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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Beratung im Bereich Projektleitung
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Dokument Nr...: 432309-2020 (ID: 2020091509131059029)
Veröffentlicht: 15.09.2020
*
DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 179/2020 432309
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de
Telefon: +49 711/23991107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nvbw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDJ2U/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDJ2U
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschr. AFZS-Fachberatung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0220
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Beratungsvertrag abzuschließen, um
das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zu beraten und zu
unterstützen bei der Harmonisierung und Einführung von automatisierten
Fahrgastzählsystemen (AFZS) in Baden-Württemberg.
Im Rahmen der Beratung möchte das Ministerium für Verkehr
Baden-Württemberg (VM) Konzepte, Sachstandsberichte, Förderrichtlinien
und Anforderungskataloge zu AFZS in Baden-Württemberg erstellen lassen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich
aus Kap. 6 ff. / Teil B der Anlage.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe oben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Verständlichkeit und Plausibilität des
Angebots / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität, Art und Umfang der angebotenen
Leistung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Eingebrachte Fachkenntnisse und
Verfügbarkeit des eingesetzten Personals / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Höhe der Stundensätze (nach Qualifikation) /
Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Höhe der pauschal angebotenen Arbeitspakete /
Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2020
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Unterlagen
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Unterlagen
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Unter ww.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123
und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine
Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu
geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu
verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach sei es als einzelnes Unternehmen,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an diesem
Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des
letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums-
und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter
kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des
Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des
Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und
Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen und Nachweise über bisher
erbrachte Leistungen vorzulegen. Diese sollen aufzeigen, dass der
Bieter die Kompetenzen und Kapazitäten besitzt, um die ausgeschriebenen
Beratungsleistungen anzubieten.
a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B.
Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die
Erstellung vergleichbarer Unterstützungsleistungen der letzten 3 Jahre,
mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte,
c) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die
Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den
beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
d) Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum
Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über Qualifikationen und
einschlägige fachliche Erfahrungen entsprechend der in Abschnitt 3.4
genannten Bewertungskriterien),
e) Aus den im Angebot genannten Referenzen sollen die Kompetenzen in
folgenden Bereichen ersichtlich werden:
Einführung und Betrieb von AFZS
1. in Verkehrsunternehmen des ÖSPV,
2. in Verkehrsverbünden,
3. In Verkehrsunternehmen des SPNV,
Unterschiedliche AFZ-Systeme (z. B. verschiedener Hersteller,
autonome/integrierte Systeme etc.);
Auswertung und Qualitätssicherung von Fahrgastzähldaten (aus AFZS
und/oder manueller Zählung);
Erstellung und Testierung von nachfrageorientierter
Einnahmeaufteilungsverfahren (EAV);
Kontakte zu Aufgabenträgern, Verkehrsverbünden und
Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis
erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende
Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe
durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Das Angebot soll teilweise zum Festpreis und teilweise als
Rahmenvertrag mit einer Abrechnung nach Aufwand (Optionen möglich)
abgegeben werden.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile
werden kumulativ:
die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen;
ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen;
die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und
führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der
Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert
vereinbart wird.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) (siehe beiliegend).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2020
Ortszeit: 13:00
Ort:
NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine
europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB
durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten
Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat
hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes
beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die
NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu
behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Dienstag, 20.10.2020, 12.00 Uhr
In elektronischer Form bei der
NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
Auf dem Portal von
DTVP unter [10]https://www.dtvp.de mit der Nummer: CXP4YNBDJ2U
Vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form
vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 15:00 Uhr bei der NVBW. Bieter
sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von
DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher
Sprache bis zum
Donnerstag, 8.10.2020, 12.00 Uhr
Auf dem Portal von
DTVP unter [11]https://www.dtvp.de mit der Nummer: CXP4YNBDJ2U
Eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen
Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen,
in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt. Das Angebot muss den in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die
vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBDJ2U.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren
nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist
die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium
Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3
GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von
15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2020
References
6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
7. http://www.nvbw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDJ2U/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDJ2U
10. https://www.dtvp.de/
11. https://www.dtvp.de/
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