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Ausschreibung: Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion - DE-Fintel
Reinigung von Abwässerkanälen
Überprüfung von Abwasserkanälen
Dokument Nr...: 885033-2020 (ID: 2020081312131505368)
Veröffentlicht: 13.08.2020
*
Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
VERGABEUNTERLAGEN
2020/4
Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Samtgemeinde Fintel
Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück, Deutschland
10.08.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631_Aufforderung zur
Angebotsabgabe_UVgO............................................................................................... 3
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen . 4
2 Auskünfte
................................................................................................................................
.............. 4
3 Vorlage von
Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................................... 4
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...................... 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestell. 4
3.3 - frei -
................................................................................................................................
.......... 5
4 Losweise
Vergabe.........................................................................................................................
........ 5
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 5
6 Angebotswertung
................................................................................................................................
.. 5
7 Angebote können abgegeben werden:
................................................................................................. 5
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................................
... 6
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
................... 6
632_Bewerbungsbedingungen_UVgO..................................................................................................
........... 7
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
7
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 7
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 7
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 7
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 7
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 7
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 7
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 7
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 7
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 7
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 7
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 7
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 7
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 8
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 8
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 8
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 8
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 8
633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen_nur elektronische Abgabe ...................................................... 9
634_Besondere-Vertragsbedingungen_LK-ROW........................................................................................
.... 11
1 Überwachung der
Anlieferung............................................................................................................... 11
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
........................................................................................................ 11
i
3 Ausführungsfristen
................................................................................................................................
11
4 Vertragsstrafen ( 11)
........................................................................................................................... 11
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen.................................................................... 11
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begre. 11
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischenterm 11
5 Rechnungen
(15)............................................................................................................................
..... 11
6 Sicherheitsleistung
(18)....................................................................................................................... 12
6.1 Stellung der Sicherheit
............................................................................................................... 12
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
......................................................................................... 12
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
................................................................................................................ 12
8 - frei -
................................................................................................................................
..................... 12
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
............................................................................................ 12
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................
13
326_Zusätzliche-Vertragsbedingungen-Nds-2016...................................................................................
........ 14
Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis.................................................................................................... 17
ZTV-Optische
Inspektion......................................................................................................................
............ 28
234_Erklaerung_Bietergemeinschaft
............................................................................................................... 62
124_Eigenerklaerung_LD..........................................................................................................
....................... 63
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-20
....................................................................................................... 65
235_Verzeichnis_Leistungen_anderer_Unternehmen..................................................................................
... 66
236_Verpflichtungserklaerung_anderer_Unternehmen
................................................................................... 67
244_Datenverarbeitung...........................................................................................................
......................... 68
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 69
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 75
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 77
ii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für
Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020/4
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
Auftragsbeschreibung Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion Schmutz-/ und Regenwasserkanal der Gemeinde Helvesiek,
Stemmen, Vahlde
VERFAHREN
Auftraggeber Samtgemeinde Fintel
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 27389 Fintel
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
90470000-2 Reinigung von Abwässerkanälen
90491000-5 Überprüfung von Abwasserkanälen
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b
BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Sonstige
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 11.08.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 03.09.2020 10:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 10.09.2020 10:00:00
Bindefrist 08.10.2020
Versand Vorabinformation
1
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.10.2020
Ende 11.12.2020
Anmerkungen Ausführung im Zeitraum Oktober 2020 bis 11.12.2020
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 03.09.2020 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
10.08.2020
Samtgemeinde Fintel
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Deutschland
10.09.2020 10:00:00
08.10.2020
2020/4 Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV-OI - Optische Inspektion
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
124 Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung zum NTVergG
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Samtgemeinde Fintel
Berliner Str. 3
27389 Lauenbrück
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme)
+49 4261983-0 +49 4261983-2199 vergabe@lk-row.de
Gütezeichen R Güteschutz - Kanalbau
Gütezeichen I Güteschutz Kanalbau
MVAS Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Straßen
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
5
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
2020/4 Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Rechnungsprüfungsamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) findet Anwendung.
11. Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung der zum
Zeitpunkt der Angebotswertung gültige Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Für die Abrechnung der
Leistungen wird der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Umsatzsteuersatz
zugrunde gelegt.
6
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträgeu
nterhalb
der EU-Schwellenwerte" (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
7
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
8
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht
BImA-Nummer
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Samtgemeinde Fintel
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Deutschland
2020/4 Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
9
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,
ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
(Name des Bieters)
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das
Angebot ausgeschlossen. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
10
634
(Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten
Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche v. H.
für jeden Werktag v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
2020/4
Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
01.10.2020
11.12.2020
Beginn im Oktober 2020, Fertigstellung bis zum
11.12.2020
4
11
634
(Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung (18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes
(VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt
des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen
Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
12
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
13
Auftraggeber/Vergabestelle
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
024_111 (VHB-VOL 4.3)
06.2016
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1
b) Besondere Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
1.3
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Vertragsbestandteile
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
2 Preise
2.1
2.2
Stand: Mai 2016
Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück, Deutschland
14
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
4
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
5 Verpackung
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6.1
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
6.4
6.3
8
8.1
8.2
9.1
9
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß 4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
Abnahme ( 13)
7 Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
- 2 -
15
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
9.2
9.3
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
9.4
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
10.2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.3
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Gerichtsstand ( 19)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15
- 3 -
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
16
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.docx
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
17
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.docx Seite 1
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Umfang der Leistung und Ausführungszeiten ............................................... 2
2 Durchführung der Kanalreinigung .................................................................. 2
3 Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte ...................................................... 4
4 Anforderungen an das Personal ...................................................................... 4
5 Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung .......................................................... 5
6 Spülwasser und Entsorgung des Räumguts .................................................. 5
7 Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ..................................................... 6
8 Reinigungsergebnis, Feststellung und Abnahme der Leistungen ............... 7
9 Wartezeiten und Behinderungen ..................................................................... 8
10 Abrechnung ....................................................................................................... 8
11 Haftung .............................................................................................................. 8
12 Nachweis der Eignung ..................................................................................... 9
18
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.docx Seite 2
1 Umfang der Leistung und Ausführungszeiten
1.1 Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Spezialreinigung im Vorlauf einer optischen
Inspektion von 20 km Schmutzwasserkanälen In den Gemeinden Helvesiek, Stemmen
und Vahlde, sowie 2830 m Regenwasserkanäle im Ort Vahlde und 230 m Regenwasserkanäle
im Appeler Weg, Ort Stemmen mit dem Hochdruckspülverfahren und die optische Inspektion.
1.2 Der Ausführungszeitraum erstreckt sich vom Oktober2020 bis zum 11.12.2020. Innerhalb
dieses Ausführungszeitraumes sind die Reinigungsleistungen in mehreren zusammenhängenden
Abschnitten zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten spätestens
2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen.
1.3 Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass alle Einheitspreise bis zum Ende des Ausführungszeitraums
Festpreise sind.
1.4 Die letzte Kanalreinigung der Schmutzwasserkanalisation in den Gemeinden Helvesiek,
Stemmen und Vahlde erfolgte im Jahr 2014. Es wird eine durchschnittliche Verschmutzung
(Ablagerungen bis zu 15 % der Profilhöhe) erwartet.
1.5 Eine Kanalreinigung der Regenwasserkanalisation ist bisher nicht erfolgt. Es werden Ablagerungen
von bis zu 10 % der Profilhöhe erwartet.
2 Durchführung der Kanalreinigung
2.1 Die Kanäle befinden sich in öffentlichen, befestigten Straßen, Wegen und Plätzen. Die
Schächte sind mit Kanalreinigungsfahrzeugen bis auf einzelne Schächte in Grünanlagen anfahrbar.
Der maximale Abstand der Schächte, die für Kanalreinigungsfahrzeuge anfahrbar
sind, beträgt 100 m. Der Kanal soll innerhalb der Laufzeit 1-mal gereinigt werden. Die dafür
erforderlichen Leistungen sind in Leistungsverzeichnis Titel 1 zu kalkulieren.
2.2 Die zu reinigenden Kanäle befinden sich im Gebiet der Gemeinden Helvesiek, Stemmen
und Vahlde (einschließlich der Orte Benkeloh und Riepe). Es ist beabsichtigt, jeweils zusammenhängende
Teilnetze vollständig zu reinigen. Bei Bedarf sind aber auf Anweisung
des Auftraggebers auch einzelne Kanalstrecken gesondert zu reinigen. Der Auftragnehmer
19
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.docx Seite 3
erhält nach der Auftragsvergabe rechtzeitig Kanalbestandspläne. Die Reinigungspläne der
zu reinigenden Haltungen werden vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung des Auftraggebers
festgelegt. Mit der Reinigung ist an den Hochpunkten des Kanalnetzes zu beginnen.
Die in den zu reinigenden Teilnetzen befindlichen Ablagerungen müssen vollständig aus
den Kanälen entfernt werden. Es ist sicherzustellen, dass keine Ablagerungen in nicht zu
reinigende, unterhalb liegende Kanalstrecken, Drosseleinrichtungen und Saugräume gespült
werden. Die Bauleitung des Auftraggebers wird dies über Ablagerungsmessungen kontrollieren.
2.3 entfällt
2.4 Die Reinigung ist unter Aufrechthaltung der Vorflut durchzuführen.
2.5 Bei der Reinigung von Regenwasserkanälen muss sichergestellt sein, dass das Räumgut und
das Spülwasser nicht in die Gewässer gelangen. Daher ist vor Beginn der Arbeiten am Ende
des Reinigungsabschnitts eine Kanalabsperrblase zu setzen und dort das anfallende Räumgut
und Spülwasser abzusaugen.
2.6 Die max. Schachttiefe beträgt 5,00 m.
2.7 Bei jedem Schacht sind die Wände, Steigeisen, Schmutzfänger und Deckelauflagen zu säubern.
Dämpfende Einlagen müssen überprüft und ggf. ausgetauscht werden. Neue dämpfende
Einlagen werden bauseits gestellt. Die Schachtabdeckungen sind nach der Reinigung
wieder sicher zu verschließen. Sichtbare Schäden an Schachtbauwerken sind in den Tagesberichten
zu vermerken. Schäden, die Gefahr für Leib und Leben bedeuten, sind sofort zu
melden.
2.8 Bei der Reinigung von Kanälen mit kleinen Nennweiten bis DN 400 ist durch eine geeignete
Anordnung des Saugschlauches dafür Sorge zu tragen, dass der Querschnitt der zu reinigenden
Haltung nicht eingeschränkt wird und damit Luftpolster vermieden werden. Die
Schächte in den zu reinigenden Haltungen sind während der Arbeiten zu öffnen
20
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.docx Seite 4
3 Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte
Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer die Wahl der Fahrzeuge. Um eine effektive und
ordnungsgemäße Reinigung zu gewährleisten, sind folgende Mindestanforderungen entsprechend
der Anforderungen des Güteschutzes Kanalbau (Gütezeichen R) einzuhalten:
Reinigung von Kanälen DN 200 mm bis DN 800 mm oder entsprechender Eiprofile:
10 m Fassungsvermögen, Vakuumanlagen 1.200 bis m/h Luftdurchsatz, Saugschläüche
DN 100 mm;
Spülschläuche Länge > 120 m;
Pumpenleistung von ca. 320 l/min., 150 bar Pumpenausgangsdruck, Reinigung der Dimensionen
DN 900 mm oder entsprechender Eiprofile, Maul- oder Sonderprofile:
14 m Fassungsvermögen, Vakuumanlagen 1.200 m/h Luftdurchsatz, Saugschläuche
DN 125 mm bis DN 150 mm;
Spülschläuche Länge > 120 m;
Pumpenleistung von 320 l/min., 150 bar Pumpenausgangsdruck; die Fahrzeuge müssen
den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen.
Die Fahrzeuge müssen mit Rundumleuchten und den notwendigen Gaswarn-, Sicherheitsund
Rettungsgeräten, Deckelhebegeräten, Lampen, Steighilfen, Schaufeln, Seilen, Schildern
usw. ausgestattet sein.
