufahrten
2.3.1 Dienstgebäude München
Kleinere Lieferungen können über den Haupteingang Odeonsplatz 4 erfolgen. Für
das Abstellen der Lieferfahrzeuge gilt 2.1.1 entsprechend.
Größere Warenlieferungen erfolgen nach vorhergehender Absprache mit dem Empfänger
(z. B. Druckerei, Kantine, Poststelle) über die Lieferzufahrten in der Ludwigstraße
oder in der Kardinal-Döpfner-Straße. Der Empfänger hat dafür zu sorgen,
dass die geöffneten Zufahrten ständig beaufsichtigt werden.
2.3.2 Dienstgebäude Nürnberg
Der Haupteingang Bankgasse 9 befindet sich in einer Fußgängerzone. Die Zufahrt
für Lieferverkehr bis 7,5 t Gesamtgewicht ist grundsätzlich nur von 18:30 bis 10:30
Uhr (Samstags bis 10 Uhr) zugelassen.
In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache über das Referat 27 eine Zufahrts-
und Parkgenehmigung ausgegeben werden.
Anlieferungen über 7,5 t müssen vom Anliefernden direkt bei SÖR (Service Öffentlicher
Raum Nürnberg) beantragt werden.
2.3.3 Dienstgebäude Prinzregentenstraße 24
Die Lieferzufahrt erfolgt über die Wagmüllerstraße in den Innenhof des Dienstgebäudes
P24 oder nach vorheriger Absprache mit dem Empfänger über die Lieferzufahrt
Gehweg Prinzregentenstraße.
66
- 5 -
3. Benutzung der Dienstgebäude und Diensträume
3.1 Öffnungszeiten
3.1.1 Dienstgebäude München
Die Pforte am Haupteingang Odeonsplatz 4 ist an allen Tagen durchgehend besetzt
und ständig erreichbar (Nst. 2400).
Die Pforte am Nebeneingang Kardinal-Döpfner-Straße 4 (Nst. 2600) ist an Arbeitstagen
wie folgt besetzt und geöffnet:
Montag - Donnerstag: 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr - 16:00 Uhr
Die Tiefgaragenpforte (Nst. 2597) ist von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr
 11:00 Uhr und von 13:00  19:00 besetzt.
3.1.2 Dienstgebäude Nürnberg
Die Pforte am Haupteingang Bankgasse 9 ist an allen Tagen durchgehend besetzt
und ständig erreichbar (Nst. 3400).
3.1.3 Dienstgebäude Prinzregentenstraße 24
Der Zugang zum Dienstgebäude P24 ist für die Beschäftigten an allen Tagen durchgehend
möglich.
3.2 Zutrittsberechtigungen und Kontrolle
3.2.1 Dienstgebäude München und Nürnberg
Der Zutritt zu den Dienstgebäuden M und N erfolgt zu den in 3.1.1 und 3.1.2 genannten
Zeiten grundsätzlich über die Pforten.
Durch das Vorzeigen des Dienstausweises können die Beschäftigten des StMFLH
die Dienstgebäude betreten.
Ein barrierefreier Zugang zum Dienstgebäude M ist über eine Zufahrtsrampe für
Rollstuhlfahrer im Innenhof Kardinal-Döpfner-Straße oder über die Pforte in der
Kardinal-Döpfner-Str. möglich. In Nürnberg befindet sich der barrierefreie Eingang
(Aufzug) unmittelbar rechts neben dem Haupteingang. Die barrierefreien Zugänge
sind ausgeschildert.
Fremde Personen (Besucher, Handwerker usw.) haben sich vor dem Einlass auszuweisen
und werden vom Pförtner nach Rückfrage beim zuständigen Ansprechpartner
im Hause gebeten, bis zur Abholung zu warten. Sollte eine Abholung nicht
möglich sein oder es sich um Teilnehmer an im Haus stattfindenden Tagungen und
Sitzungen handeln, können sie vom Pförtner zur direkten Aufsuchung des jeweiligen
Ansprechpartners bzw. Besprechungsraums eingelassen werden. Das Mitbringen
von Tieren von (Kantinen-)Besuchern, Handwerkern usw. ist mit Ausnahme
von Blinden- und Führhunden nicht gestattet.
67
- 6 -
Kantinenbesucher können das Dienstgebäude M ausschließlich über den externen
Zugang an der Ludwigstraße 1 betreten. Für sie gilt in der Zeit von 11:00 Uhr bis
 14:00 Uhr eine vereinfachte Zutrittsregelung.
Zutritt zur Kantine haben neben FM-Beschäftigten:
 Angehörige anderer Behörden (mit Dienstausweis),
 Angehörige privater Firmen mit Berechtigungsschreiben des StMFLH,
 Studenten und Studentinnen (nur mit gültigem Studentenausweis) sowie
 ehemalige Angehörige des StMFLH (Pensionäre, Rentner).
3.2.2 Dienstgebäude Prinzregentenstraße 24
Beschäftigte des StMFLH sowie Angehörige anderer Dienststellen, die in P24 ihren
Arbeitsplatz haben, betreten das Dienstgebäude mithilfe des im StMFLH eingesetzten
Zeiterfassungsmediums oder eines Schlüssels.
Besucher und andere Personen erhalten durch Klingeln oder Wählen der Nst. 2905
(LPA) über die Gegensprechanlage nach Rückfrage beim Besuchsadressaten Zutritt
zum Gebäude.
3.2.3 Hausrecht
Das Hausrecht wird vom Amtschef bzw. den von ihm mit dem Hausrecht Beauftragten
ausgeübt.
Das StMFLH behält sich vor, im Rahmen seines Hausrechts darüber zu entscheiden,
wem Zutritt zu den Dienstgebäuden gestattet oder verwehrt wird. Ebenso kann
der Amtschef des StMFLH in Ausübung seines Hausrechts ergänzende Regelungen
erlassen.
3.3 Schlüsselordnung
3.3.1 Dienstgebäude München
Sämtliche Schlüssel der Schließanlage des StMFLH werden von Referat 27 verwaltet.
In der Hauptpforte M wird für jeden Büroraum ein Zimmerschlüssel aufbewahrt
und den berechtigten Beschäftigten vom Pförtner auf Verlangen ausgehändigt. Abweichend
davon können die Zimmerschlüssel einer Organisationseinheit vom
Pförtner auch nach einer vorgegebenen Liste gesammelt in einem Schlüsselkasten
ausgegeben werden.
Ausgegebene Zimmerschlüssel sind nach Dienstschluss grundsätzlich an der
Hauptpforte abzugeben. Der Schlüsselbestand an der Hauptpforte wird täglich auf
Vollständigkeit überprüft. Bis zum Abend nicht zurückgegebene Zimmerschlüssel
sind im Wachbuch zu erfassen.
Nach Dienstschluss oder am Wochenende benötigte Zimmerschlüssel werden vom
Pförtner auf Verlangen an die berechtigte Person unter gleichzeitigem Eintrag in
das Wachbuch ausgegeben.
68
- 7 -
Alle übrigen Schlüssel (General- und Gruppenschlüssel sowie Reservezimmerschlüssel)
werden nur im erforderlichen Umfang und gegen Unterschrift von Referat
27 ausgegeben.
Werden Diensträume während der Dienstzeit nicht nur kurzfristig verlassen, sind
sie abzuschließen und die Schlüssel mitzunehmen.
Verlorengegangene oder nicht mehr auffindbare Schlüssel sind unverzüglich dem
Referat 27 anzuzeigen.
3.3.2 Dienstgebäude Nürnberg und Prinzregentenstraße 24
Die Schlüssel werden gegen persönliche Unterschrift des Empfangsberechtigten
von Mitarbeitern des Referat 27 ausgegeben. Der Empfänger ist für eine sichere
Aufbewahrung und den Gebrauch verantwortlich.
