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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 432905-2020 (ID: 2020091509164359616)
Veröffentlicht: 15.09.2020
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DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2020/S 179/2020 432905
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Telefon: +49 228-300-3774
Fax: +49 228-300-807-3779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Deutsches Mobilitätspanel (MOP) Erhebung der Kohorte 2019 - Erhebung
der Alltagsmobilität (2019-2021) sowie der Pkw-Fahrleistungen und
Kraftstoffverbräuche
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 143-352367
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Deutsches Mobilitätspanel (MOP) Erhebung der Kohorte 2019 - Erhebung
der Alltagsmobilität (2019-2021) sowie der Pkw-Fahrleistungen und
Kraftstoffverbräuche
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bonn bzw. Sitz des AN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite
Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität
sowie zu Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuchen (vgl.
[8]www.mobilitaetspanel.de). Es umfasst eine rotierende Panelstichprobe
aus 3 etwa gleichstarken Kohorten, die jeweils drei Jahre im Panel
verbleiben. Jährlich scheidet eine der Kohorten aus dem Panel aus und
wird durch eine neu anzuwerbende ersetzt. Das Deutsche Mobilitätspanel
wird seit 1994 jährlich durchgeführt. Die befragten Haushalte und
Personen zeichnen ihre Mobilität eine Woche in einem Tagebuch auf.
Haushalte mit mindestens einem Pkw in der Stichprobe sollen außerdem
ein Tankbuch bzw. ein Ladebuch über acht Wochen führen. Das MOP
ermöglicht mit diesem Ansatz insbesondere die Identifizierung von
Trends und Verhaltensänderungen im Mobilitätsgeschehen. Weil jeder
Haushalt 3 Jahre an der Erhebung teilnimmt, sind auch Analysen
individueller Verhaltensänderungen beispielsweise Reaktionen auf
veränderte Kraftstoffpreise möglich. Im Zusammenspiel mit der MiD als
großer Querschnittserhebung (vgl. [9]www.mobilitaet-in-deutschland.de)
ergibt sich eine belastbare Grundlage für verkehrspolitische und
verkehrsplanerische Entscheidungen.
Ziel dieses Auftrages ist es, die Mobilität einer Erhebungskohorte über
3 Jahre zu erfassen und die erhobenen Daten dem mit der
wissenschaftlichen Betreuung und Analyse beauftragtem Institut für
inhaltliche Plausibilisierungen zur Verfügung zu stellen. Dieses
Institut wird die anonymisierten Daten in die Zeitreihe des
Mobilitätspanels einspeisen. Die entsprechend den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen anonymisierten Datensätze des
Mobilitätspanels werden Dritten über die Clearingstelle Verkehr im
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) gemäß den
Datennutzungsbedingungen des BMVI zur Verfügung gestellt.
Um die Konsistenz der Längsschnitterhebung zu sichern, wird das
bisherige Erhebungsdesign für eine Kohorte im gleichen Umfang wie ab
der Kohorte 2013 fortgeführt. Dabei sollen die ergänzten
Erhebungsbausteine und realisierten Anpassungen an veränderte
Anforderungen und Rahmenbedingungen beibehalten werden:
zur Erhöhung der Belastbarkeit bzw. der Differenzierungsmöglichkeiten
der Analysen soll die ab Kohorte 2013 erhöhte Fallzahl der
Nettostichprobe beibehalten werden,
zur Verbesserung der Repräsentativität soll die Festnetz-Stichprobe
ebenfalls durch eine Mobilfunk-Stichprobe ergänzt sowie ein
Online-Fragebogen angeboten werden.
für Elektrofahrzeuge der Haushalte ist ein Ladebuch alternativ zum
Tankbuch anzubieten.
Der Vertrag wird für eine Kohorte (Kohorte 2019) für eine Laufzeit von
drei Erhebungsjahren geschlossen (Erhebungsjahre der Alltagsmobilität
2019-2021 sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche
2020-2022).