4 Anforderungen an das Personal
4.1 Die Fahrzeugbesatzung muss wegen der in Punkt 2.2 beschriebenen Randbedingungen aus
mindestens zwei Personen bestehen. Die Besatzung muss innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen
(z. B. DWA, TÜV, TBG) ausreichend und regelmäßig geschult sein. Auf
Verlangen sind dem Auftraggeber die Nachweise über die Durchführung der jährlichen Unterweisung
über die Unfallverhütungsvorschriften, die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen
nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die Gefährdungsbeurteilung
nach den Arbeitsschutzvorschriften vorzulegen. Der Verantwortliche für die
Verkehrssicherung muss die Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen
erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, -sicherung und Beschilderung beherrschen.
Die Qualifikation des Verantwortlichen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen
für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
(MVAS) ist auf Verlangen vorzulegen.
21
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.docx Seite 5
4.2 Das Personal muss über die nach Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften erforderliche
persönliche Schutzausrüstung verfügen.
4.3 Das Personal jedes Fahrzeugs muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit immer erreichbar
sein.
5 Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung
5.1 Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Arbeitsstellen verantwortlich.
Die geltenden Vorschriften für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die notwendigen Absperrungen und Beschilderungen zur Regelung
des Verkehrs und zum Schutz des Personals vorzunehmen. Die dazu erforderliche verkehrsrechtliche
Anordnung hat er rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Genehmigungsbehörde
(Landkreis Rotenburg (Wümme) Postfach 14 40, 27356 Rotenburg
(Wümme)) zu beantragen. Die Kosten für die Anordnung ohne weitere Aufschläge übernimmt
auf Nachweis der Auftraggeber. Der Bauleiter des Auftragnehmers muss über die erforderliche
Fachkunde verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende
Nachweise vorzulegen.
5.2 entfällt
5.3 entfällt
6 Spülwasser und Entsorgung des Räumguts
6.1 Das für die Reinigung erforderliche Wasser kann aus der öffentlichen Trinkwasserleitung
entnommen werden. Die Standrohre mit Wasserzähler sind bei dem Wasserversorgungsunternehmen
Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land zu beziehen.
Die Standrohrmiete beträgt für den 1. Tag 15,00 und für jeden weiteren Tag 2,00
/Tag (netto) die Kosten für den Trinkwasserbezug 0,72 /m (netto) zuzüglich Mehrwertsteuer
(z. Zt. 5 %).
22
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6.2 Die Kosten für die Entsorgung des Räumguts trägt der Auftragnehmer. Zur Dokumentation
der Entsorgung und zur Kontrolle der Räumgutmenge hat der Auftragnehmer mit der Abrechnung
Annahmescheine (Wiegescheine) vorzulegen.
Bei der Entsorgung des Räumgutes sind folgende Vorgaben einzuhalten:
Bei Abfällen aus der Kanalreinigung mit dem Abfallschlüssel 200306 handelt es sich um
einen nicht gefährlichen Abfall.
Der Abfall darf nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgegeben werden.
Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einblick in die Genehmigung der vom Auftragnehmer
gewählten Verwertungsanlage zu gewähren.
6.3 Das Räumgut ist vom Auftragnehmer ständig zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten (besonderer
Geruch, Ölschlieren) sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Auftraggeber ist zu
benachrichtigen. Bereits im Kessel des Fahrzeugs befindliches Reinigungsgut darf erst nach
Freigabe durch den Auftraggeber abgeladen werden.
7 Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
7.1 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung aller für den Arbeitsschutz maßgebenden
Vorschriften. Die Reinigungsarbeiten dürfen nur unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften
durchgeführt werden. Es ist Pflicht, die persönliche Schutzausrüstung zu
tragen.
7.2 Vor dem Betreten von Kanalisationsanlagen ist mit einem Mehrfachgaswarngerät die Atmosphäre
zu überprüfen. Über das Auftreten einer gefährlichen Atmosphäre ist der Auftraggeber
zu informieren.
23
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8 Reinigungsergebnis, Feststellung und Abnahme der Leistungen
8.1 Durch die Reinigung sind alle Ablagerungen und Verschmutzungen an den Schachtwänden,
den Kanalsohlen und Schachtgerinnen vollständig zu entfernen. Der Abflussquerschnitt ist
in vollem Umfang freizuspülen. Die Anzahl der Reinigungsgänge ist der Verschmutzung
anzupassen. Die Sielhaut und feste Ablagerungen, wie z. B. ausgehärteter Beton, Wurzeleinwüchse
und Inkrustierungen, verbleiben in den Kanälen und werden gegebenenfalls
mit gesonderten Maßnahmen entfernt.
8.2 entfällt
8.3 entfällt
8.4 Grundlage für die Feststellung der Leistungen sind die vom Auftragnehmer unterschriebenen
und von der Bauleitung des Auftraggebers anerkannten Tagesberichte. Sie beinhalten
die Aufstellung der gereinigten Schächte und Haltungen mit Angabe der Schachtnummern,
Straßennamen, Profilabmessungen, Haltungslängen und den zur Anwendung gelangenden
Leistungspositionen sowie gegebenenfalls besondere Bemerkungen. Die Tagesberichte
werden zweifach geführt. Die erste Ausfertigung wird mit der Rechnung dem Auftraggeber
übergeben, die zweite Ausfertigung verbleibt beim Aufragnehmer. Sind mehrere Fahrzeuge
des Auftragnehmers gleichzeitig eingesetzt, werden für jedes Fahrzeug gesonderte Tagesberichte
geführt.
8.5 Entfällt
24
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.docx Seite 8
9 Wartezeiten und Behinderungen
9.1 Behinderungen bzw. Arbeitsunterbrechungen müssen unverzüglich telefonisch und nachfolgend
schriftlich angezeigt und mit Begründung in den Tagesberichten vermerkt werden. Das
weitere Vorgehen wird mit dem Auftragnehmer festgelegt. Der Auftragnehmer hat alle
Maßnahmen zu ergreifen, die im Behinderungsfall eine Fortsetzung der Arbeiten an einer
anderen Stelle ermöglichen.
9.2 Eine Vergütung der Wartezeiten bei Behinderung bzw. Arbeitsunterbrechungen erfolgt nur,
wenn der Auftraggeber diese zu vertreten hat und die Dauer der Wartezeit 1 Stunde überschreitet.
Wartezeiten werden nur bis zur Beseitigung der Behinderung und maximal für die
am jeweiligen Arbeitstag noch verbleibende Arbeitszeit vergütet.
10 Abrechnung
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Abschlagszahlungen. Die Rechnungen sind 4-fach mit den
zugehörigen Abrechnungsunterlagen (Erste Ausfertigung der Tagesberichte) einzureichen. Es
können nur Leistungen abgerechnet werden, die vom Auftraggeber abgenommen wurden. Die
Rechnungen müssen nach Datum gegliedert sein. Für jeden Arbeitstag sind die Leistungen einzeln
unter Angabe der Massen (Haltungslänge, Anzahl), der maßgebenden Positionsnummern
sowie der Einheits- und Gesamtpreise aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden und Verschmutzungen, die im Zusammenhang mit
seinem Auftrag an öffentlichen Verkehrsanlagen, öffentlichen und privaten Entwässerungsanlagen,
Personen und sonstigen Sachen entstehen. Der Auftragnehmer muss das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung nachweisen. Er ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet,
sobald sein Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung
müssen mindestens betragen: Für Personenschäden Pauschal: 2.000.000,00 ,
für sonstige Schäden pauschal 1.500.000,00 .
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12 Nachweis der Eignung
Dem Angebot sind zur Überprüfung der Eignung folgende Unterlagen/Nachweise beizufügen:
Die Bewerber für die Reinigung von Abwasserkanälen müssen die erforderliche Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und
Eigenüberwachung mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen
der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen
und -kanälen e. V. und den zugehörigen Bauwerken sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens Beurteilungsgruppe
R der Gütegemeinschaft ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für
die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die oben genannten Güte- und
Prüfbestimmungen zu erfüllen.
Bezugsquellen der Güte- und Prüfbestimmungen:
Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen
e. V., Linzerstr. 21, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/9384-0, Fax: 02224/938484,
E-Mail: info@kanalbau.com, www.kanalbau.com
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Straße 39,
53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241/1605-0, Fax: 02241/160511,
E-Mail: RAL-Institut@RAL.de, www.RAL.de
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel.: 02242/872333, Fax: 02242/872100,
E-Mail: info@dwa.de, www.dwa.de
Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel.: 030/26010,
Fax: 030/26011260, E-Mail: info@beuth.de, www.mybeuth.de
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Der Auftraggeber behält sich vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise zur Überprüfung der
Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach 33 und 34 UVgO
anzufordern.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten
mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern;
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten gemäß
Vorbemerkungen Punkt 3.
Urkalkulation (spätestens vor Zuschlagserteilung),
Nachweis der Versicherungsgesellschaft über einen ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz
gemäß der besonderen Vertragsbedingungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Versicherung in der geforderten Höhe
spätestens vor Zuschlagserteilung erforderlich sein wird. Bieter, die keinen Versicherungsschutz
in der Höhe haben, wird empfohlen, sich bereits jetzt von der Versicherungsgesellschaft
bestätigen zu lassen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz in der geforderten
Höhe gewährt wird.
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV-OI Optische Inspektion
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 1
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Anwendungsbereich ......................................................................................... 4
1.1 Allgemeines ........................................................................................................ 4
1.2 Inspektionszweck ................................................................................................ 4
2 Verweisungen.................................................................................................... 5
3 Begriffe .............................................................................................................. 6
3.1 Definitionen ......................................................................................................... 6
3.2 Abkürzungen ....................................................................................................... 7
4 Qualifikation des Unternehmens und des Personals .................................... 8
4.1 Anforderungen an das ausführende Unternehmen ............................................. 8
4.2 Anforderungen an das Personal ......................................................................... 8
4.3 Qualifikation von Nachunternehmen ................................................................... 9
4.4 Qualitätssicherung .............................................................................................. 9
5 Geräteanforderungen ..................................................................................... 10
5.1 Funktionalanforderung ...................................................................................... 10
5.2 Indirekte optischen Inspektion von Kanälen und Leitungen .............................. 10
5.2.1 Einsatzbereich .................................................................................................. 10
5.2.2 Leistungsanforderungen an Inspektionssysteme für Kanäle ............................. 10
5.2.3 Zusätzliche Leistungsanforderungen an Inspektionssysteme für Leitungen ..... 12
5.3 Direkte optische Inspektion von Kanälen .......................................................... 12
5.3.1 Einsatzbereich .................................................................................................. 12
5.3.2 Ausrüstung ........................................................................................................ 12
5.3.3 Leistungsanforderungen an Geräte .................................................................. 13
5.4 Optische Inspektion von Schächten und Inspektionsöffnungen ........................ 13
5.4.1 Ausrüstung ........................................................................................................ 13
5.4.2 Leistungsanforderungen an Geräte .................................................................. 13
6 Ergänzende quantitative Untersuchungsmethoden .................................... 15
6.1 Allgemeines zu ergänzenden Untersuchung .................................................... 15
6.2 Neigungserfassung zur Erstellung eines Längsprofils ...................................... 15
6.3 Deformationsmessung ...................................................................................... 15
6.4 Breitenmessung ................................................................................................ 16
6.5 Messung am Bild/Monitor mit nachgeschalteter Bildauswertung ...................... 16
7 Datenfluss und Dokumentation ..................................................................... 17
29
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7.1 Generelle Vorgaben .......................................................................................... 17
7.2 Grundlageninformation ..................................................................................... 17
7.2.1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................ 17
7.2.2 Grundlageninformation bei kleinen Grundstücksentwässerungsanalgen .......... 18
7.2.3 Zusätzliche Grundlageninformationen .............................................................. 18
7.2.4 Überprüfung von Grundlageninformationen ...................................................... 18
8 Dokumentation der Inspektion ...................................................................... 19
8.1 Allgemeines ...................................................................................................... 19
8.2 Berichte ............................................................................................................. 19
8.3 Optische Dokumentation ................................................................................... 20
8.3.1 Kanäle und Leitungen ....................................................................................... 20
8.3.2 Schächte und Inspektionsöffnungen ................................................................. 20
8.3.3 Generelle Anforderungen an Filme, Bilder, Datenträger ................................... 20
8.4 Weitere Dokumente .......................................................................................... 22
8.5 Inspektionsdaten ............................................................................................... 22
8.6 Übergabe der Dokumentation ........................................................................... 22
9 Durchführung .................................................................................................. 23
9.1 Allgemeine Anforderungen ............................................................................... 23
9.2 Arbeitssicherheit ............................................................................................... 23
9.2.1 Allgemeine Grundsätze ..................................................................................... 23
9.2.2 Sicherheitsanweisungen des AG ...................................................................... 25
9.3 Verkehrs- und Arbeitsstellenabsicherung ......................................................... 25
9.4 Unterbrechung und Sicherung der Vorflut ......................................................... 26
9.5 Reinigung .......................................................................................................... 27
9.6 Inspektionsablauf bei Kanälen und Leitungen .................................................. 28
9.6.1 Allgemeines ...................................................................................................... 28
9.6.2 Indirekt Kanäle ............................................................................................... 29
9.6.3 Direkt Kanäle ................................................................................................. 29
9.6.4 Indirekt Leitungen .......................................................................................... 30
9.7 Durchführung der Inspektion von Schächten und Inspektionsöffnungen .......... 31
9.7.1 Allgemeines ...................................................................................................... 31
9.7.2 Direkte optische Inspektion ............................................................................... 31
9.7.3 Indirekte optische Inspektion ............................................................................ 31
10 Nebenleistungen und besondere Leistungen .............................................. 32
10.1 Nebenleistungen ............................................................................................... 32
30
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 3
10.2 Besondere Leistungen ...................................................................................... 32
11 Abrechnung ..................................................................................................... 33
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 4
1 Anwendungsbereich
1.1 Allgemeines
Diese ZTV gilt für die Erfassung des baulichen und betrieblichen Zustandes von Entwässerungssystemen
außerhalb von Gebäuden durch optische Inspektion im Sinne des Merkblattes DWA-M
149-5. Dazu zählen auch die unterhalb von Gebäuden verlegten Teile von Entwässerungssystemen.