3.3.3 Verlust eines Schlüssels
Bei Verlust eines Schlüssels richtet sich die Schadenersatzpflicht der Beschäftigten
nach  48 BeamtStG bzw. den arbeits- und tarifvertraglichen Regelungen.
3.4 Elektronische Schließanlage am Dienstsitz Nürnberg
Am Dienstsitz Nürnberg wurde an einigen Flur- und Verbindungstüren sowie am
Aufzug eine elektronische Schließanlage installiert. Verschlossene Türen lassen
sich mit der Zeiterfassungskarte, nach Aufspielen des dafür erforderlichen Programmcodes
durch Referat 27, öffnen.
3.5 Diensträume und Einrichtungen
Referat 27 ist für die Belegung der Diensträume zuständig. Umzüge müssen vorher
mit diesem abgestimmt werden.
Einrichtungsgegenstände beschafft Referat 27. Sie dürfen ohne Zustimmung nicht
ausgetauscht oder entfernt werden. Verlust und Beschädigung sind unverzüglich
anzuzeigen. Die Verwendung privater Möbel bedarf der vorherigen Zustimmung.
Türschilder werden von Referat 27 angebracht oder geändert. Bei Urlaub oder sonstiger
längerer Abwesenheit ist von den Beschäftigten auf dem Türschild ein Hinweis
über Abwesenheitsdauer und Vertretung anzubringen.
Bei Dienstende sind die Fenster zu schließen und die Beleuchtung auszuschalten.
Im Falle der Nutzung von Sitzungssälen und Besprechungszimmern ist hierfür die
Veranstaltungsleitung verantwortlich.
Der Energieverbrauch (Heizung, Strom, Wasser) ist auf das unbedingt erforderliche
Maß zu beschränken. Fenster dürfen während der Heizperiode nur zum Lüften,
nicht aber zur Regulierung der Raumtemperatur geöffnet werden. Für die Dauer
einer längeren Abwesenheit ist die Raumtemperatur zu reduzieren.
69
- 8 -
3.6 Besprechungsräume
3.6.1 Reservierung
Die für die Reservierung erforderlichen Schritte sind über das Intranet (Menü Innere
Dienste, Rubrik Sitzungssäle/Veranstaltungen) abruf- bzw. einsehbar.
Diese Intranetseite enthält darüber hinaus eine Liste weiterer Besprechungsräume,
die bestimmten Organisationseinheiten zugewiesen sind oder einer besonderen
Nutzungsgenehmigung (z. B. in Nürnberg: Atrium, Konferenzraum) unterliegen.
Diese Räume müssen größtenteils telefonisch über die dort angegebenen Hauptnutzer
reserviert werden, einige können von den Antragstellern aber auch direkt über
Outlook gebucht werden.
3.6.2 Dienstgebäude München
Für Besprechungen und andere dienstliche Anlässe stehen folgende Räume zur
Verfügung:
3.6.3 Dienstgebäude Nürnberg
Für Besprechungen und andere dienstliche Anlässe stehen folgende Räume zur
Verfügung:
3.6.4 Dienstgebäude Prinzregentenstraße 24
Der Besprechungsraum ZiNr. 205 (LPA) kann telefonisch über die Nst. 2905 gebucht
werden.
Der Konferenzraum im Erdgeschoss des Dienstgebäudes wird von LPA, StK und
Hochschulinstitut gemeinsam genutzt. Eine telefonische Buchung ist nur über die
Nst. 2905 in Ausnahmefällen möglich.
Raum Zimmer Nr. Sitzplätze Nst.
Großer Sitzungssaal L 134 90 2243
Kleiner Sitzungssaal KD 102 30 2610
Videokonferenzraum KD/M 305 11 3122
Sitzungsraum L 329d 16 2462
Sitzungsraum KD/M 303 55 2731
Raum Zimmer Nr. Sitzplätze Nst.
Sitzungsraum N 22 15 3428
Videokonferenzraum N U203 8 3406
Sitzungsraum N U101 30 3495
70
- 9 -
3.7 Teeküchen und Sozialräume
Die Teeküchen und Sozialräume stehen allen Beschäftigten zur Verfügung. Die
Reinigung des Fußbodens und der Außenflächen der Einrichtung sowie der Abtransport
des Abfalls erfolgen mit der Unterhaltsreinigung (siehe 3.12). Alle anderen
Reinigungen (insbesondere der Kühlschränke, Backrohre, Kochfeld und
Platten, Schrankinnenseiten) sind von den Beschäftigten selbst in regelmäßigen Abständen
durchzuführen. Reinigungsmittel und Spülmaschinenreiniger sind grundsätzlich
von den Beschäftigten selbst zu beschaffen.
In den Teeküchen können Kaffee, Tee und sonstige Getränke zubereitet, sowie mitgebrachte
Speisen aufgewärmt werden. Die in den Kühlschränken gelagerten Nahrungsmittel
müssen vor Ablauf der Haltbarkeit vom Besitzer entnommen werden.
Die Türen der Teeküchen müssen aus brandschutztechnischen Gründen stets geschlossen
sein.
3.8 Aushang
Im Erdgeschoss der Dienstgebäude Odeonsplatz, Ludwigstraße, Nürnberg und
Prinzregentenstraße 24 befinden sich Anschlagflächen für amtliche Mitteilungen
und Aushänge sowie Mitteilungen der Personalvertretung und der Schwerbehindertenvertretung.
Der Aushang und das Auslegen von Ankündigungen, Werbeanschlägen und sonstigen
Mitteilungen nichtdienstlichen Inhalts an den Informationsflächen bedürfen
der vorherigen Zustimmung des Referats 27. Auf	29 Abs. 1 AGO wird verwiesen.
3.9 Rauchverbot, Raucherräume, Raucherecken, Nichtraucherschutz
Gemäß Art. 2 Nr. 1 und Art. 3 des Gesundheitsschutzgesetzes  GSG (Auszug
siehe Anlage 3) ist das Rauchen in den Dienstgebäuden des StMFLH verboten. Das
Rauchverbot gilt auch in den Freibereichen des Finanzministeriums.
Geraucht werden darf abweichend von Satz 1 in den entsprechend gekennzeichneten
Raucherzimmern KD 422 und L 407 und in den dafür vorgesehenen Raucherecken.
Diese befinden sich in den Innenhöfen der Dienstgebäude Kardinal-Döpfner-
Straße, Ludwigstraße und Prinzregentenstraße, im Eingangsbereich der Pforte
am Nebeneingang Kardinal-Döpfner-Straße 4, sowie beim Dienstgebäude Nürnberg
im Hofbereich am Zugang zum 1. UG.
Die Nutzung privater Aschenbecher ist nicht gestattet. Während der Hauptessenszeit
(siehe 4.1) ist das Rauchen im Kantineninnenhof nicht erlaubt.
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- 10 -
3.10 Fundsachen
Fundsachen (auch Bargeld) unterliegen den Regelungen des  978 ff BGB. Sie sind
beim Referat 27 oder an den Hauptpforten abzugeben.
Kann der Eigentümer nicht unmittelbar festgestellt werden, wird der Fund durch
Aushang sechs Wochen lang öffentlich bekannt gegeben. In dem ausgehängten
Schriftstück werden die Empfangsberechtigten aufgefordert, ihre Rechte an der
Fundsache binnen sechs Wochen anzumelden.
Nach einem ergebnislosen Ablauf dieser Frist lässt das StMFLH geeignete Fundsachen
öffentlich versteigern. Die erzielten Erlöse werden auf ein Verwahrkonto des
StMFLH gebucht. Sind seit dem Ablauf der in Abs. 2 Satz 2 genannten Frist drei
Jahre verstrichen und hat kein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet, fließen
die Erlöse dem Staatshaushalt zu.
