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Ausschreibung: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - DE-Engen
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Dokument Nr...: 360445-2020 (ID: 2020073009155279361)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
DE-Engen: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2020/S 146/2020 360445
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Engen
Postanschrift: Hauptstraße 11
Ort: Engen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Axel Pecher
E-Mail: [6]apecher@engen.de
Telefon: +49 7733 / 502-251
Fax: +49 7733 / 502-281
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.engen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verpachtung einer passiven Infrastruktur auf Gemarkung der Stadt Engen
zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung als FTTB-Netz im Wege
der Dienstleistungskonzession
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Engen beabsichtigt, die kommunalen Höchgeschwindigkeitsnetze
nebst Backbonenetz zu vergeben. Näheres siehe Ziffer II.2.4) unten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 100 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:
Stadt Engen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Eine Analyse der Versorgungssituation im Gebiet der Stadt Engen hat
ergeben, dass in den beiden Gewerbegebieten der Kernstadt Engen und in
den Stadtteilen Welschingen, Anselfingen, Neuhausen, Zimmerholz,
Stetten und Bargen besteht in weiten Teilen eine gute
Breitbandversorgung sowie in den dort vorhandenen Schulstandorten und
der Schule Welschingen eine Unterversorgung besteht.
Für die Stadt Engen ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen
Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge,
Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung
hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken
spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende
Rolle.
Aus diesem Grund hat die Stadt Engen beschlossen, die
Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Stadtgebiets
im Jahr 2020 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete (Backbone- und
Zuleitungsnetz) sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit
schlecht versorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie
hergestellt. Diese neu geschaffene passive Glasfaserinfrastruktur wird
einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung
der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen
Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen.
Darüber hinaus werden zu einem späteren Zeitpunkt errichtete
innerörtliche Verteilnetze in den derzeit gut versorgten Bereichen der
Stadt Engen nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben und
werden Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Langfristig soll im
gesamten Stadtgebiet der Stadt Engen eine flächendeckende
FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe entstehen.
Der Betrieb der neu geschaffenen Infrastruktur der Stadt Engen
(Backbone- und Zuleitungsnetz sowie innerörtliche Verteilnetze) wird
nunmehr von der Stadt als Dienstleistungskonzession gegen ein
Netzentgelt ausgeschrieben.
Wesentliche Pflichten des zukünftigen Netzbetreibers sind hierbei:
Netzbetrieb des Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze
der Stadt;
Ggf. Netzbetrieb bei zukünftigen Erweiterungen;
Wartung, Instandhaltung und Entstörung;
Erbringung von Mehrfachdiensten für die Endkunden;
Gewährung eines Open Access für weitere Betreiber.
Die Vorgaben der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Bekanntmachung
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.
Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitete
Version vom 28.11.2019 einschließlich des Sonderaufrufs für Schulen und
Krankenhäuser (gem. Ziff. 5.5. der Bundesförderrichtlinie),
Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV
Breitbandförderung) vom 1.8.2015 durch die Verwaltungsvorschrift des
Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom
30.01.2019 sowie die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur
Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land
Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019
sind zu beachten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Pacht 50 P.
* Kriterium: Endabnehmerpreis 35 P.
* Kriterium: Verkürzung der Inbetriebnahme 15 P.
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 144
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Konzession wird als Dienstleistungskonzession im
Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem öffentlichen Teilnahmewettberb
vergeben. Zum Verhandlungsverfahren werden max. 5 Bewerber zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 014-029583
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Verpachtung einer passiven Infrastruktur auf Gemarkung der Stadt Engen
zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung als FTTB-Netz im Wege
der Dienstleistungskonzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Stadtwerke Engen & TeleData
GmbH
Postanschrift: Eugen-Schädler-Straße 3
Ort: Engen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78234
Land: Deutschland
E-Mail: [9]info@stadtwerke-engen.de
Telefon: +49 7733/94800
Fax: +49 7733/948020
Internet-Adresse: [10]www.stadtwerke-engen.de
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: TeleData GmbH
Postanschrift: Kornblumenstraße 7
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
E-Mail: [11]info@teledata.de
Telefon: +49 7541 / 5007-0
Fax: +49 7541 / 5007-110
Internet-Adresse: [12]www.teledata.de
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 1 100 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB können Bieter die Unwirksamkeit des
öffentlichen Auftrags bis 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen
Union geltend machen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2020
References
6. mailto:apecher@engen.de?subject=TED
7. https://www.engen.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:029583-2020:TEXT:DE:HTML
9. mailto:info@stadtwerke-engen.de?subject=TED
10. http://www.stadtwerke-engen.de/
11. mailto:info@teledata.de?subject=TED
12. http://www.teledata.de/
13. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
14. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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