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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 360334-2020 (ID: 2020073009153079302)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
  DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   2020/S 146/2020 360334
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, vertreten
   durch die NL Emden
   Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
   Ort: Oldenburg
   NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 26122
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Niederlassung Emden
   E-Mail: [6]hhollander@nports.de
   Telefon: +49 4921897-335
   Fax: +49 4921897-137
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nports.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.niedersachsenports.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DKNV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DKNV
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   07-20 Vg. Konzession Kaianlagen Seehafen Emden
   Referenznummer der Bekanntmachung: 07-20 VHV Konzession Südkai
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: NPorts) ist die größte
   Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen
   und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher
   bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts
   stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt
   Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen
   Weisung und Disposition an (Gestellung").
   NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt
   Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden
   Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll
   jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
   Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine
   Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum
   verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben
   werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Emden 26725 Emden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der von NPorts betriebene Seehafen Emden ist ein moderner
   multifunktionaler Nordseehafen und liegt am Nordufer der Ems ca. 38
   Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Der Südkai ist
   eine öffentliche, multifunktionale Kaianlage im südlichen Bereich des
   Neuen Binnenhafens in Emden.
   Die Wassertiefe am Südkai beträgt bis zu maximal 11,90 m. NPorts
   übernimmt keinerlei Haftung und Garantie für die zuvor angegebene
   Wassertiefe. Der Seehafen Emden wird durch die Bundesstraßen 210 und
   die BAB A 31 (6,2 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz
   angebunden.
   NPorts übersendet als Anlage 1 eine kurze Infobroschüre für den Hafen
   Emden, welcher die wesentlichen Eigenschaften des Hafens (Anbindung,
   Hafenbahn, Kaianlage und vorhandene Umschlagbetriebe) entnommen werden
   können.
   NPorts führt selbst im Seehafen Emden keinen Umschlag durch. Bisher
   bietet NPorts den Nutzern die Vermietung von im Eigentum von NPorts
   stehendem Umschlaggerät samt bei NPorts vorhandenem Zubehör samt
   Bedienpersonal an den Nutzer zur Durchführung von Arbeiten nach dessen
   Weisung und Disposition an (Gestellung"). In diesem Zusammenhang wird
   dem Nutzer die Ausübung der mit der bundesimmissionsschutzrechtlichen
   Genehmigung in der jeweils gültigen Fassung verbundenen Rechte zum
   Umschlag von genehmigten Umschlaggütern unter Beachtung der darin
   enthaltenen Auflagen erlaubt. Der Umschlag wird durch private
   Umschlagunternehmen unter Inanspruchnahme dieser von NPorts entgeltlich
   zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst durch-geführt.
   NPorts möchte diese Gestellung (Umschlaggeräte-Vermietung samt
   Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden
   Umschlaggeräte als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll
   jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden.
   Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine
   Konzession zur verpflichtenden Nutzung des Südkais und zum
   verpflichtenden Betrieb des wasser- und bahnseitigen Umschlags vergeben
   werden. Gleichzeitig mit der Konzession soll der Konzessionär im Rahmen
   eines Kaufvertrages das Eigentum an dem sich auf dem Südkai
   befindlichen Hafenmobilkran erwerben, der derzeit im Eigentum von
   NPorts steht.
   NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der
   Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten
   Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern
   darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach
   pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle
   daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
   NPorts ist weiterhin bereit, über die (teilweise) exklusive
   Zurverfügungstellung einer direkt an die Kaifläche zum Umschlag
   angrenzenden Lagerfläche zu verhandeln.
   Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von
   Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für
   interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein
   dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt
   werden.
   Der von der Konzession zur diskriminierungsfreien Nutzung überlassene
   Gestattungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Rechte und
   Pflichten, unter denen die Konzession gewährt wird, ergeben sich aus
   dem mit NPorts zu verhandelnden Konzessionsver-trag.