Offenbar wertlose Sachen und Sachen, aus deren Versteigerung kein Erlös zu erwarten
ist, werden nach Ablauf der in Abs. 2 genannten Frist entsorgt. Hierauf ist
im Aushang hinzuweisen. Verderbliche Sachen werden unverzüglich entsorgt.
3.11 Aufzüge
Betriebsstörungen sind Referat 27 unverzüglich mitzuteilen. Bei Brandgefahr und
bei Evakuierungen in sonstigen Gefahrenlagen dürfen Aufzüge nicht benutzt werden
(vgl. Anlage 4).
3.12 Gebäudereinigung
Die Unterhaltsreinigung in den Dienstgebäuden erfolgt durch private Dienstleistungsunternehmen.
Sanitärbereiche, Teeküchen und Raucherräume werden täglich,
Diensträume, Treppenhäuser und Gänge zweimal wöchentlich gereinigt.
Den Reinigungskräften ist untersagt, Einblick in die in den Diensträumen aufliegenden
Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen oder behördliche Einrichtungen (Telefon,
PC) zu benutzen. Bereiche auf Tischen oder Schränken, die durch Akten belegt
sind, werden daher nicht gereinigt.
Im Intranet ist das Formular Reinigung Qualitätssicherung unter der Rubrik Innere
Dienste eingestellt. Über dieses Formular können Sie Referat 27 eine Rückmeldung
über Ihre Erfahrungen (Kritik/Lob) mit der Gebäudereinigung geben. Alle
eingehenden Meldungen werden grundsätzlich an die Gebäudereinigungsfirma
weitergeleitet.
72
- 11 -
4. Kantine am Dienstsitz München
4.1 Öffnungszeiten
Die behördeneigene Kantine des StMFLH am Dienstsitz München ist zu folgenden
Zeiten geöffnet:
Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Die Hauptessenszeit ist von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
4.2 Veranstaltungen
Die Kantine steht nach Abstimmung mit dem Pächter für dienstliche und private
Veranstaltungen zur Verfügung. Bei Privatveranstaltungen ist die vorherige Zustimmung
des Referats 27 erforderlich.
4.3 Geschirr
Geschirr, Gläser und Besteck sind Eigentum des StMFLH und dem Pächter zur
Nutzung übergeben. Die Gegenstände dürfen nur im Ausnahmefall und mit Zustimmung
des Kantinenpersonals aus der Kantine entfernt werden. Sie sind nach Gebrauch
unverzüglich zurückzugeben.
5. Vorbeugender Behördenselbstschutz
5.1 Richtlinie und Merkblätter
Der Behördenselbstschutz hat die Aufgabe, sowohl Leben und Gesundheit von Personen
als auch die Dienstgebäude und deren Einrichtungen gegen Unglücks- und
Katastrophenfälle sowie terroristische Angriffe zu schützen. Die Richtlinie zum
vorbeugenden Behördenselbstschutz  RBehS vom 16.09.2004 einschließlich der
Merkblätter
 zum Verhalten bei telefonischen Drohungen
 zum Umgang mit verdächtigen Postsendungen
 zum Umgang mit verdächtigen Gegenständen oder Gefahrstoffen
 zum Verhalten bei Verdacht auf eine Amoklage
 zur Durchführung jährlicher Alarmierungs- und Evakuierungsübungen
ist im Intranet auf der Startseite unter der Rubrik Verhalten bei Bedrohungslagen
abrufbar.
73
- 12 -
5.2 Fluchtwege
Im Brandfall, bei einer Bombendrohung oder sonstigen akuten Gefährdungslagen
werden die Beschäftigten durch Referat 27 alarmiert. Im Alarmfall sind die Dienstgebäude
auf den vorgegebenen Fluchtwegen so rasch wie möglich zu verlassen
(Einzelheiten siehe Anlage 4).
In den Dienstgebäuden sind die Fluchtwege und -treppen durch Hinweisschilder
markiert. Die Ausschilderung führt zu den Außentüren, über die das Gebäude durch
Betätigen der Panikschlösser verlassen werden kann oder zu den Fluchträumen.
5.3 Videoüberwachung
Im Foyer des Dienstgebäudes Odeonsplatz 4, am Nebeneingang Kardinal-Döpfner-
Straße 4, am barrierefreien Zugang (Innenhof Kardinal-Döpfner-Straße), vor der
Pforte Tiefgarageneinfahrt sowie in der Auf- und Ausfahrt der Tiefgarage sind für
Zwecke der Sicherheitsüberwachung Videokameras installiert. Am Dienstsitz
Nürnberg wird neben den Eingangsbereichen die Außenfassade vollständig videoüberwacht.
Innerhalb des Dienstgebäudes sind der Bereich der Hauptpforte und alle
Vorräume vor (Not-)Ausgangstüren sowie der Flurbereich zwischen Garage/Übernachtungszimmer/
Gymnastikraum videoüberwacht. Die Aufnahmen sind 7 Tage
abrufbereit und werden anschließend gelöscht.
5.4 Vorbeugender personeller Sabotageschutz
Beschäftigte von Fremdfirmen, die ohne ständige Begleitung von Bediensteten des
StMFLH in Dienstgebäuden tätig sind, müssen sich vor ihrem ersten Arbeitseinsatz
einer freiwilligen routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung - bei normalen handwerklichen
Tätigkeiten (z. B. Reinigungsdienst, Maler etc.) durch das LKA oder
bei Arbeiten an sicherheitsgefährdeten Anlagen (z. B. EDV etc.) durch das Landesamt
für Verfassungsschutz (hier Überprüfung nach SÜ 1  Sabotageschutz) - unterziehen.
6. Sonstiges
6.1 Erste Hilfe
Im Intranet sind unmittelbar auf der Startseite im Menüfeld Erste Hilfe die wichtigsten
Notrufnummern, eine Auflistung aller Ersthelfer/-innen, sowie die Telefonnummern
des ärztlichen Notdienstes und des Toxikologischen Notarztdienstes eingestellt.
6.2 Abfallentsorgung
In den Büroräumen stehen je ein Papierkorb und ein Abfallbehälter für den Restmüll
(Metall, Plastik, Glas etc.) zur Verfügung. Bioabfälle sind in die in den Vorräumen
der Toiletten aufgestellten Metallbehälter zu werfen. Die weitere Entsorgung
erfolgt durch das Reinigungspersonal.
74
- 13 -
Papierabfälle werden vom Reinigungspersonal in abschließbare Container verfüllt,
die in regelmäßigen Abständen von einem Fachbetrieb vernichtet werden.
Die Entsorgung von Datenträgern (CD-ROMs, DVDs, Festplatten etc.) mit personenbezogenen
und sonstigen schutzwürdigen Daten sowie von Hardware (Elektronikschrott)
erfolgt in Abstimmung mit Referat 28.
7. Schlussvorschrift
7.1 In-Kraft-Treten
Die überarbeitete Fassung der Hausordnung tritt ab sofort in Kraft. Die Fassung
der Hausordnung vom 01. Februar 2007 tritt außer Kraft.
München, den 11. Mai 2015
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Lazik
Ministerialdirektor
75
Allgemeine Geschäftsordnung (AGO)
vom 12.12.2000
zuletzt geändert am 14.09.2010
(Auszug)
Vierter Teil ( 28 bis 35)
Dienstgebäude, Diensteinrichtungen
Abschnitt I
Dienstgebäude und Diensträume
 28
Benutzung und Unterhaltung von Dienstgebäuden
(1) Dienstgebäude, Diensträume und ihnen zugehörige Anlagen dürfen nur mit Einwilligung
der Behördenleitung oder der von ihr beauftragten Organisationseinheit für außerdienstliche
Zwecke benutzt werden.
