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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 360334-2020 (ID: 2020073009153079302)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2020/S 146/2020 360334
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, vertreten
durch die NL Emden
Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niederlassung Emden
E-Mail: [6]hhollander@nports.de
Telefon: +49 4921897-335
Fax: +49 4921897-137
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nports.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.niedersachsenports.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DKNV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DKNV
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
07-20 Vg. Konzession Kaianlagen Seehafen Emden
Referenznummer der Bekanntmachung: 07-20 VHV Konzession Südkai
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: NPorts) ist die größte
Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen
und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher
bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts
stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt
Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen
Weisung und Disposition an (Gestellung").
NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt
Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden
Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll
jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine
Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum
verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben
werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Emden 26725 Emden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der von NPorts betriebene Seehafen Emden ist ein moderner
multifunktionaler Nordseehafen und liegt am Nordufer der Ems ca. 38
Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Der Südkai ist
eine öffentliche, multifunktionale Kaianlage im südlichen Bereich des
Neuen Binnenhafens in Emden.
Die Wassertiefe am Südkai beträgt bis zu maximal 11,90 m. NPorts
übernimmt keinerlei Haftung und Garantie für die zuvor angegebene
Wassertiefe. Der Seehafen Emden wird durch die Bundesstraßen 210 und
die BAB A 31 (6,2 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz
angebunden.
NPorts übersendet als Anlage 1 eine kurze Infobroschüre für den Hafen
Emden, welcher die wesentlichen Eigenschaften des Hafens (Anbindung,
Hafenbahn, Kaianlage und vorhandene Umschlagbetriebe) entnommen werden
können.
NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher
bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts
stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt
Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen
Weisung und Disposition an (Gestellung"). In diesem Zusammenhang wird
dem Nutzer die Ausübung der mit der bundesimmissionsschutzrechtlichen
Genehmigung in der jeweils gültigen Fassung verbundenen Rechte zum
Umschlag von genehmigten Umschlaggütern unter Beachtung der darin
enthaltenen Auflagen erlaubt. Der Umschlag wird durch private
Umschlagunternehmen unter Inanspruchnahme dieser von NPorts entgeltlich
zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst durch-geführt.
NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt
Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden
Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll
jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine
Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum
verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben
werden. Gleichzeitig mit der Konzession soll der Konzessionär im Rahmen
eines Kaufvertrages das Eigentum an dem sich auf dem Südkai
befindlichen Hafenmobilkran erwerben, der derzeit im Eigentum von
NPorts steht.
NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der
Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten
Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern
darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach
pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle
daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
NPorts ist weiterhin bereit, über die (teilweise) exklusive
Zurverfügungstellung einer direkt an die Kaifläche zum Umschlag
angrenzenden Lagerfläche zu verhandeln.
Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von
Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für
interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein
dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt
werden.
Der von der Konzession zur diskriminierungsfreien Nutzung überlassene
Gestattungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Rechte und
Pflichten, unter denen die Konzession gewährt wird, ergeben sich aus
dem mit NPorts zu verhandelnden Konzessionsver-trag.
Der Verkauf des Krans erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten
Kaufvertrages. Es wird eine Anlage /Maschine mit Zubehör verkauft. Ein
Übergang von Bedienpersonal oder Wartungsteams ist nicht von NPorts
gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage kann aber ein
Teilbetriebsübergang gem. § 613 a BGB bezüglich der im Bereich des
Kranbetriebes eingesetzten Arbeitskräfte von NPorts nicht
ausgeschlossen werden. Der Konzessionär muss daher gegebenenfalls auch
Personal von NPorts übernehmen, sofern diese Beschäftigten von den
ihnen ggf. zustehenden gesetzlichen Pflichten Gebrauch machen. NPorts
wird jedoch versuchen, die Beschäftigten zu überzeugen, bei NPorts zu
verbleiben. Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs
gem. § 613 a BGB werden die Parteien einen entsprechenden Annex zum
Konzessionsvertrag verhandeln.
Die von der Konzession betroffenen Flächen verbleiben im Eigentum von
NPorts und werden im Rahmen des Konzessionsvertrages als
Gestattungsfläche zur Verfügung gestellt. Von der Gestattungsfläche
ausgenommen sind die Kaje, die Hafenbahneinrichtungen und die
ausgewiesenen Liegeplätze.