   Der Verkauf des Krans erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten
   Kaufvertrages. Es wird eine Anlage /Maschine mit Zubehör verkauft. Ein
   Übergang von Bedienpersonal oder Wartungsteams ist nicht von NPorts
   gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage kann aber ein
   Teilbetriebsübergang gem. § 613 a BGB bezüglich der im Bereich des
   Kranbetriebes eingesetzten Arbeitskräfte von NPorts nicht
   ausgeschlossen werden. Der Konzessionär muss daher gegebenenfalls auch
   Personal von NPorts übernehmen, sofern diese Beschäftigten von den
   ihnen ggf. zustehenden gesetzlichen Pflichten Gebrauch machen. NPorts
   wird jedoch versuchen, die Beschäftigten zu überzeugen, bei NPorts zu
   verbleiben. Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs
   gem. § 613 a BGB werden die Parteien einen entsprechenden Annex zum
   Konzessionsvertrag verhandeln.
   Die von der Konzession betroffenen Flächen verbleiben im Eigentum von
   NPorts und werden im Rahmen des Konzessionsvertrages als
   Gestattungsfläche zur Verfügung gestellt. Von der Gestattungsfläche
   ausgenommen sind die Kaje, die Hafenbahneinrichtungen und die
   ausgewiesenen Liegeplätze.
   Im Seehafen Emden, auch in unmittelbarer Nähe des Südkais, sind bereits
   mehrere Unternehmen angesiedelt, welche bislang regelmäßigen Umschlag
   über den Südkai generieren. Es bestehen vertragliche Abreden zur
   Nutzung des Hafenmobilkrans von NPorts. Es wird klargestellt, dass die
   diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die
   Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen
   zu den Hauptleistungspflichten des Konzessionärs zählt. Hieraus ergeben
   sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für den Konzessionär,
   lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere Informationen werden im
   Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit der Konzession kann ggfs. in eine Grundlaufzeit und
   Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch bei
   einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren nach § 3 KonzVgV und hängt von
   verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebenen
   Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   NPorts behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden
   Bieter auf 3 zu beschränken. NPorts kann dies anhand einer Bewertung
   der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten
   Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte
   sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
    Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes;
    Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den
   Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen
   Betriebszeiträume) und
    Aktualität der Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
   Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   einzureichen.
   Jeder Bieter hat u. a. den als Anlage 3 beigefügten Teilnahmeantrag
   (Formblatt A  Teilnahmeantrag Bieter) ausgefüllt an NPorts
   elektronisch zu übersenden. Bietergemeinschaften haben stattdessen das
   als Anlage 4 beigefügte Formblatt B  Teilnahmeantrag
   Bietergemeinschaft einzureichen. Nach Eingang des Teilnahmeantrages
   wird NPorts jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters
   anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien vornehmen.
   Unter Verwendung des Formblatt A bzw. des Formblatt B haben die Bieter
   folgende Erklärungen abzugeben:
   a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der
   Eintragung in einem Handelsregister.
   Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung des Formblatt A
   bzw. des Formblatt B einzureichen:
   1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
   38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
   Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am
   Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht
   oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen,
   welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der
   Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits
   Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der
   Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise
   wird NPorts ggf. anfordern.
   2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
   sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
   der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
   sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
   (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
   erscheint.
   3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
   (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
   Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
   Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
   (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
   dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
   Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
   mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
   stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
   Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
   gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
   4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
   Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
   Zustimmung von NPorts zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
   5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft; alter-nativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
   beifügen.
   Auf gesondertes Verlangen von NPorts ist einzureichen:
   Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
   der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
   sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
   1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   2. Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen
   z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine
   Mindestanforderung darstellt.
   Auf gesondertes Verlangen von NPorts sind einzureichen:
   3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
   vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
   betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
   die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
   4. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   5. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
   sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. NPorts behält sich vor,
   im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
   NPorts weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
   Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
   akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
   Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
   Verwendung des Formblatt A bzw. Formblatt B einzureichen.
   Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
   Leistungsfähigkeit) kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
   Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von
   NPorts (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
   mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
   verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
   1. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen
   durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit dem Betrieb
   vergleichbarer Terminals und Umschlaganlagen/Krane durch Einreichung
   von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar in diesem
   Sinne sind Umschlageinrichtungen für Massengut- und Stückgüter in
   Seehäfen für den Kundenkreis See-schiff, Binnenschiff, Bahn und LKW mit
   einem jährlichen Umschlagvolumen von mind. 50 000 Tonnen. Es wird
   klargestellt, dass auch der Betrieb im eigenen Eigentum befindlicher
   Anlagen als Referenz akzeptiert wird.
   2. Projektbeschreibung (mind. 15 DIN A4-Seiten), die mind. folgende
   Elemente enthält
    Darstellung des Unternehmens (Organisationsstruktur) samt
   Kerngeschäft;
    nachvollziehbare Darstellung der beabsichtigten Ladungsströme;
    Schnittstellen zu Dritten;
    Einbindung des Betriebes in das bestehende Hafenkonzept;
    Nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen
   (wasserseitig und bahnseitig);
    Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. NPorts behält sich vor,
   im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
   NPorts weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
   Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
   akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
   Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
   Verwendung des Formblatt A bzw. Formblatt B einzureichen.
   Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
   Leistungsfähigkeit) kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
   Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von
   NPorts (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung.
   Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur
   Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
   Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
   (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
   Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
   gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
   Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
   Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
   Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
   des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
   (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
   vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   NPorts beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung der
   Kaifläche zum Umschlag zu vergeben. Im Rahmen der ersten
   Verhandlungsrunde werden die verschiedenen von den Bietern
   darzustellenden Konzepte geprüft. Dann wird NPorts sich nach
   pflichtgemäßem Ermessen für ein System entscheiden, dass für alle
   daraufhin einzureichenden Angebote vorgegeben wird.
   NPorts ist weiterhin bereit, über die (teilweise) exklusive
   Zurverfügungstellung einer direkt an die Kaifläche zum Umschlag
   angrenzenden Lagerfläche zu verhandeln.
   Der diskriminierungsfreie Betrieb des Südkais inkl. der Andienung von
   Umschlagleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen für
   interessierte Kunden wird verpflichtend vorgegeben. Es wird kein
   dedicated terminal" vergeben. Über das konkrete System wird verhandelt
   werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten,
   Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen
   geltendes Recht, so hat er NPorts unverzüglich schriftlich darauf
   hinzuweisen.
   2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
   werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
   Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von NPorts zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
   Frage die Erlaubnis, diese  soweit mit Blick auf die erforderliche
   Anonymisierung möglich  in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
   Bieter weiterzuleiten.
   3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
   Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
   dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
   gestellt.
   4. NPorts wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung
   einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
   Ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
   Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
   5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
   Entschädigungen gewährt.
   6. NPorts und dessen Kontrollgremium werden die Zuschlagsfähigkeit der
   Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem
   anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben ggf. der
   im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien
   ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
   Grundstücksvertrages haben.
   7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
   Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
   sind vertraulich sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an
   Dritte  mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater  ist
   nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater
   ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
   Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder
   Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen
   das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. NPorts weist darauf hin,
   dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall
   enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
   wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
   8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
   einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von NPorts zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und
   im Anschluss an dieses zum Zwecke er Auftragsausführung bzw. Erfüllung
   der NPorts obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die
   Bieter garantieren, dass nur solche Daten an NPorts übersandt werden,
   zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind;
   9. Der Konzessionsvertrag ist als Konzession i. S. d.
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren
   richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende
   Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht,
   wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet.
   NPorts stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderlich)
   Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die
   Ausgestaltung des Verfahren ändert.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DKNV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse: [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB, Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse: [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/07/2020
References
   6. mailto:hhollander@nports.de?subject=TED
   7. http://www.nports.de/
   8. http://www.niedersachsenports.de/
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DKNV/documents
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DKNV
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
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