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Ausschreibung: Wartungsvertrag für den Betrieb der Straßenbeleuchtung - DE-Weißenthurm
Straßenbeleuchtung
Wartung von Straßenbeleuchtungen
Dokument Nr...: 884367-2020 (ID: 2020073018585879734)
Veröffentlicht: 30.07.2020
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Wartungsvertrag für den Betrieb der Straßenbeleuchtung in den Ortsgemeinden Bassenheim, Urmitz, Kaltenengers, St.
Sebastian und der Rathausbeleuchtung der VG für die Jahre 2021 und 2022
Bekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach 3 Abs. 1 VOL/A
Wartungsvertrag für den Betrieb der Straßenbeleuchtung in den Ortsgemeinden, Bassenheim, Urmitz, Kaltenengers, St. Sebastian
und der Rathausbeleuchtung der VG für die Jahre 2021 und 2022
Auftraggeber: VG Weißenthurm
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Sowie die Ortsgemeinden Bassenheim, Urmitz, Kaltenengers und St. Sebastian
Art des Auftrages: Lieferleistung gemäß VOL/A
Ort der Ausführung: Die Ortsgemeinden Bassenheim, Urmitz, Kaltenengers, St. Sebastian und das Rathaus der Verbandsgemeinde
Weißenthurm
Art und Umfang der Leistung: Wartung der Betriebssteuerung und Leuchtmittel für ca. 1200 Leuchten pro Jahr.
Losweise Vergabe: Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten
Nein
Lieferzeitraum: 01.01.2021 31.12.2022
Nebenangebote: zugelassen (siehe Vergabeunterlagen)
nicht zugelassen
Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
Stabsstelle Zentrale Vergabe
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
E-Mail: vergabestelle@vgwthurm.de
Anforderung: Die Unterlagen können per E-Mail oder schriftlich bei der genannten Vergabestelle angefordert werden.
Gebühr: Eine Schutzgebühr für den Bezug der Vergabeunterlagen wird nicht erhoben.
Ablauf der Angebotsfrist: 18.08.2020, 11:30 Uhr.
Sprache: Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Form der Angebotsabgabe: Angebote können abgegeben werden
schriftlich (Post oder persönlich) und im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur (über Vergabeplattform)
elektronisch mit qualifizierter Signatur
(über die Vergabeplattform)
elektronisch in Textform
(über die Vergabeplattform)
Eröffnungstermin und ort: 18.08.2020, 11:30 Uhr.
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Stabsstelle Zentrale Vergabe
Nebengebäude Außenstelle
Raum 6 Basisgeschoss
Kärlicher Straße 6
56575 Weißenthurm
Bindefrist: bis 06.11.2020.
Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen.
Werkstätten für behinderte Menschen,
Blindenwerkstätten und Intergrationsprojekten i.S.d.
132 SGB IX (= Bevorzugte Einrichtungen).
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten
Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso
wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten
wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten
Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der
Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten
Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt,
wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten
Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls
das Angebot von einer Bietergemeinschaft
abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt,
den die Bevorzugten Einrichtungen an dem
Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben.
Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der
angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe
anzugeben. Der Nachweis der
Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot
zu führen.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der
vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst
wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem
Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das
Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der
beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der
Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit
dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser
Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der
gleichwertigen Angebote von einem ausländischen
Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen mit
Frauenfördermaßnahmen
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der
vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst
wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem
Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum
Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den
mitbietenden Unternehmen einen höheren
Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung
von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der
Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch
Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen.
Eine Anwendung dieser Regelung ist
ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen
Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben
wurde.
Nachweise, mit dem Angebot
vorzulegen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen
zur Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen
bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die
engere Wahl kommen, die entsprechenden
Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist
den Vergabeunterlagen beigefügt.
Gegebenenfalls mit dem Angebot vorzulegende
Sonstige Nachweise sind in der Angebotsaufforderung
unter Ziffer 3.1 und 3.2 aufgeführt.
Nachweise, auf gesondertes
Verlangen vorzulegen: Gegebenenfalls auf gesondertes Verlangen vorzulegende
Nachweise sind in der Angebotsaufforderung
unter Buchstabe D, Ziffer 3.2 zu entnehmen.
Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen.
Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen.
Weißenthurm, 21.07.2020
Stabsstelle Zentrale Vergabe
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Verbandsgemeindeverwaltung-Weissenthurm/2020/07/3499344.html
Data Acquisition via: p8000000
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