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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Neubrandenburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 435685-2020 (ID: 2020091609273562429)
Veröffentlicht: 16.09.2020
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  DE-Neubrandenburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2020/S 180/2020 435685
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
   Postanschrift: Platanenstraße 43
   Ort: Neubrandenburg
   NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
   Postleitzahl: 17033
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Zentrale
   Vergabestelle, Marko Hoeckberg
   E-Mail: [6]vergabestelle@lk-seenplatte.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes im Projektgebiet
   MSE 25_04
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber hat zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden
   im Projektgebiet MSE 25_04 mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten
   den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes
   sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in
   Auftrag gegeben. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat im
   Rahmen des Förderprogramms Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" eine endgültige
   Förderzusage erhalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 13 478 834.97 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 16 723 938.80 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Malchin, Stadt Neukalen, Gemeinden Basedow, Faulenrost, Gielow,
   Kummerow
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe oben Abschnitt II.1.4.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Netzausbau im Landkreis (Versorgungsraten)
     * Kriterium: Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der
       Breitbandinfrastruktur/Netzbetriebskonzept/Zukunftssicherheit
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Endkundenprodukte
     * Kriterium: Qualität des Servicekonzeptes
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2017/S 149-309240
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   27/08/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Landwerke M-V Breitband GmbH
   Ort: Neustrelitz
   NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
   Land: Deutschland
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 16 723 938.80 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Es wird verwiesen auf VI.4.3). Da der
   Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB einschlägig ist und die Vergabe
   außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch
   vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.
   Ort: Keine Angabe
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne
   des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb
   öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder
   mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu
   ermöglichen. Daher sind gemäß§ 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die
   EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige
   Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren
   nicht anwendbar. Ob sich die Vergabekammer dennoch zur Nachprüfung
   behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen für zuständig erklären
   wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden.
   Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf
   Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist,
   sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle
   gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und
   Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So
   sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/09/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@lk-seenplatte.de?subject=TED
   7. http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:309240-2017:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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