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Ausschreibung: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen - DE-Stuttgart
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Schienenfahrzeuge
Dokument Nr...: 361424-2020 (ID: 2020073109081580651)
Veröffentlicht: 31.07.2020
*
  DE-Stuttgart: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
   2020/S 147/2020 361424
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW)
   Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
   Postleitzahl: 70182
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]volker.heepen@SFBW.info
   Telefon: +49 71123991102
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.sfbw.info
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
   Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
   Postleitzahl: 70182
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]norbert.kuhnle@nvbw.de
   Telefon: +49 71123991105
   Fax: +49 7112399123
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.nvbw.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Beschaffung, Verpachtung und Instandhaltung von
   Fahrzeugen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Elektro-Triebzügen zur langfristigen Sicherstellung ihrer
   Verfügbarkeit während des Betriebes (LCC-Modell) zum Einsatz im E-Netz
   Stuttgart-Bodensee u. weiterer Netze in Baden-Württemberg
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
   Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die SFBW beschafft neue elektrische Triebfahrzeuge in einer
   Größenordnung von ungefähr 120-130 Fahrzeugen, die untereinander
   vollständig kuppelbar sind, um diese Fahrzeuge
   Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Erbringung von Verkehrsleistungen
   zur Verfügung zu stellen. Dabei obliegt dem Hersteller nach derzeitigem
   Stand für diese Fahrzeuge die Instandhaltung und Wartung, unabhängig
   davon, ob diese Fahrzeuge in neuen Ausschreibungsnetzen oder in
   Bestandsnetzen eingesetzt werden. Darüber hinaus bestehen Überlegungen,
   für einen noch näher zu definierenden Zeitraum bauartgleiche Fahrzeuge
   für weitere Netze und für die Verstärkung von Kapazitäten bei Bedarf
   nachzubestellen (näheres wird in den Vergabeunterlagen für das
   Verhandlungsverfahren geregelt). Abhängig von den weiteren Planungen
   wird der zusätzliche Bedarf derzeit auf weitere 80 bis 100 Fahrzeuge
   eingeschätzt.
   Der Hersteller garantiert einen festgelegten Energieverbrauch für die
   beschafften Fahrzeuge.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34620000 Schienenfahrzeuge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die SFBW beschafft neue Elektro-Triebzüge (inkl. Sonderwerkzeuge und
   Ersatzbaugruppen), die untereinander vollständig kuppelbar sind und
   alle Streckenanforderungen erfüllen können. Dabei obliegt dem
   Hersteller nach derzeitigem Stand die Instandhaltung und Wartung. Die
   Verantwortung für einen/mehrere Werkstattstandorte obliegt ebenfalls
   dem Hersteller, wobei das Land Baden-Württemberg bei der Flächensuche
   unterstützend tätig ist. Der Auftraggeber behält sich vor, hier noch
   Anpassungen im Verhandlungsverfahren vorzunehmen. Der Hersteller
   garantiert den Energieverbrauch der Fahrzeuge in festgelegten
   Nachweisverfahren auf einem Testring und in einer Klimakammer.
   Nähere Informationen zum Modell ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre
   bzw. den Vergabeunterlagen.
   Die Triebzüge sollen insbesondere den nachfolgend genannten
   Grundanforderungen genügen, wobei sich der Auftraggeber ausdrücklich
   vorbehält, einzelne Positionen im Laufe des Verfahrens anzupassen und
   zu konkretisieren:
   a) Eine erste Tranche von ungefähr rund 120-130 Fahrzeugen muss
   rechtzeitig für die Inbetriebnahmen (IBN) der Netze/Linien des E-Netzes
   Stuttgart  Bodensee und zur IBN der Projekte Stuttgart 21 und
   Digitaler Knoten Stuttgart zur Verfügung stehen. Für die Auslieferung
   dieser ersten Tranche gelten nach derzeitigem Stand folgende zeitliche
   Anforderungen:
   1. 4 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge im Juni 2024,
   2. bis zu 20 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge bis Ende des
   3. Quartals 2024,
   3. 70-80 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge im November
   2025,
   4. die restlichen für den Fahrgastbetrieb zugelassenen Fahrzeuge bis
   Juni 2026.
   b) Die Fahrzeuge müssen in Einfachtraktion eine Mindestkapazität von
   380 Sitzplätzen erfüllen. Die maximale Fahrgastanzahl in Doppeltraktion
   beträgt 1 757 Personen.
   c) Das Fahrzeug darf in Doppeltraktion die Länge über Kupplung von 212
   Metern (gemessen über der Mitte der Kupplungsplatten an den
   Fahrzeugenden) nicht überschreiten. Dabei muss der Abstand von der
   Mitte der Kupplungsplatten an den Fahrzeugenden bis zum Beginn der
   ersten Tür mindestens 6 m betragen.
