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Ausschreibung: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen - DE-Stuttgart
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Schienenfahrzeuge
Dokument Nr...: 361424-2020 (ID: 2020073109081580651)
Veröffentlicht: 31.07.2020
*
DE-Stuttgart: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
2020/S 147/2020 361424
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW)
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [6]volker.heepen@SFBW.info
Telefon: +49 71123991102
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.sfbw.info
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [9]norbert.kuhnle@nvbw.de
Telefon: +49 71123991105
Fax: +49 7112399123
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.nvbw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Beschaffung, Verpachtung und Instandhaltung von
Fahrzeugen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Elektro-Triebzügen zur langfristigen Sicherstellung ihrer
Verfügbarkeit während des Betriebes (LCC-Modell) zum Einsatz im E-Netz
Stuttgart-Bodensee u. weiterer Netze in Baden-Württemberg
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die SFBW beschafft neue elektrische Triebfahrzeuge in einer
Größenordnung von ungefähr 120-130 Fahrzeugen, die untereinander
vollständig kuppelbar sind, um diese Fahrzeuge
Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Erbringung von Verkehrsleistungen
zur Verfügung zu stellen. Dabei obliegt dem Hersteller nach derzeitigem
Stand für diese Fahrzeuge die Instandhaltung und Wartung, unabhängig
davon, ob diese Fahrzeuge in neuen Ausschreibungsnetzen oder in
Bestandsnetzen eingesetzt werden. Darüber hinaus bestehen Überlegungen,
für einen noch näher zu definierenden Zeitraum bauartgleiche Fahrzeuge
für weitere Netze und für die Verstärkung von Kapazitäten bei Bedarf
nachzubestellen (näheres wird in den Vergabeunterlagen für das
Verhandlungsverfahren geregelt). Abhängig von den weiteren Planungen
wird der zusätzliche Bedarf derzeit auf weitere 80 bis 100 Fahrzeuge
eingeschätzt.
Der Hersteller garantiert einen festgelegten Energieverbrauch für die
beschafften Fahrzeuge.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34620000 Schienenfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die SFBW beschafft neue Elektro-Triebzüge (inkl. Sonderwerkzeuge und
Ersatzbaugruppen), die untereinander vollständig kuppelbar sind und
alle Streckenanforderungen erfüllen können. Dabei obliegt dem
Hersteller nach derzeitigem Stand die Instandhaltung und Wartung. Die
Verantwortung für einen/mehrere Werkstattstandorte obliegt ebenfalls
dem Hersteller, wobei das Land Baden-Württemberg bei der Flächensuche
unterstützend tätig ist. Der Auftraggeber behält sich vor, hier noch
Anpassungen im Verhandlungsverfahren vorzunehmen. Der Hersteller
garantiert den Energieverbrauch der Fahrzeuge in festgelegten
Nachweisverfahren auf einem Testring und in einer Klimakammer.
Nähere Informationen zum Modell ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre
bzw. den Vergabeunterlagen.
Die Triebzüge sollen insbesondere den nachfolgend genannten
Grundanforderungen genügen, wobei sich der Auftraggeber ausdrücklich
vorbehält, einzelne Positionen im Laufe des Verfahrens anzupassen und
zu konkretisieren:
a) Eine erste Tranche von ungefähr rund 120-130 Fahrzeugen muss
rechtzeitig für die Inbetriebnahmen (IBN) der Netze/Linien des E-Netzes
Stuttgart Bodensee und zur IBN der Projekte Stuttgart 21 und
Digitaler Knoten Stuttgart zur Verfügung stehen. Für die Auslieferung
dieser ersten Tranche gelten nach derzeitigem Stand folgende zeitliche
Anforderungen:
1. 4 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge im Juni 2024,
2. bis zu 20 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge bis Ende des
3. Quartals 2024,
3. 70-80 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge im November
2025,
4. die restlichen für den Fahrgastbetrieb zugelassenen Fahrzeuge bis
Juni 2026.
b) Die Fahrzeuge müssen in Einfachtraktion eine Mindestkapazität von
380 Sitzplätzen erfüllen. Die maximale Fahrgastanzahl in Doppeltraktion
beträgt 1 757 Personen.