(2) 1 Der Arbeitsplatz ist von den Beschäftigten bei Abwesenheit gegen unbefugte Benutzung
und Einsichtnahme zu schützen. 2 Die Nutzung durch eine Vertretung muss möglich sein.
(3) Benutzung, Unterhaltung, Reinigung, Sicherung und der Brandschutz der Dienstgebäude,
Diensträume und Einrichtungsgegenstände sollen in einer Hausordnung geregelt werden.
 29
Anbieten von Waren und Dienstleistungen
(1) In Dienstgebäuden, Diensträumen und dienstlichen Anlagen dürfen Waren und Dienstleistungen
für private Zwecke nicht angeboten, vertrieben oder vermittelt werden.
(2) 1 Die Behördenleitung oder die von ihr beauftragte Organisationseinheit kann Ausnahmen
von Absatz 1 zulassen für
1. Kantinen,
2. das Aufstellen von Automaten,
3. den gelegentlichen Vertrieb von Waren und Dienstleistungen durch Beschäftigte, Personalvertretungen
oder Selbsthilfeeinrichtungen,
4. den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, die für die Bürger bestimmt sind und
im sachlichen Zusammenhang mit den von der Behörde wahrzunehmenden Aufgaben
angeboten werden; der Wettbewerb darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
2 Die Waren und Dienstleistungen dürfen nur in kleinen Mengen angeboten und vertrieben
werden. 3 Der Dienstbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden.
Anlage 1
76
 30
(aufgehoben)
 31
Politische Betätigung
1 Jegliche Werbung für politische Parteien, Wählergruppen, Bürgerinitiativen oder vergleichbare
Vereinigungen sowie für deren Meinungen und Anliegen ist unzulässig. 2 Politische Abzeichen
dürfen im Dienst nicht getragen werden.
 32
Sammlungen
(1) Sammlungen in Dienstgebäuden, Diensträumen und dienstlichen Anlagen sind nur zulässig,
soweit
1. sie unter den Beschäftigten für behördliche Veranstaltungen oder für übliche Aufmerksamkeiten
bei persönlichen Anlässen durchgeführt werden oder
2. die Behördenleitung oder eine von ihr beauftragte Organisationseinheit für soziale oder
gemeinnützige Zwecke eine Ausnahme erteilt.
(2) Es dürfen keine offenen Spendenlisten verwendet werden.
Abschnitt II
Diensteinrichtungen
 33
Gestaltung von Arbeitsplätzen
Arbeitsplätze und Diensteinrichtungen sind nach den anerkannten arbeitswissenschaftlichen
und ergonomischen Erkenntnissen so zu gestalten, dass möglichst wirtschaftliche Arbeitsergebnisse
erzielt und die Leistungsfähigkeit und Arbeitsfreude der Beschäftigten erhalten werden.
 34
Dienstkraftfahrzeuge
Für jedes Dienstkraftfahrzeug wird ein Fahrtenbuch geführt, soweit nicht in anderer geeigneter
Weise insbesondere der Zweck der Fahrt, das Fahrziel, die Zeit, die Fahrleistung und die
Namen der lenkenden sowie mitfahrenden Personen festgehalten werden.
77
 35
Dienstausweise
(1) 1 Beschäftigte, die regelmäßig Außendienst wahrnehmen, sollen einen Dienstausweis erhalten
und sich damit erforderlichenfalls im Außendienst unaufgefordert ausweisen. 2 Sonstige
Beschäftigte können einen Dienstausweis erhalten.
(2) Dienstausweise sollen den Vor- und Zunamen, die Beschäftigungsbehörde mit Anschrift,
ein Lichtbild und die Unterschrift des Beschäftigten enthalten.
(3) 1 Beim Ausscheiden aus der Beschäftigungsbehörde ist der Dienstausweis unaufgefordert
der ausstellenden Behörde zurückzugeben. 2 Der Verlust des Dienstausweises ist der ausstellenden
Behörde unverzüglich anzuzeigen; er wird nicht veröffentlicht.
(4) Über die ausgegebenen Dienstausweise ist ein Verzeichnis zu führen.
(5) 1 Dienstausweise mit einem elektronischen Speicher können für weitere Funktionen verwendet
werden (z. B. Zugangssysteme, digitale Signatur). 2 Die Beschäftigten sind über die
weiteren Funktionen, insbesondere über den Umfang der Datenspeicherung in geeigneter
Form zu informieren.
78
Benutzungsordnung für die Tiefgarage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) im Dienstgebäude Odeonsplatz/
Kardinal-Döpfner-Straße in München
Beilagen: 3 Grundrisspläne
1) 1. Untergeschoss Gebäudeteil Odeonsplatz
2) 1. Untergeschoss Gebäudeteil Kardinal-Döpfner-Straße
3) 2. Untergeschoss Gebäudeteil Kardinal-Döpfner-Straße
1. Allgemeines
1.1 Zuständig für die Ausgabe von Parkberechtigungen und die Einhaltung dieser Benutzungsordnung
ist das Referat 27.
1.2 Die Tiefgarage darf nur von Berechtigten genutzt werden. Berechtigt sind neben
den Fahrern von Dienstfahrzeugen auch die Fahrer und Fahrerinnen von privaten
Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, die in Dienstgebäuden des StMFLH ihren Arbeitsplatz
haben. Darüber hinaus dürfen die Mieter der im Gebäudeteil Kardinal-
Döpfner-Straße untergebrachten Läden einen gekennzeichneten Abstellplatz nutzen.
2. Parkerlaubnis
2.1 Berechtigte Privatpersonen erhalten auf Antrag eine Parkplakette. Die Parkplakette
darf nur für Kraftfahrzeuge verwendet werden, die zuvor beim Referat 27 mit ihrem
polizeilichen Kennzeichen angemeldet wurden.
2.2 Eine Liste sämtlicher gemeldeter Kraftfahrzeuge liegt in der Haupt- und Tiefgaragenpforte
auf.
2.3 Die Parkplakette ist so am Fahrzeug anzubringen, dass sie sowohl vom Pförtner in
der Tiefgaragenpforte als auch von der im Einfahrtsbereich angebrachten Videokamera
leicht zu erkennen ist.
2.4 Beendet eine berechtigte Person dauerhaft ihren Dienst im Gebäude des StMFLH
(Abordnung, Versetzung, Beurlaubung ohne Bezüge, Freistellung, Ruhestand), erlischt
die Parkberechtigung. Die Parkplakette ist spätestens am letzten Arbeitstag
zurückzugeben.
2.5 Die Benutzung der Tiefgarage durch fahrtüchtige Fahrräder sowie Kleinkrafträder
mit Versicherungskennzeichen ist gestattet, wenn sie in geeigneter Weise mit dem
Namen des Fahrers/der Fahrerin versehen sind.
2.6 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den geordneten Parkbetrieb oder die bestehende
Dienstanweisung kann die Parkberechtigung entzogen bzw. die Benutzung
mit Fahrrädern und Kleinkrafträdern untersagt werden.
Anlage 2
79
2.7 Das Referat 27 kann in begründeten Einzelfällen an Personen, die nicht Berechtigte
im Sinne der Nr. 1.2 sind, eine auf das laufende Kalenderjahr befristete, stets widerrufliche
Einzelparkberechtigung erteilen, die in Verbindung mit dem Dienst- oder
Personalausweis zur Einfahrt eines Kfz in die Tiefgarage berechtigt. Die Einzelparkberechtigung
sowie die telefonische Erreichbarkeit sind im Fahrzeug sichtbar
zu hinterlassen.
3. Parkbetrieb
3.1 Die zur Verfügung stehenden Stellflächen sowie die ausgewiesenen Behindertenparkplätze
sind den Beilagen 1-3 zu entnehmen.