   d) Die Fahrzeuge sollen grundsätzlich die Möglichkeit von selektiven
   Türsteuerungen für jede einzelne Fahrzeugtür vorsehen, so dass auch an
   kurzen Bahnsteigen (ca. 170 bis 190 Meter) ein sicherer Fahrgastwechsel
   möglich ist.
   e) Die Fahrzeuge müssen eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h
   aufweisen und druckdicht sein. Die Anforderungen an die
   Druckdichtigkeit/Aerodynamik sind im Fahrzeuglastenheft definiert. Die
   lichte Weite der geöffneten Türen muss mindestens 1 400 mm betragen.
   f) In Einfach- und Doppeltraktion muss mindestens eine
   Anfahrbeschleunigung in Höhe von 1,2 m/s^2 gewährleistet werden
   (Voraussetzungen: Haftreibungskoeffizient  = 0,25, Fahrzeugzustand
   betriebsbereit, keine Zuladung, ebene und gerade Strecke). Die
   durchschnittliche Bremsverzögerung darf in Einfach- und Doppeltraktion
   0,75 m/s^2 im Geschwindigkeitsbereich von 200 km/h bis 0 km/h und 0,9
   m/s^2 im Geschwindigkeitsbereich von 160 km/h bis 0 km/h nicht
   unterschreiten (Voraussetzungen: nur Betriebsbremse, d. h. elektrische
   Bremse bis kurz vor Stillstand, Haftreibungskoeffizient  = 0,20,
   Fahrzeugzustand betriebsbereit, keine Zuladung, ebene und gerade
   Strecke).
   g) Alle Fahrzeuge müssen zwingend mit ETCS-Fahrzeuggeräten der Version
   Baseline 3 Release 2 (SRS 3.6.0) und ATO GoA 2 ausgestattet sein.
   Zusätzlich sind Anforderungen für die Themen Train Integrity Monitoring
   (TIM), FRMCS-Upgradefähigkeit, Train Capability und OCORA einzuhalten.
   Einzelheiten können der Projektbeschreibung entnommen werden.
   h) Der Hersteller muss in der Lage sein, vsl. bis 2032 kontinuierlich
   mit der ersten Fahrzeugtranche vollständig kompatible Fahrzeuge
   nachzuliefern, die geeignet sind, in einem gemeinsamen Zugverband mit
   den initial beschafften Fahrzeugen uneingeschränkt eingesetzt zu
   werden.
   i) Die Fahrzeuge müssen Einstiegshöhen an Bahnsteigen von 550 und 760
   mm zumindest in einem Wagenkasten erfüllen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende
   Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
   Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
    keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
   erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
   durchgeführt worden sind;
    keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz
   (KorruptionsbG) NRW vorliegt;
    keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der
   Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen.
   Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des
   Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch
   Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit
   bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer
   Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft
   beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt
   die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher
   Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem
   Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum
   Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge
   Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses
   Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall
   nachzuweisen.
   Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes
   beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n)
   Ansprechpartner(in) benennen.
   Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander
   kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im
   Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die
   Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen
   Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere
   keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
   Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern
   sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im
   Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende
   Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der
   Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu
   dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des
   hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst
   die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in
   die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
   Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer
   Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der
   Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen
   den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige
   Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein
   Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften
   beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt
   ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß
   gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige
   Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer
   Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise
   Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der
   vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise
   prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist.
   Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die
   Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der
   Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV
   nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen
   und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
    formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und
   wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu
   erbringen;
    Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und
   Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
   Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die
   Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
   ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen
   Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
   Diese Unterlagen sind für die letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre
   vorzulegen.
   Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung
   der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind
   die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft
   vorzulegen.