Im Seehafen Emden, auch in unmittelbarer Nähe des Südkais, sind bereits
mehrere Unternehmen angesiedelt, welche bislang regelmäßigen Umschlag
über den Südkai generieren. Es bestehen vertragliche Abreden zur
Nutzung des Hafenmobilkrans von NPorts. Es wird klargestellt, dass die
diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die
Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen
zu den Hauptleistungspflichten des Konzessionärs zählt. Hieraus ergeben
sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für den Konzessionär,
lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere Informationen werden im
Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Konzession kann ggfs. in eine Grundlaufzeit und
Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch bei
einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren nach § 3 KonzVgV und hängt von
verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebenen
Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
NPorts behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden
Bieter auf 3 zu beschränken. NPorts kann dies anhand einer Bewertung
der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten
Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte
sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes;
Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den
Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Betriebszeiträume) und
Aktualität der Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Jeder Bieter hat u. a. den als Anlage 3 beigefügten Teilnahmeantrag
(Formblatt A Teilnahmeantrag Bieter) ausgefüllt an NPorts
elektronisch zu übersenden. Bietergemeinschaften haben stattdessen das
als Anlage 4 beigefügte Formblatt B Teilnahmeantrag
Bietergemeinschaft einzureichen. Nach Eingang des Teilnahmeantrages
wird NPorts jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters
anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien vornehmen.
Unter Verwendung des Formblatt A bzw. des Formblatt B haben die Bieter
folgende Erklärungen abzugeben:
a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Handelsregister.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung des Formblatt A
bzw. des Formblatt B einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am
Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht
oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen,
welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der
Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits
Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der
Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise
wird NPorts ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von NPorts zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft; alter-nativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von NPorts ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten.
2. Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen
z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine
Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von NPorts sind einzureichen:
3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
4. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
5. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. NPorts behält sich vor,
im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
NPorts weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung des Formblatt A bzw. Formblatt B einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit) kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von
NPorts (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
1. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen
durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit dem Betrieb
vergleichbarer Terminals und Umschlaganlagen/Krane durch Einreichung
von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar in diesem
Sinne sind Umschlageinrichtungen für Massengut- und Stückgüter in
Seehäfen für den Kundenkreis See-schiff, Binnenschiff, Bahn und LKW mit
einem jährlichen Umschlagvolumen von mind. 50 000 Tonnen. Es wird
klargestellt, dass auch der Betrieb im eigenen Eigentum befindlicher
Anlagen als Referenz akzeptiert wird.
2. Projektbeschreibung (mind. 15 DIN A4-Seiten), die mind. folgende
Elemente enthält
Darstellung des Unternehmens (Organisationsstruktur) samt
Kerngeschäft;
nachvollziehbare Darstellung der beabsichtigten Ladungsströme;
Schnittstellen zu Dritten;
Einbindung des Betriebes in das bestehende Hafenkonzept;
Nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen
(wasserseitig und bahnseitig);
Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. NPorts behält sich vor,
im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
NPorts weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung des Formblatt A bzw. Formblatt B einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit) kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von
NPorts (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung.
Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
(vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
(Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der
Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten
Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern
darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach
pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle
daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
NPorts ist weiterhin bereit, über die (teilweise) exklusive
Zurverfügungstellung einer direkt an die Kaifläche zum Umschlag
angrenzenden Lagerfläche zu verhandeln.
Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von
Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für
interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein
dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt
werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten,
Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen
geltendes Recht, so hat er NPorts unverzüglich schriftlich darauf
hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von NPorts zur
Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die erforderliche
Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
gestellt.
4. NPorts wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung
einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
Ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gewährt.
6. NPorts und dessen Kontrollgremium werden die Zuschlagsfähigkeit der
Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem
anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben ggf. der
im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien
ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
Grundstücksvertrages haben.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
sind vertraulich sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an
Dritte mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater ist
nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater
ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder
Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen
das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. NPorts weist darauf hin,
dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall
enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von NPorts zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und
im Anschluss an dieses zum Zwecke er Auftragsausführung bzw. Erfüllung
der NPorts obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die
Bieter garantieren, dass nur solche Daten an NPorts übersandt werden,
zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind;
9. Der Konzessionsvertrag ist als Konzession i. S. d.
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren
richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende
Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht,
wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet.
NPorts stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderlich)
Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die
Ausgestaltung des Verfahren ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DKNV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2020
References
6. mailto:hhollander@nports.de?subject=TED
7. http://www.nports.de/
8. http://www.niedersachsenports.de/
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DKNV/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DKNV
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
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