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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Berlin
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gutachterische Tätigkeit
Dokument Nr...: 430075-2020 (ID: 2020091409115656691)
Veröffentlicht: 14.09.2020
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  DE-Berlin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2020/S 178/2020 430075
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
   Entsorgung
   Postanschrift: Wegelystraße 8
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10623
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Z 6  Einkauf
   E-Mail: [6]vergabestelle@bfe.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bfe.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342200
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342200
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erbringung von Begutachtungsleistungen im Rahmen der
   sicherheitstechnischen Prüfung im Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG
   zur Neugenehmigung ESTRAL
   Referenznummer der Bekanntmachung: 9076-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des Base an
   Leistungen im Bereich der Beauftragung von Begutachtungsleistungen im
   Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung gedeckt werden.
   Zielsetzung der durchzuführenden Arbeiten ist die gutachterliche
   Unterstützung des Base bei der Durchführung der
   sicherheitstechnischen Prüfung für den Neuantrag des ESTRAL durch eine
   Antragstellerin in Form von fachlicher Zuarbeit, Erstellung von
   Unterlagen und begleitenden Teilnahmen an Terminen im Zusammenhang mit
   Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen.
   Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben
   eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage
   Leistungsbeschreibung enthalten; die Leistungsbeschreibung ist
   zugleich eine Anlage zum Vertrag.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   71319000 Gutachterische Tätigkeit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Hintergrund:
   1.1. Allgemeine Informationen zum Bundesamt für die Sicherheit der
   nuklearen Entsorgung (Base)
   Das Base ist Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des
   Bundes für nukleare Sicherheit und kerntechnische Entsorgung.
   Die hier zu erbringende Leistung fällt in den Aufgabenbereich des
   Base als Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von
   Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung nach § 6 AtG. Im
   Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft das Base ob die in § 6 AtG
   festgelegten Genehmigungsvorrausetzungen erfüllt sind. Als sog.
   gebundene Entscheidung ist die Genehmigung dann zu erteilen, wenn die
   Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
   1.2. Hintergrund des Vergabeverfahrens Beauftragung von
   Begutachtungsleistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung
   der Lageraspekte
   Das Base ist gemäß § 23 des Gesetzes über die friedliche Verwendung
   der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz, AtG)
   für die Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der
   staatlichen Verwahrung zuständig. Das Base beabsichtigt im o. g.
   Genehmigungsverfahren Sachverständige gemäß § 20 AtG zuzuziehen.
   Zielsetzung der durchzuführenden Arbeiten ist die gutachterliche
   Unterstützung des Base bei der Prüfung der sicherheitstechnischen
   Lageraspekte in Form von fachlicher Zuarbeit, Erstellung von
   Stellungnahmen/Gutachten und begleitenden Teilnahmen an
   Fach-/Statusgesprächen, sowie Terminen im Zusammenhang mit Behörden-
   und Öffentlichkeitsbeteiligungen.
   1.3. Hintergrund des Vorhabens
   Das Vorhaben hat die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der
   staatlichen Verwahrung in einem neu zu errichtenden
   Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) am Standort der EWN GmbH im
   Lubmin/Rubenow zum Gegenstand. Die Kernbrennstoffe sind bereits in 74
   -Transport- und Lagerbehälter unterschiedlicher Bauarten verpackt und
   werden derzeit im Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord (ZLN,
   Halle 8) aufbewahrt. Außerdem umfasst das Vorhaben den Neubau eines
   Lagergebäudes mit Nebenanlagen wie u. a. Wachgebäuden, Nebengebäuden,
   Regenrückhaltebecken und Anlagensicherungszaun.
   2. Gegenstand der Leistungen
   2.1 Allgemeine Beschreibung der Leistungen und der vom Base
   verfolgten Ziele
   Die Begutachtung dient der Unterstützung des Base bei der Ermittlung,
   Beschreibung und Bewertung der sicherheitstechnischen Lageraspekte des
   beantragten Vorhabens mit den in den Antragsunterlagen beschriebenen
   Merkmalen. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage folgender
   Unterlagen:
    Antrag und antragspräzisierende Schreiben;
    Sicherheitsbericht;
    weiterer Antragsunterlagen und
    behördliche Stellungnahmen und ggf. Ergebnissen zusätzlicher
   Amtsermittlungen.
   Ein zentraler Baustein der Leistungen ist die Erstellung eines
   zusammenfassenden Dokuments (Gutachten) zur Beschreibung und Bewertung
   der sicherheitstechnischen Lageraspekte.