Die vertraglichen Anforderungen an weitergehende Vermessungen (Aufmaße) der Bauwerksgeometrie
und die geodätische Lage sind nicht Bestandteil dieser zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen.
Die ZTV Optische Inspektion enthält keine vertraglichen Regelungen zur Kanalreinigung. Auf
einzelne Punkte wird gesondert verwiesen, sofern diese in direktem Zusammenhang mit der Inspektion
stehen.
1.2 Inspektionszweck
Die ZTV Optische Inspektion gilt gemäß dem Merkblatt DWA-M 149-5 insbesondere für folgende
Inspektionszwecke:
Planmäßige Inspektion im Rahmen der Selbstüberwachung,
Inspektion als Teil der Bauabnahme,
Inspektion vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsabnahme),
Feststellung von Betriebsstörungen,
Vorbereitung/Ausführung von Sanierungsmaßnahmen,
Durchführung von Sonderuntersuchungen (z. B. Beweissicherung, Bestandserfassung,
Fremdwassereintritt, Monitoring zur Schadensentwicklung).
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 5
2 Verweisungen
Bei undatierten Verweisen gilt jeweils die letzte Ausgabe des Dokuments, Hingegen gelten bei
datierten Verweisen spätere Änderungen oder Überarbeitungen des betreffenden Dokuments
nicht.
Die ZTV verweist im Text auf folgende Dokumente:
DIN 18299, VOB, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
DIN EN 13508-1, Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 13508-2, Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden Teil 2: Allgemeine Anforderungen Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion
DIN 1986-30, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 30: Instandhaltung
DIN EN 60079-14; VDE 0165-1, Explosionsfähige Atmosphäre Teil 14: Projektierung, Auswahl
und Errichtung elektrischer Anlagen
DWA-M 149-2, Zustandserfassung und beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion. Merkblatt
DWA-M 149-3, Zustandserfassung und beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden Teil 3: Zustandsklassifizierung und bewertung. Merkblatt
DWA-M 149-4, Zustandserfassung und beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden Teil 4: Detektion von Lagerungsdefekten und Hohlräumen mittels geophysikalischer
Verfahren. Merkblatt
DWA-M 149-5, Zustandserfassung und beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden Teil 5: Optische Inspektion. Merkblatt
DWA-M 150, Datenaustauschformat für die Zustandserfassung von Entwässerungssystemen.
Merkblatt
Arbeitshilfen Abwasser, Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften
des Bundes
Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen
und kanälen
Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968, Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung
und Prüfung von Grundstücksentwässerungen
RSA, Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
33
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 6
StVO, Straßenverkehrsordnung
ATEX-Betriebsrichtlinie, Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften
zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die
durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können
ATEX-Produktrichtlinie, Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen
Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
3 Begriffe
3.1 Definitionen
Abwasserkanal
Meist erdverlegte Rohrleitung oder andere Vorrichtung zur Ableitung von Abwasser aus mehreren
Quellen. (DIN EN 752)
Abwasserleitung
Meist erdverlegtes Rohr zur Ableitung von Abwasser von der Anfallstelle zum Abwasserkanal.
(DIN EN 752)
Entwässerungssystem
Entwässerungssysteme sind ein Teil des übergeordneten Abwasserentsorgungssystems. Entwässerungssysteme
dienen der Sammlung und der Ableitung von Abwasser. Entwässerungssysteme
beginnen an dem Punkt, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt
oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Kläranlage oder
einen Vorfluter eingeleitet wird. Abwasserleitungen und kanäle unterhalb von Gebäuden sind
hierbei eingeschlossen, solange sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind. (DIN EN
752)
Haltung
Der Kanalabschnitt oder Leitungsabschnitt zwischen zwei Objektnoten (Schacht, Inspektionsöffnung,
Sonderbauwerk, Einlauf oder Auslaufbauwerk).
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Inspektion
Untersuchungen zur Erfassung des baulichen/betrieblichen Zustandes. (Merkblatt DWA-M
149-2)
Inspektionsöffnung
Öffnung mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal,
die die Zugänglichkeit nur von der Oberfläche aus erlaubt, nicht jedoch den Einstieg
von Personen gestattet. (DIN EN 752)
Instandhaltung
Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements
während des Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung
ihre funktionsfähigen Zustands dient, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann. Die Instandhaltung
kann vollständig in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und
Verbesserung unterteilt werden. (DIN EN 31051)
Messeinrichtung
Gesamtheit aller Messgeräte und zusätzlicher Einrichtungen zur Erzielung eines Messergebnisses.
(DIN 1319)
Optische Inspektion
Qualitative Erfassung des baulichen/betrieblichen Zustandes durch direkte oder indirekte Inaugenscheinnahme
von innen. (Merkblatt DWA-M 149-2)
Schacht
Einstieg mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal,
um den Einstieg von Personen zu ermöglichen. (DIN EN 752)
3.2 Abkürzungen
Abkürzung Erläuterung
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 8
4 Qualifikation des Unternehmens und des Personals
4.1 Anforderungen an das ausführende Unternehmen
Der Auftragnehmer muss die vor Auftragsvergabe nachgewiesenen Anforderungen an die fachliche
Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen
Vertragserfüllung), während der Ausführung der Leistungen einhalten und erfüllen:
Gütesicherung Kanalbau, RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe I
4.2 Anforderungen an das Personal
Der Auftragnehmer muss die vor Auftragsvergabe nachgewiesenen Anforderungen an die fachliche
Qualifikation des Personals während der Ausführung der Leistungen einhalten und erfüllen:
Gütesicherung Kanalbau, RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe I
Das mit entsprechenden Aufgaben betraute Personal auf der Seite der Inspektionsunternehmen
muss über Fachkenntnisse und Erfahrung mit den jeweiligen Aufgaben verfügen. Die Kenntnisse
müssen personenbezogen dokumentiert und bei Verlangen des AG nachgewiesen werden. Die
regelmäßige Schulung des Personals muss vom AN sichergestellt werden.
Der verantwortliche Projektleiter des Auftragnehmers oder der Geräteführer (vor Ort verantwortliche
Person) muss über die erforderliche Fachkunde zur Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung
verfügen.
Für den Inspekteur gelten folgende vom Auftragnehmer nachzuweisende fachliche Mindestanforderungen:
Erfolgreiche Absolvierung eines Kanalinspektionskurses im jeweils erforderlichen Kodiersystem
und regelmäßige fachspezifische Fort- und Weiterbildungen in mindestens dreijährigem Turnus.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der eingesetzte Inspekteur die geforderte Fachkunde durch
Vorlage eines DACH-KI-Passes oder gleichwertig nachweist.
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 9
4.3 Qualifikation von Nachunternehmen
Die in 4.1 und 4.2 aufgeführten Nachweise und Qualifikationen gelten auch im vollen Umfang
für Nachunternehmer. Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmern ist bereits mit Angebotsabgabe
anzugeben. Die geforderten Qualifikationsnachweise sind auf Verlagen des AG vorzulegen.
4.4 Qualitätssicherung
Die vom AN geplante genaue Terminierung ist dem AG vor Projektbeginn schriftlich zur Genehmigung
vorzulegen. Der ausführende Inspekteur ist schriftlich zu benennen und wird durch
den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter vor Beginn der Arbeiten in das Projekt eingewiesen.
Das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal muss vom Auftraggeber nach Prüfung der
individuellen Qualifikation explizit zugelassen werden. Jeder Wechsel eines Inspekteurs bedarf
einer erneuten Qualifikationsprüfung der Ersatzperson und der schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers. Das Personal jedes Fahrzeugs muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit
ganzzeitig erreichbar sein.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Eigenüberwachung der ausgeführten Leistungen (Prüfungen
durch Mitarbeiter des Unternehmens):
Dokumentation der Inspektionsleistungen je Fahrzeug in Listen
Monatliche Prüfung der Längenmesseinrichtung je Fahrzeug
Wöchentliche Stichprobenprüfung der Zustandserfassung je Inspektionsfahrzeug: Wöchentlich
prüft der Verantwortliche stichprobenartig die Befahrungsaufnahmen und Zustandsbeschreibungen.
Dabei wird pro Inspektionswoche und fahrzeug mindestens eine Haltung
durchgesehen und die Zustandsbeschreibung auf ihre Richtigkeit hin bewertet. Die Prüfung
wird dokumentiert.
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 10
5 Geräteanforderungen
5.1 Funktionalanforderung
Die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte zur Inspektion müssen geeignet sein, alle sich aus dem
Inspektionszweck ergebenden Informationen vollständig und detailliert zu erfassen.
Anforderungen an die Inspektion in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:
Darstellung von Rissbreiten sowie sonstigen Längenmaßen größer gleich 1 mm, bei Nennweiten
DN 300 0,5 mm
Verzerrungsfreie Darstellung von geometrischen Formen
Originalgetreue Darstellung von Oberflächenstrukturen
Originalbetreue Darstellung von sonstigen Objekten wie Wurzeln, Ablagerungen, Dichtungen,
Anschlüssen bis zur ersten Rohrverbindung etc.
Darstellung von dynamischen Zuständen wie z. B. Ex-/Infiltration oder Zuflüssen
Die eingesetzten Techniken müssen den Regeln der Technik und den sicherheitstechnischen
Vorschriften, Regeln und Informationen entsprechen.
Der Ex-Schutz (Zone 1) ist nachzuweisen.
Neben den ATEX-Richtlinien ist die DIN VDE 0165 zu berücksichtigen.
5.2 Indirekte optischen Inspektion von Kanälen und Leitungen
5.2.1 Einsatzbereich
Die indirekte optische Inspektion in Kanälen und Leitungen mit lichten Höhen 100 mm und
1200 mm muss mittels ferngesteuerter Kanalinspektionstechnik erfolgen. Die indirekte optische
Inspektion größerer Profile bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
5.2.2 Leistungsanforderungen an Inspektionssysteme für Kanäle
Um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten, müssen Fahrzeuge und Geräte folgende
Bedingungen erfüllen:
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 11
In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:
Bei TV-Kameras muss das verwendete Kameraobjektiv eine ausreichende Tiefenschärfe im
Bereich 0,1 m bis mindestens 1,5 m, eine fernbedienbare/automatische Fokussierung im Bereich
1 cm bis unendlich und ab einem Einsatzbereich von DN 200 einen optischen Zoom
(mindestens 10-fach) besitzen.