3.2 Die Tiefgarage kann nur von Fahrzeugen bis zu einer maximalen Gesamthöhe von
2 m befahren werden.
3.3 Die Garagenpforte ist an gewöhnlichen Arbeitstagen in der Zeit von 06:00 Uhr -
 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 19:00 Uhr besetzt.
3.4 In den übrigen Zeiten ist die mit 2 Rolltoren versehene Sicherheitsschleuse aktiviert.
Die Zufahrt wird vom Hauptpförtner Odeonsplatz erst nach Angabe des Namens
und der Parkplakettennummer freigegeben. Bei der Ausfahrt wird die
Schleuse durch Ziehen der vor der Ausfahrtschranke an der Decke angebrachten
Plastikschnur geöffnet. Der Ein- oder Ausfahrtsvorgang dauert bei aktivierter Sicherheitsschleuse
ca. 1 Min. 30 Sek.
3.5 Die Zahl der Berechtigten übersteigt die Zahl der vorhandenen Stellplätze. Es muss
daher so Platz sparend geparkt werden, dass möglichst viele Fahrzeuge untergebracht
werden können. Insbesondere ist zu beachten, dass im Mittelteil des Untergeschosses
Odeonsplatz (siehe Beilage 1) jeweils drei Fahrzeuge hintereinander in
einer Reihe geparkt werden müssen.
3.6 Privatfahrzeuge (auch Fahrräder) dürfen nur mit Genehmigung des Referats 27 länger
als einen Tag in der Tiefgarage abgestellt werden. Bei Dienstreisen gilt die Genehmigung
als erteilt.
3.7 Das Referat 27 ist befugt, unberechtigt abgestellte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig
abschleppen zu lassen. Unberechtigt abgestellte Fahrräder und Kleinkrafträder, die
vom Benutzer nach einer unmittelbar an diesen Fahrzeugen angebrachten Ankündigung
nicht innerhalb eines Monats gemäß Nr. 2.5 gekennzeichnet oder entfernt
worden sind, werden entsorgt. Ersatz- oder Ausgleichsansprüche für den Verlust
der entsorgten Fahrräder bzw. Kleinkrafträder sind ausgeschlossen.
80
4. Parkflächen für Dienstfahrzeuge
4.1 Die Dienstkraftfahrzeuge des StMFLH und des StMI haben fest zugewiesene Parkflächen,
die von den anderen Parkberechtigten nicht benutzt werden dürfen (siehe
Beilage 1).
4.2 Dienstkraftfahrer, die die Tiefgarage Odeonsplatz im Rahmen des Postaustauschs
benutzen, haben ihre Fahrzeuge auf den allgemeinen Parkflächen abzustellen. In
Ausnahmefällen können die Fahrzeuge längs vor oder hinter den Parkreihen des
Mittelteils (vgl. Nr. 3.5) abgestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Fahrzeuge
jederzeit weggefahren werden können.
5. Behindertenparkplätze
In der Tiefgarage Kardinal-Döpfner-Straße sind im 2. Untergeschoss 4 Parkplätze
für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Über den gegenüberliegenden Aufzug
können Rollstuhlfahrer in das Dienstgebäude gelangen und sämtliche Diensträume
erreichen (siehe Beilage 3).
6. Waschhalle
Die Waschhalle im Untergeschoss des Dienstgebäudes Odeonsplatz darf nur durch
eingewiesenes Personal und grundsätzlich nur für die Pflege von Dienstkraftfahrzeugen
benutzt werden.
7. Sicherheitshinweise
7.1 In der Tiefgarage gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Aus Sicherheitsgründen
darf im gesamten Tiefgaragenbereich nur mit Schrittgeschwindigkeit
gefahren werden.
7.2 Die Ein- und Ausfahrtsrampe ist für Fußgänger nicht freigegeben.
7.3 Rauchen, offenes Licht und Feuer ist im gesamten Tiefgaragenbereich verboten.
8. Haftungshinweise
8.1 Die Benutzung der behördeneigenen Tiefgarage erfolgt auf eigene Gefahr. Der
Nutzer haftet für alle Schäden (Gebäude, Material, etc.), die durch ihn selbst verursacht
werden. Für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit beruhen, haftet das StMFLH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Unfälle oder Schäden, die sich in der Tiefgarage ereignen, sind sofort dem Referat
27 mitzuteilen.
81
82
83
84
Gesetz zum Schutz der Gesundheit
(Gesundheitsschutzgesetz  GSG)
vom 23. Juli 2010
(Auszug)
Art. 1
Ziel
Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch
Passivrauchen.
Art. 2
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz findet Anwendung auf:
1. öffentliche Gebäude:
a) Gebäude des Bayerischen Landtags, auch soweit diese von den Fraktionen und
Abgeordneten genutzt werden,
b) Gebäude der Behörden des Freistaates Bayern, der Gemeinden und der Gemeindeverbände,
c) Gebäude der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen
Personen des öffentlichen Rechts,
d) Gebäude der Gerichte des Freistaates Bayern,
Art. 3
Rauchverbot
(1) 1 Das Rauchen ist in Innenräumen der in Art. 2 bezeichneten Gebäude, Einrichtungen,
Heime, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen verboten. 2 In Einrichtungen für Kinder
und Jugendliche (Art. 2 Nr. 2) ist das Rauchen auch auf dem Gelände der Einrichtungen
verboten.
(2) Rauchverbote in anderen Vorschriften oder auf Grund von Befugnissen, die mit dem Eigentum
oder dem Besitzrecht verbunden sind, bleiben unberührt.
Art. 4
Hinwirkungspflicht
Der Freistaat Bayern und die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der
Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts
haben in Unternehmen in Privatrechtsform, an denen sie beteiligt sind, auf Rauchverbote hinzuwirken.
Anlage 3
85
Art. 6
Raucherraum, Raucherbereich
(1) 1 Der oder die Verantwortliche (Art. 7) kann abweichend von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 für jedes
Gebäude oder jede Einrichtung das Rauchen in einem Nebenraum gestatten. 2..
(3) 1 Der Raum ist als Raucherraum zu kennzeichnen. 2 Der Raucherraum muss baulich von
den übrigen Räumen so getrennt sein, dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht.
Art. 7
Verantwortlichkeit
1 Verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbots nach Art. 3 Abs. 1 und für die Erfüllung
der Kennzeichnungspflicht nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 sind:
1. die Präsidentin oder der Präsident des Bayerischen Landtags,
2. die Leiterin oder der Leiter der Behörde, des Gerichts, der Einrichtung oder des
Heims,
3. die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte,
4. die Betreiberin oder der Betreiber des Verkehrsflughafens.
2 Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot haben die oder der Verantwortliche die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß
zu verhindern.
Art. 8
Zuständigkeit
Für den Vollzug dieses Gesetzes sind zuständig
1. bezüglich der Gebäude des Bayerischen Landtags die Präsidentin oder der Präsident
des Bayerischen Landtags,
2. im Übrigen die Kreisverwaltungsbehörden.
Art. 9
Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Rauchverbot
nach Art. 3 Abs. 1 raucht.
(2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer entgegen der Verpflichtung nach Art. 7 Satz 2
nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen
neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern.
86
Art. 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 2010 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Juli 2010 tritt das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz
- GSG) vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 919, BayRS 2126-3-UG), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 384), außer Kraft.
München, den 23. Juli 2010
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer
87
Vorbeugender Behördenselbstschutz - Räumung des Dienstgebäudes im Alarmfall
Beilagen: Telefonische Alarmierung
Fluchtwegplan Dienstgebäude München
Fluchtwegplan Dienstgebäude Nürnberg
Fluchtwegplan Dienstgebäude Prinzregentenstraße 24
1. Das Referat 27 alarmiert die Beschäftigten über die hausinterne Telefonanlage durch einen
Alarmrundruf, aus dem die Art der Gefährdung (BOMBENDROHUNG, FEUER etc.) hervorgeht.
