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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 432905-2020 (ID: 2020091509164359616)
Veröffentlicht: 15.09.2020
*
  DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2020/S 179/2020 432905
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur
   Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53175
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
   E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   Telefon: +49 228-300-3774
   Fax: +49 228-300-807-3779
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bmvi.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Deutsches Mobilitätspanel (MOP)  Erhebung der Kohorte 2019 - Erhebung
   der Alltagsmobilität (2019-2021) sowie der Pkw-Fahrleistungen und
   Kraftstoffverbräuche
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 143-352367
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Deutsches Mobilitätspanel (MOP)  Erhebung der Kohorte 2019 - Erhebung
   der Alltagsmobilität (2019-2021) sowie der Pkw-Fahrleistungen und
   Kraftstoffverbräuche
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bonn bzw. Sitz des AN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite
   Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität
   sowie zu Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuchen (vgl.
   [8]www.mobilitaetspanel.de). Es umfasst eine rotierende Panelstichprobe
   aus 3 etwa gleichstarken Kohorten, die jeweils drei Jahre im Panel
   verbleiben. Jährlich scheidet eine der Kohorten aus dem Panel aus und
   wird durch eine neu anzuwerbende ersetzt. Das Deutsche Mobilitätspanel
   wird seit 1994 jährlich durchgeführt. Die befragten Haushalte und
   Personen zeichnen ihre Mobilität eine Woche in einem Tagebuch auf.
   Haushalte mit mindestens einem Pkw in der Stichprobe sollen außerdem
   ein Tankbuch bzw. ein Ladebuch über acht Wochen führen. Das MOP
   ermöglicht mit diesem Ansatz insbesondere die Identifizierung von
   Trends und Verhaltensänderungen im Mobilitätsgeschehen. Weil jeder
   Haushalt 3 Jahre an der Erhebung teilnimmt, sind auch Analysen
   individueller Verhaltensänderungen  beispielsweise Reaktionen auf
   veränderte Kraftstoffpreise  möglich. Im Zusammenspiel mit der MiD als
   großer Querschnittserhebung (vgl. [9]www.mobilitaet-in-deutschland.de)
   ergibt sich eine belastbare Grundlage für verkehrspolitische und
   verkehrsplanerische Entscheidungen.
   Ziel dieses Auftrages ist es, die Mobilität einer Erhebungskohorte über
   3 Jahre zu erfassen und die erhobenen Daten dem mit der
   wissenschaftlichen Betreuung und Analyse beauftragtem Institut für
   inhaltliche Plausibilisierungen zur Verfügung zu stellen. Dieses
   Institut wird die anonymisierten Daten in die Zeitreihe des
   Mobilitätspanels einspeisen. Die entsprechend den
   datenschutzrechtlichen Bestimmungen anonymisierten Datensätze des
   Mobilitätspanels werden Dritten über die Clearingstelle Verkehr im
   Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) gemäß den
   Datennutzungsbedingungen des BMVI zur Verfügung gestellt.
   Um die Konsistenz der Längsschnitterhebung zu sichern, wird das
   bisherige Erhebungsdesign für eine Kohorte im gleichen Umfang wie ab
   der Kohorte 2013 fortgeführt. Dabei sollen die ergänzten
   Erhebungsbausteine und realisierten Anpassungen an veränderte
   Anforderungen und Rahmenbedingungen beibehalten werden:
    zur Erhöhung der Belastbarkeit bzw. der Differenzierungsmöglichkeiten
   der Analysen soll die ab Kohorte 2013 erhöhte Fallzahl der
   Nettostichprobe beibehalten werden,
    zur Verbesserung der Repräsentativität soll die Festnetz-Stichprobe
   ebenfalls durch eine Mobilfunk-Stichprobe ergänzt sowie ein
   Online-Fragebogen angeboten werden.
    für Elektrofahrzeuge der Haushalte ist ein Ladebuch alternativ zum
   Tankbuch anzubieten.
   Der Vertrag wird für eine Kohorte (Kohorte 2019) für eine Laufzeit von
   drei Erhebungsjahren geschlossen (Erhebungsjahre der Alltagsmobilität
   2019-2021 sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche
   2020-2022).