Bei Scannern muss sich die Tiefenschärfe des Kameraobjektivs über den gesamten abzubildenden
Entfernungsbereich erstrecken.
Die Beleuchtungseinrichtung muss in Anpassung an das Inspektionsobjekt und bei allen
Rohrwerkstoffen eine gleichmäßige Ausleuchtung des Blickfeldes ohne Reflexion gewährleisten.
Eine ausreichende Ausleuchtung des Kanals (ca. 3 m bis 4 m) ist grundsätzlich sicherzustellen;
Ausnahme Leitungen < 150 mm: mindestens 10 x DN.
Es sind nur Farbkameras zugelassen. Die Farbechtheit ist sicherzustellen.
Die Kameraauflösung muss der Größe des Inspektionsobjektes angepasst sein:
Die vertikale Auflösung muss mindestens der lichten Höhe des Inspektionsobjekts in
Millimeter entsprechen. Hieraus ergeben sich z. B. folgende Anforderungen:
DN 200 bis 600 ca. 800 x 600 Pixel
DN 1200 ca. 1600 x 1200 Pixel
Die vertikale Auflösung muss mindestens 420 Zeilen betragen, in Verbindung mit dem
Einsatz eines optischen Zooms und einer mit dem AG abgestimmten Handhabung, z. B.
radiales Abschwenken.
Bei Nennweiten DN 150 darf eine Mindestauflösung von 400 Pixel x 300 Pixel nicht unterschritten
werden.
Für Scanner gilt eine sphärische Bilderfassung von
180 x 180
Für Scanner gilt:
Die optimale Bildschärfe muss auch bei hoher Fahrgeschwindigkeit durch kurze Belichtungszeit
< 1 ms gewährleistet werden.
Es ist zur Aufzeichnung von Bewegungen, z. B. bei fließender Infiltration eine Bildfrequenz
von mindestens 16 Bildern pro Sekunde einzuhalten.
Stufenlose Veränderung der Blickrichtung (Drehbereich 360/Schwenkbereich (+/-) 120
Minimum).
Durch geeignete Maßnahmen ist ein seitenaufrechtes Bild sicherzustellen.
Ein an Art und Größe des Inspektionsobjekts angepasster Fahrwagen.
Die Längenmessung für die Stationierung muss mindestens eine Genauigkeit von 0,5 % (maximal
25 cm) der Länge der abgefahrenen Strecke aufweisen.
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 12
Die Anlagenteile der Längenmesseinrichtung müssen regelmäßig, z. B. monatlich, überprüft
und (nach Herstelleranweisung) eine Kalibrierungsmessung durchgeführt werden.
Die Kabellänge bei Fahrwagenbetrieb muss mindestens 200 m Länge betragen.
Die Zugbelastbarkeit des Kabels einschließlich der Verbindung am Kabelstecker muss mindestens
2000 N betragen.
Eine störungsfreie Benutzung ist bei Umgebungstemperaturen von - 15 bis + 45 zu gewährleisten.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Traktion muss für die Fahreinheiten eine variable
Bereifung vor Ort vorgehalten werden.
5.2.3 Zusätzliche Leistungsanforderungen an Inspektionssysteme für Leitungen
Für die Inspektion von Leitungen gelten die Anforderungen an die indirekte optische Inspektion
von Kanälen. Zusätzlich gelten:
In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:
Satellitensysteme müssen eine laterale Untersuchungslänge von mindestens 30 m erreichen
können.
Zur Feststellung von Leitungsverläufen muss die Untersuchungskamera mit einem Ortungssystem
ausgestattet werden können.
Im Schiebebetrieb muss die Kabellänge mindestens 40 m betragen.
Bei Einsatz gesteuert abbiegefähiger Systeme im Bereich von Nennweiten < DN 200 kann
der Dreh-/Schwenkbereich geringer sein.
Bei der Leitungsinspektion DN 150 ist ein kleinerer Schwenkbereich zugelassen.
Bei der Leitungsinspektion DN 100 sind Axialsichtkameras zugelassen.
5.3 Direkte optische Inspektion von Kanälen
5.3.1 Einsatzbereich
Die optische Inspektion durch direkte Inaugenscheinnahme erfolgt ab:
> DN 1200
5.3.2 Ausrüstung
Für eine vollständige Inspektion ist ein geschlossener Arbeitsablauf mit einer geeigneten Ausrüstung
erforderlich. Diese muss aus folgenden Komponenten bestehen:
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Aufnahmeeinheit bestehend aus Kamera und Beleuchtungseinrichtung,
Übertragungseinheit, zum Beispiel Kabel in Verbindung mit Längenerfassung,
Datenerfassung und Protokolleinrichtung in der Regel über Tage.
Die Zustandsbeschreibung ist vor Ort zeitgleich zur Inspektion vorzunehmen.
5.3.3 Leistungsanforderungen an Geräte
In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:
Für die Inspektion von begehbaren Profilen gelten die Anforderungen an die indirekte optische
Inspektion von Kanälen.
Die eingesetzten Kameras und Beleuchtungseinrichtungen müssen unabhängig von den Anforderungen
an die Arbeitssicherheit mindestens spritzwassergeschützt und stoßsicher nach Industriestandard
sein. Bei Einsatz von Akkus ist eine Akku-Leistung für einen Arbeitstag gefordert. Im
Falle einer kontinuierlichen Videoaufzeichnung ist auf die erforderliche Lichtleistung für eine
ausreichende Ausleuchtung des Kanals zu achten.
Die eingesetzten Kameras müssen in der Regel Axialsichtkameras mit optischem Zoom (10-
fach) sein.
Bezüglich der technischen Daten der Kamera und des Datenerfassungssystems gelten die allgemeinen
Anforderungen an die indirekte optische Inspektion von Kanälen.
5.4 Optische Inspektion von Schächten und Inspektionsöffnungen
5.4.1 Ausrüstung
Zur Schachtinspektion stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
Einzelbild- oder TV-Kameras,
Inspektionssysteme mit Digitalkameras,
Inspektionssysteme mit TV-Kameras,
5.4.2 Leistungsanforderungen an Geräte
Um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten, müssen Fahrzeuge und Geräte folgende
Bedingungen erfüllen:
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07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 14
In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:
Bei TV-Kameras muss das verwendete Kameraobjektiv eine ausreichende Tiefenschärfe im
Bereich 0,1 m bis mindestens 1,5 m, eine fernbedienbare/automatische Fokussierung im Bereich
1 cm bis unendlich und ab einem Einsatzbereich von DN 200 einen optischen Zoom
(mindestens 10-fach) besitzen.
Bei Scannern muss sich die Tiefenschärfe des Kameraobjektivs über den gesamten abzubildenden
Entfernungsbereich erstrecken.
Bei Scannern:
Sphärische Bilderfassung 360 x 360
Bei Scannern: Die optimale Bildschärfe muss auch bei hoher Bewegungsgeschwindigkeit
durch kurze Belichtungszeit < 1 ms gewährleistet werden.
Die Beleuchtungseinrichtung muss in Anpassung an das Inspektionsobjekt und bei allen
Rohrwerkstoffen eine gleichmäßige Ausleuchtung des Blickfeldes ohne Reflexion gewährleisten.
Eine ausreichende Ausleuchtung des Bauwerks ist grundsätzlich sicherzustellen.
Die Kameraauflösung muss der Größe des Inspektionsobjektes angepasst sein:
Die vertikale Auflösung muss mindestens der lichten Höhe des Inspektionsobjekts in Millimeter
entsprechen. Hieraus ergeben sich z. B. folgende Anforderungen:
DN 200 bis 600 ca. 800 x 600 Pixel
DN 1200 ca. 1300 x 1200 Pixel
Video-Kameras mit analogem Bildsignal müssen dem PAL-Standard entsprechen.
Stufenlose Veränderungen der Blickrichtung.
Die vertikale Stationierung muss mindestens eine Genauigkeit von 1,0 % der Länge der abgefahrenen
Strecke aufweisen. Die Anlagenteile der Längenmesseinrichtung müssen regelmäßig,
z. B. monatlich überprüft, und (nach Herstelleranweisung) eine Kalibrierungsmessung
durchgeführt werden.
Geräteeinsatz bis max. Einsatztiefen von 15 m.
Eine störungsfreie Benutzung ist bei Umgebungstemperaturen von 15 bis + 45 zu gewährleisten.
Die eingesetzten Kameras, Beleuchtungseinrichtungen und mobilen Datenerfassungsgeräte müssen
unabhängig von den Anforderungen an die Arbeitssicherheit zusätzlich spritzwassergeschützt
und stoßsicher nach Industriestandard sein. Mobile Datenerfassungssysteme müssen einen
reflexionsarmen Bildschirm besitzen. Bei Einsatz von Akkus ist eine Akku-Leistung für einen
Arbeitstag vorzuhalten.
42
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6 Ergänzende quantitative Untersuchungsmethoden
6.1 Allgemeines zu ergänzenden Untersuchung
Wenn im Leistungsverzeichnis gefordert, sind weitergehende Untersuchungen in direktem Zusammenhang
mit der optischen Inspektion vorzunehmen. Hierbei gelten die nachstehenden Anforderungen.
Die Anlagenteile der Messeinrichtung müssen nach Herstelleranweisung überprüft und eine Kalibrierungsmessung
durchgeführt werden. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
6.2 Neigungserfassung zur Erstellung eines Längsprofils
Die Justierung des Fahrwagens ist vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Die Neigungsmessung
ist in der Rückwärtsbewegung durchzuführen. Es ist auf eine kontinuierliche Rückzugsgeschwindigkeit
zu achten. Die nach Herstellervorgabe einzuhaltende Rückzugsgeschwindigkeit
darf nicht überschritten werden.
Der Fahrwagen ist in der Sohle zu führen. Es sind:
Mindestens 10 Messwerte pro 10 cm aufzunehmen.
In der Dokumentation ist die über eine Strecke von jeweils 10 cm gemittelte Neigung im Längsprofil
grafisch darzustellen.
6.3 Deformationsmessung
Veranlassung/Ziel
Erfassung von Rohrdeformationen mittels mechanischer oder optischer Zusatzsysteme in Verbindung
mit der optischen Inspektion.
Anforderungen an das System
Bei Verfahren mit projiziertem Laserkreis oder projizierten Laserpunkten mit softwaregestützter
Auswertung muss das digitale Bildmaterial eine der Nennweite angepasste Auflösung aufweisen.
Die Einhaltung der Anforderungen gemäß 5.2 ist ausreichend.
43
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Genauigkeit der Deformationserfassung:
1 % der Nennweite
Anforderungen an die Dokumentation
Darstellung des Deformationsverlaufs in einem Längsschnitt.
Optische Dokumentation gemäß den Festlegungen in den Abschnitten 5, 6 und 8.
6.4 Breitenmessung
Veranlassung/Ziel
Erfassung von Rissbreiten, Stoßfugen usw. zur Quantifizierung im Zuge der optischen Inspektion.
Anforderungen an das System und Durchführung
Bei der optischen Inspektion mit direkter Bildsteuerung und Bildauswertung erfolgt die Breitenmessung
in der Regel durch Projektion zweier Laserpunkte mit definiertem Abstand an die
Rohrwand (Referenzstrecke). Für die softwaregestützte Auswertung muss das digitale Bildmaterial
des abgeschwenkten Bilds (Blick senkrecht auf die Rohrwand, je nach System Einsatz eines
optischen Zooms möglich) folgende Erkennbarkeit der optischen Maße gewährleisten:
Leitungen und Kanäle DN 300: 0,5 mm
Kanäle > DN 300 und Schächte, Inspektionsöffnungen: 1 mm
6.5 Messung am Bild/Monitor mit nachgeschalteter Bildauswertung
Um eine softwaregestützte Auswertung und Vermessung am Bildschirm durchführen zu können,
muss die vertikale Bildauflösung der Abwicklungsdarstellung der geforderten Auflösung des
Originalbilds multipliziert mit entsprechen (z. B. DN 300 U = 945 mm, für eine Messgenauigkeit
von 0,5 mm ist eine Auflösung von mind. 1890 Pixel erforderlich).