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4. ihren Geschäftsbericht in
   englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer
   Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen
   in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
   1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
   2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
   Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen
   stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur
   Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende
   Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
   Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu
   gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre
   finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV
   nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende
   Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem
   Mitglied):
   a) Vorlage von Referenzen über die integrierte, über den Lebenszyklus
   möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von
   Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristige
   Sicherstellung der Verfügbarkeit (Anzahl und Art) in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines
   Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz
   genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen
   lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu
   vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet
   ist,
   b) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang
   von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel
   ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, auf Basis des bisherigen
   Zeitplanes die erforderlichen Fahrzeuge zu entwickeln, herzustellen,
   zuzulassen und auszuliefern,
   c) Referenzen zu ETCS-Einbauten:
   Vorlage einer Referenzliste für die letzten 5 Jahre über die
   Beteiligung an der Ausrüstung von mindestens 100 elektrischen
   Triebzügen für den Regional- und/oder Fernverkehr mit eigenen
   ETCS-OBUs. Die Referenzliste muss zudem gesondert ausweisen, dass in
   den letzten drei Jahren mindestens 20 elektrische Triebzüge mit eigenen
   ETCS-OBUs auf der Grundlage der Spezifikation Baseline 3 (CCS TSI Annex
   A  Mandatory specifications - Set of Specification 2 oder 3) nach-
   bzw. ausgerüstet und mit ETCS Baseline 3 in den kommerziellen Betrieb
   genommen wurden. Konsortialprojekte können, unter Offenlegung des
   eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls angegeben werden,
   d) Referenz zu ATO-Einbauten:
   Vorlage eines Nachweises, dass innerhalb der letzten drei Jahre
   insgesamt 20 Vollbahnen mit eigener ATO GoA 2 ausgerüstet und in den
   kommerziellen Betrieb in einem Mitgliedstaat der EU und/oder der
   Schweiz und/oder Großbritannien genommen hat. Konsortialprojekte
   können, unter Offenlegung des eigenen Leistungsanteils im Konsortium,
   ebenfalls angegeben werden,
   e) Nachweis der Anwendung eines Fertigungs- und
   Qualitätssicherungssystems:
   Der Bewerber soll nachweisen, dass er über ein branchenübliches
   Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt.
   Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
   f) Referenz Stand alone PZB und/oder LZB:
   Der Bewerber soll nachweisen, dass er in einem Projekt in den
   vergangenen 5 Jahren einen Stand alone-Betrieb für die PZB und/oder
   LZB unabhängig von der Funktionsfähigkeit des ETCS-Systems umgesetzt
   hat.
   g) Nachweis NoBo-Zertifikat:
   Der Bewerber soll nachweisen, dass er ein Generisches NoBo-Zertifikat
   ETCS L2, unterzeichnet vor dem Stichtag 1.5.2020 besitzt.
   h) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen
   stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur
   Verfügung stehen stehen, indem sie beispielsweise entsprechende
   Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
   i) Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV
   nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
   bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für
   die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen
   Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1
   Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW)
   abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem
   verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4
   durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen
   Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der
   Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen
   während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im
   Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die
   eVergabe-Plattform [12]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
   2. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen,
   dass er auf dem in Ziffer I.3. genannten Vergabeportal alle
   Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich,
   uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt,
   ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Ebenfalls
   werden auf der Vergabeplattform unter anderem aktuelle Entwurfsstände
   der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) und der Vertragsdokumente
   (Fahrzeuglieferungsvertrag, Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag,
   Rahmenvertrag), soweit sie verfügbar sind, sowie ergänzende Unterlagen
   zur Information zur Verfügung gestellt. Aus der Pflicht des
   registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur
   selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische
   Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
   3. Rückfragen können nur von Fahrzeugherstellern gestellt werden, die
   gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie
   niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
   berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der
   Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014).
   Der Fahrzeughersteller hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter
   der Internetadresse [13]https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit
   einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver
   E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der
   Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über die
   Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne
   Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
   Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
   4. Teilnahmeanträge sind in elektronisch in Textform gem. § 126b BGB
   über das Portal [14]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
   einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf
   der Plattform [15]https://www.subreport-elvis.de/E86262122
   erforderlich.
   5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach
   Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das
   Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
   6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder
   schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
   8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche
   Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene
   Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das
   Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den
   Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des
   Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der
   Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben
   einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte
   Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen
   beschränken.
   9. Die Verantwortung für einen/mehrere Werkstattstandorte obliegt
   ebenfalls dem Hersteller, wobei das Land Baden-Württemberg bei der
   Flächensuche unterstützend tätig ist. An mehreren Standorten (unter
   anderem Tübingen) stehen voraussichtlich auch geeignete Flächen zur
   Verfügung, welche von DB Regio ggf. als Werkstattstandort
   weiterentwickelt und allen Herstellern angeboten wird. Der Auftraggeber
   behält sich vor, hier noch Anpassungen im Verhandlungsverfahren
   vorzunehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
   Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
   §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass
   ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens
   15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind
   nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter
   den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße,
   die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach
   Ziffer IV.2.2. beim Auftraggeber zu rügen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/07/2020
References
   6. mailto:volker.heepen@SFBW.info?subject=TED
   7. http://www.sfbw.info/
   8. https://www.subreport-elvis.de/E86262122
   9. mailto:norbert.kuhnle@nvbw.de?subject=TED
  10. https://www.nvbw.de/
  11. https://www.subreport-elvis.de/E86262122
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