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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Neubrandenburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 435684-2020 (ID: 2020091609275162471)
Veröffentlicht: 16.09.2020
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DE-Neubrandenburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 180/2020 435684
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Postanschrift: Platanenstraße 43
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Zentrale
Vergabestelle, Marko Hoeckberg
E-Mail: [6]vergabestelle@lk-seenplatte.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes im Projektgebiet
MSE 23_13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber hat zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden
im Projektgebiet MSE 23_13 mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten
den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes
sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in
Auftrag gegeben. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat im
Rahmen des Förderprogramms Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" eine endgültige
Förderzusage erhalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 12 203 036.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 19 230 271.77 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:
Stadt Mirow, Gemeinden Schloen-Dratow, Kargow, Rechlin, Schwarz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe oben Abschnitt II.1.4.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Netzausbau im Landkreis (Versorgungsraten)
* Kriterium: Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der
Breitbandinfrastruktur/Netzbetriebskonzept/Zukunftssicherheit
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Endkundenprodukte
* Kriterium: Qualität des Servicekonzeptes
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 076-182111
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
27/08/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Landwerke M-V Breitband GmbH
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 19 230 271.77 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine weitere Konzessionsbekanntmachung zum Verfahren erfolgte unter
[9]2017/S 215-447679.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Es wird verwiesen auf VI.4.3). Da der
Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB einschlägig ist und die Vergabe
außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch
vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne
des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb
öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder
mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu
ermöglichen. Daher sind gemäß§ 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die
EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige
Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren
nicht anwendbar. Ob sich die Vergabekammer dennoch zur Nachprüfung
behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen für zuständig erklären
wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden.
Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist,
sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle
gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und
Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So
sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2020
References
6. mailto:vergabestelle@lk-seenplatte.de?subject=TED
7. http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:182111-2019:TEXT:DE:HTML
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:447679-2017:TEXT:DE:HTML
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