Der Alarm über Telefon wird durch die im Haus (in den Fluren, einigen Sanitärräumen,
der Tiefgarage und Kantine) angebrachten akustischen Signalgeber, die einen
Hupton abgeben, unterstützt. Jede Alarmdurchsage wird sowohl optisch (blinkende LED
über dem Anzeigefeld, Schriftzug der Art der Bedrohungslage) als auch akustisch (normales
Anklingeln für ein ankommendes Gespräch bzw. ca. 3 Sekunden langer Signalton) angezeigt.
Bei einem laufendem Gespräch wird dieses automatisch unterbrochen. Nähere Angaben
zur telefonischen Alarmierung siehe Beilage 1.
2. Bei BOMBENDROHUNG oder FEUER sind nach Alarmauslösung die Dienstgebäude
über die beschilderten Fluchtwege und Ausgänge zu verlassen. Die Notausgänge sind mit
leicht bedienbaren Panikschlössern versehen, die eine einwandfreie Evakuierung gewährleisten.
Ke i n e n Au f z u g b e n u t z e n  L e b e n s g e f a h r !
Weitere Personen im Dienstzimmer sowie die Zimmernachbarn sind zu verständigen. Dies
gilt in besonderem Maße für Personen in benachbarten Räumen ohne Telefonanschluss
(z.B. Toiletten, Teeküchen). Besucher und Gäste sind mitzunehmen. Behinderten Personen
ist Hilfestellung zu leisten.
Bei AMOK- oder TERRORANSCHLAG wird empfohlen, bis auf weiteres in den Zimmern
zu bleiben, die Zugänge zu verschließen und sich von Türen und Fenstern fernzuhalten.
Weitere Anweisungen durch das Hilfs- bzw. Rettungspersonal sind abzuwarten.
3. Nach Verlassen des Gebäudes haben sich alle Beschäftigten auf den vorgesehenen Fluchtwegen
zu den örtlichen Sammelplätzen (siehe Beilagen) zu begeben. Für das DG Odeonsplatz
und Kardinal-Döpfner-Straße ist dies der Wittelsbacher Platz, für das DG P 24 befindet
sich der Sammelplatz am Eingang Englischer Garten gegenüber dem DG P24 und für
das DG Nürnberg ist der Sammelplatz am Lorenzer Platz.
4. Am Sammelplatz haben sich die Beschäftigten referats- und abteilungsweise zu gruppieren,
damit die Vollständigkeit der Räumung der Gebäude festgestellt werden kann. Die Meldung
erfolgt über die jeweilige Referats- und Abteilungsleitung an den Leiter des Referats
27 bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter.
Die Meldung der Vollzähligkeit am Dienstsitz Nürnberg erfolgt an den jeweils ranghöchsten
anwesenden Referats- und Abteilungsvertreter (Meldeverantwortliche).
5. Bis zur Bekanntgabe weiterer Anweisungen ist am Sammelplatz zu verbleiben.
6. Für alle Gefahrenlagen gilt:
R u h e b e w a h r e n u n d u m s i c h t i g h a n d e l n !
Anlage 4
88
Telefonische Alarmierung:
Die telefonische Alarmierung wird durch einen Server gesteuert, der alle Hausanschlüsse
nach einer programmierten Reihenfolge zu erreichen versucht. Dieser Vorgang
kann bis zu 3 Minuten dauern. Dabei werden die Einzelanschlüsse nicht alle
gleichzeitig, sondern zeitversetzt erreicht. Wird ein Beschäftigter mit dem 1. Anruf
nicht erreicht (z. B. Arbeitsplatz nicht besetzt, Urlaub, Krankheit etc.), versucht das
System durch bis zu zwei weiteren Anrufen im Abstand von ca. 1 Minute, diese Person
zu erreichen.
Jede Alarmdurchsage wird sowohl optisch als auch akustisch angezeigt.
1. Für den Fall, dass der Telefonapparat nicht benutzt wird, macht das System durch
a) ein optisches Signal in Form einer blinkenden LED über dem Anzeigemonitor
und Anzeige der Bedrohungslage im Anzeigemonitor und
b) normales Anklingeln für ein ankommendes Gespräch
auf den Alarmruf aufmerksam.
Nach dem Abnehmen des Hörers wird sofort die Alarmdurchsage eingespielt.
2. Für den Fall, dass gesprochen wird, macht das System durch
a) ein optisches Signal in Form einer blinkenden LED über dem Anzeigemonitor
und
b) einer sofortigen Unterbrechung des laufenden Gesprächs, einer Anzeige der
Bedrohungslage im Anzeigemonitor des Telefonapparats und einer anschließenden
Einspielung der Alarmdurchsage, auf eine aktuelle Gefahrenlage aufmerksam.
89
90
91
92
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Vergabeverfahren Dienstleistungskonzession Kantinenneuverpachtung
Projekt-Nr.: 2020SJU000004, Az.: H 1620.2.1-1096
Seite 1 von 2
Firmenbezeichnung und Anschrift des Bieters
Bestätigung
über die Teilnahme an der Objektbesichtigung
Objekt(e): Kantine im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Dienstgebäude Ludwigstraße 5, 80539 München
Hiermit wird bestätigt, dass die Firma
__________________________________________________________________
vertreten durch Herrn/ Frau ___________________, Tel.Nr.___________________,
E-Mail-Adresse:___________________________________________,
am ________________ 2020 die vorgenannte Liegenschaft in einer Ortsbegehung
für die Abgabe eines Angebots besichtigt hat.
Im Rahmen der Besichtigung wurden folgende Bereiche aufgesucht:
 Die zu verpachtenden Räumlichkeiten sowie Gegenstände entsprechend  1
des Pachtvertrages (Pachtflächen Abs. 2), Anlagen und
Einrichtungsgegenstände (Abs. 3), sonstige Flächen (Abs. 4)
 Kantineninnenhof ( 1 Abs. 4 des Pachtvertrages)
93
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Vergabeverfahren Dienstleistungskonzession Kantinenneuverpachtung
Projekt-Nr.: 2020SJU000004, Az.: H 1620.2.1-1096
Seite 2 von 2
Hinweise:
1. Die Teilnahme an der Besichtigung und Begehung der örtlichen Gegebenheiten
ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende
Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden
Bewerber getrennt eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern,
die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Als diesbezüglicher Ansprechpartner steht Ihnen Frau Geiger (Tel.Nr.: 089
2306-2448, E-Mail: Carina.Geiger@stmfh.bayern.de) gerne zur Verfügung.
2. Jedem Bewerber wird die Besichtigung derselben Räume und Gegenstände
ermöglicht und jeder Bewerber wird auf dieselben Besonderheiten hingewiesen.
3. Aufgrund der aktuellen Situation kann die Besichtigung der Gegebenheiten
lediglich durch zwei Firmenvertreter erfolgen. Bei der Besichtigung ist der
notwendige Personenabstand (1,5 m) einzuhalten und eine Mund-Nasen-
Bedeckung zu tragen.
Datum, Unterschrift Vertreter Auftraggeber Datum, Unterschrift Vertreter Bieter
Diese Bescheinigung ist auszudrucken, zur Besichtigung mitzubringen und sowohl vom Bewerber/ Bieter, als auch
vom Auftraggeber zu unterschreiben.
Um sie dem Angebot beizulegen, ist diese einzuscannen und anschließend im Arbeitsschritt Eigene Anlagen des
Angebotsassistenten hochladen.
