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Ausschreibung: Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge - DE-Ostfildern
Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge
Dokument Nr...: 429938-2020 (ID: 2020091409105456530)
Veröffentlicht: 14.09.2020
*
DE-Ostfildern: Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge
2020/S 178/2020 429938
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ostfildern
Postanschrift: Kolsterhof 10
Ort: Ostfildern
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Dimos Maniotis
E-Mail: [6]d.maniotis@ostfildern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.ostfildern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38561100 Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen für Fahrzeuge und
Installation im Stadtgebiet Ostfildern.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 260 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:
Ostfildern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Einrichtung von Messplätzen für die Geschwindigkeitsüberwachung in zwei
Fahrtrichtungen (Messplätze: Hindenburgstraße, Nellinger Straße und
Stuttgarter Straße).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Eine ausführliche Markterkundung hat ergeben, dass nur ein Bieter
technisch und fachlich zur Ausführung des Auftrages in der Lage ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Eine Markterkundung hat ergeben, dass nur ein Bieter zur Ausführung des
Auftrages technisch und fachlich in der Lage ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 09/2020
Bezeichnung des Auftrags:
Einrichtung von Geschwindigkeitsmessanlagen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Jenoptik Robot GmbH
Postanschrift: Opladener Straße 202
Ort: Monheim
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [8]www.jenoptik.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 260 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung
(elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§
134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße,
soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden,
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2020
References
6. mailto:d.maniotis@ostfildern.de?subject=TED
7. http://www.ostfildern.de/
8. http://www.jenoptik.com/
9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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