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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Ludwigsburg
Branchenspezifisches Softwarepaket
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 431618-2020 (ID: 2020091509060858352)
Veröffentlicht: 15.09.2020
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DE-Ludwigsburg: Branchenspezifisches Softwarepaket
2020/S 179/2020 431618
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
Postanschrift: Akademiehof 10
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail: [6]campusmanagementsystem@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.filmakademie.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJQY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstraße 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rechtsanwalt Dr. Ott
E-Mail: [9]campusmanagementsystem@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJQY
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Staatlich beherrschte juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Filmakademie Baden-Württemberg GmbH Vergabeverfahren zur Lieferung
und Implementierung eines Campusmanagementsystems
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/3245
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Filmakademie Baden-Württemberg GmbH beabsichtigt, ein neues
Campusmanagementsystem einzuführen, welches das bisherige, veraltete
System ablösen soll.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Filmakademie Baden-Württemberg GmbH beabsichtigt, ein neues
Campusmanagementsystem einzuführen, welches das bisherige, veraltete
System ablösen soll. Das derzeitige System der Filmakademie
Baden-Württemberg GmbH ist eine Insellösung, welche mit den anderen an
der Filmakademie genutzten Tools nicht kompatibel ist. Daher soll ein
Campusmanagementsystem eingeführt werden, das die Insellösungen und
unterschiedlichen Softwaretools miteinander verbindet oder
gegebenenfalls ablöst.
Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 270 000,00 EUR brutto.
Die Implementierung des Systems soll spätestens im August 2021
beginnen. Die Einführung erfolgt modulweise. Bis zum
Studienjahresbeginn am 15. September 2022 muss die Implementierung
sämtlicher Module und Tools abgeschlossen sein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber,
die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in
einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und
Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die
verfahrens-gegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer
III.1.3) der EU-weiten Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den
als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den
Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren
Verfahren beteiligt werden soll.
Nähere Informationen sind in dem Teilnahmeformular beschrieben (vgl. S.
20 des Teilnahmeantrags). Dort heißt es:
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Falls mehr
geeignete Bewerbungen vorliegen als Bewerber zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden können, beurteilt der Auftraggeber anhand der
vorgelegten Mindestreferenzen, wer unter den als grundsätzlich geeignet
eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern als besonders
geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden
soll.
Werden mehr als zwei Referenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für
die Bewerberauswahl die Referenzen heran, welche innerhalb der
vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit
mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand beurteilt der
Auftraggeber unter Berücksichtigung der Aspekte, auf die im Rahmen der
Beschreibung der Referenzprojekte einzugehen war.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner
Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
oder Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz
mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe
von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 500 000,00
EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer
Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden
Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer zu schließen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (2017, 2018, 2019).
(2) Nachweis von geeigneten Referenzprojekten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu (2): Nachweis von mindestens zwei geeigneten Referenzprojekten aus
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Voraussetzung ist der
erfolgreiche Abschluss der Implementierung des Systems.
Die Erklärungen über die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Angaben zum Auftraggeber;
Zeitpunkt der Implementierung/Abnahme;
Eingesetzte Software;
Projektzeitraum;
Projektbeschreibung.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Hinweis: Die geforderten Referenzangaben müssen für jede Bewerbung nur
einmal vorgelegt werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
Bewerbergemeinschaft,
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
vertritt,
4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/10/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDJQY
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2020
References
6. mailto:campusmanagementsystem@menoldbezler.de?subject=TED
7. https://www.filmakademie.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJQY/documents
9. mailto:campusmanagementsystem@menoldbezler.de?subject=TED
10. http://www.menoldbezler.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDJQY
12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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