   2.2 Fachliches Vorgehen bei der Auftragsausführung
   Bei der Bearbeitung der Aufgaben sind einschlägige Gesetze,
   Verordnungen, Regeln, Richtlinien und Empfehlungen vor dem Hintergrund
   des Standes von Wissenschaft und Technik sowie Kenntnisse und
   Erfahrungen aus bereits durchgeführten Prüfungen und Bewertungen zu
   berücksichtigen. Insbesondere muss das Fachgutachten den in der
   Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in
   atomrechtlichen Verwaltungsverfahren vom 15.12.1983 (GMBl 1984, Nr. 2,
   S.21) genannten grundsätzlichen Anforderungen entsprechen.
   Die Qualitätssicherung durch Auftragnehmer und ggf. Unterauftragnehmer
   hat gemäß KTA 1401 (Allgemeine Anforderungen an die Qualitätssicherung
   gemäß Kerntechnischer Ausschuss) zu erfolgen.
   Im Einzelfall können Nachweise über die personellen und materiellen
   Geheimschutzvoraussetzungen der Beteiligten notwendig werden. Die
   konkreten Anforderungen werden im Bedarfsfall vom Base dem
   Auftragnehmer übermittelt.
   2.3 Einzelne Bestandteile der auszuführenden Leistung
   Die Aufgabe umfasst folgende Leistungen:
    unterstützende Teilnahme an Terminen im Zusammenhang mit Behörden-
   und Öffentlichkeitsbeteiligungen;
    Prüfung und Bewertung von Antragstunterlagen  ebenso Prüfung und
   Bewertung revidierter Fassung(en)  auf ihre Vollständigkeit,
   Zweckmäßigkeit, Eignung und ggf. der Auslegungsreife;
    die Erarbeitung eines Gutachtens zur zusammenfassenden Darstellung
   und Bewertung der sicherheitstechnischen Lageraspekte insbesondere
   diejenigen Lageraspekte, die sich aus der ESK-Leitlinie für die
   trockene Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und
   wärmeentwickelnden radioaktiver Abfälle in Behältern ergebenden
   Anforderungen ergeben.
   2.4 Abgrenzungen zu anderen Begutachtungen
   Inhaltliche Abgrenzungen bestehen zu den Aufgabenbereichen anderer
   Begutachtungen, die nicht Gegenstand dieses Auftrages sind. Dazu
   gehören u. a.:
    sicherheitstechnische Gesichtspunkte der aufzubewahrenden Behälter
   (insbesondere die Prüfungen und Bewertungen der Bauart der Transport-
   und Lager-behälter hinsichtlich ihrer Konstruktion und ihrer Funktion);
    sicherheitstechnische Gesichtspunkte der aufzubewahrenden Inventare
   der Behälter;
    die sicherungstechnischen Aspekte (§ 6 AtG (2) 3.).
   Das beantragte Vorhaben zur Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen
   bedarf neben einer Genehmigung nach § 6 AtG auch einer Baugenehmigung
   nach Landes-bauordnung, diese Aspekte bleiben dem
   Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
   3. Ziel des Fachgutachtens
   Das Gutachten muss den atomrechtlichen Bewertungsmaßstäben gerecht
   werden; die für die Prüfung angewendeten Verfahren und Methoden müssen
   den fachgesetzlichen Anforderungen entsprechen. Schlussfolgerungen und
   Bewertungen müssen vollständig, transparent, nachvollziehbar und
   wissenschaftlich schlüssig sein. Im Übrigen sind für das Fachgutachten
   und dessen Erstellung die einschlägigen Anforderungen einzuhalten. Dem
   Fachgutachten sind die jeweils verwendeten Unterlagen in
   Zusammenstellungen beizubringen. Es ist anzugeben, aus welcher
   Informationsquelle die wesentlichen Angaben stammen.
   4. Abnahme und Termine
   4.1 Abnahme
   Die Abnahme der Arbeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Auftrags
   erfolgt durch das Base in Form einer schriftlichen Abnahmeerklärung.
   Ohne Abnahmeerklärung gilt die Abnahme 6 Monate nach Abgabe als
   erfolgt, wenn nicht zuvor die Abnahmeverweigerung schriftlich angezeigt
   wurde.
   4.2 Übergabe
   Das Fachgutachten ist dem Base voraussichtlich in 15-facher
   Ausfertigungen (14 gebundene und ein ungebundenes kopierfähiges
   Exemplar) vorzulegen. Das Base ist berechtigt, weitere Exemplare
   nachzufordern. Außerdem ist das Gutachten in digitaler Form zu liefern.
