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Ausschreibung: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen - DE-Böklund
Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Kommunikationsnetz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 433713-2020 (ID: 2020091609070060499)
Veröffentlicht: 16.09.2020
*
  DE-Böklund: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
   2020/S 180/2020 433713
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Breitbandzweckverband Südangeln
   Postanschrift: Toft 7
   Ort: Böklund
   NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
   Postleitzahl: 24860
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht, z. H. Herr Rechtsanwalt Gerrit
   Woitag, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
   E-Mail: [6]g.woitag@wr-recht.de
   Telefon: +49 37669-210
   Fax: +49 37669-222
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.glasfaser-suedangeln.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://www.glasfaser-suedangeln.de/veroeffentlichungenausschreibunge
   n/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauauftrag
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S020-040878
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen -
   AB20
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 5 LWL Cluster 1
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412000 Kommunikationsnetz - AB20
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
   Hauptort der Ausführung:
   Die Gemeinden Schaalby, Twedt, Taarstedt, Brodersby. Goltoft und
   Ortsteil Hestoft der Gemeinde Ulsnis im Ausbaugebiet des
   Breitbandzweckverbandes Südangeln.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet der vorgenannten Gemeinden
   ( II.2.3) ) ein passives Glasfasernetz zu errichten.
   Der mit diesem Los zu vergebene Auftrag umfasst insbesondere die
   Montage von LWL-Kabeln und Muffen, inklusive der LWL-Montage für
   Hausanschlüsse sowie Fasermessung.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 09/03/2018
   Ende: 31/12/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2018/S 020-040878
   Los-Nr.: 5
   Bezeichnung des Auftrags:
   Los 5 LWL Cluster 1
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   07/05/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Dankers Bohrtechnik GmbH
   Postanschrift: Kutenholzer Weg 15
   Ort: Fredenbeck
   NUTS-Code: DE939 Stade
   Postleitzahl: 21717
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1 123 378.40 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Wirtschaftsministerium
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 431988-4640
   Fax: +49 431988-4702
   Internet-Adresse:
   [9]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtscha
   ft/Vergabekammer/vergabekammer.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Wirtschaftsministerium
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtsch
   aft/Vergabekammer/vergabekammer.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB - Einleitungg, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 161 GWB
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Wirtschaftsministerium
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 431988-4640
   Fax: +49 431988-4702
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtsch
   aft/Vergabekammer/vergabekammer.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/09/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen -
   AB20
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412000 Kommunikationsnetz - AB20
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
   Hauptort der Ausführung:
   Die Gemeinden Schaalby, Twedt, Taarstedt, Brodersby. Goltoft und
   Ortsteil Hestoft der Gemeinde Ulsnis im Ausbaugebiet des
   Breitbandzweckverbandes Südangeln.
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber ist auftragsgemäß dabei, auf dem Gebiet der
   vorgenannten Gemeinden ( VII.1.3) ) ein passives Glasfasernetz
   errichten zu lassen.
   Der mit diesem Los zu vergebene Auftrag umfasst insbesondere die
   Montage von LWL-Kabeln und Muffen, inklusive der LWL-Montage für
   Hausanschlüsse sowie Fasermessung.
   Im Auftragsgebiet des Los 5 ist es durch eine unvorhergesehene Erhöhung
   der Anzahl von benötigten Hausanschlüssen, die bedient werden müssen,
   zu einer Erhöhung des Materialbedarfs gekommen.
   Dieses benötigte Material zur Erschließung aller Hausanschlüsse des
   Vertragsgebiets wurde als Auftrasgserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1
   Nr. 2, S. 2,3 GWB in den ausgeschriebenen und bezuschlagten Bauauftrag
   übernommen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 09/03/2018
   Ende: 31/12/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 396 123.81 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Dankers Bohrtechnik GmbH
   Postanschrift: Kutenholzer Weg 15
   Ort: Fredenbeck
   NUTS-Code: DE939 Stade
   Postleitzahl: 21717
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Es werden zusätzliche, unvorhergesehene Materiallieferungen benötigt,
   um die erhöhte Anzahl der herzustellenden Hausanschlüssen sowie die
   einwandfreie Einbindung dieser Anschlüsse an das Netz realisieren zu
   können.
   Dies resultiert aus einer unerwartet erfolgreichen
   Vermarktungsstrategie und einer unüblich hohen Anzahl von Nachzüglern.
   Die Hausanschlüsse stehen im funktionalen Zusammenhang des
   ausgeschriebenen Gebiets.
   Die Auftragsänderung ist lediglich eine quantitative Erweiterung. Die
   Art der Material- sowie Bauleistung selbst unterscheidet sich
   inhaltlich nicht von den ursprünglich ausgeschriebenen und beschafften
   Leistungen. Sie wird nur in der Menge erweitert.
   Da bei einer erneuten Ausschreibung der Mehrmengen die Hersteller der
   Materialien nicht vorgegeben werden dürfen, würde es dadurch
   wahrscheinlich zu einem Materialmix bei den Glasfasermaterialien
   kommen. Aufgrund der technischen Besonderheiten der Glasfasertechnik
   müssen die Komponenten zwangläufig aufeinander abgestimmt sein, damit
   die Funktionsfähigkeit des Netzes gewährleistet ist. Aufgrund dessen
   kann eine Neuvergabe und dadurch verursachten Auftragnehmerwechsel aus
   technischen wie wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Ein Auftragnehmerwechsel für die Materiallieferung kann wirtschaftlich
   sowie technisch nicht erfolgen. Aufgrund der Netzstruktur (FTTB,
   Glasfaser bis in das Gebäude) betrifft die Mehrung nicht einen räumlich
   oder technisch abgrenzbaren Bereich, sondern verteilt sich auf die im
   LV ausgeschriebenen Glasfaserverteiler, deren Anzahl nicht erhöht
   wurde. Dadurch ist es aus technischer Sicht nicht möglich die
   zusätzlichen Hausanschlüsse neu zu vergeben. Das würde auch eine
   Gewährleistungsabgrenzung zwischen den unterschiedlichen Auftragnehmern
   unmöglich machen, da eine gleichzeitige Bearbeitung an den
   Glasfaserverteilern erforderlich wäre. Es bestünde weiterhin das
   Risiko, dass der Auftraggeber Material mit unterschiedlichen
   technischen Merkmalen erwirbt. Zum einen wäre dadurch die
   Funktionalität des Glasfasernetzes gefährdet, zum anderen würde sich
   zwangsläufig der Wartungs-, Instandhaltungs- sowie
   Koordinierungsaufwand wesentlich erhöhen und dadurch beträchtliche
   Zusatzkosten entstehen.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1 123 378.40 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1 396 123.81 EUR
References
   6. mailto:g.woitag@wr-recht.de?subject=TED
   7. http://www.glasfaser-suedangeln.de/
   8. http://www.glasfaser-suedangeln.de/veroeffentlichungenausschreibungen/
   9. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
  10. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
  11. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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