44
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7 Datenfluss und Dokumentation
7.1 Generelle Vorgaben
Das Kodiersystem wird wie folgt festgelegt:
DIN EN 13508-2: 2003 in Verbindung mit Merkblatt DWA-M 149-2: 2006
Das Datenaustauschformat wird wie folgt festgelegt:
ISYBAU Austauschformat
Das Ordnungssystem der Schacht- und Haltungsnummern nach den Vorgaben des AG
gemäß 7.2.1.
7.2 Grundlageninformation
7.2.1 Allgemeine Vorgaben
Der Auftragnehmer erhält seitens des Auftraggebers die Grundlageninformation zu den zu inspizierenden
Objekten:
Mit Auftragserteilung
Übergeben werden (Stammdaten, Ordnungsdaten):
in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:
Bezeichnung des Auftraggebers,
Ordnungsdaten (Objektbezeichnungen),
Form und Abmessungen,
Werkstoff,
Einzelheiten zur Auskleidung,
Objektart-/nutzung,
Funktionszustand,
Lage im Verkehrsraum,
Schachttiefe.
Der Auftragnehmer erhält als Inspektionsgrundlage Lagepläne zum Kanalbestand:
Digital im pdf-Format
Analog in Papierform (2-fache Ausfertigung), Maßstab 1 : 500
45
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Die Lagepläne beinhalten:
Georeferenzierte Stammdaten, Ordnungsdaten und geografische Hintergrundkarten.
7.2.2 Grundlageninformation bei kleinen Grundstücksentwässerungsanalgen
Es werden keine Grundlageninformationen vom Auftraggeber bereitgestellt.
Durch den Inspekteur sind zu erstellen:
Einfache, leserliche handschriftliche Lageskizzen. Diese müssen enthalten:
Verlauf der Leitungen mit Angabe der Rohrdurchmesser/-profile, des Rohrmaterials und der
Längen zwischen den Knoten,
Lage und Bezeichnung der Knoten (z. B. Schächte, Inspektionsöffnungen) mit Durchmesser
und Tiefe sowie,
Bemaßung der Knickpunkte, Schächte etc. bezogen auf einen Festpunkt, z. B. Gebäudeecke.
Zusätzlich gelten die Anforderungen nach DIN 1986-30 Anhang D.
7.2.3 Zusätzliche Grundlageninformationen
Dem Inspekteur werden als Mindestinformation geeignete Flurkartendaten (digital, koordinatenbasierend)
zur Verfügung gestellt. Art und Inhalt der zusätzlichen Grundlageninformationen sind
in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
7.2.4 Überprüfung von Grundlageninformationen
7.2.4.1 Vor Inspektionsbeginn
Der Auftragnehmer muss die ihm überlassenen Daten bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung
auf Plausibilität prüfen. Sofern hierbei Lücken oder Unklarheiten festgestellt werden, muss
der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten den Auftraggeber hierüber umgehend unterrichten.
7.2.4.2 Während der Inspektion
Stellt der Inspekteur Abweichungen von den Grundlageninformationen des AG fest, ist der AG
zu verständigen. Bei fehlenden Ordnungsdaten muss der AG diese vor Inspektion des Objekts
ergänzen.
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Bei falschen oder fehlenden Sachdaten (z. B. Rohrmaterial) sind vom AN die zutreffenden Angaben
in Plänen und Daten zu dokumentieren entsprechend den Vorgaben des vereinbarten Datenformats.
8 Dokumentation der Inspektion
8.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer übergibt die erarbeiteten Inspektionsdaten gemäß den Vorgaben des geforderten
Kodiersystems und Datenaustauschformats. Die Dokumentation zur optischen Inspektion
besteht aus:
Berichten (Zustandsprotokolle),
Bildern und Filmen (optische Dokumentation),
Daten,
weiteren Dokumenten.
8.2 Berichte
Zur Dokumentation der Inspektionsergebnisse muss vom Auftragnehmer je Untersuchungsobjekt
ein Einzelbericht erstellt werden:
Digital
Angaben zu Inhalt und Form der Berichte:
Inhalte gemäß Merkblatt DWA-M 149-5 Anhang A
Bei der Inspektion verzweigter Grundleitungen können ausnahmsweise mehrere Objekte in einem
Bericht zusammengefasst werde, wenn sich dies aus dem Inspektionsverlauf ergibt.
Inspektionsberichte dürfen keine Zustandsklassifizierung enthalten.
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8.3 Optische Dokumentation
8.3.1 Kanäle und Leitungen
Der Standard zur optischen Dokumentation von Kanälen und Leitungen ist eine Filmdarstellung
des Objekts in axialer Richtung.
Beim Einsatz von Scannern beinhaltet die Dokumentation außerdem:
Darstellung der Rohrinnenflächenabwicklung. Um eine softwaregestützte Auswertung und
Vermessung am Bildschirm durchführen zu können, muss die vertikale Bildauflösung der
Abwicklungsdarstellung der geforderten Auflösung des Originalbilds multipliziert mit
entsprechenden (z. B. bei DN 800 U = 2.500 mm, für eine Messgenauigkeit von 1 mm ist eine
Auflösung von mind. 2.500 Pixel erforderlich).
Auf jedem Datenträger muss ein Sichtprogramm mit folgenden Merkmalen enthalten sein:
Rohrinnenflächenabwicklung mit nachträglicher Zoom- und Vermessungsmöglichkeit.
Ansteuerung der einzelnen Kodierungen und Stationen über das Sichtprogramm.
8.3.2 Schächte und Inspektionsöffnungen
Vorgabe zur optischen Dokumentation von Schächten und Inspektionsöffnungen:
Einzelbilder
1 Aufnahme vom Rahmen der Schachtabdeckung einschließlich Auflagerringen und
Schachthalts in Schachtachse,
1 Aufnahme ab Auflagerbereich der Schachtwand und sohle in Schachtachse,
je 1 Aufnahme je Schadensfeststellung.
Bei Scannern:
Schachtinnenflächenabwicklung mit nachträglicher Zoom- und Vermessungsmöglichkeit,
Ansteuerung der einzelnen Kodierungen und Stationen über das Sichtprogramm.
8.3.3 Generelle Anforderungen an Filme, Bilder, Datenträger
Bei Einsatz von TV-Kameras mit digitalem Bildsignal oder bei Digitalisierung analogen Bildmaterials
werden zur Reduzierung der Datenmenge Kompressionsverfahren eingesetzt. Diese müssen
gewährleisten, dass die in Abschnitt 5 gestellten Anforderungen an die Bildqualität im
Standbild und bei bewegter Kamera ohne sichtbare Verluste erhalten bleiben.
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Kompressionsstandard MPEG2, als notwendige Voraussetzung hierfür sind folgende Mindestanforderungen
einzuhalten:
Auflösung gemäß Abschnitt 5,
An die Auflösung angepasste Bitrate wie folgt (Beispiele):
Auflösung ca. 400 x 300 Bitrate 4 Mbit/s.,
Auflösung ca. 800 x 600 Bitrate 10 Mbit/s.
Die vorstehenden Voraussetzungen sind notwendige, aber wegen des Einflusses des Kompressionsverfahrens
und weiterer Parameter nicht hinreichende Voraussetzungen für eine gute Bildqualität.
Der Auftraggeber prüft die tatsächliche Qualität jeweils zu Projektbeginn und gibt diese
gesondert frei.
Die zu verwendenden Speichermedien werden vom Auftraggeber vorgegeben.
Externe Festplatte (geht in den Besitz des AG über)
Die Datenträger sind nach Vorgabe des Auftraggebers zu bezeichnen.
Die Aufzeichnungen sind objektweise abzuspeichern.
Eine eindeutige Zuordnung zu den inspizierten Objekten und Feststellungen durch Benennung
und Kodierung muss gegeben sein.
Alle relevanten Stammdaten zum untersuchten Objekt sind in Berichten, Videosequenzen und
Bildern mitzuführen.
Im Bild und Film müssen diese als Kennleiste oder Textzeile unterhalb, neben oder außerhalb
des Kamerabilds angeordnet sein.
In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5:
Am Anfang jeder Inspektion müssen die wichtigsten Stammdaten zum untersuchten Objekt für
ca. fünf Sekunden eingeblendet werden. Der Hintergrund des Bilds ist für diese Zeit abzudunkeln.
Die Bezeichnung der Videos ergibt sich aus den Namen der Schächte und dem Datum.
[VonSchachtNr]_[BisSchachtNr]_[TTMMJJJJ].mpg
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Folgende Informationen müssen im Video über elektronische Dateneinblendgeräte eingeblendet
werden:
Inspektionsfirma (Anfang der Aufzeichnung),
Ortsname (Anfang der Aufzeichnung),
Straßenname (Anfang der Aufzeichnung),
Profilform und abmessung (Anfang der Aufzeichnung),
Werkstoff (Anfang der Aufzeichnung),
Name (Bezeichnung) des Objekts (ständig),
Untersuchungsrichtung (ständig),
Timecode (ständig)
Stationierung (ständig),
Untersuchungsdatum und uhrzeit (ständig),
Zustandskode und langtext (-beschreibungen) temporär.
8.4 Weitere Dokumente
Alle im Rahmen der Durchführung erforderlichen und im Vertrag geforderten Protokolle sind
Bestandteil der Dokumentation (z. B. Wasserhaltung).
Bestandteile der zustandsbezogenen Dokumentation sind des Weiteren:
Pläne und Skizzen mit vor Ort gemachten Feststellungen (Feldvergleich).
Bei der Inspektion von kleinen Grundstückentwässerungsanlagen sind zusätzlich Lageskizze
gemäß 7. 2.2 Teil der Dokumentation.
8.5 Inspektionsdaten
Alle Daten der Inspektion (Grunddaten, Projektdaten, Zustandsdaten) sind in dem vereinbarten
Datenformat zu übergeben.
Der Auftragnehmer muss die digitalen Inspektionsergebnisse archivieren für eine Zeit von:
12 Monaten nach Übergabe der vollständigen Projektdokumentation.
8.6 Übergabe der Dokumentation
Die Dokumentation ist wie folgt zu übergeben:
Vollständig innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Inspektionsarbeiten vor Ort.
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9 Durchführung
9.1 Allgemeine Anforderungen
Die Inspektion muss so durchgeführt werden, dass alle Elemente eines Objekts, z. B. Anschlüsse,
Wandungen, Verbindungen, Einbauten sowie feste und flüssige Medien, wie z. B. eindringendes
Wasser oder Ablagerungen, entsprechend ihrer Eigenart vollständig erfasst werden. Auf
5.1 ZTV wird verwiesen.
Sofern Zustände festgestellt werden, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit gefährden und
deshalb einen sofortigen Handlungsbedarf vermuten lassen, z. B. fehlende Wandungsteile mit
Einsturzgefahr, Deformationen, Sohlaufbrüche, starke Ex- oder Infiltration, sichtbarer Boden,
sind diese mit Digitalaufnahmen zu dokumentieren und unverzüglich dem AG mitzuteilen.
Bei Objekten, die nicht oder nicht vollständig inspiziert werden können, ist der AG unverzüglich
zu informieren. Diese Objekte sind unter Angabe des Grunds mit Bildaufnahme gesondert zu
dokumentieren.
9.2 Arbeitssicherheit
9.2.1 Allgemeine Grundsätze
Der Ausschreibung/dem Auftrag liegt die Bedingung zugrunde, dass die Ausführung des Auftrags
den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
entspricht.
Der AG behält sich vor, die geforderten Maßnahmen zur Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz sowie die dazugehörige Ausrüstung auf Brauchbarkeit (z. B. Einhaltung der
Prüffristen) und Vollständigkeit zu prüfen. Werden hierbei Mängel festgestellt, dürfen die Arbeiten
nicht ausgeführt werden. Daraus entstehende Aufwendungen, z. B. durch Stillstandzeiten,
gehen vollständig zu Lasten des AN.
