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Ausschreibung: Beratung im Bereich Infrastrukturen - DE-Berlin
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Dokument Nr...: 434730-2020 (ID: 2020091609193461570)
Veröffentlicht: 16.09.2020
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DE-Berlin: Beratung im Bereich Infrastrukturen
2020/S 180/2020 434730
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350717
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350717
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2061/E13 Rahmenvereinbarung Aktualisierung, Weiterentwicklung,
Auswertung und Anwendung des Bundeschienennetzmodells
Referenznummer der Bekanntmachung: 2061/E13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung einer Verdopplung des
Schienenpersonenverkehrs und einer stärkeren Verlagerung von
Güterverkehren auf die Schiene ist die bestehenden Ausbauplanung
regelmäßig zu überprüfen, neue Projektideen zu bewerten und die im Zuge
der Bundesverkehrswegeplanung festgelegte Methodik regelmäßig zu
aktualisieren. Das erfordert eine dauerhafte und bedarfsgerechte
externe fachlich-wissenschaftliche Unterstützung, die bei Bedarf
beauftragt wird.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle
Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Bund hat in den letzten Jahren ein Bundeschienennetzmodell als
Basis für seine Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
für Infrastrukturvorhaben Schiene erarbeiten lassen.
Auf Basis des Netzmodells sollen verkehrspolitisch relevante
Auswertungen durchgeführt werden. Dazu gehören die
Nutzen-Kosten-Analysen für Schieneninfrastrukturprojekte
(Einzelmaßnahmen oder Bündel) vorzubereiten und durchzuführen (z.B. im
Zuge von Nach- oder Neubewertungen) inkl. Aktualisierung von Umlegungen
prognostizierter Verkehrsmengen und gezielte Auswertungen zu aktuellen
politischen Fragen.
Ebenfalls sollen vorhabenspezifische Bewertungen auf der Grundlage
eines projektindividuellen Bezugsfalls zur Prüfung verkehrlicher
Eingangsdaten der von den EIU vorgelegten betriebswirtschaftlichen
Bewertung sowie die Ableitung einer projektspezifischen Tragfähigkeit
gem. BUV beauftragt werden.
Die Ergebnisse zu diesen Aufträgen sollen jeweils visualisiert und
dokumentiert werden.
Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG) auf Anforderung
hinsichtlich interner und externer Anfragen zu Bewertungen von
Bedarfsplanvorhaben, evtl. Alternativen und ggf. weiteren Fragen
beraten.
Hierauf aufbauend werden die Anforderungen in folgende Arbeitspakete
untergliedert:
Allgemeine wissenschaftliche Beratung, Sonderuntersuchungen;
Nutzen-Kosten-Analysen für Infrastrukturprojekte sowie deren
Aktualisierung auf Basis der dann jeweils geltenden BVWP-Methodik;
Trassen- und Kostenplausibilisierung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise zu AP1 / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise zu AP2 / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise zu AP3 / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Organistaion Personaleinsatz / Gewichtung:
10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 800 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um
jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der
Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG
spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN
mitgeteilt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des
Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet,
diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im
Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das
Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum
Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B.
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
[11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer
spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber die unter a)
genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
(Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit
ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung
des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen
Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder
im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten
Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je
Schadensfall;
für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Eignungskriterium Nr. 1: Themenbereich: Durchführung
gesamtwirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Analysen von Schienenwegenaus-
oder Neubauprojekten;
Eignungskriterium Nr. 2: Themenbereich: Durchführung von
fahrplanbasierten Infrastrukturplanung, d. h. der Fahrplankonstruktion
und der eisenbahnbetrieblichen. Ableitung von
Infrastrukturerfordernissen aus einem vorgegebenen Fahrplan
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen
(Formblatt F3.1 bzw. 3.2):
Kurztitel des Referenzprojektes;
Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt;
Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich;
Leistungszeitraum (Jahr);
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und
prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten
Leistungen und die erzielten Ergebnisse);
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern
Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die
unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium Nr. 1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen,
d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und
in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen.
Es sind Erfahrungen in den Teilbereichen:
Umlegungen;
Planfallbewertungen;
ingenieurtechnische Infrastrukturplanung nachzuweisen.
Es sind alle vorgenannten Teilbereiche nachzuweisen. Der Nachweis kann
sowohl durch Vorlage einer einzelnen Referenz erfolgen, als auch durch
Vorlage verschiedener Einzelreferenzen.
Zu Eignungskriterium Nr. 3.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem
Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität
(Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen.
Es sind Erfahrungen in den Teilbereichen:
Fahrplankonstruktion;
Ableitung von Infrastrukturerfordernissen aus Fahrplan;
eisenbahnbetriebliche Untersuchungen nachzuweisen.
Es sind alle vorgenannten Teilbereiche nachzuweisen. Der Nachweis kann
sowohl durch Vorlage einer einzelnen Referenz erfolgen, als auch durch
Vorlage verschiedener Einzelreferenzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/10/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/10/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser
Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur
Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
für deren Nutzung erhalten Sie unter[12]www.evergabeonline.info.
Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des
BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu
erreichen ist.
3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 13.10.2020 zu
stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in
angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische
Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur
Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der
freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen
beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
zu informieren.
5. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu
beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die
Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen.
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:
[14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2020
References
6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmvi.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350717
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=350717
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
12. http://www.evergabeonline.info/
13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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