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Ende: 30/09/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1833/G13
   Bezeichnung des Auftrags:
   Deutsches Mobilitätspanel (MOP)  Erhebung der Kohorte 2019 - Erhebung
   der Alltagsmobilität (2019-2021) sowie der Pkw-Fahrleistungen und
   Kraftstoffverbräuche
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   03/09/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Kantar Deutschland GmbH
   Ort: München
   NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 340 845.75 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2289499561
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
   Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
   durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten
   verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der
   Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
   soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt
   nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
   nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/09/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bonn bzw. Sitz des AN
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen des laufenden FE-Vorhabens 70.0953/19 Deutsches
   Mobilitätspanel (MOP) - Erhebung der Alltagsmobilität sowie der
   Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche - Kohorte 2019 (kurz: MOP
   - Erhebung Kohorte 2019) findet die Erhebung der Alltagsmobilität im
   Herbst diesen Jahres zum zweiten Mal statt. Über einen Haushaltsbogen
   werden die wesentlichen Rahmenbedingungen der Alltagsmobilität wie
   Pkw-Besitz, Anzahl der Haushaltsmitglieder etc. erfasst. Zusätzlich
   werden in einem Wegetagebuch die täglichen Wege der Haushaltsmitglieder
   erhoben. Um Veränderungen im Mobilitätsverhalten bestmöglich
   nachzeichnen zu können, wird mit Blick auf die Erhebungsunterlagen nur
   ein sehr begrenzter Spielraum für Anpassungen bzw. Erweiterungen des
   bestehenden Fragenkatalogs gesehen.
   Im Rahmen der COVID-19-Krise ist davon auszugehen, dass sich das
   Mobilitätsverhalten der bereits angeworbenen Teilnehmer gegenüber dem
   Vorjahr deutlich verändert hat. Es steht weiter zu erwarten, dass sich
   solche, durch COVID-19 beeinflusste Verhaltensänderungen,
   beispielsweise im Zusammenhang mit einer verstärkten
   Home-Office-Nutzung, künftig verstetigen. An dieser Stelle zeigt sich
   ein besonderes Interesse des AG dahingehend, nähere Informationen zur
   Art bzw. Nachhaltigkeit solcher Verhaltensänderungen zu erhalten, um
   hierauf in geeigneter Weise mit Hilfe politischer Maßnahmen reagieren
   zu können. Daher sind in Erweiterung des Vertrages mit FE-Nr.
   70.0953/2019 zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die in den
   zugrunde liegenden Vergabeunterlagen für die Vergabe MOP  Erhebung
   Kohorte 2019 (Z30/SeV/288.3/1949/G13) nicht vorgesehen waren.
   Die bestehende Leistungsbeschreibung zum FE Projekt 70.0953/19 MOP -
   Erhebung Kohorte 2019 wird um das AP 6 Beileger 2020 ergänzt.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Ende: 30/09/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 7 500.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Kantar Deutschland GmbH
   Postanschrift: Landsberger Str.284
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Im Rahmen der COVID-19-Krise ist davon auszugehen, dass sich das
   Mobilitätsverhalten der bereits angeworbenen Teilnehmer gegenüber dem
   Vorjahr deutlich verändert hat. Es steht weiter zu erwarten, dass sich
   solche, durch COVID-19 beeinflusste Verhaltensänderungen,
   beispielsweise im Zusammenhang mit einer verstärkten
   Home-Office-Nutzung, künftig verstetigen. An dieser Stelle zeigt sich
   ein besonderes Interesse des AG dahingehend, nähere Informationen zur
   Art bzw. Nachhaltigkeit solcher Verhaltensänderungen zu erhalten, um
   hierauf in geeigneter Weise mit Hilfe politischer Maßnahmen reagieren
   zu können. Daher sind in Erweiterung des Vertrages mit FE-Nr.
   70.0953/2019 zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die in den
   zugrunde liegenden Vergabeunterlagen für die Vergabe MOP  Erhebung
   Kohorte 2019 (Z30/SeV/288.3/1949/G13) nicht vorgesehen waren.
   Die bestehende Leistungsbeschreibung zum FE Projekt 70.0953/19 MOP -
   Erhebung Kohorte 2019 wird um das AP 6 Beileger 2020 ergänzt.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Im Rahmen der COVID-19-Krise ist davon auszugehen, dass sich das
   Mobilitätsverhalten der bereits angeworbenen Teilnehmer gegenüber dem
   Vorjahr deutlich verändert hat. Es steht weiter zu erwarten, dass sich
   solche, durch COVID-19 beeinflusste Verhaltensänderungen,
   beispielsweise im Zusammenhang mit einer verstärkten
   Home-Office-Nutzung, künftig verstetigen. An dieser Stelle zeigt sich
   ein besonderes Interesse des AG dahingehend, nähere Informationen zur
   Art bzw. Nachhaltigkeit solcher Verhaltensänderungen zu erhalten, um
   hierauf in geeigneter Weise mit Hilfe politischer Maßnahmen reagieren
   zu können. Daher sind in Erweiterung des Vertrages mit FE-Nr.
   70.0953/2019 zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die in den
   zugrunde liegenden Vergabeunterlagen für die Vergabe MOP  Erhebung
   Kohorte 2018 (Z30/SeV/288.3/1949/G13) nicht vorgesehen waren.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 340 845.75 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 348 345.75 EUR
References
   6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. http://www.mobilitaetspanel.de/
   9. http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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