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Ausschreibung: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - DE-Engen
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Dokument Nr...: 360445-2020 (ID: 2020073009155279361)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
  DE-Engen: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
   2020/S 146/2020 360445
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Engen
   Postanschrift: Hauptstraße 11
   Ort: Engen
   NUTS-Code: DE138 Konstanz
   Postleitzahl: 78234
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Axel Pecher
   E-Mail: [6]apecher@engen.de
   Telefon: +49 7733 / 502-251
   Fax: +49 7733 / 502-281
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.engen.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung einer passiven Infrastruktur auf Gemarkung der Stadt Engen
   zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung als FTTB-Netz im Wege
   der Dienstleistungskonzession
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Engen beabsichtigt, die kommunalen Höchgeschwindigkeitsnetze
   nebst Backbonenetz zu vergeben. Näheres siehe Ziffer II.2.4) unten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 100 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE138 Konstanz
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Engen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Eine Analyse der Versorgungssituation im Gebiet der Stadt Engen hat
   ergeben, dass in den beiden Gewerbegebieten der Kernstadt Engen und in
   den Stadtteilen Welschingen, Anselfingen, Neuhausen, Zimmerholz,
   Stetten und Bargen besteht in weiten Teilen eine gute
   Breitbandversorgung sowie in den dort vorhandenen Schulstandorten und
   der Schule Welschingen eine Unterversorgung besteht.
   Für die Stadt Engen ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
   der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen
   Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge,
   Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung
   hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken
   spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende
   Rolle.
   Aus diesem Grund hat die Stadt Engen beschlossen, die
   Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Stadtgebiets
   im Jahr 2020 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
   Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete (Backbone- und
   Zuleitungsnetz) sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit
   schlecht versorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie
   hergestellt. Diese neu geschaffene passive Glasfaserinfrastruktur wird
   einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung
   der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen
   Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen.
   Darüber hinaus werden zu einem späteren Zeitpunkt errichtete
   innerörtliche Verteilnetze in den derzeit gut versorgten Bereichen der
   Stadt Engen nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben und
   werden Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Langfristig soll im
   gesamten Stadtgebiet der Stadt Engen eine flächendeckende
   FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe entstehen.
   Der Betrieb der neu geschaffenen Infrastruktur der Stadt Engen
   (Backbone- und Zuleitungsnetz sowie innerörtliche Verteilnetze) wird
   nunmehr von der Stadt als Dienstleistungskonzession gegen ein
   Netzentgelt ausgeschrieben.
   Wesentliche Pflichten des zukünftigen Netzbetreibers sind hierbei:
    Netzbetrieb des Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze
   der Stadt;
    Ggf. Netzbetrieb bei zukünftigen Erweiterungen;
    Wartung, Instandhaltung und Entstörung;
    Erbringung von Mehrfachdiensten für die Endkunden;
    Gewährung eines Open Access für weitere Betreiber.
   Die Vorgaben der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland  Bekanntmachung
   des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.
   Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitete
   Version vom 28.11.2019 einschließlich des Sonderaufrufs für Schulen und
   Krankenhäuser (gem. Ziff. 5.5. der Bundesförderrichtlinie),
   Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
   Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV
   Breitbandförderung) vom 1.8.2015 durch die Verwaltungsvorschrift des
   Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom
   30.01.2019 sowie die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur
   Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land
   Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019
   sind zu beachten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Pacht 50 P.
     * Kriterium: Endabnehmerpreis 35 P.
     * Kriterium: Verkürzung der Inbetriebnahme 15 P.
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 144
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Konzession wird als Dienstleistungskonzession im
   Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem öffentlichen Teilnahmewettberb
   vergeben. Zum Verhandlungsverfahren werden max. 5 Bewerber zugelassen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 014-029583
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung einer passiven Infrastruktur auf Gemarkung der Stadt Engen
   zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung als FTTB-Netz im Wege
   der Dienstleistungskonzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   22/07/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Stadtwerke Engen & TeleData
   GmbH
   Postanschrift: Eugen-Schädler-Straße 3
   Ort: Engen
   NUTS-Code: DE138 Konstanz
   Postleitzahl: 78234
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]info@stadtwerke-engen.de
   Telefon: +49 7733/94800
   Fax: +49 7733/948020
   Internet-Adresse: [10]www.stadtwerke-engen.de
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: TeleData GmbH
   Postanschrift: Kornblumenstraße 7
   Ort: Friedrichshafen
   NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
   Postleitzahl: 88046
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]info@teledata.de
   Telefon: +49 7541 / 5007-0
   Fax: +49 7541 / 5007-110
   Internet-Adresse: [12]www.teledata.de
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 1 100 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB können Bieter die Unwirksamkeit des
   öffentlichen Auftrags bis 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen
   Union geltend machen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/07/2020
References
   6. mailto:apecher@engen.de?subject=TED
   7. https://www.engen.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:029583-2020:TEXT:DE:HTML
   9. mailto:info@stadtwerke-engen.de?subject=TED
  10. http://www.stadtwerke-engen.de/
  11. mailto:info@teledata.de?subject=TED
  12. http://www.teledata.de/
  13. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  14. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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