94
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
werden
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den  7, 7a oder 11 AEntG oder  3a des AEntG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
wird
gem.  7 Abs. 1 AGG,  3 Abs. 1 EntgTranspG und  2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
2020SJU000004
H 1620.2.1-1096
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im
StMFH
95
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
96
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2020SJU000004
H 1620.2.1-1096
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im
StMFH
97
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
98
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2020SJU000004
H 1620.2.1-1096
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im
StMFH
99
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
100
Überprüfung
der Mitarbeiter von Firmen, die im Bayerischen Staatministerium
der Finanzen und für Heimat (sicherheitsempfindlicher Bereich)
eingesetzt werden.
Vordruck bitte in gut leserlicher Druckschrift ausfüllen, um unnötige
Nachfragen zu vermeiden!
Firma:
Familienname:
ggf. Geburtsname:
Vorname (Rufnamen unterstreichen):
aktuelle Adresse:
Straße:
Ort:
Geburtstag:
Geburtsort/Staat:
Staatsangehörigkeit:
Pass- oder Personalausweisnummer:
Achtung! Bitte eine Kopie des gültigen Ausweises beifügen!
Ich bin mit der Übermittlung der bei den Sicherheitsbehörden über mich gespeicherten
personenbezogenen Daten an das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
sowie der Einholung eines Strafregisterauszugs durch das Bayer. Staatsministerium der
Finanzen und für Heimat einverstanden.
Datum, Unterschrift
----------------------------------------------------------------
I. Erhalten am ----------------------
II. zur Überprüfung am ----------------------
Dieses Blatt sowie alle mit der Überprüfung anfallenden Belege werden mit Beendigung der Tätigkeit im
Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vernichtet.
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
Dienstgebäude München Dienstgebäude Nürnberg E-Mail
Odeonsplatz 4, 80539 München Bankgasse 9, 90402 Nürnberg poststelle@stmfh.bayern.de
Telefon 089 2306-0 Telefon 0911 9823-0 Internet
Öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel www.stmfh.bayern.de
U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz U 1 Nürnberg/Lorenzkirche 101
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und anschrift des Bieters
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Firmenbezeichnung des sich verpflichtenden Unternehmens
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten bzw. Mitteln und Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die
nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung
Ort, Datum, Unterschrift
2020SJU000004
H 1620.2.1-1096
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im
StMFH
102
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren,
in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
2020SJU000004
H 1620.2.1-1096
Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im
StMFH
103
Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in
der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen
Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung
hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder
gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
104
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
15.09.2020
Verfahren: 2020SJU000004 - Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen Kantine im StMFH
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Ortsbegehung vor Angebotserstellung
Vor Angebotsabgabe ist eine Ortsbegehung zwingend erforderlich.
Die Besichtigungstermine vor Ort (Einzeltermine für jeden Interessenten) sollen nach vorheriger Absprache und konkreter
Terminvereinbarung innerhalb der Angebotsfrist
stattfinden (Terminvereinbarung bis spätestens 12.10.2020 mit der zuständigen Ansprechpartnerin Frau Geiger, Tel. 089
2306-2448).
Hinweis dazu auch auf die entsprechenden Details in den Ergänzenden Bewerbungsbedingungen (Tz. 3.1 "Ortsbegehung") .
Die Ortsbegehung und Besichtigung sind zu dokumentieren und der Nachweis der Durchführung über die ordnungsgemäße
Durchführung einer Objektbesichtigung bei
Angebotsabgabe zu führen.
Ein fehlender Nachweis kann zum Ausschluss führen.
Bearbeitungshinweis:
Die Teilnahmebestätigung finden Sie als gesonderte Anlage unter "Vertragsbedingungen/ Formulare".
Das Formular ist auszudrucken und zum Besichtigungstermin mitzubringen; dort ist es vollständig auszufüllen und von
Vertretern des Finanzministeriums sowie der
interessierten Firma zu unterschreiben.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist anschließend einzuscannen, als eigene Anlage in der eVergabe hochzuladen und dem
elektronischen Angebot beizufügen.
Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung
Um eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen, ist in diesem Arbeitsschritt der Abgabepreis für die drei Hauptgerichte
des Mittagsangebots anzugeben.
Die nachfolgend anzugebenen Preise ergeben sich aus dem Konzeptbestandteil "Speisen- und Sortimentsplanung", zu dem
Speisepläne für die Kantine mit der Angabe von
Abgabepreise in Euro für einen Zeitraum von vier Wochen beizufügen sind.
Die in diesem Arbeitsschritt anzugebenden Preise unter Nr. 1 bis 3 (Hauptgericht 1, 2, 3) ergeben sich aus der Gesamtsumme der
täglichen Abgabepreise für den gesamten
Zeitraum von vier Wochen. Hierbei sind aber die Netto-Preise einzugeben, da das System automatisch die entsprechende
Umsatzsteuer ausrechnet.
Leistungsverzeichnis - 1/4
105
Anmerkung zum Umsatzsteuersatz
Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung der zum voraussichtlichen Beginn der
Leistungserbringung gültige Umsatzsteuersatz
berücksichtigt.
(Hinweis auf  12 Absatz 2 Nr. 15 Umsatzsteuergesetz)
Für die Abrechnung der Leistung gilt nach  12 UStG i. V. m.  13 UStG der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende
Steuersatz.
Eine Änderung der Umsatzsteuersätze ist daher nicht vorzunehmen.
1 Abgabepreis Hauptgericht 1 USt. [%]
7%
Menge
1,00
Einheit
Monat
Bezugnehmend auf die obigen Erläuterungen sowie den Konzeptbestandteil "Speisen- und
Sortimentsplanung" ist in dieser Position die Summe des täglichen Abgabepreises für das "Hauptgericht 1"
von Montag bis Freitag für den gesamten Zeitraum von 4 Wochen in Euro (netto) lt. beigefügten
Speisepläne anzugeben.
Aus Vereinfachungsgründen wird hier bei der Einheit "Monat" von den oben genannten 4 Wochen
ausgegangen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Abgabepreis Hauptgericht 2 USt. [%]
7%
Menge
1,00
Einheit
Monat
Bezugnehmend auf die obigen Erläuterungen sowie den Konzeptbestandteil "Speisen- und
Sortimentsplanung" ist in dieser Position die Summe des täglichen Abgabepreises für das Hauptgericht 2
von Montag bis Freitag für den gesamten Zeitraum von 4 Wochen in Euro (netto) lt. beigefügten
Speisepläne anzugeben.
Aus Vereinfachungsgründen wird hier bei der Einheit "Monat" von den oben genannten 4 Wochen
ausgegangen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/4
106
3 Abgabepreis Hauptgericht 3 USt. [%]
7%
Menge
1,00
Einheit
Monat
Bezugnehmend auf die obigen Erläuterungen sowie den Konzeptbestandteil "Speisen- und
Sortimentsplanung" ist in dieser Position die Summe des täglichen Abgabepreises für das Hauptgericht 3
von Montag bis Freitag für den gesamten Zeitraum von 4 Wochen in Euro (netto) lt. beigefügten
Speisepläne anzugeben.
Aus Vereinfachungsgründen wird hier bei der Einheit "Monat" von den oben genannten 4 Wochen
ausgegangen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
107
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
15.09.2020
Verfahren: 2020SJU000004 - Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen
Kantine im StMFH
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
108
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.09.2020
Verfahren: 2020SJU000004 - Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen
Kantine im StMFH
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Unternehmensdarstellung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen/ Bietergemeinschaft und Ihr Leistungsportfolio kurz dar. Gehen Sie dabei besonders auf den
Gegenstand der Ausschreibung ein.