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Beim Einstieg in umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen muss mindestens eine
Person außerhalb des umschlossenen Raums zur Sicherung anwesend sein. Zusätzliches Sicherungspersonal
ist entsprechend der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln
des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerks, der Gefährdungsbeurteilung
oder gemäß der Betriebsanweisung einzusetzen.
Die Anzahl der zusätzlichen Personen zur Aufrechterhaltung der Sicht- oder Sprechverbindung
richtet sich nach der Art des Bauwerks.
Der Sicherungsposten muss mit den im umschlossenen Raum tätigen Personen in ständiger
Sicht- oder Sprechverbindungen stehen.
Der Sicherungsposten hat die Messung der Gaskonzentration, die Belüftung, die Wasserstände
und die Witterung zu kontrollieren und bei Gefahr Maßnahmen zur Abwehr einzuleiten.
Der Sicherungsposten in den Kanalanlagen verlässt diese erst, wenn die Arbeitskolonne in Sicherheit
ist.
Der Sicherungsposten am Einstieg muss jederzeit über Funk oder Telefon einen Notruf absetzen
und eigene Rettungsmaßnahmen einleiten können.
Das eingesetzte Personal des An muss in einem Notfall die Rettungsmaßnahmen selbst einleiten
können. In einer Arbeitskolonne muss mindestens ein Ersthelfer außerhalb des umschlossenen
Raums einsatzbereit sein (DGUV Vorschrift 21(bisher BGV C5), DGUV-R 103-003 (bisher
BGR 126)).
Bei Zuwiderhandlungen behält sich der AG vor, die Arbeiten einstellen zu lassen. Daraus entstehende
Zusatzkosten gehen zu Lasten des AN.
Die entsprechenden technischen Geräte sind vom AN in erforderlicher Anzahl und Leistungsstärke
vorzuhalten.
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9.2.2 Sicherheitsanweisungen des AG
Der AG legt zusätzliche Sicherheitsanweisungen fest.
Für folgende Fälle ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich:
Arbeiten unter umluftunabhängigen Atemschutz,
Sprechfunk beim Arbeiten unter Pressluftatmung,
Bootsfahrten,
Öffnung von geschlossenen Systemen,
Entfernen von Abmauerungen,
Arbeiten hinter Absperreinrichtungen,
Besondere Betriebszustände (Wasserstände > 50 cm, Witterung, Gase, Strömung u. a.),
Zündgefahren durch funkenerzeugende Arbeiten,
Einsatz von elektrisch betriebenen Maschinen.
Für alle Tätigkeiten des AN, die aufgrund der Festlegungen dieser ZTV und der Dienst- und Betriebsanweisungen
des AG eine Genehmigung oder Erlaubnis durch den AG erfordern, muss die
schriftliche Genehmigung bzw. Erlaubnis vor Arbeitsbeginn vorliegen.
Vor Beginn der Inspektion muss der Erlaubnisschein durch den Verantwortlichen des AG freigegeben
werden. Nach Beendigung der Tätigkeiten muss der Erlaubnisschein durch den verantwortlichen
aufsichtführenden des AN und den Verantwortlichen des AG gegengezeichnet werden.
9.3 Verkehrs- und Arbeitsstellenabsicherung
Der Arbeitsbereich ist vom AN jederzeit ausreichend zu sichern, um sich selbst und Dritte nicht
zu gefährden.
Bei Arbeiten im Straßenverkehr sind die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an
Straße (RSA) sowie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu berücksichtigen. Dies trifft insbesondere
auf erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen bei Arbeiten im Straßenverkehr zu. Die
damit einhergehende verkehrsrechtliche Anordnung über Art und Umfang der Absicherung ist
vom AN vor dem Beginn von Arbeiten bei der zuständigen Behörde Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde
einzuholen ( 45 Abs. 6 StVO). Das Dokument ist auf den beteiligten
Fahrzeugen als Kopie vorzuhalten.
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Unabhängig von ihrer Lage müssen die Arbeiten an geöffneten Schächten/Anlagen, spezielle
Sicherheitsvorkehrungen gegen Absturz getroffen werden (z. B. mittels aufliegender Gitterabdeckungen,
mobile Steck-, Schiebe-, Klappvorrichtungen).
9.4 Unterbrechung und Sicherung der Vorflut
Inspektionen mit dem Zweck der baulichen Zustandserfassung erfordern die direkte Einsehbarkeit
der Objektsohlen. Daher ist die Inspektion nur im abwasserfreien Profil zugelassen.
Falls das Profil nicht abwasserfrei ist, muss die Sohle sichtbar sein. Erforderlichenfalls ist der
Zulaufkanal im Oberlauf abzusperren. Es darf im Oberlauf kein schädlicher Einstau entstehen.
Als maximal zulässige Einstauhöhe im Oberlauf gilt:
Einstau bis Rohrscheitel
Bei Überschreitung der maximal zulässigen Rückstauhöhe im Oberlauf müssen weitergehende
Maßnahmen vom AN ergriffen werden.
Die Maßnahmen sind mit dem AG abzustimmen.
Innerhalb von Kanälen seitlich zufließendes Abwasser muss nicht zurückgehalten werden.
Über die Wasserhaltung einschließlich Auf- und Rückbau ist ein Protokoll zu fertigen. Der Wasserstand
der im Oberstrom liegenden Haltung muss kontrolliert und im Protokoll eingetragen
werden. Vor Beginn der Maßnahme ist zwingend der/die jeweilige Betriebsverantwortliche der
zuständigen Betriebsabteilung des AG zu informieren.
Das Protokoll (Tagesbericht) muss folgende Daten enthalten:
Datum, Uhrzeit, Straße, Firma, Verantwortliche des AN, Anfangsschacht und Endschacht der
Haltung, Wetter, Wasserstand über Sohle mit Uhrzeit, Profildurchmesser.
Protokolle sind innerhalb von zwei Arbeitstagen dem AG zu übergeben.
Sonderfall Kanalprofile 1.200 mm lichte Höhe:
Nur auf ausdrückliche, schriftliche Anordnung des AG ist eine Inspektion bei Teilfüllung zulässig.
Der Teilfüllungsgrad ist während der Inspektion zu messen, zu dokumentieren und dem Auftraggeber
auf Verlangen mitzuteilen.
Vorstehende Anforderungen gelten auch für die Vorflutsicherung bei Schächten.
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9.5 Reinigung
Die Inspektionen dürfen nur im gereinigten Zustand des Objekts erfolgen. Der Zeitvorlauf muss
auf die Betriebssituation abgestimmt und so gewählt werden, dass einerseits neuerliche Verschmutzungen
nicht stattfinden und andererseits die Objektwandungen soweit abgetrocknet sind,
dass störende Reflexionen vermieden werden. Im Regelfall darf der Zeitvorlauf nicht mehr als
48 Stunden betragen.
Die Intensität der Reinigung ist in diesen Fällen so zu wählen, dass alle mit HD-Reinigung lösbaren
Verschmutzungen und Ablagerungen vollständig entfernt werden und eine umfängliche
Inspektion der Objektwandungen möglich ist.
Die Reinigungsarbeiten sind so auszuführen, dass keine vorhandenen Schäden verstärkt oder
zusätzliche Schäden verursacht werden. Dies gilt auch für vorhandene Sanierungen.
Der Auftraggeber gibt für vorhandene Sanierungsstellen zulässige Reinigungsdrücke vor.
Während der Reinigungsvorgangs ist die Beschaffenheit des Spülguts laufend zu kontrollieren,
um beim Auftraten größerer Anteile von Bodenpartikeln oder Bruchstücken der Leitungen die
Arbeiten sofort abbrechen und ein schonenderes Verfahren einsetzen zu können. Derartige grobe
Schäden des Kanals sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Während der Inspektion muss ein geeignetes Reinigungsfahrzeug abrufbar sein, um bei Bedarf
nachreinigen zu können.
Der Auftraggeber verzichtet gemäß Projektbeschreibung auf die Reinigung des Hauptkanals (ab
Profilhöhen > 1.200 mm). Sofern der angetroffene Verschmutzungsgrad eine aussagekräftige
Inspektion nicht zulässt, ist dies vom AN ausreichend zu dokumentieren (digitales Foto) und
dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.
Der Auftraggeber verzichtet gemäß Projektbeschreibung auf die Reinigung von Anschlussleitungen.
Sofern der angetroffene Verschmutzungsgrad eine aussagekräftige Inspektion nicht zulässt,
ist dies vom AN ausreichend zu dokumentieren (digitales Foto) und dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Der AG entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.
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9.6 Inspektionsablauf bei Kanälen und Leitungen
9.6.1 Allgemeines
Der Kanalanfang und das ende müssen jeweils komplett abgeschwenkt (360) werde.
Die Inspektion ist vollständig optisch zu dokumentieren (von Kanalanfang bis Kanalende). Die
Schachteinbindung und die erste Rohrverbindung müssen axial- und radialsichtig dokumentiert
werden.
Das Abschwenken weiterer Verbindungen ergibt sich aus dem bei Axialsicht festgestellten Zustand.
Schwenkvorgänge müssen so langsam ablaufen, dass Bewegungsunschärfen vermieden werden.
Bei Feststellungen an Verbindungen sind diese immer vollständig abzuschwenken. Anschlüsse
sind so aufzunehmen, dass eine vollständige Einsicht zumindest bis zur ersten Verbindung gegeben
ist. Grundsätzlich muss die Kamera zuerst axial und dann radial zum Schadensbild hin geschwenkt
werden. Die Orientierung des Bilds auf dem Monitor des Betrachters darf dabei nicht
verloren gehen. Eine ausschließliche Kamerabewegung mit verschwenktem Kamerakopf, z. B.
zur Aufzeichnung eines Längsrisses, ist nicht zulässig.
Sofern gefordert sind von relevanten Zuständen bei der Videoaufnahme zusätzlich Einzelbilder
aus Axialsicht zu machen. Wenn mehrere Bilder von einem Zustand gefertigt werden, ist darauf
zu achten, dass alle Bilder dieselbe Stationierungsangabe erhalten. Zuerst ist eine Aufnahme aus
Axialsicht und anschließend ein Detailbild zu fertigen.
Sofern einzelne Objekte nicht untersucht werden können, sind diese unter Angabe des Grunds zu
dokumentieren. Grundsätzlich bedarf der Verzicht auf eine Untersuchung einzelner Objekte der
Zustimmung des Auftraggebers.
Alle Schäden, Anschlüsse, undichte Rohrverbindungen etc. sind genau in eindeutiger Position
(Stationierung und Lage im Umfang) und ausreichender Qualität zu betrachten, einzumessen,
aufzuzeichnen und zu dokumentieren.
Anschlüsse sind dabei axial auszuleuchten.
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Richtungsänderungen (horizontal und vertikal) sind grundsätzlich zu dokumentieren.
Bei Profilhöhen DN > 600 mm ist in Abhängigkeit vom Erscheinungsbild der Bausubstanz ein
flächiges Abschwenken der Wandungen (Mauerwerk, Inkrustationen sonstige Unregelmäßigkeiten)
erforderlich, um den Zustand des Kanals vollständig zu erfassen.
Sofern zusätzliche Einmessungen (Rissbreiten, Flächenvermessungen, Gefälleeinmessungen)
beauftragt sind, sind diese im Zuge der laufenden Inspektion des Kanals durchzuführen.
9.6.2 Indirekt Kanäle
Die optische Inspektion muss sorgfältig und mit einem dem Objektzustand angepassten Arbeitsfortschritt
durchgeführt werden. Bei Inspektion mit TV-Anlagen darf die maximale Fahrgeschwindigkeit
der Kamera:
nicht mehr als 15 cm/s betragen
Die Kamera muss zentrisch im Querschnitt des Inspektionsobjekts angeordnet sein.
Sofern eine Positionierung der Kamera am Rohranfang nicht möglich ist, muss die Aufnahme
bereits vor dem Einführen der Kamera in den Kanal gestartet werden.