c) Das Fahrzeug darf in Doppeltraktion die Länge über Kupplung von 212
Metern (gemessen über der Mitte der Kupplungsplatten an den
Fahrzeugenden) nicht überschreiten. Dabei muss der Abstand von der
Mitte der Kupplungsplatten an den Fahrzeugenden bis zum Beginn der
ersten Tür mindestens 6 m betragen.
d) Die Fahrzeuge sollen grundsätzlich die Möglichkeit von selektiven
Türsteuerungen für jede einzelne Fahrzeugtür vorsehen, so dass auch an
kurzen Bahnsteigen (ca. 170 bis 190 Meter) ein sicherer Fahrgastwechsel
möglich ist.
e) Die Fahrzeuge müssen eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h
aufweisen und druckdicht sein. Die Anforderungen an die
Druckdichtigkeit/Aerodynamik sind im Fahrzeuglastenheft definiert. Die
lichte Weite der geöffneten Türen muss mindestens 1 400 mm betragen.
f) In Einfach- und Doppeltraktion muss mindestens eine
Anfahrbeschleunigung in Höhe von 1,2 m/s^2 gewährleistet werden
(Voraussetzungen: Haftreibungskoeffizient = 0,25, Fahrzeugzustand
betriebsbereit, keine Zuladung, ebene und gerade Strecke). Die
durchschnittliche Bremsverzögerung darf in Einfach- und Doppeltraktion
0,75 m/s^2 im Geschwindigkeitsbereich von 200 km/h bis 0 km/h und 0,9
m/s^2 im Geschwindigkeitsbereich von 160 km/h bis 0 km/h nicht
unterschreiten (Voraussetzungen: nur Betriebsbremse, d. h. elektrische
Bremse bis kurz vor Stillstand, Haftreibungskoeffizient = 0,20,
Fahrzeugzustand betriebsbereit, keine Zuladung, ebene und gerade
Strecke).
g) Alle Fahrzeuge müssen zwingend mit ETCS-Fahrzeuggeräten der Version
Baseline 3 Release 2 (SRS 3.6.0) und ATO GoA 2 ausgestattet sein.
Zusätzlich sind Anforderungen für die Themen Train Integrity Monitoring
(TIM), FRMCS-Upgradefähigkeit, Train Capability und OCORA einzuhalten.
Einzelheiten können der Projektbeschreibung entnommen werden.
h) Der Hersteller muss in der Lage sein, vsl. bis 2032 kontinuierlich
mit der ersten Fahrzeugtranche vollständig kompatible Fahrzeuge
nachzuliefern, die geeignet sind, in einem gemeinsamen Zugverband mit
den initial beschafften Fahrzeugen uneingeschränkt eingesetzt zu
werden.
i) Die Fahrzeuge müssen Einstiegshöhen an Bahnsteigen von 550 und 760
mm zumindest in einem Wagenkasten erfüllen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende
Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
durchgeführt worden sind;
keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz
(KorruptionsbG) NRW vorliegt;
keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der
Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des
Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch
Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit
bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer
Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft
beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt
die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher
Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem
Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum
Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge
Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses
Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall
nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n)
Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander
kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im
Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die
Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen
Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere
keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern
sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im
Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende
Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der
Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu
dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des
hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst
die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in
die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer
Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der
Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen
den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein
Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften
beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt
ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß
gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer
Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise
Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der
vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise
prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist.
Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die
Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der
Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV
nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen
und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und
wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu
erbringen;
Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und
Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die
Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen
Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind für die letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre
vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung
der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind
die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft
vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4. ihren Geschäftsbericht in
englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer
Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen
in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen
stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur
Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu
gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre
finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV
nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende
Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem
Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über die integrierte, über den Lebenszyklus
möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von
Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristige
Sicherstellung der Verfügbarkeit (Anzahl und Art) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines
Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz
genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen
lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu
vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet
ist,
b) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang
von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel
ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, auf Basis des bisherigen
Zeitplanes die erforderlichen Fahrzeuge zu entwickeln, herzustellen,
zuzulassen und auszuliefern,
c) Referenzen zu ETCS-Einbauten:
Vorlage einer Referenzliste für die letzten 5 Jahre über die
Beteiligung an der Ausrüstung von mindestens 100 elektrischen
Triebzügen für den Regional- und/oder Fernverkehr mit eigenen
ETCS-OBUs. Die Referenzliste muss zudem gesondert ausweisen, dass in
den letzten drei Jahren mindestens 20 elektrische Triebzüge mit eigenen
ETCS-OBUs auf der Grundlage der Spezifikation Baseline 3 (CCS TSI Annex
A Mandatory specifications - Set of Specification 2 oder 3) nach-
bzw. ausgerüstet und mit ETCS Baseline 3 in den kommerziellen Betrieb
genommen wurden. Konsortialprojekte können, unter Offenlegung des
eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls angegeben werden,
d) Referenz zu ATO-Einbauten:
Vorlage eines Nachweises, dass innerhalb der letzten drei Jahre
insgesamt 20 Vollbahnen mit eigener ATO GoA 2 ausgerüstet und in den
kommerziellen Betrieb in einem Mitgliedstaat der EU und/oder der
Schweiz und/oder Großbritannien genommen hat. Konsortialprojekte
können, unter Offenlegung des eigenen Leistungsanteils im Konsortium,
ebenfalls angegeben werden,
e) Nachweis der Anwendung eines Fertigungs- und
Qualitätssicherungssystems:
Der Bewerber soll nachweisen, dass er über ein branchenübliches
Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt.
Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
f) Referenz Stand alone PZB und/oder LZB:
Der Bewerber soll nachweisen, dass er in einem Projekt in den
vergangenen 5 Jahren einen Stand alone-Betrieb für die PZB und/oder
LZB unabhängig von der Funktionsfähigkeit des ETCS-Systems umgesetzt
hat.
g) Nachweis NoBo-Zertifikat:
Der Bewerber soll nachweisen, dass er ein Generisches NoBo-Zertifikat
ETCS L2, unterzeichnet vor dem Stichtag 1.5.2020 besitzt.
h) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen
stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur
Verfügung stehen stehen, indem sie beispielsweise entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
i) Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV
nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für
die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW)
abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem
verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4
durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen
Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der
Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen
während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im
Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die
eVergabe-Plattform [12]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
2. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen,
dass er auf dem in Ziffer I.3. genannten Vergabeportal alle
Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt,
ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Ebenfalls
werden auf der Vergabeplattform unter anderem aktuelle Entwurfsstände
der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) und der Vertragsdokumente
(Fahrzeuglieferungsvertrag, Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag,
Rahmenvertrag), soweit sie verfügbar sind, sowie ergänzende Unterlagen
zur Information zur Verfügung gestellt. Aus der Pflicht des
registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur
selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische
Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
3. Rückfragen können nur von Fahrzeugherstellern gestellt werden, die
gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie
niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der
Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014).
Der Fahrzeughersteller hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter
der Internetadresse [13]https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit
einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver
E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der
Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über die
Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne
Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
4. Teilnahmeanträge sind in elektronisch in Textform gem. § 126b BGB
über das Portal [14]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf
der Plattform [15]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
erforderlich.
5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das
Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder
schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche
Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene
Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das
Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den
Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des
Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der
Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben
einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte
Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen
beschränken.
9. Die Verantwortung für einen/mehrere Werkstattstandorte obliegt
ebenfalls dem Hersteller, wobei das Land Baden-Württemberg bei der
Flächensuche unterstützend tätig ist. An mehreren Standorten (unter
anderem Tübingen) stehen voraussichtlich auch geeignete Flächen zur
Verfügung, welche von DB Regio ggf. als Werkstattstandort
weiterentwickelt und allen Herstellern angeboten wird. Der Auftraggeber
behält sich vor, hier noch Anpassungen im Verhandlungsverfahren
vorzunehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
§§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass
ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind
nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter
den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach
Ziffer IV.2.2. beim Auftraggeber zu rügen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2020
References
6. mailto:volker.heepen@SFBW.info?subject=TED
7. http://www.sfbw.info/
8. https://www.subreport-elvis.de/E86262122
9. mailto:norbert.kuhnle@nvbw.de?subject=TED
10. https://www.nvbw.de/
11. https://www.subreport-elvis.de/E86262122
12. https://www.subreport-elvis.de/E86262122
13. https://subreport-elvis.de/anmeldung.html
14. https://www.subreport-elvis.de/E86262122
15. https://www.subreport-elvis.de/E86262122
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