Sollte der hier vorgesehene Platz nicht ausreichen, kann die Darstellung mittels einem gesonderten Dokument erfolgen (max. 2
Seiten
DIN A4), das als pdf-Dokument unter "Eigene Anlagen" dem Angebot beizufügen ist.
2 Angaben zur Bietereignung - Ausführung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Können Sie die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte etc. zusichern?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Angaben zur Bietereigung - technisch u. personell [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Können Sie zusichern, dass Sie aufgrund Ihrer technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sind, die
geforderten Leistungen zu erbringen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Nettoumsätze der vergangenen drei Geschäftsjahre
4.1 Umsatz Geschäftsjahr 2017 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nettoumsatz (in Euro) im ersten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Verpflegungsdienstleistung (eine
Berufung auf den Konzernumsatz ist hierbei nicht zulässig)
4.2 Umsatz Geschäftsjahr 2018 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nettoumsatz (in Euro) im zweiten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Verpflegungsdienstleistung (eine
Berufung auf den Konzernumsatz ist hierbei nicht zulässig)
4.3 Umsatz Geschäftsjahr 2019 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nettoumsatz (in Euro) im zurückliegenden Geschäftsjahr im Bereich der Verpflegungsdienstleistung (eine Berufung auf den
Konzernumsatz ist hierbei nicht zulässig)
5 Eigenerklärung
5.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/6
109
5.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
6 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
6.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
6.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/6
110
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.09.2020
Verfahren: 2020SJU000004 - Dienstleistungskonzession zum Betrieb der behördeneigenen
Kantine im StMFH
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Objektbesichtigung
1.1 Bestätigung Objektbesichtigung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher
zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe.
Der Vordruck "Objektbesichtigung" ist auszudrucken und nach Durchführung der Objektbesichtigung vom Bieter als auch vom StMFH
zu unterschreiben.
Das unterschriebene Formular ist unter dem Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochzuladen.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Vordruck Objektbesichtigung Angebot beigefügt?
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde die Bestätigung der Objektbesichtigung ausgefüllt, sowohl vom Bieter als auch vom StMFH unterschrieben und unter dem
Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochgeladen?
Die Überprüfung und Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber.
Die Felder Ja/Nein werden durch die Vergabestelle gesetzt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Objektbezogene Konzepte
Gewichtung: 100,00%
2.1 Allgemeine Hinweise [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Für die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen ist ein objektbezogenes Konzept zu fertigen (max. 25 Seiten
DIN A4) und dem Angebot beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen einen konkreten Bezug zum Verfahrensgegenstand haben.
Allgemeine Ausführungen genügen den Anforderungen nicht. Verweise auf Broschüren oder allgemeine Unternehmenskonzepte
dienen lediglich der Information und stellen keinen Ersatz für die erforderlichen Angaben dar.
Dieses Konzept ist als pdf-Datei im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochzuladen und dem Angebot beizufügen.
Die für die Präsentation vorgesehenen Folien und Tischvorlagen sind bereits zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Die Dokumente sind im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochzuladen und dem Angebot beizufügen.
Alle weiteren Informationen zu den Anforderungen an das Konzept und der Präsentation können den Ergänzenden
Bewerbungsbedingungen bzw. der Anlage "Objektbezogene Konzepte für die Bewertungskriterien" entnommen werden.
Nach Auswertung des von den Bietern vorgelegten Konzepts erfolgt eine erste Reihung der Angebote. Es werden anschließend die
Bieter zu einer Präsentation eingeladen, deren Angebote nach der ersten Wertungsphase die Plätze 1 bis 5 belegen.
Hinweis zum Beifügen von elektronischen Dokumenten:
Aus technischen Gründen darf eine Dateigröße von 50 MB nicht überschritten werden. Dateien, die diese Dateigröße
überschreiten,
sind entsprechend aufzuteilen und mit einer fortlaufenden Nummerierung am Ende des Dateinamens zu versehen. Die Länge der
Dateinamen der eingereichten Nachweise und Dokumente des Bieters darf 40 Zeichen, inkl. Dateiendung, nicht
überschreiten. Leerzeichen sind zu vermeiden und durch Binde- oder Unterstriche zu ersetzen.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Allgemeinen Hinweise.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 3/6
111
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Hinweise zur Bewertung des Konzepts
K.O.-Kriterium: Nein
Im Rahmen der Bewertung des Konzepts und der Präsentation werden folgende Kriterien bewertet:
A. Gastronomisches Konzept
B. Speisen- und Sortimentsplanung
C. Personalmanagement
D. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
E. Nachhaltigkeitsmanagement
F. Konzeptideen
Die Anforderungen der einzelnen Kriterien können der Anlage "Objektbezogene Konzepte" (vgl. PDF-Dokument unter
"Vertragsbedingungen/Formulare") entnommen werden.
Bei der Darstellung muss auf das jeweilige Kriterium Bezug genommen werden.
In den nachfolgenden Positionen wird die erreichte Punktzahl aus den einzelnen Kriterien der objektbezogenen Konzepte
eingetragen.
Diese stellen ein Auswertungskriterium für den Auftraggeber dar. Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle.
2.3 Schriftliche Vorlage des Konzepts
Gewichtung: 70,00%
2.3.1 Gastronomisches Gesamtkonzept
Gewichtung: 14,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für das "Gastronomische Konzept" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis des vom Bieter
vorgelegten Konzepts.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.3.2 Speisen- und Sortimentsplanung
Gewichtung: 14,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für die "Speisen- und Sortimentsplanung" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis des vom
Bieter vorgelegten Konzepts.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.3.3 Personalmanagement
Gewichtung: 10,50%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für das "Personalmanagement" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis des vom Bieter
vorgelegten Konzepts.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.3.4 Qualitätsmanagement
Gewichtung: 10,50%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für das "Qualitätsmanagement" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis des vom Bieter
vorgelegten Konzepts.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.3.5 Nachhaltigkeitsmanagement
Gewichtung: 14,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für das "Nachhaltigkeitsmanagement" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis des vom
Bieter
vorgelegten Konzepts.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.3.6 Konzeptideen
Gewichtung: 7,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 4/6
112
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für die "Konzeptideen" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis des vom Bieter
vorgelegten
Konzepts.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.4 Präsentation des Konzepts
Gewichtung: 30,00%
2.4.1 Gastronomisches Gesamtkonzept
Gewichtung: 6,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für das "Gastronomische Konzept" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis der vom Bieter
vorgetragenen Präsentation.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.4.2 Speisen- und Sortimentsplanung
Gewichtung: 6,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für die "Speisen- und Sortimentsplanung" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis der vom
Bieter vorgetragenen Präsentation.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.4.3 Personalmanagement
Gewichtung: 4,50%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für das "Personalmanagement" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis der vom Bieter
vorgetragenen Präsentation.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.4.4 Qualitätsmanagement
Gewichtung: 4,50%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für das "Qualitätsmanagement" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis der vom Bieter
vorgetragenen Präsentation.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.4.5 Nachhaltigkeitsmanagement
Gewichtung: 6,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für das "Nachhaltigkeitsmanagement" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis der vom
Bieter
vorgetragenen Präsentation.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
2.4.6 Konzeptideen
Gewichtung: 3,00%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Die Ermittlung der Leistungspunktzahl für die "Konzeptideen" erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis der vom Bieter
vorgetragenen
Präsentation.
Die Eintragung erfolgt durch die Vergabestelle (=Auswertungskriterium für Auftraggeber).
3 Beginn Pachtvertrag [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Vertragsverhältnis am 01.03.2021 beginnen.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie am 01.03.2021 mit der Verpflegungsdienstleistung gemäß der Leistungsbeschreibung beginnen
könnten.
Kriterienkatalog - 5/6
113
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 6/6
114
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
115
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/09/193626cf-b7e7-4c0f-b18c-b686eb264a38.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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