   Das Format ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
   4.3 Fristen
   Mit der Vorlage der Unterlagen durch die Antragstellerin zur
   Feststellung der Auslegungsreife in Hinblick auf den Erörterungstermin
   ist etwa ab Mitte 2020 zu rechnen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistungen
   (Projektteam 60 % und Projektteam Konzept Projektorganisation und
   durchführung" 40 %) / Gewichtung: 60
   Preis - Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
   123, 124 GWB auf Formblatt Erklärung Ausschlussgründe durch jedes
   einzelne Unternehmen gesondert, das als Bieter, als Mitglied einer
   Bietergemeinschaftserklärung oder eignungsleihendes Unternehmen
   auftritt (Mindestanforderung),
   b) Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Formblatt
   Bietergemeinschaftserklärung durch jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft (Mindestanforderung),
   c) Zusätzlich beim Einsatz von Unterauftragnehmern: Formblatt
   Unterauftragnehmer,
   d) Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Formblatt
   Eignungsleihe  in der erforderlichen Anzahl (für jedes
   eignungsleihende Unternehmen gesondert) (Mindestanforderung).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der letzten 3
   Geschäftsjahre sofern vorhanden (Formblatt Erklärung zur Eignung).
   Hierbei muss der Bieter in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt
   über mindestens 20 Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Qualifikation
   (entsprechend den Anforderungen für den höheren Dienst im öffentlichen
   Dienst) verfügen.
   b) Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für
   Sach- und Personenschäden (Mindestanforderung):
    Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer
   Berufshaftpflichtversicherung;
    hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss
   einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung.
   Ein Nachweis des Bestehens dieser Versicherung (Kopie) ist als Anlage
   der Erklärung zur Eignung beizufügen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams,
   b) Referenzprojekte,
   c) Erklärung über das Nichtvorliegen einer Potentiellen
   Interessenkollision.
   Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
   (Mindestanforderung)
   Die für das Projekt eingeplante (stellvertretende) Projektleitung sowie
   die für die Bearbeitung eingeplanten Fachbearbeiter (mindestens 2) sind
   mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben sowie mit ihrer
   einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu
   benennen. Hierzu ist das Formblatt Erklärung zur Eignung ausgefüllt
   einzureichen. Zum Nachweis der Qualifikation ist zudem ein
   Abschlusszeugnis vorzulegen. Zum Nachweis der Berufserfahrung ist ein
   Lebenslauf vorzulegen. Für das eingesetzte Projektteam sind folgende
   Mindestanforderungen nachzuweisen:
   Projektleitung und Stellvertretung:
    Mindestens sieben Jahre Erfahrung in Sachverständigenleistungen für
   Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden im kerntechnischen Bereich bei
   umfangreichen bzw. komplexen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren,
   Nachweis über Referenz-/ Projektliste;
    Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich Kerntechnik,
   Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbar;
    vertiefte Kenntnisse der Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien
   und Empfehlungen vor dem Hintergrund des Standes von Wissenschaft und
   Technik sowie Kenntnisse und Erfahrungen aus bereits durchgeführten
   Prüfungen und Bewertungen.
   Fachbearbeiter (mindestens 2):
    Mindestens 3 Jahre Erfahrung in Sachverständigenleistungen zum
   Fachthema (siehe Fachthemen unter 4.2.1) für Genehmigungs- oder
   Aufsichtsbehörden im kerntechnischen Bereich bei umfangreichen bzw.
   komplexen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren, Nachweis über
   Referenz-/ Projektliste;
    Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich Kerntechnik,
   Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbar;
    vertiefte Kenntnisse der Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien
   und Empfehlungen vor dem Hintergrund des Standes von Wissenschaft und
   Technik sowie Kenntnisse und Erfahrungen aus bereits durchgeführten
   Prüfungen und Bewertungen.
   Zu b) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
   Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von 3 vergleichbaren
   Referenzprojekten im Zeitraum seit 2014 nachzuweisen. Für jede Referenz
   ist das entsprechende Formblatt auszufüllen. Eine Referenz ist
   vergleichbar, wenn diese folgende Tätigkeiten enthält:
    Sachverständigenleistungen für Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden
   im kerntechnischen Bereich bei umfangreichen bzw. komplexen
   Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren, Nachweis über Referenz-/
   Projektliste;
    Anwendung der Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien und
   Empfehlungen vor dem Hintergrund des Standes von Wissenschaft und
   Technik sowie Kenntnisse und Erfahrungen aus bereits durchgeführten
   Prüfungen und Bewertungen.
   Zu c) Erklärung über das Nichtvorliegen einer Potentiellen
   Interessenkollision
   Jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft
   oder Drittunternehmen an der Ausschreibung teilnimmt, muss mit
   Formblatt 06 eine Erklärung zur Unabhängigkeit des Sachverständigen und
   zu Potentiellen Interessenkollisionen abgeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/10/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/11/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/10/2020
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Ausarbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere
   aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/09/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bfe.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bfe.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342200
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342200
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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