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 30/09/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1833/G13
Bezeichnung des Auftrags:
Deutsches Mobilitätspanel (MOP) Erhebung der Kohorte 2019 - Erhebung
der Alltagsmobilität (2019-2021) sowie der Pkw-Fahrleistungen und
Kraftstoffverbräuche
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
03/09/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Kantar Deutschland GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 340 845.75 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten
verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bonn bzw. Sitz des AN
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des laufenden FE-Vorhabens 70.0953/19 Deutsches
Mobilitätspanel (MOP) - Erhebung der Alltagsmobilität sowie der
Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche - Kohorte 2019 (kurz: MOP
- Erhebung Kohorte 2019) findet die Erhebung der Alltagsmobilität im
Herbst diesen Jahres zum zweiten Mal statt. Über einen Haushaltsbogen
werden die wesentlichen Rahmenbedingungen der Alltagsmobilität wie
Pkw-Besitz, Anzahl der Haushaltsmitglieder etc. erfasst. Zusätzlich
werden in einem Wegetagebuch die täglichen Wege der Haushaltsmitglieder
erhoben. Um Veränderungen im Mobilitätsverhalten bestmöglich
nachzeichnen zu können, wird mit Blick auf die Erhebungsunterlagen nur
ein sehr begrenzter Spielraum für Anpassungen bzw. Erweiterungen des
bestehenden Fragenkatalogs gesehen.
Im Rahmen der COVID-19-Krise ist davon auszugehen, dass sich das
Mobilitätsverhalten der bereits angeworbenen Teilnehmer gegenüber dem
Vorjahr deutlich verändert hat. Es steht weiter zu erwarten, dass sich
solche, durch COVID-19 beeinflusste Verhaltensänderungen,
beispielsweise im Zusammenhang mit einer verstärkten
Home-Office-Nutzung, künftig verstetigen. An dieser Stelle zeigt sich
ein besonderes Interesse des AG dahingehend, nähere Informationen zur
Art bzw. Nachhaltigkeit solcher Verhaltensänderungen zu erhalten, um
hierauf in geeigneter Weise mit Hilfe politischer Maßnahmen reagieren
zu können. Daher sind in Erweiterung des Vertrages mit FE-Nr.
70.0953/2019 zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die in den
zugrunde liegenden Vergabeunterlagen für die Vergabe MOP Erhebung
Kohorte 2019 (Z30/SeV/288.3/1949/G13) nicht vorgesehen waren.
Die bestehende Leistungsbeschreibung zum FE Projekt 70.0953/19 MOP -
Erhebung Kohorte 2019 wird um das AP 6 Beileger 2020 ergänzt.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 30/09/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 7 500.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Kantar Deutschland GmbH
Postanschrift: Landsberger Str.284
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Im Rahmen der COVID-19-Krise ist davon auszugehen, dass sich das
Mobilitätsverhalten der bereits angeworbenen Teilnehmer gegenüber dem
Vorjahr deutlich verändert hat. Es steht weiter zu erwarten, dass sich
solche, durch COVID-19 beeinflusste Verhaltensänderungen,
beispielsweise im Zusammenhang mit einer verstärkten
Home-Office-Nutzung, künftig verstetigen. An dieser Stelle zeigt sich
ein besonderes Interesse des AG dahingehend, nähere Informationen zur
Art bzw. Nachhaltigkeit solcher Verhaltensänderungen zu erhalten, um
hierauf in geeigneter Weise mit Hilfe politischer Maßnahmen reagieren
zu können. Daher sind in Erweiterung des Vertrages mit FE-Nr.
70.0953/2019 zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die in den
zugrunde liegenden Vergabeunterlagen für die Vergabe MOP Erhebung
Kohorte 2019 (Z30/SeV/288.3/1949/G13) nicht vorgesehen waren.
Die bestehende Leistungsbeschreibung zum FE Projekt 70.0953/19 MOP -
Erhebung Kohorte 2019 wird um das AP 6 Beileger 2020 ergänzt.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Rahmen der COVID-19-Krise ist davon auszugehen, dass sich das
Mobilitätsverhalten der bereits angeworbenen Teilnehmer gegenüber dem
Vorjahr deutlich verändert hat. Es steht weiter zu erwarten, dass sich
solche, durch COVID-19 beeinflusste Verhaltensänderungen,
beispielsweise im Zusammenhang mit einer verstärkten
Home-Office-Nutzung, künftig verstetigen. An dieser Stelle zeigt sich
ein besonderes Interesse des AG dahingehend, nähere Informationen zur
Art bzw. Nachhaltigkeit solcher Verhaltensänderungen zu erhalten, um
hierauf in geeigneter Weise mit Hilfe politischer Maßnahmen reagieren
zu können. Daher sind in Erweiterung des Vertrages mit FE-Nr.
70.0953/2019 zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die in den
zugrunde liegenden Vergabeunterlagen für die Vergabe MOP Erhebung
Kohorte 2018 (Z30/SeV/288.3/1949/G13) nicht vorgesehen waren.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 340 845.75 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 348 345.75 EUR
References
6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmvi.de/
8. http://www.mobilitaetspanel.de/
9. http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/
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