Bei Einsatz von Scannern entfallen die Anforderungen an den Schwenkbetrieb.
Bei Scannern ist für eine gute Bildschärfe die dafür vom Hersteller angegeben Höchstgeschwindigkeit
einzuhalten.
9.6.3 Direkt Kanäle
Bei direkter optischer Inspektion ist auf eine ruhige Bildführung zu achten. Schwenks und Detailbetrachtungen
dürfen nur bei Stillstand der Kameraanlage bzw. bei Begehung aus dem Stand
vorgenommen werden.
Die Einmessung der Stationierung erfolgt über:
die Kabellänge der Kamera
Hinsichtlich der Untersuchungsgenauigkeit und Dokumentation sind folgende Randbedingungen
einzuhalten:
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Bezugswert für die Stationierung ist die Längsachse. Wird nicht in der Längsachse gemessen,
sind die Werte entsprechend umzurechnen.
Es wird eine Genauigkeit bei der Längenmessung von +/- 1 % bezogen auf die Längsachse, jedoch
max. +/- 50 cm gefordert.
Bei Nichteinhaltung der Untersuchungsgenauigkeit und Dokumentation ist der AG zu informieren
und eventuell nach Aufforderung durch den AG eine erneute Begehung zu Lasten des AN
durchzuführen.
Die Inspektionsgeschwindigkeit muss so gewählt werden, dass alle Zustandsmerkmale erfasst
und protokolliert werden können.
Nicht einsehbare Objektbereiche, z. B. die Objektsohle bei Teilfüllung, müssen durch Ertasten
grob gefasst werden.
Optisch erkennbare Schäden müssen händisch oder durch Abklopfen näher untersucht und dokumentiert
werden. Dies betrifft unter anderem:
Größe und Tiefe von Ablösungen der Wandung, z. B. durch Abklopfen und Messen,
Tiefe von korrodierten Fugen, z. B. durch Kratzen und Messen,
Korrosionsgrad von Beton und Bewehrung, z. B. durch Abklopfen,
Beschaffenheit von Verfärbungen oder Inkrustationen, z. B. durch Abklopfen.
Quantifizierungen nach DIN EN 13508 sind zu messen (Metermaß, Rissbreitenschablone, Fühlerlehre
und dergleichen). Quantifizierungen dürfen geschätzt werden, sofern eine Messung nicht
möglich ist.
9.6.4 Indirekt Leitungen
Bei Einsatz von Axialkameras gemäß 5.2.3 entfallen die Anforderungen an den Schwenkbetrieb.
Wenn die Inspektion mittels Satellitenkamera von der Sammelkanalstation aus erfolgt, ist eine
Befahrerlaubnis des Kanalbetreibers einzuholen.
Die Beleuchtung muss auf die jeweilige Profilgröße, Profilform und das Rohrmaterial optimal
abgestimmt sein.
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9.7 Durchführung der Inspektion von Schächten und Inspektionsöffnungen
9.7.1 Allgemeines
Die Anbindung der Schachtabdeckung an den Oberbau ist zu dokumentieren:
Per Einzelbild
Ergänzend ist ein Umgebungsfoto (Lage des Schachtdeckels im Gelände) zu fertigen.
Die Schachtinnenflächen sind vollständig zu inspizieren.
Alle Schäden, Anschlüsse, undichte Verbindungen etc. sind genau in eindeutiger Position (Position
im Schacht und Lage auf dem Umfang) und ausreichender Qualität zu betrachten, einzumessen,
aufzuzeichnen und zu protokollieren.
9.7.2 Direkte optische Inspektion
Bei der Funktionsprüfung nach Merkblatt DWA-M 149-5 ist mindestens ein Schachtbild von der
Schachtoberkante aus zu erstellen. Bei Erstellung des Bilds muss die Kamera mittig positioniert
und darauf geachtet werden, dass das Schachtbauwerk ausreichend beleuchtet wird. Eine ausreichende
Ausleuchtung ist dann gegeben, wenn die Sohle eingesehen werden kann. Das Bild ist so
zu positionieren, dass die tiefste abgehende Sohle in der Mitte des oberen Bildrands sichtbar ist.
Zur vollständigen direkten Inspektion erfolgt ein Einstieg in den Schacht. Die einzelnen Feststellungen
sind neben der Kodierung mit zusätzlichen Einzelbildern zu belegen.
9.7.3 Indirekte optische Inspektion
Die indirekte Schachtinspektion umfasst das axiale Durchfahren des Schachts mit einer Kamera.
Es hat eine lückenlose Aufzeichnung der Kamerafahrt durch den Kanalschacht von Mitte Kanaldeckel
bis Mitte Schachtsohle mit vollständiger Erfassung von Schäden, Anschlüssen und sonstigen
Auffälligkeiten zu erfolgen.
Dabei sind der Schachtdeckel, die Schachtabdeckung, die Bauwerksanschlüsse, alle angetroffenen
Abzweige, Anschlüsse, auftretende Schadensstellen bzw. Sanierungsstellen vollständig zu
erfassen, d. h. bei z. B. Längs- oder Querrissen und sanierten Schadensstellen ist die Aufnahme
über den gesamten Querschnitt bzw. entlang der gesamten Schadens- oder Sanierungsstelle zu
führen. Dabei darf die Kamera erst geschwenkt werden, wenn sich die Kamera nicht in der Abwärtsbewegung
befindet. Ein Einschwenken während der Abwärtsbewegung ist nicht erlaubt.
59
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 32
Bei der Aufnahme der Angaben zur Zustandserfassung ist auf die korrekte Zuordnung zu achten.
Die Stationierungsrichtung wird vom AG vorgegeben:
Von der Sohle zum Deckel
Nicht untersuchbare Schächte sind unter Angabe des Hinderungsrunds und der erfassbaren
Schachtstammdaten mit einem entsprechenden Datensatz zu protokollieren.
10 Nebenleistungen und besondere Leistungen
10.1 Nebenleistungen
Ergänzend zur ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: 4.1 (sinngemäß)
gelten als Nebenleistungen:
Öffnen von Schachtabdeckungen bis Klasse D,
Befahren von der Gegenseite infolge Inspektionsabbruches.
10.2 Besondere Leistungen
Ergänzend zur ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: 4.2 gelten
als besondere Leistungen u. a.:
Verkehrslenkungsmaßnahmen,
Leistungen der Kanalreinigung und Maßnahmen der Vorflutsicherung,
Entsorgung von anfallendem Räumgut, bei höherem Ablagerungsaufkommen gemäß Vorbemerkungen
Abschnitt 1.4 und 1.5, und von Abfallstoffen,
Maßnahmen zur Hindernisbeseitigung (sofern nicht direkt mit HD-Reinigung lösbar),
Dokumentation
Orten und Freilegen verdeckter Schachtbauwerke,
Vereinbarungen mit Anliegern,
Öffnen von Schachtabdeckungen mit besonderen Hebezeugen,
Öffnen von druckwasserdicht verschraubten Schachtabdeckungen,
Vermessungsarbeiten, Messungen der Geometrie, der Lage,
Ergänzende Untersuchungen (siehe Abschnitt 6),
Systematisches Abschwenken aller Rohrverbindungen,
Erschwerter Einsatz der Kamera bei Seiteneingangsschächten,
Erschwerter Einsatz der Kamera bei nicht anfahrbaren Schächten.
60
07.08.2020 P:\Projekte\P26\2608007 Kanalkataster SG Fintel\2020\ZTV-OI.docx Seite 33
11 Abrechnung
Bei Verwendung der Abrechnungseinheit Meter (m) ist die Abrechnungsgrundlage die untersuchte
Rohrlänge der Inspektion.
Inspektionsarbeiten werden bei Verwendung der Abrechnungseinheit nach Stunden (h) nach dem
nachgewiesenen Aufwand abgerechnet. Zum Nachweis sind dem AG objektbezogene Listen mit
Angabe der Objektbezeichnung, des Zeitpunkts, der Dauer, der Art, der Menge und des Grunds
der Leistung vorzulegen. Diese sind tageweise zu führen und vom AG freizugeben.
61
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung
abzugeben.
2020/4 Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
62
124 LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren
Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren
Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Maßnahme
Leistung
Bewerber)
Bieter
)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
)
Nachunternehmer
)
anderes Unternehmen
)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen
Euro
Euro
Euro
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen
aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und
Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in
den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen
Personen werde ich benennen.
) zutreffendes ankreuzen
1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.
2020/4
Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
63
124 LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.
Ich bin eingetragen bei:
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder 124 GWB vorliegen
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden bin/sind
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß 124 GWB vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für
mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)3
2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
64
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des 22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 9, Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach 1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
aus einem auf der Grundlage von 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von 4 Absatz 1 Nummer 1
sowie 5 und 6 Absatz 2 des AEntG1.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Samtgemeinde Fintel
2020/4
65
235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Bieter Vergabenummer Datum
Baumaßnahme
Leistung
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen
bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für
die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Name des Unternehmens
Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen
Eignung
2020/4
Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
66
236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum
Baumaßnahme
Leistung
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/
Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden
Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber
dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für
die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
2020/4
67
244
(Datenverarbeitung)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1 Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende
Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
2 Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen
Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch
für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung
durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im
Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen
Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen
den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen
gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind
vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
2020/4
Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
68
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.08.2020
Verfahren: 2020/4 - Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
01 Titel 1: Reinigung von Schmutzwasserkanälen EUR .........................
Hinweis
Vorbemerkungen zu allen Leistungspositionen:
In die Leistungspositionen einzurechnen sind die Kosten
für die Fahrzeuge einschließlich An- und Abfahrt,
Rüstarbeiten, Zubehör, Betriebsstoffe, Entleerung und
Reinigung, die erforderliche Fahrzeugbesatzung, die
Verkehrs- und Arbeitplatzsicherung sowie der Aufwand
für die Feststellung der Leistungen gemäß den
Vorbemerkungen.
01.0001 Schmutzwasserkanäle
reinigen, bis DN 200,
Ablagerung bis 15 %
USt. [%]
16%
Menge
20.050,00
Einheit
m
Schmutzwasserkanäle bis DN 200 gemäß Vorbemerkungen
reinigen, Ablagerungen absaugen, vorentwässern, und
gemäß Vorbemerkungen Punkt 6.2 fachgerecht entsorgen.
Die Kosten für die Entsorgung des Räumguts trägt der
Auftragnehmer.
Die Ablagerungshöhe beträgt bis zu 15 % der
Querschnittshöhe.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
01.0002 Schächte reinigen USt. [%]
16%
Menge
430,00
Einheit
St
Schächte bis zu einer Tiefe von max. 5,00 m komplett
reinigen gemäß Vorbemerkungen, d. h. Schmutzfänger
ausleeren und Inhalt gemäß Vorbemerkungen Punkt 6.2
fachgerecht entsorgen. Steigeisen, Schachtwände und
Bermen reinigen, fehlerhafte Antiklapperringe
auswechseln; neue Antiklapperringe werden bauseits
gestellt. In die Leistungspositionen einzurechnen sind
die Kosten für die Fahrzeuge einschließlich An- und
Abfahrt, Rüstarbeiten, Zubehör, Betriebsstoffe,
Entleerung und Reinigung, die erforderliche
Fahrzeugbesatzung, die Verkehrs- und
Arbeitsplatzsicherung sowie der Aufwand für die
Feststellung der Leistungen gemäß den Vorbemerkungen.
Die Kosten für die Entsorgung des Räumguts trägt der
Auftragnehmer.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
69
02 Titel 2: Reinigung von Regenwasserkanälen EUR .........................
Hinweis
Vorbemerkungen zu allen Leistungspositionen:
In die Leistungspositionen einzurechnen sind die Kosten
für die Fahrzeuge einschließlich An- und Abfahrt,
Rüstarbeiten, Zubehör, Betriebsstoffe, Entleerung und
Reinigung, die erforderliche Fahrzeugbesatzung, die
Verkehrs- und Arbeitplatzsicherung sowie der Aufwand
für die Feststellung der Leistungen gemäß den
Vorbemerkungen.
02.0001 Regenwasserkanäle reinigen,
bis DN 300, Ablagerung bis 10
%
USt. [%]
16%
Menge
2.450,00
Einheit
m
Regenwasserkanäle bis DN 300 gemäß Vorbemerkungen
reinigen, Ablagerungen absaugen, vorentwässern, und
gemäß Vorbemerkungen Punkt 6.2 fachgerecht entsorgen.
Die Kosten für die Entsorgung des Räumguts trägt der
Auftragnehmer.
Die Ablagerungshöhe beträgt bis zu 10 % der
Querschnittshöhe.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
02.0002 Regenwasserkanäle reinigen,
DN 350 bis DN 600, Ablagerung
bis 10 %
USt. [%]
16%
Menge
510,00
Einheit
m
Regenwasserkanäle DN 350 bis DN 600 gemäß
Vorbemerkungen reinigen, Ablagerungen absaugen,
vorentwässern, und gemäß Vorbemerkungen Punkt 6.2
fachgerecht entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung
des Räumguts trägt der Auftragnehmer.
Die Ablagerungshöhe beträgt bis zu 10 % der
Querschnittshöhe.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
02.0003 Regenwasserkanäle reinigen,
DN 650 bis DN 900, Ablagerung
bis 10 %
USt. [%]
16%
Menge
100,00
Einheit
m
Regenwasserkanäle DN 650 bis DN 900 gemäß
Vorbemerkungen reinigen, Ablagerungen absaugen,
vorentwässern, und gemäß Vorbemerkungen Punkt 6.2
fachgerecht entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung
des Räumguts trägt der Auftragnehmer.
Die Ablagerungshöhe beträgt bis zu 10 % der
Querschnittshöhe.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
02.0004 Schächte reinigen USt. [%]
16%
Menge
60,00
Einheit
St
Schächte bis zu einer Tiefe von max. 2,00 m komplett
reinigen gemäß Vorbemerkungen, d. h. Schmutzfänger
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
70
ausleeren und Inhalt gemäß Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis Punkt 6.2 fachgerecht entsorgen.
Steigeisen, Schachtwände und Bermen reinigen,
fehlerhafte Antiklapperringe auswechseln; neue
Antiklapperringe werden bauseits gestellt. In die
Leistungspositionen einzurechnen sind die Kosten für
die Fahrzeuge einschließlich An- und Abfahrt,
Rüstarbeiten, Zubehör, Betriebsstoffe, Entleerung und
Reinigung, die erforderliche Fahrzeugbesatzung, die
Verkehrs- und Arbeitsplatzsicherung, der Aufwand für
das Absperren der Regenwasserkanäle während der
Reinigung (siehe Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis Punkt 2.5) sowie der Aufwand für
die Feststellung der Leistungen gemäß den
Vorbemerkungen. Die Kosten für die Entsorgung des
Räumguts trägt der Auftragnehmer.
02.0007 Gestellung eines
Hochdruckspül- und
Saugfahrzeugs mit
Wasserrückgewinnungseinr.
USt. [%]
16%
Menge
15,00
Einheit
h
Gestellung eines Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs mit
Wasserrückgewinnungseinri chtung.
Förderleistung der Hochdruckpumpe mind. 320 l/min. bei
einem Betriebsdruck von 150 bar an der Pumpe,
Vakuumanlage 1200 - 1500 m/h Luftdurchsatz,
Fassungsvermögen des Schlammkessels 10 m, Länge des
HD-Schlauchs mind. 120 m. In die Leistungspositionen
einzurechnen sind die Kosten für Fahrzeuge
einschließlich An- und Abfahrt, Rüstarbeiten, Zubehör,
Betriebsstofe, Entleerung und Reinigung, die
erforderliche Fahrzeugbesatzung, die Verkehrs- und
Arbeitsplatzsicherung, der Aufwand für das Absperren
der Kanäle während der Reinigung (siehe Vorbemerkungen
Abschnitt 2.5) sowie der Aufwand für die Feststellung
und Abnahme der Leistungen gemäß Vorbemerkungen.
Nur auf Anweisung des Auftraggebers. Die Vergütung
erfolgt nach Einsatzstunden. Unter Einsatzstunden
werden nur die Arbeitszeiten verstanden, in denen die
Reinigung der Kanäle erfolgt sowie die Zeiten für das
Umsetzen der Fahrzeuge von Schacht zu Schacht und die
dabei erforderlichen Rüstzeiten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
02.0008 Vergütung für Wartezeiten USt. [%]
16%
Menge
10,00
Einheit
h
Vergütung der Wartezeiten nach Vorbemerkungen Abschnitt
9 pauschal pro Stunde für die gesamte Reinigungskolonne
(Personal einschl. Fahrzeug). Vergütet werden nur
Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Die
Vergütung erfolgt nur bei Wartezeiten von über einer
Stunde Dauer und max. für die an diesem Tag noch
verbleibende Arbeitszeit.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
03 Titel 3: Kanal-TV-Inspektion EUR .........................
Hinweis
Vorbemerkungen zu allen Leistungspositionen:
In die Leistungspositionen einzurechnen sind die Kosten
71
für die Fahrzeuge einschließlich An- und Abfahrt,
Rüstarbeiten, Zubehör, Betriebsstoffe, Entleerung und
Reinigung, die erforderliche Fahrzeugbesatzung, die
Verkehrs- und Arbeitsplatzsicherung sowie der Aufwand
für die Feststellung und Abnahme der Leistung gemäß den
Vorbemerkungen.
Die Kanal-TV-Inspektion hat im Nachgang der
Kanalreinigung zu erfolgen. Die Maßnahme soll in
Teilabschnitten durchgeführt werden. Folgende
Ausrüstung der Untersuchungsfahrzeuge wird
vorgeschrieben:
-Die gesamte Inspektionseinheit muss gem. DWA-M 149-2,
ausgerüstet sein.
-Als Kamerasystem ist eine hochauflösende Farbkamera
einzusetzen. Der Blickwinkel der Kamera muss 90
rechtwinklig zur Rohrachse, und in diesem Blickwinkel
um 360 schwenkbar sein, um z. B. eine Rohrverbindung
komplett abfahren zu können.
-Die gesamte Inspektion ist auf einer externen
Festplatte aufzuzeichnen.
-Es muss die Möglichkeit bestehen, von besonders
gravierenden Schäden Farbfotos zu machen. Diese sollen
digital im JPG-Format und allen entsprechenden Angaben
zum Schaden, dem Schadensort usw. erstellt werden.
-Das Inspektionsfahrzeug muss telefonisch erreichbar
sein, um z. B. Schäden vor Ort mit dem AG zu sichten.
Hierzu muss auch eine komplette Dokumentation vor Ort
möglich sein.
Die gesamte Inspektion ist im Datenformat nach
ISYBAU-XML, Schadenskürzel gem. DWA, zu speichern.
Die Inspektionsergebnisse sind auf einer externen
Festplatte an den AG zu übergeben.
03.0001 Inspektion von Kanalleitungen
bis DN 200 USt. [%]
16%
Menge
20.050,00
Einheit
m
Inspektion von Kanalleitungen bis DN 200
Inspektion der gereinigten Schmutzwasserkanäle bis
DN 200. Die Inspektion hat im vorgeschriebenen
Datenformat gem. Vorbemerkungen zu erfolgen. Die
Dokumentation erfolgt gem. Vorbemerkungen und den
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen - Optische
Inspektion - auf einer externen Festplatte.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
03.0002 Inspektion von Kanalleitungen
DN 250 bis DN 300 USt. [%]
16%
Menge
2.450,00
Einheit
m
Inspektion von Kanalleitungen DN 250 bis DN 300
Inspektion der gereinigten Regenwasserkanäle DN 250 bis
DN 300. Die Inspektion hat im vorgeschriebenen
Datenformat gem. Vorbemerkungen zu erfolgen. Die
Dokumentation erfolgt gem. Vorbemerkungen und den
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen - Optische
Inspektion - auf einer externen Festplatte.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
03.0003 Inspektion von Kanalleitungen
bis DN 350 DN 600 USt. [%]
16%
Menge
510,00
Einheit
m
Inspektion von Kanalleitungen DN 350 bis DN 600
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
72
Inspektion der gereinigten Regenwasserkanäle DN 350 bis
DN 600. Die Inspektion hat im vorgeschriebenen
Datenformat gem. Vorbemerkungen zu erfolgen. Die
Dokumentation erfolgt gem. Vorbemerkungen und den
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen - Optische
Inspektion - auf einer externen Festplatte.
03.0004 Inspektion von Kanalleitungen
DN 650 bis DN 900 USt. [%]
16%
Menge
100,00
Einheit
m
Inspektion von Kanalleitungen DN 650 bis DN 900
Inspektion der gereinigten Regenwasserkanäle DN 650 bis
DN 900. Die Inspektion hat im vorgeschriebenen
Datenformat gem. Vorbemerkungen zu erfolgen. Die
Dokumentation erfolgt gem. Vorbemerkungen und den
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen - Optische
Inspektion - auf einer externen Festplatte.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
03.0005 Satellitenkamera USt. [%]
16%
Menge
100,00
Einheit
m
Inspektion der seitlichen Zuläufe mittels
Satellitenkamera, von Hauptkanal ab DN 200. Als
Satellietenkamera ist eine Dreh-Schwenkkopfkamera
einzusetzen, um ein lagerichtiges Bild der
Anschlussleitungen und ein Abschwenken der Muffen zu
ermöglichen. Das Einsetzen der Satellitenkamera in die
Anschlussleitung wird gesondert vergütet.
Der Endpunkt der Inspektion (Grundstücksgrenze,
Übergabeschacht etc.) ist über eine Ortung einzumessen,
der Punkt für eine spätere Vermessung durch
Markierungsfarbe bzw. Holzpflock zu kennzeichnen, sonst
wie vor.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
03.0006 Einsetzen der Satellitenkamera
in eine Anschlussleitung USt. [%]
16%
Menge
10,00
Einheit
St
Einsetzen der Satellitenkamera in eine
Anschlussleitung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03.0007 Einsatz einer Kanal-TV-Anlage USt. [%]
16%
Menge
5,00
Einheit
h
Einsatz einer Kanal-TV-Anlage, einschl. zwei Mann
Besatzung, einschl. aller Lohn- und Betriebskosten, für
stundenweisen Einsatz. Abrechnung erfolgt nach
tatsächlichen Einsatzstunden. Nur auf Anordnung durch
den AG.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
73
03.0008 Untersuchungsberichte (digital)
liefern USt. [%]
16%
Menge
495,00
Einheit
St
Untersuchungsberichte einschl. maßstäblicher
Haltungsgrafiken von den untersuchten Haltungen digital
(PDF-Dateien) liefern.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03.0009 Farbfotos (digital) liefern USt. [%]
16%
Menge
100,00
Einheit
St
Farbfotos von Feststellungen digital im JPG-Format
liefern.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03.0010 Dokumentation der optischen
Inspektion USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
psch
Aufstellen und Liefern einer haltungsweisen
Dokumentation der optischen Inspektion auf einer
externen Festplatte (geht in Besitz des AG über).
Untersuchungsberichte mit Inspektionsgrafik und den
Grundaten und Feststellung gemäß der Pos. zur optischen
Inspektion. Die Untersuchungsberichte sind nach Straßen
zu sortieren.
Die Abgabe erfolgt zusammen mit den Videoaufzeichnungen
und zugehörigen ISYBAU-Dateien, am Ende der gesamten
Inspektion.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 psch
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
74
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.08.2020
Verfahren: 2020/4 - Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
75
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.08.2020
Verfahren: 2020/4 - Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
76
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Leistungsverzeichnis.pdf 284,48 KB pdf
Dateianlage Übersichtslageplan_Helves iek.pdf 1,35 MB pdf
Dateianlage Übersichtslageplan_Stemme n.pdf 1,73 MB pdf
Dateianlage Übersichtslageplan_Vahlde .pdf 1,29 MB pdf
77
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/08/e54c8cf1-181f-41f1-b43c-a4494d55e2fb.html
Data Acquisition via: p8000000
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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